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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kompensationsgedanke"


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Drucksache 5/08

... Anstelle des Auswahlverfahrens anhand des Betriebskonzepts richtet sich die Entscheidung bei einer Konkurrenz mehrerer Berechtigter nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG n. F. nach der neuen Regelung nach Kriterien, deren Beurteilung weit weniger aufwendig und streitanfällig ist und dem Kompensationsgedanken am ehesten gerecht werden. Da nunmehr allein mehrere Alteigentümer als Konkurrenten in Betracht kommen, richtet sich die Entscheidung der Privatisierungsstelle nach dem Bezug zu den beantragten Flächen, dem Umfang der bisher erworbenen Flächen und dem Umfang der seinerzeit entzogenen Flächen. Es handelt sich durchgängig um objektive Kriterien ohne Bewertungsverfahren, sodass sich die Entscheidung im Vergleich zum bisherigen Auswahlverfahren einfacher und schneller gestalten und zu einer Kostenreduktion führen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Flächenerwerbsverordnung

Artikel 3
Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Vermögensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes

II. Ausschluss einer Erwerbsberechtigung in den Fällen des Abschlusses oder der Verlängerung von langfristigen Pachtverträgen nach dem 01. Januar 2007

III. Normierung von Fristsetzungsmöglichkeiten

IV. Lockerung der mit dem Flächenerwerb verbundenen Auflagen

V. Abschaffung des begünstigten Erwerbs von Waldflächen nach § 3 Abs. 4 AusglLeistG und § 3 Abs. 8 AusglLeistG Ausnahme: Alteigentümer und Einführung eines neuen Auswahlverfahrens

VI. Veröffentlichung der Regionalen Wertansätze im elektronischen Bundesanzeiger

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Bürokratiekosten

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

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Zu Artikel 1

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Zu Artikel 2

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Zu Artikel 2

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Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Artikel 2 Ziffer 11 Buchstabe f – Aufhebung von § 12 Abs. 7

Zu Artikel 2

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Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

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Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

... Das Schadenersatzrecht, dem in Deutschland der Kompensationsgedanke zu Grunde liegt, darf nicht dazu instrumentalisiert werden, allgemeine Zwecke staatlicher Ordnungspolitik zu verfolgen. Daher sollte eine spezifisch verschärfte Sanktionierung bei gravierendem wettbewerbswidrigen Verhalten, wie in Option 16 angedacht, nicht über zivilrechtliche Schadenersatzklagen geschädigter Mitbewerber oder Verbraucher verwirklicht werden, sondern vielmehr durch die für die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zuständigen staatlichen Stellen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Fragen E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 12/1/06

... Das Schadenersatzrecht, dem in Deutschland der Kompensationsgedanke zu Grunde liegt, darf nicht dazu instrumentalisiert werden, allgemeine Zwecke staatlicher Ordnungspolitik zu verfolgen. Daher sollte eine spezifisch verschärfte Sanktionierung bei gravierendem wettbewerbswidrigen Verhalten, wie in Option 16 angedacht, nicht über zivilrechtliche Schadenersatzklagen geschädigter Mitbewerber oder Verbraucher verwirklicht werden, sondern vielmehr durch die für die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zuständigen staatlichen Stellen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Frage E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.