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66 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Korrekturmechanismen"


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Drucksache 168/18

... Die Hochrangige Gruppe "Eigenmittel" wurde im Rahmen der endgültigen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 im Dezember 2013 eingerichtet, als das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine "gemeinsame Erklärung zu den Eigenmitteln" verabschiedeten. Der gemeinsamen Erklärung zufolge erforderte die Frage der Eigenmittel weitere Arbeit und die Einberufung einer interinstitutionellen hochrangigen Gruppe, welche eine allgemeine Überarbeitung des Eigenmittelsystems der Union vornehmen sollte. Im Dezember 2016 legte die Gruppe ihren Abschlussbericht vor.3 Sie empfahl unter anderem die Einführung neuer, mit der EU-Politik enger verknüpfter Eigenmittelkategorien und die Einstellung des Korrekturmechanismus.

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Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 747/17

... Artikel 3 (der Bestandteil des fiskalpolitischen Pakts ist) ist aus WWU-Sicht bei Weitem die wichtigste Bestimmung des SKS-Vertrags, da er der Notwendigkeit nachzukommen versucht, solide und tragfähige öffentliche Finanzen zu wahren und ein übermäßiges öffentliches Defizit sowie eine übermäßige Staatsverschuldung zu vermeiden. Mit Artikel 3 Absatz 1 verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer Haushaltslage, die ausgeglichen ist oder einen Überschuss aufweist, mit einer Untergrenze von einem strukturellen Defizit von 0,5 % des BIP, wobei dieses bei Mitgliedstaaten, deren Schuldenstand erheblich unter 60 % des BIP liegt und deren Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gering sind, bis zu 1,0 % des BIP erreichen kann. Die Auflage eines ausgeglichenen Haushalts muss an einen Korrekturmechanismus geknüpft sein, der bei einer erheblichen Abweichung automatisch ausgelöst wird.

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Drucksache 747/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte

Artikel 4
Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten

Artikel 5
Berichte

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 249/14

... ii) mehr Anreize für einen späteren Renteneintritt gesetzt werden und iii) die Beteiligung an Alterssicherungen der zweiten und dritten Säule erhöht wird; die Schuldenbremse in allen Bundesländern kohärent umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt; die Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verbessert, auch um angemessene öffentliche Investitionen auf allen staatlichen Ebenen sicherzustellen;

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Drucksache 249/14




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014


 
 
 


Drucksache 207/13

... 1. weiterhin eine solide Finanzpolitik betreibt, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2012 zu erreichen; hierzu die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt und darauf achtet, dass der Ausgabenrichtwert eingehalten wird und ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemacht werden; an einem wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurs festhält und in diesem Zusammenhang zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Effizienz der Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege zu erhöhen, und die noch ungenutzten Möglichkeiten für ein effizienteres Steuersystem ausschöpft; den vorhandenen Spielraum nutzt, damit auf allen staatlichen Ebenen erhöhte und effizientere wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung und Forschung getätigt werden; die Schuldenbremse in allen Bundesländern in konsistenter Weise umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt.

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Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 471/13

... 1. eine solide Haushaltsposition wie geplant beibehält, die die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels während des Programmzeitraums sicherstellt; eine wachstumsfreundliche Finanzpolitik betreibt durch zusätzliche Anstrengungen zur Verbesserung der Kosteneffizienz der öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege, indem die Leistungserbringung besser integriert wird und Prävention, Rehabilitation und eigenständige Lebensführung stärker in den Mittelpunkt gestellt werden; die Effizienz des Steuersystems verbessert, insbesondere durch Erweiterung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage und Neubewertung der Bemessungsgrundlage für die von den Gemeinden erhobene Grundsteuer; den vorhandenen Spielraum nutzt, damit auf allen staatlichen Ebenen mehr und effizienter als bisher wachstumsfördernde Bildungs- und Forschungsausgaben getätigt werden; die Schuldenbremse in allen Bundesländern kohärent umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt;

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Drucksache 471/13




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017


 
 
 


Drucksache 732/12 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt deshalb, dass die Auszahlung zu einem gewissen Teil in Tranchen erfolgen soll, die an die Umsetzung spezifischer Maßnahmen (sog. Meilensteine) - insbesondere an die Implementierung der griechischen Steuerreform im Januar 2013 - gekoppelt werden sollen. Ebenso zu begrüßen ist, dass sich Griechenland zur Einführung neuer Instrumente zur Verbesserung der Programmumsetzung verpflichtet hat, insbesondere durch Korrekturmechanismen zur Sicherstellung der Erreichung der Haushalts- und Privatisierungsziele, durch strengere Haushalts- und Überwachungsvorschriften sowie durch eine erhebliche Stärkung des bereits für den Schuldendienst eingerichteten Sonderkontos.

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Drucksache 732/12 (Beschluss)




Anlage
Auszahlung der zweiten Tranche im Anpassungsprogramm für Griechenland sowie Änderung der Garantieschlüssel


 
 
 


Drucksache 732/1/12

... 6. Der Bundesrat begrüßt deshalb, dass die Auszahlung zu einem gewissen Teil in Tranchen erfolgen soll, die an die Umsetzung spezifischer Maßnahmen (sog. Meilensteine) - insbesondere an die Implementierung der griechischen Steuerreform im Januar 2013 - gekoppelt werden sollen. Ebenso zu begrüßen ist, dass sich Griechenland zur Einführung neuer Instrumente zur Verbesserung der Programmumsetzung verpflichtet hat, insbesondere durch Korrekturmechanismen zur Sicherstellung der Erreichung der Haushalts- und Privatisierungsziele, durch strengere Haushalts- und Überwachungsvorschriften sowie durch eine erhebliche Stärkung des bereits für den Schuldendienst eingerichteten Sonderkontos.



Drucksache 571/12

... Durch den Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) wird die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung bestimmter Vorgaben für nationale Fiskalregeln verpflichtet. Der Fiskalvertrag gibt insbesondere vor, dass die Einhaltung der länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziele im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch nationale Fiskalregeln verbindlicher und dauerhafter Art garantiert werden muss. Erhebliche Abweichungen vom mittelfristigen Haushaltsziel bzw. dem dorthin führenden Anpassungspfad sollen automatisch einen Korrekturmechanismus auslösen. Dieser Mechanismus ist auf nationaler Ebene einzurichten. Außerdem soll die Einhaltung der nationalen Fiskalregeln, die das Erreichen und Einhalten der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts gewährleisten sollen, auf nationaler Ebene durch eine unabhängige Institution überwacht werden.

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Drucksache 571/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

Artikel 2
Änderung des Stabilitätsratsgesetzes

§ 6
Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 7
Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates

Artikel 3
Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes

§ 1
Gegenstand

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Kapitel 1
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013.

§ 4
Mittelabruf; Nachweis der Mittelverwendung; Abschlussbericht

Kapitel 2
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014

§ 5
Zweck der Finanzhilfen

§ 6
Höhe und Aufteilung der Programmkosten

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

§ 8
Verfahren und Durchführung

§ 9
Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten

§ 10
Rückforderung von Bundesmitteln

§ 11
Grundvereinbarung

Artikel 6
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

§ 4a
Aufstockung des Sondervermögens

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und rechtliche Vorgaben

Innerstaatliche Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags Schuldenbremse und Fiskalvertrag

Verankerung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Haushaltsgrundsätzegesetz

Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits durch den Stabilitätsrat

Weitere Inhalte des Gesetzes

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2276: Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags


 
 
 


Drucksache 339/12

... 1. weiterhin eine solide Finanzpolitik betreibt, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2012 zu erreichen; zu diesem Zweck die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt und darauf achtet, dass der Ausgabenrichtwert eingehalten wird und ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemacht werden; an einem wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurs festhält und in diesem Zusammenhang zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Effizienz der Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege zu erhöhen, und die noch ungenutzten Möglichkeiten für ein effizienteres Steuersystem ausschöpft; den vorhandenen Spielraum nutzt, damit auf allen staatlichen Ebenen erhöhte und effizientere wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung und Forschung getätigt werden; die Schuldenbremse in allen Bundesländern in konsistenter Weise umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/12




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016


 
 
 


Drucksache 400/11

... Parallel zur Entwicklung der Zusammensetzung der Eigenmittel wurde eine Reihe von Korrekturmechanismen eingeführt, die sich auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Fontainebleau von Juni 1984 stützen. Insbesondere kann „jeder Mitgliedstaat, der gemessen an seinem relativen Wohlstand eine zu große Haushaltslast trägt, [ ...] zu gegebener Zeit in den Genuss einer Korrekturmaßnahme gelangen.“ Diese Mechanismen umfassen eine ganze Palette von Maßnahmen, die immer wieder aufs Neue ausgehandelt wurden und zu den bestehenden Korrekturmaßnahmen hinzukamen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/11




Vorschlag

Begründung

1. Einführung – warum die Reform notwendig IST

1.1. Das Finanzierungssystem der EU ist veraltet

1.2. Neues Paradigma der EU-Finanzierung

1.3. Neue rechtliche Rahmenbedingungen durch den Vertrag von Lissabon

2. Drei Vorschläge – Ein Beschluss

2.1. Vereinfachung hinsichtlich der Beiträge der Mitgliedstaaten

2.2. Einführung neuer Eigenmittel

2.3. Reform der Korrekturmechanismen

3. Das Eigenmittelpaket

3.1. Rechtsinstrumente

3.2. Schlüsselrolle des Eigenmittelbeschlusses

3.3. Durchführungsverordnung

3.4. Bereitstellung der Eigenmittel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Korrekturmechanismen

Artikel 5
Finanzierung der Korrekturmechanismen

Artikel 6
Universalitätsprinzip

Artikel 7
Übertragung von Überschüssen

Artikel 8
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung beziehungsweise Zahlung an die Kommission

Artikel 9
Durchführungsbestimmungen

Artikel 10
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Veröffentlichung


 
 
 


Drucksache 37/11

... 80. Wenn diese Verknüpfung gelockert werden sollte, welche Korrekturmechanismen sollten dann gegebenenfalls eingeführt werden, um die Risiken einer Diskriminierung und erheblicher

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 667/10

... Eine neue Phase der Entwicklung der Finanzierung der EU könnte drei eng miteinander zusammenhängende Aspekte angehen: die Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten, die Einführung einer oder mehrerer neuer Eigenmittelarten und die schrittweise Aufgabe sämtlicher Korrekturmechanismen. Unabhängig von der Einführung dieser Änderungen sollten andere wesentliche Elemente des Finanzierungssystems gewahrt bleiben, namentlich: eine ausreichende und solide Finanzierung des Haushalts, die Wahrung der Haushaltsdisziplin und ein Mechanismus zur Gewährleistung eines in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushaltsplans.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... " vom 12. Januar 2001 (KOM SG(2001) D/285046) enthaltenen Grundsätze in einer generellen Regelung wäre wünschenswert. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis bei der Anwendung des Monti-Paketes in manchen Fällen die Vorgabe, die Parameter für die Berechnung, Überwachung und etwaige Änderung der Ausgleichszahlung im Voraus konkret festzulegen, weil nicht alle relevanten Daten etwa hinsichtlich des Umfangs der Empfänger und der daraus resultierenden Kosten der Leistungserbringung vorab hinreichend präzise festgelegt werden können. Die Möglichkeit für diese Fälle Expost-Korrekturmechanismen vorzusehen, wie sie bereits in dem Arbeitspapier der Kommission vom 20. November 2007 enthalten sind, sollten zur Klarstellung in das Monti-Paket übernommen werden. Erleichterungen würde es auch schaffen, die Regelungen zu Kleinbeihilfen aus dem Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise für den Bereich der Daseinsvorsorge dauerhaft einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... " vom 12. Januar 2001 (KOM SG(2001) D/285046) enthaltenen Grundsätze in einer generellen Regelung wäre wünschenswert. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis bei der Anwendung des Monti-Paketes in manchen Fällen die Vorgabe, die Parameter für die Berechnung, Überwachung und etwaige Änderung der Ausgleichszahlung im Voraus konkret festzulegen, weil nicht alle relevanten Daten etwa hinsichtlich des Umfangs der Empfänger und der daraus resultierenden Kosten der Leistungserbringung vorab hinreichend präzise festgelegt werden können. Die Möglichkeit, für diese Fälle Expost-Korrekturmechanismen vorzusehen, wie sie bereits in dem Arbeitspapier der Kommission vom 20. November 2007 enthalten sind, sollte zur Klarstellung in das Monti-Paket übernommen werden. Erleichterungen würde es auch schaffen, die Regelungen zu Kleinbeihilfen aus dem Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise für den Bereich der Daseinsvorsorge dauerhaft einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 873/10

... Dieser neue Artikel sieht Korrekturmechanismen vor, um Anhang I erforderlichenfalls über delegierte Rechtsakte anzupassen. Dies ist erforderlich, insbesondere um unerwünschte Effekte aus der Anpassung von Anhang I an die CLP-Verordnung und aus späteren Anpassungen dieser Verordnung zu vermeiden, die dazu führen könnten, dass Stoffe und möglicherweise Gemische automatisch in die Richtlinie einbezogen oder aus ihr ausgeschlossen werden, unabhängig davon, ob sie die Gefahr eines schweren Unfalls bergen. Die Mechanismen würden die Form von EU-weiten Ausnahmeregelungen für bestimmte Stoffe und von betriebsspezifischen Ausnahmeregelungen auf Ebene der Mitgliedstaaten auf der Grundlage harmonisierter Kriterien für Stoffe/Gemische annehmen, die unter die Regelung fallen, aber ausgeschlossen werden sollten, und als Gegenstück ermöglicht eine Schutzklausel die Einbeziehung nichterfasster Gefahren. Die Kriterien für die Ausnahmeregelungen würden auf den in der Entscheidung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15
und 16

Artikel 17
, 18, 19 und 27

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Sonstige Anhänge

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ausnahmeregelungen und Schutzklauseln

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Mitteilungen

Artikel 7
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 8
Domino -Effekt

Artikel 9
Sicherheitsbericht

Artikel 10
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 11
Notfallpläne

Artikel 12
Flächennutzungsplanung

Artikel 13
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 15
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 16
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 17
Zuständige Behörde

Artikel 18
Verbot der Weiterführung

Artikel 19
Inspektionen

Artikel 20
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Zugang zu Gerichten

Artikel 23
Änderung der Anhänge

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 26
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27
Sanktionen

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Adressaten

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1
Verzeichnis der gefährlichen Stoffe

TEIL 1 Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen

TEIL 2 Namentlich aufgeführte Stoffe

Teil 3
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Stoffe und Gemische

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II
in dem Sicherheitsbericht Nach Artikel 9 zu berücksichtigende Mindestdaten Mindestinformationen

1. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

2. Umfeld des Betriebs

3. Beschreibung der Anlage

4. Ermittlung und Analyse möglicher Unfälle und Mittel zu deren Verhütung

5. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen

Anhang III
Informationen nach Artikel 9 betreffend das Managementsystem die Betriebsorganisation IM Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV
in die Notfallpläne nach Artikel 11 Aufzunehmende Daten Informationen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang V
Einzelheiten, die der Öffentlichkeit nach Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1
Für alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe:

Teil 2
Zusätzliche Informationen zu den in Teil 1 genannten für Betriebe der oberen Klasse:

Anhang VI
Kriterien für die in Artikel 16 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen Unfall

1. Beteiligte Stoffe

2. Schädigungen von Personen oder Sachwerten

3. Unmittelbare Umweltschädigungen

4. Sachschäden

5. Grenzüberschreitende Schädigungen

Anhang VII
Kriterien für Ausnahmeregelungen IM Sinne von Artikel 4 Anhang VIII Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 313/10

... Die jüngste Finanzkrise und der Druck auf die Finanzstabilität in Europa haben die gegenseitige Abhängigkeit der EU-Volkswirtschaften, insbesondere innerhalb des Euroraums, deutlicher gemacht denn je. Die Mitgliedstaaten wurden dadurch unterstützt, dass sie Teil der EU waren, die auf einen 500 Millionen Verbraucher starken Binnenmarkt und eine gemeinsame Währung von sechzehn ihrer Mitgliedstaaten zählen kann. Dank der bestehenden Instrumente und Verfahren der Koordinierung konnte die EU ihre Anstrengungen zur konjunkturellen Wiederbelebung bündeln und einer Krise die Stirn bieten, wie es kein Mitgliedstaat allein vermocht hätte. Doch die jüngsten Erfahrungen haben auch gezeigt dass das aktuelle System Lücken und Schwachstellen hat und dass eine stärkere und frühere politische Koordinierung, zusätzliche Präventions- und Korrekturmechanismen und eine Krisenbewältigungsfazilität für die Mitgliedstaaten des Euroraums erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/10




Mitteilung

I. Einleitung

II. Die weltweite Finanzkrise hat die Herausforderungen für die EU-Wirtschaft offfenbart und vergrössert

III. Ausbau der wirtschaftspolitischen Koordinierung

III.1. Bessere Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und tiefergehende haushaltspolitische Koordinierung

III.2. Hin zu einer umfassenderen Überwachung von makroökonomischen Entwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum

III.3. Eine integrierte Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU: das Europäische Semester

III.4. Ein robuster Rahmen für das Krisenmanagement der Euroraum-Mitglieder

IV. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 799/10

... Die derzeitigen Variationen beim Normalsatz in der EU und die ermäßigten Steuersätze einiger Mitgliedstaaten scheinen den Binnenmarkt nicht zu stören. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das gegenwärtige MwSt-System Korrekturmechanismen vorsieht (Sonderregelungen für den Fernverkauf von Gegenständen oder Dienstleistungen und für neue Fahrzeuge, siehe Punkt 4.2.1), was aber die Komplexität des Systems beträchtlich erhöht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/10




1. Einführung

2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand

2.1. Komplexität des jetzigen Systems

2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts

2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems

2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld

3. zu behandelnde Fragen

4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt

4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland

4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat

4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems

4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren

4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen

4.3 Andere Varianten

5. Weitere Kernfragen

5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden

5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer

5.1.4. Internationale Dienstleistungen

5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt

5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren

5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren

5.2.3. MwSt-Sätze

5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands

5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten

5.3.2. Kleinunternehmen

5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle

5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen

5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen

5.4 Ein robusteres MwSt-System

5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung

5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug

5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems

5.6. Sonstige Themen

6. Ihre Meinung zählt


 
 
 


Drucksache 297/07

... " eingeführt hat, einen Korrekturmechanismus für das Vereinigte Königreich, dem zufolge ab 1985 das Vereinigte Königreich 66 % des Unterschieds zwischen seinem Anteil an Mehrwertsteuerzahlungen und seinem für das betreffende Jahr zugewiesenen Ausgabenanteil erhalten sollte, wobei die Kosten für diesen Rabatt von allen Mitgliedstaaten zu finanzieren sind und die Obergrenze am Beitrag Deutschlands festgelegt wird, und wodurch das Vereinigte Königreich in den Genuss eines Rabatts seiner jährlichen Beiträge zum EU-Haushalt gelangte, der sich zwischen 2001 und 2004 auf jährlich durchschnittlich 5,3 Milliarden EUR belief,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/07




Mängel des derzeitigen Finanzierungssystems

Erste Phase der Reform: ein verbessertes System der nationalen Beiträge

Gleichheit zwischen den Mitgliedstaaten

Einfache Darstellung

Solidarität und gleiche Würde unter den Mitgliedstaaten

Politische Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Überprüfung der Ausgaben

Vorläufiger Übergangscharakter des Systems

Empfehlungen für ein verbessertes System der nationalen Beiträge

Die Schreyer-Vorschläge

Struktur - und Kohäsionsausgaben

2 Schlussfolgerung

Zweite Phase der Reform: ein neues Eigenmittelsystem

Umfassende Wahrung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten

Steuerliche Neutralität

Schrittweise Einführung des neuen Systems

Herstellung einer eindeutigen politischen Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Reform der Ausgaben

Mögliche Optionen für die Zukunft

Anhang

Vormerkungen für Projekte:

Vormerkungen für Regionen

Sonderfonds für Mitgliedstaaten

3 Sonderbedingungen

Sonderbedingungen in Rechtsgrundlagen

Sonderbedingungen zur Finanzierung des Haushalts


 
 
 


Drucksache 657/07

... ", wurden mehrere dauerhafte oder vorübergehende Korrekturmechanismen auf der Einnahmenseite eingeführt. Diese Korrekturen – die Haushaltskorrektur für das Vereinigte Königreich (im Wesentlichen bestehend aus der Erstattung von 66 % der Differenz zwischen der Summe der BNE- und MwSt-Beiträge des Vereinigten Königreichs zum Haushalt einerseits und den Rückflüssen andererseits), Pauschalerstattungen an die Niederlande und Schweden, ermäßigte MwSt-Abrufsätze für die Niederlande, Schweden, Deutschland und Österreich sowie ein pauschaler Einbehalt von 25 % der von den Mitgliedstaaten erhobenen traditionellen Eigenmittel - haben das System sehr viel komplizierter und undurchsichtiger gemacht. Mehr noch: diese Logik hat - zusammen mit der zunehmenden Tendenz zu einem engen und hauptsächlich auf maximalen Rückfluss ausgerichteten buchhalterischen Ansatz - zu Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten geführt und die öffentliche Debatte über den Nutzen der EU-Ausgaben und nicht zuletzt der EU-Mitgliedschaft selbst beeinflusst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/07




Mitteilung

Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts 2008/2009

3 Einführung

3 Vorarbeiten

Einzelheiten zum Ablauf der Konsultation

1. Der EU-Haushalt - von seinen Anfängen bis Heute

1.1. Ein Haushalt zur Verwirklichung politischer Ziele

1.2. Der Haushalt als Instrument zur Neuausrichtung der Prioritäten

2. Den EU-Haushalt der Zukunft gestalten: Der Mehrwert der EU-Finanzierung

2.1. Vorbereitung auf die Herausforderungen von morgen

2.2. Gleichgewicht zwischen Ausgaben auf europäischer und Ausgaben auf nationaler Ebene

2.3. Umsetzung der EU-Politiken

3. Finanzierung des Haushalts

3.1. Das System der EU-Eigenmittel

3.2. Korrekturen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 657/07 (Beschluss)

... 5. Neben den traditionellen Eigenmitteln sollte die Finanzierung nur noch über BNE-Eigenmittel erfolgen, weil dies die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten am besten abbildet. Dies sollte Hand in Hand gehen mit einem Korrekturmechanismus, der allen durch ihre Nettobeiträge übermäßig belasteten Mitgliedstaaten zugute kommt und Sonderregelungen zu Gunsten einzelner Mitgliedstaaten möglichst überflüssig macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/07 (Beschluss)




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Beantwortung der Fragen der Kommission Zur Frage:

III. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 657/2/07

... 5. Neben den traditionellen Eigenmitteln sollte die Finanzierung nur noch über BNE-Eigenmittel erfolgen, weil dies die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten am besten abbildet. Dies sollte Hand in Hand gehen mit einem Korrekturmechanismus, der allen durch ihre Nettobeiträge übermäßig belasteten Mitgliedstaaten zugute kommt und Sonderregelungen zu Gunsten einzelner Mitgliedstaaten möglichst überflüssig macht.

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Drucksache 657/2/07




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Beantwortung der Fragen der Kommission

III. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.