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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Komitologieregeln"


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Drucksache 402/11

... Außerdem würde die vorgeschlagene Verordnung das Beschlussverfahren für die Makrofinanzhilfe an die bei anderen EU-Instrumenten für die finanzielle Unterstützung von Drittländern geltenden Verfahren angleichen. Insbesondere erhielte die Kommission die Befugnis, unter der Aufsicht eines aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Ausschusses gemäß dem Prüfverfahren, das mit den am 1. März 2011 in Kraft getretenen neuen Komitologieregeln1 eingeführt wurde, Makrofinanzhilfebeschlüsse zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Vergleich mit bestehenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Art der Finanzhilfe

Artikel 2
Für eine Finanzhilfe in Betracht kommende Länder

Artikel 3
Form der Finanzhilfe

Artikel 4
Finanzbestimmungen

Artikel 5
Höhe der Finanzhilfe

Artikel 6
Konditionalität

Artikel 7
Verfahren

Artikel 8
Durchführung und Finanzverwaltung

Artikel 9
Auszahlung der Finanzhilfe

Artikel 10
Unterstützende Maßnahmen

Artikel 11
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 12
Bewertung

Artikel 13
Jahresbericht

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang I
für eine Makrofinanzhilfe in Betracht kommende Länder Gebiete Gemäss Artikel 2 Buchstaben a b

1. Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer

2. Unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallende Länder und Gebiete

Anhang II
Referenzbeträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 311/11

... Im Einklang mit den Komitologieregeln in der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/11




Begründung

1. Allgemeiner Kontext Gründe für den Vorschlag

1.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

2. Elemente des Vorschlags

2.1. Einführung einer Visumschutzklausel für die Aufhebung der Befreiung von der Visumpflicht

2.2. Änderung des Gegenseitigkeitsmechanismus

2.3. Definition des Begriffs Visum und des Kurzaufenthalts ohne Visum

2.4. Flüchtlinge und Staatenlose mit Aufenthalt im Vereinigten Königreich oder in Irland

2.5. Vereinheitlichung der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für bestimmte in Artikel 4 Absatz 1 aufgeführte Personengruppen

2.5.1. Weitere Angleichung

2.5.2. Beibehaltung der Vorschriften

2.5.3. Neue Bestimmung in Bezug auf Verpflichtungen aus früheren EU-Abkommen

2.5.4. Verfahren zur Befreiung von Drittstaatsangehörigen mit Diplomaten- und Dienstpässen von der Visumpflicht nach Aufhebung der Verordnung EG Nr. 789/20018

2.6. Klarstellung der Lage und Schaffung der Rechtsgrundlage hinsichtlich der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für sonstige, nicht als zwischenstaatliche internationale Organisationen geltende Völkerrechtssubjekte, die für ihre Mitglieder Diplomaten- oder Dienstpässe bzw. Passierscheine ausstellen

3. Konsultierte Organisationen/Sachverständige

4. Folgenabschätzung

5. Rechtsgrundlage

6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Subsidiaritätsprinzip

7. Wahl des Instruments

8. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1a
Schutzklausel

Artikel 4a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 804/04

... Dies bedeutet einerseits einen Effizienzgewinn, da die Beitrittskandidaten nach ihrem Beitritt keine einschneidenden Änderungen der Verfahren oder Kriterien vornehmen müssen, um die Einhaltung der Haushaltsordnung zu gewährleisten. Andererseits können sie sich schon jetzt hervorragend auf die Durchführung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds vorbereiten. Indem die Maßnahmen im Rahmen der Komponente III nach denselben Komitologieregeln vorgelegt werden (einschließlich der Festlegung der dem Ausschuss vorzulegenden Maßnahmen), die auch für den EFRE und den Kohäsionsfonds gelten (vgl. Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b), ist ein möglichst umfassender Nachzeichnungsprozess sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/04




Begründung

1. allgemeine Einführung

2. ERLÄUTERUNGEN ZU den einzelnen Bestimmungen

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Titel 1: Ziele und Grundsätze

2.2.1. Artikel 1: Empfänger und übergeordnetes Ziel

2.2.2. Artikel 2: Anwendungsbereich

2.2.3. Artikel 3: Komponenten

2.2.4. Artikel 4: Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

2.3. Titel II: Komponenten

2.3.1. Artikel 5: Übergangshilfe und Institutionenaufbau

2.3.2. Artikel 6: Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

2.3.3. Artikel 7: Regionale Entwicklung

2.3.4. Artikel 8: Entwicklung der Humanressourcen

2.3.5. Artikel 9: Entwicklung des ländlichen Raums

2.4. Titel III: Verwaltung und Durchführung

2.4.1. Artikel 10: Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

2.4.2. Artikel 11: Ausschüsse

2.4.3. Artikel 12: Arten der Hilfe

2.4.4. Artikel 14: Durchführung der Hilfe

2.4.5. Artikel 15: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

2.4.6. Artikel 16: Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

2.4.7. Artikel 17: Aussetzung der Hilfe

2.5. Titel IV: Übergangs- und Schlussbestimmungen

2.5.1. Artikel 18: Status des Empfängerlandes

2.5.2. Artikel 19: Instrumentübergreifender Ansatz

2.5.3. Artikel 20: Übergangsbestimmungen

2.5.4. Artikel 21: Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Empfänger und übergeordnetes Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Komponenten

Artikel 4
Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

Titel II
: Bestimmungen ZU einzelnen Komponenten

Artikel 5
Übergangshilfe und Institutionenaufbau

Artikel 6
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 7
Regionale Entwicklung

Artikel 8
Entwicklung der Humanressourcen

Artikel 9
Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
: Verwaltung und Durchführung

Artikel 10
Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

Artikel 11
Ausschüsse

Artikel 12
Arten der Hilfe

Artikel 13
Unterstützungsausgaben

Artikel 14
Durchführung der Hilfe

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 17
Aussetzung der Hilfe

Titel IV
: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Status des Empfängerlandes

Artikel 19
Instrumentübergreifender Ansatz

Artikel 20
Übergangsbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Drucksache 292/18 PDF-Dokument



Drucksache 695/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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