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"Kapitalmarktschutz"


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Drucksache 905/1/04

... Der Rückerwerb eigener Aktien stellt ein vielseitig verwendbares und flexibles Finanzierungsinstrument dar. Bei der rechtlichen Ausgestaltung sind allerdings verschiedene Schutzinteressen zu beachten: Gläubigerschutz, Aktionärsschutz und Kapitalmarktschutz vor Kursmanipulationen. Die Volumengrenze für den Erwerb eigener Aktien, die nach dem Vorschlag - wie bisher - auf 10 % des gezeichneten Kapitals begrenzt werden kann, bildet einen nicht zu unterschätzenden Schutzwall gegen Kurs- und Marktpreismanipulationen. Die Gefahr von Kursmanipulationen ist - wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen - dann besonders groß, wenn die Verwaltungsmitglieder durch Aktienoptionsprogramme persönlich von einem hohen Börsenkurs profitieren. In wertender Abstimmung mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der Marktmissbrauchsrichtlinie sollte die Höchstgrenze für den Erwerb eigener Aktien deshalb nicht aufgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/1/04




1. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

2. Zu Artikeln 10 a, 10 b, 11 und 27

3. Zu Artikel 19

4. Zu Artikeln 23, 23 a und 23 b

5. Zu Artikel 32

6. Zu Artikel 39 b


 
 
 


Drucksache 905/04 (Beschluss)

... Der Rückerwerb eigener Aktien stellt ein vielseitig verwendbares und flexibles Finanzierungsinstrument dar. Bei der rechtlichen Ausgestaltung sind allerdings verschiedene Schutzinteressen zu beachten: Gläubigerschutz, Aktionärsschutz und Kapitalmarktschutz vor Kursmanipulationen. Die Volumengrenze für den Erwerb eigener Aktien, die nach dem Vorschlag - wie bisher - auf 10 % des gezeichneten Kapitals begrenzt werden kann, bildet einen nicht zu unterschätzenden Schutzwall gegen Kurs- und Marktpreismanipulationen. Die Gefahr von Kursmanipulationen ist wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen - dann besonders groß, wenn die Verwaltungsmitglieder durch Aktienoptionsprogramme persönlich von einem hohen Börsenkurs profitieren. In wertender Abstimmung mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der Marktmissbrauchsrichtlinie sollte die Höchstgrenze für den Erwerb eigener Aktien deshalb nicht aufgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/04 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikeln 10

Zu Artikel 19

Zu Artikeln 23

Zu Artikel 32

6. Zu Artikel 39 b


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.