74 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Klima- und Energiepolitik"
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 1), im weiteren LULUCF-Verordnung. Die berichtete Netto-Treibhausgasbilanz dieses Sektors wird danach nicht auf die Minderungsziele eines Mitgliedstaates oder der Europäischen Union angerechnet. Die Mitgliedstaaten müssen allerdings sicherstellen, dass die Bilanz zwischen den nach Art. 4 der LULUCF-Verordnung verbuchten Treibhausgasemissionen und dem Abbau von Treibhausgasen nach Anwendung der Verbuchungsregeln für die jeweiligen Landnutzungskategorien mindestens neutral ist (sog. "No-Debit-Regel"). Nach Anwendung der europäischen Anrechnungs- und Flexibilitätsregeln muss die Emissionsbilanz aus der Land- und Waldnutzung eines Mitgliedstaats ausgeglichen sein, das heißt die verbuchten Treibhausgasemissionen dürfen die verbuchten abgebauten CO
Drucksache 170/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
... über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030.
Mitteilung
1. Einführung
2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik
2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen
2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung
2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens
3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags
4. Fazit
Drucksache 66/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757
zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
... ) der EU und ihrer Mitgliedstaaten vorgelegt und sich damit zu dem verbindlichen Ziel verpflichtet, im Einklang mit dem vom Europäischen Rat im Oktober 2014 genehmigten und in Kraft getretenen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 20308 die EU-weiten gesamtwirtschaftlichen THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken. Alle Sektoren müssen einen Beitrag zum Übergang zu einer CO
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Ausgangsszenario
Option 2 - Anpassung
Option 3 - Weitreichende Konvergenz
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Andere NÄHER zu behandelnde Aspekte
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
Anhang
Drucksache 3/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/31 /EG
/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009
, der Richtlinie 2009/73 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/119 /EG
/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU, der Richtlinie 2012/27 /EU
/EU, der Richtlinie 2013/30 /EU
/EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652
des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013
- COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
... 5. Mit Blick auf den bis heute schon erheblich angewachsenen Verwaltungsaufwand zur Verwirklichung der Klima- und Energiepolitik kann eine gewisse Skepsis gegenüber der Zielerreichung nicht vermieden werden. Auch soweit der Vorschlag von bereits 23 gestrichenen Planungs- und Berichterstattungsvorschriften ausgeht, ist die Möglichkeit weiterer Streichungen gegeben.
Drucksache 726/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge; COM(2017) 653 final
... /EG die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe für die Erreichung der langfristigen Umwelt-, Klima- und Energiepolitik sowie für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben. Dieselbe Rechtsgrundlage wurde auch bei der Annahme der Richtlinien
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften
- Folgenabschätzung
4 Politikoptionen
Option 1: Aufhebung der Richtlinie
Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung
Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.
Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.
Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs
Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Definitionen
Artikel 4a Befugnisübertragung
Artikel 5 Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe
Artikel 8a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
Anhang Informationen für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Zugleich sieht sich die EU stark in der Pflicht, Maßnahmen gemäß dem COP21-Übereinkommen von Paris sowie zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung zu ergreifen. Die GAP stützt insbesondere die im Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 ausgegebenen Ziele, wobei die Landwirtschaft zum gesamtwirtschaftlichen Ziel einer Verringerung der Emissionen um 40 % bis 2030 und zur EU-Anpassungsstrategie beitragen soll. Darüber hinaus muss die europäische Landwirtschaft einen größeren Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten. Diesen Verpflichtungen kann ohne die Land- und Forstwirte sowie weitere Akteure im ländlichen Raum nicht nachgekommen werden, die zusammen mehr als die Hälfte der Fläche der EU bewirtschaften, die damit verbundenen natürlichen Ressourcen vorrangig nutzen und bewahren und große Kohlenstoffsenken sowie nachwachsende Rohstoffe für die Industrie und die
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
Drucksache 119/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... Der Europäische Rat verabschiedete im Oktober 2014 den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030. Einer der Kernpunkte des Rahmens bis 2030 ist das verbindliche Ziel, die Treibhausgasemissionen in der EU insgesamt bis 2030 um mindestens 40 % unter die Werte von 1990 zu senken. Um dieses Ziel auf kosteneffiziente Weise zu erreichen, müssen die unter das EU-EHS fallenden Sektoren ihre Emissionen gegenüber 2005 um 43 % verringern, während die nicht unter das System fallenden Sektoren eine Senkung um 30 % gegenüber 2005 erreichen müssen. Dies ermöglichte es der EU, im Rahmen des Übereinkommens von Paris ihren Beitrag zu übermitteln, der als gesamtwirtschaftliche Verpflichtung gilt und die Emissionen aus dem Luftverkehr einbezieht. Die EU hat sich verpflichtet, in gebührendem Umfang zu dem Klimaziel des Übereinkommens von Paris, den Anstieg der Erdtemperatur deutlich unter 2 *C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Anstrengungen fortzusetzen, ihn auf 1,5 *C zu begrenzen, sowie zu dem von der ICAO angestrebten Ziel, die weltweiten CO
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 28a
Artikel 28b
Artikel 28c
Anhang I
Artikel 1
Artikel 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO
Artikel 28c Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus
Artikel 2
Drucksache 3/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG, der Richtlinie 2009/31 /EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 , der Richtlinie 2009/73 /EG, der Richtlinie 2009/119 /EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU, der Richtlinie 2012/27 /EU, der Richtlinie 2013/30 /EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
... 2. Mit Blick auf den bis heute schon erheblich angewachsenen Verwaltungsaufwand zur Verwirklichung der Klima- und Energiepolitik kann eine gewisse Skepsis gegenüber der Zielerreichung nicht vermieden werden. Auch soweit der Vorschlag von bereits 23 gestrichenen Planungs- und Berichterstattungsvorschriften ausgeht, ist die Möglichkeit weiterer Streichungen gegeben. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, im Rahmen des Verfahrens zum Erlass der vorgeschlagenen Verordnung darauf hinzuwirken, dass die Verordnung nur die unumgänglich notwendigen Planungs-, Berichterstattungsund Überwachungsvorschriften enthält.
Drucksache 386/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 - 2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 482 final; Ratsdok. 11483/16
... 3. Der Bundesrat begrüßt die Anpassung des Bemessungszeitraums aufgrund der durchschnittlichen THG-Emissionen der Mitgliedstaaten in den Jahren 2016, 2017 und 2018. Dies erhöht die Genauigkeit und es gelingt dadurch besser, den Emissionsminderungsbeitrag des Nicht-EHS-Sektors an die Ziele der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 anzupassen.
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Das Energiesystem hat einen Wendepunkt erreicht. Die Kosten erneuerbarer Energieträger, deren Anteil an der Stromerzeugung ständig wächst, sind zunehmend wettbewerbsfähig. Die Energieintensitätswerte, mit denen der Energieverbrauch im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung gemessen wird, gehen vor allem in entwickelten Ländern ständig zurück. Diese Erfolge sind zu einem Großteil das Verdienst der EU, auch wenn noch viel zu tun bleibt. Ihre führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels hat die europäischen Unternehmen, die die Innovation mittlerweile weltweit anführen und fortlaufend neue Technologien, Werkstoffe und Lösungen hervorbringen, zu den energieeffizientesten der Welt gemacht. Von Beginn an hat die EU mit ihrer Klima- und Energiepolitik einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der darauf ausgerichtet ist, die Investitionen der EU, der Mitgliedstaaten und der Industrie zu koordinieren und die entsprechenden politischen und rechtlichen Vorgaben einander anzugleichen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 809/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... Die nationalen Klimaschutzziele sind auf Bundesebene zudem bislang nicht rechtlich verbindlich festgeschrieben. Ein Bundes-Klimaschutzgesetz mit festgelegten Klimaschutzzielen setzt den Rahmen für eine transparente, planmäßige und in sich stimmige Klima- und Energiepolitik und gibt Planungssicherheit für Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Ein Bundesgesetz mit entsprechender Erfolgskontrolle sorgt außerdem dafür, dass bei Zielverfehlungen frühzeitig gegengesteuert werden kann.
Drucksache 386/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 - 2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 482 final; Ratsdok. 11483/16
... 11. Der Bundesrat begrüßt die Anpassung des Bemessungszeitraums aufgrund der durchschnittlichen THG-Emissionen der Mitgliedstaaten in den Jahren 2016, 2017 und 2018. Dies erhöht die Genauigkeit und es gelingt dadurch besser, den Emissionsminderungsbeitrag des Nicht-EHS-Sektors an die Ziele der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 anzupassen.
Drucksache 385/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 479 final; Ratsdok. 11494/16
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 479 final; Ratsdok. 11494/16
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... In der Energie- und Klimapolitik hat sich die EU angesichts der Ziele 7 (Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern) und 13 (Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen) für 2030 ehrgeizige Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien gesetzt. Darüber hinaus besteht die politische Absichtserklärung, mindestens 20 % des EU-Haushalts für den Klimaschutz einzusetzen. Die Kommission hat bereits Vorschläge unterbreitet, wie die Treibhausgasemissionen in allen Wirtschaftszweigen gedrosselt werden können13. Ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Umstiegs auf umweltfreundliche Energien wird bald folgen. Im Zentrum dieses Pakets wird die Verwirklichung der Zielvorgaben für die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien auf dem Weg zur Energieunion stehen, wobei das besondere Augenmerk dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 gelten wird. Das Paket wird zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum beitragen und rasch in der Realwirtschaft Wirkung entfalten.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
Drucksache 385/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 479 final; Ratsdok. 11494/16
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 479 final; Ratsdok. 11494/16
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... Im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 ist die Verpflichtung der EU festgelegt, ihre Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 um mindestens 40 % zu reduzieren. Dies ist ein ehrgeiziger Beitrag zu den internationalen Klimaverhandlungen, die 2015 in einen verbindlichen Klimavertrag münden sollen. Die Einzelheiten zu diesem Beitrag sind der Mitteilung "Auf dem Weg nach Paris" zu entnehmen, die gleichzeitig mit dieser Rahmenstrategie für die Energieunion vorgelegt wird. Die Kommission wird sich bemühen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten andere große Volkswirtschaften zu überzeugen, ebenfalls dieses Ziel anzustreben. Sie wird zu diesem Zweck eine aktive europäische Klimadiplomatie betreiben, bei der sie Instrumente der Handels- und Entwicklungspolitik in vollem Umfang einzusetzen gedenkt.
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... Weitere Strukturreformen auf den Energiemärkten sind zur Schaffung einer robusten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik erforderlich, im Einklang mit den Zielsetzungen der Strategie Europa 2020 sowie mit dem vom Europäischen Rat im Oktober 2014 vereinbarten Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, zudem dienen sie der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und der Vollendung des Energie-Binnenmarktes. Dies erfordert ein verbessertes Konzept des Energiemarktes, eine Stärkung der vorhandenen marktwirtschaftlichen Instrumente sowie eine Modernisierung und den Ausbau der Energieinfrastruktur. Damit sollten der uneingeschränkte Energiefluss innerhalb der EU gewährleistet, Energieinseln gut angebunden und erneuerbare Energien in das Netzwerk integriert werden können. Die Finanzierung der erforderlichen Investitionen wird eine große Herausforderung sein. Zwar werden Mittel in beträchtlichem Umfang aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereitgestellt, doch sind innovative Finanzmechanismen erforderlich, mit denen Investitionen in energetische Modernisierung stimuliert und deren Wirkung verstärkt werden sowie Anreize für Investitionen der privaten Haushalte in Energieeffizienz geschaffen werden.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... - Der Energie- und der Verkehrssektor sind wichtige Dimensionen des Binnenmarkts; deshalb muss die Durchführung der jüngsten Reformen beschleunigt vorangetrieben werden. Die Europäische Energieunion wird in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle spielen. Hier muss für die vollständige Umsetzung des dritten Energiepakets gesorgt werden. Die Vorschriften für den grenzübergreifenden Energiehandel sind nach wie vor sehr uneinheitlich. So halten einige Mitgliedstaaten an einer marktverzerrenden Endkundenpreisregulierung fest - ein Problem, das in Angriff genommen werden muss. Darüber hinaus wird die Kommission die notwendigen Folgemaßnahmen zu den jüngsten Beschlüssen zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 gewährleisten. - Des Weiteren bedarf es einer zügigen Umsetzung struktureller Reformen, mit denen Hindernisse für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen und -systeme, insbesondere solche mit grenzüberschreitender Dimension, beseitigt werden. Damit die Vorteile des Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden können, sollte für die Erreichung der Ziele des Europäischen Einheitlichen Luftraums sowie für eine zügige Annahme und Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets gesorgt werden.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 22/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
Zur Vorlage allgemein
Zu den Zielvorgaben
Zur Biomasse-Politik
Drucksache 36/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG COM(2014) 20 final
... /EG. Angesichts seines Hintergrunds und seines Zeitrahmens wird er als Teil des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorgelegt.
Drucksache 331/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
Drucksache 258/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 23. Nur durch ein konsequentes Umsteuern auf erneuerbare Energien ist das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit langfristig zu wahren. Daher müssen die Ausbauziele für erneuerbare Energien im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik bis 2030 heraufgesetzt werden. Ferner sollte in den Energiebeihilferichtlinien die Art und Weise der Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien nicht abschließend geregelt werden, sondern den Mitgliedstaaten die Wahl der Mittel hierzu überlassen bleiben.
Drucksache 258/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 16. Der Bundesrat betont den zentralen Beitrag, den der Ausbau der erneuerbaren Energien erbringt, um die Abhängigkeit von Energieimporten und damit die Abhängigkeit von den Preisentwicklungen auf den internationalen Energiemärkten zu verringern. Er unterstützt die Kommission darin, dass erneuerbare Energien eine "Noregrets-Option" sind. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass der angestrebte Kapazitätsausbau durch erneuerbare Energien auf 27 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht ambitioniert genug ist, und verweist auf seine Stellungnahme vom 14. März 2014 (BR-Drucksache 22/14(B)). Nur durch ein konsequentes Umsteuern auf erneuerbare Energien ist das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit langfristig zu wahren. Daher müssen die Ausbauziele für erneuerbare Energien im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik bis 2030 heraufgesetzt werden. Ferner sollte in den Energiebeihilferichtlinien die Art und Weise der Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien nicht abschließend geregelt werden, sondern den Mitgliedstaaten die Wahl der Mittel hierzu überlassen bleiben. Der Bundesrat sieht eine Notwendigkeit, verstärkt den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor voranzutreiben.
Drucksache 331/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 - COM(2014) 520 final
Drucksache 22/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
Zur Vorlage allgemein
Zu den Zielvorgaben
Zur Biomasse-Politik
Drucksache 247/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
Drucksache 758/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
... Die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des EED ist für die Verwirklichung des 20 %-Energieeffizienzziels der EU für das Jahr 2020 von großer Bedeutung. Dies wird wiederum im EU-Rahmen für Klima- und Energiepolitik 2030 berücksichtigt, wie im Grünbuch COM(2013) 169 final erläutert wurde. Die Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der EED festgelegten indikativen nationalen Energieeffizienzziele wird auch in die Diskussion über geeignete Arten von Zielen für das Jahr 2030 und deren Höhe einfließen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Energieeffizienzrichtlinie
3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED
3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung
3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen
3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung
3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung
3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung
4. Schlussfolgerung
Drucksache 247/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik - COM(2013) 169 final
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Wie im Grünbuch der Kommission "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030"51 dargelegt, müssen Energie- und Klimapolitik auf kosteneffiziente, vorhersehbare und kohärente Weise umgesetzt werden. Es bedarf eines transparenten und stabilen Rechtsrahmens, wenn in Europa langfristige Investitionen sichergestellt werden sollen, wie sie für die Erneuerung der industriellen Basis - insbesondere für sehr kapitalintensive Industrien mit langfristigem Investitionshorizont (20 bis 30 Jahre) - unverzichtbar sind. Daher wird im Rahmen der EU-Klimapolitik für die Zeit nach 2020 geprüft, wie technologischen Grenzen, Barrieren und Möglichkeiten, den Folgen der entsprechenden Kosten für die Wettbewerbsfähigkeit sowie den Verpflichtungen und Bestrebungen von Nicht-EU-Ländern am besten Rechnung getragen werden kann.
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 348/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... Die meisten Energietechnologien haben lange Vorlaufzeiten. Investitionsentscheidungen, die jetzt getroffen werden, wirken sich daher weit über das Jahr 2020 hinaus aus. Infolgedessen muss die EU die Entwicklung einer Vielzahl von Technologien vorantreiben, die möglicherweise erst nach 2020 ausgereift sein werden. Die Energietechnologie- und Innovationsstrategie schafft einen Rahmen für die kurz- wie auch langfristige Bereitstellung wirtschaftlicher und tragfähiger Technologien und Lösungen im Energiebereich sowohl für den EU-Markt als auch für den globalen Markt. Sie baut auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission für das Programm "Horizont 2020" auf, über den derzeit im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens entschieden wird. Die Ergebnisse der Diskussion über das Grünbuch zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 werden ebenfalls in die Strategie Eingang finden.
1. Einleitung
2. Was hat die EU erreicht?
2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen
2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation
2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU
2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE
2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen
2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik
2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich
3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus
3.1. Zentrale Grundsätze
3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen
Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen
4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie
5. Fazit
Drucksache 819/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG - COM(2013) 920 final
... (vgl. Mitteilung der Kommission "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030"; COM(2014) 15 final; BR-Drucksache 22/14) erfolgen.
Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen
Zu einzelnen Vorschriften
2 Weiteres
Drucksache 247/3/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik
Drucksache 247/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... -armen Wirtschaft bis 2050, - Festlegung der Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030, - Energieeffizienzrichtlinie, - laufende Legislativvorschläge im Hinblick auf Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und die Reduzierung fluorierter Treibhausgase
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 819/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG - COM(2013) 920 final
... (vgl. Mitteilung der Kommission "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030"; COM(2014) 15 final; BR-Drucksache 22/14) erfolgen.
Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen
Zu einzelnen Vorschriften
2 Weiteres
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 31. Alle Wirtschaftssektoren werden sich an der Reduktion der THG-Emissionen beteiligen müssen, damit die EU ihrerseits ihren Beitrag zu den globalen Bemühungen leisten kann. Die EU muss die nächsten Schritte für ihre Klima- und Energiepolitik für die Zeit nach 2020 festlegen, um für internationale Verhandlungen über ein neues rechtsverbindliches Übereinkommen gerüstet zu sein, aber auch, um Mitgliedstaaten und Industrie einen konkreten Rahmen für die mittelfristig erforderlichen Investitionen an die Hand zu geben. Die EU muss daher politische Optionen prüfen, mit denen sich die im Fahrplan für eine emissionsarme Wirtschaft vorgegebenen Emissionsreduktionen für die Zeit nach 2020 erreichen lassen. Der Energie-Fahrplan für 2050 und das Weißbuch für den Verkehr müssen durch solide politische Rahmenregelungen untermauert werden. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem langfristige Strategien für eine kosteneffiziente CO
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Die Gesellschaft und die Wirtschaft in Europa schöpfen die Möglichkeiten für die Ressourceneffizienz noch nicht voll aus. Viele wiederverwertbare Abfälle werden entweder exportiert oder in Deponien verbracht. Der fehlende langfristige Rahmen insbesondere für eine Klima- und Energiepolitik über 2020 hinaus und für die nachhaltige Nutzung wichtiger Ressourcen wie Luft, Boden, Energie, Wasser, Fisch und
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 113/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse zur Umfrage 17 der Europakammer vom 15. März 2010
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 27. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa zu schaffen, unterstützt der Bundesrat quantifizierbare Zielvorgaben für Klimaschutz und Energie, sofern sie nicht über die 2007 [bis 2009] vom Europäischen Rat beschlossenen Vorgaben hinausgehen. Damit ist auch eine Kohärenz der Europa-2020-Strategie mit der EU-Klima- und Energiepolitik gewährleistet. (entfällt bei Annahme von Ziffer 12)
Drucksache 113/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer Mitteilung der Kommission:
EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 19. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa zu schaffen, unterstützt der Bundesrat quantifizierbare Zielvorgaben für Klimaschutz und Energie, sofern sie nicht über die 2007 bis 2009 vom Europäischen Rat beschlossenen Vorgaben hinausgehen. Damit ist auch eine Kohärenz der Europa-2020-Strategie mit der EU-Klima- und Energiepolitik gewährleistet.
Anlage Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
Drucksache 664/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates KOM (2009) 361 endg.; Ratsdok. 12235/09
... Der vorliegende Vorschlag entspricht uneingeschränkt den Zielen der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung des Binnenmarktes und die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und stabiler Preise. Er befindet sich ferner im Einklang mit der Klima- und Energiepolitik, zu deren Eckpfeilern auch die Energieversorgungssicherheit gehört.
Drucksache 289/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung vom 26. Januar 2009 der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien
... Die internationale Klima- und Energiepolitik steht vor dem sich verschärfenden Problem einer grundlegenden Klimaänderung, einem weltweit steigenden Energiebedarf sowie einer zunehmenden Knappheit fossiler Energieressourcen und damit verbundenen stark schwankenden Energiepreisen. Die sich daraus ergebenden Gefahren und Kosten für die Erhaltung unseres Lebensraums und unserer Umwelt, die weltweite Wirtschaftsentwicklung und die Stabilität der internationalen Staatengemeinschaft sind unkalkulierbar.
Drucksache 104/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337 /EWG und 96/61 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60 /EG, 2001/80 /EG, 2004/35 /EG, 2006/12 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 KOM (2008) 18 endg.; Ratsdok. 5835/08
... im Untergrund bleibt. Die Ziele, die Energieeffizienz bis 2020 um 20% zu verbessern und den Anteil von erneuerbaren Energieträgern an der Energieendnachfrage auf 20% anzuheben, sorgen dafür, dass diese Initiativen auch weiterhin im Zentrum der Klima- und Energiepolitik stehen. Der Schwerpunkt des Rechtsrahmens für CCS liegt auf der Speicherverlässlichkeit, die die größte Sicherheitssorge der Befragten war.
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... Allerdings sind ergänzende Maßnahmen notwendig, um alle drei Ziele der neuen Energiepolitik der EU – Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und vor allem Versorgungssicherheit – zu erreichen. Den Prognosen zufolge wird die EU beispielsweise noch über viele Jahre von Energieeinfuhren in Form von Öl, Kohle und insbesondere Gas abhängig bleiben. Europas einheimische Produktion fossiler Brennstoffe geht zurück. Deshalb werden die Nettoeinfuhren fossiler Brennstoffe auch 2020 noch ungefähr auf dem heutigen Niveau liegen, selbst wenn die Klima- und Energiepolitik der EU vollständig umgesetzt wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 334/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien KOM (2008) 241 endg.; Ratsdok. 9480/08
... Auf der Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates hoben die Staats- und Regierungschefs die Entwicklung einer nachhaltigen integrierten europäischen Klima- und Energiepolitik als eine der wichtigsten Prioritäten hervor und beschlossen ein Energie- und Klimapaket, das die EUin eine wettbewerbsfähige und sichere
Mitteilung
1. Rahmenbedingungen
2. Bewältigung der Herausforderung: Politische Orientierungen für das künftige Vorgehen
2.1. Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der IKT
2.1.1. Ein entscheidender Beitrag des IKT-Sektors zum Strukturwandel
2.1.2. Ein entscheidender Beitrag der IKT zur Innovation
2.2 IKT als Faktor, der die Verbesserung der Energieeffizienz in der gesamten Wirtschaft ermöglicht
2.2.1 Verbesserung des Stromnetzes: von der Erzeugung bis zur Verteilung
2.2.2 Intelligente energieoptimierte Häuser und Gebäude
2.2.3 Intelligente Innen-, Außen- und Straßenbeleuchtung
2.3 Verbesserung der Wahrnehmung und des Verständnisses der Rolle der IKT im Hinblick auf die Energieeffizienz
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 606/1/08
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Die Zuordnung neuer Aufgaben in der EU in einigen Politikfeldern, wie etwa in den Bereichen Klima- und Energiepolitik, führt nicht zu wesentlichen Kompetenzerweiterungen. So wird der Artikel über den Umweltschutz lediglich ergänzt um Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bekämpfung des Klimawandels, die in bereits bestehende Maßnahmen auf regionaler und internationaler Ebene eingebettet sind. Auch im Energiebereich hat die EU gestützt auf den Binnenmarktartikel bereits jetzt Maßnahmen durchgeführt, die nun lediglich einer klaren Kompetenznorm zugeordnet werden können und dadurch zu höherer Transparenz und Klarheit beitragen.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
Im Einzelnen:
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
Drucksache 915/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten KOM (2008) 775 endg.; Ratsdok. 15910/08
... Er befindet sich ferner im Einklang mit der Klima- und Energiepolitik, zu deren Eckpfeilern auch die Energieversorgungssicherheit gehört.
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... -Emissionen, vor allem durch den Einsatz fossiler Energiequellen, verursachten Klimawandel muss effizient und rasch entgegengewirkt werden. Neueste Studien haben dazu beigetragen, das Problembewusstsein zu schärfen, die Ursachen und langfristigen Folgen aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Da Erzeugung und Einsatz von Energie die Hauptverursacher für die Treibhausgas-Emissionen sind, bedarf es eines integrierten Ansatzes in der Klima- und Energiepolitik. Die wachsende Abhängigkeit der Europäischen Union von den Energieeinfuhren gefährdet ihre Versorgungssicherheit und führt zu steigenden Preisen. Ein Investitionsschub in Energieeffizienz, erneuerbare Energie und neue Technologien wirkt sich in vielfältiger Hinsicht positiv aus und unterstützt die Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne
Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden
Artikel 7 Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister
Artikel 8 Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung
Artikel 9 Übertragung von Herkunftsnachweisen
Artikel 10 Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen
Artikel 11 Kapazitätserhöhungen
Artikel 12 Verwaltungsverfahren und Vorschriften
Artikel 13 Information und Ausbildung
Artikel 14 Zugang zum Elektrizitätsnetz
Artikel 15 Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen
Artikel 16 Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit
Artikel 17 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 18 Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe
Artikel 19 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Änderungen und Aufhebung
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale Gesamtziele
B. Richtkurs
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft
Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff
Anhang VI Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff
Anhang VII Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
C. Methodik
D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind
Drucksache 606/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Die Zuordnung neuer Aufgaben in der EU in einigen Politikfeldern, wie etwa in den Bereichen Klima- und Energiepolitik, führt nicht zu wesentlichen Kompetenzerweiterungen. So wird der Artikel über den Umweltschutz lediglich ergänzt um Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bekämpfung des Klimawandels, die in bereits bestehende Maßnahmen auf regionaler und internationaler Ebene eingebettet sind. Auch im Energiebereich hat die EU gestützt auf den Binnenmarktartikel bereits jetzt Maßnahmen durchgeführt, die nun lediglich einer klaren Kompetenznorm zugeordnet werden können und dadurch zu höherer Transparenz und Klarheit beitragen.
2 I.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
2 II.
Drucksache 714/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Partnerschaft für die Kommunikation über Europa KOM (2007) 568 endg.; Ratsdok. 13829/07
... in europäischen Produkten eingesetzt werden; die Öffnung der Dienstleistungsmärkte; die Verringerung der Hemmnisse für grenzüberschreitende Zahlungen; die Verbesserung der Verbraucherrechte; die Erhöhung der Flugsicherheit; die Förderung von Qualität und Sicherheit der Lebensmittel; Schutz von Landschaft und Umwelt; die Einigung über eine integrierte Klima- und Energiepolitik; grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit;
Mitteilung
3 Einleitung
1. Kohärente und integrierte Kommunikationsarbeit
2. Die Rolle der Bürger stärken
2.1 Lokal handeln
2.2 Aktiver europäischer Bürgersinn
3. Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit
3.1 Politische Dimension
3.2 Medien und Informationsdienste
3.3 Die öffentliche Meinung in Europa verstehen
4. Stärkung des partnerschaftlichen Ansatzes
4.1 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
4.2 Zusammenarbeit mit den Europäischen Institutionen
4.3 Interinstitutionelle Vereinbarung zur Kommunikation
5. Fazit
Finanzbogen
Drucksache 61/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - Der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus KOM (2007) 2 endg.; Ratsdok. 5422/07
... Die vorliegende Mitteilung ist Teil umfassender strategischer Überlegungen der Kommission zur künftigen Klima- und Energiepolitik der EU, die der Vorbereitung des Europäischen Rates dienten. Zu diesen strategischen Überlegungen der Kommission hat der Rat am 8./9. März 2007 Schlussfolgerungen gezogen und einen Aktionsplan Energiepolitik verabschiedet. Die Kommission wird nun die Umsetzung vorantreiben und ihre strategischen Überlegungen weiterentwickeln. Hinzu wird der Bundesrat im Einzelnen Stellung nehmen.
Drucksache 461/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft "Europa gelingt gemeinsam "
... Integrierte Klima- und Energiepolitik
Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
3 Vertragsreform
Integrierte Klima- und Energiepolitik
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension
Justiz - und Innenpolitik
Im Einzelnen
I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln
II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik
III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas
Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas
IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration
Stärkung der Freiheit und des Rechts
V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik
Drucksache 61/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - Der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus KOM (2007) 2 endg.; Ratsdok. 5422/07
... Die vorliegende Mitteilung ist Teil umfassender strategischer Überlegungen der Kommission zur künftigen Klima- und Energiepolitik der EU, die der Vorbereitung des Europäischen Rates dienten. Zu diesen strategischen Überlegungen der Kommission hat der Rat am 8./9. März 2007 Schlussfolgerungen gezogen und einen Aktionsplan Energiepolitik verabschiedet. Die Kommission wird nun die Umsetzung vorantreiben und ihre strategischen Überlegungen weiterentwickeln. Hierzu wird der Bundesrat im Einzelnen Stellung nehmen.
Drucksache 3/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/31 /EG
/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009
, der Richtlinie 2009/73 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/119 /EG
/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU, der Richtlinie 2012/27 /EU
/EU, der Richtlinie 2013/30 /EU
/EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652
des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013
COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
Drucksache 18/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie - COM(2014) 14 final
Drucksache 28/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
(Neufassung) - COM(2017) 676 final
Drucksache 37/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) - COM(2016) 863 final
Drucksache 72/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Das Paris-Protokoll - Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020 COM(2015) 81 final
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 186/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.