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"Kleinstunternehmen-Kriterien"


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Drucksache 215/09

... srichtlinien nur ein Mindestmaß an Harmonisierung18 vor. Dies gewährleistet Verhältnismäßigkeit, lässt den Mitgliedstaaten Spielraum bei der Erfüllung der Ziele und verringert gleichzeitig die Kosten und den Verwaltungsaufwand für Kleinstunternehmen. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaten folglich auch die nationalen Rechtsvorschriften analysieren und berücksichtigen, so wie unter Umständen auch weitere Vereinfachungsmaßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene empfehlenswert wären. In diesem Zusammenhang sei ebenfalls angemerkt, dass sich die Kommission durchaus der Tatsache bewusst ist, dass die Überprüfung und Überwachung der Einhaltung der Kleinstunternehmen-Kriterien durch Unternehmen, die vom Anwendungsbereich der Vierten Richtlinie Gesellschaftsrecht ausgenommen sind, weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Diese verfügen nämlich über die einschlägigen erforderlichen Informationen (Statistiken, soziale Daten usw.). Im Sinne der Subsidiarität hat sich die Kommission bewusst für diese Möglichkeit entschieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 215/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

2.3. Überwachung und Bewertung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

4. Vereinfachung

5. Erläuterung des Vorschlags

6. Auswirkungen Auf Den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 78/660/EWG

Artikel 1a

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


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