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0233/07
0374/07
0113/1/06
0256/06
0135/06B
0755/5/06
0660/06B
0158/06
0247/06
0314/06
0397/06
0684/06
0283/06
0353/06
0755/10/06
0938/06
0076/06
0780/06
0850/06
0820/06B
0329/06
0508/06
0168/06
0622/06B
0475/06
0056/06B
0651/06
0054/06
0617/1/06
0707/06B
0781/1/06
0675/06
0135/1/06
0113/3/06
0755/16/06
0139/1/06
0820/06
0698/06
0135/06
0151/06
0150/06
0926/06
0898/06B
0761/06B
0404/06B
0208/06
0508/06B
0145/06
0781/06
0558/06B
0353/1/06
0354/06
0911/06
0576/06
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0113/2/06
0750/06
0723/06
0332/06
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0162/1/06
0113/06
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0875/06
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0404/06
0089/06
0780/1/06
0188/06
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0131/06
0304/06
0067/06
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0743/1/06
0230/06
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0113/06B
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0910/06
0867/06
0791/06
0670/06B
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0819/06
0716/06
0788/1/06
0132/06
0944/06
0426/06
0755/9/06
0623/06
0299/06
0755/4/06
0226/06
0473/06
0184/06
0761/2/06
0755/8/06
0707/1/06
0363/06
0903/06
0755/6/06
0617/06B
0755/7/06
0398/06
0755/13/06
0755/11/06
0399/06
0243/06
0755/3/06
0755/12/06
0788/06B
0761/06
0898/06
0056/06
0141/06
0660/06
0676/06
0162/06B
0670/1/06
0629/06
0755/06
0211/06
0404/1/06
0741/06
0755/18/06
0231/06
0353/06B
0324/06B
0864/06
0837/06
0303/06
0945/06
0351/06B
0852/05
0539/05
0592/1/05
0831/05
0166/05
0229/05B
0874/05B
0015/1/05
0552/05B
0550/1/05
0870/05
0083/05
0081/05B
0742/05
0758/3/05
0769/1/05
0142/05
0042/1/05
0165/05
0424/05
0582/05
0213/05B
0592/05B
0094/05
0593/05
0106/05
0276/05B
0849/05
0854/05
0710/05
0668/05
0725/1/05
0792/05
0001/05B
0006/05
0754/05
0238/05
0444/05
0285/05
0121/05
0097/1/05
0286/1/05
0482/05
0400/05
0334/05
0081/2/05
0178/05
0616/05B
0081/1/05
0041/05
0795/05
0242/05B
0312/05
0077/05
0400/05B
0633/05
0710/1/05
0426/05
0220/1/05
0236/05
0079/05
0797/05
0912/1/05
0616/05
0057/05B
0477/05
0818/05
0286/05B
0057/1/05
0550/05B
0401/05
0773/05
0237/1/05
0813/05B
0746/05
0404/05
0811/1/05
0912/05B
0001/1/05
0229/1/05
0673/05
0873/05
0937/05B
0937/1/05
0192/1/05
0709/05
0901/05
0089/05
0400/1/05
0262/05
0237/2/05
0001/05
0633/1/05
0676/05B
0811/05B
0276/05
0449/05
0633/05B
0139/05
0559/05
0509/05
0769/05
0615/05
0044/05B
0041/1/05
0894/05
0552/1/05
0044/05
0492/05
0237/05B
0044/1/05
0539/05B
0042/05
0758/05
0586/05
0097/05
0220/05
0813/1/05
0166/05B
0874/05
0614/05
0710/05B
0390/05
0423/05
0041/05B
0229/05
0242/1/05
0616/2/05
0874/1/05
0237/05
0513/05
0196/05
0618/05
0338/05
0107/05
0942/05
0348/05
0095/05
0016/05
0278/05
0794/05
0539/1/05
0192/05B
0496/05
0238/04B
0606/4/04
0780/04
0717/1/04
0618/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0666/04B
0662/04
0877/04
0741/04B
0822/04
0727/1/04
0893/1/04
0413/04B
0606/3/04
0917/04
0943/04B
0749/2/04
0361/04
0336/04B
0547/04B
0666/2/04
0336/04
0610/04
0466/04
0874/04B
1004/04
0874/1/04
0985/04
0737/1/04
0676/2/04
0782/04
0676/04B
0482/04
0012/04
0586/04
0408/04
0727/04B
0160/04
0874/04
0817/04B
0466/04B
0979/04
0238/04
0100/04B
0918/04
0894/04
0924/04
0881/04
0429/04
0380/04
0817/04
0717/04B
0703/1/04
0741/04
0105/04
0741/1/04
0606/04B
0732/04
0790/04B
0691/04B
0817/1/04
0365/04
0682/04
0455/04B
0515/04B
0958/04
0709/04
0893/04B
0915/04
0606/2/04
0818/04
0299/03
0049/03
0155/03B
0574/03B
0940/03
0504/03
0735/1/03
0735/03
0715/03
0120/1/03
0560/03B
0560/1/03
0120/03B
0735/03B
Drucksache 705/13

... Für die gesetzliche Krankenversicherung und Unternehmen der privaten Krankenversicherung, für Kliniken, pharmazeutische Unternehmer, Arztpraxen oder Apotheken entstehen durch den Erlass dieser Verordnung keine Kosten. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Für die Wirtschaft pharmazeutische Unternehmer

Für verschreibende Personen

Marginaler wiederkehrender Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

IV. Nachhaltigkeit

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2619: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 204/13

... 4. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien gezeigt, dass diese die EU-Bürgerinnen und -Bürger aus den betroffenen Ländern nicht von der Wanderung und der Suche nach einer Erwerbstätigkeit in Deutschland abhält. Jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger kann allein mit einem Personalausweis oder Reisepass in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und ist auch über drei Monate hinaus umfassend aufenthaltsberechtigt. Die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit stehen jedoch einer Aufnahme speziell sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entgegen. Im Ergebnis wird aufgrund der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nur die durch die Niederlassungsfreiheit gegebene Möglichkeit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit befördert, die dann oftmals in Unkenntnis über die rechtlichen Konsequenzen eingegangen wird. Dies kann für die betroffenen EU-Bürgerinnen und -Bürger ein Abgleiten in die Illegalität bedeuten, weil zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge nicht pflichtgemäß entrichtet werden.



Drucksache 74/13 (Beschluss)

... V aufgenommene Regelung, bei Zielvereinbarungen der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen auszuschließen, nicht ausreichend ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG)


 
 
 


Drucksache 93/13

... Buches Sozialgesetzbuch, der im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Assistenzbedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2495) in das Gesetz aufgenommen wurde, erfolgte laut amtlicher Begründung (Ausschussdrucksache 16(11)1385) wegen der angestrebten Neuordnung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 49/13

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Betreuung in allen Angelegenheiten und aufgrund der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Anordnung nach dem



Drucksache 680/13

... • Die Einführung einer Zwangseinheits-Krankenversicherung (sogenannte "Bürgerversicherung") führt zu steigenden Beitragssätzen für alle Versicherte und massiven Einbrüchen bei der Qualität der medizinischen Versorgung und der Volkswirtschaft insgesamt.



Drucksache 626/13 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

2. Zu Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung für Landwirte


 
 
 


Drucksache 315/13

... Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen vor allem die psychischen Erkrankungen. Nach den Berechnungen der Krankenkassen werden die jährlichen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland auf insgesamt über 43 Milliarden Euro geschätzt, die sich aus etwa 19 Milliarden Euro direkter und 25 Milliarden Euro indirekter Kosten zusammensetzen. Bei den direkten Kosten nehmen die psychischen Störungen mit ungefähr drei Milliarden Euro nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen den zweiten Rang ein (Bödeker, Friedrichs 2011, S.79). Im Jahr 2011 gingen 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf das Konto psychischer Störungen; das bedeutet einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünfzehn Jahren. Im Hinblick auf die indirekten Kosten lösen die psychischen Störungen mit gut drei Milliarden Euro die zweithöchsten Kosten aus, bezüglich der indirekten Kosten durch Frühberentung sogar die höchsten. Mit über 41 Prozent der Renten-Neuzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit sind psychische Erkrankungen inzwischen die Hauptursache für Frühverrentungen. Mit durchschnittlich 48 Jahren sind die Betroffenen zudem noch relativ jung (Lohmann-Haislah 2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Begründung

a Allgemein

b Die Struktur der Verordnung

c Literatur


 
 
 


Drucksache 295/13 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser


 
 
 


Drucksache 74/1/13

... V aufgenommene Regelung, bei Zielvereinbarungen der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen auszuschließen, nicht ausreichend ist.



Drucksache 626/13

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2614: Gesetz zur Stärkung des Sondervermögens Energie und Klimafonds und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 636/1/13

... - ein eigenständiges Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz unter inhaltlicher und finanzieller Beteiligung aller Sozialversicherungsträger und der privaten Krankenversicherung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/1/13




1. Zu Artikel 1 Änderung des SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 15 § 70 Überschrift, Absatz 3 und § 307c SGB V


 
 
 


Drucksache 451/13

... Die Verhinderung und Bekämpfung der Korruption in allen gesellschaftlichen Bereichen und Ausprägungen stellen zentrale gesellschaftspolitische Aufgaben dar. Dies gilt auch für den Bereich des Gesundheitswesens. Transparency International Deutschland e.V. verweist in seinem Jahresbericht 2011 auf einen im Januar 2010 herausgegebenen Bericht des "European Healthcare Fraud and Corruption Networks (EHFCN)", demzufolge von den circa 1 Billion Euro, die jedes Jahr für Gesundheit in der EU ausgegeben werden, rund 56 Milliarden Euro bzw. 5,6 % aufgrund von Fehlern, Betrug und Korruption verloren gehen. Legt man diesen Maßstab allein auf die im Jahr 2011 angefallenen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen in Höhe von rund 168 Milliarden Euro an, beliefen sich die Schäden in diesem Bereich auf etwa 9,4 Milliarden Euro. Bei den privaten Krankenversicherungen, die im Jahr 2011 Ausgaben von mehr als 27 Milliarden Euro zu verzeichnen hatten, sind Schäden von über 1,5 Milliarden Euro zu befürchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 7/13

... Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Titel 8
Dienstvertrag und ähnliche Verträge.

Untertitel 1 Dienstvertrag.

Untertitel 2 Behandlungsvertrag

§ 630a
Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag

§ 630b
Anwendbare Vorschriften

§ 630c
Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten

§ 630d
Einwilligung

§ 630e
Aufklärungspflichten

§ 630f
Dokumentation der Behandlung

§ 630g
Einsichtnahme in die Patientenakte

§ 630h
Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 219d
Nationale Kontaktstelle

Artikel 3
Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 4b
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 4c
Änderung der Bundesärzteordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 728/1/13

... b) mit kranken und verunfallten Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen unter Berücksichtigung personenbezogener und situativer Erfordernisse zu kommunizieren"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/1/13




1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 3

2. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 4

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 3

4. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

5. Zu § 11 Absatz 1

6. Zu § 11 Absatz 2 Satz 1

7. Zu § 11 Absatz 3 Satz 1

8. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1

9. Zu § 16 Absatz 1

10. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1

11. Zu § 16 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - § 16 Absatz 4 Satz 3 ist durch folgende Sätze zu ersetzen:

12. Zu § 16 Absatz 4 Satz 4

13. Zu § 18 Absatz 3 Satz 2

14. Zu § 18 Absatz 3 Satz 3

15. Zu § 21 Absatz 3 Satz 5

16. Zu Anlage 1 zu 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d,

18. Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g

19. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Überschrift und Satz 2 und Nummer 3

20. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 - neu - Der Anlage 2 Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

21. Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a

22. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1

23. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1 dritter Spiegelstrich


 
 
 


Drucksache 101/13

... (5) Wird der Arbeitnehmer nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt arbeitsunfähig, geht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zur Höhe des gezahlten Versorgungskrankengeldes auf den Kostenträger nach diesem Gesetz über, soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers nicht erfüllt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 83a

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zum Jahr 2016

Artikel 4
Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2419: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf den Bund (BMVg)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 555/13

... Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass es durch die Aufhebung der Verschreibungspflicht nicht zu Verschlechterungen bei der Kostenübernahme für Notfallkontrazeption mit diesem Wirkstoff durch die Krankenversicherung kommt.



Drucksache 217/1/13

... Der Gesetzentwurf zielt ausschließlich auf das Gesundheitswesen und auf die Änderung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen. Er ist insgesamt von einem überholten und engen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention geprägt, das überwiegend auf individuelle Verhaltensänderungen und risikopräventive Leistungen abzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/1/13




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 268 Absatz 3 Satz 1 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 303e Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 SGB V

5. Zu Artikel 1a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10a - neu - und Absatz 2 Satz 2 RSAV

'Artikel 1a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

6. Zur Sicherstellung eines vollständigen und dauerhaften Ausgleichs für die Krankenkassen für den Wegfall der Praxisgebühr


 
 
 


Drucksache 284/13 (Beschluss)

... Während in den Anfangszeiten der Internetkriminalität noch einzelne - oftmals jugendliche - Hacker tätig waren, sind es heute eher internationale, arbeitsteilig strukturierte Gruppen, die in speziellen - meist nicht öffentlich zugänglichen - Diskussionsforen und Chat-Diensten eine breite Palette von Diensten anbieten und damit hohe Gewinne erzielen (vgl. Sieber, a.a.O., C 22 m.w. N.). Die Angriffe gegen die Integrität von Computersystemen und -daten erfolgen jedoch nicht nur aus finanziellen Gründen. In den letzten Jahren wurden einige aufsehenerregende Hackingangriffe im Rahmen des sogenannten Hacktivismus - zumindest vorgeblich - auch aus politischer Motivation begangen. Ebenso können terroristische Motive eine Rolle spielen, etwa durch gezieltes Hacking von sicherheitsrelevanten Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäusern oder Kraftwerken. Auch in kriegerischen Auseinandersetzungen ist der Einsatz solcher Cyberangriffe absehbar (vgl. Sieber, a.a.O., C 24 m.w. N.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 315/13 (Beschluss)

... Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen vor allem die psychischen Erkrankungen. Nach den Berechnungen der Krankenkassen werden die jährlichen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland auf insgesamt über 43 Milliarden Euro geschätzt, die sich aus etwa 19 Milliarden Euro direkter und 25 Milliarden Euro indirekter Kosten zusammensetzen. Bei den direkten Kosten nehmen die psychischen Störungen mit ungefähr drei Milliarden Euro nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen den zweiten Rang ein (Bödeker, Friedrichs 2011, Seite 79). Im Jahr 2011 gingen 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf das Konto psychischer Störungen; das bedeutet einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünfzehn Jahren. Im Hinblick auf die indirekten Kosten lösen die psychischen Störungen mit gut drei Milliarden Euro die zweithöchsten Kosten aus, bezüglich der indirekten Kosten durch Frühberentung sogar die höchsten. Mit über 41 Prozent der Renten-Neuzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit sind psychische Erkrankungen inzwischen die Hauptursache für Frühverrentungen. Mit durchschnittlich 48 Jahren sind die Betroffenen zudem noch relativ jung (LohmannHaislah 2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Anhang zur Beachtung von Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätzen


 
 
 


Drucksache 322/13

... "Die Unterrichtung der mitteilenden Stelle unterbleibt, wenn seit Eingang der Mitteilung nach Satz 1 mehr als zehn Jahre verstrichen sind. Dies gilt nicht bei Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe sowie bei Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Frist verlängert sich bei Verurteilung zu Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe um deren Dauer."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30c
Elektronische Antragstellung

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150e
Elektronische Antragstellung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2443: Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

2.1 Bürgerinnen und Bürger

2.2 Wirtschaft

2.3 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

2.4 Sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 636/13 (Beschluss)

... - ein eigenständiges Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz unter inhaltlicher und finanzieller Beteiligung aller Sozialversicherungsträger und der privaten Krankenversicherung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Änderung des SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 15 § 70 Überschrift, Absatz 3 und § 307c SGB V


 
 
 


Drucksache 795/13 (Beschluss)

... Verdunstungskühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude (z.B. Veranstaltungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Warenhäuser etc.) zum Einsatz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Notwendigkeit immissionsschutzrechtlicher Regelungen der Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen


 
 
 


Drucksache 615/1/13

... Die Abgabe der "Pille danach" in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung soll auch in der Bundesrepublik Deutschland einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen. Die derzeitige Praxis der Verschreibungspflicht führt dazu, dass mit der Rezeptausstellung durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen zu viel Zeit verstreichen kann. Dies ist insbesondere am Wochenende der Fall, weil ein Rezept für die "Pille danach" nur in Krankenhausambulanzen oder durch den ärztlichen Notdienst ausgestellt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/1/13




Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten

'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 493/13 (Beschluss)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung



Drucksache 325/13

... /EU des Rates vom 10. Mai 2010 zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor (ABl. L 134 vom 1.6.2010, Seite 66, nachfolgend

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 27/13

... Das Erfordernis einer zweijährigen Beschäftigungszeit für den in § 7 Absatz 1 Nummer 2 genannten Personenkreis gewährleistet eine hinreichende Praxiserfahrung und trägt zugleich dem Umstand Rechnung, dass nach § 6 Nummer 2 die Ausbildung in der Altenpflegehilfe beziehungsweise Krankenpflegehilfe im Falle eines Hauptschulabschlusses bereits Zugangsvoraussetzung zur Altenpflegeausbildung ist und damit nicht zugleich auch eine Verkürzung der Altenpflegeausbildung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung begründen kann. Umgekehrt entspricht es dem Gedanken einer durchlässigen und gestuften Altenpflegequalifizierung, wenn Ausbildungszeiten zur Pflegehelferin beziehungsweise zum Pflegehelfer für die Ausbildung zur Altenpflegefachkraft zu berücksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131b
Weiterbildungsförderung in der Altenpflege

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2447: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 791/13 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat betont, dass die Finanzierung der Krankenversorgung zuwandernder EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht Aufgabe der Länder oder der Kommunen sein darf. Bis eine diskriminierungsfreie Ausstellung der europäischen Krankenversicherungskarte durch die Herkunftsländer durchgesetzt ist, bedarf es eines Abrechnungssystems des Bundes, durch das die Kommunen von der Finanzierung der Krankenversorgung zuwandernder EU-Bürgerinnen und -Bürger freigestellt werden.



Drucksache 489/13

... (1) Der Bund übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen. Die Kostenübernahme erfolgt entsprechend der Vergütung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/13




‚Artikel 4 Änderung der Personenstandsverordnung

§ 34
Kostenübernahme


 
 
 


Drucksache 493/13

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 256a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 50a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 12h
Notlagentarif

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz

Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 5a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5c
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5d
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 11/1/13

... sowie durch Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten, Schulen, Kurheimen oder Altenheimen führen oder daran angrenzen, dürfen ab dem 31. Dezember 2020 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur Lokomotiven und Güterwaggons betrieben werden, die die Anforderungen der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems ("TSI Noise")(B) der Kommission vom 4. April 2011, (2011/229/EU) betreffend umgerüstete Fahrzeuge erfüllen. Ausgenommen sind historische Fahrzeuge sowie Bau- und Hilfsfahrzeuge. Satz 1 gilt nicht für Streckenabschnitte, auf denen die Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der Verkehrslärmschutzverordnung durch andere Maßnahmen eingehalten werden.

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Drucksache 11/1/13




1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2, § 67 Absatz 11 - neu - BImSchG , Artikel 2 § 3 Satz 2, Anlage 2 der 16. BImSchV

'Artikel 1

'Artikel 2 Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

2. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten

'Artikel 1

3. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

4. Zu Artikel 1b - neu - § 5a Absatz 2a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

5. Zu Artikel 1b - neu - § 14h - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14h
Lärmmonitoring

6. Zu Artikel 1b - neu - § 14i - neu -, § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1e - neu -, § 28 Absatz 1 Nummer 5 - neu -, 5a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14i
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

7. Zu Artikel 1b - neu - § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


 
 
 


Drucksache 197/13

... - die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse nach § 10 SGB V,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/13




Fragen an die Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf


 
 
 


Drucksache 705/13 (Beschluss)

... Die Abgabe der "Pille danach" in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung soll auch in der Bundesrepublik Deutschland einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen. Die derzeitige Praxis der Verschreibungspflicht führt dazu, dass mit der Rezeptausstellung durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen zu viel Zeit verstreichen kann. Dies ist insbesondere am Wochenende der Fall, weil ein Rezept für die "Pille danach" nur in Krankenhausambulanzen oder durch den ärztlichen Notdienst ausgestellt werden kann.

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Drucksache 705/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und d Anlage 1 Position Sumatriptan und Position Zolmitriptan AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b 1 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Absatz 3 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 598/13

Mitteilung der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz -

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Drucksache 598/13




I. Berichtsauftrag

II. Inhalt und Ziel der gesetzlichen Regelung

III. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen

a Nutzenbewertung

b Preisbildung und Erstattung

c Bisherige Erfahrungen und Weiterentwicklung

IV. Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Akteure bei der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 295/13

Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser



Drucksache 823/13

... (Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft) auf eine Vertragsänderung mit dem Ziel hinzuwirken, den regionalen Untergliederungen der Koordinierungsstelle in geeigneter Weise stärkere Eigenverantwortlichkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich einzuräumen. Hierzu soll die Bundesregierung innerhalb eines Jahres berichten.



Drucksache 94/13

... Für Pensionskassen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, deren Bilanzsumme am Abschlussstichtag des vorausgegangenen Geschäftsjahres 125 Millionen Euro nicht überstieg, für Schaden-, Unfall- und Krankenversicherungsvereine im Sinne des § 53 Absatz 1 sowie für Sterbekassen gelten die organisatorischen Pflichten des § 64a Absatz 1 gemäß § 64a Absatz 5 Satz 1 nur eingeschränkt. Mit der Ergänzung dieser Vorschrift erfolgt eine entsprechende Einschränkung der Geschäftsleiterpflichten gemäß § 64a Absatz 7 für diese Versicherungsunternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 492/13

... "Sofern beteiligte Ärzte Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, sind bei Anzeigen nach Satz 1 auch die Art und die Höhe der jeweils an sie tatsächlich geleisteten Entschädigungen anzugeben sowie jeweils eine Ausfertigung der mit ihnen geschlossenen Verträge und jeweils eine Darstellung des Aufwandes für die beteiligten Ärzte und eine Begründung für die Angemessenheit der Entschädigung zu übermitteln. Veränderungen der in Satz 3 genannten Informationen sind innerhalb von vier Wochen nach jedem Quartalsende zu übermitteln; die tatsächlich geleisteten Entschädigungen sind mit Zuordnung zu beteiligten Ärzten namentlich mit Angabe der lebenslangen Arztnummer zu übermitteln. Innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Datenerfassung sind unter Angabe der insgesamt beteiligten Ärzte die Anzahl der jeweils und insgesamt beteiligten Patienten und Art und Höhe der jeweils und insgesamt geleisteten Entschädigungen zu übermitteln. Die Angaben nach diesem Absatz sind elektronisch zu übermitteln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/13




Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 147
Übergangsvorschrift aus Anlass des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 1a
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung

Artikel 2a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 139d
Erprobung von Leistungen und Maßnahmen zur Krankenbehandlung

Artikel 3a
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 443/13

... b) die seuchenkranken und seuchenverdächtigen Rinder, im Falle der Anordnung nach § 7 Satz 2 auch die ansteckungsverdächtigen Rinder, entfernt worden sind und bei den übrigen Rindern des Bestandes frühestens acht Wochen nach der Entfernung eine klinische Untersuchung in Verbindung mit einer Tuberkulinprobe sowie eine weitere, im Abstand von mindestens acht Wochen durchgeführte Tuberkulinprobe einen negativen Befund ergeben haben und



Drucksache 234/1/13

... auf die gesetzlichen Krankenkassen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/1/13




1. Allgemein

2. Zum Glücksspielstaatsvertrag

3. Zur Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen

4. Zur Zuständigkeit der Kartellbehörden im Bereich der Wasserversorgung

5. Zur Forderung nach einer sektorspezifischen Anreiz- Regulierung durch die Bundesnetzagentur

6. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

7. Zur Umsetzung von Compliance-Programmen

8. Zur Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Strafverfolgungsbehörden

9. Zur preisbindenden Wirkung von Preisempfehlungen


 
 
 


Drucksache 190/13

... V) - Gesetzliche Krankenversicherung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines Zielsetzung:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 705/1/13

... Die Abgabe der "Pille danach" in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung soll auch in der Bundesrepublik Deutschland einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen. Die derzeitige Praxis der Verschreibungspflicht führt dazu, dass mit der Rezeptausstellung durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen zu viel Zeit verstreichen kann. Dies ist insbesondere am Wochenende der Fall, weil ein Rezept für die "Pille danach" nur in Krankenhausambulanzen oder durch den ärztlichen Notdienst ausgestellt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und d Anlage 1 Position Sumatriptan und Position Zolmitriptan AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b 1 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Absatz 3 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 695/13

... V) ist die ab dem Jahr 2014 geltende Veröffentlichungspflicht der Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Achte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2675: Entwurf einer Achten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 475/13

... "Für Streitigkeiten über Entscheidungen des Bundeskartellamts, die die freiwillige Vereinigung von Krankenkassen nach § 172a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, gilt § 202 Satz 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/13




Anlage
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)

1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe d und e § 20 Absatz 2 und 3 GWB , Nummer 12 § 31 Absatz 5 - neu - GWB , Nummer 21 Buchstabe a § 35 Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB , Nummer 25 Buchstabe c - neu - § 40 Absatz 4 Satz 2 - neu - GWB , Nummer 38 - neu - § 63 Absatz 4 Satz 1, 3 - neu - GWB , Nummer 40 - neu - § 74 Absatz 1 Satz 2 - neu - GWB , Nummer 49 - neu - § 130 Absatz 1 Satz 2 -neu- GWB

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V

3. Zu Artikel 5 Absatz 5 § 8 Absatz 3b Satz 3 PBefG , Absatz 8 Nummer 1 - neu - § 29 Absatz 3 Nummer 4 - neu - SGG , Nummer 2 - neu - § 202 Satz 3 -neu- SGG

4. Zu Artikel 6 Neubekanntmachung

5. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 92/13

... Alle für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (z.B. Banken oder Krankenhäuser) sind nach dem Datenschutzrechtsrahmen 16 verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen. Außerdem sollen nach dem Vorschlag der Kommission von 2012 für eine Datenschutz-Grundverordnung 17 alle für die Datenverarbeitung Verantwortlichen dazu verpflichtet werden, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten den nationalen Aufsichtsbehörden zu melden. Das bedeutet, dass beispielsweise ein NIS-Vorfall, der zwar die Bereitstellung eines Dienstes stört, ohne aber den Schutz personenbezogener Daten zu beeinträchtigen (z.B. eine IKT-Störung bei einem Energieversorger, die zu einem Stromausfall führt) nicht gemeldet zu werden bräuchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/13




Vorschlag

Begründung

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Mindestharmonisierung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Artikel 4
Grundsatz

Artikel 5
Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan

Artikel 6
Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde

Artikel 7
IT-Notfallteam

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 8
Kooperationsnetz

Artikel 9
Sicheres System für den Informationsaustausch

Artikel 10
Frühwarnungen

Artikel 11
Koordinierte Reaktion

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer

Artikel 14
Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Artikel 15
Umsetzung und Durchsetzung

Artikel 16
Normung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]

Anhang I
IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben

Anhang II
Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 67/13

... XI zu sein. Die Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen, werden abschließend aufgezählt. Die Anforderungen an die Organisationen lehnen sich an entsprechende Regelungen in der Verordnung zur Beteiligung von Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Patientenbeteiligungsverordnung - PatBeteiligungsV) an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Für die Wirtschaft

E.3 Für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Voraussetzungen für die Anerkennung maßgeblicher Organisationen auf Bundesebene

§ 2
Anerkannte Organisationen

§ 3
Anerkennung weiterer Organisationen

§ 4
Entzug der Anerkennung

§ 5
Verfahren der Beteiligung

§ 6
Übergangsvorschrift

§ 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Wirtschaft

Für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2424: Entwurf einer Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 290/13

... Versicherer bieten derzeit langfristige Lebens- oder Krankenversicherungsverträge an. Es ist jedoch noch nicht klar, ob langfristige Sachversicherungsverträge zu erschwinglichen Tarifen möglich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/13




Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

1. Hintergrund

Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011

Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher

Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher

Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher

Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011

Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten

2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen

Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden

4 Fragen

2.1. Versicherungsbündelung

4 Fragen

2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen

4 Fragen

2.3. Katastrophenversicherungspools

2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz

4 Fragen

2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen

2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung

2.5.2. Wetterforschung

2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft

4 Fragen

3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung

3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung

4 Fragen

3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge

4 Fragen

3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten

4 Fragen

3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags

4 Fragen

3.5. Daten, Forschung und Information

4 Fragen

3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

4 Fragen

4. Vom Menschen verursachte Katastrophen

4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen

4 Fragen

4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen

4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen

4 Fragen

4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen

4 Fragen

5. Schadenregulierung

4 Fragen

6. Allgemeine Bemerkungen

4 Fragen

7. Welche weiteren Schritte sind geplant?


 
 
 


Drucksache 217/13 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf zielt ausschließlich auf das Gesundheitswesen und auf die Änderung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen. Er ist insgesamt von einem überholten und engen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention geprägt, das überwiegend auf individuelle Verhaltensänderungen und risikopräventive Leistungen abzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/13 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zur Sicherstellung eines vollständigen und dauerhaften Ausgleichs für die Krankenkassen für den Wegfall der Praxisgebühr


 
 
 


Drucksache 158/13

... Die praktische Ausbildung wird an einer genehmigten Lehrrettungswache und an geeigneten Krankenhäusern durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/13




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 7/1/13

... e) Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten maßgeblichen Organisationen werden nicht ausreichend gestärkt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) trifft wichtige Entscheidungen zur Patientenversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Insbesondere legt er in Richtlinien fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Aus Gründen der Transparenz und zur Konkretisierung seiner Tätigkeitsgrundlagen beschließt der G-BA eine



Drucksache 636/13

... Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch ... geändert worden i st, wird wie folgt geändert:

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Drucksache 636/13




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Primäre Prävention

§ 20e
Ständige Präventionskonferenz; Bericht über die Entwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention

§ 307c
Strafvorschriften

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 58
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 526/13

... - 2012 nahm Lili aus Rumänien an einem Leonardo-da-Vinci-Mobilitätsprojekt mit dem Titel "Anwendung moderner Gesundheitsversorgungssysteme" teil. Sie absolvierte einen vierwöchigen Kurs am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien, Österreich, um Fertigkeiten im Bereich der Krankenpflege zu erlernen. Dies bot ihr Gelegenheit, sich neue Kenntnisse über Pflegemethoden und moderne Forschungsmethoden anzueignen und darüber hinaus ihre Kenntnisse der deutschen Sprache zu verbessern. Die Erfahrung, die sie im Rahmen ihres Aufenthalts erworben hat, und der ihr zum Abschluss ausgestellte Europass-Mobilitätsnachweis haben ihr dabei geholfen, eine neue Tätigkeit im Ausland zu finden. - Joanna aus Polen nahm 2008 an einem einmonatigen Leonardo-da-Vinci-Berufsbildungsprojekt teil und arbeitete für ein örtliches Saatgutunternehmen, Appels Wilde Samen. Die Teilnahme an diesem Projekt ermöglichte es ihr, Kenntnisse über den Anbau verschiedenster Pflanzenarten zu erwerben und in einer anderen Sprache und einem anderen kulturellen Umfeld zu arbeiten. Diese Erfahrungen bereiteten für sie den Weg, in Polen einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu gründen. Zu ihrem damaligen Gastland Deutschland hat sie nach wie vor intensive Kontakte.

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Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 348/13

... Das Programm IEE hat auch eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Finanzinstitutionen etabliert, sodass mit seinen Fazilitäten zur Unterstützung der Projektentwicklung (mit der ELENA-Fazilität9 und der Initiative "Mobilisierung lokaler Investitionen in nachhaltige Energie") Investitionen von rund 2 Mrd. EUR (mit EU-Mitteln in Höhe von 38 Mio. EUR) zugunsten der nachhaltigen Energienutzung mobilisiert werden konnten. Das Programm hat bei der Förderung von Akteuren im Bereich der Energieumwandlung (lokale und regionale Behörden, Schulen, Krankenhäuser, sozialer Wohnungsbau usw.) eine Vorreiterrolle eingenommen und den Erfordernissen von Fachleuten aus der Praxis durch Schulungsangebote und die Bereitstellung von Informationen Rechnung getragen. Die Investitionen werden voraussichtlich zu Energieeinsparungen von mehr als 2000 GWh/Jahr führen.

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Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 264/13 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

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Drucksache 264/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V

2. Zu Artikel 2 § 24 Absatz 1a SGB IV

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 190/1/13

... V) - Gesetzliche Krankenversicherung - - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -

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Drucksache 190/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 6 Satz 1 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 6 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 75 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB V


 
 
 


Drucksache 306/13

... Es entstehen weder für die beteiligten Wirtschaftskreise (pharmazeutische Unternehmer, niedergelassene Ärzte, öffentliche Apotheken) noch für die gesetzliche Krankenversicherung, die Unternehmen der privaten Krankenversicherung und die Verbraucher sonstige Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere Verbraucherpreisniveau, sind daher nicht zu erwarten.

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Drucksache 306/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Maßnahmen und Inhalte

III. Befristung

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Zustimmungsbedürftigkeit und Notifizierung

VII. Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 68/13

... Ortsfeste Großanlagen sind sowohl in industriellen, gewerblichen, öffentlichen (z.B. in Krankenhäusern, am Flughafen) als auch privaten / häuslichen Anwendungen (z.B. Wohnanlagen) zu finden. Großanlagen gelten dann als ortsfest, wenn eine Veränderung des Standortes während der Nutzungsphase nicht vorgesehen ist. Auch Großwerkzeuge, die bewegliche Teile umfassen, gelten als ortsfest.

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Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


Drucksache 74/13

... Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

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Drucksache 74/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 25a
Organisierte Früherkennungsprogramme

§ 65c
Klinische Krebsregister

§ 136a
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 2b
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 603/13

... Viele Roma in Europa erleben täglich Vorurteile, Intoleranz, Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Sie werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt und leben meistens unter sehr schwierigen sozioökonomischen Bedingungen. Im Durchschnitt besucht nur eins von zwei Roma-Kindern eine Vorschule oder einen Kindergarten. Nach der Pflichtschulzeit geht die Bildungsbeteiligung beträchtlich zurück; so schließen lediglich 15 % der jungen Roma-Erwachsenen die Sekundarstufe II ab. Durchschnittlich hat weniger als einer von drei Roma eigenen Angaben zufolge eine Arbeitsstelle; 20 % haben keine Krankenversicherung und 90 % leben unterhalb der Armutsgrenze.1 Dies beeinträchtigt den sozialen Zusammenhalt und die nachhaltige menschliche Entwicklung, behindert die Wettbewerbsfähigkeit und verursacht Kosten für die gesamte Gesellschaft. Außerdem lässt sich die Diskriminierung der Roma nicht mit den Werten vereinbaren, auf denen die EU gegründet ist. Das eigentliche Problem besteht darin, dass Diskriminierung und soziale Ausgrenzung, die Roma erleben, eng miteinander verknüpft sind.

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Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 214/13 (Beschluss)

... Die Übernahme der Kosten der Entbindung durch die Länder, wie im neuen § 34 SchKG vorgesehen, wird abgelehnt. Es handelt sich hier in der Regel um Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Regelung, die 16 einzelne Länder zur Kostenübernahme bei höchstens 50 Geburten bundesweit mit der Entwicklung entsprechender Abrechnungsverfahren verpflichtet, ist unabhängig von tatsächlichen Kosten verwaltungsökonomisch nicht zu rechtfertigen. Für den Fall der Aufgabe der Anonymität bleibt auch unklar, wie das Land davon erfährt, um gegebenenfalls die Erstattung der Kosten einfordern zu können. Das gilt unabhängig davon, dass ein kompliziertes Verfahren der späteren Zuordnung entwickelt werden muss. Darüber hinaus birgt die Regelung erhebliche Fehlerquellen, die schon allein aus der notwendigen Zuordnung des Wohnortes zu einem Land entstehen, vergleiche Artikel 7 Nummer 3 (§ 26 Absatz 4 Satz 3 SchKG). Das gilt insbesondere für Länder, an die mehrere andere Länder grenzen, wie Erfahrungen mit den Abrechnungen bei nicht indizierten Schwangerschaftsabbrüchen zeigen.

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Drucksache 214/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 2, 3 und 5:

Zu Ziffer 6:

7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG

8. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB

9. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB

10. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG

11. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG

12. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV

14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG

15. Zu Artikel 8 Evaluierung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.