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"Klassenbreite"


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Drucksache 710/05

... vorzunehmen ist: die Belastung muss für den Tag im gesamten Pegelbereich von 55 dB(A) bis über 75 dB(A) und für die Nacht im gesamten Pegelbereich von 50 dB(A) bis über 70 dB(A) dargestellt werden; die Klassenbreite hat dabei 5 dB(A) zu betragen. Optional kann für die Nacht darüber hinaus auch die Belastung im Pegelbereich von 45 dB(A) bis 50 dB(A) dargestellt werden. Diese Festlegungen entsprechen den Anforderungen, die implizit in Anhang VI Nr. 1.5 und 1.6 sowie in Anhang VI Nr. 2.5 und 2.6 der Umgebungslärmrichtlinie enthalten sind. Sie sind notwendig, um die Anzahl der Belasteten in diesen Isophonenbändern zu bestimmen (siehe Absatz 7 Satz 1 Nr. 3) und um die nach Absatz 7 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Absatz 11 notwendigen Daten zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bekanntmachung der zuständigen Behörden

§ 4
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 5
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 6
Berechnungsverfahren

§ 7
Mitteilung über Lärmkarten

§ 8
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 9
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 10
Inkrafttreten

Anhang zu
§ 2 Nr. 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung

2. Umsetzungsbedarf

3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht

4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

5. Verordnungsermächtigungen

III. Alternativen

IV. Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zum Anhang Lärmindizes


 
 
 


Drucksache 95/05

... vorzunehmen ist: die Belastung muss für den Tag im gesamten Pegelbereich von 55 dB(A) bis über 75 dB(A) und für die Nacht im gesamten Pegelbereich von 50 dB(A) bis über 70 dB(A) dargestellt werden; die Klassenbreite hat dabei 5 dB(A) zu betragen. Optional kann für die Nacht darüber hinaus auch die Belastung im Pegelbereich von 45 dB(A) bis 50 dB(A) dargestellt werden. Diese Festlegungen entsprechen den Anforderungen, die implizit in Anhang VI Nr. 1.5 und 1.6 sowie in Anhang VI Nr. 2.5 und 2.6 enthalten sind. Sie sind notwendig, um die Anzahl der Belasteten in diesen Isophonenbändern zu bestimmen (siehe § 8 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3) und um die nach § 8 Abs. 5 Satz 1 Nr.7 i.V.m. § 8 Abs. 9 notwendigen Daten zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

4

Verordnung

Abschnitt 1
. Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
. Hauptlärmquellen und Ballungsräume

§ 3
Mitteilung des Bestandes

§ 4
Beteiligung der Gemeinden

§ 5
Mitteilung der zuständigen Behörden

Abschnitt 3
. Strategische Lärmkartierung

§ 6
Aufstellung von Strategischen Lärmkarten

§ 7
Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten

§ 8
Anforderungen an Strategische Lärmkarten

§ 9
Lärmindizes

§ 10
Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
. Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten

§ 11
Mitteilung über Strategische Lärmkarten

§ 12
Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten

Abschnitt 5
. Schlussvorschriften

§ 13
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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