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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kartellmitglieder"


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Drucksache 514/1/13

... 13. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, Kronzeugen vor einer bevorzugten Inanspruchnahme durch Kartellgeschädigte zu schützen. Die grundsätzliche Beschränkung der Haftung des Kronzeugen auf den von ihm verursachten Schaden verringert dessen Risiko, von allen Kartellgeschädigten vorrangig vor den anderen Kartellanten auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, und steigert auf diese Weise ebenfalls die Wirksamkeit der von der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden praktizierten Kronzeugenregelungen. Denkbar wäre darüber hinaus, die geschützten Beweismittel zur Einsicht erst freizugeben, wenn die Verfahren gegen sämtliche Kartellmitglieder abgeschlossen sind. Bedenken bestehen allerdings gegen die Praktikabilität der in Artikel 11 Absätze 3 und 4 verankerten "relativen Verantwortung" des Kronzeugenunternehmens für den durch die Zuwiderhandlung verursachten Schaden. Es steht zu befürchten, dass die dafür nötigen Feststellungen nur nach aufwändigen, vielfach gutachtengestützten Beweisaufnahmen getroffen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften Offenlegung von Beweismitteln

Beweisbeschränkungen/Gesamtschuldnerische Haftung

2 Verjährung

2 Schadensabwälzung

2 Vorteilsabschöpfung


 
 
 


Drucksache 37/11

... Aufgrund der bisherigen Erfahrungen könnte es sich als nützlich erweisen, bestimmte Instrumente mit besonders hohem Missbrauchsrisiko „absprachensicher“ zu machen. So ist es beispielsweise gängige Praxis, dass Bieter, die den Zuschlag erhalten, Unteraufträge vergeben, um Kartellmitglieder dafür zu belohnen, dass sie sich an die Kartellabsprache gehalten haben. Dieses Problem könnte dadurch angegangen werden, dass die Vergabe von Unteraufträgen an Unternehmen, die selbst an der Ausschreibung teilgenommen haben, unter bestimmten Umständen verboten wird70.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

... Defizite bei der Sachverhaltsaufklärung und daraus resultierende Informationsasymmetrien zwischen Kartellmitgliedern und Geschädigten stehen häufig einer effizienten Durchsetzung privater Schadenersatzansprüche bei Kartellrechtsverstößen entgegen. Um die damit verbundene Benachteiligung der Geschädigten zu vermeiden, befürwortet der Bundesrat Beweiserleichterungen in Form der Anscheinsbeweis-Regelung des § 20 Abs. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Fragen E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 12/1/06

... 4. Defizite bei der Sachverhaltsaufklärung und daraus resultierende Informationsasymmetrien zwischen Kartellmitgliedern und Geschädigten stehen häufig einer effizienten Durchsetzung privater Schadenersatzansprüche bei Kartellrechtsverstößen entgegen. Um die damit verbundene Benachteiligung der Geschädigten zu vermeiden, befürwortet der Bundesrat Beweiserleichterungen in Form der Anscheinsbeweis-Regelung des § 20 Abs. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Frage E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 441/04

... Das Gesetz hält im Grundsatz am Erfordernis einer Schutzgesetzverletzung als Voraussetzung für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche fest. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche nach Absatz 3. Jedoch werden bestimmte Beschränkungen der Anspruchsberechtigung beseitigt, die bislang aus dem Schutzgesetzerfordernis abgeleitet wurden. So fällt nach der bisherigen Rechtsprechung die Marktgegenseite nur dann in den Schutzbereich des Kartellverbots nach § 1, wenn sich die Absprache oder ein abgestimmtes Verhalten gezielt gegen bestimmte Abnehmer oder Lieferanten richtete (vgl. BGHZ 86, 324, 330 "Familienzeitschrift"; vgl. auch unlängst LG Mannheim, GRUR 2004, 182 ff. „Vitaminkartell"). Diese Beschränkung auf finale Schädigungen führt im Ergebnis dazu, dass aus der Sicht eines Kartellmitglieds eine Schadensersatzpflicht je weniger zu befürchten ist, je umfassender die Kartellabsprache angelegt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes

§ 22
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 23
Europafreundliche Anwendung

§ 27
Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen

§ 29
Kredit- und Versicherungswirtschaft

§ 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

§ 31
Anzeigenkooperationen

§ 32
Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

§ 32a
Einstweilige Maßnahmen

§ 32b
Verpflichtungszusagen

§ 32c
Kein Anlass zum Tätigwerden

§ 32d
Entzug der Freistellung

§ 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

§ 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

§ 34a
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 43
Bekanntmachungen

§ 50
Vollzug des europäischen Rechts

§ 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

§ 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden

§ 50c
Behördenzusammenarbeit

§ 62
Bekanntmachung von Verfügungen

§ 82a
Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 86a
Vollstreckung

§ 89a
Streitwertanpassung

§ 90a
Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Anlass und Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Grundzüge der Novellierung

5. Gender Mainstreaming

6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.

7. Befristung, Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den neuen §§ 22 und 23

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32c

Zu § 32d

Zu § 32e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abs atz 4

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 20

Zu Nummer 2l

Zu Absatz la

Zu Absatz l

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 32

Zu § 50a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 247/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.