417 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Kostengesetzes"
Drucksache 371/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums des Innern
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... ) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821),
Drucksache 690/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 843/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... es in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) auch in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juli 1970 (BGBl. I S. 821), von denen § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb und cc des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S.
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 131/11
Verordnung der Bundesregierung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
... - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des
Drucksache 32/11
... - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des
Drucksache 712/11
... ) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Drucksache 700/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetz es
... (3) Die Gebühren nach Absatz 1 werden zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhoben. Zur Ermittlung des Verwaltungsaufwands sind die Kosten, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als Einzel- und Gemeinkosten zurechenbar und ansatzfähig sind, insbesondere Personal- und Sachkosten sowie kalkulatorische Kosten, zugrunde zu legen. Die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes gelten ergänzend.
Drucksache 360/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Steuervereinfachungsgesetz 2011
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 121/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften'
... ) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Nummer 9a knüpft daran an, dass für die Gebührenkalkulation nach dem Verwaltungskostengesetz gegenwärtig keine verbindlichen Vorgaben bestehen. Um den auf die jeweiligen Amtshandlungen entfallenden Anteil der Kosten der Rechts- und Fachaufsicht nach § 18 des
Drucksache 709/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
... ) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821),
Drucksache 265/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... ) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Drucksache 264/11
... es, von denen Absatz 3 Nummer 1 bis 3 durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) geändert worden sind, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) die Bundesregierung sowie - auf Grund
Drucksache 88/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
... Auslagen sollen, wie auch schon nach dem aktuellen § 22 Absatz 3, nicht erhoben werden. Von einer erneuten Regelung wurde abgesehen, da sich die Nichterhebung von Auslagen bereits direkt aus § 10 Absatz 1 des Verwaltungskostengesetzes ergibt.
Drucksache 32/1/11
... - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des
Drucksache 123/11
... - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des
Drucksache 54/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 843/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrs-rechtlicher Vorschriften
... es in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) auch in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juli 1970 (BGBl. I S. 821), von denen § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb und cc des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S.
Drucksache 54/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 229/11
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... (2) Wird bis zum Ablauf eines Monats nach dem Fälligkeitstag der jeweilige Beitrag nicht entrichtet, erhebt die Anstalt Säumniszuschläge. § 18 des Verwaltungskostengesetzes ist entsprechend anzuwenden.
Drucksache 32/11 (Beschluss)
... - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des
Drucksache 360/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Steuervereinfachungsgesetz 2011
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 54/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 45/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare - Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt -
... Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Drucksache 586/10 (Beschluss)
... - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes
Drucksache 723/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
... ) und § 34a Absatz 3 zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 747) geändert worden sind, jeweils in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 82 1), verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Drucksache 857/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... (2) Die §§ 18 bis 21 des Verwaltungskostengesetzes sind, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht etwas anderes ergibt, mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass abweichend von § 18 Absatz 1 des Verwaltungskostengesetzes
Drucksache 808/10
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... Die derzeitige Systematik des Gerichtsvollzieherkostengesetzes beeinträchtigt die Effizienz der Zwangsvollstreckung, da ein besonderer Leistungswille der Gerichtsvollzieher nicht in ausreichendem Maße belohnt wird. Das gegenwärtige Gebührenrecht ist im Wesentlichen aufwandsbezogen ausgestaltet. Erfolgsbezogene Komponenten sind insbesondere bei der Geldvollstreckung nur schwach ausgeprägt und bieten keinen ausreichenden Leistungsanreiz. Mit verstärkten Leistungsanreizen würden die Gerichtsvollzieher motiviert, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten. Die vorgesehene Einführung einer Erfolgsgebühr lässt insoweit eine Steigerung der Effektivität der Zwangsvollstreckung erwarten.
Drucksache 869/10
... ) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie und - des § 3 Absatz 4 Satz 1 und des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des
Drucksache 808/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... Die derzeitige Systematik des Gerichtsvollzieherkostengesetzes beeinträchtigt die Effizienz der Zwangsvollstreckung, da ein besonderer Leistungswille der Gerichtsvollzieher nicht in ausreichendem Maß belohnt wird. Das gegenwärtige Gebührenrecht ist im Wesentlichen aufwandsbezogen ausgestaltet. Erfolgsbezogene Komponenten sind insbesondere bei der Geldvollstreckung nur schwach ausgeprägt und bieten keinen ausreichenden Leistungsanreiz. Mit verstärkten Leistungsanreizen würden die Gerichtsvollzieher motiviert, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten. Die vorgesehene Einführung einer Erfolgsgebühr lässt insoweit eine Steigerung der Effektivität der Zwangsvollstreckung erwarten.
Drucksache 586/1/10
... - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes
Drucksache 385/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV )
... ) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), der zuletzt durch Artikel [ ] des Gesetzes vom [ ] (BGBl. I S. [ ]) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt:
Drucksache 477/10
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung
... ) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Drucksache 586/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes
... - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes
Drucksache 67/10
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Drucksache 45/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
... Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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