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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Klimaschutzanstrengungen"


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Drucksache 521/19

... Es sind verstärkte Klimaschutzanstrengungen erforderlich, um den Ausstoß von Treibhausgasen im erforderlichen Maße zu mindern und erhebliche Belastungen des Bundeshaushalts abzuwenden. Neben Einzelmaßnahmen in allen Sektoren ist dafür ein übergreifender Rahmen nötig. Durch die gesetzlich normierten Klimaschutzziele und die Emissionsbudgets der einzelnen Sektoren werden die erforderlichen Treibhausgasminderungen vorhersehbar. Diese klare gesetzliche Regelung gewährleistet Planungssicherheit. Dabei wird auf Basis der Sektorziele des Klimaschutzplans auch die Verantwortlichkeit für die Einhaltung in den einzelnen Sektoren klar zugeordnet. Damit wird die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, gewährleistet und die europäischen Anforderungen umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 76/1/19

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das angekündigte Klimaschutzgesetz umgehend vorzulegen, um der nationalen Klimapolitik die notwendige rechtliche Verbindlichkeit zu verleihen. Im Gesetz ist ein Verfahren zu verankern, das dazu dient, erkennbare Zielverfehlungen rechtzeitig zu korrigieren. Zur Unterstützung der Klimaschutzanstrengungen in den Ländern ist im Gesetz eine Öffnungsklausel für die Landesklimaschutzgesetze aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/1/19




Zu Ziffern 1 bis 12:


 
 
 


Drucksache 242/1/13

... 4. Das Fehlen eines internationalen Klimaschutzabkommens bedeutet die Gefahr einer einseitigen Belastung europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eines Rückschritts bei den internationalen Klimaschutzanstrengungen.



Drucksache 242/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass das angestrebte Übereinkommen Verpflichtungen für alle Länder enthalten muss, um die erforderliche Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen zu erzielen. Ziel muss ein globales Klimaschutzabkommen sein mit langfristigen absoluten Emissionsminderungszielen für alle Industrieländer und angemessenen Beiträgen der Schwellen- und Entwicklungsländer. Das Fehlen eines internationalen Klimaschutzabkommens bedeutet die Gefahr einer einseitigen Belastung europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eines Rückschritts bei den internationalen Klimaschutzanstrengungen.



Drucksache 136/12

... Rechtsgrundlage des Legislativvorschlags ist Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der Vorschlag verfolgt ein rechtmäßiges Ziel im Sinne von Artikel 191 Absatz 1 des genannten Vertrags, namentlich die Bekämpfung des Klimawandels. Mit dem Legislativvorschlag soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten die THG-Emissionen (aus Quellen) und den THG-Abbau (durch Senken) im LULUCF-Sektor akkurat und auf kohärente Weise anrechnen, um die Verfügbarkeit von Informationen für die Politikgestaltung und Entscheidungsfindung im Kontext der Klimaschutzverpflichtungen der EU zu verbessern und Anreize für Klimaschutzanstrengungen zu schaffen. Dieses Ziel kann durch ein weniger restriktives Instrument als den Legislativvorschlag nicht erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/12




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Unmittelbarer Handlungsbedarf

Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel

Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörungen von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

Zusammenfassung des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten

Artikel 4
Allgemeine Anrechnungsvorschriften

Artikel 5
Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung

Artikel 6
Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung

Artikel 7
Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte

Artikel 8
Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen

Artikel 9
Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen

Artikel 10
LULUCF-Aktionspläne

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13

Artikel 14

Anhang I
Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1

Anhang II
Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten

Anhang III
Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7

Anhang IV
Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen


 
 
 


Drucksache 803/1/11

... 16. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, die Energiebesteuerung in den Mitgliedstaaten stärker zu harmonisieren und einheitliche Anreize für energiebezogene Klimaschutzanstrengungen außerhalb des



Drucksache 35/11

... - Skizzierung, was die EU zur Umstellung auf eine emissionsarme Wirtschaft bis zum Jahr 2050 tun muss, wenn die Kohlenstoffemissionen im Rahmen der internationalen Klimaschutzanstrengungen um 80-95% gesenkt und gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit verbessert und ein nachhaltiges Wachstum und die Beschäftigung gefördert werden sollen; - Untersuchung, wie die EU bis 2050 auf ein Energiesystem umstellen kann, das kohlenstoffarm, ressourcenschonend, sicher und wettbewerbsfähig ist. Dies sollte Investoren, Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und Regulierungsbehörden Planungssicherheit geben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/11




1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig

2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen

4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes

6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen

7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts

8. Schlussfolgerung

Anhang 1
Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10

Anhang 2
Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten


 
 
 


Drucksache 228/1/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Ziele des Richtlinienvorschlags für eine stärkere Harmonisierung der Energiebesteuerung zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Schaffung einheitlicher Anreize für energiebezogene Klimaschutzanstrengungen außerhalb des Emissionshandels.



Drucksache 228/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Ziele des Richtlinienvorschlags für eine stärkere Harmonisierung der Energiebesteuerung zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Schaffung einheitlicher Anreize für energiebezogene Klimaschutzanstrengungen außerhalb des



Drucksache 803/11 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, die Energiebesteuerung in den Mitgliedstaaten stärker zu harmonisieren und einheitliche Anreize für energiebezogene Klimaschutzanstrengungen außerhalb des



Drucksache 605/08 Klimaschutzanstrengungen


Drucksache 102/08 (Beschluss)

... -Emissionshandelsrichtlinie einheitliche Zuteilungsregeln zu schaffen und damit gleiche Klimaschutzanstrengungen einzufordern. Dieser Ansatz ist aber nicht zielführend, wenn Umverteilungsvorstellungen in die Budgetierung und Allokation aufgenommen werden. Unterlassene Anstrengungen einzelner Staaten zur Erfüllung der Minderungsverpflichtungen aus dem Abkommen von Kyoto würden nachträglich belohnt werden. Für Deutschland würde der Entzug von Zertifikate-Budgets einen Nachteil für die bereits erbrachten Minderungsleistungen bedeuten.



Drucksache 102/1/08

... -Emissionshandelsrichtlinie einheitliche Zuteilungsregeln zu schaffen und damit gleiche Klimaschutzanstrengungen einzufordern. Dieser Ansatz ist aber nicht zielführend, wenn Umverteilungsvorstellungen in die Budgetierung und Allokation aufgenommen werden. Unterlassene Anstrengungen einzelner Staaten zur Erfüllung der Minderungsverpflichtungen aus dem Abkommen von Kyoto würden nachträglich belohnt werden. Für Deutschland würde der Entzug von Zertifikate-Budgets einen Nachteil für die bereits erbrachten Minderungsleistungen bedeuten.



Drucksache 712/2/07

... Im Rahmen der weltweiten Klimaschutzanstrengungen kommt einer emissionsfreien Energieversorgung ein herausragender Stellenwert zu. Die Wasserstoffund Brennstoffzellentechnologie befindet sich heute zwar noch in einer frühen Phase der Umsetzung ihres technologischen Potenzials. Es ist jedoch zu erwarten, dass sie insbesondere wegen ihrer hohen energetischen Wirkungsgrade bereits im nächsten Jahrzehnt die konventionellen Antriebs- und Versorgungssysteme sukzessive ablösen wird.



Drucksache 136/1/05

... 9. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Klimaschutzanstrengungen auf weitere Politikbereiche ausgedehnt werden müssen. Insbesondere auf die hohen und weiter steigenden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/1/05




2 A

2 B


 
 
 


Drucksache 136/05 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Klimaschutzanstrengungen auf weitere Politikbereiche ausgedehnt werden müssen. Insbesondere auf die hohen und weiter steigenden



Drucksache 439/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.