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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Klassifikationssystem"


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Drucksache 63/19 (Beschluss)

... 19. Er begrüßt grundsätzlich den Verordnungsvorschlag für die Einführung eines EU-weit einheitlichen Klassifikationssystems ("Taxonomie") und hält dieses für elementar für die weitere Umsetzung des Aktionsplans. Denn mit einer einheitlichen Bestimmung des Begriffs der "ökologischen Nachhaltigkeit" schafft die Taxonomie Klarheit und Sicherheit und damit Vertrauen der Marktteilnehmenden in nachhaltige Finanzierungen. Dies ist zur Erreichung des Ziels, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten - auch grenzüberschreitend - zu fördern, erforderlich.

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Drucksache 63/19 (Beschluss)




2 Allgemeines

Nachhaltiges Finanzwesen


 
 
 


Drucksache 63/1/19

... 23. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Verordnungsvorschlag für die Einführung eines EU-weit einheitlichen Klassifikationssystems ("Taxonomie") und hält dieses für elementar für die weitere Umsetzung des Aktionsplans. Denn mit einer einheitlichen Bestimmung des Begriffs der "ökologischen Nachhaltigkeit" schafft die Taxonomie Klarheit und Sicherheit und damit Vertrauen der Marktteilnehmenden in nachhaltige Finanzierungen. Dies ist zur Erreichung des Ziels, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten - auch grenzüberschreitend - zu fördern, erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/19




COM 2019 22 final

2 Allgemeines

2 Verkehrssektor

Nachhaltiges Finanzwesen

SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 115/19 (Beschluss)

... 7. Er fordert die Bundesregierung daher auf, dem Beispiel Schwedens folgend die Entwicklung eines ökologisch orientierten Umweltklassifikationssystems für Arzneimittel zu prüfen. Zusätzlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Endverbraucherinnen und -verbraucher intensiver als bisher über die bestmögliche Entsorgung von Arzneimitteln aufzuklären und auf die bestehenden, guten Informationsangebote hinzuweisen.



Drucksache 115/1/19

... 9. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, dem Beispiel Schwedens folgend die Entwicklung eines ökologisch orientierten Umweltklassifikationssystems für Arzneimittel zu prüfen. Zusätzlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Endverbraucherinnen und -verbraucher intensiver als bisher über die bestmögliche Entsorgung von Arzneimitteln aufzuklären und auf die bestehenden, guten Informationsangebote hinzuweisen.



Drucksache 670/19

... f) erstellen psychische Befunde unter Berücksichtigung der Kriterien der kategorialen Diagnostik psychischer Störungen sowie unter Berücksichtigung der Kennzeichen von Klassifikationssystemen und verwenden hierbei für den Einzelfall wissenschaftlich evaluierte, standardisierte und strukturierte Patientenbefragungen,

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Drucksache 670/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten PsychThApprO 1

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Inhalte des Studiums

§ 2
Regelstudienzeit

§ 3
Organisation des Studiums

§ 4
Modulhandbücher

§ 5
Prüfungsordnungen

§ 6
Leistungsübersicht

§ 7
Evaluierung der Studiengänge

Unterabschnitt 2
Hochschulische Lehre

§ 8
Hochschulische Lehre

§ 9
Praktische Übungen und Seminare

§ 10
Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

§ 11
Selbstreflexion

Unterabschnitt 3
Berufspraktische Einsätze

§ 12
Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang

§ 13
Forschungsorientiertes Praktikum I - Grundlagen der Forschung

§ 14
Orientierungspraktikum

§ 15
Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie

§ 16
Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang

§ 17
Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung

§ 18
Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie

Abschnitt 2
Psychotherapeutische Prüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Prüfungsbestimmungen

§ 19
Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle

§ 20
Zuständige Stelle

§ 21
Antrag auf Zulassung

§ 22
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung

§ 23
Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe

§ 24
Nachteilsausgleich

§ 25
Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung

§ 26
Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung

§ 27
Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung

§ 28
Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung

§ 29
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 30
Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung

§ 31
Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung

§ 32
Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

§ 33
Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

§ 34
Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung

Unterabschnitt 2
Mündlichpraktische Fallprüfung

§ 35
Prüfungstermine

§ 36
Ladung zum Prüfungstermin

§ 37
Prüferinnen und Prüfer

§ 38
Gegenstand

§ 39
Durchführung

§ 40
Niederschrift

§ 41
Bewertung und Notenwerte

§ 42
Bestehen und Gesamtnote

§ 43
Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote

§ 44
Übermittlung der einzelnen Noten

§ 45
Wiederholung

Unterabschnitt 3
Anwendungsorientierte Parcoursprüfung

§ 46
Prüfungstermine

§ 47
Ladung zum Prüfungstermin

§ 48
Stationen und Kompetenzbereiche

§ 49
Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung

§ 50
Prüferinnen und Prüfer

§ 51
Durchführung

§ 52
Bewertung

§ 53
Bestehen

§ 54
Note

§ 55
Übermittlung der Ergebnisse

§ 56
Mitteilung des Ergebnisses

§ 57
Wiederholung

Abschnitt 3
Allgemeine Formvorschriften

§ 58
Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen

Abschnitt 4
Approbation

§ 59
Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde

§ 60
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation

Abschnitt 5
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Verfahren

§ 61
Fristen

§ 62
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

§ 63
Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede

Unterabschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes

§ 64
Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung

§ 65
Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung

Unterabschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes

§ 66
Anpassungslehrgang

§ 67
Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs

§ 68
Gegenstand der Eignungsprüfung

§ 69
Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung

Unterabschnitt 4
Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 70
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 71
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 72
Aktualität von Nachweisen

Unterabschnitt 5
Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 73
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 74
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 75
Aktualität von Nachweisen

Abschnitt 6
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

§ 76
Erforderliche Unterlagen beim Antrag

§ 77
Fristen

§ 78
Erteilung

§ 79
Verlängerung der Erlaubnis

Abschnitt 7
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 80
Erlaubnisurkunde

Abschnitt 8
Dienstleistungserbringung in Deutschland

§ 81
Unterrichtung durch die zuständige Behörde

§ 82
Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung

§ 83
Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen Behörde

Abschnitt 9
Schlussvorschriften

§ 84
Übergangsvorschriften

§ 85
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 1) Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

2. Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

3. Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

4. Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

5. Störungslehre

6. Psychologische Diagnostik

7. Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie

8. Präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns

9. Wissenschaftliche Methodenlehre

10. Berufsethik und Berufsrecht

Anlage 2
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 2) Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Wissenschaftliche Vertiefung

2. Vertiefte Forschungsmethodik

3. Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie

4. Angewandte Psychotherapie

5. Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen

6. Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung

7. Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

8. Selbstreflexion

Anlage 3
(zu § 33 Absatz 2) Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung (Ausstellende Stelle)

Anlage 4
(zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 5
(zu § 59 Absatz 1) Approbationsurkunde

Anlage 6
(zu § 65 Absatz 5) Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 7
(zu § 67 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 8
(zu § 69 Absatz 6) Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 9
(zu § 78 Absatz 5) Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Anlage 10
(zu § 80) Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Studium

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 2
(Psychotherapeutische Prüfung)

Unterabschnitt 1
(Allgemeine Prüfungsbestimmungen)

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 33

Zu § 34

Unterabschnitt 2
(Mündlichpraktische Fallprüfung)

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Unterabschnitt 3
(Anwendungsorientierte Parcoursprüfung)

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Abschnitt 3
(Allgemeine Formvorschriften)

Zu § 58

Zu Abschnitt 4 Approbation

Zu § 59

Zu § 60

Abschnitt 5
(Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen)

Unterabschnitt 1
(Verfahren)

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Unterabschnitt 2
(Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 64

Zu § 65

Unterabschnitt 3
(Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Unterabschnitt 4
(Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Unterabschnitt 5
(Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Abschnitt 6
(Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung)

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Abschnitt 7
(Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung)

Zu § 80

Zu Abschnitt 8 Dienstleistungserbringung in Deutschland

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Abschnitt 9 Schlussvorschriften

Zu § 84

Zu § 85

Zu Anlage 1 Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 2 Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 3 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

Zu Anlage 4 Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 5 Approbationsurkunde

Zu Anlage 6 Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 7 Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 8 Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 9 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Zu Anlage 10 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs


 
 
 


Drucksache 289/1/18

... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftige EU-Taxonomie klare, detaillierte und verbindliche Definitionen sowie messbare Kriterien enthalten soll. Er begrüßt insoweit das seitens der Kommission in Aussicht gestellte Klassifikationssystem für klimawandelbezogene, umwelt- und sozialpolitisch nachhaltige Tätigkeiten, wonach eine nachhaltige und ökologische Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu einem oder mehreren Umweltzielen beitragen und keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen darf.



Drucksache 67/18

... 2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 67/1/18

... 12. Daher begrüßt der Bundesrat insbesondere die schrittweise Implementierung eines EU-weit einheitlichen Klassifikationssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.



Drucksache 67/18 (Beschluss)

... 9. Daher begrüßt der Bundesrat insbesondere die schrittweise Implementierung eines EU-weit einheitlichen Klassifikationssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.



Drucksache 569/16

... (11) Mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates31 wurde EURES eingerichtet, ein Netz von Arbeitsvermittlungen und ein Mechanismus für den automatischen Abgleich von Arbeitsuchenden und Stellenangeboten über die gemeinsame IT-Plattform von EURES. Um den Austausch von Stellenangeboten und den Abgleich mit Bewerbern zu ermöglichen, ist eine gemeinsame, mehrsprachige Liste von Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufen erforderlich. Mit der Entwicklung von ESCO bietet die Kommission ein mehrsprachiges Klassifikationssystem für Berufe, Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen, das diesem Zweck entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 446/12

... Im Rahmen der jährlichen Festlegung der Krankheitsauswahl, des Klassifikationssystems und des Berechnungsverfahrens hat das Bundesversicherungsamt nach § 31 Absatz 4 Satz 1 eine Anhörung des GKV-Spitzenverbandes durchzuführen. Eine Bewertung der Vorschläge des Bundesversicherungsamtes durch den GKV-Spitzenverband erfolgt auf Grundlage entsprechender Analysen der ihm vorliegenden Datenmeldungen nach § 31

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 39a
Ermittlung des Korrekturbetrags

§ 42
Prüfung der Datenmeldungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen; Alternativen

II. Erfüllungsaufwand; Kosten

4 Einmalaufwand

4 Daueraufwand

III. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2131: Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... verwendete sogenannte CPV-Klassifikationsschema ("Common Procurement Vocabulary") als Grundlage für ungeeignet, da es als einheitliches Klassifikationssystem für das öffentliche Beschaffungs- und Auftragswesen die Beschaffungsvorhaben bei öffentlichen Ausschreibungen beschreibt. Außerhalb des Vergaberechts hat sich das CPV auf Grund der anderen Perspektive nicht bewährt, weil sich Zuständigkeiten von Behörden schon im Rahmen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... verwendete sogenannte CPV-Klassifikationsschema ("Common Procurement Vocabulary") als Grundlage für ungeeignet, da es als einheitliches Klassifikationssystem für das öffentliche Beschaffungs- und Auftragswesen die Beschaffungsvorhaben bei öffentlichen Ausschreibungen beschreibt. Außerhalb des Vergaberechts hat sich das CPV auf Grund der anderen Perspektive nicht bewährt, weil sich Zuständigkeiten von Behörden schon im Rahmen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 317/09

... 27. ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, mit Verbraucherorganisationen und anderen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um mithilfe von Aufklärungskampagnen das Wissen über die vorhandenen Klassifikationssysteme und namentlich das System PEGI unter den Verbrauchern und insbesondere unter jungen Verbrauchern und deren Eltern zu erhöhen; unterstreicht die Bedeutung der Verbreitung dieser Informationen an Schulen;



Drucksache 931/07

... (10) Öffentliche Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit enthalten oftmals sensible Informationen, die aus Sicherheitsgründen vor nicht autorisiertem Zugriff geschützt werden müssen. Im militärischen Bereich verfügen die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck über Klassifikationssysteme. Im Bereich der nicht militärischen Sicherheit stellt sich die Lage weniger einheitlich dar. Es empfiehlt sich deshalb ein Ansatz, der den vielfältigen Praktiken der Mitgliedstaaten Rechnung trägt und der die Erfassung sowohl des militärischen als auch des nicht militärischen Bereichs ermöglicht. Keinesfalls aber sollte die Vergabe öffentlicher Aufträge in diesen Bereichen die Verpflichtungen berühren, die sich aus dem Beschluss 2001/844/EG der Kommission vom 29. November 2001 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung12 oder dem Beschluss 2001/264/EG über die Annahme der Sicherheitsvorschriften des Rates13 ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 931/07




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2 Konsultationsverfahren und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Definitionen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Titel II
Vorschriften für öffentliche Aufträge

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 5
Vertraulichkeit

Kapitel II
Anwendungsbereich: Schwellenwerte und Ausnahmen

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 6
Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Artikel 7
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von öffentlichen Aufträgen und Rahmenvereinbarungen

Abschnitt 2
Aufträge, die nicht unter die Richtlinie fallen

Artikel 8
Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden

Artikel 9
Besondere Ausnahmen

Kapitel III
Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen

Artikel 10
Technische Spezifikationen

Artikel 11
Varianten

Artikel 12
Unteraufträge

Artikel 13
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 14
Informationssicherheit

Artikel 15
Versorgungssicherheit

Artikel 16
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen

Kapitel IV
Verfahren

Artikel 17
Anwendbare Verfahren

Artikel 18
Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung

Artikel 19
Wettbewerblicher Dialog

Artikel 20
Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen

Artikel 21
Rahmenvereinbarungen

Kapitel V
Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz

Abschnitt 1
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 22
Bekanntmachungen

Artikel 23
Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Abschnitt 2
Fristen

Artikel 24
Fristen für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote

Abschnitt 3
Inhalt und Übermittlung von Informationen

Artikel 25
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zum Dialog

Artikel 26
Unterrichtung der Bewerber und Bieter

Abschnitt 4
Mitteilungen

Artikel 27
Vorschriften über Mitteilungen

Abschnitt 5
Vergabevermerke

Artikel 28
Inhalt der Vergabevermerke

Kapitel VI
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29
Überprüfung der Eignung der Bewerber und Auswahl der Teilnehmer, Vergabe des Auftrags

Abschnitt 2
Eignungskriterien

Artikel 30
Persönliche Lage des Bewerbers

Artikel 31
Befähigung zur Berufsausübung

Artikel 32
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Artikel 33
Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit

Artikel 34
Qualitätssicherungsnormen

Artikel 35
Normen für Umweltmanagement

Artikel 36
Zusätzliche Unterlagen und Auskünfte

Abschnitt 3
Auftragsvergabe

Artikel 37
Zuschlagskriterien

Artikel 38
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Titel III
Statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 39
Statistische Pflichten

Artikel 40
Inhalt der statistischen Aufstellung

Artikel 41
Beratender Ausschuss

Artikel 42
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Artikel 43
Änderungen

Artikel 44
Änderung der Richtlinie 2004/18/EG

Artikel 45
Umsetzung

Artikel 46
Inkrafttreten

Artikel 47
Adressaten

Anhang I
Dienstleistungen gemäss Artikel 1

Anhang II
Definition bestimmter in Artikel 10 genannter technischer Spezifikationen

Anhang III
Angaben, die in den in Artikel 22 genannten Bekanntmachungen enthalten sein müssen

Ankündigung der Veröffentlichung einer Vorinformation über ein Beschafferprofil

Bekanntmachung einer Vorinformation

3 Bekanntmachung

3 Vergabevermerk

Anhang IV
Merkmale für die Veröffentlichung

Anhang V
Register 36

Teil
A Öffentliche Bauaufträge

Teil
B Öffentliche Lieferaufträge

Teil
C Öffentliche Dienstleistungsaufträge

Anhang VI
Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 103/1/06

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen zur weiteren Erhöhung der Qualität des Klassifikationssystems, bittet jedoch die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Richtlinienvorschlag in der vorliegenden Fassung nicht angenommen wird.



Drucksache 103/06

... " äußerte die Kommission „ernsthafte Zweifel daran ob das ganze Klassifikationssystem ausreicht, um den erforderlichen Qualitätsstandard zu gewährleisten.“ Das bestehende System reicht nicht mehr aus und muss weiter verbessert werden, um die guten Organisationen von den schlechten zu unterscheiden Missstände angemessen aber effizient abzustellen und jene unverzüglich von dem System auszuschließen, die sich nicht an die Regeln halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Anhang I
Mindestkriterien für die IN Artikel 3 genannten Organisationen

A. allgemeine Mindestkriterien

B. besondere Mindestkriterien

Anhang II

Teil
A Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen(gemäß Artikel 26)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht(gemäß Artikel 26)

Anhang III
Entsprechungstrabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 103/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen zur weiteren Erhöhung der Qualität des Klassifikationssystems, bittet jedoch die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Richtlinienvorschlag in der vorliegenden Fassung nicht angenommen wird.



Drucksache 148/18 PDF-Dokument



Drucksache 167/20 PDF-Dokument



Drucksache 289/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.