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"Kostenerstattungsanspruch"
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... erstattungsfähig ist. Im Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, mit dem das RDG und das RDGEG eingeführt wurden, war sogar noch vorgesehen gewesen, dass Kosten von Inkassodienstleistern im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs des § 91 ZPO überhaupt nicht geltend gemacht werden können sollten; ihre Durchsetzung im Rahmen eines materiellen Schadensersatzanspruchs sollte dagegen unberührt bleiben (vergleiche § 4 Absatz 4 Satz 2 des RDGEG-Entwurfs, Bundestagsdrucksache 16/3655, S. 14, und die zugehörige Begründung, S. 81). Die dadurch bewirkte Trennung zwischen der Frage, ob eine Forderung materiell berechtigt ist, und der Frage, ob sie auch im Wege der Prozesskostenerstattung nach § 91 ZPO durchgesetzt werden kann, erscheint vom Ansatz wenig glücklich. Grundsätzlich besser und für alle Beteiligten einfacher wäre es, berechtigte Forderungen auch auf einem relativ einfachen Weg prozessual durchsetzen zu können. Bei der Frage der Berechtigung der Forderung ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass Inkassodienstleister nicht nur im außergerichtlichen Verfahren, sondern auch im gerichtlichen Mahnverfahren dieselben Leistungen wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erbringen. Um nicht in einen Konflikt mit den Vorgaben des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13b Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
§ 13c Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern
§ 13d Vergütung der Rentenberater
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Artikel 3 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 288 Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Artikel 7 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 4 Vergütung
Artikel 9 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 753a Vollmachtsnachweis
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 11 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 12 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen
1. Vorangegangene Rechtsänderungen
2. Aktuelle Lage
II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich
1. Inkassokosten
a Geschäftsgebühr
aa Problem
bb Lösung
cc Rechtssystematik
dd Nicht berücksichtigte Alternativen
ee Zu erwartende Folgen
b Einigungsgebühr
c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern
d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister
a Identitätsdiebstähle
b Zahlungsvereinbarungen
3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen
4. Aufsicht über Inkassodienstleister
a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten
b Untersagungsverfügungen
c Information von Beschwerdeführern
d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen
e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen
f Zuständigkeit
5. Hinweispflichten
6. Vollmachtsnachweise
7. Systematik von RDG und RDGEG
8. Weitere Änderungen
III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte
1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
2. Patentanwältinnen und Patentanwälte
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen
bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde
cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
dd Gesamtaufwand
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
b Inkassodienstleister
aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren
bb Änderungen bei den Einigungsgebühren
cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
1. Anlass der Änderung
2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen
3. Die Neuregelung
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13b
Zu § 13c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu den Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
... (4) Sofern für die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 13 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eine Genehmigung oder eine vorherige Zustimmung nach § 13 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durch die Krankenkasse erforderlich ist, besteht ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Absatz 4 Satz 3, 5 und 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, wenn der oder die Versicherte den Antrag auf diese Genehmigung oder vorherige Zustimmung vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union bei der Krankenkasse gestellt hat und die Genehmigung oder Zustimmung erst nach dem 29. März 2019 erteilt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten
Teil 1 Soziale Sicherheit
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
§ 3 Persönlicher Geltungsbereich
§ 4 Verhältnis zwischen diesem Gesetz und anderen Koordinierungsregelungen
§ 5 Zusammenrechnung und Umrechnung von Zeiten
Kapitel 2 Besondere Bestimmungen
Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Unterabschnitt 1 Krankenversicherung
§ 6 Freiwillige Versicherung
§ 7 Sonderregelungen für Rentner
§ 8 Sonderregelungen zum Ende der Mitgliedschaft
§ 9 Versicherung von Familienangehörigen
§ 10 Beitragsrechtliche Sonderregelung
§ 11 Anrechnung von Zeiten
§ 12 Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung
§ 13 Kostenerstattung
§ 14 Übergangsvorschriften für begonnene Versorgungen
§ 15 Verträge mit Leistungserbringern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung
§ 16 Versicherungspflicht
§ 17 Familienversicherung
§ 18 Beitragsrechtliche Sonderregelung und Anrechnung von Zeiten
§ 19 Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung
§ 20 Leistungsanrechnung
§ 21 Versicherte in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
§ 22 Gleichstellung von Sachverhalten oder Ereignissen
Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, a n Hinterbliebene und bei Invalidität
§ 23 Weiterversicherung
§ 24 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen
§ 25 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität
§ 26 Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
§ 27 Feststellung der Leistungen
§ 28 Doppelleistungsbestimmungen
§ 29 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
§ 30 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
§ 31 Übergangsbestimmungen
§ 32 Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse
§ 33 Aufhebung der Wohnortklausel
§ 34 Zuständigkeit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit
§ 35 Arbeitslosengeld
Teil 2 Sonstige Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Altersteilzeitgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 36 Aktive Arbeitsförderung
§ 37 Insolvenzgeld
§ 38 Auszahlung von Geldleistungen
§ 39 Altersteilzeit
§ 40 Arbeitnehmerüberlassung
Teil 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 41 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 67 Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Artikel 3 Übergangsregelung zum Staatsangehörigkeitsgesetz: Einbürgerung britischer und deutscher Staatsangehöriger
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Kapitel 2 Besondere Bestimmungen
Zu Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Zu Unterabschnitt 1 Krankenversicherung
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Zu § 22
Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 34
Zu Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Teil 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Teil 3
Zu § 41
Zu Artikel 2
Zu § 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 4
Drucksache 94/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Bei den Gerichtsvollziehern entsteht gegebenenfalls zunächst ein leichter personeller Mehraufwand für die vorgeschlagenen neuen Aufgaben, der angesichts der allgemein rückläufigen Belastung im Gerichtsvollzieherdienst und des allgemein - durch die erweiterten Auskunftsrechte - reibungsloseren Ablaufs des Vollstreckungsverfahrens kompensiert wird. Dem Mehraufwand stehen Mehreinnahmen durch die im Entwurf vorgesehenen Gebühren gegenüber. Eine Mehrbelastung der Haushalte der Länder ist daher im Ergebnis nicht zu befürchten. Soweit Dritte künftig auf Ersuchen des Gerichtsvollziehers im Rahmen der Einholung von Fremdauskünften Daten des Schuldners zu übermitteln haben, wird ihr Aufwand durch die Schaffung eines Kostenerstattungsanspruchs kompensiert.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Artikel 5
Drucksache 94/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Bei den Gerichtsvollziehern entsteht gegebenenfalls zunächst ein leichter personeller Mehraufwand für die vorgeschlagenen neuen Aufgaben, der angesichts der allgemein rückläufigen Belastung im Gerichtsvollzieherdienst und des allgemein - durch die erweiterten Auskunftsrechte - reibungsloseren Ablaufs des Vollstreckungsverfahrens kompensiert wird. Dem Mehraufwand stehen Mehreinnahmen durch die im Entwurf vorgesehenen Gebühren gegenüber. Eine Mehrbelastung der Haushalte der Länder ist daher im Ergebnis nicht zu befürchten. Soweit Dritte künftig auf Ersuchen des Gerichtsvollziehers im Rahmen der Einholung von Fremdauskünften Daten des Schuldners zu übermitteln haben, wird ihr Aufwand durch die Schaffung eines Kostenerstattungsanspruchs kompensiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Drucksache 176/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Zur Verhinderung eines erhöhten Prüfungsaufwandes des erkennenden Gerichts, aber auch der Herbeiführung zulässiger Musterfeststellungsklagen auf der Grundlage falscher Anmeldungen zum Register bedürfte es präventiv wirkender Instrumente wie einer Anmeldegebühr. Hierdurch würden redliche Anmelder nicht unbillig belastet, weil sie diese Gebühr im Individualrechtsstreit unter dem Gesichtspunkt des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs vom Gegner einfordern könnten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG ,
‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 614 Rechtsmittel
3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO
§ 32c Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO
13. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB
14. Zu Artikel 11
15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 176/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Zur Verhinderung eines erhöhten Prüfungsaufwandes des erkennenden Gerichts, aber auch der Herbeiführung zulässiger Musterfeststellungsklagen auf der Grundlage falscher Anmeldungen zum Register bedürfte es präventiv wirkender Instrumente wie einer Anmeldegebühr. Hierdurch würden redliche Anmelder nicht unbillig belastet, weil sie diese Gebühr im Individualrechtsstreit unter dem Gesichtspunkt des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs vom Gegner einfordern könnten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG , Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 3 Satz 2 - neu -, § 614 - neu - ZPO
‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 614 Rechtsmittel
3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO
§ 32c Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren
4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 148 ZPO
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 1 ZPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO
13. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO
14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO
15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO
Zu Artikel 2 Nummer 3
18. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO
19. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO
20. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO
21. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB
22. Zu Artikel 11
23. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
24. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 276/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... Für das gerichtliche Verfahren gilt folgendes: Der Ausschluss von Rechtsverfolgungskosten, insbesondere von Rechtsanwaltskosten des Rechtsinhabers gilt auch für das gerichtliche Verfahren. Der Anspruchsausschluss in § 7 Abs. 4 Satz 3 betrifft nämlich sowohl den prozessualen als auch den materiellen Kostenerstattungsanspruch. Allerdings erfasst die Vorschrift nicht die Entscheidungsschuldnerhaftung für Gerichtskosten. Hier kann es in Einzelfällen, wenn der WLAN-Betreiber den Anspruch nach § 7 Abs. 4 nicht erfüllt und deshalb vom Rechtsinhaber verklagt wird, zu einer Pflicht zur Tragung der Gerichtskosten kommen. Dieses Kostenrisiko realisiert sich jedoch nur, wenn der Rechtsinhaber als Kläger den Zivilprozess gewinnt und entspricht der üblichen "loser-pays-rule" in § 91
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 2 Evaluierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 812/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
... Der Kostenerstattungsanspruch im Sinne dieser Vorschrift umfasst nicht den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die im privaten Bereich verursacht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verträge zur Sekundierung
§ 4 Sekundierende Einrichtungen
Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen
§ 5 Altersvorsorge
§ 6 Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
§ 7 Absicherung gegen Haftungsrisiken
§ 8 Reisekosten
§ 9 Zusätzliche vertragliche Leistungen
§ 10 Bestand der Leistungen
Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung
§ 11 Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung
Zu § 11
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Votum
Drucksache 413/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetz es
... Die in § 19 Absatz 1 Satz 1 BPolG geregelte unmittelbare Ausführung einer Maßnahme ist eine spezielle, nach § 19 Absatz 2 Satz 1 BPolG dem Veranlasser zurechenbare Sicherheitsleistung der Bundespolizei. Der Kostenerstattungsanspruch der Bundespolizei nach § 19 Absatz 2 BPolG ist nicht mehr erforderlich, da auf der Grundlage der zentralen Ermächtigungsgrundlage in § 22 Absatz 4 Satz 1 BGebG Gebühren und Auslagen für die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme durch die Bundespolizei in der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern geregelt werden können. Für § 19 Absatz 2 BPolG, der lediglich den Ersatz von Mehraufwendungen für unmittelbar ausgeführte Maßnahmen erlaubt, besteht daneben kein Bedürfnis.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundespolizeigesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)
Artikel 5 Änderung des Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzes- und Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Die Ergänzung in Absatz 2 Satz 1 regelt den Kostenerstattungsanspruch der Bundesbank gegenüber der Bundesanstalt für die ihr im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus entstandenen Kosten aufgrund von Prüfungsanordnungen der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 16k Aufgabenbereich Abwicklung
§ 18a Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 79 Unterstützende Maßnahmen.
§ 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
§ 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.
§ 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 14 Informations- und Verschwiegenheitspflichten
Artikel 5 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1a Geschäftsbereich Abwicklung
Artikel 9 Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Inhalt des Regelungsvorhabens
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Weitere Kosten
Drucksache 492/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Nach Artikel 1 Nummer 2 und 3 des Gesetzentwurfs soll der Anspruch hör- oder sprachbehinderter Menschen auf Zuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers und damit auch ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch künftig über die bloße Verhandlung hinaus auf das gesamte gerichtliche Verfahren ausgeweitet werden. Dieses der Verbesserung der Situation der Behinderten dienende Grundanliegen wird uneingeschränkt unterstützt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG ,
'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4b Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen
Artikel 4c Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 492/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Nach Artikel 1 Nummer 2 und 3 des Gesetzentwurfes soll der Anspruch hör- oder sprachbehinderter Menschen auf Zuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers und damit auch ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch künftig über die bloße Verhandlung hinaus auf das gesamte gerichtliche Verfahren ausgeweitet werden. Dieses der Verbesserung der Situation der Behinderten dienende Grundanliegen wird uneingeschränkt unterstützt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG , Artikel 4a - neu - Nummer 9005 Absatz 3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG , Artikel 4b - neu - Nummer 2005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 FamGKG , Artikel 4c - neu - Nummer 31005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GNotKG
'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4b Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen
Artikel 4c Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 435/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
... es überschreiten, sodass der Eigentümer die darüber hinausgehenden Kosten selbst zu tragen hat. Hier wird der einmalige Erfüllungsaufwand auf rund 175 Millionen Euro geschätzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann jedoch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung weitergehende Kostenerstattungsansprüche für technisch nicht anpassbare Kundenanlagen oder Verbrauchsgeräte schaffen, die den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger weiter reduzieren würden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Mineralöldatengesetzes
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Weitere Kosten
Drucksache 185/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenerstattungsrechtlicher Vorschriften bei unbegleiteter Einreise von minderjährigen Ausländern - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... "(4) Zur Wahrung seines Kostenerstattungsanspruches ist der örtliche Träger verpflichtet, vor dem 1. November 2015 entstandene und nach § 89d zu erstattende Kosten der Jugendhilfe gegenüber dem nach § 89d Absatz 3 Satz 1 erstattungspflichtigen Land bis zum 31. Juli 2016 dem Grunde nach geltend zu machen und bis 31. Dezember 2016 in Rechnung zu stellen. Die Erstattung von bis zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem erstattungspflichtigen Land nicht in Rechnung gestellten Kosten ist ausgeschlossen; hiervon ausgenommen sind Kosten, über die der örtliche Träger mangels
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 42d Absatz 4 SGB VIII
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 89d Absatz 1a Satz 3 SGB VIII
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 89d Absatz 1b Satz 2 - neu - SGB VIII
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89d Absatz 3 Satz 3 SGB VIII
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 89d Absatz 3a und Absatz 3 In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b ist Doppelbuchstabe cc wie folgt zu fassen: 'cc Nach Absatz 3 werden die folgenden Absätze 3a und 3b eingefügt:
Drucksache 22/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetz es (Aktienrechtsnovelle 2014)
... Die Regelung soll sogenannten "missbräuchlich nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen" begegnen. Dabei geht es um Fälle, in denen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage bewusst zweckwidrig hinausgezögert wird, um sich so einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen. Auf diese Weise kann ein Beschlussmängelverfahren in die Länge gezogen und sein Lästigkeitswert erhöht werden. Dies betrifft zunächst Fälle, in denen die Gesellschaft mit ihrem Freigabeantrag Erfolg hat. Wird etwa nach durchlaufenem Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG, aber noch vor Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses eine neue Nichtigkeitsklage erhoben, so kann dies zu einer weiteren Verzögerung des Registerverfahrens führen und ein erneutes Freigabeverfahren erforderlich machen. Problematisch kann aber auch der umgekehrte Fall sein, in dem sich abzeichnet, dass eine Klage Erfolg haben wird. Aus der Praxis wird berichtet, dass in laufenden Beschlussmängelverfahren Nichtigkeitsklagen in einem späten Verfahrensstadium nachgeschoben werden, um so mit unverhältnismäßig niedrigem prozessualen Risiko und Aufwand zu einem Kostenerstattungsanspruch zu gelangen. Hat etwa das Gericht bereits zu erkennen gegeben, dass es eine Nichtigkeitsklage für begründet hält, und erhebt nun ein weiterer Aktionär eine Nichtigkeitsklage, so profitiert er nicht nur als notwendiger Streitgenosse von den bisherigen Prozessergebnissen, sondern hat auch die Chance, mit unverhältnismäßig niedrigem prozessualem Risiko an einen Kostenerstattungsanspruch zu gelangen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 26 ... [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2014 vom ... [einsetzen: Tag der Ausfertigung]
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 5 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzmarkstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2894: Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes
1 Zusammenfassung
2 Im Einzelnen
a. Regelungsinhalt
b. Erfüllungsaufwand
Drucksache 354/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)
... Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurde die Bedeutung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote durch die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Pflegebedürftige auch ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, die gegenständliche Erweiterung um Entlastungsangebote und die Möglichkeit der Umwidmung von 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs in einen Kostenerstattungsanspruch zur Inanspruchnahme solcher niedrigschwelliger Angebote deutlich gestärkt. Zur Umsetzung der gewachsenen Leistungsansprüche ist es erforderlich, umgehend die Anstrengungen in den Auf- und Ausbau der entsprechenden Angebote deutlich zu verstärken. Die Änderung schafft einen zusätzlichen Anreiz für Länder und Kommunen, Mittel für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI
§ 7d Modellkommunen Pflege
8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung
9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI
§ 10a Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,
13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI
20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI
21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI
22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI
23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI
24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI
25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI
26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI
27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI
29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI
30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI
32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:
§ 208 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5
34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI
'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung
36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung
37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften
38. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 319/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschränkt in § 485 Absatz 2 Satz 2 BGB-E den Kostenerstattungsanspruch des Verbrauchers auf die Kosten einer notwendigen Beurkundung. In der Praxis ist allerdings nicht auszuschließen, dass Verträge über Teilzeit-Wohnrechte notariell beurkundet werden, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Da die Initiative für eine (freiwillige) Beurkundung nur selten vom Verbraucher ausgehen dürfte, sollte diese Beschränkung entfallen. Damit werden auch Auseinandersetzungen darüber vermieden, ob eine Beurkundung notwendig war oder nicht.
Drucksache 69/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... - Mutwillig handelt auch, wer nach erfolgter Beratung die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt, obwohl die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach dem Ergebnis der Beratung keinen Erfolg hat. In diesen Fällen wird ein vernünftiger Selbstzahler kein Geld für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts aufwenden, da er weder mit einem Obsiegen in der Sache noch mit einem Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner rechnen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E
b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 319/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschränkt in § 485 Absatz 2 Satz 2 BGB-E den Kostenerstattungsanspruch des Verbrauchers auf die Kosten einer notwendigen Beurkundung. In der Praxis ist allerdings nicht auszuschließen, dass Verträge über Teilzeit-Wohnrechte notariell beurkundet werden, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Da die Initiative für eine (freiwillige) Beurkundung nur selten vom Verbraucher ausgehen dürfte, sollte diese Beschränkung entfallen. Damit werden auch Auseinandersetzungen darüber vermieden, ob eine Beurkundung notwendig war oder nicht.
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... Absatz 4 gibt dem Gemeinsamen Rücknahmesystem einen zivilrechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen Hersteller, deren Gerätebatterien vom Gemeinsamen Rücknahmesystem zurückgenommen sortiert oder verwertet worden sind und die entgegen den Vorgaben dieses Gesetzes weder Mitglied des Gemeinsamen Rücknahmesystems (Absatz 1) sind noch ein herstellereigenes Rücknahmesystems (§ 7) eingerichtet haben. Satz 2 stellt klar, dass zu den erstattungsfähigen Kosten auch die anteiligen Gemeinkosten des Gemeinsamen Rücknahmesystems gehören.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 Verkehrsverbote
§ 4 Anzeige der Marktteilnahme
§ 5 Pflichten der Hersteller
§ 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
§ 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 Pflichten der Vertreiber
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 Pflichten des Endnutzers
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Verwertung und Beseitigung
§ 15 Erfolgskontrolle
§ 16 Sammelziele
Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten
§ 17 Kennzeichnung
§ 18 Hinweispflichten
Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 19 Beauftragung Dritter
§ 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 21 Vollzug
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
Anlage
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität
4. Gender Mainstreaming
5. Folgenabschätzung
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:
2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft
d Auswirkungen auf das Preisniveau
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG
Drucksache 178/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... ankommt. Hierdurch wird das Risiko des nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, später einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen mittellosen Verurteilten nicht durchsetzen zu können oder im Falle des Freispruchs des Angeklagten nicht einmal zu erlangen, aus Opferschutzgründen vom Staat übernommen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 - neu - , 4 - neu - , Absatz 4 Satz 4 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 - neu - StPO
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
7. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO
8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 2, 3 StPO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 3 StPO
10. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 StPO
11. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO
12. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO
13. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO
14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO
15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO
16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO Nummer 31 Buchstabe b § 478 Absatz 3 Satz 3 StPO
17. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG
Zu § 143
Zu § 143
Zu § 143
18. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG
Drucksache 178/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... ankommt. Hierdurch wird das Risiko des nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, später einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen mittellosen Verurteilten nicht durchsetzen zu können oder im Falle des Freispruchs des Angeklagten nicht einmal zu erlangen, aus Opferschutzgründen vom Staat übernommen.
Zu Artikel 1 Nummer 6
3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2 StPO *
9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 4 - neu - StPO *
10. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Artikel 1 Nummer 22 (§ 395 Absatz 3 StPO)
Zu Artikel 1 Nummer 22
18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO
19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO
20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO
21. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO
22. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO
23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO
24. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG
Zu § 143
Zu § 143
Zu § 143
25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG
Drucksache 165/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention
... Absatz 2 begründet einen Kostenerstattungsanspruch der sekundierten Person. Da ein umfassender Schutz der Sekundierten im Interesse der Bundesrepublik Deutschland ist, werden alle erforderlichen Kosten einer Krankenversicherung nach Absatz 1 übernommen und nicht nur lediglich ein Zuschuss gewährt. Von dem Kostenerstattungsanspruch sind auch die Kosten erfasst, die dadurch entstehen, dass die sekundierte Person mit ihrer letzten gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vor dem Einsatz eine freiwillige Fortsetzung der Krankenversicherung zur Erlangung von Anwartschaften vereinbart. Die Einführung des § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erlaubt zwar bei einer Rückkehr nach Deutschland automatisch eine Rückkehr in die letzte gesetzliche Krankenversicherung. Eine Rückkehr in die letzte private Krankenversicherung kann jedoch zu Nachteilen für die versicherte Person führen und zwar in der Form, dass der Versicherer das Eintrittsalter neu bestimmt, eine neue Gesundheitsprüfung verlangt und neue Wartezeiten für Leistungsansprüche entstehen. Die Kostenerstattung von Anwartschaftsversicherungen soll der sekundierten Person bei dauerhafter Rückkehr ins Inland die Möglichkeit bieten, ohne Nachteile in das Krankenversicherungssystem wieder einzusteigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG)
Abschnitt 1 Sekundierung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Voraussetzungen der Sekundierung
§ 3 Inhalt des Sekundierungsvertrags
§ 4 Zuschuss zur Altersvorsorge
§ 5 Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit
§ 6 Absicherung gegen Haftungsrisiken
§ 7 Reisekosten
§ 8 Rechtsweg
Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung
§ 9 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit
§ 10 Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit
Artikel 2 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund
II. Notwendigkeit und Zielsetzung
III. Fehlen alternativer Lösungsmöglichkeiten
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VI. Bürokratiekosten
VII. Sonstige Kosten
VIII. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Gesetzesfolgen
IX. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Sekundierung
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 648/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... - Mutwillig handelt auch, wer nach erfolgter Beratung die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt, obwohl die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach dem Ergebnis der Beratung keinen Erfolg hat. In diesen Fällen wird ein vernünftiger Selbstzahler kein Geld für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts aufwenden, da er weder mit einem Obsiegen in der Sache noch mit einem Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner rechnen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 245/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem "Stalking "
... ankommt. Hierdurch wird das Risiko des nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, später einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen mittellosen Verurteilten nicht durchsetzen zu können, oder im Falle des Freispruchs des Angeklagten nicht einmal zu erlangen, aus Opferschutzgründen vom Staat übernommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte/Sonstige Kosten)
E. Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem Stalking
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Soweit Verwaltungsbehörden künftig auf Ersuchen des Gerichtsvollziehers im Rahmen der Einholung von Fremdauskünften Daten des Schuldners zu übermitteln haben, wird ihr Aufwand durch die Schaffung eines Kostenerstattungsanspruchs in Höhe von 5 Euro je Auskunft kompensiert.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
§ 338 Gebührenarten
§ 341a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
§ 341b Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
§ 341c Gebühr für die Einholung von Drittauskünften
§ 341d Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Förderung der gütlichen Einigung
e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
f Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 648/08
Gesetzesantrag der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... - Mutwillig handelt auch, wer nach erfolgter Beratung die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt, obwohl die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach dem Ergebnis der Beratung keinen Erfolg hat. In diesen Fällen wird ein vernünftiger Selbstzahler kein Geld für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts aufwenden, da er weder mit einem Obsiegen in der Sache noch mit einem Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner rechnen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG
Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E
Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E
Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E
Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 8
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu a Nr. 2500
Zu b Nr. 2501
Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509
Zu f Anmerkung zu Nr. 7002
Zu Artikel 3
Drucksache 304/08
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Soweit Verwaltungsbehörden künftig auf Ersuchen des Gerichtsvollziehers im Rahmen der Einholung von Fremdauskünften Daten des Schuldners zu übermitteln haben wird ihr Aufwand durch die Schaffung eines Kostenerstattungsanspruchs in Höhe von 5 Euro je Auskunft kompensiert.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
§ 755 Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
§ 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung
§ 802c Vermögensauskunft des Schuldners
§ 802d Erneute Vermögensauskunft
§ 802e Zuständigkeit
§ 802f Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
§ 802g Erzwingungshaft
§ 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
§ 802j Dauer der Haft; erneute Haft
§ 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
§ 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
§ 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
Titel 6 Schuldnerverzeichnis
§ 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
§ 882c Eintragungsanordnung
§ 882d Vollziehung der Eintragungsanordnung
§ 882e Löschung
§ 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 882g Erteilung von Abdrucken
§ 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
§ 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
Artikel 3 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
§ 22a Entschädigung von Auskunftsstellen
Artikel 4 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 5 Übergangsbestimmungen
§ 35
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn
b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft
c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses
d Allgemeines Vollstreckungsrecht
e Verwaltungsvollstreckung
4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder
b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
5. Gesetzgebungskompetenz
6. Zustimmungsbedürftigkeit
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 802a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 802d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802e
Zu § 802f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 802g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 802h
Zu § 802i
Zu § 802j
Zu § 802k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 802l
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 882b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 882c
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 882d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 882f
Zu § 882g
Zu § 882h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 862/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58 /EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz KOM (2007) 698 endg.; Ratsdok. 15387/07
... 17. Der Bundesrat ist außerdem der Ansicht, dass die Neufassung von Artikel 30 der Richtlinie 2002/22/EG über die Erleichterung des Anbieterwechsels zu kurz greift, wenn dem Endkunden weiterhin Kosten für eine Übertragung der Rufnummer aufgebürdet werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, dass im Falle einer Rufnummernübertragung höhere Kosten entstehen sollen als bei einer Deaktivierung der bisherigen Rufnummer und Vergabe einer neuen Rufnummer. Für einen Kostenerstattungsanspruch im Falle der Rufnummernübertragung fehlt damit jegliche sachliche Rechtfertigung. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich in den weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass in Artikel 30 der Richtlinie 2002/22/EG der Endkunde von etwaigen Kosten der Rufnummernübertragung freigestellt wird.
Drucksache 800/07
... § 6 Abs. 1 regelt nun die neuen Beteiligungspflichten für Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen. Die Beteiligungspflicht für Verkaufsverpackungen an flächendeckenden Rücknahmesystemen trifft also im Regelfall den Erstinverkehrbringer/Abfüller. Von dieser Regelung abweichend eröffnet Satz 2 die Möglichkeit, dass sich anstelle des Erstinverkehrbringers ein anderer Hersteller oder Vertreiber der Vertriebskette hinsichtlich der von ihnen in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligt. Satz 3 enthält eine Sonderregelung für Serviceverpackungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2. Danach können die Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen (u.a. Lebensmittelhandwerk wie Bäcker und Metzger) verlangen, dass die sie beliefernden Hersteller bzw. Vorvertreiber von Serviceverpackungen den Beteiligungspflichten an einem System nach § 6 Abs. 3 hinsichtlich der von ihnen in Verkehr gebrachten Serviceverpackungen nachkommen. Diese Sonderregelung soll sicherstellen, dass auch die Serviceverpackungen im Lebensmittelhandwerk an flächendeckendem Rücknahmesystem hinsichtlich ihrer Entsorgungskosten beteiligt werden, ohne dass hierfür die große Anzahl kleiner und mittelständischer Betriebe des Lebensmittelhandwerks dieser Beteiligungspflicht selbst nachkommen muss. In Ergänzung zu Satz 1 enthält Satz 4 ein Verbot des Inverkehrbringens für Verkaufsverpackungen nach Satz 1, wenn sich die Hersteller und Vertreiber hinsichtlich dieser Verpackungen nicht an einem System nach Absatz 3 beteiligt haben. Hiernach darf kein Letztvertreiber, selbst wenn ihn die Beteiligungspflicht nach § 6 Abs. 1 nicht trifft, eine nicht bei einem Rücknahmesystem beteiligte Verkaufsverpackung in den Verkehr bringen. Jede Zuwiderhandlung kann nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Mit § 6 Abs. 1 Satz 5 wird nun ein Kostenerstattungsanspruch für Systembetreiber gegenüber denjenigen Herstellern und Vertreibern, die sich entgegen dieser Verordnung nicht an einem System beteiligen, in die Verordnung aufgenommen. Dieser Anspruch dient zudem dem Schutz gleicher Wettbewerbsbindung für die nach Satz 1 verpflichteten Hersteller und Vertreiber. Satz 6 ermöglicht weiterhin ein individuelle Wahrnehmung der Produktverantwortung, indem ein Vertreiber die von ihm in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen selbst zurücknimmt und verwertet. Soweit Vertreiber am Ort der Abgabe Verkaufsverpackungen vom Verbraucher zurückgenommen haben und anschließend einer Verwertung gemäß Anhang I Nr. 1 zugeführt haben, können sie die aufgrund der Beteiligung nach Absatz Satz 1 von ihnen an ein duales System entrichteten Entgelte zurückverlangen. Hierbei dürfen nur Verkaufsverpackungen berücksichtigt werden. Soweit Verkaufsverpackungen zurückgenommen und in Abzug gebracht werden, für die ein anderer Hersteller oder Vertreiber eine Beteiligung an einem dualen System vorgenommen hat, muss es sich um Verkaufsverpackungen gleicher Materialart und Größe für Waren handeln, die der erstattungsanspruchstellende Vertreiber selbst in seinem Sortiment führt. Der Vertreiber hat die Auswahl des nach Anhang I Nr. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Nr. 4 Satz 8 zu beauftragenden Sachverständigen mit dem System nach Absatz 3 abzustimmen bei dem er den Anspruch geltend macht. Der Sachverständige hat insbesondere die am Laden praktizierte Rücknahme regelmäßig zu überprüfen, um eine hohe Gewähr dafür sicherzustellen, dass nur vom Endverbraucher zurückgegebene Verkaufsverpackungen des jeweiligen Vertreibers in Abzug gebracht werden bzw. von Verkaufsverpackungen gleichen Materials und gleicher Größe, soweit es sich um Waren handelt, die der Vertreiber auch in seinem Sortiment führt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 15
Zu § 16
Zu Anhang I zu § 6
Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3
Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung
Drucksache 872/07
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem "Stalking "
... ankäme. Hierdurch wird das Risiko des nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, später einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen mittellosen Verurteilten nicht durchsetzen zu können, oder im Falle des Freispruchs des Angeklagten nicht einmal zu erlangen, aus Opferschutzgründen vom Staat übernommen.
Drucksache 14/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
... Die Neufassung von § 13a sieht zu diesem Zweck in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 die Einführung eines umfassenden Kostenerstattungsanspruches vor, der die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für jedes Kalenderjahr bei der Erhebung der Beiträge entstehenden Kosten beinhaltet.
Drucksache 656/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
... anwaltlich vertreten zu lassen. Damit entfällt das Risiko des nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Angeklagten möglicherweise wirtschaftlich nicht realisieren zu können (vgl. Meyer-Goßner,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 64/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... , das 2004 umfassend reformiert wurde. Bei der Reform wurde durch verschiedene Regelungen ein weitergehender Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgesehen, als er davor bestand. Nach Inkrafttreten der Neufassung des UWG kann nur unter den Voraussetzungen des § 12 UWG abgemahnt werden. Die Kosten für die Abmahnung können dem Betroffenen nur dann auferlegt werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG). Ist dies der Fall, so umfasst der Kostenerstattungsanspruch auch nur die erforderlichen Aufwendungen. Danach kann der Verletzte in der Regel die für eine Abmahnung entstandenen Anwaltskosten ersetzt verlangen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Kostenordnung
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziele des Entwurfs
II. Grundzüge
1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
a Gegenstand der Richtlinie
b Das deutsche Recht de lege lata
c Umsetzungsbedarf im Einzelnen
2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung
a Gegenstand der Verordnung
b Das deutsche Recht de lege lata
c Anpassungsbedarf im Einzelnen
3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG
a Gegenstand der Verordnung
b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG
4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
§ 140a
§ 140b
§ 140c
§ 140d
§ 140e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 130
§ 131
§ 132
§ 133
§ 134
§ 135
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 97
§ 97a
§ 98
§ 99
§ 100
§ 101
§ 101a
§ 101b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 46
§ 46a
§ 46b
§ 47
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
§ 37a
§ 37b
§ 37c
§ 37d
§ 37e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 656/07
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
... anwaltlich vertreten zu lassen. Damit entfällt das Risiko eines nicht prozesskostenhilfeberechtigten Nebenklägers, einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Angeklagten möglicherweise wirtschaftlich nicht realisieren zu können (vgl. Meyer-Goßner,
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 179/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes
... Für diese Fälle begründet die Regelung einen Kostenerstattungsanspruch des Bundes gegen die Länder.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Artikel 3 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz - WoFÜG)
§ 1 Verzinsung und Tilgung der den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährten Darlehen des Bundes
§ 2 Wohnungsfürsorge des Bundes, Bergarbeiterwohnungsbau
Artikel 7 Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Artikel 9 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 11 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 12 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 13 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG)
§ 1 Allgemein
§ 2 Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben
§ 3 Finanzierung beendeter Finanzhilfen
§ 4 Verteilung
§ 5 Zweckbindung
§ 6 Revisionsklausel
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 14 Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)
§ 1 Gegenstand
§ 2 Aufteilung
§ 3 Grundlagen
§ 4 Rückerstattungen; Einlagen anderer Mitgliedstaaten
§ 5 Verordnungsermächtigung
Artikel 15 Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)
§ 1 Grundsätze der Lastentragung
§ 2 Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften
§ 3 Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 4 Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte
§ 5 Erstattung durch die Länder
Artikel 16 Änderung des Maßstäbegesetzes
Artikel 17 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 18 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 19 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 21 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
1. Vorfeldphase:
2. Verhandlungs- und Entscheidungsphase im Rat und AstV:
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 38 Bereitstellung und Verteilung von Finanzhilfen
§ 39 Verzinsung und Tilgung
§ 40 Rückflüsse an den Bund
§ 41 Berichterstattung
§ 42 Förderstatistik
§ 43 Maßnahmen zur Baukostensenkung
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 14
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 15
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 22
Drucksache 678/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... - Nach Artikel 8 Absatz 2 der Umwelthaftungsrichtlinie verlangt vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 die zuständige Behörde unter anderem in Form einer dinglichen Sicherheit oder in Form anderer geeigneter Garantien von dem Verantwortlichen, der den Schaden oder die unmittelbare Gefahr eines Schadens verursacht hat, die Erstattung der Kosten, die ihr durch die gemäß dieser Richtlinie durchgeführten Vermeidungs oder Sanierungstätigkeiten entstanden sind. Die zuständige Behörde kann jedoch entscheiden keine Erstattung der vollen Kosten zu verlangen, wenn die dazu erforderlichen Ausgaben über der zu erstattenden Summe liegen würden oder wenn der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann. Da die Regelung eines Kostenerstattungsanspruchs für behördliche Maßnahmen die Länderfinanzen berührt, erscheint es aus Bundessicht folgerichtig, wenn die Länder entsprechende richtlinienkonforme Regelungen erlassen und die Einzelheiten bestimmen. Vor dem Hintergrund des Art. 74 Absatz 1 Nr. 11 in Verbindung mit 72 Absatz 2 GG erscheint im Hinblick auf die Regelungen der Umwelthaftungsrichtlinie eine bundesrechtliche Regelung auch nicht erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)
§ 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Informationspflicht
§ 5 Gefahrenabwehrpflicht
§ 6 Sanierungspflicht
§ 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen
§ 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen
§ 10 Aufforderung zum Tätigwerden
§ 11 Rechtsschutz
§ 12 Deckungsvorsorge
§ 13 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 14 Zeitliche Begrenzung der Anwendung
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie
2. Struktur des Gesetzentwurfs
3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln
2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund
a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz
b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG
c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG
e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
III. Gender Mainstreaming
IV. Alternativen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Allgemeines
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten
Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen
Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 250/06
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz PKHBegrenzG)
... an die Stelle einer in ihren Auswirkungen starren Tabelle eine feste Bezugsgröße tritt, so dass für die einzelnen Antragsteller die Monatsrate entsprechend ihrem verfügbaren Einkommen festgesetzt werden kann und sich hieraus eine verhältnismäßig gleiche Belastung ergibt. Bei der Bestimmung dieses Wertes kommt dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Dabei ist das Interesse des Bundes und der Länder an einer Verbesserung der Einnahmen gegen das Interesse des Antragstellers an einem Erhalt des frei verfügbaren Einkommens abzuwägen das allerdings auch dem Zugriff des Prozessgegners im Falle eines Kostenerstattungsanspruchs und dem Zugriff sonstiger Gläubiger unterliegt. Eine Abwägung zwischen diesen Interessen führt dazu, dass das Interesse der Staatskasse und damit der Allgemeinheit grundsätzlich das Interesse des Antragstellers überwiegt. Daraus folgt, dass der Antragsteller Monatsraten in Höhe von zwei Drittel des einzusetzenden Einkommens aufzubringen hat. Dies entspricht der bisherigen durchschnittlichen Belastung in den ersten beiden Stufen der Tabelle zu § 115 Abs. 2
ZPO, in die ca. 40 % aller Prozesskostenhilfe-Bewilligungen mit einer Ratenzahlungsfestsetzung fallen. Deshalb erscheint es unter Berücksichtigung sozialer Aspekte gerechtfertigt, diesen Durchschnittssatz (erst recht) auch auf die Antragsteller anzuwenden, deren verfügbares Einkommen höher liegt. Maßgebender Zeitpunkt für die Festsetzung der zu zahlenden Monatsraten bleibt derjenige der Beschlussfassung; dies folgt aus einem Umkehrschluss
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 5 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 6 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 7 Änderung der Kostenordnung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung
Artikel 10 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz
Artikel 12 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 13 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 14 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 15 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung
5. Zustimmungsbedürftigkeit
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 114
Zu § 114
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 115
Zu § 115
Zu § 115
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 120
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe ee
Zu Buchstabe ff
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 120a
Zu § 120a
Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach
Zu § 120a
Zu § 120a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... , also des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs, festzuschreiben. Nicht ausgeschlossen wird die Geltendmachung einer Vergütung nach den Grundsätzen des materiellen Schadensersatzrechts.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
§ 5 Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
Teil 2 Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
§ 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
§ 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen
§ 9 Untersagung von Rechtsdienstleistungen
Teil 3 Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
§ 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
§ 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen
§ 12 Registrierungsvoraussetzungen
§ 13 Registrierungsverfahren
§ 14 Widerruf der Registrierung
§ 15 Vorübergehende Rechtsdienstleistungen
Teil 4 Rechtsdienstleistungsregister
§ 16 Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters
§ 17 Löschung der Eintragung
Teil 5 Datenübermittlung und Zuständigkeiten
§ 18 Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 19 Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
§ 1 Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz
§ 2 Versicherungsberater
§ 3 Gerichtliche Vertretung
§ 4 Vergütung der registrierten Personen
§ 5 Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet
§ 6 Schutz der Berufsbezeichnung
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 7 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die
Artikel 11 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 14 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 15 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 16 Änderung des Markengesetzes
Artikel 17 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 18 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 19 Änderungen sonstigen Bundesrechts
Artikel 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
2. Europarechtliche Vorgaben
3. Rechtslage in Europa
4. Gesellschaftliche Entwicklungen
II. Leitlinien und wesentliche
1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes
2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft
3. Keine abschließende
4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen
6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung
7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen
10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen
11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde
12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland
13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens
14. Wegfall des Bußgeldtatbestands
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Teil 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Teil 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Teil 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Teil 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummern 4 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummern 4 bis 8
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 2
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 20
Drucksache 3/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... Die Kosten der Veröffentlichung trägt der Aktionär gemäß den "Allgemeine Geschäftsbedingungen für entgeltliche Veröffentlichungen im Elektronischen Bundesanzeiger". Anders als noch im Referentenentwurf ist ein Kostenerstattungsanspruch des Aufrufenden gegenüber der Gesellschaft nicht vorgesehen. Dies wäre unsystematisch, da es vorliegend um reine Verfolgung von Vermögens- und Mitverwaltungsinteressen auf der Anteileignerebene geht. Abgesehen davon stünde der Aufwand für Erstattungsbeantragung, rechtliche Antragsprüfung und Überweisung in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den sehr gering zu haltenden Kosten für den Aufruf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Drucksache 2/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
... wegen Vorgreiflichkeit des Musterverfahrens vermag die Probleme nicht zu lösen und schafft ein Einfallstor für Trittbrettfahrer. Kläger, die sich "kostenneutral" dem Musterverfahren anschließen wollten, würden bis zur Einzahlung des Kostenvorschusses mit der Klageerhebung warten und sich danach dem Musterverfahren anschließen. Da zwischen den "vorschusszahlenden" Klägern und den nach Vorschusserhebung beitretenden Klägern keine prozessualen Kostenerstattungsansprüche bestehen, wären die später beitretenden Kläger - jedenfalls soweit die Vorschusszahlung reicht - von einer Zahlung der Sachverständigenvergütung endgültig befreit. Durch den Ausschluss der Kostenvorschusspflicht wird zwar auch der Musterbeklagte begünstigt, soweit er einen anspruchsausschließenden Grund darzulegen und zu beweisen hat. Eine Differenzierung bei der Kostenvorschusspflicht in Bezug auf die Kläger und die Beklagtenseite ist jedoch angesichts des Gebots der prozessualen Waffengleichheit nicht zu rechtfertigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)
§ 1 Musterfeststellungsantrag
§ 2 Bekanntmachung im Klageregister
§ 3 Unterbrechung des Verfahrens
§ 4 Vorlage an das Oberlandesgericht
§ 5 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
§ 6 Bekanntmachung des Musterverfahrens
§ 7 Aussetzung
§ 8 Beteiligte des Musterverfahrens
§ 9 Allgemeine Verfahrensregeln
§ 10 Vorbereitung des Termins
§ 11 Wirkung von Rücknahmen
§ 12 Rechtsstellung des Beigeladenen
§ 13 Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens
§ 14 Musterentscheid
§ 15 Rechtsbeschwerde
§ 16 Wirkung des Musterentscheids
§ 17 Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren
§ 18 Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht
§ 19 Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Verkaufsprospektgesetzes
Artikel 8 Änderung des Börsengesetzes
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Vorbemerkung
II. Bündelungsmöglichkeiten nach geltendem Recht - Defizite und Alternativen
1. Herkömmliche Bündelungsformen und Defizite
2. Kollektivvertretung im Kapitalgesellschaftrecht
3. Alternativen in ausländischen Rechtsordnungen
III. Lösungskonzept
1. Ausschließlicher Gerichtsstand
2. Ausgestaltung des Musterverfahrens
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Kosten der öffentlichen Haushalte
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)
Zu Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Artikel 2 (Änderung der Zivilprozessordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 3 (Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 4 (Änderung des Gerichtskostengesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Artikel 5 (Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)
Artikel 6 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 7 (Änderung des Verkaufsprospektgesetzes)
Artikel 8 (Änderung des Börsengesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 9 (Inkrafttreten)
Drucksache 721/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 05. November 2004
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler
... § 3b des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler regelt die Kostenerstattung bei der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zwischen den Leistungsträgern, wenn ein Spätaussiedler abweichend von der Verteilung bzw. Zuweisung in einem anderen Land oder an einem anderen Ort ständigen Aufenthalt nimmt. Der Verwaltungsaufwand bei der Geltendmachung dieses gegenseitigen Kostenerstattungsanspruchs steht häufig im Missverhältnis zu den zu erzielenden Einnahmen. Mit der Streichung von § 3b entfällt diese Erstattung und der damit verbundene Verwaltungsaufwand. Die Regelung des § 3b ist im Wesentlichen an die Kostenerstattungsvorschrift des § 107 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) angelehnt. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch entfällt zum 1. Januar 2005 die Kostenerstattung nach § 107 BSHG, so dass § 3b folgerichtig ebenfalls entfallen muss. Die vorgeschlagene Aufhebung des § 3b dient dem Bürokratieabbau.
Drucksache 664/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro - und Elektronikgerätegesetz - ElektroG )
... Die Gemeinsame Stelle hat nach § 14 Abs. 10 einen Anspruch auf Kostenerstattung für bestimmte originäre Aufgaben gegenüber der zuständigen Behörde. Dies sind im Einzelnen die Aufgaben nach § 14 Abs. 3, 5 und 6. Dieser Kostenerstattungsanspruch besteht nach derzeitiger Gesetzesfassung auch im Falle der Beleihung. Für den Fall der Beleihung ist aber der Anspruch gegenüber der zuständigen Behörde nicht mehr gerechtfertigt, da nunmehr die Beliehene die Meldungen und Berechnungen nach § 14 Abs. 3, 5 und 6 erhält und im Rahmen der Anordnung der Behältergestellung und der Abholanordnung verwertet.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu den einzelnen Vorschriften
4. Zu § 1 Satz 3
5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -
6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8
7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9
8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3
9. Zu § 4
10. Zu § 4 Satz 2
11. Zu § 4 Satz 2
12. Zu §§ 5 und 11
13. Zu §§ 6, 13 und 14
14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3
15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3
16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2
17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3
19. Zu § 6 Abs. 4
20. Zu § 7 Satz 1
21. Zu § 8
22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:
23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2
24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7
25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7
26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1
27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -
28. Hilfsempfehlung nur In
Zu §§ 6
29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6
30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6
31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:
33. Zu § 9 Abs. 6
34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2
35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -
36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4
37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4
38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:
40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3
41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -
42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:
43. Zu § 12 Abs. 3
44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1
45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6
46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:
47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2
48. Zu § 21 Abs. 1 und 2
49. Zu § 24 Abs. 2
50. Zu § 24 Abs. 5
51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:
52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m
53. Zu Anhang III Nr. 5
54. Zu Anhang III Nr. 7
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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