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"Klimaschutzziel"
Drucksache 450/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien
... 1. Der Bundesrat betont die zentrale Bedeutung von "grünem" Wasserstoff als Wegbereiter für die sektorübergreifende Umsetzung der Klimaschutzziele. Aus erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff bietet die Möglichkeit, die Defossilierung in Sektoren umzusetzen, die einer direkten Elektrifizierung aus technischen oder ökonomischen Gründen nur schwer zugänglich sind. "Grüner" Wasserstoff kann dafür direkt oder weiterverarbeitet in Form von synthetischem Gas (z.B. Methan) oder synthetischem flüssigen Kraftstoff (z.B. Methanol) genutzt werden. Als Bindeglied zwischen Strom- und Gassektor bietet "grüner" Wasserstoff zudem die Möglichkeit, künftig zwei Wege zum Transport von erneuerbaren Energien zu nutzen. Auf diese Weise kann das erhebliche volkswirtschaftliche Kapital der Gastransport- und Gasspeicherinfrastruktur effizient in den Wandel der Energieerzeugung eingebunden werden.
Drucksache 281/19
Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EGG
... Zur Umsetzung von Klimaschutzzielen sind neben der Festlegung eines Stabilisierungspfades stärkere Anreize für eine flexible und netzdienliche Fahrweise von Bioenergieanlagen zu setzen. Parallel sind die Vergütungsbedingungen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern (Gülle und Mist) in allen Anlagensegmenten zu optimieren und die Rahmenbedingungen zur gleichwertigen Behandlung von Gärresten und Gülle anzupassen. Daneben gilt es mit Post-EEG-Konzepten wirtschaftliche Perspektiven für die Bioenergienutzung insbesondere zur Treibhausgasreduktion im Wärme- und Kraftstoffmarkt sowie in der Landwirtschaft aufzuzeigen.
Drucksache 514/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... -Einsparungen sind weitere nationale Anstrengungen der Bundesregierung notwendig. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 verfolgt die Bundesregierung einen Ansatz, mit einem breiten Maßnahmenbündel die vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Artikel 2 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
XIII. Mobilitätsprämie
§ 101 Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie
§ 102 Anspruchsberechtigung
§ 103 Entstehung der Mobilitätsprämie
§ 104 Antrag auf die Mobilitätsprämie
§ 105 Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie
§ 106 Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie
§ 107 Anwendung der Abgabenordnung
§ 108 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
§ 109 Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Grundsteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
§ 64b Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Demografische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Absatz 1
Sätze 1 und 2
Sätze 3 bis 5
Satz 6
Satz 7
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Beispiel 1
Abwandlung 1
Abwandlung 2
§ 102 Anspruchsberechtigung
§ 103 Entstehung der Mobilitätsprämie
§ 104 Antrag auf die Mobilitätsprämie
§ 105 Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie
§ 106 Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie
§ 107 Anwendung der Abgabenordnung
§ 108 Verfolgung von Straftaten
§ 109 Verordnungsermächtigung
Zu Artikel 3
§ 12 Absatz 2 Nummer 10
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
§ 64b - neu -
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Länder
II.2. ‚One in one out‘-Regel
II.3. Evaluierung
II.4. Befristung
III. Ergebnis
Drucksache 398/19 (Beschluss)
... gesetzten Klimaschutzziele. Nachweislich gelangen pro Jahr fluorierte Treibhausgase mit einem global warming potential von mindestens 16,3 Mio. t CO
Drucksache 450/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien
... 1. Der Bundesrat betont die zentrale Bedeutung von "grünem" Wasserstoff als Wegbereiter für die sektorübergreifende Umsetzung der Klimaschutzziele. Aus erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff bietet die Möglichkeit, die Defossilierung in Sektoren umzusetzen, die einer direkten Elektrifizierung aus technischen oder ökonomischen Gründen nur schwer zugänglich sind. "Grüner" Wasserstoff kann dafür direkt oder weiterverarbeitet in Form von synthetischem Gas (zum Beispiel Methan) oder synthetischem flüssigen Kraftstoff (zum Beispiel Methanol) genutzt werden. Als Bindeglied zwischen Strom- und Gassektor bietet "grüner" Wasserstoff zudem die Möglichkeit, künftig zwei Wege zum Transport von erneuerbaren Energien zu nutzen. Auf diese Weise kann das erhebliche volkswirtschaftliche Kapital der Gastransport- und Gasspeicherinfrastruktur effizient in den Wandel der Energieerzeugung eingebunden werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien
Drucksache 514/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... b) Der Bundesrat bekennt sich grundsätzlich zur finanzpolitischen Verantwortung der Länder bei der Erreichung der Klimaschutzziele und deren Bereitschaft, wirksame Maßnahmen zur CO
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften*
3. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
4. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG
a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts
b bestehende Heizungsanlagen
c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen
d Nutzungsvoraussetzungen
e Miteigentum
f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E
6. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des EStG - Erhöhung der Entfernungspauschale und Einführung einer Mobilitätsprämie
7. Zur Mobilitätsprämie
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG
9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 3 insgesamt
11. Zu Artikel 3 Änderung des UStG - Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
12. Zu Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 2 Nummer 10 Doppelbuchstabe aa und bb UStG
14. Zu Artikel 5 Änderung des Grundsteuergesetzes - Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
15. Zu Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 410/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... Die Vorschläge der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen sehen eine Kürzung der 2. Säule um ca. 15 Prozent vor, die 2021 wirksam werden könnte. Nach dem Entwurf der Kommission werden Deutschland 2021 bis 2027 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) jährlich rund 990 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Im letzten Jahr der laufenden EU-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen im ELER rund 1 394 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Gleichzeitig steht die Landwirtschaft unter erheblichem Druck, einen Beitrag zur Erreichung von Umweltschutz-, Tierschutz- und Klimaschutzzielen zu leisten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Satz 2 - neu - DirektZahlDurchfG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 DirektZahlDurchfG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 DirektZahlDurchfG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16a DirektZahlDurchfG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - Unterabschnitt 3a - neu -, § 20a - neu - DirektZahlDurchfG
Unterabschnitt 3a Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
§ 20a Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
Drucksache 314/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 8. Diese multilateralen Regelungswerke müssen ebenso wie die WTO grundsätzlich die Verantwortung für die Belange in allen Teilen der Welt im Blick haben. Hierzu zählen sowohl die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation als auch die vereinbarten Klimaschutzziele und die UN-Ziele zur nachhaltigen Entwicklung. Weder die multi- noch die bilateralen Regelungswerke dürfen zur Beeinträchtigung der hohen Standards der Europäischen Union in den Bereichen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass dies zur Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen kann.
Anlage Entschließung des Bundesrates Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen
Drucksache 125/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf an dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts festgehalten wird. Um das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte erreichen zu können, muss an einer nachhaltigen und zukunftssicheren haushaltspolitischen Ausrichtung festgehalten werden. Eine gesicherte Einnahmenbasis einerseits und Ausgabendisziplin andererseits sind die Voraussetzungen dafür, dass finanzpolitische Herausforderungen auch künftig bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können. Auf der Ausgabenseite sind nach Auffassung des Bundesrates ein größeres Gewicht auf langfristig wachstumsstärkende Ausgaben zu legen und Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) konsequent anzugehen.
Drucksache 28/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
(Neufassung) - COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17
... -Reduktion im Verkehrssektor bedarf, damit dieser seinen Beitrag zur Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele des Pariser Abkommens sowie des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung leisten kann. Die technische Modernisierung der Fahrzeugflotten und -antriebe bietet dabei ein sehr großes Potenzial.
Drucksache 125/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf an dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts festgehalten wird. Um das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte erreichen zu können, muss an einer nachhaltigen und zukunftssicheren haushaltspolitischen Ausrichtung festgehalten werden. Eine gesicherte Einnahmenbasis einerseits und Ausgabendisziplin andererseits sind die Voraussetzungen dafür, dass finanzpolitische Herausforderungen auch künftig bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können. Auf der Ausgabenseite sind nach Auffassung des Bundesrates ein größeres Gewicht auf langfristig wachstumsstärkende Ausgaben zu legen und Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) konsequent anzugehen.
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... 28. Der Bundesrat unterstützt die Energiewende als ein zentrales Projekt zur Erreichung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Er erkennt an, dass zahlreiche Vorhaben aus der 10-Punkte-Energie-Agenda in der 18. Legislaturperiode verabschiedet worden sind. Allerdings sind auch wichtige Vorhaben aus der Agenda bisher nicht umgesetzt worden. Das angestrebte Ziel einer nahezu CO
A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung
B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik
C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie
D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen
E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung
F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz
G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte
H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
Drucksache 618/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Ein sauberer Planet für alle - Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft
... Durch eine "nasse Bewirtschaftung" lassen sich Treibhausgasemissionen vermindern und es kann sich gegebenenfalls eine Kohlenstoffsenke entwickeln. Werden landwirtschaftliche Flächen mit dem Ziel der Emissionsminderung durch Anhebung von Grundwasserständen in organischen Böden in eine "nasse Bewirtschaftung" mit Paludikulturen (zum Beispiel Schilf oder Rohrkolben) überführt, ist gegenwärtig in der Regel keine Gewährung der EU-Flächenprämie zulässig. Mit Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik muss dies geändert werden, um die europäischen und nationalen Klimaschutzziele zu erreichen und die Bereitschaft der Landwirte zu einer "nassen Bewirtschaftung" derartiger Flächen zu stärken.
Drucksache 614/1/18
... -Ausstoßes steht. Mit dem in der Stellungnahme geforderten verlässlichen Pfad zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele würde Unternehmen Planungssicherheit gegeben und die Akzeptanz für die Energiewende gestärkt anstatt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu verunsichern.
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... Diese Kappungsgrenzen sowie die des neu eingefügten Absatz 3a sind insbesondere bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen interessengerecht. Zum einen bleibt es auch hier bei dem Grundsatz, dass die Vermieterinnen und Vermieter die Sanierungskosten auf die Mieter umlegen können. Eingeschränkt wird lediglich die Dauer der Refinanzierung. Zum anderen wird stärker berücksichtigt, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen zwar regelmäßig die Energieeffizienz steigern, was zu niedrigeren Heizkosten für die Mieter führt; sie aber bei Betrachtung der Gesamtmiete kaum jemals warmmietenneutral sind. Eine Gesetzesregelung, die dennoch weiterhin allein die Verteilung der Kosten für die Sanierung und damit für Klimaschutzmaßnahmen zwischen der Vermieter- und Mieterseite im Blick hat und eine Erhöhung der Sanierungsrate durch Setzung finanzieller Anreize zu Gunsten der Vermieterinnen und Vermieter und sogleich zu Lasten der Mieterinnen und Mieter bewirken soll, ist dann nicht mehr gerechtfertigt. Denn es besteht insbesondere aus Klimaschutzgründen und zur Erreichung verbindlicher Klimaschutzziele ein öffentliches Interesse an der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes. Entsprechend müssen durch die öffentliche Hand zusätzliche finanzielle Anreize gesetzt werden, um die derzeit niedrige Sanierungsrate und -tiefe bei Bestandsgebäude zu verbessern. Diverse staatliche und kommunale Förderprogramme sollen schon jetzt solche finanzielle Anreize schaffen. Von diesen Fördermöglichkeiten wird aber nur im geringen Maße Gebrauch gemacht, solange die eigenfinanzierte energetische Modernisierung mit der anschließenden Möglichkeit einer zeitlich unbegrenzten elfprozentigen Umlage die wirtschaftlich attraktivere Variante ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 558e Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung
Artikel 2 Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]
Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Satz 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3 und 4
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Drucksache 270/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013
und (EU) Nr. 283/2014
... 4. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Zielvorgabe der Kommission, nach der 60 Prozent der Finanzausstattung der Verwirklichung von Klimaschutzzielen dienen soll. Damit kann die CEF einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Klimaschutzziele leisten.
Drucksache 127/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel
... 5. Der Bundesrat betont, dass die stadtplanerische Steuerung des Einzelhandels in Deutschland bereits jetzt gemeinwohlorientierten Zielen dient. Die Stärkung der wohnungsnahen Grundversorgungseinrichtungen zielt insbesondere auf eine fußläufig erreichbare Versorgung der Bevölkerung, die wenig mobilen Menschen entgegenkommt und Verkehr und Emissionen auch im Sinne der internationalen Klimaschutzziele zu vermeiden hilft.
Drucksache 28/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Neufassung) - COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17
... -Reduktion im Verkehrssektor bedarf, damit dieser seinen Beitrag zur Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele des Pariser Abkommens sowie des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung leisten kann. Die technische Modernisierung der Fahrzeugflotten und -antriebe bietet dabei ein sehr großes Potenzial.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der erneuerbaren Energien. Schon im Koalitionsvertrag war vorgesehen, Sonderausschreibungen durchzuführen, um einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Je nach konkreter Umsetzung der Projekte werden diese bereits für das Klimaschutzziel in 2020 oder in den Folgejahren wirksam.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Messung und Schätzung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 7 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 9 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 10 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 11 Änderung der SINTEG-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 13 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Artikel 16 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 17 Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes
Artikel 18 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 20 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Tabelle
Tabelle
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 61b
Zu § 61c
Zu § 61d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Dreifachbuchstabe eee
Zu Dreifachbuchstabe fff
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 24. Der Bundesrat unterstützt das Ansinnen der Kommission, auch mit den Direktzahlungen vermehrt Biodiversitäts-, Umwelt- und Klimaschutzziele zu verfolgen. Er sieht es daher als erforderlich an, dass in beiden Säulen der GAP Umwelt- und Klimaleistungen erbracht werden, und begrüßt vor diesem Hintergrund die vorgeschlagene Öko-Regelung in der 1. Säule der GAP.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 43. Der Bundesrat erkennt damit die aus dem Klimawandel resultierenden Herausforderungen und den sich daraus ergebenden Schwerpunkt in der Europapolitik an. Im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen der EU, für die 25 Prozent der Ausgaben aus dem EU-Haushalt aufgewendet werden sollen, ist auch der Bundesrat der Auffassung, dass auch die Strukturfonds einen Beitrag hierzu leisten sollen. Konkret soll der EFRE nach den von der Kommission in Erwägung gezogenen Gründen mit 30 Prozent seiner Mittel zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen.
Drucksache 270/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013
und (EU) Nr. 283/2014
... 4. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Zielvorgabe der Kommission, nach der 60 Prozent der Finanzausstattung der Verwirklichung von Klimaschutzzielen dienen soll. Damit kann die CEF einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Klimaschutzziele leisten.
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 205. Der Bundesrat erachtet den Klimawandel als eine der zentralen Herausforderungen Europas und begrüßt daher, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in der kommenden Förderperiode einen hohen Stellenwert einnehmen sollen. Entsprechend sollte der in den Erwägungsgründen enthaltene Hinweis, wonach mindestens 25 Prozent der Ausgaben aus dem Unionshaushalt für die Unterstützung von Klimaschutzzielen eingesetzt werden sollen, auch als entsprechender Mindestwert in die Verordnung selbst aufgenommen werden. Zudem sollte größtmögliche Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen bestehen. Beispielsweise sollten neben technischen Anpassungsmaßnahmen im Hochwasserschutz auch integrierte Maßnahmen unter Einschluss ökologischer, sozialer und gesundheitlicher Aspekte sowie die CO
Drucksache 27/18
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See
... in der deutschen Nord- und Ostsee angeschlossen. Damit hat der Zubau der Windenergie auf See in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und ist aufgrund der technischen Entwicklung und der Erfahrungen, was den Bau und den Netzanschluss der Anlagen betrifft auch zukünftig ausbaufähig und realisierbar geworden. Die Offshore-Windenergie trägt in einem Energiemix mit anderen Erneuerbaren Energieträgern nachhaltig zur Versorgungssicherheit bei und kann einen nennenswerten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Erforderlich ist ein stetiger Ausbaupfad, der für die Branche verlässliche Rahmenbedingungen schafft und in einem Guss mit der Netzentwicklungsplanung (onshore und offshore) einen planbaren und schrittweisen Zubau der Windenergie auf See und den Ausbau der erforderlichen Netzanbindungen an Land sowie der Übertragungsnetze in die südlichen Bundesländer gewährleistet.
Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See
Drucksache 563/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... d) Er bedauert jedoch, dass nach wie vor die langfristige Perspektive fehlt, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen. Er fordert die Bundesregierung daher auf, dieses Ziel umgehend - und nicht erst im Herbst 2019 - mit neuen Ausbaupfaden für alle erneuerbaren Technologien zu unterfüttern. Damit werden den zuständigen Bundes- und Landes behörden wichtige rechtliche Planungsgrundlagen - insbesondere für die weiteren Festlegungen in der Netzentwicklungsplanung und für die Flächenentwicklungsplanung - an die Hand gegeben, da diese bereits im Frühjahr 2019 festgelegt werden müssen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017
6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017
8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017
10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017
11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017
16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017
20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017
21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017
22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017
23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017
24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017
25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG
28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG
29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG
32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG
33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG
34. Zu Artikel 19
Drucksache 127/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 4. Der Bundesrat betont, dass die stadtplanerische Steuerung des Einzelhandels in Deutschland bereits jetzt gemeinwohlorientierten Zielen dient. Die Stärkung der wohnungsnahen Grundversorgungseinrichtungen zielt insbesondere auf eine fußläufig erreichbare Versorgung der Bevölkerung, die wenig mobilen Menschen entgegenkommt und Verkehr und Emissionen auch im Sinne der internationalen Klimaschutzziele zu vermeiden hilft.
Drucksache 314/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen" - Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen -
... 7. Diese multilateralen Regelungswerke müssen ebenso wie die WTO grundsätzlich die Verantwortung für die Belange in allen Teilen der Welt im Blick haben. Hierzu zählen sowohl die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation als auch die vereinbarten Klimaschutzziele und die UN-Ziele zur nachhaltigen Entwicklung. Weder die multi- noch die bilateralen Regelungswerke dürfen zur Beeinträchtigung der hohen Standards der Europäischen Union in den Bereichen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass dies zur Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen kann."
Zu Ziffer 2 Satz 4, Ziffer 3 Satz 4 und 6, Ziffer 3a - neu -, Ziffer 6 - neu - und Ziffer 7 - neu - des Entschließungstextes sowie Absatz 3 Satz 2 der Begründung
Drucksache 330/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019): Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... 2. Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 581/18
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern"
... 1. Der Bundesrat unterstützt die Klimaschutzziele von Paris. Der Bundesrat betrachtet es als richtungsweisend, dass sich die Staatengemeinschaft im Dezember 2015 in Paris auf ein verbindliches Klimaschutzabkommen geeinigt hat, in dem sie sich zu dem Ziel bekennt, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen und sich die Staaten darüber hinaus anstrengen wollen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.
Drucksache 330/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) - Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... b) Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 33. Er erkennt damit die aus dem Klimawandel resultierenden Herausforderungen und den sich daraus ergebenden Schwerpunkt in der Europapolitik an. Im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen der EU, für die 25 Prozent der Ausgaben aus dem EU-Haushalt aufgewendet werden sollen, ist auch der Bundesrat der Auffassung, dass auch die Strukturfonds einen Beitrag hierzu leisten sollen. Konkret soll der EFRE nach den von der Kommission in Erwägung gezogenen Gründen mit 30 Prozent seiner Mittel zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen.
Drucksache 614/18 (Beschluss)
... -Ausstoßes steht. Mit dem in der Stellungnahme geforderten verlässlichen Pfad zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele würde Unternehmen Planungssicherheit gegeben und die Akzeptanz für die Energiewende gestärkt anstatt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu verunsichern.
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... aa) Der Bundesrat unterstützt die Energiewende als ein zentrales Projekt zur Erreichung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Er erkennt an, dass zahlreiche Vorhaben aus der 10-Punkte-Energie-Agenda in der 18. Legislaturperiode verabschiedet worden sind. Allerdings sind auch wichtige Vorhaben aus der Agenda bisher nicht umgesetzt worden. Das angestrebte Ziel einer nahezu CO
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 30. Der Bundesrat weist darauf hin, dass zur Erreichung der Umwelt-, Natur- und Klimaschutzziele alle Interventionen einen positiven Beitrag zum Erhalt der Umwelt, des Klimas und der biologischen Vielfalt leisten müssen. Umwelt-, natur- und klimaschädliche Interventionen dürfen nicht mehr Bestandteil des GAP-Strategieplanes sein.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 119/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Beschränkung der von dem Luftverkehr verursachten Treibhausgasimmissionen zur Erreichung des in Paris vereinbarten globalen Klimaschutzziels eine große Bedeutung zukommt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Problematik der zu erwartenden stark steigenden Emissionen des globalen Luftverkehrs und hält deshalb über den EWR hinausgehende Lösungsansätze für notwendig. Der Bundesrat hält es vor dem Hintergrund der für die EU in Anspruch zu nehmenden Vorbildrolle bei der globalen Emissionsminderung für erforderlich, dass zumindest in den Jahren nach 2021 der Luftverkehr im EWR an der Reduzierung der Emissionen in demselben Umfang teilnimmt wie die übrigen dem Emissionshandel unterworfenen Sektoren. Eine Ausnahme von der im ETS - und im Lastenausgleich - vorgesehenen Reduktionsverpflichtung ist auch vor dem Hintergrund der verdichteten Geographie Europas nicht gerechtfertigt.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 28b
Zur Vorlage im Übrigen
Drucksache 157/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz es
... führen. Vor dem Hintergrund des geringeren Markthochlaufs der E-Mobilität als erhofft würde die Erreichung der festgelegten Klimaschutzziele im Sektor Mobilität kurz- und mittelfristig noch unrealistischer.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG
Drucksache 189/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final, Ratsdok. 15120/16
... -Emissionen im Verkehrssektor nicht wie zum Beispiel im Stromsektor gesunken sind. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu überprüfen, inwieweit eine ambitioniertere Zielsetzung für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor zur ressourcen- und kosteneffizienten Erreichung der Klimaschutzziele beitragen kann, ohne dass dies zu einer disproportionalen Verteuerung von Kraftstoffen und damit zu sozialen Disparitäten in der Mobilität führt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 809/16(B), Ziffer 6).
Drucksache 717/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... -Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 eine führende Position der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels zu wahren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und dafür zu sorgen, dass Europa in der Automobilindustrie auch künftig weltweit Maßstäbe setzt. Nach Ansicht des Bundesrates ist es, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, essenziell, dass eine absolute Minderung der CO
Drucksache 643/17
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... Die Regelungen dieses Gesetzes stärken durch die Sicherung einer qualitativ und kapazitativ verbesserten Eisenbahninfrastruktur eine nachhaltige Mobilität im Güterfernverkehr und unterstützen die staatlichen Klimaschutzziele.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 73/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... Der Gesetzentwurf führt zu einer Schwächung der steuerbaren dezentralen Energieerzeugung, insbesondere der Energieerzeugung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Auf diese kann zum einen für die Erreichung der Klimaschutzziele nicht verzichtet werden. Zum anderen berücksichtigen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zum Abbau der Entgelte die im Vertrauen auf den Bestand der Erstattungsregelungen erfolgten sehr kostenintensiven Investitionen zur Errichtung von KWK-Anlagen nicht in angemessener Weise.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 sowie Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Inhaltsübersicht zu § 120, Überschrift, Absatz 1, 3 und 8 EnWG sowie § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 5, Anlage 4a Absatz 3 Satz 3 StromNEV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3 EnWG Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV Nummer 2 Anlage 4a zu § 18 Absatz 2 Satz 6 und Satz 7 StromNEV *
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG , Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1, 3 EnWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 2 Nummer 4 EnWG *
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 EnWG *
8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG
Zu Artikel 1 Nummer 4
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG
Zu Artikel 1 Nummer 4
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 120 Absatz 3 Satz 1 und 3 EnWG § 18 Absatz 5 StromNEV
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 EnWG *
14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV , Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV , Nummer 2 Anlage 4a Satz 6, 7 StromNEV
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zur Vorlage allgemein
Drucksache 186/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final; Ratsdok. 15135/16
... 4. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass das in der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung adressierte Ziel der Dekarbonisierung des Energiesystems einer Präzisierung bedarf. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission dahingehend einzusetzen, dass gemäß den europäischen Klimaschutzzielen durchgängig eine "weitgehende Dekarbonisierung bis 2050" angestrebt wird.
Drucksache 643/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
... Die Regelungen dieses Gesetzes stärken durch die Sicherung einer qualitativ und kapazitativ verbesserten Eisenbahninfrastruktur eine nachhaltige Mobilität im Güterfernverkehr und unterstützen die staatlichen Klimaschutzziele.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 157/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... führen. Vor dem Hintergrund des geringeren Markthochlaufs der E-Mobilität als erhofft würde die Erreichung der festgelegten Klimaschutzziele im Sektor Mobilität kurz- und mittelfristig noch unrealistischer.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 717/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... -Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 eine führende Position der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels zu wahren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und dafür zu sorgen, dass Europa in der Automobilindustrie auch künftig weltweit Maßstäbe setzt. Nach Ansicht des Bundesrates ist es, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, essenziell, dass eine absolute Minderung der CO
Drucksache 189/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final; Ratsdok. 15120/16
... -Emissionen im Verkehrssektor nicht wie zum Beispiel im Stromsektor gesunken sind. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu überprüfen, inwieweit eine ambitioniertere Zielsetzung für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor zur ressourcen- und kosteneffizienten Erreichung der Klimaschutzziele beitragen kann, ohne dass dies zu einer disproportionalen Verteuerung von Kraftstoffen und damit zu sozialen Disparitäten in der Mobilität führt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 809/16(B), Ziffer 6).
Drucksache 119/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... system der EU (EU-EHS) einbezog. Dies trug wesentlich dazu bei, die Zustimmung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zum Übergang zu einem globalen marktbasierten Mechanismus für den internationalen Luftverkehr zu erlangen, der 2013 eingeleitet wurde. Darüber hinaus konnte so der Luftverkehr zu dem Klimaschutzziel der EU beitragen, die Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber den Werten von 1990 zu verringern. In Erwartung der Zustimmung der ICAO und zur Förderung der Entwicklung eines globalen Mechanismus zur Regulierung der Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr im Rahmen der ICAO schränkte die EU befristet auf 2016 den Anwendungsbereich des EU-EHS auf EWR-interne Flüge ein. Sie wartete das Ergebnis der ICAO-Versammlung ab, um den Anwendungsbereich in Bezug auf EWR-externe Flüge zu überprüfen. Ohne Änderung der EU-EHS-Richtlinie gilt ab 2017 automatisch wieder der volle Anwendungsbereich des EU-EHS.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 28a
Artikel 28b
Artikel 28c
Anhang I
Artikel 1
Artikel 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO
Artikel 28c Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus
Artikel 2
Drucksache 629/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... 10. Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Hinblick auf Klimaschutzziele und die CO
Drucksache 80/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - COM(2016) 51 final
... Die massive Senkung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren sind für das Erreichen der Energiewende- und Klimaschutzziele zwingend notwendig. Um die Ziele so wirtschaftlich und ressourcenschonend wie möglich erreichen zu können, sind eine energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeugung und deren Nutzung unerlässlich. Es ist zwingend notwendig, dass Strom und Wärme nicht nur effizient erzeugt, sondern auch so effizient wie möglich genutzt werden.
Drucksache 132/16
Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass zur Umsetzung der globalen Klimaschutzziele ein "level playing field" geschaffen wird, um faire Wettbewerbsbedingungen für energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie zu schaffen. Solange dies nicht gelingt, muss zur Verhinderung von Carbon leakage sichergestellt sein, dass,
Drucksache 142/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass zur Umsetzung der globalen Klimaschutzziele ein "level playing field" geschaffen wird, um faire Wettbewerbsbedingungen für energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie zu schaffen. Solange dies nicht gelingt, muss zur Verhinderung von Carbon Leakage sichergestellt sein, dass,
Drucksache 809/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 2009 nahezu stagnieren und im Jahr 2016 trotz des am 3. Dezember 2014 von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sogar angestiegen sind. Der Bundesrat teilt zudem die Auffassung der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft", dass die nationalen Klimaschutzziele für 2020 mit den bislang vorgesehenen Maßnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit verfehlt werden. Durch diese Entwicklung wird die sowohl aus klima- als auch wirtschaftspolitischer Sicht wichtige Vorreiterrolle Deutschlands beim Klimaschutz zunehmend gefährdet.
Drucksache 496/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
... Wohnungseigentumsverwalter müssen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Wohnungseigentumsrechts auskennen, um ihre Aufgabe sachgerecht erfüllen zu können. Hierzu gehören insbesondere die Organisation, Durchführung und Nachbearbeitung von Eigentümerversammlungen und die Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern. Mit der Verwaltung sind darüber hinaus vielfältige Aufgaben wie die technische Planung, Vergabe und Überwachung von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten, die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten und die kaufmännischen Aufgaben einschließlich Verwaltung, Abrechnung und Eintreibung von Geldern verbunden. Neben vielfältigen Rechtskenntnissen sind Grundkenntnisse auf bautechnischem Gebiet erforderlich. Zudem sind die Anforderungen gerade an Wohnungseigentumsverwalter durch die Herausforderungen der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung des Immobilienbestands zur Erreichung der Klimaschutzziele erheblich gestiegen, für die verantwortungsvolle Verwaltung von Wohnungseigentum im Sinne der Eigentümer sind Fachkenntnisse in einer ganzen Reihe von Fachgebieten erforderlich. Der Immobilienmakler steht zu seinem Auftraggeber als dessen Interessenvertreter in einem besonderen Treueverhältnis. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Pflichten richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, etwa der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts und der Erfahrenheit bzw. Unerfahrenheit des Auftraggebers. So trifft den Immobilienmakler unter anderem eine Aufklärungspflicht. Er muss seinem Auftraggeber alle ihm bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände mitteilen, die sich auf den Geschäftsabschluss beziehen und für den Willensentschluss des Auftraggebers von Bedeutung sein können. Um diese Pflicht zu erfüllen und seinen Auftraggeber vor Schäden zu bewahren, sind Kenntnisse in den verschiedenen einschlägigen Rechtsbereichen erforderlich. Sowohl der Auftraggeber als auch Dritte, mit denen der Kauf- oder Mietvertrag zustande kommen soll, tragen zudem häufig eine Vielzahl von Fragen an den Makler heran, welche für die Kauf- oder Mietentscheidung wesentlich sind. Auch wenn der Immobilienmakler keine Pflicht zur Beratung übernommen hat, muss er für die Richtigkeit seiner Antworten auf die für die Kauf- oder Mietentscheidung wesentlichen Fragen der Parteien einstehen. Angaben zum Kauf- oder Mietobjekt, die er von seinem Auftraggeber oder der Gegenseite erhalten hat, darf er zwar grundsätzlich ungeprüft weitergeben. Erkennt er, dass Angaben unrichtig sind, oder drängen sich ihm insoweit Zweifel auf, muss er den Empfänger der Information hierüber oder jedenfalls über die fehlende eigene Prüfung informieren. Eine darüber hinausgehende Prüfungspflicht trifft den Makler, wenn er sich Angaben der Gegenseite gegenüber seinem Auftraggeber zu Eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt, etwa aus Werbezwecken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungsermächtigung.
§ 161 Übergangsregelungen zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt
II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten
II.3 Regelungsalternativen
II.4 Evaluierung
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016
Drucksache 809/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... 7.a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 2009 nahezu stagnieren und im Jahr 2016 trotz des am 3. Dezember 2014 von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sogar angestiegen sind. Der Bundesrat teilt zudem die Auffassung der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft", dass die nationalen Klimaschutzziele für 2020 mit den bislang vorgesehenen Maßnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit verfehlt werden. Durch diese Entwicklung wird die sowohl aus klima- als auch wirtschaftspolitischer Sicht wichtige Vorreiterrolle Deutschlands beim Klimaschutz zunehmend gefährdet.
Drucksache 34/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern, Thüringen -
... Die in Nummer 3 Satz 2 und 3 des Antrages erhobene Forderung, die Eigenstromerzeugung aus bestehenden Anlagen der hocheffizienten Kraft-WärmeKopplung und der Erneuerbaren Energien auch künftig nicht mit der EEG-Umlage zu belasten, ist aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Die Forderung sollte allerdings auch auf Anlagen zur Verwertung von Kuppelgasen und anderen Restenergien der Industrie abzielen. Diese sind Teil umfangreicher Prozess- und Wertschöpfungsketten, helfen Primärenergie einzusparen und leisten maßgebliche Beiträge zur Erreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele.
1. Zu Nummer 3 Satz 2 und 3 sowie Nummer 4 Satz 1
2. Zu Nummer 3 Satz 2 und 3
3. Zu Nummer 3 Satz 2 und 3 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
4. Zu Nummer 4 Satz 2
Drucksache 385/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 479 final; Ratsdok. 11494/16
... 15. Die in Paris vereinbarte Netto-Kohlenstoffneutralität bis 2050 wird im Vorschlag ferner zum Anlass genommen, der Forstwirtschaft in Anhang IV Abschnitt A. Buchstabe (a) eine spezielle Ziel-Verpflichtung bei der Bestimmung der Referenzwerte für die Waldbewirtschaftung aufzuerlegen. Dies hätte aus Sicht des Bundesrates eine "Garantenstellung" des Forstsektors zur Erfüllung des langfristigen Klimaschutzziels zur Folge, die im Hinblick auf die Vielfalt der Waldfunktionen nicht zumutbar und angesichts der besonderen Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel auch nicht leistbar wäre.
Drucksache 364/15
... Das Gesetz soll über das Etikett die Verbraucher motivieren, die alten ineffizienten Heizgeräte durch neue effiziente Heizgeräte auszutauschen. Dies senkt den Einsatz fossiler Energieträger und führt bei der Neuinvestition zu einem gegenüber dem Bestand verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien (Managementregel 2 und Indikator 3), spart Rohstoffe und Ressourcen (Indikator 1) unterstützt die schnellere Erreichung der Klimaschutzziele Deutschlands (Indikator 2) und trägt gleichzeitig zur Reduzierung der Luftbelastung (Indikator 13) bei. Mit dem Kauf neuer energieeffizienter und gegebenenfalls mit erneuerbaren Energien betriebener Heizgeräte steigt tendenziell der Innovationsgehalt der Heizgeräte (Indikator 8), es wird ein Beitrag zur wirtschaftlichen Zukunftsvorsorge (Indikator 7) geleistet und gleichzeitig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Indikator 10) und Beschäftigung (Indikator 16) gefördert. Der Austausch alter, ineffizienter Heizgeräte durch effiziente Heizgeräte führt zur Energieeinsparung und die damit verbundene Schonung von Rohstoffen, die künftigen Generationen erhalten bleiben, tragen dazu bei, dass diese Generation ihre Aufgabe selbst löst und sie nicht kommenden Generationen aufbürdet (Management-Grundregel 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Anlage 1 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung.
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 3 Gebrauchte Produkte
§ 16 Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung
§ 17 Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung
§ 18 Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung
§ 19 Kostenfreiheit und Duldungspflicht
Anlage 1 (zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019
Anlage 2 (zu den §§ 16 Absatz 1 und 17 Absatz 1 Satz 1) Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019
Anlage 3 (zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 16 (Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung)
§ 17 (Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung)
§ 18 (Verfahren zu Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung)
§ 19 (Kostenfreiheit und Duldungspflicht)
Anlage 1 (Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019)
Anlage 2 (Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019)
Anlage 3 (Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung)
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3340: Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Erstattungskosten
2. Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung der Erstattungskosten
Drucksache 326/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts - COM(2015) 340 final
... 2. Er begrüßt zudem die von der Kommission geplante Umgestaltung des Energiemarkts. Die vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen grundsätzlich geeignet und angemessen, um die Versorgungssicherheit im europäischen Rahmen zu verbessern, eine bessere Förderung und Marktintegration der erneuerbaren Energien zu bewirken und somit zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele beizutragen.
Drucksache 72/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Das Paris-Protokoll - Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020 - COM(2015) 81 final
... 13. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass ohne ein internationales Klimaschutzabkommen europäische Unternehmen einseitig belastet werden und sich damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Bereits in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2013 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden sind (BR-Drucksache 242/13(B) Ziffer 4). Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
Drucksache 594/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 10. Das KWKG begrenzt die Förderung für Neubau, Modernisierung und Nachrüstung von KWK-Anlagen auf solche Anlagen, die vor dem Jahr 2023 in Dauerbetrieb genommen werden. Diese zeitliche Beschränkung der Förderfähigkeit von Einrichtungen unter dem KWKG spiegelt jedoch nicht die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zum KWK-Ausbau bis zum Jahr 2025 wider. Die Ausbauziele für 2020 und 2025 dürfen nicht als Schlusspunkt gesehen werden, vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die KraftWärme-Kopplung so gestaltet werden, dass auch über das Jahr 2022 hinaus der Anreiz zum Ausbau der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung erhalten bleibt. Aus diesem Grund ist auch über das Jahr 2022 hinaus eine Förderung für Anlagen, Netze und Speicher im KWKG vorzusehen, um neben dem Beitrag für die kurz- und mittelfristigen Ziele auch die für die langfristigen Klimaschutzziele erforderlichen Beiträge aus dem Bereich der
Drucksache 542/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... Im Aktionsprogramm Klimaschutz hat die Bundesregierung dargelegt, dass ein erheblicher zusätzlicher Minderungsbedarf besteht, damit das nationale Klimaschutzziel 2020 erreicht werden kann. Im Bereich Braunkohlewirtschaft sollen deshalb zusätzliche 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Der zu streichende Halbsatz könnte allerdings im Extremfall dazu führen, dass die tatsächliche zusätzliche Einsparung nur 1,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid betragen kann. Eine so geringe zusätzliche Mindesteinsparung ist vor dem Hintergrund der Kosten der Sicherheitsbereitschaft nicht zu rechtfertigen. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird erreicht, dass stets der Zielwert einer zusätzlichen Einsparung von 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid maßgeblich ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein:
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG
24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014
'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV
26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG
27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.