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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Krankenbuch"


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Drucksache 587/19

... Durch die Änderung des § 30 wird festgelegt, dass Jungsauen und Sauen grundsätzlich in der Gruppe zu halten sind. Abweichend davon ist eine Einzelhaltung wie bisher schon in Betrieben mit weniger als zehn Sauen sowie im Zeitraum eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin bis zum Absetzen der Ferkel zulässig. Zudem soll eine Einzelhaltung zulässig sein für einen Zeitraum von längstens acht Tagen, der die Tage beinhaltet, in denen sich die Tiere in der Rausche befinden. Klargestellt wird, dass auch in Krankenbuchten abgesonderte kranke und verletzte Tiere einzeln gehalten werden dürfen. Sie müssen sich dort ungehindert umdrehen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4275, BMEL: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Vorab: Unwägbarkeiten bei der Berechnung des Erfüllungsaufwands

Annahmen zur Herleitung der Fallzahl an Zuchtsauen

Annahmen zur Herleitung der Anteile an Um- und Neubauten

Annahmen zur Herleitung der Investitionskosten pro Zuchtsau

Bewertung dieser Annahmen durch die Verbände und den NKR

5 Informationspflichten

Weitere Regelungen

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 548/19

... Die Vermittlung der Lehrgangsinhalte muss nach § 18 Absatz 2 MariMedV auf der Grundlage der vom Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt festgelegten Unterlagen für Aufzeichnungen (z.B. dem Krankenbuch) sowie der medizinischen Anleitungen (z.B. "Anleitung zur Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen" oder "Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/19




Bericht

I. Ausgangslage

1. Entschließung des Bundesrates

2. Zugrundliegende rechtliche Änderungen

II. Bericht zu den Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf die Praxis

1. Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge § 16 MariMedV

1.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

1.2. Zweck der Regelung

1.4. Erfahrungen

1.5. Bewertung

2. Überwachung der Anbieter von medizinischen Wiederholungslehrgängen § 17 MariMedV

2.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

2.2. Zweck der Regelung

2.3. Verfahren

2.4. Erfahrungen

Die Ergebnisse im Einzelnen:

2.5. Bewertung

3. Inhalt und Durchführung der medizinischen Wiederholungslehrgänge § 18, Anlage 4, Anlage 5 MariMedV

3.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

3.2. Zweck der Regelung

3.3. Verfahren

3.4. Erfahrungen

3.5. Bewertung

4. Registrierung von Schiffsärzten § 19 MariMedV

4.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten der MariMedV

4.2. Zweck der Regelung

4.3. Verfahren

4.4. Erfahrungen

4.5. Bewertung

5. Betriebseigene Kontrollen der medizinischen Ausstattung § 14 MariMedV

5.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

5.2. Zweck der Regelung

5.3. Verfahren

5.4. Erfahrungen

a Überprüfungen der medizinischen Ausstattung:

b Beschaffung von Medikamenten im Ausland unter Mitwirkung schiffsausrüstender Apotheken:

5.5. Bewertung


 
 
 


Drucksache 233/07

... "(1) Der Schiffsarzt oder der für die ordnungsgemäße Durchführung der Krankenfürsorge verantwortliche Schiffsoffizier hat den Kapitän über die gesundheitlichen Verhältnisse an Bord zu unterrichten und ihm auf Verlangen das Gesundheitstagebuch oder das Krankenbuch vorzulegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

zu a

zu b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.