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"Kosmetische"
Drucksache 318/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... Das Bundesumweltministerium hatte deshalb bereits im Jahr 2013 den nationalen Kosmetikdialog Eliminierung von festen Mikroplastikpartikeln aus kosmetischen Produkten initiiert. Sein Ziel war, die Kosmetikindustrie zum freiwilligen Verzicht auf die Beigabe von festen Mikroplastikpartikeln zu veranlassen.
Drucksache 593/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monito-rings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nach § 52 des Lebensmittel- und Futtermittel-gesetzbuches (AVV Monitoring)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monito-rings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nach § 52 des Lebensmittel- und Futtermittel-gesetzbuches (AVV Monitoring)
Drucksache 593/19
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nach § 52 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Durchführung des Monitorings
§ 2 Ausschuss Monitoring
§ 3 Aufgaben des Ausschusses Monitoring
§ 4 Expertengruppen
§ 5 Monitoringplan des Ausschusses Monitoring
§ 6 Untersuchungsplan des Bundesamtes
§ 7 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 8 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 9 Handbuch
§ 10 Datenübermittlung
§ 11 Berichterstattung
§ 12 Aufhebung der AVV Monitoring 2016-2020, Übergangsvorschrift
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Im Bereich des Schutzes vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung fehlen bislang rechtliche Anforderungen an den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von nichtionisierenden Strahlungsquellen wie z.B. Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Bislang können diese Strahlungsquellen von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist, obwohl derartige Anwendungen mit erheblichen gesundheitlichen Gefahren für die zu behandelnden Personen verbunden sind.
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... -Verordnung)22, Medizinprodukte23 und Wasser24 nun spezifische Bestimmungen für den Umgang mit endokrinen Disruptoren. Diese Anforderungen fallen jeweils unterschiedlich aus. Andere Rechtsakte wie die über Lebensmittelkontaktmaterialien25, kosmetische Mittel26, Spielzeug27 oder über den Schutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit28 weisen keine spezifischen Bestimmungen für endokrine Disruptoren auf. Allerdings unterliegen Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften einer Einzelfallregulierung auf der Grundlage der in den Rechtsakten festgelegten allgemeinen Anforderungen.
Drucksache 423/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Artikel 4 der Verordnung hat im Sinne des Verbraucherschutzes eine gewisse Berechtigung. Allerdings rechtfertigen Risiken und Nebenwirkungen durch die Anwendung nichtionisierender Strahlung im kosmetischen und nichtmedizinischen Bereich, die im Wesentlichen das Hautorgan und das Auge betreffen, den hohen Aufwand, der durch diese Verordnung entsteht, nicht.
Drucksache 582/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... -Verordnung), Medizinprodukte und Wasser spezifische Bestimmungen für den Umgang mit hormonschädlichen Stoffen. In den Vorschriften über Spielzeug, kosmetische Mittel und Lebensmittelkontaktmaterialen fehlen dagegen bisher spezifische und damit adäquate Regelungen für endokrine Disruptoren. Hier ist zu gewährleisten, dass ein Stoff, der in einem Rechtsgebiet als endokriner Disruptor eingestuft ist, auch in den anderen stoffbezogenen Rechtsakten als solcher betrachtet wird.
Drucksache 582/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... -Verordnung), Medizinprodukte und Wasser spezifische Bestimmungen für den Umgang mit hormonschädlichen Stoffen. In den Vorschriften über Spielzeug, kosmetische Mittel und Lebensmittelkontaktmaterialen fehlen dagegen bisher spezifische und damit adäquate Regelungen für endokrine Disruptoren. Hier ist zu gewährleisten, dass ein Stoff, der in einem Rechtsgebiet als endokriner Disruptor eingestuft ist, auch in den anderen stoffbezogenen Rechtsakten als solcher betrachtet wird. - Stärkung des Vorsorgeprinzips vor dem Hintergrund bestehender Wissenslücken hinsichtlich der Auswirkungen endokriner Disruptoren: Angesichts verbreitet zunehmender und bisher nicht erklärbarer kumulativer Effekte der Stoffausbringung in die Umwelt ist auf europäischer Ebene eine Stärkung des Vorsorgeprinzips anzustreben. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass bisher keine geeigneten Vorhersagemodelle für hormonell bedingte Erkrankungen oder Stoffwechselstörungen vorliegen.
Drucksache 423/4/18
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutz-rechts
... praxisgerecht in dem Sinne gestaltet werden, dass das eigenverantwortliche Anwenden durch qualifiziertes Personal transparent und verständlich durch Anforderungen an die Fachkunde vorgegeben wird. Dabei sollen auch Synergieeffekte für die Anforderungen bei medizinischen und kosmetischen Anwendungen berücksichtigt werden.
Drucksache 121/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
... Buches Sozialgesetzbuch). Rein kosmetische Beeinträchtigungen (z.B. Narben nach Steroid-Akne) scheiden mangels Erheblichkeit im Sinne dieses Gesetzes ebenso aus wie bloße Befindlichkeitsstörungen. Bei psychischen Schäden, die nicht Folge eines physischen Gesundheitsschadens sind, wird es regelmäßig an der Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs fehlen.
Drucksache 379/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020 (AVV Monitoring 2016-2020)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020 (AVV Monitoring 2016-2020)
Drucksache 379/15
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020 (AVV Monitoring 2016-2020)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3 Vollzugsaufwand
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2016 - 2020
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Aufhebung der AVV Monitoring 2011-2015, Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an jährlichen Untersuchungen für jedes Bundesland im Zeitraum 2016 bis 2020
Anlage 2 : (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2016 bis 2020 grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3284: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 233/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
... über kosmetische Mittel
Drucksache 233/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
... über kosmetische Mittel
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetik-Verordnung)
§ 1 Ziel
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anzeigepflichten
§ 4 Sprache
§ 5 Kennzeichnung nicht vorverpackter kosmetischer Mittel
§ 6 Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen
§ 7 Ausnahmen für die Einfuhr
§ 8 Straftaten
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Tätowiermittel-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
1. Kosmetik-Verordnung
2. BVL-Übertragungsverordnung
3. Tätowiermittel-Verordnung
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Folgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu Artikel 2
1. Fallbezogener Aufwand im höheren Dienst h. D.
2. Gesamtaufwand im höheren Dienst
3. Ermittlung der Personalkosten in Personenmonaten
2. Kosten für die Wirtschaft
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 3
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Zeitliche Geltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2811: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Bund
2. Länder
Drucksache 175/13
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter "soweit Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände betroffen sind, und soweit hinsichtlich § 5 Futtermittel betroffen sind," gestrichen.
Drucksache 126/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Marktüberwachung von Produkten und zur Änderung der Richtlinien 89/686 /EWG und 93/15 /EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9 /EG, 94/25 /EG, 95/16 /EG, 97/23 /EG, 1999/5 /EG, 2000/9 /EG, 2000/14 /EG, 2001/95 /EG, 2004/108 /EG, 2006/42 /EG, 2006/95 /EG, 2007/23 /EG, 2008/57 /EG, 2009/48 /EG, 2009/105 /EG, 2009/142 /EG, 2011/65 /EU, der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 , der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2013) 75 final
... 8. Der Geltungsbereich sieht derzeit keine Ausnahmeregelung - wie dies zum Beispiel für die Lebensmittel und andere Produktgruppen (Arzneimittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel u.a.) aufgenommen wurde - für Kosmetika vor. Dabei handelt es sich hier um ein gut strukturiertes EU-weites Rechtsgebiet, welches keiner Neustrukturierung bedarf. Im vorliegenden Verordnungsvorschlag sollten daher kosmetische Mittel ausgenommen werden.
Drucksache 444/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV )
... (1) Diese Verordnung gilt für die in der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Mitteln zum Tätowieren und Bedarfsgegenständen im Sinne des
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Für den Eintrag von Kunststoffabfällen in die Meere scheinen hauptsächlich folgende Quellen verantwortlich zu sein: Einleitung von Niederschlagswasser, Überläufe der Kanalisation, durch Tourismus bedingte Abfälle, illegale Ablagerung, industrielle Tätigkeiten31, unsachgemäßer Transport, kosmetische Mittel, synthetische Strahlmittel oder aus Kleidung ausgewaschene Polyester- und Acrylfasern32. Kunststoffkügelchen finden sich in den meisten Weltmeeren, auch in nichtindustrialisierten Gebieten wie dem Südwestpazifik33.
Drucksache 312/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... Nach § 630a Absatz 1 BGB-E verspricht der Behandelnde eine medizinische Behandlung, worunter nach der Begründung grundsätzlich eine Heilbehandlung zu verstehen ist. Allerdings muss es sich nicht ausschließlich um die Behandlung einer Krankheit handeln. Auch die Behandlung zu kosmetischen Zwecken, etwa eine Schönheitsoperation, soll darunter fallen (vgl. Einzelbegründung zu § 630a in BR-Drs. 312/12, S. 23).
Drucksache 13/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum besseren Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel Rechtsvorschriften geschaffen werden, die in ganz Europa verpflichtend sind.
Drucksache 13/12
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zum besseren Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel Rechtsvorschriften geschaffen werden, die in ganz Europa verpflichtend sind.
Drucksache 575/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 - COM(2012) 542 final
... Auf einem inzwischen 32 Länder umfassenden Binnenmarkt3, der ständigem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt unterliegt, haben sich erhebliche Divergenzen bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften ergeben; damit werden die wichtigsten Ziele der Richtlinien, nämlich die Sicherheit von Medizinprodukten und ihr freier Verkehr im Binnenmarkt, untergraben. Außerdem gibt es hinsichtlich bestimmter Produkte (beispielsweise aus nicht lebensfähigen menschlichen Zellen oder Geweben hergestellte Produkte, implantierbare oder sonstige invasive Produkte für kosmetische Zwecke) Regelungslücken bzw. Rechtsunsicherheit.
Drucksache 5/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
... b) Die Wörter "oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel" sind durch die Wörter "Futtermittels, kosmetischen Mittels oder Bedarfsgegenstandes sowie unter Nennung des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel oder der Bedarfsgegenstand" zu ersetzen.
Drucksache 312/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... Nach § 630a Absatz 1 BGB-E verspricht der Behandelnde eine medizinische Behandlung, worunter nach der Begründung grundsätzlich eine Heilbehandlung zu verstehen ist. Allerdings muss es sich nicht ausschließlich um die Behandlung einer Krankheit handeln. Auch die Behandlung zu kosmetischen Zwecken, etwa eine Schönheitsoperation, soll darunter fallen (vgl. Einzelbegründung zu § 630a in BR-Drs. 312/12, S. 23).
Drucksache 52/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... "2. beim Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vor Täuschung, auch vor für die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Verzehr ungeeigneten Lebensmitteln oder vor Verwendung ungeeigneter Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1, zu schützen,".
Drucksache 314/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
... "4. Lebensmittel, Futtermittel und kosmetische Mittel im Sinne des § 2 des
Drucksache 454/3/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
... b) Die Wörter "oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel" sind durch die Wörter "Futtermittels, kosmetischen Mittels oder Bedarfsgegenstandes sowie unter Nennung des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel oder der Bedarfsgegenstand" zu ersetzen.
Drucksache 216/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... - und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S.1934) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, soweit es für Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte gilt,
Drucksache 661/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften
... "(9) § 5 Absatz 2 Satz 1 und § 6 Absatz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 vom 15. Dezember 2010 (BAnz. Nr. 198 S. 4364) sind auf Untersuchungsprogramme zu amtlichen Kontrollen von Erzeugnissen anzuwenden."
Drucksache 639/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg.; Ratsdok. 14450/11
... Die Mitgliedstaaten verbieten den absichtlichen Zusatz radioaktiver Stoffe bei der Herstellung von Lebensmitteln, Spielwaren, persönlichen Schmuckgegenständen und kosmetischen Erzeugnissen und verbieten die Einfuhr oder Ausfuhr derartiger Produkte. Unbeschadet der Richtlinie
Drucksache 654/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik -Verordnung
... Die Verwendung von beschichtetem mikrofeinem Zinkoxid bis zu einer Höchstmenge von 25% als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ist gemäß § 3b Absatz 7 Satz 1 der
Drucksache 286/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... "2. beim Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vor Täuschung zu schützen,".
Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... - Finanzierung der Pflege und des ordnungsgemäßen Betriebs des RAPEX-Netzes2, des CPC-Netzes (Netz der Durchsetzungsbehörden) und der Datenbanken für kosmetische Mittel. ii) Maßnahmen, die - wegen ihres EU-weiten Charakters - nicht auf nationaler Ebene durchgeführt werden bzw. werden können:
Drucksache 588/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011- 2015)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011- 2015)
Drucksache 744/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
... 6. Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Komitologieausschuss) einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (ChD Dr. Gerd Mildau)
Drucksache 744/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
... 6. Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Komitologieausschuss) einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (ChD Dr. Gerd Mildau)
I. Gremien der Kommission
II. Gremien des Rates
Drucksache 706/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltswaschmitteln KOM (2010) 597 endg.
... 3. In den Fällen, in denen der Wissenschaftliche Ausschuss für kosmetische Mittel und Non-Food-Erzeugnisse unter Risikogesichtspunkten einzelne Konzentrationshöchstwerte für allergene Duftstoffe festlegt, nimmt die Kommission eine entsprechende Anpassung des in Anhang VII Abschnitt A festgelegten Grenzwerts von 0,01 Gewichtsprozent gemäß den Artikeln 13a, 13b und 13c vor."
Drucksache 744/10
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
... 5. Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Komitologieausschuss)
I. Gremien der Kommission
II. Gremien des Rates
Drucksache 588/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011-2015)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011-2015)
Drucksache 185/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch - AVV DatA)
... 3. aus der amtlichen Überwachung für kosmetische Mittel und andere Bedarfsgegenstände als Lebensmittelbedarfsgegenstände nach den §§ 38, 39, 42 bis 44 des
Drucksache 691/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik -Verordnung
... Die Verwendung von beschichtetem mikrofeinem Zinkoxid als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ist gemäß § 3b Absatz 7 Satz 1 der
Drucksache 582/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1397: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015
Drucksache 340/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... a) § 26 Satz 1 Nr. 1 ein kosmetisches Mittel herstellt oder behandelt oder
Drucksache 817/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... b) kosmetischen Mittel, Bedarfsgegenstände und
Drucksache 515/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen -Prüflaboratorienverordnung
... " soll verhindert werden, dass eine in der amtlichen Futtermittelüberwachung tätige Person als Gegenprobensachverständige für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln tätig werden kann.
Drucksache 499/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu Regelungsaspekten bei Nanomaterialien (2008/2208(INI))
... " zur Sicherheit von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln1,
Drucksache 867/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG )
... Abgestellt wird auf das Verstümmeln der Genitalien. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass es sich um die negative Veränderung an den Genitalien handelt. Damit sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie Intimpiercing oder die nach Presseberichten in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der "
Drucksache 684/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010 (AVV Monitoring 2010)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010 (AVV Monitoring 2010)
Drucksache 684/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010 (AVV Monitoring 2010)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010 (AVV Monitoring 2010)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2010
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an Untersuchungen für jedes Bundesland im Jahr 2010
Anlage 2 : (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2010 zu beprobenden Lebensmittel und die Anzahl der Untersuchungen auf darin zu analysierende Stoffgruppen
Anlage 3 : (zu § 3) Übersicht über die Gesamtzahl an Untersuchungen an den im Monitoring 2010 zu beprobenden kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie die darin zu analysierenden Stoffe oder Stoffgruppen
Begründung
3 Allgemeines
Kosten und Preise
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Geschlechtsspezifische Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 995: Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010
Drucksache 171/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... " eingefügt wurde. Nach diesem Erwägungsgrund sollte die Arzneimittel-Richtlinie nicht gelten, wenn ein Produkt eindeutig unter die Definition anderer Produktgruppen, insbesondere von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Produkten der Medizintechnik, Bioziden oder kosmetischen Mitteln fällt.
Drucksache 172/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Die Änderung ist eine Richtigstellung des Verweises auf die Definition für kosmetische Mittel im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die Aufhebung der bisherigen Nummer 6 ist eine Folgeänderung zu Buchstabe a)
Drucksache 867/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG )
... Abgestellt wird auf das Verstümmeln der Genitalien. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass es sich um negative Veränderungen an den Genitalien handelt. Damit sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie Intimpiercing oder die nach Presseberichten in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der "
Drucksache 817/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... b) kosmetischen Mittel, Bedarfsgegenstände und
Drucksache 279/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
... § 3 Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen
Drucksache 515/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen -Prüflaboratorienverordnung
... " soll verhindert werden, dass eine in der amtlichen Futtermittelüberwachung tätige Person als Gegenprobensachverständige für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln tätig werden kann.
Drucksache 357/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung)
... Mit den Regelungen in § 3 Abs. 4 Satz 4, 5 und 6 wird den Herstellern die Möglichkeit eingeräumt, anstelle einer INCI-Bezeichnung zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses eine andere Bezeichnung anzugeben, ohne diese, wie es zur Zeit bei kosmetischen Mitteln geregelt ist, vorher in Form einer codierten Angabe bei der zuständigen Behörde zu beantragen (§ 5a Abs. 5
Drucksache 433/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) KOM (2008) 345 endg.; Ratsdok. 10637/08
... Das Zusammenspiel zwischen den Vorschriften über tierische Nebenprodukte und Vorschriften für andere Bereiche, in denen die Gemeinschaft zuständig ist (Lebensmittel, Futtermittel, Abfälle, kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte), wird geklärt. Sofern das erforderliche Maß an Schutz dies erlaubt, sollte hinsichtlich der Zulassung und Kanalisierung eine Überschneidung der Vorschriften vermieden werden.
Begründung
1. Hintergrund
2. Bericht der Kommission
3. Problembeschreibung
4. Anhörung und Folgenabschätzung
4.1. Anhörung interessierter Kreise
4.1.1. Anhörungsmethoden und angesprochene Sektoren
4.1.2. Reaktionen und Folgemaßnahmen
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.2.1. Wissenschaftliche Gutachten
4.2.2. Methodik
4.3. Folgenabschätzung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
5.2. Rechtsgrundlage
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Verhältnismäßigkeit und Vereinfachung
6. Anwendungsbereich des Vorschlags
i Klärung
ii Ein Konzept, das sich stärker an den Risiken orientiert
7. Sonstige Angaben
7.1. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
7.2. Auswirkungen auf den Haushalt
7.3. Sonstige
Vorschlag
Kapitel I Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Gegenstand, Anwendungsbereich, Definitionen, Infrastruktur
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Nationale Infrastrukturen und Systeme zur Sammlung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 2 Tiergesundheitliche Beschränkungen
Artikel 5 Allgemeine tiergesundheitliche Beschränkungen
Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen und Betrieben
Artikel 6 Zulassungsbedürftige Anlagen und Betriebe
Artikel 7 Ausnahmen von der Zulassungspflicht
Artikel 8 Zulassung von Anlagen
Artikel 9 Durchführungsmaßnahmen
Abschnitt 4 Einstufung
Artikel 10 Einstufung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 11 Material der Kategorie 1
Artikel 12 Material der Kategorie 2
Artikel 13 Material der Kategorie 3
Artikel 14 Änderung der Kategorien
Kapitel II Pflichten der Unternehmer, Betrieb von Anlagen und Betrieben
Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten der Unternehmer
Artikel 15 Sammlung, Kennzeichnung der Kategorie und Beförderung
Artikel 16 Aufzeichnungen
Abschnitt 2 Betrieb von Anlagen und Betrieben
Artikel 17 Eigenkontrollen von Anlagen und Betrieben
Kapitel III Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Abschnitt 1 Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung
Artikel 18 Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung
Abschnitt 2 Beseitigung und Verwendung
Artikel 19 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1
Artikel 20 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2
Artikel 21 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3
Artikel 22 Ausnahmen
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Inverkehrbringen
Artikel 24 Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte zu Fütterungszwecken
Artikel 25 Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
Abschnitt 4 Ausnahmen hinsichtlich Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 26 Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte für Forschungszwecke und andere spezifische Zwecke
Artikel 27 Ausnahmen hinsichtlich der Sammlung und der Verwendung tierischer Nebenprodukte zu besonderen Fütterungszwecken
Artikel 28 Ausnahmen hinsichtlich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 5 Alternative Methoden zur Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 29 Zulassung alternativer Methoden der Verwendung oder Beseitigung
Kapitel IV : Amtliche Kontrollen
Artikel 30 Amtliche Kontrollen
Artikel 31 Aussetzung bzw. Entzug von Zulassungen sowie Verbot des Betriebs
Artikel 32 Liste der zugelassenen oder registrierten Anlagen, Betriebe und Nutzer
Artikel 33 Kontrollen der Versendung tierischer Nebenprodukte in andere Mitgliedstaaten
Artikel 34 Gemeinschaftskontrollen in den Mitgliedstaaten
Kapitel V Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr
Artikel 35 Einfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte
Artikel 36 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 37 Ausfuhr
Artikel 38 Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die Zwecke bestimmter Kontrollen
Kapitel VI Sonderregelung
Abschnitt 1 Folgeprodukte, die in bestimmten anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Artikel 39 Inverkehrbringen von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Artikel 40 Herstellung von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Abschnitt 2 Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte
Artikel 41 Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte außerhalb der Futtermittelkette
Artikel 42 Herkunftssicherung
Artikel 43 Sichere Behandlung
Artikel 44 Sichere Endverwendungszwecke
Artikel 45 Registrierung der Unternehmer
Artikel 46 Durchführungsmaßnahmen
Kapitel VII Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 47 Nationale Rechtsvorschriften
Artikel 48 Ausschuss
Artikel 49 Sanktionen
Artikel 50 Aufhebung
Artikel 51 Übergangsmaßnahmen
Artikel 52 Inkrafttreten
Anhang Entsprechungstabelle
Drucksache 162/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik -Verordnung
... Die zulässige Verwendung von beschichtetem mikrofeinem Zinkoxid als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ist gemäß § 3b Abs. 7 Satz 1 der
Drucksache 474/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH )
... /EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel, ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 169. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/428/EG der Kommission (ABl. L 93 vom 4.4.2008, S. 13).
Drucksache 133/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug KOM (2008) 9 endg.; Ratsdok. 5938/08
... /EWG über kosmetische Mittel.
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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