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"Kleinauflagen"


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Drucksache 396/05

... Ein Zuschuss zu den Kosten für die Ablieferung körperlicher Medienwerke wird dem Grunde nach gewährt, wenn im Einzelfall die kostenfreie Ablieferung unzumutbar wäre, weil etwa ein hoher Herstellungsaufwand wegen geringer Auflage wirtschaftlich nicht weiterbelastet werden kann. Die Zuschussregelung stellt für die Bemessung der Zuschusshöhe nicht mehr auf die Bezugsgrößen „Ladenpreis“ und „Auflagenhöhe“, sondern auf die Herstellungskosten der abzuliefernden Ausfertigungen selbst ab. Auf diese Grenzkosten bezieht sich auch die der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 14.07.1981, 1 BvL 24/78, E 58, 137, Pflichtexemplar-Beschluss zu § 9 des Hessischen Pressegesetzes - HessPresseG - 1958) angepasste hessische Regelung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 HessPresseG 1982 i.V.m. § 6 der VO über die Abgabe von Druckwerken). Dies wird dadurch begründet, dass wegen moderner Drucktechniken, die den Nachdruck weiterer Exemplare und damit die sukzessive Vergrößerung einer Auflage oder Herstellung von immer neuen Kleinauflagen in flexibler Anpassung an den Verkaufserfolg zulassen, die Angabe einer Auflagenhöhe kein festes Kriterium für die Bemessung der Belastung durch die Pflichtablieferung darstellt. Das gilt auch bei etwa aufwändig hergestellten oder ausgestatteten Werken, bei denen nicht der Deckungsbeitrag für die Gemeinkosten, sondern der auf das Einzelstück bezogene Aufwand die Belastung ausmacht. Dieser besondere Aufwand ist mit einem Zuschuss zu mildern, wenn die Kleinstauflage die Umlegung der Kosten für die abzuliefernde Stücke auf die übrigen Stücke der Auflage wirtschaftlich ausschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Rechtsstellung, Sitz

§ 2
Aufgaben, Befugnisse

§ 3
Medienwerke

§ 4
Satzung, Benutzung, Kostenpflicht

§ 5
Organe

§ 6
Verwaltungsrat

§ 7
Generaldirektorin, Generaldirektor

§ 8
Beiräte

§ 9
Rechtsaufsicht

§ 10
Beamtinnen, Beamte

§ 11
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

§ 12
Wohnungsfürsorge

§ 13
Haushalt, Rechnungsprüfung

§ 14
Ablieferungspflicht

§ 15
Ablieferungspflichtige

§ 16
Ablieferungsverfahren

§ 17
Auskunftspflicht

§ 18
Zuschuss

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Verordnungsermächtigung

§ 21
Landesrechtliche Regelungen

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig

1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin

1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes

3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 15

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 21

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 23

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.