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"Kraftwerk"


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0566/05
0790/05
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0194/05
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0693/05
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0244/05B
0712/05
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0164/05
0245/05
0244/05
0244/1/05
0245/05B
0429/05
0788/05
0363/05
0914/05
0817/05
0726/05
0674/05
0731/05
0913/05
0846/05
0807/04
0789/04
0985/04
0304/04B
0734/04
0709/04
0613/04
0269/1/04
0269/04B
0736/03
Drucksache 129/15 (Beschluss)

... "Auf Antrag des Vorhabenträgers können die für den Betrieb von Energieleitungen notwendigen Anlagen, insbesondere die Umspannanlagen, Netzverknüpfungspunkte und die für deren Anschluss sowie die zur Anbindung von Kraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken notwendigen Zuleitungen, sowohl als Freileitung oder Erdkabel, in das Planfeststellungsverfahren integriert und durch Planfeststellung zugelassen werden." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

§ 43g
Projektmanager

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

7. Zu Artikel 5 Nummer 02 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

8. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb Nummer 6 und 7 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Bundesbedarfsplan

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 553/15

... - zur Stromerzeugung in Kraftwerken oder Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/15




1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit der bisherigen Politik in diesem Bereich

Kohärenz mit anderen EU-Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung fachlicher Beratung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Folgenabschätzung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Aspekte

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Datenquellen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Bezugszeitraum und Häufigkeit der Übermittlung

Artikel 7
Qualitätsbewertung und Berichte

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Ausnahmeregelungen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG

Artikel 13
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise

Anhang I
ERDGASPREISE

1. Preise

2. Erdgas

3. Meldeeinheiten

4. Messeinheiten

5. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

6. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

7. Verbrauchsmengen

Anhang II
STROMPREISE

1. Preise

2. Meldeeinheiten

3. Messeinheit

4. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

5. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

6. Verbrauchsmengen


 
 
 


Drucksache 129/1/15

... "Auf Antrag des Vorhabenträgers können die für den Betrieb von Energieleitungen notwendigen Anlagen, insbesondere die Umspannanlagen, Netzverknüpfungspunkte und die für deren Anschluss sowie die zur Anbindung von Kraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken notwendigen Zuleitungen, sowohl als Freileitung oder Erdkabel, in das Planfeststellungsverfahren integriert und durch Planfeststellung zugelassen werden." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c - neu - § 43 Satz 3 EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 43g EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 118 Absatz 6 Satz 1 und 2 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 EnLAG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 EnLAG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EnLAG

7. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5 - neu - NABEG

8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 5 Absatz 1 letzter Satz - neu - NABEG

9. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu BBPIG

10. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - Anlage, Tabelle, Nummer 37 - neu - BBPIG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 93. Der Bundesrat betont zudem, dass eine wirkliche Energiewenkarbonisierung ohne Atomkraft heißt. Die klimapolitischen Ziele der Energieunion dürfen nicht die Legitimation für eine Kehrtwende zur Atomkraft mit ihren erheblichen Risiken bieten. Weil radioaktive Strahlung keine Grenzen kennt, liegt hier eine besondere Verantwortung der EU. Zudem ist Atomkraft nicht wirtschaftlich. Ohne massive staatliche Beihilfen und oftmals versteckte Subventionen wäre die Atomkraft nicht überlebensfähig. Der Bundesrat kritisiert daher die Subventionen für Atomenergie und fordert die Kommission auf, die Entscheidung der vorherigen Kommission zu Hinkley Point III zu revidieren und für einen Beihilferahmen zu sorgen, der staatliche Beihilfen für die Atomkraft ausschließt. Das schon 2003 gemachte Versprechen der Kommission, die Atomkraftwerksbetreiber zur vollen Zahlung ihrer Risiko- und Nachfolgekosten zu verpflichten, sollte eingelöst werden.



Drucksache 31/15 (Beschluss)

... 29. Der Bundesrat betont die Bedeutung der Verlässlichkeit energie- und klimapolitischer Rahmenbedingungen, gerade für langfristige Investitionsentscheidungen im Industrie- und Kraftwerksbereich. Er erwartet, dass das heutige hohe Niveau der Versorgungssicherheit und -qualität auch in Zukunft erhalten bleibt als wesentliche Voraussetzung für den Hochtechnologiestandort Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/15 (Beschluss)




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 340/15

... Die Verfahren nach Artikel 7 Absatz 2 und 3 Abfallrahmenrichtlinie zur abweichenden Einstufung (Umstufung) können weiterhin, wie dies in § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 AVV geregelt ist, Anwendung finden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Abfälle, die für Umwelt und Gesundheit kein Risiko darstellen, nicht als gefährlich einzustufen sind. Hierzu sind beispielsweise Betonabfälle, Ziegel, Fliesen, Keramik, chemisch nicht veränderte Naturstoffe, Gemische aus den vorgenannten Abfällen, Rost- und Kesselaschen aus Kraftwerken oder Flugaschen aus der Holzverbrennung zu zählen. Bei Abfällen, für die kein Risiko für Umwelt und Gesundheit zu besorgen ist, wie z.B. bei gemischten Siedlungsabfällen, ist eine komplexe Abfalluntersuchung nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

1. Begriffsbestimmungen

2. Bewertung und Einstufung

2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten

3. Abfallverzeichnis

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ausgangslage auf EU-Ebene

2. Ausgangslage auf nationaler Ebene

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 1

a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie

b Einführung neuer Abfallarten

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien

Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle

Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Änderung der Einstufungskriterien

2. Einführung neuer Abfallarten


 
 
 


Drucksache 401/1/15

... 53. Der Bundesrat nimmt die Fortsetzung der Mechanismen für Solidarität und Wachstum in Mitgliedstaaten mit einem unterdurchschnittlichen Bruttoinlandsprodukt und die Einführung des neuen Modernisierungsfonds zur Kenntnis. Dabei sieht der Bundesrat die weitere Verlängerung der Möglichkeit der freien Zuteilung auch für den Kraftwerkssektor in einigen Mitgliedstaaten kritisch. Diese Option darf nicht zu einem innereuropäischen Wettbewerbsvorteil von emissionsintensiven Kraftwerken in diesen begünstigten Mitgliedstaaten führen. Dies ist nicht im Sinne eines integrierten Energiebinnenmarktes und nicht im Sinne des Klimas. Daher sollte eine Review-Klausel zu Artikel 10c hinzugefügt werden. Zudem sollten die Auswirkungen überwacht und insbesondere die Folgen für den grenzüberschreitenden Stromhandel analysiert werden.



Drucksache 31/1/15

... 29. Der Bundesrat betont die Bedeutung der Verlässlichkeit energie- und klimapolitischer Rahmenbedingungen, gerade für langfristige Investitionsentscheidungen im Industrie- und Kraftwerksbereich. Er erwartet, dass das heutige hohe Niveau der Versorgungssicherheit und -qualität auch in Zukunft erhalten bleibt als wesentliche Voraussetzung für den Hochtechnologiestandort Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/15




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 61. Er betont zudem, dass eine wirkliche Energiewenkarbonisierung ohne Atomkraft heißt. Die klimapolitischen Ziele der Energieunion dürfen nicht die Legitimation für eine Kehrtwende zur Atomkraft mit ihren erheblichen Risiken bieten. Weil radioaktive Strahlung keine Grenzen kennt, liegt hier eine besondere Verantwortung der EU. Zudem ist Atomkraft nicht wirtschaftlich. Ohne massive staatliche Beihilfen und oftmals versteckte Subventionen wäre die Atomkraft nicht überlebensfähig. Der Bundesrat kritisiert daher die Subventionen für Atomenergie und fordert die Kommission auf, die Entscheidung der vorherigen Kommission zu Hinkley Point III zu revidieren und für einen Beihilferahmen zu sorgen, der staatliche Beihilfen für die Atomkraft ausschließt. Das schon 2003 gemachte Versprechen der Kommission, die Atomkraftwerksbetreiber zur vollen Zahlung ihrer Risiko- und Nachfolgekosten zu verpflichten, sollte eingelöst werden.



Drucksache 15/1/15

... 18. Insbesondere lehnt der Bundesrat jegliche Übernahme von EU-Garantien oder andere Förderinstrumente für Investitionen in [Alttechnologien wie] Atomkraftwerke [und Kohlekraftwerke] ab.



Drucksache 465/3/15

... Der Bundesrat ist im Übrigen der Auffassung, dass die Zahlungsverpflichtungen der Energiekonzerne durch eine Konkretisierung ihrer auf die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke bezogenen Pflichten im



Drucksache 247/1/15

... anlagen für die Energiewende begünstigen. Die Bundesregierung wird gebeten, die investive Förderung insbesondere von Gülle-Biogasanlagen (§ 46 EEG) sowie von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung vorhandener Biomasseanlagen (z.B. Biogasspeicherung, Nahwärmeleitungen, Blockheizkraftwerke) wieder in die GAK aufzunehmen.



Drucksache 15/15 (Beschluss)

... 11. Insbesondere lehnt der Bundesrat jegliche Übernahme von EU-Garantien oder andere Förderinstrumente für Investitionen in Atomkraftwerke ab.



Drucksache 144/15

... -Ausstoß kommt Erdgas dabei eine besondere Rolle zu. Zugleich werden hocheffiziente und flexible Gaskraftwerke immer wichtiger für den Ausgleich der fluktuierenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.



Drucksache 594/15 (Beschluss)

... 1. Mit einem Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent leisten KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag für die hocheffiziente Nutzung der uns zur Verfügung stehenden fossilen und regenerativen Energieträger. Zum anderen tragen sie entscheidend zur notwendigen Flexibilisierung unseres konventionellen Kraftwerksparks bei und unterstützen so in kosteneffizienter Weise die Integration der Erneuerbaren Energien in unsere Energieversorgung. KWKAnlagen stellen zudem eine wichtige und notwendige Verknüpfung von Strom-, Wärme- und Erdgasversorgung dar, die eine effiziente Einbindung eines zunehmenden Anteils an fluktuierender Stromerzeugung aus Windenergie und Sonne in sichere Versorgungsstrukturen volkswirtschaftlich vorteilhaft unterstützt.



Drucksache 465/15

... Die Betreiber von Kernkraftwerken sind gemäß



Drucksache 441/15 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf beabsichtigt mit dem neuen § 1 eine Änderung des bisherigen Ausbauziels für die Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung bis zum Jahr 2020 von einem Anteil von bislang 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung auf einen Anteil von 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung, d.h. laut Begründung zum Gesetzentwurf von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung abzüglich der Nettostromerzeugung aus Wind- und Photovoltaikanlagen als dargebotsabhängigen und grenzkostenlosen Erzeugern. Als regelbare Stromerzeugung wird im Wesentlichen die gesamte Nettostromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken einschließlich KWK- und Bioenergieanlagen und aus Lauf- und Speicherwasseranlagen betrachtet. Begründet wird die Änderung durch die Bundesregierung damit, dass dies Konflikte des KWK-Ausbaus mit dem Ausbau erneuerbarer Energien vermeide und die Passfähigkeit des KWK-Ausbauziels sowohl zur Entwicklung der erneuerbaren Energien als auch zu der restlichen konventionellen Erzeugung gewährleiste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 594/15

... -Energien-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind auf den vorrangigen Netzzugang entsprechend anzuwenden. Bei Neuanschlüssen und Anschlussveränderungen von KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von weniger als 100 Megawatt sind die Regelungen nach § 8 der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1187) ungeachtet der Spannungsebene entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 594/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anschluss- und Abnahmepflicht

§ 4
Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen

§ 5
Zuständigkeit

Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom

§ 6
Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 7
Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 8
Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 9
Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt

§ 10
Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 11
Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung

§ 12
Vorbescheid für neue KWK-Anlagen

§ 13
Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt

§ 14
Messung von KWK-Strom und Nutzwärme

§ 15
Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung

§ 17
Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze

§ 18
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 19
Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 20
Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid

§ 21
Zuschlagzahlungen für Kältenetze

Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher

§ 22
Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern

§ 23
Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern

§ 24
Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid

§ 25
Kältespeicher

Abschnitt 6
Regelungen zur Umlage der Kosten

§ 26
Umlage der Kosten

§ 27
Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte

§ 28
Belastungsausgleich

§ 29
Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 30
Vorschriften für Prüfungen

§ 31
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

§ 32
Gebühren und Auslagen

§ 33
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen

§ 34
Evaluierungen

§ 35
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 401/15 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat nimmt die Fortsetzung der Mechanismen für Solidarität und Wachstum in Mitgliedstaaten mit einem unterdurchschnittlichen Bruttoinlandsprodukt und die Einführung des neuen Modernisierungsfonds zur Kenntnis. Dabei sieht er die weitere Verlängerung der Möglichkeit der freien Zuteilung auch für den Kraftwerkssektor in einigen Mitgliedstaaten kritisch. Diese Option darf nicht zu einem innereuropäischen Wettbewerbsvorteil von emissionsintensiven Kraftwerken in diesen begünstigten Mitgliedstaaten führen. Dies ist nicht im Sinne eines integrierten Energiebinnenmarktes und nicht im Sinne des Klimas. Daher sollte eine Review-Klausel zu Artikel 10c hinzugefügt werden. Zudem sollten die Auswirkungen überwacht und insbesondere die Folgen für den grenzüberschreitenden Stromhandel analysiert werden.



Drucksache 441/1/15

... Nettostromerzeugung, d.h. laut Begründung zum Gesetzentwurf von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung abzüglich der Nettostromerzeugung aus Wind- und Photovoltaikanlagen als dargebotsabhängigen und grenzkostenlosen Erzeugern. Als regelbare Stromerzeugung wird im Wesentlichen die gesamte Nettostromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken einschließlich KWK- und Bioenergieanlagen und aus Lauf- und Speicherwasseranlagen betrachtet. Begründet wird die Änderung durch die Bundesregierung damit, dass dies Konflikte des KWK-Ausbaus mit dem Ausbau erneuerbarer Energien vermeide und die Passfähigkeit des KWKAusbauziels sowohl zur Entwicklung der erneuerbaren Energien als auch zu der restlichen konventionellen Erzeugung gewährleiste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/1/15




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG

12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

18. Begründung:

19. Begründung:

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10

22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG

24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG

26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG

29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15

31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 102/15

... eingespart. Der Einsatz von KWK-Anlagen ist in unterschiedlichen Kraftwerkstypen sowie in unterschiedlichen Leistungsgrößen und daher im Bereich von Großkraftwerken, in Industrie und Gewerbe wie auch in privaten Haushalten möglich. KWK erlaubt den technologieoffenen Einsatz unterschiedlicher Energieträger und schafft in Verbindung mit Wärmenetzen und Wärmespeichern eine zukunftsfähige Infrastruktur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/15




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,

1. Einhaltung des KWKG-Ziel unter Beibehaltung der Fördersystematik

2. Förderung von hocheffizienten Bestandsanlagen

3. Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen und Fortführung der Förderung von Brennstoffzellen-Anlagen

4. Verbesserung der Förderung für Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher

5. Anhebung des Förderdeckels

6. Beibehaltung des Eigenstromprivilegs

7. Einführung von Vorbescheiden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


 
 
 


Drucksache 102/15 (Beschluss)

... eingespart. Der Einsatz von KWK-Anlagen ist in unterschiedlichen Kraftwerkstypen sowie in unterschiedlichen Leistungsgrößen und daher im Bereich von Großkraftwerken, in Industrie und Gewerbe wie auch in privaten Haushalten möglich. KWK erlaubt den technologieoffenen Einsatz unterschiedlicher Energieträger und schafft in Verbindung mit Wärmenetzen und Wärmespeichern eine zukunftsfähige Infrastruktur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf,


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... ergänzende nationale Maßnahmen erforderlich. Der Bundesrat hält insbesondere eine klimafreundliche Weiterentwicklung des konventionellen Kraftwerkparks für erforderlich. Sehr alte fossile Kraftwerke mit geringen Wirkungsgraden und starken CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 580/14 (Beschluss)

... Besondere Projektschwerpunkte sollten Forschung und Entwicklung, Innovation, Umwelttechnik sowie der Ausbau der Breitbandversorgung sein. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass im Energiesektor im Rahmen der neuen Investitionsoffensive für Europa insbesondere Projekte zum Ausbau der Energieinfrastruktur, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich ausgewählt werden. Eine Förderung von Atomkraftwerken lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 196/1/14

... der Kommission vom 28. März 2014 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima (ABl. L 95 vom 29.3.2014, S. 1) verstößt, indem er als Futtermittelunternehmer oder als sein Vertreter vorsätzlich oder fahrlässig



Drucksache 643/1/14

... fallen, um Kernkraftwerke handelt, unterfallen sie als Energieanlagen im Sinne des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/1/14




2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 BSIG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 BSIG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 1 BSIG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8b Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c BSIG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8c Absatz 2 Nummer 3 BSIG , Artikel 2 § 44b AtG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 11 Absatz 1b Satz 3 und 4, Absatz 1d - neu - EnWG

§ 44b
Sicherung der Informationstechnik

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 44b

Zu § 44b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8c Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Nummer 3 BSIG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG , Buchstabe b § 10 Absatz 2 BSIG , Buchstabe c § 10 Absatz 3 Satz 3 BSIG

10. Zu Artikel 2 § 44b Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 4 AtG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 100 Absatz 1 TKG

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 293/3/14

... Der Bundesrat erinnert an und bekräftigt die Vereinbarung der Regierungskoalition auf Bundesebene, dass die konventionellen Kraftwerke einschließlich der Kohle als Teil des nationalen Energiemix auf absehbare Zeit unverzichtbar und zur ausreichenden Deckung der Residuallast erforderlich sind. Nur so ist ein reibungsloser Übergang in ein Zeitalter ohne fossile Energieerzeugung möglich. Er bedauert, dass es nicht gelungen ist, die Braunkohlegewinnung dem Steinkohlebergbau gleichzustellen und diese deshalb keine Aufnahme in den Anhang 3 der EU-Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen gefunden hat.



Drucksache 580/1/14

... 24. Besondere Projektschwerpunkte sollten Forschung und Entwicklung, Innovation, Umwelttechnik sowie der Ausbau der Breitbandversorgung sein. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass im Energiesektor im Rahmen der neuen Investitionsoffensive für Europa insbesondere Projekte zum Ausbau der Energieinfrastruktur, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich ausgewählt werden. Eine Förderung von Atomkraftwerken lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 191/8/14

... -Energien-Gesetzes die rechtlichen Grundlagen für die weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der deutschen Energieversorgung den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Neben der weiteren Verbesserung der Umweltverträglichkeit gilt es gleichzeitig, die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit der Energieversorgung abzusichern. Insbesondere ist es im Interesse der privaten und gewerblichen Stromverbraucher erforderlich, die Kostenspirale der vergangenen Jahre zu durchbrechen. Zur Erreichung dieser Ziele sind auch die Potenziale der Stromerzeugung aus der heimischen Braunkohle auszuschöpfen. Mit der Stromerzeugung aus Braunkohle in modernen, hocheffizienten und flexiblen Braunkohlekraftwerken wird ein erheblicher Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Systemstabilität erbracht. Durch ihre Stellung in der Merit Order wirkt die Braunkohleverstromung zugleich kostendämpfend. In absehbarer Zeit wird sich dies auch nicht ändern. Es ist daher kontraproduktiv, dass die Kommission in ihren am 9. April 2014 beschlossenen Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfe zwar die Steinkohle-, nicht aber die Braunkohle als privilegierungsfähigen Sektor eingestuft hat.



Drucksache 196/14

... - und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer gegen die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 322/2014 der Kommission vom 28. März 2014 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima (ABl. L 95 vom 29.3.2014, S. 1) verstößt, indem er als Futtermittelunternehmer oder als sein Vertreter vorsätzlich oder fahrlässig



Drucksache 643/14 (Beschluss)

... fallen, um Kernkraftwerke handelt, unterfallen sie als Energieanlagen im Sinne des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 BSIG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 BSIG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 1 BSIG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8b Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c BSIG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8c Absatz 2 Nummer 3 BSIG , Artikel 2 § 44b AtG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 11 Absatz 1b Satz 3 und 4, Absatz 1d - neu - EnWG

§ 44b
Sicherung der Informationstechnik

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 44b

Zu § 44b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG , Buchstabe b § 10 Absatz 2 BSIG , Buchstabe c § 10 Absatz 3 Satz 3 BSIG

9. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 100 Absatz 1 TKG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 436/14 (Beschluss)

... 3. Der Industriestandort Deutschland soll zum Vorreiter bei der Elektromobilität werden. Elektromobilität ist im Rahmen der Strategie einer gezielten Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zugleich eine Schlüsseltechnologie zur Sicherung der Mobilität des Einzelnen. Als wesentliches Element der Energiewende im Verkehrssektor kann sie im Zusammenspiel mit dem Umbau des Kraftwerksparks einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, weitere Maßnahmen wie die klimaschützende Nachrüstung von Bestandsanlagen, den reduzierten Betrieb von nicht stillzulegenden emissionsintensiven Bestandsanlagen, die Verankerung von Flexibilitätsstandards für konventionelle Kraftwerke und eine verpflichtende Kraft-Wärme-Kopplung für neue Kraftwerke zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 258/1/14

... 28. Kritisch sieht der Bundesrat zudem, dass zwar auf die relativ geringen Kernbrennstoffkosten (einschließlich Uran) an den gesamten Stromerzeugungskosten hingewiesen wird, dabei aber die unkalkulierbaren Kosten des Rückbaus von Kernkraftwerken sowie die hohen Kosten für die Entsorgung von Kernbrennstoffen keine Erwähnung finden. Zudem ist zu bedenken, dass in einer zukünftigen Versorgungslandschaft, die mehrheitlich aus erneuerbaren Energien besteht, die technisch bedingte Ausrichtung von Kernkraftwerken als Lieferanten von Grundlast einer erforderlichen Flexibilisierung entgegensteht. Darüber hinaus bleibt eine vollständige Importabhängigkeit von Uran aus Drittländern erhalten, das teilweise unter fragwürdigen Bedingungen für Umwelt und Menschenrechte abgebaut wird.



Drucksache 196/14 (Beschluss)

... der Kommission vom 28. März 2014 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima (ABl. L 95 vom 29.3.2014, S. 1) verstößt, indem er als Futtermittelunternehmer oder als sein Vertreter vorsätzlich oder fahrlässig



Drucksache 280/1/14

... "5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbesondere zu prüfen, inwieweit eine rechtsverbindliche Verpflichtung geschaffen werden kann, die kurzfristig gewährleistet, dass die KKW-Betreibergesellschaften eine Insolvenzsicherung für den Abbau und die Entsorgung - etwa im Wege einer gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen oder die Abgabe von Patronatserklärungen der Konzernmütter für ihre Kernkraftwerke betreibenden Töchter - schaffen. Wesentlicher Inhalt der Prüfung soll sein, wie gewährleistet werden kann, dass im Fall einer Insolvenz einer KKW-Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten bzw. Verluste einzustehen hat."



Drucksache 258/14 (Beschluss)

... 20. Kritisch sieht der Bundesrat zudem, dass zwar auf die relativ geringen Kernbrennstoffkosten (einschließlich Uran) an den gesamten Stromerzeugungskosten hingewiesen wird, dabei aber die unkalkulierbaren Kosten des Rückbaus von Kernkraftwerken sowie die hohen Kosten für die Entsorgung von Kernbrennstoffen keine Erwähnung finden. Zudem ist zu bedenken, dass in einer zukünftigen Versorgungslandschaft, die mehrheitlich aus erneuerbaren Energien besteht, die technisch bedingte Ausrichtung von Kernkraftwerken als Lieferanten von Grundlast einer erforderlichen Flexibilisierung entgegensteht. Darüber hinaus bleibt eine vollständige Importabhängigkeit von Uran aus Drittländern erhalten, das teilweise unter fragwürdigen Bedingungen für Umwelt und Menschenrechte abgebaut wird.



Drucksache 280/14

... 1. Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die KKW-Betreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen. Es muss sichergestellt sein, dass die hierfür von den KKW-Betreibern gebildeten und ggf. noch zu bildenden Rückstellungen auf realistischen Kostenschätzungen beruhen. Darüber hinaus muss eine ausreichende Finanzierungssicherheit gegeben sein. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Mittel zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Daher wird die Bundesregierung gebeten, unabhängige Kostenstudien in Auftrag zu geben, die die zu erwartenden Stilllegungs-, Abbau- und Entsorgungskosten transparent und differenziert nach einzelnen Kostenarten darlegen und dabei auf das Risiko von Kostensteigerungen eingehen. Ein Vorbild hierfür kann der Schweizer Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden, dessen Rücklagen kürzlich unter kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten in Bezug auf die einzelnen Kernkraftwerke der Schweiz vom TÜV Nord EnSys geprüft worden sind.



Drucksache 157/7/14

... Das EEG soll den Bestandsschutz für bestehende Eigenerzeuger gewährleisten. Dabei dürfen Eigenerzeuger, die vorhandene Anlagen durch effizientere Anlagen ersetzen wollen, nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die ihre Altanlage weiter betreiben. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht zweckmäßig, den Bestandsschutz für die Eigenversorgung an den Anlagenbegriff zu knüpfen. Sachgerecht ist es, den Bestandsschutz an die Kraftwerksleistung zu knüpfen, die zur Eigenversorgung eingesetzt wird. Dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass neue Anlagen zur Flexibilisierung des Kraftwerkparks und damit zur Integration der Erneuerbaren Energien in das Energiesystem der Zukunft besser als Altanlagen geeignet sind.

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Drucksache 157/7/14




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 16/14

... Durch technologische Verbesserungen und zusätzliche staatliche Unterstützung in der frühen Entwicklungsphase kann sich die Meeresenergie mit der Zeit in einer ähnlichen Größenordnung wie die Offshore-Windkraft entwickeln. Bei Meeresenergie handelt es sich derzeit um einen im Aufbau begriffenen Wirtschaftszweig, in dem die Wellen- und Gezeitentechnologien bereits weiter entwickelt sind als andere Technologien. Derzeit weisen die Wellen- und Gezeitenkraftwerke in der EU eine installierte Kapazität von 10 MW12 auf; dies bedeutet beinahe eine Verdreifachung innerhalb von vier Jahren (damals 3,5 MW) . Die Anlagen befinden sich im Vereinigten Königreich, in Spanien, Schweden und Dänemark, sind größtenteils vorkommerzieller Natur und dienen dem Nachweis der Verlässlichkeit und der Lebensdauer der getesteten Anlagen. Allerdings wird bereits ein enormes Wachstum prognostiziert, denn es sind Vorhaben mit etwa 2 GW in der Planung (vor allem in Großbritannien, Frankreich und Irland). Werden all diese Projekte durchgeführt, so könnten sie mehr als 1,5 Millionen Haushalte mit Strom versorgen.



Drucksache 629/14

... Mit oben bezeichneter Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der europäischen Atomgemeinschaft (EAGV, auch Euratom-Vertrag) vor dem Hintergrund der energiepolitischen Zielsetzungen der EU, des Bundes und der Länder sowie der bald erwarteten Resultate der EU-weiten Stresstests der Kernkraftwerke zu evaluieren und den Bundesrat über die Ergebnisse zu berichten. Dieser Aufforderung kommt die Bundesregierung hiermit gerne nach.



Drucksache 280/14 (Beschluss)

... 1. Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die KKW-Betreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen. Es muss sichergestellt sein, dass die hierfür von den KKW-Betreibern gebildeten und gegebenenfalls noch zu bildenden Rückstellungen auf realistischen Kostenschätzungen beruhen. Darüber hinaus muss eine ausreichende Finanzierungssicherheit gegeben sein. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Mittel zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Daher wird die Bundesregierung gebeten, unabhängige Kostenstudien in Auftrag zu geben, die die zu erwartenden Stilllegungs-, Abbau- und Entsorgungskosten transparent und differenziert nach einzelnen Kostenarten darlegen und dabei auf das Risiko von Kostensteigerungen eingehen. Ein Vorbild hierfür kann der Schweizer Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden, dessen Rücklagen kürzlich unter kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten in Bezug auf die einzelnen Kernkraftwerke der Schweiz vom TÜV Nord EnSys geprüft worden sind.



Drucksache 436/1/14

... 4. Der Industriestandort Deutschland soll zum Vorreiter bei der Elektromobilität werden. Elektromobilität ist im Rahmen der Strategie einer gezielten Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zugleich eine Schlüsseltechnologie zur Sicherung der Mobilität des Einzelnen. Als wesentliches Element der Energiewende im Verkehrssektor kann sie im Zusammenspiel mit dem Umbau des Kraftwerksparks einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele leisten.

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Drucksache 436/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 157/14 (Beschluss)

... (heiz)kraftwerken und

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Drucksache 157/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 EEG 2014

2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 4, § 25 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 27 Absatz 1 EEG 2014

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 EEG 2014

4. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 5 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 EEG 2014

6. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, Absatz 2 EEG 2014

7. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 - neu - EEG 2014

8. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 5 Satz 1, Satz 2 EEG 2014

9. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 6 Nummer 1 EEG 2014

10. Zu Artikel 1 § 5 8 Absatz 6 Nummer 2 EEG 2014

11. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 8 EEG 2014

12. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 und § 91 EEG 2014

13. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b EEG 2014

14. Zu Artikel 1 § 95 Satz 1 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 3 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 1 Satz 3 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 allgemein

18. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 3 Satz 2 und 3 EnWG

19. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 6 Satz 3 EnWG

20. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 17d Absatz 6 EnWG

21. Zu Artikel 6 Änderung des EnWG

22. Zu Artikel 6 Nummer 10 § 53b Nummer 3 EnWG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 296/1/13

... -Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Europa noch eine Reihe von ungeklärten Fragen. Dazu zählen beispielsweise der verringerte Wirkungsgrad von Kraftwerken, bei denen CO



Drucksache 333/13

... Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der optimale wirtschaftliche Einsatz konventioneller Kraftwerke und der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel machen den raschen Ausbau des Höchstspannungsübertragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich.

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Drucksache 333/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchführung der Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Energierechtlicher Hintergrund

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

4. EU-rechtlicher Kontext

5. Beteiligung der Länder an der Bundesfachplanung sowie im Planfeststellungsverfahren

II. Alternativen

III. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Nachhaltigkeit

IV. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur (NKR-Nr.: 2551)


 
 
 


Drucksache 207/13

... muss darauf abzielen, ein hohes Maß an Investitionssicherheit zu gewährleisten, das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien mit der übrigen Energieversorgung zu verbessern - insbesondere bei den Stromnetzen, den Kraftwerken, welche die gesicherte Leistung bereitstellen, und bei den Speichertechnologien - und zugleich die Kosten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Mit der Reform des

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Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 284/13

... Während in den Anfangszeiten der Internetkriminalität noch einzelne - oftmals jugendliche - Hacker tätig waren, sind es heute eher internationale, arbeitsteilig strukturierte Gruppen, die in speziellen - meist nicht öffentlich zugänglichen - Diskussionsforen und Chat-Diensten eine breite Palette von Diensten anbieten und damit hohe Gewinne erzielen (vgl. Sieber, a.a.O., C 22 m.w. N.). Die Angriffe gegen die Integrität von Computersystemen und -daten erfolgen jedoch nicht nur aus finanziellen Gründen. In den letzten Jahren wurden einige aufsehenerregende Hackingangriffe im Rahmen des sog. Hacktivismus - zumindest vorgeblich - auch aus politischer Motivation begangen. Ebenso können terroristische Motive eine Rolle spielen, etwa durch gezieltes Hacking von sicherheitsrelevanten Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäusern oder Kraftwerken. Auch in kriegerischen Auseinandersetzungen ist der Einsatz solcher Cyberangriffe absehbar (vgl. Sieber, a.a.O., C 24 m.w. N.).

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Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 212/13

... - Wärmekraftwerke und Kernkraftwerke (Maschinensätze mit einer Leistung von 100 MWe oder mehr); - Anlagen zur Energieerzeugung aus

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Drucksache 212/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

4 Vereinfachung

4 Überprüfungsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Übermittlung von Daten

Artikel 4
Datenquellen

Artikel 5
Inhalt der Meldung

Artikel 6
Qualität und Öffentlichkeit der Daten

Artikel 7
Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Datenverarbeitung

Artikel 9
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 10
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang Investitionsvorhaben

1. ERDÖL

1.1. Raffination

1.2. Transport

1.3. Lagerung

2. GAS

2.1. Übertragung

2.2. LNG-Kopfstationen

2.3. Speicherung

3. Elektrizität

3.1. Erzeugung

3.2. Übertragung

4. BIOKRAFTSTOFFE

4.1. Erzeugung

5. KOHLENDIOXID

5.1. Transport

5.2. Speicherung


 
 
 


Drucksache 758/13

... Die Mitgliedstaaten müssen eine umfassende Bewertung vornehmen, um das Potenzial einer kostenwirksamen Nutzung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und der effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung unter Berücksichtigung der Klimabedingungen, der wirtschaftlichen Durchführbarkeit und der technischen Eignung zu bestimmen. Diese Bewertung müssen sie der Kommission bis zum 31. Dezember 2015 vorlegen. Auf der Grundlage des ermittelten Potenzials sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um das kostenwirksame Potenzial der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und der effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung umzusetzen. Im Rahmen der Bewertung sollten die Mitgliedstaaten Informationen über Maßnahmen, Strategien und Vorgaben vorlegen, die bis 2020 und 2030 verabschiedet werden könnten, um das Potenzial der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung zu verwirklichen. Zudem besteht die Verpflichtung, bei Kraftwerken und Industrieanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 MW eine Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Kraft-Wärme-Kopplung, der Rückgewinnung von Abwärme oder einer Anbindung an das Fernwärmenetz vorzunehmen, wenn sie gebaut oder in erheblichem Umfang modernisiert werden. Die Genehmigungen oder Erlaubnisse sollten den Ergebnissen der Kosten-Nutzen-Analyse Rechnung tragen.

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Drucksache 758/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Energieeffizienzrichtlinie

3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED

3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung

3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen

3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme

3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung

3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 348/13 (Beschluss)

... 6. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es keinerlei Forschungsanstrengungen zur Sicherung bestehender Atomkraftwerke, wenn diese dem Zweck einer Laufzeitverlängerung dienen. Er hält diese Ausgaben vor dem Hintergrund des Energiefahrplans 2050, der eine auf erneuerbare Energien gestützte Versorgungsabdeckung von elektrischer Energie von 97 Prozent vorsieht, für eine klare Fehlallokation. Forschungsausgaben im Bereich der Nuklearenergie sollten sich aus Sicht des Bundesrates ausschließlich an den Fragen "sicherer Rückbau von Kernkraftanlagen" und "Endlagerung radioaktiver Abfälle" orientieren.



Drucksache 560/2/13

... /EG (Geltungsbereich vom Schnellkochtopf bis zum Kraftwerkskessel) und ihrer Bedeutung für den deutschen Wirtschaftsraum sowie des diesbezüglichen Vollzugs durch die zuständigen Länderbehörden wird empfohlen, den bereits vom Bundesrat für die ständige Teilnahme in der Arbeitsgruppe der Kommission "Druckbehälter und Verfahren zu deren Prüfung" beauftragten Dipl.Ing. (FH) Michael Borzel (BR-Drucksache 291/07(B)) gleichfalls für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates (Arbeitsgruppe "Technische Harmonisierung") zu benennen.

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Drucksache 560/2/13




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 447/5/13

... definiert werden. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass insbesondere die Abschaltung von Grundlastkraftwerken nicht zum Nachteil benachbarter Unternehmen gereicht.



Drucksache 284/13 (Beschluss)

... Während in den Anfangszeiten der Internetkriminalität noch einzelne - oftmals jugendliche - Hacker tätig waren, sind es heute eher internationale, arbeitsteilig strukturierte Gruppen, die in speziellen - meist nicht öffentlich zugänglichen - Diskussionsforen und Chat-Diensten eine breite Palette von Diensten anbieten und damit hohe Gewinne erzielen (vgl. Sieber, a.a.O., C 22 m.w. N.). Die Angriffe gegen die Integrität von Computersystemen und -daten erfolgen jedoch nicht nur aus finanziellen Gründen. In den letzten Jahren wurden einige aufsehenerregende Hackingangriffe im Rahmen des sogenannten Hacktivismus - zumindest vorgeblich - auch aus politischer Motivation begangen. Ebenso können terroristische Motive eine Rolle spielen, etwa durch gezieltes Hacking von sicherheitsrelevanten Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäusern oder Kraftwerken. Auch in kriegerischen Auseinandersetzungen ist der Einsatz solcher Cyberangriffe absehbar (vgl. Sieber, a.a.O., C 24 m.w. N.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 527/13

... Der Unfall im Kernkraftwerk (KKW) Fukushima Daiichi im Jahr 2011 hatte erhebliche ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Schäden sowie Befürchtungen in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung in Japan zur Folge. Der Unfall wurde zwar durch ein Erdbeben und einen Tsunami von enormem Umfang ausgelöst, die Untersuchung der Unfallursachen hat jedoch eine Reihe vorhersehbarer Faktoren zutage gefördert, deren Zusammenwirken zu dem katastrophalen Ergebnis beitrug. Die Analyse des Nuklearunfalls von Fukushima zeigte bedeutende und wiederholt auftretende technische Probleme sowie anhaltendes institutionelles Fehlverhalten auf, wie sie auch in den Bewertungen nach den Unfällen von Three Mile Island Tschernobyl vor Jahrzehnten bereits festgestellt wurden. Dieser jüngste Nuklearunfall hat das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit der Kernenergie erneut beeinträchtigt, und dies in einer Zeit, in der die Nutzung der Kernenergie als eine Möglichkeit zur nachhaltigen Bewältigung des weltweiten Energiebedarfs erörtert wird.

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Drucksache 527/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Zielsetzung

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Rechtliche Aspekte

3 Ziele

3 Begriffsbestimmungen

Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen

3 Transparenz

Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit

Anlage ninterne
Notfallvorsorge und -bekämpfung

Peer Reviews

Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie

Bericht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERLÄUTERNDE Dokumente

Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene

Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften

Rahmenrichtlinie

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Entwurf

Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Artikel 1

Abschnitt 1
Allgemeine Verpflichtungen.

Artikel 7
Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Artikel 8
Transparenz

Abschnitt 2
Besondere Verpflichtungen

Artikel 8a
Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen

Artikel 8b
Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen

Artikel 8c
Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Artikel 8d
Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung

Kapitel 2a
PEER REVIEWS und Leitlinien

Artikel 8e
Peer Reviews

Artikel 8f
Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit

Kapitel 2b
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9a
Sanktionen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 296/13 (Beschluss)

... -Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Europa noch eine Reihe von ungeklärten Fragen. Dazu zählen beispielsweise der verringerte Wirkungsgrad von Kraftwerken, bei denen CO



Drucksache 515/13

... Auf der Nachfrageseite werden der Bau von Kraftwerken, einschließlich von On- und Offshore-Windparks, die Energieübertragung, der Wohnungsbau und der Verkehrssektor weiterhin Möglichkeiten für innovative Stahlerzeugnisse eröffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 290/13

... Die Kommission analysiert dieses Problem weiter und wird in Kürze eine öffentliche Konsultation einleiten. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird zu entscheiden sein, ob weitere Schritte zur Verbesserung der Entschädigung der Opfer nuklearer Unfälle und zur Annäherung der Versicherungssummen für Kernkraftwerke in den einzelnen Mitgliedstaaten erforderlich sind.



Drucksache 348/13

... Auch zur Unterstützung des sicheren Betriebs von Nuklearsystemen und zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie von Kompetenzen im Nuklearbereich sind technologische Entwicklungen notwendig. Dabei sollte der Schwerpunkt auf der Sicherheit bestehender Kernkraftwerke liegen, insbesondere im Hinblick auf eine Verlängerung der Laufzeiten, und auf der Sicherheit künftiger kerntechnischer Systeme. Die Forschungsarbeiten müssen fortgesetzt werden, um zu langfristigen Lösungen für die 15 Gemeinschaftsentwicklung von Japan, China, Indien, Südkorea, Russland, den USA und der EU.



Drucksache 447/13

... Die Vorschrift fasst die bereits bestehende Regelung des § 19 Absatz 2 neu. Sie sieht eine typisierende Staffelung der Entgeltreduzierung abhängig von der Benutzungsstundenzahl des jeweiligen Letztverbrauchers vor. Die Regelung gewährleistet einen nachhaltigen Beitrag der Großverbraucher zu den Netzentgelten und berücksichtigt den Beitrag dieser Großverbraucher zur Dämpfung der Netzkosten. Die Regelung knüpft u.a. an eine Mindestbenutzungsstundenzahl von 7000 Stunden im Jahr an. Erst ab einer derart hohen Benutzungsstundenzahl kann man technisch von einer dauerhaften Stromentnahme (Bandlast) ausgehen, der eine entsprechende Grundlast auf der Erzeugungsseite gegenüber stehen muss. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grundlast und Bandlast ist für die Netzstabilität unerlässlich. Durch die über das Jahr nahezu konstante Nachfrage wird die relative Schwankungsbreite der gesamten Last reduziert. Dies führt zu einer besseren Prognostizierbarkeit sowie zu einer effizienteren Auslastung des gesamten Kraftwerksparks und damit zu positiven Auswirkungen auf die Versorgung aller Netzkunden. Die gleichmäßige Nachfrage über das Jahr wirkt sich ebenfalls positiv auf die Prognostizierbarkeit notwendiger Netzinfrastruktur aus. Betroffene Netzbetreiber müssen lediglich für oberhalb der relativ sicheren Bandlast liegende Verbrauchsschwankungen Prognoseunsicherheiten hinnehmen und diese ggf. durch zusätzlichen Netzausbau ausgleichen. Damit sind positive Auswirkungen auf die Netzkosten verbunden, die sich bereits daraus ergeben, dass die Prognoseunsicherheit bei einem Netz mit Bandlast geringer ausfällt als bei einem Netz ohne Bandlast. Durch die vorgenommene typisierende Betrachtung bei den Netzentgelthöhen kann dem individuellen Beitrag des betreffenden Letztverbrauchers, z.B. zur Dämpfung der Netzkosten, Rechnung getragen werden. Zudem gibt es auch netztechnische Gründe, die dafür sprechen, Kunden mit konstanter Last ein reduziertes Netzentgelt zu gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


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