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"Konjunktur"
Drucksache 116/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2018/1999
(Europäisches Klimagesetz) - COM(2020) 80 final; Ratsdok. 6547/20
... 22. Insbesondere mit Blick auf die derzeitige gesundheitliche, soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise durch die COVID-19-Pandemie muss eine notwendige Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit besonders bedacht werden. Zum einem muss an der Anhebung des Klimaziels für 2030 festgehalten werden. Zum anderen sollten die geplanten mittel- und längerfristigen Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft durch die EU und ihre Mitgliedstaaten nicht nur konjunkturelle Impulse auslösen, sondern auch auf das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens und der Klimaneutralität in Europa ausgerichtet werden. Ein wichtiger Schritt ist, dass Unternehmen, die Konjunkturhilfen empfangen, sich zum Ziel der Klimaneutralität 2050 bekennen. Die zukünftigen Konjunkturhilfen sollten daher den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger befördern und dürfen diese nicht weiter unterstützen.
Drucksache 3/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Zusammengenommen dürften diese Faktoren zu einem drastischen Konjunktureinbruch in der EU führen. Die Zahlen sprechen eine dramatische Sprache und das Ausmaß des Schadens ist beispiellos. Schätzungen zufolge ging das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU im zweiten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahresquartal um rund 15 % zurück. Insgesamt wird erwartet, dass die EU-Wirtschaft 2020 um über 7 % schrumpfen wird. Ein Worst-Case-Szenario mit einer zweiten Welle und erweiterten Ausgangsbeschränkungen könnte in diesem Jahr jedoch zu einem Rückgang des BIP um bis zu 16 % führen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 206/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final
... Der schwere wirtschaftliche Schock, der durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde, und die zu deren Eindämmung ergriffenen Notmaßnahmen haben weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Unternehmen sehen sich mit unterbrochenen Lieferketten, vorübergehenden Schließungen und sinkender Nachfrage konfrontiert, während den privaten Haushalten der Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen droht. Von öffentlicher Seite wurden auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten entschlossene Maßnahmen ergriffen, um die privaten Haushalte und zahlungsfähige Unternehmen bei der Überwindung dieses schweren, aber zeitlich begrenzten Konjunktureinbruchs und der damit verbundenen Liquiditätsengpässe zu unterstützen. Dank der Reformen nach der Finanzkrise von 2008 sind die Kreditinstitute heute gut mit Eigenkapital ausgestattet und weit widerstandsfähiger als 2008. Dadurch können sie bei der Bewältigung des durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schocks eine entscheidende Rolle spielen. Allerdings wird sich die Unsicherheit über das Tempo der wirtschaftlichen Erholung unweigerlich auch auf den Bankensektor auswirken.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen von IFRS 9 auf die Eigenmittel
Behandlung öffentlich garantierter Kredite im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Kredite
Geltungsbeginn des Puffers bei der Verschuldungsquote
Ausgleich bei Ausschluss bestimmter Risikopositionen aus der Berechnung der Verschuldungsquote
Geltungsbeginn der Freistellung bestimmter Software-Vermögenswerte von der Abzugspflicht
Geltungsbeginn der Sonderbehandlung bestimmter pensions- oder lohnbesicherter Darlehen
Geltungsbeginn des überarbeiteten Faktors zur Unterstützung von KMU und des Faktors zur Unterstützung von Infrastruktur
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 500a Vorübergehende Behandlung öffentlicher Bürgschaften, die mit der COVID-19-Pandemie in Verbindung stehen
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/876
Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 212/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... -Preisen in den Sektoren Wärme und Verkehr weiterverfolgt werden und ggf. zur Konjunkturbelebung eine deutlichere Entlastung bei den Stromnebenkosten als bislang geplant angestrebt werden.
Drucksache 130/1/20
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
... Die Bundesregierung setzt mit dem Absenken der Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt ein wichtiges Zeichen, um Beschäftigung zu sichern und die Konjunktur zu stabilisieren. Beim Erlass der dafür erforderlichen Rechtsverordnung muss gewährleistet werden, dass Betriebe, die bereits im März Kurzarbeit angemeldet haben, nicht schlechter gestellt werden.
Drucksache 221/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind gastronomische Betriebe auf Grund der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und langanhaltend von der COVID-19-Pandemie betroffen. Allerdings dürfte sich die Situation auch in diesem Bereich bis Mitte des Jahres 2021 wieder normalisieren, so dass eine Befristung der Maßnahme angezeigt ist. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wird beobachten, wie sich die Änderung auf die Umsätze und Abgabepreise auswirken wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5274, BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
III. Ergebnis
Drucksache 3/1/20
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.
Drucksache 363/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104a und 143h)
... änderungen schaffen die verfassungsrechtliche Grundlage für die rechtssichere Umsetzung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 "Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket" betreffend einen höheren Anteil des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung; Nutzen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 143h
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Inkrafttreten; Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 359/20
Antrag der Länder Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die sozial gerechte Bewältigung der Corona-Krise
... Auch wenn vordringlich die Unternehmen weiterhin aufgefordert sind, das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich aufzustocken, muss das Kurzarbeitergeld verbessert werden. Die Menschen dürfen nicht in die Armut abgleiten, weil aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeit unumgänglich ist. Deshalb muss das Kurzarbeitergeld unter Anwendung sozialer Kriterien heraufgesetzt werden. Angesichts der großen Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Menschen dient die vorübergehende generelle Erhöhung des Kurzarbeitsgeldes der Ankurbelung der Binnennachfrage und damit als Konjunkturimpuls.
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Nicht jedes dieser Unternehmen nimmt jedoch Dienstleistungen von Inkassodienstleistern oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Geltendmachung von Forderungen in Anspruch und sieht sich daher durch die Neuregelung einem Erfüllungsaufwand gegenüber. Nach den Angaben aus den Branchenstudien 2012, 2016 und 2019 des BDIU arbeiten jährlich durchschnittlich etwa 450 000 Unternehmen (B2C und B2B) mit externen Dienstleistern zur Geltendmachung von Forderungen zusammen. Bezogen auf alle Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland schwankt der Anteil - abhängig von der Konjunktur und anderen Faktoren - und beträgt nach Schätzung des Verbandes langfristig ungefähr 15 Prozent. Unter der Annahme, dass dieser Anteil für B2C- und B2B-Unternehmen identisch ist, beträgt die gesamte Anzahl an B2C-Unternehmen, die Dienstleistungen von Inkassodienstleistern oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Geltendmachung von Forderungen in Anspruch nehmen, ungefähr 200 000 (15 Prozent von 1,3 Millionen).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13b Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
§ 13c Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern
§ 13d Vergütung der Rentenberater
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Artikel 3 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 288 Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Artikel 7 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 4 Vergütung
Artikel 9 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 753a Vollmachtsnachweis
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 11 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 12 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen
1. Vorangegangene Rechtsänderungen
2. Aktuelle Lage
II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich
1. Inkassokosten
a Geschäftsgebühr
aa Problem
bb Lösung
cc Rechtssystematik
dd Nicht berücksichtigte Alternativen
ee Zu erwartende Folgen
b Einigungsgebühr
c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern
d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister
a Identitätsdiebstähle
b Zahlungsvereinbarungen
3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen
4. Aufsicht über Inkassodienstleister
a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten
b Untersagungsverfügungen
c Information von Beschwerdeführern
d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen
e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen
f Zuständigkeit
5. Hinweispflichten
6. Vollmachtsnachweise
7. Systematik von RDG und RDGEG
8. Weitere Änderungen
III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte
1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
2. Patentanwältinnen und Patentanwälte
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen
bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde
cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
dd Gesamtaufwand
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
b Inkassodienstleister
aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren
bb Änderungen bei den Einigungsgebühren
cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
1. Anlass der Änderung
2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen
3. Die Neuregelung
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13b
Zu § 13c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu den Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 295/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final Drucksache: 295/20 in Verbindung mit
b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan COM(2020) 442 final Drucksache: 297/20 in Verbindung mit
c) Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2020) 443 final Drucksache: 316/20
... 12. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass der neue EU-Haushalt eine starke konjunkturelle Komponente braucht, die rasch wirkt. Ein separates Wiederaufbauprogramm wie "Next Generation EU" ist eine konsequente Folge dieses Ansatzes.
Drucksache 295/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen - COM(2020) 456 final Drucksache: 295/20 in Verbindung mit Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan - COM(2020) 442 final Drucksache: 297/20 in Verbindung mit Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 - COM(2020) 443 final Drucksache: 316/20
... 9. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass der neue EU-Haushalt eine starke konjunkturelle Komponente braucht, die rasch wirkt. Ein separates Wiederaufbauprogramm wie "Next Generation EU" ist eine konsequente Folge dieses Ansatzes.
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Um die am stärksten von der Krise betroffenen Regionen zu unterstützen, sollten die Mitgliedstaaten umfassende Konjunkturerholungsstrategien auf der Grundlage bestehender intelligenter Spezialisierung und territorialer Strategien im Rahmen der Kohäsionspolitik entwickeln. Solche Strategien sollten in einer ersten Phase durch einen besseren Zugang zu Finanzmitteln den Anbietern von Tourismus- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen bei der Wiederbelebung ihrer Tätigkeit helfen. Dies sollte mit Maßnahmen zur Förderung von Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Investitionen in Kompetenzen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds einhergehen, um nachhaltigen Tourismus und nachhaltige Mobilität sowie wirtschaftliche Diversifizierung zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks zu fördern.
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Drucksache 127/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Vorfahrt für Infrastruktur und Investitionen: Maßnahmenpaket zur Planungsbeschleunigung bei Vorhabenträgern, Behörden und Gerichten"
... Viele Infrastrukturprojekte kommen wegen einer Vielzahl faktischer und rechtlicher Hürden nicht voran. Das ist in Zeiten großer Herausforderungen durch eine sich abkühlende Konjunktur und dringend notwendiger Maßnahmen für den Klimaschutz und für eine nachhaltige Energieversorgung nicht akzeptabel. Neben den jüngsten Gesetzesinitiativen der Bundesregierung, dem Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich und dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, besteht aus Sicht des Bundesrates daher weiterer Reformbedarf bei der Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben und Investitionen. Dazu müssen alle Stufen und Teilbereiche des vorbereitenden Verfahrens, des Genehmigungs- und des anschließenden gerichtlichen Verfahrens auf Möglichkeiten für eine Beschleunigung überprüft werden. Dies betrifft auch Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien. Der Bundesrat sieht hierfür folgende Ansatzpunkte:
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... - der Schock aufgrund des im ersten Quartal 2020 in China anfänglich zu beobachtenden Konjunktureinbruchs,
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
Drucksache 213/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - COM(2020) 178 final
... Die aufgrund der COVID-19-Pandemie stark zurückgegangene Nachfrage und die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen öffentlichen Maßnahmen haben zu einem drastischen Konjunkturabschwung geführt. Ihre schwerwiegenden negativen Auswirkungen sind in der Europäischen Union und weltweit spürbar. Wie gravierend die Folgen sein werden, hängt sowohl von der Dauer der COVID-19-Pandemie als auch von den auf europäischer und nationaler Ebene ergriffenen Hilfs- und Konjunkturbelebungsmaßnahmen ab. So wurde der Luftfahrtsektor in einem bis dato nie dagewesenen Ausmaß in Mitleidenschaft gezogen. Wird nicht gegengesteuert, kann die Liquiditätskrise im Luftfahrtsektor innerhalb weniger Monate zu Insolvenzen führen.
3 CORRIGENDUM
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Änderung der Vorschriften für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/20086
1.2. Modifizierung der Vorschriften für Sofortmaßnahmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/2008
1.3. Verlängerung des Zeitraums, in dem Bodenabfertigungsdienstleister nach der Richtlinie 96/67/EG7 an Flughäfen der Union tätig sein dürfen
1.4. Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens für die Auswahl von Bodendienstleistern während der COVID-19-Krise
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4. Folgenabschätzung
3.5. Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 21a Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
KAPTIEL IVa BEFRISTETE Vorschriften für BODENABFERTIGUNGSDIENSTE
Artikel 24a
Artikel 25a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 364/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
... Der pauschale Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden durch Bund und Länder trägt dazu bei, dass die föderalen Ebenen die durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Belastungen ihrer Haushalte gemeinsam tragen. Anders als bei Einkommen- und Umsatzsteuer, den weiteren bedeutenden gemeindlichen Steuerquellen mit konjunkturellem Bezug, würden die Gemeinden ohne den pauschalen Ausgleich dieser Regelung die negativen Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie bei der Gewerbesteuer im Wesentlichen selbst zu tragen haben.
Drucksache 329/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch die vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vereinbarte Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts enthält. Neben dem im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket explizit genannten Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften sind eine attraktivere Ausgestaltung der Begünstigung einbehaltener Gewinne für Personenunternehmen (Thesaurierungsbegünstigung) und eine Absenkung der Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften von derzeit regelmäßig über 30 Prozent auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent, zum Beispiel durch Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer, erforderlich.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a EStG, Nummer 8 Buchstabe a § 52 Absatz 12 Satz 3
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 52 Absatz 14 Satz 5 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 § 111 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 110 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 § 111 Überschrift, Absatz 1 Satz 2 EStG
§ 111 Vorläufiger Verlustrücktrag aus 2020 für die Steuerfestsetzung 2019
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 111 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 EStG
12. Zu Artikel 3 allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
13. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 375a AO
§ 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung
14. Zu Artikel 11 Nummer 4 Satz 2a - neu - KBNAnrG
Drucksache 389/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
‚Artikel 6 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 417 Sonderregelung zum Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern
Drucksache 135/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 13. Die Ausrichtung von Unternehmen auf eine positive Entwicklung bei der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sollte Voraussetzung für die Wirtschaftsförderung bei anstehenden Konjunkturprogrammen werden.
Drucksache 389/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
Drucksache 312/19
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2020 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 - InsoGeldFestV 2020)
... Die Festsetzung des Umlagesatzes ist grundsätzlich antizyklisch auszugestalten. In konjunkturell guten Jahren sollen Rücklagen für Krisenzeiten aufgebaut werden. Zugleich sollen Arbeitgeber nicht mit einem Umlagesatz belastet werden, der mittelfristig über dem Bedarf der Insolvenzgeldaufwendungen liegt. Der Umlagesatz wird anhand einer makroökonomischen Zeitreihenbetrachtung sowie der aktuellen konjunkturellen Entwicklung und der Projektion voraussichtlicher Einnahmen und Aufwendungen aus der Umlage angelehnt an die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung festgesetzt.
Drucksache 111/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
... c. Angesichts der derzeitigen konjunkturellen Situation und des intensivierten Netzausbaus nicht nur im geförderten Bereich, sondern auch im Eigenausbau steigen die Tiefbaukosten zum Teil deutlich an.
Drucksache 330/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... a) Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich zur Mitte des laufenden Jahres merklich abgekühlt. Der Welthandel verliert weiter an Dynamik. Neben den fortwährenden Handelsauseinandersetzungen setzt sich auf globaler Ebene die gebremste Entwicklung der Industrie- und Investitionskonjunktur fort. Deutschland kann sich dem nicht entziehen; das betrifft insbesondere die Entwicklung in der Industrie. Im Vergleich zu den vergangenen beiden Jahren ist Deutschland auf einen flacheren Wachstumspfad eingeschwenkt.
Drucksache 330/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... 1. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich zur Mitte des laufenden Jahres merklich abgekühlt. Der Welthandel verliert weiter an Dynamik. Neben den fortwährenden Handelsauseinandersetzungen setzt sich auf globaler Ebene die gebremste Entwicklung der Industrie- und Investitionskonjunktur fort. Deutschland kann sich dem nicht entziehen; das betrifft insbesondere die Entwicklung in der Industrie. Im Vergleich zu den vergangenen beiden Jahren ist Deutschland auf einen flacheren Wachstumspfad eingeschwenkt.
Drucksache 466/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu z.T. erheblichen Verzögerungen im Projektablauf. Zudem können beauftragte Firmen aufgrund der konjunkturellen Lage teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen bzw. sind nicht flexibel, bei Verschiebungen des geplanten Zeitablaufes kurzfristig zu reagieren.
Drucksache 239/1/19
... Das ausdrücklich erklärte politische Ziel, schneller Wohnungen und Infrastruktur zu bauen, würde durch die Abschaffung der VOB/A gefährdet, weil damit allen am Bau Beteiligten das eingeführte, bekannte und gemeinsam erarbeitete Regelwerk entzogen würde. Es steht zu befürchten, dass sich in der Folge noch mehr Bauunternehmen aus der öffentlichen Beschaffung zurückziehen und damit die Aufgabenerfüllung für die öffentlichen Auftraggeber wegen der überhitzten Baukonjunktur, deren Ende nicht absehbar ist, weiter erschwert wird. Weitere negative Auswirkungen ergäben sich zum Beispiel auf die im Rahmen der Klimaschutzdiskussion geforderte und notwendige energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands.
Drucksache 242/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung vorgelegt hat. Angesichts des harten globalen Innovationswettbewerbs, einer sich eintrübenden Konjunktur sowie tiefgreifender technologischer Transformationsprozesse der Wirtschaft ist ein solches Instrument dringend erforderlich.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 628/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
A. Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
A. Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
C. Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
D. Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes
Gesamtplan - Teil II
Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
Gesamtplan - Teil III
3 Finanzierungsübersicht
Gesamtplan - Teil IV
3 Kreditfinanzierungsplan
Gesamtplan - Teil IV
3 Kreditfinanzierungsplan
Drucksache 412/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) - COM(2019) 397 final
... (2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde im Jahr 2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates5 im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms ausgedehnt, um auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen zu können, die als direkte Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 111/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
... c) Angesichts der derzeitigen konjunkturellen Situation und des intensivierten Netzausbaus nicht nur im geförderten Bereich, sondern auch im Eigenausbau steigen die Tiefbaukosten zum Teil deutlich an.
Drucksache 8/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
... Die nach wie vor bestehende hervorragende konjunkturelle Lage, ein angesichts der demografischen Entwicklung zunehmender Bedarf an Arbeitskräften sowie sich stetig verbessernde sprachliche Fähigkeiten von arbeitswilligen Menschen mit Fluchthintergrund führen zu guten Vermittlungsmöglichkeiten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere auch in der Leiharbeit.
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Insgesamt gehen die aktuellen Prognosen zur Konjunkturentwicklung einhellig von rückläufigen Wachstumsraten in den nächsten Jahren aus - bis hin zu Befürchtungen einer etwaigen Rezession. Diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird entsprechende belastende Auswirkungen auf die Einnahmensituation der GKV haben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV
3. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V
4. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V
5. Zu Artikel 5 Nummer 3
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
6. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V
7. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c – neu – § 71 Absatz 5 Satz 2 – neu – SGB V
8. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V
9. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
10. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V
11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V
12. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V
§ 164a Freiwillige finanzielle Hilfen
14. Zu Artikel 5 Nummer 12 §§ 166 ff. SGB V
15. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V
16. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V
17. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V
18. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV
19. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V
20. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V
21. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V
22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV
25. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV
26. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV
27. Zu Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG
‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
28. Zu Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG
29. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG
‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 439/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... - eine Überprüfungsklausel, die bei veränderten konjunkturellen Bedingungen zum Tragen kommen soll und eine Anpassung der Zollkontingente ermöglicht;
Drucksache 466/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu z.T. erheblichen
Drucksache 396/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
... Im Hinblick auf einen späteren vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags wird ab 2021 der Zuschlag in einem ersten Entlastungsschritt für niedrige und mittlere Einkommen zurückgeführt. Dies stellt zudem eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der Arbeitsanreize, Kaufkraft und Binnenkonjunktur dar. Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und niedrigen Einkommen haben eine deutlich höhere Konsumquote als Spitzenverdienende, d.h. sie sind typischerweise gezwungen, deutlich mehr von ihrem Einkommen für Güter und Dienstleistungen auszugeben. Demgegenüber erhöhen Spitzenverdienende bei zusätzlichem Nettoeinkommen ganz überwiegend ihre Ersparnisse. Von einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die Spitzenverdienenden würde deshalb auch ein deutlich geringerer konjunktureller Impuls ausgehen als von der Abschaffung für Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und niedrigen Einkommen.
Drucksache 556/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Insgesamt gehen die aktuellen Prognosen zur Konjunkturentwicklung einhellig von rückläufigen Wachstumsraten in den nächsten Jahren aus - bis hin zu Befürchtungen einer etwaigen Rezession. Diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird entsprechende belastende Auswirkungen auf die Einnahmensituation der GKV haben.
2. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 5 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c SGB V
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 23
Drucksache 641/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Masterplan zum Schutz der Sparerinnen und Sparer"
... 1. Zur Bewältigung der Folgen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise verfolgt die Europäische Zentralbank (EZB) seit Jahren eine extrem expansiv ausgerichtete Geldpolitik. Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass - anders als etwa in den USA - bisher keine Zinswende absehbar ist. Obwohl nach der Krise in nahezu allen Ländern des Euroraums zwischenzeitlich eine anhaltende konjunkturelle Erholung eingesetzt hat, verharren die Leitzinsen der EZB auf Rekord-Tiefständen. Nach ersten Signalen einer geldpolitischen Normalisierung Ende 2018 hat der EZB-Rat auf seiner Sitzung am 12. September 2019 unter dem Eindruck der sich aktuell wieder eintrübenden Konjunktur im Euroraum eine erneute Lockerung des geldpolitischen Kurses beschlossen: Neben einer Senkung des Einlagezinses auf jetzt -0,5 Prozent und einer Wiederaufnahme der Anleihekäufe mit einem Volumen von 20 Mrd. Euro pro Monat wurde der bisherige Ausblick auf den frühesten Zeitpunkt für eine erste Zinsanhebung aus dem Statement des EZB-Präsidenten gestrichen.
Drucksache 556/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Insgesamt gehen die aktuellen Prognosen zur Konjunkturentwicklung einhellig von rückläufigen Wachstumsraten in den nächsten Jahren aus - bis hin zu Befürchtungen einer etwaigen Rezession. Diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird entsprechende belastende Auswirkungen auf die Einnahmensituation der GKV haben.
Anlage Entschließung zum Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
1. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 5 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c SGB V
Drucksache 342/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet - COM(2019) 354 final; Ratsdok. 11521/19
... 3. Darüber hinaus sieht der Bundesrat noch inhaltlichen Klärungsbedarf. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie die jährlich neu festzulegenden Investitionsprioritäten zielführend in die nationalen Haushaltsprozesse eingebunden werden können. Zudem bleibt offen, wie ein etwaiger Finanzierungsbedarf als Folge der angedachten Absenkung von Kofinanzierungsanteilen aufgrund schweren Konjunktureinbruchs kompensiert werden soll.
Drucksache 279/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
... a) Die positive konjunkturelle Lage der deutschen Wirtschaft, der voranschreitende demografische Wandel und die Digitalisierung der Arbeitswelt führen bereits heute dazu, dass der Fachkräftebedarf allein durch die zur Verfügung stehenden inländischen Potenziale nicht gedeckt werden kann. Auch wird die Einwanderung aus der EU in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach zurückgehen. Nur mittels eines umfassenden und offensiven Konzeptes zur Fachkräftesicherung, welches die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten beinhaltet, aber auch die bereits hier lebenden Menschen mit Fluchthintergrund berücksichtigt, kann der steigende Bedarf gedeckt werden.
Drucksache 517/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Insgesamt gehen die aktuellen Prognosen zur Konjunkturentwicklung einhellig von rückläufigen Wachstumsraten in den nächsten Jahren aus - bis hin zu Befürchtungen einer etwaigen Rezession. Diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird entsprechende belastende Auswirkungen auf die Einnahmensituation der GKV haben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 3 Nummer 2
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 3 Nummer 2
5. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V
6. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V
7. Zu Artikel 5 Nummer 3a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 3b - neu - § 68c - neu - SGB V
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
8. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V
9. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 71 Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB V
10. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V
11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
12. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V
13. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V
14. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 154 Satz 1, § 164 Absatz 3 Satz 4, § 165 Absatz 3, § 166 Absatz 1, § 167 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 Satz 1 und § 169 Absatz 5 SGB V
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14
Zu Artikel 5 Nummer 12
16. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V
17. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V
§ 164a Freiwillige finanzielle Hilfen
18. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V
19. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V
20. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V
21. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV
22. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V
23. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V
24. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V
25. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
26. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
27. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV
28. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV
29. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV
30. Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG
‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
31. Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG
32. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG
‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
33. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 242/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung vorgelegt hat. Angesichts des harten globalen Innovationswettbewerbs, einer sich eintrübenden Konjunktur sowie tiefgreifender technologischer Transformationsprozesse der Wirtschaft ist ein solches Instrument dringend erforderlich.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG
7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Vor diesem Hintergrund besteht Spielraum für die Ergänzung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und die Verringerung ihrer Gewichtung innerhalb des Unionshaushalts durch Einführung einer vielfältigen und belastbaren Korbs von Eigenmitteln, die unmittelbar mit den Zuständigkeiten und Zielen der Union verknüpft sind. Diese neuen Einnahmen werden zusätzliche Elemente mit sich bringen, die die Konjunkturschwankungen in den Mitgliedstaaten besser widerspiegeln und somit die Verhältnismäßigkeit, die Fairness und die stabilisierende Wirkung des EU-Haushalts verstärken.
Vorschlag
Begründung
1. Einführung - Gründe für REFORMEN
1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde
1.2. Die Notwendigkeit von Reformen
1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU
2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel
2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten
2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln
2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel
3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN
3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union
3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff
3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027
4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN
5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN
6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE
7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET
7.1. Der Rechtsrahmen
7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses
7.3. Die Durchführungsverordnung
7.4. Die Bereitstellungsverordnung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Eigenmittelkategorien
Artikel 3 Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 Grundsatz der Gesamtdeckung
Artikel 5 Übertragung von Überschüssen
Artikel 6 Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Veröffentlichung
ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
Anhang Entsprechungstabelle
Drucksache 398/18
Vorschlag an den Bundesrat
Bestimmung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Konjunkturrates für die öffentliche Hand
Bestimmung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Konjunkturrates für die öffentliche Hand
Drucksache 125/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
... 1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer starken Aufschwungphase, die sich auf eine breite binnen- und außenwirtschaftliche Basis stützt. Insgesamt ergibt sich das Bild eines robusten und zunehmend reifen Aufschwungs, wobei das Wachstumstempo - gerade auch durch den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften - zunehmend an Kapazitätsgrenzen stößt. Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung lassen sich derzeit zudem insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich erkennen, wie zum Beispiel die sich möglicherweise weiter verschärfenden internationalen Handelskonflikte und der für das nächste Frühjahr anstehende Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union, aber auch in der noch immer bestehenden Fragilität im europäischen Bankensystem sowie der hohen Verschuldung in einigen europäischen Staaten.
Drucksache 396/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verzinsung nach der Abgabenordnung
... Unabhängig von der weiteren juristischen Einschätzung geht es ganz allgemein um einen gerechten und fairen Umgang des Staates mit den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, insbesondere weil die Verzinsung nicht auf die Sanktionierung eines Fehlverhaltens abzielt. Der Staat sollte sich in der Niedrigzinsphase, deren Profiteur er letztlich ist, nicht noch zusätzlich über einen unrealistisch hohen Zinssatz bereichern. Er muss angesichts des jahrelangen Zinstiefs seine frühere Typisierungsent-scheidung überdenken. Denn auch bei anderen Marktstörungen (z.B. Konjunktureinbrüche, Unwetter, Naturkatastrophen) helfen Legislative und Exekutive den Betroffenen im Sinne der Fairness durch verschiedenste Maßnahmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltswirkungen
3. Weiterer Regelungsbedarf
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 125/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
... 1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer starken Aufschwungphase, die sich auf eine breite binnen- und außenwirtschaftliche Basis stützt. Insgesamt ergibt sich das Bild eines robusten und zunehmend reifen Aufschwungs, wobei das Wachstumstempo - gerade auch durch den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften - zunehmend an Kapazitätsgrenzen stößt. Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung lassen sich derzeit zudem insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich erkennen, wie zum Beispiel die sich möglicherweise weiter verschärfenden internationalen Handelskonflikte und der für das nächste Frühjahr anstehende Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union, aber auch in der noch immer bestehenden Fragilität im europäischen Bankensystem sowie der hohen Verschuldung in einigen europäischen Staaten.
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die deutsche Wirtschaft in einem kräftigen konjunkturellen Aufschwung befindet. Mit 2,2 Prozent (kalenderbereinigt 2,5 Prozent) wurde 2017 das höchste Wirtschaftswachstum seit 2011 verzeichnet. Getragen wird das Wachstum von der Inlandsnachfrage. Das Einkommen der privaten Haushalte wächst mit der steigenden Beschäftigung und damit der private Verbrauch. Hinzu kommen gestiegene Wohnungsbauinvestitionen und eine Belebung der Ausrüstungsnachfrage.
A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung
B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik
C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie
D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen
E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung
F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz
G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte
H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
Drucksache 336/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenz-geld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 - InsoGeldFestV 2019)
... Die Festsetzung des Umlagesatzes ist grundsätzlich antizyklisch auszugestalten. In konjunkturell guten Jahren sollen Rücklagen für Krisenzeiten aufgebaut werden. Zugleich sollen Arbeitgeber nicht mit einem Umlagesatz belastet werden, der mittelfristig über dem Bedarf der Insolvenzgeldaufwendungen liegt. Der Umlagesatz wird anhand einer makroökonomischen Zeitreihenbetrachtung sowie der aktuellen konjunkturellen Entwicklung und der Projektion voraussichtlicher Einnahmen und Aufwendungen aus der Umlage angelehnt an die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung festgesetzt.
Drucksache 470/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
... die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment zu fördern. Die Förderung wird im Gesetzentwurf auf solche Baumaßnahmen begrenzt, bei denen die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen (§ 7b Absatz 2 Nummer 2). Nach der Gesetzesbegründung soll mit dieser Begrenzung die Anschaffung oder Herstellung hochpreisigen Mietwohnraums vermieden werden. Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten, jedoch maximal 2 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (§ 7b Absatz 3). Das Ziel der Sonderabschreibung, möglichst viele private Investoren dazu zu bewegen, sich verstärkt im Mietwohnungsneubau im unteren und mittleren Mietpreissegment zu engagieren, kann mit den vorgenommenen Begrenzungen nicht erreicht werden. Gerade in Ballungsräumen, wo möglichst viele Wohnungen entstehen sollen, liegt der Herstellungsaufwand typischerweise überdurchschnittlich hoch, was der Bauherr in der Regel nicht zu vertreten hat. Mit überzogenen Erwartungen an die Wohnqualität (Luxus) hat dies nichts zu tun. So verteuern zum Beispiel schwierig zu erschließende Grundstücke, die Nutzung von Baulücken, die Gründung zu direkt angrenzenden Nachbargebäuden, notwendige Lärmschutzmaßnahmen oder Tiefgaragen in innerstädtischen Lagen das Bauen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der förderfähigen Baukosten würde in den kostenintensiven Regionen die gerade dort notwendige Förderung für Investoren unattraktiv machen. Hinzu kommt, dass die Bau- und Baustoffkosten steigen. Allein im Zeitraum von August 2017 bis August 2018 stieg der Preisindex für den Neubau von Wohngebäuden z.B. in Bayern um 4,9 Prozent, zwischen Jahresanfang 2015 und Jahresanfang 2018 um 9 Prozent. Diese Tendenz wird sich angesichts der boomenden Baukonjunktur während der Laufzeit der steuerlichen Begünstigung fortsetzen. Noch stärker als die Baukosten steigen gerade in prosperierenden Ballungsräumen die Grundstückskosten, die der Investor aufwenden muss. Davon abgesehen wird sich die steuerliche Anreizfunktion nur einstellen, wenn die Investoren eine nachhaltige Marktgängigkeit (Vermietbarkeit) ihres Investitionsgutes erwarten. Dies dürfte bei extrem billig erstellten Gebäuden in der Regel nicht der Fall sein. Um auch in den Ballungsräumen den Mietwohnungsbau im unteren und mittleren Mietpreissegment zu fördern, muss die Begrenzung der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf 4 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben werden. Die Bemessungsgrundlage ist auf einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anzuheben.
Drucksache 375/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Die nach § 260 gesetzlich zulässige Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen bestehend aus Betriebsmitteln zuzüglich der Rücklagen wird auf einen Höchstbetrag in Höhe des 1,0-fachen der durchschnittlichen Monatsausgabe nach dem Haushaltsplan der Krankenkasse abgesenkt. Dadurch sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven deutlich stärker abzubauen als bisher. Die bislang geltende Obergrenze für Betriebsmittelreserve und Rücklagen in Höhe des 1,5-fachen einer durchschnittlichen Monatsausgabe resultiert aus einer Zeit, in der die Krankenkassen neben dem Ausgabenrisiko auch noch das Einnahmerisiko zu tragen hatten. Seit Einführung des Gesundheitsfonds ist das Einnahmerisiko von den Krankenkassen auf den Gesundheitsfonds übergegangen. Unerwartete konjunkturell bedingte unterjährige Beitragsmindereinnahmen gehen seit dem Jahr 2009 vollständig zu Lasten des Gesundheitsfonds und werden durch die Liquiditätsreserve aufgefangen. Die Krankenkassen erhalten die vorab zugesicherten Zuweisungen in monatlich gleichen Teilbeträgen. Insofern sind sie auch von den unterjährigen Schwankungen der Einnahmen nicht mehr betroffen. Die bestehende Obergrenze entspricht daher nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf der Krankenkassen, um ihre konstante Leistungsfähigkeit sicherzustellen und wird daher auf einen Betrag des 1,0-fachen der durchschnittlichen Monatsausgaben nach dem Haushaltsplan der Krankenkassen abgesenkt.
Drucksache 310/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland - Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung"
... verstetigt das Steueraufkommen und macht es von aktuellen konjunkturellen Entwicklungen unabhängiger. Sie ist auf eine bloße zeitliche Verschiebung der Nutzung von Verlusten angelegt und darf nach der Rechtsprechung nicht dazu führen, dass Verluste endgültig untergehen, wie z.B. in Fällen der Umwandlung oder Liquidation. Daher sind für die betreffenden Fälle zugunsten der Unternehmen Ausnahmen vorzusehen.
Drucksache 330/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019): Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... 1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer Phase der Hochkonjunktur, der Aufschwung hat im ersten Halbjahr jedoch an Dynamik verloren. Dies und die sich zunehmend abzeichnenden Kapazitätsengpässe deuten darauf hin, dass der Höhepunkt der Wachstumsphase überschritten sein könnte. Darüber hinaus haben die Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich eher zu- als abgenommen. Dies zeigt sich vor dem Hintergrund sich verschärfender internationaler Handelskonflikte, etwa im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Zollpolitik. Des Weiteren sind als Risiken der anstehende - bezüglich der Modalitäten immer noch ungeklärte - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu nennen, aber auch die fortbestehende Fragilität innerhalb des europäischen Bankensystems sowie die hohe Verschuldung in einigen europäischen Staaten.
Drucksache 241/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Europäischen Investitions-stabilisierungsfunktion
... 9. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dazu genutzt werden muss, die Stabilität der Eurozone auszubauen. Dies gilt für Zeiten einer guten konjunkturellen Entwicklung und für Krisenzeiten gleichermaßen.
Drucksache 330/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) - Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... a) Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer Phase der Hochkonjunktur, der Aufschwung hat im ersten Halbjahr jedoch an Dynamik verloren. Dies und die sich zunehmend abzeichnenden Kapazitätsengpässe deuten darauf hin, dass der Höhepunkt der Wachstumsphase überschritten sein könnte. Darüber hinaus haben die Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich eher zu- als abgenommen. Dies zeigt sich vor dem Hintergrund sich verschärfender internationaler Handelskonflikte, etwa im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Zollpolitik. Des Weiteren sind als Risiken der anstehende - bezüglich der Modalitäten immer noch ungeklärte - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu nennen, aber auch die fortbestehende Fragilität innerhalb des europäischen Bankensystems sowie die hohe Verschuldung in einigen europäischen Staaten.
Drucksache 398/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bestimmung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Konjunkturrates für die öffentliche Hand
Bestimmung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Konjunkturrates für die öffentliche Hand
Drucksache 278/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau im Steuerrecht
... 1. Bürokratie wirkt wie Sand im Getriebe, der die konjunkturelle Entwicklung bremst. Wenn die Umsetzung von Investitionen verzögert wird, wenn Unternehmensgründungen erschwert werden, beeinträchtigt dies vor allem auch die Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes. Der Bundesrat begrüßt daher, dass die Bundesregierung die eingeschlagene Strategie eines konsequenten Bürokratieabbaus fortsetzen will.
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... aa) Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die deutsche Wirtschaft in einem kräftigen konjunkturellen Aufschwung be-findet. Mit 2,2 Prozent (kalenderbereinigt 2,5 Prozent) wurde 2017 das höchste Wirtschaftswachstum seit 2011 verzeichnet. Getragen wird das Wachstum von der Inlandsnachfrage. Das Einkommen der privaten Haushalte wächst mit der steigenden Beschäftigung und damit der private Verbrauch. Hinzu kommen gestiegene Wohnungsbauinvestitionen und eine Belebung der Ausrüstungsnachfrage.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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