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"Kartell"
Drucksache 760/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags - COM(2012) 725 final
... 2. Der Bundesrat hält eine Übertragung der für Kartellverfahren geltenden Regelungen auf das Beihilferecht für nicht gerechtfertigt. Zwischen dem Kartellrecht und dem Beihilferecht bestehen gravierende Unterschiede. Während das Kartellrecht wettbewerbsverzerrende Verhaltensweisen von Unternehmen verhindern soll, wird im Beihilferecht das Verhalten von Staaten im Hinblick auf seine wettbewerbsverzerrende Wirkung untersucht. Soweit es um das Verhalten von Unternehmen wie Kartellabsprachen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Fusionen geht, bedarf es genauer Marktkenntnisse, um die wettbewerbsverzerrende Wirkung beurteilen zu können. Denn hier müssen die komplexen Auswirkungen der Marktstellung und des Verhaltens von Unternehmen im Wettbewerb beurteilt werden. Genauester Marktkenntnisse bedarf bereits die Feststellung, ob ein Unternehmen oder ein Oligopol eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Die bei den Missbrauchstatbeständen erforderliche weitere Untersuchung, ob die marktbeherrschende Stellung durch Konditionen, Geschäftsbedingungen etc. im Geschäftsverkehr ausgenutzt wird, ist sehr komplex und nur schwer nachweisbar. Demgegenüber wird im Beihilferecht die wettbewerbliche Auswirkung der Begünstigung eines Unternehmens oder Unternehmenszweigs durch den Staat untersucht. Aus dem Vorliegen einer Begünstigung wird nach der Rechtsprechung des EuGH aber bereits die wettberbsverzerrende Wirkung indiziert. Für die Feststellung einer Begünstigung aus staatlichen Mitteln bedarf es nicht derartig tiefgreifender Marktkenntnisse. Der mit den vorgeschlagenen Markterkundungsinstrumenten oder einer Sektoruntersuchung verbundene Aufwand wäre für die betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig.
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Dies ist insbesondere dort von Bedeutung, wo tradierte Vorteile der bisherigen Betreiber ein Hindernis für neue Marktteilnehmer darstellen. Die Kommission wird auch in Zukunft das Kartellrecht und die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Energiesektor anwenden, um zu gewährleisten, dass Wettbewerbshemmnisse, die durch die Regulierung beseitigt werden, nicht durch Maßnahmen von Unternehmen oder Behörden, die zu Marktverzerrungen führen könnten, neu geschaffen werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte
2.1. Wir haben schon viel erreicht
Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher
Konkurrenzfähigere Preise
Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte
Eine sicherere Versorgung
2.2. Es kann noch mehr erreicht werden
Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher
Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien
Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen
Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze
3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes
3.1. Durchsetzung
3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets
3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten
3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen
3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher
3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?
3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen
5 Flexibilität
Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger
Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU
Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze
Bessere Demand Response in den Verteilernetzen
4. Fazit
Anhang 1 Aktionsplan für Europa
Drucksache 760/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags - COM(2012) 725 final
... 2. Er hält eine Übertragung der für Kartellverfahren geltenden Regelungen auf das Beihilferecht für nicht gerechtfertigt. Zwischen dem Kartellrecht und dem Beihilferecht bestehen gravierende Unterschiede. Während das Kartellrecht wettbewerbsverzerrende Verhaltensweisen von Unternehmen verhindern soll, wird im Beihilferecht das Verhalten von Staaten im Hinblick auf seine wettbewerbsverzerrende Wirkung untersucht. Soweit es um das Verhalten von Unternehmen wie Kartellabsprachen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Fusionen geht, bedarf es genauer Marktkenntnisse, um die wettbewerbsverzerrende Wirkung beurteilen zu können. Denn hier müssen die komplexen Auswirkungen der Marktstellung und des Verhaltens von Unternehmen im Wettbewerb beurteilt werden. Genauester Marktkenntnisse bedarf bereits die Feststellung, ob ein Unternehmen oder ein Oligopol eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Die bei den Missbrauchstatbeständen erforderliche weitere Untersuchung, ob die marktbeherrschende Stellung durch Konditionen, Geschäftsbedingungen etc. im Geschäftsverkehr ausgenutzt wird, ist sehr komplex und nur schwer nachweisbar. Demgegenüber wird im Beihilferecht die wettbewerbliche Auswirkung der Begünstigung eines Unternehmens oder Unternehmenszweigs durch den Staat untersucht. Aus dem Vorliegen einer Begünstigung wird nach der Rechtsprechung des EuGH aber bereits die wettberbsverzerrende Wirkung indiziert. Für die Feststellung einer Begünstigung aus staatlichen Mitteln bedarf es nicht derartig tiefgreifender Marktkenntnisse. Der mit den vorgeschlagenen Markterkundungsinstrumenten oder einer Sektoruntersuchung verbundene Aufwand wäre für die betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig.
Drucksache 504/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Vorschlägen für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts
... (2) Allerdings ist in den bestehenden Kooperationsabkommen der Austausch geschützter und vertraulicher Informationen ausdrücklich ausgeschlossen. Dies bedeutet in der Praxis, dass eine im förmlichen Untersuchungsverfahren erlangte Information nicht ohne ausdrückliche Zustimmung (Einverständniserklärung) des Unternehmens, das die Informationen zur Verfügung gestellt hat, an die andere Behörde weitergegeben werden darf. Dass es nach den Kooperationsabkommen der ersten Generation keinerlei Möglichkeit gibt, vertrauliche oder geschützte Informationen auszutauschen, wird als größte Schwäche dieser Abkommen, vor allem bei Kartelluntersuchungen, angesehen5.
Drucksache 253/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenz-stelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass es mit Blick auf die oligopolistische Marktstruktur auf dem Kraftstoffmarkt und deren Auswirkungen auf die Preisbildung einer zentralen behördlichen und fortlaufenden Marktbeobachtung bedarf, um die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen zu erleichtern.
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG
10. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG
Drucksache 298/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum COM(2012) 225 final
... sorgt dafür, dass Verbraucher von Unternehmern nicht aus Gründen der Nationalität oder des Wohnsitzlandes benachteiligt werden. Wettbewerbsvorschriften sind unerlässlich, damit die EU gegen Praktiken vorgehen kann - Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, Kartelle und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen -, die Verbrauchern zum Nachteil gereichen. In einzelnen, die Verbraucher besonders interessierenden Bereichen hat die EU außerdem eine Vielzahl grundsätzlicher Rechte etabliert. Beispielsweise haben Reisende dank der EU-Vorschriften über die Rechte von Fahr- bzw. Fluggästen heutzutage Anspruch auf qualitativ hochwertige Beförderungsleistungen im Luft-, Eisenbahn-, Straßen- und Seeverkehr in der EU. Die Deckelung der Roamingtarife in der EU hat die überhöhten Kosten für Verbraucher um mehr als 70 % gesenkt, und das Telekommunikationspaket ermöglicht den unkomplizierten Wechsel des Telefonanbieters (Festnetz und Handy). Die Rechtsvorschriften zu den Lebensmittelinformationen für Verbraucher und zu den nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel gewährleisten ein hohes Maß an Verbraucherschutz und erlauben es den Verbrauchern, bewusste Entscheidungen zu treffen.
Mitteilung
1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020
2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen
3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen
3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit
3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel
• Die digitale Revolution
• Nachhaltiger Verbrauch
• Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit
3.3 Informationsflut - Wissensdefizit
3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert
3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen
4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung
4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen
4.2. Wissen erweitern
4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern
4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen
• Finanzdienstleistungen
• Lebensmittel
• Energie
• Reise und Verkehr
• Nachhaltige Produkte
5. Fazit
Drucksache 559/3/12
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... , Bundeskartellamt und Eisenbahnbundesamt) unterworfen werden?
Drucksache 641/1/12
... Zur konsequenten und gerechten Verfolgung von Kartellrechtsverstößen bedarf es einer Überarbeitung des Gesetzes mit Blick auf folgende Gesichtspunkte:*
1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 31 bis 31b GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 31 Absatz 4 Nummer 3 GWB
Zu Artikel 1 Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 §§ 36, 37, 130 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 46a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 5 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
Drucksache 641/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... "Soweit eine Branchenvereinbarung nach Absatz 2a einen Missbrauch der Freistellung darstellt, kann das Bundeskartellamt diese ganz oder teilweise für unwirksam erklären." ‘
Drucksache 520/4/12
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energie-wirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Ziffer 23 der Ausschussempfehlungen verfolgt ursächlich die Umsetzung des vom 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 6. Juni 2012 getroffenen Entscheides zur Anwendung der BNetzA-Indexreihen, fällt aber bezüglich der Regelung zur Ermittlung der Basisdaten hinter den 2005 hierzu erzielten Kompromiss zurück.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 520/3/12
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energie-wirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Ziffer 21 der Ausschussempfehlungen verfolgt ursächlich die Umsetzung des vom 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 6. Juni 2012 getroffenen Entscheides zur Anwendung der BNetzA-Indexreihen, fällt aber bezüglich der Regelung zur Ermittlung der Basisdaten hinter den 2005 hierzu erzielten Kompromiss zurück.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 556/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... Da die Kartellbehörden ohnehin durch weitreichende Ermittlungsbefugnisse agieren können, ist ihre formalisierte Einbindung in das Anerkennungsverfahren von Agrarorganisationen entbehrlich. Die vorgesehene Ermächtigung kann daher gestrichen werden.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c AgrarMSG
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 343/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... nach Satz 6 die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt Festlegungen im Einzelfall zu treffen.
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt."
Drucksache 542/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung des Vertrauens in eine EU-weite Rechtspflege - Eine neue Dimension der justiziellen Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene KOM (2011) 551 endg.
... Bei der Konsultation gaben die interessierten Kreise einen Fort- und Ausbildungsbedarf in den folgenden Politikbereichen an, die als Fort- und Ausbildungsschwerpunkte angesehen werden könnten: Umweltgesetzgebung, Zivil-, Vertrags-, Familien- und Handelsrecht, Wettbewerbs- und Kartellregeln, Schutz des geistigen Eigentums, Strafrecht (insbesondere die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls), Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union, Grundrechte und Datenschutz. Schwerpunkte können auch in den Fällen festgelegt werden, in denen die EU eine geringe Einhaltungsquote bei bestimmten sektorspezifischen Vorschriften festgestellt hat oder in denen die sektorspezifischen Rechtsvorschriften sehr komplex und technisch sind.
Mitteilung
1. Einleitung
Umsetzung des Unionsrechts auf nationaler Ebene
Der Ausbau gegenseitigen Vertrauens zur Förderung gegenseitiger Anerkennung
Die wirksame Umsetzung des Unionsrechts
Der klare Auftrag der Europäischen Union zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung
2. eine neue Gangart: Aus- und Fortbildungsmassnahmen für die Hälfte Aller Rechtspraktiker in der Europäischen Union BIS ZUM JAHR 2020
3. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die SICH an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker Orientieren
Ein praktischer Ansatz für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene
Festlegung von Schwerpunktbereichen
Kurze Austauschaufenthalte
Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Das Europäische Justizportal und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln
Entwicklung von Sprachkenntnissen
4. Nutzung bestehender Einrichtungen - Netze
Nutzung der auf nationaler Ebene bereits vorhandenen Stärken
Nutzung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Stärken
Die Rolle der Berufsverbände auf europäischer Ebene
Maßnahmen der Europäischen Rechtsakademie und anderer Aus- und Fortbildungseinrichtungen der europäischen Ebene
Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten
5. die Europäische Kommission als tatkräftiger Partner
5.1. Entwicklung neuer Strategien zur Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots
Öffentlich -Private Partnerschaften
Gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Vorhandene Erfahrungswerte nutzen
5.2. Bereitstellung von Fördermitteln
6. Schlussfolgerung
Drucksache 114/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des "Small Business Act" für Europa KOM (2011) 78 endg.
... KMU werden regelmäßig durch wettbewerbswidrige Praktiken wie Kartellbildung oder Missbrauch einer beherrschenden Stellung geschädigt. Um zu untersuchen, welche Optionen zur Verfügung stehen, damit KMU ihr Recht auf volle Wiedergutmachung solcher Schäden wirksam ausüben können, hat die Kommission eine öffentliche Anhörung zu einem kohärenten europäischen Ansatz zu Sammelklagen gestartet.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden
2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission
2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten
2.3. Es muss noch mehr geschehen
3. Frischer Schwung für den SBA
3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen
3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit
3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU
3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU
3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte
3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.
3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.
4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse
5. Nächste Schritte
Anhang Überprüfung des SBA
Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative
Grundsatz 2: Eine zweite Chance
Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU
Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden
Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen
Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln
Grundsatz 7: Binnenmarkt
Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation
Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen
Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... zuständigen Oberlandesgericht gebildete Kartellsenat. Der nach § 94 des Gesetzes gegen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung
§ 34 Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung
§ 35 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6 Forschungsspeicher
§ 36 Geltung von Vorschriften
§ 37 Genehmigung von Forschungsspeichern
§ 38 Anwendung von Vorschriften
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden
§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung
§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Evaluierungsbericht
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 46 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung
1. Datenerhebung Stufe 1 :
1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,
1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,
1.1.2 Es wird festgestellt,
1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)
Artikel 3 Änderung des Umweltschadensgesetzes3)
Artikel 4 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
3. Kosten für die Wirtschaft
4. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Europarechtskonformität
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 870/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
... Die Einrichtung einer Datenbank, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise einzustellen haben, darf nicht dazu führen, dass sich die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber rechtzeitig vor einer eigenen Preiserhöhung über die Preise der Konkurrenten informieren und ihre eigene Preisgestaltung daran ausrichten können. Anderenfalls würde die Einrichtung einer solchen Datenbank kartellrechtswidrigen Preisabsprachen Vorschub leisten. Die Datenbank ist deshalb von einer unabhängigen Stelle einzurichten und zu betreiben.
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 97. stellt fest, dass der Anbau infolge der Straffreiheit für Anbauer und Händler innerhalb von zwei Jahren wieder den Stand von vor 2001 erreicht hat und eine Handvoll einflussreicher Warlords ein riesiges Kartell betreibt;
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 343/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... nach Satz 6 die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt Festlegungen im Einzelfall zu treffen.
Drucksache 870/2/11
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen - Antrag des Freistaats Thüringen -
... "1. zu prüfen, ob eine Regelung geschaffen werden könnte, nach der die Tankstellenbetreiber ihre Preise nur zu einem bestimmten Zeitpunkt einer zentralen Stelle - etwa dem Bundeskartellamt - melden müssen, die dann ab einem bestimmten Zeitpunkt des Folgetages für 24 Stunden ihre Gültigkeit behalten."
Drucksache 870/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen - Antrag des Freistaats Thüringen -
... "1. eine Regelung zu schaffen, nach der die Tankstellenbetreiber ihre Preise nur zu einem bestimmten Zeitpunkt einer zentralen Stelle - etwa dem Bundeskartellamt - melden müssen, die dann ab einem bestimmten Zeitpunkt des Folgetages für 24 Stunden ihre Gültigkeit behalten."
Drucksache 27/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM (2011) 12 endg.
... Nachdem die FIFA 2001 im Rahmen eines Kartellfalls Gespräche mit der Kommission geführt hatte, wurde in die FIFA-Regeln ein neues Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern aufgenommen. Spielertransfers erregen immer wieder öffentliche Aufmerksamkeit, weil es Bedenken hinsichtlich der Legalität der Vorgänge und der Transparenz der beteiligten Geldströme gibt. Nach Auffassung der Kommission ist die Zeit für eine Gesamtbewertung der Transferbestimmungen im Profisport in Europa gekommen.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. EU-weite öffentliche Konsultation
1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports
2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports
2.1 Kampf gegen Doping
2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport
2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz
2.4. Gesundheitsförderung durch Sport
2.5. Soziale Integration im und durch den Sport
Die gesellschaftliche Rolle des Sports
Kampf gegen Doping
3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports
3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports
3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport
3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
Die wirtschaftliche Dimension des Sports
Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports
Nachhaltige Finanzierung des Sports
Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport
Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
4. Die Organisation des Sports
4.1. Förderung von Good Governance im Sport
4.2. Sonderstellung des Sports
4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern
4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten
4.5. Integrität von Sportwettkämpfen
4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich
Die Organisation des Sports
Förderung von Good Governance im Sport
Sonderstellung des Sports
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern
Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten
Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich
5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen
Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen
6. Fazit
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... Ein damit zusammenhängendes Problem ist wettbewerbswidriges Verhalten auf den Beschaffungsmärkten. Die Beschaffungsmärkte scheinen besonders anfällig für Absprachen zwischen den Marktteilnehmern (Angebotsabsprache, Marktaufteilung)68, was unter anderem auf die Stabilität und Vorhersagbarkeit der öffentlichen Nachfrage zurückzuführen ist. Verschiedene Analysten vertreten sogar die Ansicht, dass die Transparenz der Verfahren der Kartellbildung Vorschub leisten.
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 73/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität KOM (2011) 32 endg.
... Beispielsweise könnten die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Kreditkartenangaben, die zu den PNR-Daten gehören, Verbindungen zwischen einer Person und einem bekannten Straftäter oder einer kriminellen Vereinigung aufdecken und nachweisen. In einem von einem Mitgliedstaat hierfür angeführten Beispiel ging es um Menschen- und Drogenhandel im großen Maßstab, von dem ein Mitgliedstaat und Drittländer betroffen waren. Kartelle schmuggelten Drogen mithilfe von Drogenkurieren, die Opfer von Menschenhandel waren, in verschiedene europäische Länder. Die beteiligten Personen hatten ihren Flugschein mit gestohlenen Kreditkarten gekauft und konnten somit aufgrund von PNR-Daten identifiziert werden. Sie wurden in dem betreffenden Mitgliedstaat festgenommen. Auf dieser Grundlage wurde ein Prüfkriterium festgelegt, das wiederum zu weiteren Festnahmen in anderen Mitgliedstaaten und Drittländern führte.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
• Auswirkungen auf die Grundrechte
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Räumlicher Geltungsbereich
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Aufgaben der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Verarbeitung der PNR-Daten
Artikel 5 Zuständige Behörden
Artikel 6 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 7 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 8 Weitergabe von Daten an Drittländer
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen gegen Fluggesellschaften
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Nationale Kontrollstelle
Kapitel IV Durchführungsmabnahmen
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Von Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... ) novellieren. Damit werden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert. Als „Ultima ratio“ wird ein Entflechtungsinstrument in das GWB eingeführt (vgl. Maßnahme Nr. 13 des AP 2011).
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 23. Die Kommission wird prüfen, welche Rolle die Wettbewerbspolitik beim Schutz vor der Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum für wettbewerbswidrige Zwecke spielen kann. Im Rahmen ihrer Prüfung der Anwendung ihrer kartellrechtlichen Vorschriften auf horizontale Vereinbarungen wird sie untersuchen, wie sich kooperative Regelungen über Rechte an geistigem Eigentum auswirken.
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Im Zusammenhang mit der Normung könnten außerdem Orientierungen für transparente Vorschriften über die vorherige Offenlegung gegeben werden, und zwar in Bezug auf wesentliche Rechte des geistigen Eigentums und Lizenzbedingungen, insbesondere im Zuge der kommenden Reform der EU-Normungspolitik sowie in aktualisierten Kartellvorschriften für horizontale Kooperationsvereinbarungen. Sie könnten zu niedrigeren Lizenzgebührenforderungen für die Nutzung von Normen und Standards und somit zu geringeren Markteintrittskosten beitragen.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 521/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon
... "(9) Ist die Europäische Kommission oder sind die Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Grund einer Beschwerde oder von Amts wegen mit einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union gegen dieselbe Vereinbarung, denselben Beschluss oder dieselbe Verhaltensweise wie die Kartellbehörde befasst, wird für Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 die Verjährung durch die den § 33 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechenden Handlungen dieser Wettbewerbsbehörden unterbrochen."
‚Artikel 6 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 7 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Drucksache 246/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... 30. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine öffentliche Anhörung durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "
Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... 17 Nachdem die Untersuchung des Energiesektors vielfältige Wettbewerbsprobleme auf diesem zutage brachte, die neun grundlegende Kartellbeschlüsse nach sich zogen, setzt die Kommission die Prüfung des Wettbewerbsumfelds auf den europäischen Energiemärkten fort.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 50. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz sowie eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 50. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz sowie eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 864/2/10
Antrag des Landes Hessen
a) Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009 b) Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009
... ueber.htmpreise Wetzlar) die verstärkte Anwendung des Kartellrechts derzeit als ausreichend ansieht.
Drucksache 763/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... es haben Kartellrechtsexperten sowohl europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 129 Absatz 1 Satz 5 bis 7 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 bis 9 und Satz 2 SGB V
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... unterstützt. So hat diese u.a., aufbauend auf der Breitbandstrategie, Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur erarbeitet. Zudem leistet sie mit der Erstellung und Betreuung des Infrastrukturatlanten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Breitbandstrategie. Die Debatte um die Konkretisierung eines zukunftsfähigen Regulierungsrahmens führt die Bundesnetzagentur derzeit mit dem kürzlich ins Leben gerufenen „Next Generation Access (NGA) – Forum“ fort. Dieses setzt sich aus Vertretern der Telekommunikationsbranche, der Bundesregierung und des Bundeskartellamts zusammen und sucht Lösungen zu aktuellen Fragen des Netzzugangs zu Hochtechnologienetzen. Angesichts der zunehmend europäisch dominierten Telekommunikationsrechtsdebatte ist besonders bedeutsam, dass die Bundesnetzagentur diese Debatte im Rahmen der Leitung der Gruppe unabhängiger bzw. europäischer Regulierer (IRG/ERG) auch auf europäischer Ebene voran getrieben hat.
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Außerdem wird durch die Wettbewerbsvorschriften ein besonderer Rahmen für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und für den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Wirtschaft geschaffen. Durch die Kontrolle von staatlichen Beihilfen, Kartellen und Unternehmenszusammenschlüssen sorgt die Kommission dafür, dass der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt nicht verzerrt ist. Darüber hinaus ist die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ein wichtiges Instrument zum Schutz europäischer Unternehmen vor wettbewerbsschädigenden Praktiken wie der Marktabriegelung, dem Horten von Kapazitäten oder der Verhinderung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten, die zu höheren Preisen führen. Dies ist insbesondere unerlässlich für vorgelagerte Märkte wie die unternehmensbezogenen Dienstleistungen, die wichtig für die Kostenwettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sind.
Mitteilung
1. Europa braucht die Industrie
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
4.2. Wettbewerbspolitik
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
5.2. Qualifikationsbasis
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
8.2. Nachhaltige Mobilität
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Drucksache 246/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... 30. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine öffentliche Anhörung durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 484/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... es haben Kartellrechtsexperten sowohl europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 129 Absatz 1 Satz 5 und 6 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 2 Satz 1a, b, c und d - neu - SGB V
Zu Satz 1a, b, c und d - neu -:
Zu Satz 1 c letzter Halbsatz - neu -:
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 3 Satz 2 und 2a - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 9 - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 10 - neu - SGB V und Nummer 17 § 130b Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 4 Satz 1a - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 1 Satz 2a - neu -, 5 und Absatz 3 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 Satz 1 und 3 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 129 Absatz 7 Satz 2 - neu - SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a - neu - und b § 130a Absatz 1 Satz 2a - neu - und Absatz 8 Satz 6 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b Absatz 10 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Nummer 8 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1a - neu - Artikel 5 Nummer 3 und Artikel 46 Absatz 12 GKV-WSG
Artikel 1a Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
18. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 AMG
19. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 3 AMG
20. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 97 Absatz 2 Nummer 9a und Absatz 4 AMG
21. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 AMPreisV
22. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Absatz 1 und 1a - neu - PackungsV und Nummer 4 Anlage 1 bis 6 PackungsV
23. Zu Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung insgesamt
24. Zu Artikel 1 1a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 und . § 21 Absatz 3 Nummer 3 KHEntgG
'Artikel 11a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
a Die Nutzung für Gesundheitsberichtserstattung oder eine veränderte Form der Bedarfsplanung
b Die Sicherung und Transparenz der Versorgungsqualität der öffentlich geförderten Krankenhäuser
25. Zu Artikel 12 Absatz 1 und 3 - neu - Inkrafttreten
26. Zum Gesetzentwurf allgemein
27. Zu den Pickup-Stellen
Drucksache 812/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts KOM (2010) 726 endg.; Ratsdok. 17825/10
... 5. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich die Aufgaben der Regulierungsbehörden auch zukünftig auf die natürlichen Monopolbereiche beschränken sollten und die Kontrolle einer funktionierenden Preisbildung auf den Energiemärkten den jeweiligen Marktaufsichtbehörden (Börsenaufsicht und Bundeskartellamt) obliegen sollte.
Drucksache 292/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetz es Strom und Gas 2009 - Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb Drucksache: 685/09
... , Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt sowie der Börsenaufsichtsbehörde und der Handelsüberwachungsstelle der Energiebörse European Energy Exchange eingerichtet wird, um auf Grundlage des bestehenden Aufsichtsrahmens den Informations- und Datenaustausch zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden zu verbessern.
b Stellungnahme der Bundesregierung zum zweiten Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 2 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes Strom und Gas 2009 - Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb.
Drucksache 812/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts KOM (2010) 726 endg.; Ratsdok. 17825/10
... 4. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass sich die Aufgaben der Regulierungsbehörden auch zukünftig auf die natürlichen Monopolbereiche beschränken sollten und die Kontrolle einer funktionierenden Preisbildung auf den Energiemärkten den jeweiligen Marktaufsichtbehörden (Börsenaufsicht und Bundeskartellamt) obliegen sollte.
Drucksache 292/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetz es Strom und Gas 2009 - Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb Drucksache: 685/09
... , Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt sowie der Börsenaufsichtsbehörde und der Handelsüberwachungsstelle der Energiebörse European Energy Exchange eingerichtet wird, um auf Grundlage des bestehenden Aufsichtsrahmens den Informations- und Datenaustausch zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden zu verbessern.
Drucksache 459/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.
... 30. Gemäß Absatz 1 ist einem Verdächtigen oder Beschuldigten, der im Zuge eines Strafverfahrens festgenommen wird, Einsicht in jene Aktenunterlagen zu gewähren, die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung durch die zuständige Justizbehörde maßgeblich sind. Diese beschränkte Akteneinsicht gewährleistet die Fairness des Vorverfahrens in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Festnahme und der Inhaftierung. Bei der Entscheidung darüber, in welche Unterlagen und Informationen Einsicht gewährt wird, sollten die Mitgliedstaaten insbesondere dafür sorgen, dass die Wirksamkeit von Kronzeugenregelungen, die bei strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Kartellpraktiken zur Anwendung gelangen, gewahrt wird.
Drucksache 195/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... Zu den Prioritäten des Jahres 2010 wird es auch gehören, die Auswirkungen der krisenbedingten Veränderungen in der europäischen Wirtschaft durch staatliche Beihilfen und Fusionskontrollmaßnahmen abzufedern. Die stärkere Bekämpfung von Kartellen und die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in netzgebundenen Wirtschaftszweigen (Energie, IKT, Verkehr, Post und Finanzdienste) werden der wirtschaftlichen Erholung ebenfalls förderlich sein. Weitere sektorspezifische Wettbewerbsuntersuchungen und neue systematische Marktbeobachtungen werden dazu beitragen, jene ineffizienten Märkte und Sektoren zu ermitteln, bei denen entsprechende Anpassungen zu Verbesserungen in Bezug auf Wachstum, Beschäftigungslage und Verbraucherschutz führen können. Zugleich muss bei Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen, die von der Krise schwer betroffen sind, die Kohärenz auf europäischer Ebene gewährleistet werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010
2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Bürgernahe Politik
2.4. Europa als Partner in der Welt
2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz
3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010
3.1. Personelle Ressourcen
3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4
Drucksache 132/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans
... O. in der Erwägung, dass kleine Märkte wie die in einigen Ländern des westlichen Balkans besonders anfällig für Kartelle,
Allgemeine Erwägungen
WTO und CEFTA
EU -Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess
Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt
Drucksache 348/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... (6) Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem
Gesetz
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 29a Monatsausweise und weitere Angaben
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 19. fordert die USA auf, die vollständige und wirksame Umsetzung der ersten Stufe des Luftfahrtübereinkommens zwischen der Europäischen Union und den USA sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über die Flugsicherheit zu ermöglichen; erinnert die Kommission und die US-Behörden daran, dass das Abkommen der ersten Stufe von einigen Mitgliedstaaten aufgekündigt werden könnte, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen der zweiten Stufe zu schließen; fordert die USA auf, alle Maßnahmen gegen verstärkte Zusammenarbeit, wie z. B. die in der Resolution 915 des Abgeordnetenhauses genannten Maßnahmen betreffend ausländische Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und die Staatszugehörigkeit von Fluglinien, zu vermeiden;
Gipfeltreffen EU-USA
Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung
Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR
TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen
TWR und geistiges Eigentum
TWR und Verbraucherschutz
Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit
Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung
Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit
Energie, Industrie und Wissenschaft
Internationaler Handel
Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa
Drucksache 282/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... (6) Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden bleiben unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung
Teil 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Rechtsverordnungsermächtigungen
§ 25 Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Teil 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 33 Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten
Teil 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 34 Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 35 Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 36 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter
Teil 6 Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 37 Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 38 Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 39 Anwendbare Vorschriften
Teil 7 Schlussbestimmungen
§ 40 Zuständige Behörden
§ 41 Gebühren und Auslagen
§ 42 Bußgeldvorschriften
§ 43 Evaluierungsbericht
§ 44 Übergangsvorschrift
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)
1. Datenerhebung Stufe 1 :
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.1. Charakterisierung der Gefahren
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 6 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen
§ 7a Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Teil 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Teil 5 Anschluss und Zugang Dritter
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Teil 6 Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)
Artikel 3 (Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)
Artikel 4 (Änderung des Umweltschadensgesetzes)
Artikel 5 (Änderung der 4. BImSchV)
Artikel 6 (Änderung der 13. BImSchV)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 440/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Wie europäische Sammelklagen unter den Gesichtspunkten der gerichtlichen Zuständigkeit und der Verfahrensverbindung zu behandeln sein könnten, setzt zunächst die Beantwortung der Frage voraus, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente auf europäischer Ebene überhaupt in Betracht kommt. Hierzu verweist das Grünbuch (unter Nummer 8.2) zu Recht auf die Überlegungen der Kommission im Kartellrecht und im Verbraucherrecht, die noch nicht als abgeschlossen gelten können.
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
Drucksache 170/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
... Die Bundesanstalt, das Bundeskartellamt, die zuständige Börsenaufsichtsbehörde, die Handelsüberwachungsstellen an Warenbörsen gemäß § 2 Absatz 3
Drucksache 534/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
... - die Regelungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts zu prüfen und ggf. anzupassen, um insbesondere auf Ebene der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit und eine Stärkung der Marktstellung der Unternehmen zu schaffen;
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
Drucksache 440/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Wie europäische Sammelklagen unter den Gesichtspunkten der gerichtlichen Zuständigkeit und der Verfahrensverbindung zu behandeln sein könnten, setzt zunächst die Beantwortung der Frage voraus, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente auf europäischer Ebene überhaupt in Betracht kommt. Hierzu verweist das Grünbuch (unter Nummer 8.2) zu Recht auf die Überlegungen der Kommission im Kartellrecht und im Verbraucherrecht, die noch nicht als abgeschlossen gelten können.
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
9. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 35/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
... (3) Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Befugnisse der Kartellbehörden zur Verfolgung von Verstößen insbesondere gegen §§ 19 und 20 bleiben unberührt.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
§ 101b Unwirksamkeit
§ 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission
§ 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
§ 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
Anlage zu § 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:
1. Trinkwasserversorgung:
2. Elektrizitäts- und Gasversorgung:
3. Wärmeversorgung:
4. Verkehr:
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 170/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
... Die Bundesanstalt, das Bundeskartellamt, die zuständige Börsenaufsichtsbehörde, die Handelsüberwachungsstellen an Warenbörsen gemäß § 2 Absatz 3
Drucksache 31/09
... Dem Bundeskartellamt sind auf Anforderung Auswertungen auf Basis der Daten nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstaben a und d und Nr. 2b und d bis h zur Fusionskontrolle nach dem
Drucksache 522/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaft einen Antrag auf Feststellung stellen, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen. Es teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaft alle sachdienlichen Informationen mit, insbesondere Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Vereinbarungen und Absprachen. Es holt zur wettbewerblichen Beurteilung eine Stellungnahme des Bundeskartellamtes ein, die ebenfalls der Europäischen Kommission übermittelt wird. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaft auf eigene Veranlassung für eine der Sektorentätigkeiten in Deutschland ein solches Verfahren einleitet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schätzung des Auftragswertes
§ 3 Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4 Dienstleistungen des Anhangs 1
§ 5 Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
Abschnitt 2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 6 Vergabeverfahren
§ 7 Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen
§ 8 Nebenangebote und Unteraufträge
§ 9 Rahmenvereinbarungen
§ 10 Dynamische elektronische Verfahren
§ 11 Wettbewerbe
Abschnitt 3 Bekanntmachungen und Fristen
§ 12 Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen
§ 13 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 14 Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb
§ 15 Bekanntmachung von vergebenen Aufträge
§ 16 Abfassung der Bekanntmachungen
§ 17 Fristen
§ 18 Verkürzte Fristen
§ 19 Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
§ 20 Eignung und Auswahl der Unternehmen
§ 21 Ausschluss vom Vergabeverfahren
§ 22 Bewerber- und Bietergemeinschaften
§ 23 Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen
§ 24 Prüfungssysteme
§ 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
§ 26 Behandlung der Angebote
§ 27 Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 28 Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen
§ 29 Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 30 Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
§ 31 Ausnahme von Informationspflichten
Abschnitt 6 Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen
§ 32 Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen
§ 33 Statistik
§ 34 Übergangsbestimmungen
Anhang 1
Teil A4
Teil B
Anhang 2 Technische Spezifikationen
3 Begriffsbestimmungen
Anhang 3 In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen
I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemein
1. Sachverhalt
2. Zielsetzung
3. Lösung
4. Alternativen
5. Rechtssetzungskompetenz
6. Gender Mainstreaming
7. Kosten
9. Befristung
10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
B. Im Einzelnen
3 Inhaltsübersicht
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 (§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu §§ 17
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Abschnitt 6 Besondere Bestimmungen
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
Drucksache 428/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Weißbuch: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts (2008/2154(INI))
... – in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen5 sowie unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 622/2008 der Kommission vom 30. Juni 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 hinsichtlich der Durchführung von Vergleichsverfahren in Kartellfällen6,
Drucksache 65/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
... Allerdings kann bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, namentlich auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts wie etwa bei Kartellordnungswidrigkeiten, durchaus im Einzelfall eine prozessrechtliche Situation entstehen, die eine "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 160b
§ 202a
§ 212
§ 257b
§ 257c
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Probleme des geltenden Rechts
2. Lösung
II. Besonderheiten im Jugendstrafverfahren und im Bußgeldverfahren
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 257b
Zu § 257c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 834: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
Drucksache 824/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern KOM (2009) 591 endg.; Ratsdok. 15330/09
... Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden Einzelfallprüfungen wie auch umfassenderen Untersuchungen der Lebensmittelmärkte die inzwischen gebührende Priorität einräumen. Alles in allem haben diese Maßnahmen zu einem wesentlich besseren Verständnis der Funktionsweise dieses so wichtigen Wirtschaftssektors beigetragen. Darüber hinaus haben es verschiedene Untersuchungen ermöglicht, eine beträchtliche Zahl gravierender Verstöße festzustellen, wie etwa Fälle von Kartellbildung oder Verkaufspreisbindung. Den entsprechenden Verstößen wurde durch Unterlassungsanordnungen, gegebenenfalls in Kombination mit empfindlichen Geldstrafen, unverzüglich Einhalt geboten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Jüngste Preisentwicklungen
Abbildung 1: Jüngste Preisentwicklungen entlang der Lebensmittelversorgungskette, EU-27
3. Bewältigung der grössten Herausforderungen für die europäische Lebensmittelversorgungskette
3.1. Förderung nachhaltiger, marktbasierter Beziehungen zwischen den Akteuren der Lebensmittelversorgungskette
3.1.1. Verhandlungsmacht und potenziell unlautere Handelspraktiken
3.1.2. Marktmacht und potenziell wettbewerbswidrige Praktiken
3.2. Erhöhung der Transparenz entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette zur Förderung des Wettbewerbs und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Preisvolatilität
3.3. Förderung der Integration und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelversorgungskette in allen Mitgliedstaaten
3.3.1. Integration der Lebensmittelversorgungskette
3.3.2. Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelversorgungskette
4. Umsetzung politischer Initiativen
5. Fazit
>> Weitere Fundstellen >>
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