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"Kranken- und Pflegeversicherungspauschale"
Drucksache 884/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... 2. eine Kranken- und Pflegeversicherungspauschale von 9 Prozent, falls die berechtigte Person Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Sätze 1 bis 3
Sätze 4 bis 7
Satz 4
Satz 5
Satz 6
Satz 7
Satz 8
Satz 9
Zu Absatz 8
Satz 1
Satz 4
Satz 5
Sätze 6 und 8
Satz 9
Zu Absatz 9
Sätze 1 bis 3
Satz 4
Zu § 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 884/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs - Antrag der Länder Bayern, Saarland -
... 2. eine Kranken- und Pflegeversicherungspauschale von 9 Prozent, falls die berechtigte Person Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist,
Drucksache 225/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... 2. eine Kranken- und Pflegeversicherungspauschale von 8 Prozent des Monatseinkommens, soweit dieses ein Zwölftel der im Jahr der Geburt geltenden Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung nicht überschreitet, falls die berechtigte Person Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften
3. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
4. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 5
Zu § 22
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 341/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
... 2. eine Kranken- und Pflegeversicherungspauschale von acht Prozent des Monatseinkommens, soweit dieses ein Zwölftel der im Jahr der Geburt geltenden Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung nicht überschreitet, falls die berechtigte Person Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist,
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu -, Abs. 7, 8 und 9 Satz 2 BEEG
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BEEG Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Abs. 2 Satz 2 - neu -, Abs. 3 Satz 2 - neu - BEEG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 22 Abs. 2 Einleitungssatz BEEG
Drucksache 341/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes
... 2. eine Kranken- und Pflegeversicherungspauschale von acht Prozent des Monatseinkommens, soweit dieses ein Zwölftel der im Jahr der Geburt geltenden Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung nicht überschreitet, falls die berechtigte Person Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist,
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu -, Abs. 7, 8 und 9 Satz 2 BEEG
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BEEG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 22 Abs. 2 Einleitungssatz BEEG
Drucksache 225/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... 2. eine Kranken- und Pflegeversicherungspauschale von 8 Prozent des Monatseinkommens, soweit dieses ein Zwölftel der im Jahr der Geburt geltenden Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung nicht überschreitet, falls die berechtigte Person Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen; Verbindlichkeit des Antrags
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit
II. Vereinfachung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften
III. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
IV. Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 5
Zu § 22
Zu § 27
Zu Artikel 2
Suchbeispiele:
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Allgemeines ,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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