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"Kartelle"


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0210/1/05
0033/2/05
0033/05B
0003/05B
0269/04
0994/04
0417/04B
0919/4/04
0128/04B
0664/04
0417/04
0994/1/04
0994/04B
0613/04
0441/04
Drucksache 248/1/08

... 2. Die Kommission geht für das Weißbuch erneut, wie schon in ihrem Grünbuch aus dem Jahr 2005 (vgl. BR-Drucksache 12/06), davon aus, diverse Hindernisse in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten für wettbewerbsrechtliche Schadenersatzklagen vor den nationalen Gerichten seien ursächlich für einen Missstand bei der Durchsetzung von Rechten wegen Verstößen gegen das EG-Kartellrecht. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch dargelegt hat - BR-Drucksache 12/06 (Beschluss) -, verfügt die Bundesrepublik Deutschland bereits über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Schadenersatzrechts im Bereich des Wettbewerbsrechts, insbesondere im Bereich des Kartellrechts. Der Bundesgesetzgeber hat durch die siebte Novelle des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/1/08




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2 Schadensabwälzung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 248/08

... ", dem durch einen Kartellrechtsverstoß ein Schaden entstanden ist, für diesen vor einzelstaatlichen Gerichten Ersatz verlangen kann6.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08




Weissbuch
Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1. Zweck und Gegenstand des Weissbuchs

1.1. Gründe für die Vorlage eines Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1.2. Ziele, Leitprinzipien und Gegenstand des Weißbuchs

2. Vorgeschlagene Massnahmen und rechtspolitische Optionen

2.1. Klagebefugnis: indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

2.2. Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2.3. Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2.4. Verschuldenserfordernis

2.5. Schadenersatz

2.6. Schadensabwälzung

2.7. Verjährung

2.8. Kosten einer Schadenersatzklage

2.9. Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen


 
 
 


Drucksache 537/08

... Voraussetzung für eine wirksame Durchsetzung ist eine bessere Vernetzung der Kommission mit den Mitgliedstaaten, der verschiedenen Behörden in den Mitgliedstaaten sowie des öffentlichen Sektors mit dem privaten Sektor. Auch muss das Bewusstsein für die durch die Markt- und Produktpiraterie entstehenden Schäden geschärft werden. Bei gefälschten Waren denken die Verbraucher manchmal an billige Kleidung und Luxusgüter, sie wissen jedoch nichts über die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken gefälschter Arzneimittel, Körperpflegemittel, elektronischer Bauteile und Kfz-Teile. Wenig bekannt ist außerdem der Zusammenhang zwischen gefälschten Waren und Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Drogenkartellen, paramilitärischen Gruppen, organisierten Verbrecherbanden und Kinderarbeit. Aufklärung und Sensibilisierung für die Bedeutung des Urheberrechts im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Inhalten finden als Mittel zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie breite Unterstützung57. Ein staatlicher "



Drucksache 248/08 (Beschluss)

... 2. Die Kommission geht für das Weißbuch erneut, wie schon in ihrem Grünbuch aus dem Jahr 2005 (vgl. BR-Drucksache 12/06), davon aus, diverse Hindernisse in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten für wettbewerbsrechtliche Schadenersatzklagen vor den nationalen Gerichten seien ursächlich für einen Missstand bei der Durchsetzung von Rechten wegen Verstößen gegen das EG-Kartellrecht. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch dargelegt hat - BR-Drucksache 12/06 (Beschluss) -, verfügt die Bundesrepublik Deutschland bereits über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Schadenersatzrechts im Bereich des Wettbewerbsrechts, insbesondere im Bereich des Kartellrechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08 (Beschluss)




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2 Verschuldenserfordernis

2 Schadenersatz

2 Schadensabwälzung

2 Verjährung

Kosten einer Schadenersatzklage

Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 865/07

... Der Binnenmarkt muss Verbrauchern und KMU mehr greifbare Vorteile bieten – ihren Erwartungen und Befürchtungen ist Rechnung zu tragen. Den Verbrauchern muss Vertrauen vermittelt werden und sie müssen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte in vollem Umfang wahrzunehmen. Marktöffnung und Verbraucherpolitik gehen Hand in Hand. Die Verbraucher können heute in anderen EU-Staaten oder im Internet einkaufen, ohne sich über Zollabgaben oder etwaige zusätzliche MwSt Gedanken machen müssten. Für Lebensmittel und Konsumgüter gelten hohe Standards. Vergleiche werden durch Waren- und Lebensmittelkennzeichnung sowie durch Vorschriften zur Preistransparenz erleichtert. Dem Kaufvertrag nicht entsprechende Waren können zurückgesandt und müssen ersetzt oder repariert werden. Es gibt Rechtsvorschriften gegen unlautere Handelspraktiken und irreführende Werbung. Die Verbraucher können über das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) Beratung und Unterstützung bei grenzübergreifenden Auseinandersetzungen erhalten. Kürzlich hat die Kommission die Erarbeitung einer Charta für Energieverbraucher vorgeschlagen, in der die grundlegenden Verbraucherrechte bei Strom- und Gaslieferungen niedergelegt sind. Auch die rigorose Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften trägt zum Verbraucherschutz bei: So wurden u.a. Kartelle von Rolltreppenherstellern und Bierbrauern zerschlagen, wettbewerbsfeindliche Zusammenschlüsse von Luftverkehrsgesellschaften wurden untersagt, Unternehmen wie Microsoft, Telefonica, Deutsche Telekom und Wanadoo wurden verpflichtet, den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellungen zu beenden und es wird durch Kontrollen dafür gesorgt dass staatliche Beihilfen korrekt eingesetzt werden. All dies hat zu reibungsloser funktionierenden und innovativeren Märkten mit besseren Waren und Dienstleistungen zu günstigeren Preisen beigetragen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/07




Mitteilung

Mitteilung

1. Einführung

2. Chancen für die Bürger nutzen

2.1. Verbraucher und KMU stärken

2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen

2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation

2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension

3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen

3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes

3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung

3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen

3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen

4. Fazit

Mitteilung

1. Einführung

2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren

2.1. Handlungsspektrum der EU

2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes

2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen

2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung

3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen

Artikel 1

Artikel 2

4. Blick in die Zukunft

4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen

4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen

Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen

4.3. Überwachung und Evaluierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 150/07 (Beschluss)

... Darüber hinaus wird dem einzelnen Beliehenen die Begrenzung seines wirtschaftlichen Risikos ermöglicht. Neben allgemeinen Vorsorgemaßnahmen wie dem Abschluss von Versicherungen, die bei der Berechnung der Auskömmlichkeit der Gebühren berücksichtigt wurden, ist hier vor allem die Bildung von Sozietäten und Bürogemeinschaften zu nennen (§ 11 Gerichtsvollziehergesetz-E). Auf diese Weise kann das Risiko der Auslastung von Personal- und Sachmitteln sowie persönlicher Arbeitsausfälle durch Urlaub und Krankheit mit anderen Beliehenen geteilt werden. Die gemeinsame Berufsausübung kann allerdings nicht grenzenlos zugelassen werden, um die Bildung wettbewerbsbeschränkender Oligopole oder Gebietskartelle zu verhindern.



Drucksache 150/07

... Darüber hinaus wird dem einzelnen Beliehenen die Begrenzung seines wirtschaftlichen Risikos ermöglicht. Neben allgemeinen Vorsorgemaßnahmen wie dem Abschluss von Versicherungen, die bei der Berechnung der Auskömmlichkeit der Gebühren berücksichtigt wurden, ist hier vor allem die Bildung von Sozietäten und Bürogemeinschaften zu nennen (§ 11 Gerichtsvollziehergesetz-E). Auf diese Weise kann das Risiko der Auslastung von Personal- und Sachmitteln sowie persönlicher Arbeitsausfälle durch Urlaub und Krankheit mit anderen Beliehenen geteilt werden. Die gemeinsame Berufsausübung kann allerdings nicht grenzenlos zugelassen werden um die Bildung wettbewerbsbeschränkender Oligopole oder Gebietskartelle zu verhindern.



Drucksache 270/07

... Inspektions- und Untersuchungstätigkeiten (d.h. Vertragsverletzungsverfahren, Kartelle, Fusionskontrolle, Staatliche Beihilfen, handelspolitische Schutzmaßnahmen, Untersuchungen des Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/07




Grünbuch Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick

3 Einführung

Teil 1
Anwendung der bestehenden Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit

1. Anwendung der Verordnung

1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente

1.2. Einschränkung des Zugangsrechts

1.3. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte

1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen

2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001

2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung

2.2. Verfahren

2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Prüfung der Dokumente vorzunehmen, für die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde

2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Anträge

2.3. Präzisierung der Ausnahmeregelungen

2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich

2.3.2. Schutz von Untersuchungstätigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich

2.3.3. Die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung

2.3.4. Das Verhältnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen

2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis

3. Weitere Entwicklungen

3.1. Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

3.2. Öffentlichkeit der Ratstagungen

Teil 2
Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften

4. Gesamtwertung

5. Eine aktivere Verbreitungspolitik

5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren

5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen

6. Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten

7. Abwägung der Interessen

7.1. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

7.2. Zugang der Öffentlichkeit und geschäftliche oder wirtschaftliche Interessen

7.3. Öffentlicher Zugang und gute Verwaltung

7.3.1. Übermäßige Anträge

7.3.2. Begriffsbestimmung für Dokument im Besitz des Organs

7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeitüberschreitungen

8. Abschließende Bemerkungen

Anlage
Statistischer Überblick über die von den Organen bearbeiteten Anträge auf Einsichtnahme


 
 
 


Drucksache 403/07

... ") nicht übersteigen sollten, um eine unrechtmäßige Bereicherung auszuschließen, und der Möglichkeit des Geschädigten, Schaden oder Verlust zu mindern, Rechnung tragen kann; empfiehlt allerdings, dass bei Kartellen Antragsteller, die als erste mit den Wettbewerbsbehörden bei Kronzeugenregelungen zusammenarbeiten, nicht gesamtschuldnerisch mit den übrigen Rechtsverletzern haften sollten; Zinsen sollten ab dem Tag der Zuwiderhandlung berechnet werden;



Drucksache 919/07

... 19. stellt fest, dass die Wettbewerbspolitik die Strukturpolitik ergänzen, Kartelle verhindern und Marktbedingungen schaffen sollte, die Kleinunternehmen nicht vom Markt verdrängen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/07




Externe Dimension der Lissabon-Strategie

Interne Politikbereiche

Verknüpfung zwischen Strategien für den sozialen Schutz und die soziale Integration und den Integrierten Leitlinien

Umsetzung der Beschäftigungsleitlinien

3 Wirtschaftspolitik

Weltweite Ordnungspolitik

3 Migration

Institutionelle Maßnahmen

Einbeziehung der Akteure


 
 
 


Drucksache 12/06

... Der tatsächliche Umfang des Schadenersatzanspruchs wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Erstens muss die Entschädigungshöhe festsetzt werden. Es sind mehrere Definitionen möglich, u.a. gestützt auf das Konzept der Entschädigung oder der Rückforderung unrechtmäßiger Gewinne. Auch muss sorgfältig geprüft werden, ob etwaige Schadenersatzleistungen Zinsen beinhalten sollten, wie hoch der zu zahlenden Zinsbetrag sein und wie er berechnet werden sollte. Für horizontale Hardcore-Kartelle könnte zudem - automatisch unter bestimmten Voraussetzungen oder nach gerichtlichem Ermessen - eine Verdoppelung des Schadenersatzes erwogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06




2 Grünbuch

1 Hintergrund und Ziele des Grünbuchs

1.1 Schadenersatzklagen als ein Mittel der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft

1.2 Das Problem

1.3 Ziele

2 Wichtigste PUNKTE

2.1 Zugang zu Beweismitteln

Frage A:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Frage B:

Option 6:

Option 7:

Frage C:

Option 8:

Option 9:

Option 10:

2.2 Verschuldenserfordernis

Frage D:

Option 11:

Option 12:

Option 13:

2.3 Schadenersatz

Frage E:

Option 14:

Option 15:

Option 16:

Option 17:

Frage F:

Option 18:

Option 19:

Option 20:

2.4 Passing on defense und Klagebefugnis des indirekten Abnehmers

Frage G:

Option 21:

Option 22:

Option 23:

Option 24:

2.5 Schutz der Verbraucherinteressen

Frage H:

Option 25:

Option 26:

2.6 Prozesskosten

Frage I:

Option 27:

2.7 Koordinierung der staatlichen und privaten Wettbewerbsrechtsdurchsetzung

Frage J:

Option 28:

Option 29:

Option 30:

2.8 Gerichtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht

Frage K:

Option 31:

Option 32:

Option 33:

Option 34:

2.9 Sonstiges

Frage L:

Option 35:

Frage M:

Option 36:

Frage N:

Frage O:


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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