[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kapitalsteuer"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 276/16

... Die Gemeinden werden seit dem 1. Januar 1998 mit einem Anteil von 2,2 Prozent am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt. Die Einführung der Beteiligung an der Umsatzsteuer erfolgte seinerzeit als Ersatz für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer. Das



Drucksache 94/13

... Die Beschreibung der organisatorischen und operationalen Vernetzung soll insbesondere eine Darstellung der wesentlichen Dienstleistungen enthalten, die von einer Gruppengesellschaft und/oder Niederlassung für andere Gruppengesellschaften und/oder Niederlassungen erbracht werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Informationstechnologie oder um Zentralfunktionen wie zum Beispiel Finanz-, Liquiditäts- und Kapitalsteuerung, Zahlungsverkehr, Revision, Risikocontrolling-Funktion, Recht, Personalbereich oder bestimmte Backoffice-Funktionen handeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 680/13

... Umfangreiche Steuererhöhungen und eine Politik neuer Belastungen und Abgaben sind ein Irrweg. Steuerpolitik ist vor allem auch Wirtschafts- und Wachstumspolitik. Im internationalen Steuerwettbewerb ringen die Länder um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, Facharbeitskräften und Kapital. So ist es kein Zufall, dass kaum mehr eine Industrienation Vermögensteuer erhebt und dass die meisten Staaten Kapitaleinkünfte auf niedrigem Niveau abgeltend besteuern. Diese Realitäten sind auch an der deutschen Steuerpolitik nicht spurlos vorübergegangen. Deutschland ist dem internationalen Trend gefolgt und hat durch wachstumsfördernde Steuersenkungen die Grundlagen für den heutigen wirtschaftlichen Erfolg geschaffen. Rekordsteuereinnahmen von über 600 Milliarden Euro im Jahr 2012 zeigen, dass dieser Schritt richtig war. Nicht zuletzt deswegen hat Deutschland den Weg durch die Finanz-, Wirtschafts- und Währungskrise gut gemeistert, ist europäische "Wachstumslokomotive" und Hochbeschäftigungsland. Die aktuelle volkswirtschaftliche Steuerquote von 23,4 Prozent übertrifft selbst die Quoten Mitte der neunziger Jahre mit Vermögensteuer, Gewerbekapitalsteuer und hohen Ertragssteuersätzen. Sie zeigt, dass sich Steuersatzsenkungen bei gleichzeitigem Abbau von Ausnahmen und Schlupflöchern langfristig bezahlt machen.



Drucksache 155/10

... Wesentliche Änderung im Bereich der aufsichtlichen Eigenmittel ist die Einfügung von Regelungen über Hybridkapital innerhalb des Kernkapitals. Unter Hybridkapital versteht man Kapitalinstrumente, die sich bilanziell weder dem Eigen-, noch dem Fremdkapital eindeutig zuordnen lassen. Hybride Kapitalinstrumente können ebenso typische Eigenschaften von Eigenkapital aufweisen (z.B. Verlustabsorptionsfähigkeit), wie auch Eigenschaften von Fremdkapital (wie etwa befristete Überlassung oder Kündbarkeit). Hybride Kernkapitalinstrumente spielen bei der Finanzierung von Kreditinstituten eine bedeutende Rolle, da sie für die Eigenkapitalsteuerung einer Bank flexibler einsetzbar sind, als klassische Eigenkapitalbestandteile wie z.B. Aktien, und dennoch wesentliche Funktionen des Eigenkapitals übernehmen können, etwa Verlustabsorption.



Drucksache 441/09

... Dem Richtlinienvorschlag zufolge sollen AIFM alternative Investmentfonds mit Sitz in Drittländern vermarkten dürfen, wenn sie streng kontrollieren, ob wesentliche Aufgaben von Dienstleistern aus diesen Ländern wahrgenommen werden. Das durch die Richtlinie eingeräumte Recht, derartige AIF an professionelle Anleger zu vertreiben, kann aber erst drei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Anspruch genommen werden, da für den Erlass der Durchführungsbestimmungen, in denen zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, Zeit benötigt wird. In der Zwischenzeit können die Mitgliedstaaten AIFM auf nationaler Ebene (weiterhin) gestatten, AIF mit Sitz in Drittländern unter Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften an professionelle Anleger zu vertreiben. Wesentliche Aufgaben und Tätigkeiten, die für europäische Märkte, Anleger oder Gegenparteien mit Risiken verbunden sein dürften, müssen von Unternehmen mit Sitz in der EU ausgeführt werden, deren Tätigkeit harmonisierten Vorschriften unterliegt. In der Richtlinie soll genau festgelegt werden, welche Aufgaben von Drittlandsunternehmen ausgeführt und welche unter der Verantwortung von in der EU zugelassenen Stellen an diese Unternehmen delegiert werden können. Auch soll bestimmt werden, unter welchen Bedingungen bestimmte, genau eingegrenzte Aufgaben von Drittlandsunternehmen ausgeführt werden können (Gleichwertigkeit von Regulierung und Beaufsichtigung). Darüber hinaus soll der Vertrieb eines Drittlands-AIF dem Richtlinienentwurf zufolge nur gestattet werden, wenn dessen Sitzland mit dem Mitgliedstaat, in dem der AIF vertrieben werden soll, eine Vereinbarung aufgrund von Artikel 26 des OECD- Musterabkommens über Einkommens- und Kapitalsteuern geschlossen hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Steuerbehörden des betreffenden Mitgliedstaates von den Steuerbehörden des Drittlandes alle Informationen bekommen können, die sie für die Besteuerung professioneller Anleger, die in Offshore-Fonds investieren, benötigen. AIFM mit Sitz in einem Drittland werden ihre Fonds drei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist in der EU vertreiben dürfen, sofern der Regulierungsrahmen und die Aufsichtsregelungen dieses Drittlandes den entsprechenden Bestimmungen der vorgeschlagenen Richtlinie gleichwertig sind und Anbieter aus der EU in diesem Drittland über einen vergleichbaren Marktzugang verfügen. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften eines Drittlandes und die Vergleichbarkeit des Marktzugangs trifft auf jeden Fall die Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung

2. Grundsätzlicher Ansatz

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Ausschussverfahren

3.5. Inhalt des Vorschlags

3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung

3.5.3. Informationen für die Anleger

3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden

3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben

3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie

3.5.8. Drittländer

3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zulassung Eines Aifm

Artikel 4
Zulassungspflicht

Artikel 5
Zulassungsverfahren

Artikel 6
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 7
Änderungen beim Zulassungsumfang

Artikel 8
Entzug der Zulassung

Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit

Abschnitt 1
Wohlverhaltensregeln

Artikel 9
Allgemeine Grundsätze

Artikel 10
Interessenkonflikte

Artikel 11
Risikomanagement

Artikel 12
Liquiditätsmanagement

Artikel 13
Anlagen in Verbriefungspositionen

Abschnitt 2
Eigenkapitalanforderungen

Artikel 14
Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung

Abschnitt 3
Organisatorische Anforderungen

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Verwahrstelle

Abschnitt 4
Übertragung von AIFM-Aufgaben

Artikel 18
Übertragung

Kapitel IV
Transparenzanforderungen

Artikel 19
Jahresbericht

Artikel 20
Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 21
Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden

Kapitel V
Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten

Abschnitt 1
Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

Artikel 22
Anwendungsbereich

Artikel 23
Informationspflichten gegenüber Anlegern

Artikel 24
Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden

Artikel 25
Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung

Abschnitt 2
Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten

Artikel 26
Anwendungsbereich

Artikel 27
Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 28
Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 29
Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben

Artikel 30
Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Kapitel VI
Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM

Artikel 31
Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat

Artikel 32
Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten

Artikel 33
Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 34
Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer

Artikel 35
Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft

Artikel 36
Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland

Artikel 37
Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland

Artikel 38
Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland

Artikel 39
Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern

Kapitel VIII
Zuständige Behörden

Abschnitt 1
Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe

Artikel 40
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 41
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 42
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 43
Verwaltungssanktionen

Artikel 44
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Abschnitt 2
Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden

Artikel 45
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 46
Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 48
Schlichtung

Kapitel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überprüfung

Artikel 51
Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 53
Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27

Artikel 54
Umsetzung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten


 
 
 


Drucksache 238/08

... verpflichtet den Gesetzgeber, den derzeit geltenden vorläufigen Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer mit Wirkung ab dem Jahr 2009 auf einen endgültigen fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen Schlüssel umzustellen. Mit der Umstellung ist eine grundlegende Neugestaltung der Schlüsselmerkmale verbunden. Die damit verbundenen Verteilungswirkungen auf Gemeindeebene und über Ländergrenzen hinweg sollen zum einen begrenzt werden zum anderen aber auch dem Charakter des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer als Ersatz für die ab 1998 abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer entsprechen.



Drucksache 238/2/08

... " ergibt sich auch nicht unter dem Aspekt, dass der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ursprünglich den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer kompensieren sollte. Keines der Merkmale ist geeignet, den für die Bemessung der damaligen Gewerbekapitalsteuer maßgeblichen Wert des Betriebsvermögens objektiv nachzubilden. Daran ändert auch eine Hebesatzgewichtung dieser Merkmale nichts. Zwischen den Merkmalen und dem Hebesatz besteht zudem kein sachlicher Zusammenhang.



Drucksache 982/08

... 38. unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten eine angemessene Finanzierung für Systeme der sozialen Sicherheit und Rentensysteme aufrechterhalten müssen, dass sie angesichts des verstärkten Wettbewerbs aufgrund der Globalisierung alternative und solide Steuergrundlagen finden müssen; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Abhängigkeit von der Besteuerung der Arbeit zu verringern, um die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu steigern und mehr Arbeitsanreize zu schaffen räumt ein, wie kompliziert der Übergang zu einer stärker kapitalgestützten Besteuerung ist, aufgrund der niedrigeren Kapitalsteuergrundlagen und der höheren Kapitalmobilität; schlägt vor, dass der Übergang zu neuen Wegen der Besteuerung und/oder anderen Alternativen zur Verbesserung der finanziellen Nachhaltigkeit der Sozialausgaben in Erwägung gezogen werden, die die Steuerlast für Menschen mit niedrigeren Einkommen verringern würden; bekräftigt, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung eine Investition darstellen, da sie letztendlich zur Produktivitätssteigerung beitragen, weswegen die Länder mit hohen Sozialausgaben auch die wettbewerbsfähigsten sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 982/08




Allgemeine Erwägungen

2 Arbeitskräfte

2 Renten

Finanzielle Tragfähigkeit

Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege


 
 
 


Drucksache 393/06

... (a) im Bereich der Mehrwertsteuer, der Verbrauchsteuer, der Einkommens- und Kapitalsteuer:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/06




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Aufhebung existierender Rechtsvorschriften

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Programm Fiscalis 2013

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Zielsetzung

Artikel 5
Arbeitsprogramm

Kapitel II
Programmaktionen

Artikel 6
Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme

Artikel 7
Multilaterale Prüfungen

Artikel 8
Seminare und Projektgruppen

Artikel 9
Arbeitsbesuche

Artikel 10
Fortbildungsmaßnahmen

Artikel 11
Beteiligung an Aktivitäten innerhalb des Programms

Artikel 12
Informationsteilung

Kapitel III
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Finanzrahmen

Artikel 14
Ausgaben

Artikel 15
Finanzkontrolle

Kapitel IV
Sonstige Bestimmungen

Artikel 16
Ausschuß

Artikel 17
Folgemaßnahmen

Artikel 18
Zwischenbericht und Abschlußbericht

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten


 
 
 


Drucksache 141/06

... Von 1999 bis einschließlich 2006 erhält der Bund zur Refinanzierung des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vorab 5,63 Prozent des Umsatzsteueraufkommens. Damit werden dem Bund die zusätzlichen Mittel aus der Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 15 auf 16 Prozent mit Wirkung vom 1. April 1998 zur Finanzierung des zusätzlichen Zuschusses zur Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Von dem verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab 2,2 Prozent als Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer.



Drucksache 236/05

... Interessen im Großen und Ganzen gewahrt sehen. Dies ist geboten, da mit dem Übergang auf den endgültigen Schlüssel Umverteilungswirkungen auf der kommunalen Ebene und über Ländergrenzen hinweg unvermeidlich sein werden. Nach Umstellung muss aber der neue Verteilungsschlüssel Umverteilungswirkungen zulassen, da er Kommunen mit einer erfolgreichen Ansiedlungspolitik belohnen soll. Denn bei Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bestand Einvernehmen darüber, dass über die Umsatzsteuerverteilung ein mittelbarer Wirtschaftsbezug zu erhalten sei.



Drucksache 817/05

... Neufassung zur Vereinfachung und Modernisierung des geltenden Rechtsrahmens der Gemeinschaft im Bereich indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital und zur Einführung einer auslaufenden Kapitalsteuer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.