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"Kostenstelle"
Drucksache 145/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
... a) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "Kostenstellen Messung und Abrechnung" durch die Wörter "Kostenstelle Messstellenbetrieb" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Abschnitt 2a Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte
§ 14a Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
§ 14b Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte
§ 14c Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
§ 14d Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
§ 21 Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung
§ 32a Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte
Artikel 2 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 125/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
... Für die Verwaltung entsteht durch die Aufgabenwahrnehmung der neu errichteten Vertrauenspersonenausschüsse bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche und der nunmehr zu bildenden Versammlungen der Vertrauenspersonen auf Brigade- und Divisionsebene ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von etwa 300 000 Euro jährlich. Es handelt sich hierbei überwiegend um Reisekosten der Gremiumsmitglieder, die anhand der für die Reisetätigkeit der Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses und der Mitglieder der bereits untergesetzlich gebildeten Vertrauenspersonenausschüsse bislang jährlich entstandenen Ausgaben ermittelt wurden. Die Kosten für die neuen Versammlungen der Vertrauenspersonen können lediglich geschätzt werden, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Personeller Mehraufwand entsteht infolge der vorgesehenen Freistellung der fünf Sprecherinnen oder Sprecher der Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche; dieser ist im jeweiligen militärischen Organisationsbereich zu kompensieren. In den Reisekostenstellen entsteht ein lediglich geringer personeller Mehraufwand, der jedoch mit den dort vorhandenen Kapazitäten bewältigt werden kann.
Drucksache 648/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegung sverordnungen
... In Anlage 5 (Muster, Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung) werden die Nummern 92 bis 99 wie folgt gefasst:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung der Rechtsverordnung
II. Wesentlicher Inhalt der Rechtsverordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 706/13
... Die Kalkulation enthält die Primärkosten (Personalkosten und Sachkosten) sowie die Sekundärkosten (Gemeinkosten) der PTB. Die Kosten eines Themenbereichs sind die Summe der Kosten seiner Endkostenstellen (Fachbereiche).
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Die Kostenarten werden in Einzel- und Gemeinkosten unterschieden. Einzelkosten lassen sich den Amtshandlungen direkt zurechnen. Gemeinkosten sind diejenigen Kosten, die ebenfalls für eine Amtshandlung entstehen, sich aber dieser einzelnen Amtshandlungen nicht direkt zurechnen lassen. Eine Zurechnung anteiliger Gemeinkosten (z.B. für die Behördenleitung, die Bibliothek oder ein Kopiergerätes, dass mehrere Kostenstellen nutzen) wird anhand geeigneter und nachvollziehbarer Aufteilkriterien vorgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 700/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetz es
... Die Kostenarten werden in Einzel- und Gemeinkosten unterschieden. Einzelkosten lassen sich den Amtshandlungen direkt zurechnen. Gemeinkosten sind diejenigen Kosten, die ebenfalls für eine Amtshandlung entstehen, sich aber dieser einzelnen Amtshandlungen nicht direkt zurechnen lassen. Eine Zurechnung anteiliger Gemeinkosten (z.B. für die Behördenleitung, die Bibliothek oder ein Kopiergerät, das mehrere Kostenstellen nutzen) wird anhand geeigneter und nachvollziehbarer Aufteilkriterien vorgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
§ 16a Vorverfahren
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage und Inhalt
2. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Sonstige Kosten
d Bürokratiekosten
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Nachhaltigkeit
5. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 2 Nummer 4
Zu Artikel 2 Nummer 5
Zu Artikel 2 Nummer 5
Zu Artikel 2 Nummer 6
Zu Artikel 2 Nummer 7
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 4 Nummer 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1575: Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und nach dem Luftverkehrsgesetz
Drucksache 45/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare - Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt -
... Die Einführung einer Öffnungsklausel zur Ermöglichung der Übertragung von Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare ist für sich gesehen kostenneutral. Machen die Länder von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch, ist auf Folgendes hinzuweisen: Im nachlassgerichtlichen Bereich bestand bislang in vielen Fällen Kostendeckung, teilweise war es sogar so, dass die Einnahmen die Kosten überstiegen. Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die so genannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen). Rechnet man diese Kosten hinzu, dann dürfte sich - wenn überhaupt - nur noch eine geringe Überdeckung ergeben.
Drucksache 477/10
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung
... Ist demnach eine grundlegend neue Gebührenermittlung erforderlich, erscheint die Erhebung themenbereichsspezifischer Stundensätze gegenüber der – etwa im Rahmen der Kostenverordnung für Nutzleistungen der PTB derzeit noch üblichen – Differenzierung nach Fachbereichen als vorzugswürdig. Verschiedene Fachbereiche bzw. Kostenstellen der PTB werden nunmehr zu jeweils einem Themenbereich zusammengefasst. Auf Basis der kostenstellenspezifischen Kalkulationen werden gewichtete durchschnittliche Stundensätze pro Themenbereich gebildet.
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gebührenberechnung
Anlage (§§ 1, 2)
Artikel 2
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Kosten- und Preiswirkungen
B. Im Einzelnen:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 1312: Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung
Drucksache 67/10
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die so genannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen). Rechnet man diese Kosten hinzu, dann dürfte sich – wenn überhaupt – nur noch eine geringe Überdeckung ergeben.
Drucksache 265/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen KOM (2010) 187 endg.
... Durch eine Erweiterung der Akzeptabilitätskriterien könnte die Anzahl potenzieller Nutzer gesteigert werden, doch selbst mit einem größeren Spielraum für Abweichungen könnte eine weitverbreitete Vorgehensweise wie das Kostenstellenkonzept nicht erfasst werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...
3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren
3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln
3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems
3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung
4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft
5. Der weitere Weg
6. Fazit
Drucksache 45/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Die Einführung einer Öffnungsklausel zur Ermöglichung der Übertragung von Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare ist für sich gesehen kostenneutral. Machen die Länder von der Übertragungsmöglichkeit Gebrauch, ist auf Folgendes hinzuweisen: Im nachlassgerichtlichen Bereich bestand bislang in vielen Fällen Kostendeckung, teilweise war es sogar so, dass die Einnahmen die Kosten überstiegen. Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die so genannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen). Rechnet man diese Kosten hinzu, dann dürfte sich - wenn überhaupt - nur noch eine geringe Überdeckung ergeben.
Drucksache 2/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG )
... Ausgangspunkt für die erweiterte Kameralistik ist ebenfalls die Haushaltsstelle. Zur Durchführung der erweiterten Rechnungswesenfunktionen werden zusätzlich weitere Mitkontierungen zur Zuordnung zu Kostenstellen, Produkten und ggf. Projekten mitgeführt. Beim optionalen erweiterten Vermögensnachweis kommt die Bebuchung der entsprechenden Vermögensposten hinzu.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 1a Haushaltswirtschaft
§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
§ 49b Finanzstatistische Berichtspflichten
Artikel 2 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen
1 Allgemeines
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.2 Begriffsbestimmungen
5 Rechnungswesen
5 Haushaltsdarstellung
5 Kameralistik
Erweiterte Kameralistik
Staatliche Doppik
Produktorientierte Haushalte
5 Produkthaushalt
1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen
1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen
1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen
1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts
1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung
1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität
5 Budgetierung
1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen
1.5.4.1 Mindeststandards Doppik
1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen
1.5.4.3 Produktrahmen
1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung
1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung
1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug
Aufstellung eines doppischen Haushalts
Aufstellung eines Produkthaushaltes
Aufstellung eines produktorientierten Haushalts
Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik
Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug
Konkretisierungen nach Leistungszwecken.
Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug
Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten
Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten
1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen
1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung
2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 6a
Zu Nummer 4
zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 5
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13
Zu Nummer 9
Zu § 15
Zu § 15
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 18
Zu Nummer 12
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 19
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 22
Zu Nummer 15
Zu § 27
Zu § 27
Zu § 27
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 34
Zu Nummer 18
Zu § 37
Zu § 37
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 49a
Zu § 49a
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Drucksache 109/08
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die so genannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen). Rechnet man diese Kosten hinzu, dann dürfte sich – wenn überhaupt – nur noch eine geringe Überdeckung ergeben.
Drucksache 568/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... 10a. Hauptkostenstelle
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Kostenstelle
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 109/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Allerdings sind in derartigen Kosten- und Leistungsrechnungen typischerweise eine Reihe von Kostenfaktoren nicht enthalten. Dies gilt vor allem für die sogenannten Overhead-Kosten, also alle diejenigen Kosten, die nicht bei den jeweiligen Amtsgerichten entstehen (z.B. anteilige Kosten zentraler Einrichtungen, Aus- und Fortbildungsstätten, IT-Kosten, ausgelagerte Kosten der Besoldungs- und Reisekostenstellen).
Drucksache 568/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... 10a. Hauptkostenstelle
Drucksache 696/08
... Nach § 4 Abs. 10 Satz 5 KHEntgG ist für eine Förderung zusätzlich zu schaffender Pflege-Personalkostenstellen vom einzelnen Krankenhaus ein jährlicher Nachweis darüber zu führen, dass auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung zusätzliches Pflegepersonal im Vergleich zum Bestand der entsprechend umgerechneten Vollkräfte am 30. Juni 2008 neu eingestellt und entsprechend der Vereinbarung beschäftigt wird. Eine vollständige Inanspruchnahme der Fördermittel in allen rd. 1.800 in Frage kommenden Krankenhäusern ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem 700 Millionen Programm zur Arbeitszeit nicht wahrscheinlich. Auch wird voraussichtlich ein Teil dieser Krankenhäuser erst im zweiten oder dritten Jahr die Fördermittel in Anspruch nehmen. Daher kann über den dreijährigen Förderzeitraum angenommen werden, dass durchschnittlich rd. 1.200 Krankenhäuser pro Jahr den Nachweis über die Einstellung zusätzlichen Pflegepersonals melden werden. Orientiert an dem Meldeaufwand der für die Inanspruchnahme der Mittel zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen angenommen wurde, ist von einem Dokumentations- und Übermittlungszeitaufwand von 24 Minuten je Krankenhaus auszugehen. Daraus ergeben sich für die jährliche Übermittlung der Datensätze an die Krankenkassen bei einem durchschnittlichen Tarifsatz von 40 Euro pro Stunde zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 19.000 Euro insgesamt für alle Krankenhäuser.
Drucksache 568/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... 10a. Hauptkostenstelle
Drucksache 184/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität KOM (2005) 47 endg.; Ratsdok. 6622/05
... 38. Die vorgeschlagene Lösung würde diese Probleme vermeiden, da die von jeder Fluggesellschaft erhobene Umlage nur von der Gesamtzahl an Fluggästen abhänge, die sie ab und nach einem Flughafen befördert. Die Umlage wäre unabhängig von der Zahl der beförderten Fluggäste eingeschränkter Mobilität, sodass die Fluggesellschaft wenig wirtschaftlichen Anreiz hätte, deren Zahl zu verringern. Der Vorschlag würde der Branche eine zusätzliche Kostenstelle auferlegen, nämlich die für die erweiterte Hilfe, wenn sie angefordert wird. Ihre wichtigste wirtschaftliche Auswirkung wäre die Änderung der Organisation und Finanzierung der Hilfe auf Flughäfen. Die Verantwortung würde von Luftfahrtunternehmen auf die Leitungsorgane der Flughäfen übertragen. Die Leitungsorgane würden diese Kosten jedoch nicht selbst tragen, sondern sie auf die Fluggesellschaften umlegen, die ihre Flughäfen benutzen. Die Fluggesellschaften würden die Umlage an alle ihre Fluggäste weitergeben, sodass sie von einer großen Zahl von Bürgern gemeinsam getragen würde. Eine Person eingeschränkter Mobilität würde - von der Buchung eines Flugscheins bis zur Ankunft am Zielort - nicht als zusätzlicher Kostenfaktor angesehen, sondern als Fluggast begrüßt.
Drucksache 247/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV )
... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 10 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 12 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen zuzuordnen. Die Netzentgelte für die Gasfernleitung und Gasverteilung sind nach Maßgabe der §§ 13 bis 18 und 20 zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des abgelaufenen Geschäftsjahres; gesicherte Erkenntnisse über das Planjahr können dabei berücksichtigt werden. Soweit hinsichtlich der Kostenermittlung keine besonderen Regelungen getroffen werden, sind die Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach der Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244), zuletzt geändert durch Artikel 289 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), heranzuziehen.
Anlage
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Periodenübergreifende Saldierung
§ 11 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 12 Kostenstellen
§ 13 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 14 Teilnetze
§ 15 Ermittlung der Netzentgelte
§ 16 Verprobung
§ 17 Änderungen der Netzentgelte
§ 18 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 19 Besondere Regeln für Fernleitungsnetze
§ 20 Sonderformen der Netznutzung
§ 21 Verfahren
§ 22 Vergleich
§ 23 Strukturklassen
§ 24 Kostenstruktur
§ 25 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 26 Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1)
Anlage 2 (zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen
Drucksache 247/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV )
... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 10 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 12 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen zuzuordnen. Die Netzentgelte für die Gasfernleitung und Gasverteilung sind nach Maßgabe der §§ 13 bis 18 und 20 zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des abgelaufenen Geschäftsjahres.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Periodenübergreifende Saldierung
§ 11 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 12 Kostenstellen
§ 13 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 14 Teilnetze
§ 15 Ermittlung der Netzentgelte
§ 16 Verprobung
§ 17 Änderungen der Netzentgelte
§ 18 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 19 Besondere Regeln für Fernleitungsnetze
§ 20 Sonderformen der Netznutzung
§ 21 Verfahren
§ 22 Vergleich
§ 23 Strukturklassen
§ 24 Kostenstruktur
§ 25 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 26 Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 245/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV )
... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 11 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 13 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen, welche die Struktur der Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetze widerspiegeln, zuzuordnen. Danach sind die Hauptkostenstellen im Wege der Kostenwälzung nach § 14 den Kostenträgern zuzuordnen. Unter Verwendung einer Gleichzeitigkeitsfunktion nach § 16 sind die Netzentgelte für jede Netz- und Umspannebene zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
Teil 2 Methode zur Ermittlung der Netzentgelte
Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Behandlung von Netzverlusten
§ 11 Periodenübergreifende Saldierung
Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung
§ 12 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 13 Kostenstellen
§ 14 Kostenwälzung
Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung
§ 15 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 16 Gleichzeitigkeitsgrad
§ 17 Ermittlung der Netzentgelte
§ 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung
§ 19 Sonderformen der Netznutzung
§ 20 Verprobung
§ 21 Änderungen der Netzentgelte
Teil 3 Vergleichsverfahren
§ 22 Verfahren
§ 23 Vergleich
§ 24 Strukturklassen
§ 25 Kostenstruktur
§ 26 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 4 Pflichten der Netzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 5 Sonstige Bestimmungen
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern
Anlage 2 (zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 3) Kostenträger
Anlage 4 (zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad
Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 1) Absatzstruktur
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Teil 2
Zu Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Teil 3
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu Teil 4
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Teil 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Drucksache 245/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen(Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV )
... "(1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 11 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 13 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen, welche die Struktur der
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
Teil 2 Methode zur Ermittlung der Netzentgelte
Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Behandlung von Netzverlusten
§ 11 Periodenübergreifende Saldierung
Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung
§ 12 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 13 Kostenstellen
§ 14 Kostenwälzung
Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung
§ 15 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 16 Gleichzeitigkeitsgrad
§ 17 Ermittlung der Netzentgelte
§ 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung
§ 19 Sonderformen der Netznutzung
§ 20 Verprobung
§ 21 Änderungen der Netzentgelte
Teil 3 Vergleichsverfahren
§ 22 Verfahren
§ 23 Vergleich
§ 24 Strukturklassen
§ 25 Kostenstruktur
§ 26 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 4 Pflichten der Netzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 5 Sonstige Bestimmungen
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern
Anlage 2 (zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 3) Kostenträger
Anlage 4 (zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad
Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)
Drucksache 245/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV )
... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 11 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 13 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen, welche die Struktur der Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetze widerspiegeln, zuzuordnen. Danach sind die Hauptkostenstellen im Wege der Kostenwälzung nach § 14 den Kostenträgern zuzuordnen. Unter Verwendung einer Gleichzeitigkeitsfunktion nach § 16 sind die Netzentgelte für jede Netz- und Umspannebene zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres; gesicherte Erkenntnisse über das Planjahr können dabei berücksichtigt werden. Soweit hinsichtlich der Kostenermittlung keine besonderen Regelungen getroffen werden, sind die Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach der Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244), zuletzt geändert durch Artikel 289 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), heranzuziehen.
Anlage Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Behandlung von Netzverlusten
§ 11 Periodenübergreifende Saldierung
§ 12 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 13 Kostenstellen
§ 14 Kostenwälzung
§ 15 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 16 Gleichzeitigkeitsgrad
§ 17 Ermittlung der Netzentgelte
§ 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung
§ 19 Sonderformen der Netznutzung
§ 20 Verprobung
§ 21 Änderungen der Netzentgelte
§ 22 Verfahren
§ 23 Vergleich
§ 24 Strukturklassen
§ 25 Kostenstruktur
§ 26 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1)
Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)
Anlage 2 (zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 3) Kostenträger
Anlage 4 (zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad
Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 6)
Drucksache 247/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV )
... (1) Für die Ermittlung der Netzentgelte sind die Netzkosten nach den §§ 4 bis 10 zusammen zu stellen. Die ermittelten Netzkosten sind anschließend nach § 12 vollständig den dort aufgeführten Hauptkostenstellen zuzuordnen. Die Netzentgelte für die Gasfernleitung und Gasverteilung sind nach Maßgabe der §§ 13 bis 18 und 20 zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf der Basis der Daten des abgelaufenen Geschäftsjahres; gesicherte Erkenntnisse über das Planjahr können dabei berücksichtigt werden. Soweit hinsichtlich der Kostenermittlung keine besonderen Regelungen getroffen werden, sind die Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach der Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244), zuletzt geändert durch Artikel 289 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), heranzuziehen.
Anlage Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
Teil 2 Methode zur Ermittlung der Netzentgelte
Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Periodenübergreifende Saldierung
Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung
§ 11 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 12 Kostenstellen
Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung
§ 13 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 14 Teilnetze
§ 15 Ermittlung der Netzentgelte
§ 16 Verprobung
§ 17 Änderungen der Netzentgelte
§ 18 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 19 Besondere Regeln für Fernleitungsnetze
§ 20 Sonderformen der Netznutzung
Teil 3 Vergleichsverfahren
Abschnitt 1 Vergleichsverfahren bei kostenorientierter Ermittlung der Netzentgelte
§ 21 Verfahren
§ 22 Vergleich
§ 23 Strukturklassen
§ 24 Kostenstruktur
§ 25 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
Abschnitt 2 Vergleichsverfahren bei der Ermittlung der Netzentgelte gemäß § 20
§ 26 Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber
Teil 4 Pflichten der Netzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 5 Sonstige Bestimmungen
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1)
Anlage 2 (zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen
Drucksache 22/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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