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0760/08
0225/08
0906/08
0225/08B
0603/1/08
0960/1/08
0963/08
0603/08B
0691/1/08
0968/08
0315/08
0561/08
0398/08
0109/08B
0694/1/08
0973/2/08
0759/1/08
0653/08
0076/08
0265/08
0958/08
0883/08
0146/08
0304/08
0341/1/08
0129/08
0973/08B
0605/08
0403/08
0012/1/08
0747/08
0349/1/08
0827/08
0404/08
0233/08
0437/08
0248/08B
0547/1/08
0571/08
0154/08
0547/08B
0349/08
0325/08
0302/08
0530/08
0506/08
0603/2/08
0967/08
0630/08
0581/08
0900/08
0694/08B
0560/1/08
0012/08B
0960/08B
0700/1/08
0129/1/08
0694/08
0879/08
0112/08
0847/08
0010/08
0759/08
0222/07
0838/07
0084/07B
0276/07
0274/07B
0224/1/07
0834/07
0378/07
0207/07
0768/07B
0475/07
0734/07
0811/07
0377/07
0666/07
0533/07
0274/1/07
0681/07
0008/07
0075/07
0800/07
0247/07
0902/07
0563/1/07
0604/1/07
0776/07
0225/07
0117/1/07
0529/07
0275/07B
0305/07
0068/07
0306/07
0583/07
0798/07
0865/1/07
0064/07
0320/07
0419/07
0865/07
0309/2/07
0278/1/07
0663/07
0612/07
0929/07
0150/07B
0862/07
0800/1/07
0535/07B
0275/1/07
0150/07
0298/07
0011/07
0278/07B
0270/07
0063/07
0865/07B
0535/1/07
0489/07
0826/07
0392/07
0403/07
0604/07
0502/07
0659/07
0800/07B
0469/07
0080/07
0084/1/07
0919/07
0555/07
0229/07
0665/07
0768/07
0278/07
0275/07
0486/07
0604/07B
0224/07B
0309/07B
0568/07
0420/07
0021/07
0331/06
0751/06
0818/06
0330/06
0012/06
0533/06
0359/06B
0254/06
0012/06B
0223/06
0032/06
0556/06
0111/1/06
0258/1/06
0539/06
0735/06
0359/06
0394/06
0274/06
0786/06
0672/06
0764/06
0081/13/06
0058/06
0080/06
0246/06
0285/06
0865/06
0111/06B
0156/06
0257/06B
0507/06
0280/06
0058/2/06
0456/06
0261/06
0081/06
0910/06
0512/06
0058/1/06
0739/06
0058/06B
0394/06B
0257/06
0205/06
0258/06B
0855/06
0331/06B
0257/1/06
0796/06
0359/1/06
0081/16/06
0081/17/06
0141/06
0751/1/06
0175/06
0143/06
0153/06
0755/06
0012/1/06
0358/06
0306/06
0394/1/06
0081/12/06
0705/06
0331/1/06
0303/06
0606/05
0240/05
0655/05
0491/05
0745/05
0582/05
0807/05
0194/05
0252/05
0094/05
0710/05
0408/05
0829/05
0338/05B
0754/05
0248/05
0942/1/05
0471/05
0285/05
0499/05
0286/1/05
0897/05
0911/1/05
0616/05B
0092/05B
0210/2/05
0033/05
0053/05
0312/05
0935/05
0932/05
0246/05
0710/1/05
0085/05
0364/05
0911/05B
0252/05B
0210/05B
0019/05
0616/05
0911/05
0783/05
0018/05
0818/05
0286/05B
0408/05B
0337/05
0210/05
0519/1/05
0401/05
0511/05
0252/1/05
0163/1/05
0243/05
0151/05
0326/05B
0244/05
0519/05B
0086/05
0186/05
0395/05
0588/05
0359/05B
0408/1/05
0246/1/05
0766/05
0359/1/05
0139/05
0615/05
0710/3/05
0820/05
0492/05
0326/1/05
0569/05
0042/05
0359/05
0639/05
0092/05
0220/05
0853/05
0622/05
0710/05B
0599/05
0003/1/05
0497/05
0942/05B
0561/05
0599/05B
0246/05B
0210/1/05
0616/2/05
0338/05
0033/2/05
0672/05
0338/1/05
0942/05
0033/05B
0092/1/05
0003/05B
0095/05
0122/05
0496/05
0269/04
0268/04
0720/1/04
0618/04
0525/04
0855/04
0994/04
0727/1/04
0413/04B
0917/04
0166/04
0336/04
0610/04
0417/04B
0622/04
0270/04
0727/04B
0184/04
0919/4/04
0327/04
0645/04
0722/04
0458/04B
0722/1/04
0128/04B
0525/04B
0664/04
0525/1/04
0417/04
0994/1/04
0994/04B
0283/04
0613/04
0441/04
0915/04
0184/04B
0722/04B
0774/03
0774/03B
0450/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 150/19

... 2. die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung eines Erdkabels für Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt im Küstenbereich von Nord- und Ostsee, die in einem 20 Kilometer breiten Korridor, der längs der Küstenlinie landeinwärts verläuft, verlegt werden sollen; Küstenlinie ist die in der Seegrenzkarte Nummer 2920 "Deutsche Nordseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII, und in der Seegrenzkarte Nummer 2921 "Deutsche Ostseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie jeweils im Maßstab 1 : 375 000 dargestellte Küstenlinie,*



Drucksache 643/19

Entschließung des Bundesrates zur teilweisen Verwendung kartellrechtlich abgeschöpfter Vorteile und Kartellbußen zugunsten der Verbraucherarbeit



Drucksache 186/19

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum



Drucksache 44/19

... "Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 4
Ausschluss von der Beförderung

§ 5
Erhöhtes Beförderungsentgelt

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil1

I. Allgemeines

II. Alternativen

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

3. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VII. Auswirkungen von gleichstellungsrelevanter Bedeutung

II. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 382/19

... "6. über die tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung, einschließlich einer Kartendarstellung zur aktuellen Netzabdeckung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/19




‚Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 77q
Vorausschau zum Mobilfunknetzausbau

§ 77r
Verordnungsermächtigung


 
 
 


Drucksache 608/19

... , auf das sich der gesonderte Hebesatz bezieht, sind jeweils nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres von der Gemeinde zu bestimmen, in einer Karte nachzuweisen und im Wege einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu geben. In der Allgemeinverfügung sind die planungsrechtlichen oder tatsächlichen Umstände für die Heranziehung der Flächen und deren Umfang nachvollziehbar darzulegen und zu begründen. Hat eine Gemeinde ein Gebiet für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 503/19

... sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen oder die Stärkung der Innenentwicklung in Betracht. Die Gemeinde hat den gesonderten Hebesatz auf einen bestimmten Gemeindeteil zu beschränken, wenn nur für diesen Gemeindeteil die städtebaulichen Gründe vorliegen. Der Gemeindeteil muss mindestens 10 Prozent des gesamten Gemeindegebiets umfassen und in dem Gemeindeteil müssen mehrere baureife Grundstücke belegen sein. Die genaue Bezeichnung der baureifen Grundstücke, deren Lage sowie das Gemeindegebiet, auf das sich der gesonderte Hebesatz bezieht, sind jeweils nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres von der Gemeinde zu bestimmen, in einer Karte nachzuweisen und im Wege einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu geben. In der Allgemeinverfügung sind die städtebaulichen Erwägungen nachvollziehbar darzulegen und die Wahl des Gemeindegebiets, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll, zu begründen. Hat eine Gemeinde die Grundstücksgruppe baureifer Grundstücke bestimmt und für die Grundstückgruppe der baureifen Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festgesetzt, muss dieser Hebesatz für alle in der Gemeinde oder dem Gemeindeteil liegenden baureifen Grundstücke einheitlich und höher als der einheitliche Hebesatz für die übrigen in der Gemeinde liegenden Grundstücke sein."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 300/19 (Beschluss)

... Aufgrund der Änderung in Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer G.5.2.1 Absatz 3 PAuswVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.1 Absatz 1 Satz 2, 3, Absatz 2 Satz 1 PAuswVwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.2 Absatz 4 bis 6 PAuswVwV

4. Zu Artikel 1 Nummer G.11.3.1 Absatz 1 Satz 1 PAuswVwV

1. Zur zeitnahen Überarbeitung

2. Zu § 5 PAuswG

3. Zu § 10 Absatz 5 Nummer 3 PAuswG

4. Zu Nummer V.19.1.2 PAuswVwV


 
 
 


Drucksache 495/19

... § 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Abschnitt 7a
Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Unterabschnitt 2
Ersatzdokumentation

§ 17
Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation

§ 17a
Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation

§ 18
Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form

§ 19
Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform

§ 20
Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form

§ 21
Kennzeichnung von Schusswaffen

Abschnitt 7a
Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen

§ 25a
Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen

§ 25b
Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen

§ 25c
Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2015/2403 entsprechen

Artikel 2
Änderung der Beschussverordnung

Abschnitt 3
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

§ 11
Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

Abschnitt 4a
Verfahren bei der Einzelprüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen

Abschnitt 3
Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

§ 11
Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

Abschnitt 4a
Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen

§ 21a
Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen

§ 21b
Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens

§ 21c
Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung

Artikel 3
Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung

§ 2a
Datenübermittlung an die Waffenbehörden

§ 6
Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen

Artikel 4
Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen

Systematisierung der Vorschriften über das Verbringen

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Rechtsetzungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsetzungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 und 8

Zu Nummer 6

Zu § 25a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25b

Zu § 25c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zur Aufhebung des Absatzes 3

Zur Aufhebung des Absatzes 4

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu § 21a

Zu § 21b

§ 21c
Die Vorschrift regelt die Ausstellung der Deaktivierungsbescheinigung nach den Vorgaben des Anhangs III zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2403 .

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 289/19 (Beschluss)

... Die BUB geht auf die Umgebungslärm-Richtlinie zurück. Die dort festgelegten Anforderungen für ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren sollen strategische Lärmkarten und einen Vergleich der Lärmbelastungen über verschiedene Mitgliedstaaten hinweg ermöglichen.



Drucksache 300/1/19

... Aufgrund der Änderung in Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer G.3.1.1 PAuswVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer G.5.2.1 Absatz 3 PAuswVwV

3. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.1 Absatz 1 Satz 2, 3, Absatz 2 Satz 1 PAuswVwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.2 Absatz 4 bis 6 PAuswVwV

5. Zu Artikel 1 Nummer G.11.3.1 Absatz 1 Satz 1 PAuswVwV

6. Zur zeitnahen Überarbeitung

7. Zu § 5 PAuswG

8. Zu § 10 Absatz 5 Nummer 3 PAuswG

9. Zu Nummer V.19.1.2 PAuswVwV


 
 
 


Drucksache 168/19

... Der Entwurf erklärt in Absatz 3 des § 202a StGB-E den Versuch der Datenausspähung für strafbar. Damit wird nicht nur der strafrechtliche Schutz für digitale Daten an denjenigen für körperliche Gegenstände angeglichen, sondern zugleich auch die derzeit bestehende Inkonsistenz beseitigt, dass zwar die Vorbereitung einer Datenausspähung nach § 202c StGB strafbar ist, der Versuch aber nicht. De lege lata bleiben damit selbst massenhaft begangene Versuchshandlungen straflos, unabhängig davon, ob diese an dem Unvermögen des Täters oder an der Qualität der Zugangssicherung scheitern (Ernst NJW 2007, 2661 [2662]; Graf in: MüKo-StGB, 3. Aufl. 2017, § 202a Rn. 109). Straflos sind derzeit beispielsweise computergesteuerte Cyberangriffe auf Firmen, bei denen in einem "trial and error - Verfahren" unter Umständen mehrere Tage lang mittels eines automatisiert ablaufenden Hacking-Tools erfolglos versucht wird, den Zugang zur Firmendatenbank zu hacken, um an die Kunden- und Kreditkartendaten zu gelangen (Graf in: MüKo-StGB, 3. Aufl. 2017, § 202a Fn. 360). Gleiches gilt für automatisierte Versuche mittels spezieller Programme, Passwörter von Privatpersonen, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung zu "knacken". Den Opfern dieses Vorgehens stehen derzeit bestenfalls technische Gegenmaßnahmen zur Verfügung. Solche Handlungen im Versuchsstadium sind aber mindestens ebenso - wenn nicht sogar noch eher - strafwürdig als vorgelagerte Handlungen im bloßen Vorbereitungsstadium, wo bereits die einmalige Verschaffung eines entsprechenden Hacking-Tools in § 202c StGB unter Strafe gestellt ist. Die fehlende Versuchsstrafbarkeit im geltenden Recht ist daher sachlich nicht nachvollziehbar. Auch aus dogmatischer Sicht vermag es zu nicht zu überzeugen, dass das geltende Recht zwar vor der bloß abstrakten Rechtsgutsgefährdung durch eine Vorbereitungshandlung, nicht aber vor der im Versuch liegenden konkreten Rechtsgutsgefährdung schützt.



Drucksache 6/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1 eIDKG

2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 10 Absatz 2 Satz 2, 3 - neu -, § 13 Absatz 2 Satz 1, § 19, § 26 eID KG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

3. Zu Artikel 1 § 19 eID-KG-E

4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3, § 25 eID-KG

5. Zu Artikel 6 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 557/19

... "Werden von Unternehmen der privaten Krankenversicherung elektronische Gesundheitskarten für die Verarbeitung von Daten nach Absatz 3 Satz 1 an ihre Versicherten ausgegeben, gelten Absatz 2 Satz 2 sowie die Absätze 3 bis 5a, 6 und 8 entsprechend."



Drucksache 289/19

... Die BUB geht auf die Umgebungslärm-Richtlinie zurück. Die dort festgelegten Anforderungen für ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren sollen strategische Lärmkarten und einen Vergleich der Lärmbelastungen über verschiedene Mitgliedstaaten hinweg ermöglichen.



Drucksache 401/19

... Das Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt ist insoweit herzustellen, als es um den Wettbewerb und das effiziente Funktionieren des Erdgasbinnenmarktes geht. Fragen der Versorgungssicherheit sowie des effizienten Funktionierens des regulierten Netzes fallen nicht unter das Einvernehmenserfordernis.



Drucksache 643/1/19

Entschließung des Bundesrates zur teilweisen Verwendung kartellrechtlich abgeschöpfter Vorteile und Kartellbußen zugunsten der Verbraucherarbeit - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -



Drucksache 552/19 (Beschluss)

... − Ertragsteuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige durch eine zusätzliche Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte, beispielsweise für die freien Eintritte in Museen, Schwimmbäder oder andere öffentliche Einrichtungen;



Drucksache 128/19

... "Elektronische Gesundheitskarten, die ab dem 1. Dezember 2019 von den Krankenkassen ausgegeben werden, müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Versicherten ab dem 1. Dezember 2019 auf Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen."



Drucksache 356/2/19

... Es bedarf daher einer klaren gesetzlichen Regelung, um den gegenwärtigen Zustand zu beenden. Dabei muss sich der Gesetzgeber entscheiden, in welchem Umfang er Guthaben-Karten steuerlich begünstigen will. Dabei stehen ihm verschiedene Handlungsalternativen zur Verfügung:

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Drucksache 356/2/19




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 186/19 (Beschluss)

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum



Drucksache 442/19

... Die Kontrolle großer Marktmacht wird darüber hinaus auch mit Blick auf Plattformen, für die Daten eine besondere Bedeutung haben, durch das deutsche und europäische Kartellrecht sichergestellt.

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Drucksache 442/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten vom 23. November 2018 Drucksache 519/18 B

Zu Ziff. 2:

Zu Ziff. 3:

Zu Ziff. 4:

Zu Ziff. 5:


 
 
 


Drucksache 372/1/19

... es, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des

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Drucksache 372/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Satz 4 FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 1a zu § 2a Abschnitt 2.4 FahrlGDV

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.1.2 und 5 FahrlAusbO

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlPrüfV , Artikel 6 Nummer 1 § 6 Absatz 2 FahrschAusbO , Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 3 Satz 2, § 15a Absatz 3 Satz 1, § 15b Absatz 2 Satz 2 und 3, § 15c Absatz 1 Satz 1 FZV und Artikel 8 Inkrafttreten

‚Artikel 7a Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 FahrlPrüfV

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 16 Absatz 3 Satz 6 und 8 FeV

7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Anlage zu § 1 Gebührennummer 202.5 GebOSt

8. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - Anlage zu § 1 Gebührennummer 301.1 GebOSt

9. Zu Artikel 5 Nummer 3, 5 und 7 Anlage zu § 1 Gebührennummer 302.6, 303.1 und 310 GebOSt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 186/1/19

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 186/1/19




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 104/19

... 4. bei Karten, die Teil der Unterlagen nach Nummer 3 sind, zumindest die Legende;

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Drucksache 104/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Kapitel 1
Anwendungsbereich

Artikel 1
Umweltverträglichkeitsprüfungen geplanter Projekte

Artikel 2
Strategische Umweltprüfungen von Plan- und Programmentwürfen

Kapitel 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte

Artikel 3
Benachrichtigung

Artikel 4
UVP-Dokumentation; Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 5
Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 6
Stellungnahmen der Behörden

Artikel 7
Austausch von Informationen

Artikel 8
Konsultationen vor dem Erlass der Entscheidung

Artikel 9
Übermittlung der Entscheidung

Artikel 10
Analyse nach Durchführung des Projektes

Kapitel 3
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen

Artikel 11
Benachrichtigung

Artikel 12
Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände

Artikel 13
Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Stellungnahmen der Behörden

Artikel 15
Austausch von Informationen

Artikel 16
Konsultationen vor der Annahme des Plans oder des Programms

Artikel 17
Übermittlung des angenommenen Plans oder Programms

Artikel 18
Überwachung

Kapitel 4
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 19
Einhaltung von Fristen

Artikel 20
Übersetzungen

Artikel 21
Elektronische Kommunikation

Artikel 22
Zuständige Behörde

Artikel 23
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 24
Andere völkerrechtliche Verträge

Artikel 25
Inkrafttreten und Kündigung der Vereinbarung

Artikel 26
Außerkrafttreten der Vereinbarung vom 11. April 2006

Anlage n
zur Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften der Vereinbarung

Zur Präambel

Zu Kapitel 1 Anwendungsbereich

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Kapitel 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Kapitel 3
(Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen)

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Artikel 15
(Austausch von Informationen)

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Kapitel 4
(Gemeinsame Vorschriften)

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8


 
 
 


Drucksache 90/19

... In Absatz 2 wird die im vorherigen § 11 Absatz 3 Satz 2 Bewachungsverordnung vorgesehene Verpflichtung während des Wachdienstes den Ausweis sichtbar zu tragen, gestrichen. Es ist insoweit ausreichend, wenn in den Fällen des neuen Absatz 3 das Schild sichtbar zu tragen ist. Der Ausweis ist auf Verlangen der Vollzugsbehörden vorzuzeigen. Grundsätzlich kann der Ausweis auch in Form einer Klappkarte ausgestaltet sein, der die personenbezogenen Daten auf der Innenseite enthält.



Drucksache 6/1/19

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/1/19




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1 eIDKG

2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 10 Absatz 2 Satz 2, 3 - neu -, § 13 Absatz 2 Satz 1, § 19, § 26 eIDKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

3. Zu Artikel 1 § 19 eIDKG-E

4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3, § 25 eIDKG

5. Zu Artikel 6 Absatz 1 Inkrafttreten 1


 
 
 


Drucksache 592/19

... und Bundeskartellamt lediglich 2,25 Cent pro Kilowattstunde.



Drucksache 363/19 (Beschluss)

... "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."



Drucksache 278/19

... "Fachkräften mit akademischer Ausbildung, die einen Beruf ausüben, der zu den Gruppen 21, 221 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, wird die Blaue Karte EU abweichend von Satz 1 mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, wenn die Höhe des Gehalts mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/19




§ 421b
Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland

,Artikel 2a Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

,Artikel 52a Änderung des AZR-Gesetzes

§ 23a
Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik


 
 
 


Drucksache 514/19

... Infolge der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnfernverkehr entsteht der Wirtschaft voraussichtlich geringfügiger einmaliger Aufwand durch die Umstellung der Tarifstruktur der betroffenen Unternehmen und Umstellung der Fahrkartenautomaten. Dieser Aufwand ist mit dem Wegfall der Differenzierung zwischen Personenschienenbahnnah- und -fernverkehr und damit mit einer Vereinfachung bei der Gestaltung der Beförderungstarife verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 398/19

... Durch die Änderung des Namens des BfE ergibt sich ein einmaliger Erfüllungsaufwand für Sachkosten in Höhe von ca. 40.000 Euro unter anderem aufgrund der Änderungen in Publikationen und Visitenkarten, Änderungen in Messeständen, mobilen Ausstellungen, Internet-Applikationen, CD des Bundes und von Copyrights von Filmen und Schildern an Immobilien. Von diesen Kosten entfallen ca. 90 % auf Kosten externer Dienstleister.



Drucksache 305/19

Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2017/2018 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung



Drucksache 603/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat sieht sich außerdem durch die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zu Vergleichsportalen darin bestätigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser davor geschützt werden sollten, durch nicht wahrheitsgemäße Einblendungen über die Verfügbarkeit des ausgewählten Angebots und die aktuelle Nachfrage zu einer Bestellung gedrängt zu werden. Ein wesentliches Problem wird darin gesehen, dass diesbezügliche Wettbewerbsverstöße bzw. die Unwahrheit der Angaben nur schwer nachgewiesen werden können. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zu prüfen, ob im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ein eigener Tatbestand geschaffen werden könnte, der unrichtige Angaben zur Verfügbarkeit und aktuellen Nachfrage betreffend eine über eine Online-Plattform angebotene oder beworbene Leistung ausdrücklich als eine unlautere geschäftliche Handlung qualifiziert und jedenfalls bei Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte für einen Verstoß, wie beispielsweise die Feststellung unplausibler Angaben bei Testbestellungen, dem Plattform-Betreiber die Beweislast für die Richtigkeit der Angaben auferlegt.



Drucksache 175/18

... 5. Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 36a
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Einschränkungen von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)


 
 
 


Drucksache 95/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Beratung des Verordnungsvorschlags auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass wesentliche Vereinfachungen der Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere das Erfordernis der in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f) des Verordnungsvorschlags ("Überwachung der Durchführung") aufgeführten Indikatoren, Übersichtskarten und Berichte zu prüfen. Der Berichts- und Vollzugsaufwand der Länder darf durch die Neufassung der POP-Verordnung nicht ausgeweitet werden; insbesondere darf kein Mehraufwand bei der Durchsetzung abfallrechtlicher Regelungen für die Länder entstehen.



Drucksache 391/1/18

... b) Der Bundesrat erinnert an seine Forderung zur Einführung einer selektiven Drittanbietersperre (BR-Drucksache 436/16(B) -, Ziffer 3). Er schlägt vor, § 45d Absatz 3 TKG um den rechtsverbindlichen Anspruch Betroffener auf die Einrichtung einer selektiven Sperre für ausgewählte Anbieter oder Leistungen zu ergänzen. § 45d Absatz 3 TKG eröffnet Nutzern derzeit die Möglichkeit, kostenlos eine sogenannte Drittanbietersperre einzurichten. Abrechnungen von Drittanbietern werden so generell unterbunden, was jedoch dazu führt, dass diese bequeme Abrechnungsmöglichkeit auch für seriöse und nützliche Dienste, wie z.B. die mobile Buchung von Fahrkarten, nicht mehr zur Verfügung steht. Eine selektive, auf einzelne Anbieter oder Branchen beschränkte Sperre wird zwar derzeit von einigen Mobilfunkanbietern freiwillig angeboten, einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.



Drucksache 219/18

... Das Angebot von Möglichkeiten zur Entwicklung eines einheitlichen EU-Impfpasses würde die Kontinuität der Immunisierung von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere von Kindern, auch beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat sicherstellen. Gegenwärtig ergeben sich durch die große Bandbreite an Impfkalendern und Impfpässen Praxishindernisse sowohl für die wirksame Verfolgung, Überwachung und Dokumentation der Impfgeschichte als auch für die Kommunikation zwischen verschiedenen Impfstoffherstellern innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten. Die Hauptprobleme sind zum Beispiel, dass Impfdokumente oft nur in der Landessprache vorliegen, dass häufig nicht nachvollzogen werden kann, welche Impfungen in welchen Dosen verabreicht wurden, dass eine Immunisierung, die bereits im Ursprungsland begonnen wurde, nicht erkannt oder nicht fortgeführt werden kann, vor allem wenn ein Kind sich mitten in einem Impfprogramm befindet, das zwar Bestandteil des Impfplans des Herkunftslandes, nicht aber des Aufnahmelandes ist. Eine EU-weit einheitliche Impfkarte mit einem vereinbarten Grundinformationsbestand für die einzelnen Impfungen könnte die Interpretation von Impfpässen erleichtern, vor allem beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat, und Impfhindernisse abbauen; sowohl Bürger als auch Gesundheitsdienstleister würden die einschlägigen Informationen erhalten, die sie brauchen, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung gegen durch Impfung vermeidbare Krankheiten immunisiert ist. In der 2009 durchgeführten Konsultation der Interessenträger zum Impfschutz von Kindern befürworteten 87 % der Befragten einen einheitlichen EU-Impfpass.



Drucksache 391/18 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat erinnert an seine Forderung zur Einführung einer selektiven Drittanbietersperre (BR-Drucksache 436/16(B) -, Ziffer 3). Er schlägt vor, § 45d Absatz 3 TKG um den rechtsverbindlichen Anspruch Betroffener auf die Einrichtung einer selektiven Sperre für ausgewählte Anbieter oder Leistungen zu ergänzen. § 45d Absatz 3 TKG eröffnet Nutzern derzeit die Möglichkeit, kostenlos eine sogenannte Drittanbietersperre einzurichten. Abrechnungen von Drittanbietern werden so generell unterbunden, was jedoch dazu führt, dass diese bequeme Abrechnungsmöglichkeit auch für seriöse und nützliche Dienste, wie z.B. die mobile Buchung von Fahrkarten, nicht mehr zur Verfügung steht. Eine selektive, auf einzelne Anbieter oder Branchen beschränkte Sperre wird zwar derzeit von einigen Mobilfunkanbietern freiwillig angeboten, einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.



Drucksache 554/18 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, Standpunkte der nationalen Parlamente stärker in das Blickfeld zu rücken und auch dann eine Antwort in aggregierter Form auszuarbeiten, wenn der Schwellenwert für eine "gelbe Karte" zwar nicht erreicht wird, eine erhebliche Anzahl nationaler Parlamente jedoch ähnliche Bedenken äußert. Wichtig ist dabei eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten der begründeten Stellungnahmen der Parlamente.



Drucksache 603/1/18

... 4. Der Bundesrat sieht sich außerdem durch die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zu Vergleichsportalen darin bestätigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser davor geschützt werden sollten, durch nicht wahrheitsgemäße Einblendungen über die Verfügbarkeit des ausgewählten Angebots und die aktuelle Nachfrage zu einer Bestellung gedrängt zu werden. Ein wesentliches Problem wird darin gesehen, dass diesbezügliche Wettbewerbsverstöße bzw. die Unwahrheit der Angaben nur schwer nachgewiesen werden können. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zu prüfen, ob im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ein eigener Tatbestand geschaffen werden könnte, der unrichtige Angaben zur Verfügbarkeit und aktuellen Nachfrage betreffend eine über eine Online-Plattform angebotene oder beworbene Leistung ausdrücklich als eine unlautere geschäftliche Handlung qualifiziert und jedenfalls bei Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte für einen Verstoß, wie beispielsweise die Feststellung unplausibler Angaben bei Testbestellungen, dem Plattform-Betreiber die Beweislast für die Richtigkeit der Angaben auferlegt.



Drucksache 209/1/18

... a) In Nummer 2 § 11b Absatz 9 Nummer 4 sind nach dem Wort "Verfassungsschutz" die Wörter ", zur Polizei, zu Gewerbekarteien, zum Handelsregister" einzufügen.



Drucksache 182/18

... Im Einklang mit der Richtlinie 2004/38/EG erhalten mobile Bürger und ihre Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, auch Dokumente zum Nachweis ihres Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat. Obwohl diese Aufenthaltsdokumente keine Reisedokumente sind, berechtigen Aufenthaltskarten für Familienangehörige mobiler EU-Bürger, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, zusammen mit einem Reisepass den Inhaber, ohne Visum in die EU einzureisen, wenn sie einen EU-Bürger begleiten oder ihm nachziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte und Datenschutz

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Nationale PERSONALAUSWEISE

Artikel 3
Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen

Artikel 4
Erfassung biometrischer Identifikatoren

Artikel 5
Auslaufregelung

Kapitel III
AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger

Artikel 6
Mindestangaben

Kapitel IV
AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN

Artikel 7
Einheitliche Gestaltung

Artikel 8
Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 9
Kontaktstelle

Artikel 10
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Monitoring

Artikel 12
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 127/18

... Die Vorschläge der Kommission zu Geoblocking8, grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten9, Modernisierung des Mehrwertsteuersystems10, vertragsrechtliche Aspekte digitaler Inhalte11 und die anstehende Initiative zu Online-Plattformen12 werden Einzelhändler bei der reibungslosen Abwicklung ihrer Geschäfte im Internet unterstützen. Die Kommission hat zudem Maßnahmen für eine gerechte und wirksame Besteuerung der digitalen Wirtschaft13 und für die Sicherstellung der Unabhängigkeit von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen14 vorgeschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/18




Mitteilung

1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa

2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen

3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel

4 Niederlassungsbedingungen

Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen

Standortspezifische Vorschriften

Lokale Raumplanung

Schwellenwerte in Bezug auf die Größe

Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte

4 Niederlassungsverfahren

Vereinfachte Verfahren

4 Transparenz

Dauer der Verfahren

4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb

Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel

Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung

Verkaufsförderung und Preisnachlässe

Spezifische Vertriebskanäle

4 Öffnungszeiten

Spezifische Steuern für den Einzelhandel

Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen

Regulatorische Herkunftsbeschränkungen

Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels

5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften

Verwaltungsaufwand und Sanktionen

6. Schlussfolgerungen

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... Der Nachweis, ob die Konzentration von akutstationären Versorgungskapazitäten wettbewerbsrechtlich bzw. kartellrechtlich zulässig ist, behindert und verzögert die Umsetzung der notwendigen Änderungen im Krankenhausplan des jeweiligen Landes und der entsprechenden Planung der Baumaßnahmen erheblich. Die notwendige Einbeziehung des jeweils zuständigen Landesministeriums und des Bundeskartellamts stellt einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar, der die termin- und fristgerechte Planung und das Ziel der Zusammenlegung von Kapazitäten gefährdet. So fallen beispielsweise Krankenhausverbünde, die in Übereinstimmung mit dem Krankenhausplan ihre Versorgungskapazitäten abgestimmt haben, nicht automatisch unter das Wettbewerbsrecht, wären aber bei einem entsprechenden Antrag aufwändig zu prüfen.



Drucksache 391/18

... Die Zuständigkeit des Bundeskartellamt hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Aspekte des Artikel 6 Geoblocking-VO im Businessto-Business-Verhältnis bleibt von der Zuständigkeitszuweisung an die Bundesnetzagentur unberührt.



Drucksache 209/18 (Beschluss)

... bb) In Absatz 9 Nummer 4 sind nach dem Wort "Verfassungsschutz," die Wörter "zur Polizei, zu Gewerbekarteien, zum Handelsregister," einzufügen.



Drucksache 223/18

... Umweltagentur erstellt, veröffentlicht und aktualisiert auf Basis der Daten gemäß Absatz 1 regelmäßig oder auf Ersuchen der Kommission eine EU-weite Übersicht, die gegebenenfalls Indikatoren für die Outputs, Ergebnisse und Auswirkungen dieser Verordnung, Karten und Berichte der Mitgliedstaaten umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 551/18 (Beschluss)

... Die in der Begründung angegebenen Ziele des Registers lassen sich anschaulich nur mittels einer Kartendarstellung erreichen. Insbesondere bei großflächigen Industriebetrieben ist die Adresse zur Standortbestimmung und detaillierten Kartendarstellung nicht ausreichend. Für eine Ausbreitungsbetrachtung sind die Geokoordinaten der Emissionsquelle maßgeblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18 (Beschluss)




A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der 44. BImSchV

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 44. BImSchV

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4a - neu - der 44. BImSchV

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 18a - neu -, 23a - neu - der 44. BImSchV

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, § 6 Absatz 3, § 21 Absatz 4 Satz 2, § 23 Absatz 3, 7 und 8 der 44. BImSchV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 der 44. BImSchV

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 der 44. BImSchV

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 der 44. BImSchV

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 Satz 1 der 44. BImSchV

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 der 44. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Absatz 14, Absatz 16 Nummer 2 Buchstabe a, § 11 Absatz 9, § 13 Überschrift, Absatz 1, Absatz 9 Nummer 1, 2, § 24 Absatz 8 der 44. BImSchV

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 10 der 44. BImSchV

13. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 13 Satz 1, 2 der 44. BImSchV

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 13 Satz 3 - neu - der 44. BImSchV

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 der 44. BImSchV

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 der 44. BImSchV

17. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 2 Satz 2 der 44. BImSchV

18. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 11 - neu - der 44. BImSchV

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 der 44. BImSchV

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1, Nummer 4 der 44. BImSchV

21. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 7 Satz 2 der 44. BImSchV

22. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 9 Satz 5 - neu -, Absatz 11 Satz 3 - neu - der 44. BImSchV

23. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 13 der 44. BImSchV

24. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 13, Absatz 14, § 38 Absatz 4 Nummer 7 - neu - der 44. BImSchV

25. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Satz 2 - neu - der 44. BImSchV

26. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 1, 2, Absatz 2 Satz 1 der 44. BImSchV

27. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 6 Nummer 2, Absatz 7 Nummer 3 der 44. BImSchV

28. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 9 der 44. BImSchV

29. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 der 44. BImSchV

30. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 7 Satz 2 der 44. BImSchV

31. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 9 der 44. BImSchV

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 1 der 44. BImSchV

33. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 5 Satz 2 und 3 der 44. BImSchV

34. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 8 - neu - der 44. BImSchV

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 9 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu - der 44. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 der 44. BImSchV

37. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c - neu - der 44. BImSchV

38. Zu Artikel 1 § 34 Satz 1 Nummer 3 - neu - der 44. BImSchV

39. Zu Artikel 1 Überschrift zu Abschnitt 5 der 44. BImSchV

40. Zu Artikel 1 § 36a - neu - der 44. BImSchV

§ 36a
Informationsformate und Übermittlungswege

41. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 und 3 der 44. BImSchV

42. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 7 Satz 2 der 44. BImSchV

43. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 9 - neu - der 44. BImSchV

44. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 10 - neu - der 44. BImSchV

45. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 2 - neu - der 1. BImSchV

46. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 19 Absatz 1 der 1. BImSchV

§ 27a
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die zwischen dem 22. März 2010 und dem 30. Juni 2019 errichtet oder wesentlich geändert wurden oder werden

47. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b und c - neu - § 19 Absatz 2 der 1. BImSchV

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

48. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b - neu - § 22 Absatz 2 - neu - der 1. BImSchV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 170/1/18

... 9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Parallelstrukturen und Doppelregelungen zu vermeiden sind. Er bittet die Bundesregierung und die Kommission, das Verhältnis des Verordnungsvorschlags zum Kartellrecht klarzustellen.



Drucksache 568/18

... "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit dem Funktion zum



Drucksache 600/18 (Beschluss)

... Der Umtausch wird in dieser 1. Stufe abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers durchgeführt, da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierdokumenten häufig nicht mehr erkennbar ist. Die Aufteilung beruht auf Schätzungen zur Altersverteilung. Bei den ca. 28 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da dann der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann. Bis zum Jahr 2028 sollten möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit dem Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Der für den Beginn der Umtauschpflicht gewählte Zeitpunkt berücksichtigt die bei den Fahrerlaubnisbehörden erforderlichen Vorlaufzeiten, um die Voraussetzungen, insbesondere die Kapazitäten für die Bewältigung der zusätzlichen Anträge, zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/18 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel und Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Angabe zu § 30a und Anlage 8e FeV Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 FeV Nummer 7a - neu - § 24a Absatz 2 FeV Nummer 16a - neu - Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 - neu - FeV

Anlage 8e
(zu § 24a Absatz 2 Satz 1)

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 FeV Nummer 15b* - neu - Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5 FeV Artikel 8 Inkrafttreten

Artikel 8
Inkrafttreten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7b** - neu - § 26 Absatz 1 Satz 5 und Satz 5a - neu - FeV Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 bis 6 - neu - und Absatz 1a - neu - FeV Nummer 15a - neu - Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 FeV Nummer 17a - neu - Anlage 10 zu §§ 26 und 27 FeV

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30a Absatz 2 Satz 3 bis 6 - neu - FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 31 Absatz 4 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 76 Nummer 11a, 11b, 11c und 11d FeV

7. Zu Artikel 4 Anlage zu § 1 GebOSt

‚Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


 
 
 


Drucksache 156/18

... Informationen des öffentlichen Sektors können als Grundlage für vielfältige Produkte und Dienstleistungen verwendet werden. So verwertet beispielsweise die Anwendung iMar Informationen, die von staatlichen Häfen in Spanien veröffentlicht werden, und kombiniert diese mit Windprognosen des spanischen nationalen Wetterdienstes. Dadurch erhalten die Nutzer der Anwendung sowohl Echtzeitinformationen als auch Vorhersagen für die Schifffahrt, mit denen sie ihre Seereiseroute sicher planen können. Ebenso wurden bathymetrische Daten, die ursprünglich von nationalen hydrografischen Diensten für eine sichere Seenavigation erhoben worden waren, von der EMODnet-Partnerschaft zur Erstellung topografischer Karten weiterverwendet, um Sturmvorhersagen in der Nordsee deutlich zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/18




Mitteilung

1 Einführung

2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation

3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation

a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung

4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa

a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B

b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G

5 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 157/18

... Die Kommission beabsichtigt, die Koordinierung zwischen den Behörden in der EU zu verstärken, sodass Genom- und sonstige Gesundheitsdaten sicher ausgetauscht werden können, um die Forschung und die personalisierte Medizin voranzubringen. Durch die Zusammenführung von sequenzierten Genomdaten und sonstigen medizinischen Daten können Ärzte und Forscher ein besseres Bild von Krankheiten bei einer bestimmten Person gewinnen und die für diese Person am besten geeignete Behandlung bestimmen. Dies sollte auf einem transparenten Governance-System beruhen, sodass nationale und regionale "-omik"44-Datenbanken, Biobanken und weitere Register in der gesamten EU miteinander verbunden werden. Das Ziel dieser Koordinierung besteht zunächst darin, bis 2022 mindestens 1 Millionen Genomsequenzen in der EU zugänglich zu machen45. Bis 2025 soll dann eine größere, voraussichtlich populationsbasierte Kohorte (über die Genomsequenzen hinaus) von mindestens 10 Millionen Menschen bereitgestellt werden. Dies umfasst molekulares Profiling, diagnostische Bildgebung, Lebensweise (insbesondere Risikofaktoren), mikrobiologische Genomik und Umweltdaten sowie Verknüpfungen mit elektronischen Patientenakten. Außerdem wird dabei auf prognostischen Ansätzen mithilfe des "digitalen Patienten" aufgebaut, denen Computermodelle, Simulationen und künstlichen Intelligenz zugrunde liegen. Letztlich wird all dies dazu beitragen, die Grundlagen für die Entwicklung einer Referenzkarte (Atlas) aller menschlichen Zellen zu schaffen, um menschliche Gewebe und Organe nach dem neuesten Stand der Technik zu analysieren und Veränderungen im Verlaufe einer Krankheit zu vergleichen und zu verstehen.



Drucksache 361/1/18

... a) Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt im Jahr 2013 und die damit in der Zwischenzeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffene Markttransparenz. Mit Engagement und hoher Aufmerksamkeit können mit diesem System regionale Preisvergleiche angestellt und mögliche Einsparpotenziale proaktiv genutzt werden.



Drucksache 151/18

... Die Dienststelle verfügt über 4.300 t Akten- und Karteimaterial vornehmlich aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges; es gibt aber auch Restbestände aus der Zeit des Ersten Weltkrieges und davor. Unter den Unterlagen befinden sich die Zentralkartei mit ca. 18 Millionen Karteikarten über Angehörige der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderer militärischer und militärähnlicher Verbände, 5 Millionen Wehrstammbücher, 150 Millionen Verlustmeldungen der Einheiten und Sanitätsformationen, 100 Millionen namentliche Veränderungsmeldungen (Heer, Luftwaffe) in den Erkennungsmarkenverzeichnissen, 15 Millionen Meldungen über deutsche Kriegsgefangene, 1,6 Millionen Marinepersonalakten, 4,5 Millionen Gräberkarteikarten etc.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

§ 1

§ 2

§ 3

Anlage 1
Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

3 Präambel

Artikel 1
Auflösung, Übergang

Artikel 2
Beschäftigte

Artikel 3
Dienstort

Artikel 4
Rechtliche Folgeregelungen

Artikel 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Bundesarchivgesetzes

§ 3a
Wahrnehmung besonderer Aufgaben

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu § 3a

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 3

Zu Artikel 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 175/18 (Beschluss)

... Die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte sind Titel des Abschnitts 4 und somit bereits in § 32 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG-E enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung


 
 
 


Drucksache 175/1/18

... Die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte sind Titel des Abschnitts 4 und somit bereits in § 32 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG-E enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG

8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung

21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 361/18

... Der Bericht wurde erstellt auf der Grundlage von vier Jahresberichten der Markt-transparenzstelle für Kraftstoffe, einer Umfrage bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, der Prüfung des Aufwandes bei Wirtschaft und Verwaltung durch das Statistische Bundesamt sowie der Einschätzung des Bundeskartellamtes zu den wettbe-werblichen Auswirkungen.



Drucksache 122/18

... Bundeskartellamt



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.