[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2493 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kapital"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0126/20
0278/20
0295/20
0308/20B
0095/1/20
0221/1/20
0140/20
0095/20B
0206/20
0028/1/20
0059/20
0379/20
0059/20B
0316/20
0175/20
0048/20
0221/20
0002/20B
0334/20
0114/20
0355/20
0338/20
0278/20B
0051/20B
0500/20
0136/1/20
0218/20
0440/20B
0085/20
0002/1/20
0029/20
0028/20
0387/20
0074/20
0230/20
0308/1/20
0255/20
0421/20B
0051/1/20
0097/20
0233/20
0230/1/20
0139/20
0230/20B
0264/20
0329/1/20
0002/20
0136/20B
0434/1/20
0315/20
0150/20
0392/20
0075/20
0021/20
0530/20
0325/20
0434/20B
0553/19
0244/19
0063/19B
0456/1/19
0360/19B
0598/19
0170/19
0661/19
0352/19B
0258/1/19
0533/19
0387/1/19
0520/19
0121/19
0538/19
0611/19
0351/19B
0436/19B
0517/19
0053/19B
0053/1/19
0436/19
0196/1/19
0542/19
0121/1/19
0355/1/19
0598/1/19
0649/19
0655/1/19
0598/19B
0063/1/19
0354/1/19
0157/19B
0489/1/19
0004/19
0518/19
0557/19
0354/19B
0620/19
0523/19
0641/19
0553/1/19
0549/19
0351/1/19
0157/1/19
0556/19
0450/19
0661/1/19
0605/19
0352/1/19
0450/19B
0244/19B
0661/2/19
0355/19B
0168/18
0279/18B
0072/1/18
0158/18
0179/18B
0431/18B
0372/18B
0261/1/18
0193/18
0396/18
0073/1/18
0251/18
0166/18B
0374/18
0431/1/18
0279/1/18
0078/18B
0324/18
0617/18
0607/2/18
0075/18B
0073/18B
0289/1/18
0037/18B
0242/18B
0223/18
0312/18
0300/18
0067/18
0202/18
0163/18B
0075/18
0403/18
0252/18
0290/1/18
0147/18B
0181/18
0261/18B
0422/18
0157/18
0176/18
0233/1/18
0193/18B
0563/18
0163/1/18
0069/18B
0504/5/18
0072/18
0078/18
0103/1/18
0147/1/18
0375/18
0067/1/18
0176/18B
0105/18
0505/18B
0227/1/18
0289/18B
0067/18B
0065/18
0242/1/18
0094/18
0325/18
0176/1/18
0224/18
0310/18
0493/18
0522/18
0069/1/18
0073/18
0176/2/18
0316/1/18
0173/18
0380/18
0072/18B
0617/1/18
0227/18B
0241/1/18
0316/18B
0358/18
0617/18B
0193/1/18
0179/1/18
0233/18B
0213/18
0070/18
0474/18B
0474/1/18
0096/18
0166/1/18
0326/18
0620/18B
0070/1/18
0103/18
0505/18
0536/18
0005/18
0063/18B
0070/18B
0103/18B
0063/1/18
0577/18
0504/1/18
0037/1/18
0505/1/18
0290/18B
0395/18
0435/18
0076/18
0075/1/18
0642/17
0557/1/17
0441/17B
0162/1/17
0441/1/17
0447/17
0001/2/17
0698/17
0775/17B
0089/17B
0001/1/17
0750/1/17
0732/17
0721/17
0074/17B
0612/17
0090/17
0412/17
0529/17
0144/17
0753/17B
0087/1/17
0622/17
0059/1/17
0588/1/17
0537/17
0749/17
0492/17B
0365/17
0047/1/17
0755/17
0046/17B
0347/17B
0464/17
0373/17
0001/17B
0543/17B
0162/17B
0697/1/17
0047/17B
0642/17B
0059/17B
0038/1/17
0698/1/17
0655/1/17
0713/1/17
0753/1/17
0686/17B
0765/17
0430/1/17
0055/17
0428/17
0688/17
0074/1/17
0492/1/17
0290/17
0713/17
0366/17
0543/1/17
0697/17B
0686/1/17
0360/17
0098/17
0731/17
0717/17
0565/17B
0573/17
0588/17B
0565/1/17
0087/17B
0089/1/17
0750/17B
0038/17B
0120/17
0775/1/17
0373/17B
0373/1/17
0698/17B
0387/17
0649/17
0098/17B
0629/1/17
0347/1/17
0642/1/17
0713/17B
0408/16B
0315/16
0315/1/16
0406/1/16
0119/16B
0548/1/16
0196/16
0532/16B
0453/16
0769/16B
0533/16
0548/16B
0490/1/16
0518/16
0432/16B
0344/16
0116/16
0813/16B
0408/16
0562/16
0769/3/16
0320/16
0806/1/16
0290/16
0604/16
0117/16B
0780/1/16
0749/16B
0532/16
0180/16
0271/16
0142/16
0320/16B
0575/16B
0316/16
0811/16
0541/16B
0296/1/16
0515/1/16
0176/16
0496/16
0119/1/16
0618/16
0678/16
0327/16
0569/16
0408/1/16
0373/16
0815/16B
0585/16
0376/16B
0113/1/16
0816/16B
0432/1/16
0534/16
0377/16
0172/16
0641/1/16
0299/16
0643/16
0117/1/16
0490/16B
0532/1/16
0544/16B
0748/16
0575/16
0296/16B
0704/16
0113/16
0316/1/16
0649/16
0814/3/16
0719/1/16
0806/16B
0777/1/16
0315/16B
0433/16
0544/16
0113/16B
0768/16
0544/1/16
0046/16
0317/16
0555/16
0296/3/16
0195/16
0641/16B
0320/1/16
0715/1/16
0547/1/16
0541/1/16
0681/16
0769/1/16
0677/16
0150/16
0548/16
0316/16B
0279/16
0740/16
0048/16
0535/16
0137/16
0740/16B
0276/16
0744/16B
0538/16
0744/16
0642/16
0205/16
0701/16
0344/1/16
0296/2/16
0044/1/16
0003/16
0813/1/16
0335/16
0407/16
0044/16B
0690/16
0310/16
0019/1/16
0019/15
0022/15B
0495/1/15
0326/15B
0581/1/15
0454/1/15
0193/15B
0509/1/15
0033/15
0022/1/15
0193/1/15
0510/1/15
0031/15B
0453/1/15
0416/15
0015/15
0353/15B
0437/15B
0200/1/15
0427/15
0117/15
0368/15B
0022/15
0566/15
0200/15B
0130/15B
0304/15
0031/1/15
0510/15B
0057/15
0015/1/15
0481/15
0631/15B
0509/15
0453/15B
0503/15
0581/15B
0188/1/15
0015/15B
0419/15
0326/1/15
0569/15
0631/1/15
0105/15
0207/2/15
0226/15
0561/15
0204/15
0063/15
0640/15B
0188/15
0437/1/15
0235/15
0509/15B
0465/15
0368/1/15
0502/1/15
0640/1/15
0502/15
0058/15
0207/15
0371/15
0046/15
0278/15
0207/15B
0454/15B
0359/15B
0063/1/15
0346/1/15
0359/1/15
0071/15
0386/15
0502/15B
0130/1/15
0063/15B
0568/14
0321/14
0431/14
0301/14
0205/14
0045/14B
0583/14
0309/14
0432/14
0183/14
0165/1/14
0119/14B
0638/14B
0036/1/14
0580/14B
0541/14
0583/1/14
0638/1/14
0051/14B
0430/14B
0249/14B
0580/14
0050/14B
0295/14
0535/14
0150/14B
0592/14
0290/1/14
0242/1/14
0321/1/14
0295/14B
0119/1/14
0580/1/14
0537/14
0530/14
0430/1/14
0050/1/14
0583/14B
0638/2/14
0638/3/14
0357/1/14
0331/14B
0588/14
0549/14
0279/14
0084/14
0208/14B
0312/14
0205/14B
0357/14B
0016/14
0331/1/14
0165/2/14
0636/1/14
0249/1/14
0150/1/14
0111/14
0185/1/14
0185/14B
0321/14B
0088/13
0094/13B
0389/1/13
0259/2/13
0549/13
0207/13
0470/13
0677/1/13
0113/13
0635/13B
0006/13
0505/1/13
0376/13B
0186/1/13
0212/13
0758/13
0549/13B
0677/13
0471/13B
0025/13B
0418/13
0141/13B
0368/13
0073/13
0275/13B
0682/13
0680/13
0137/13
0033/13
0323/13
0095/13B
0389/13B
0564/1/13
0440/13
0111/13
0408/1/13
0275/1/13
0338/13B
0010/2/13
0352/1/13
0512/13
0095/1/13
0678/13B
0025/1/13
0089/13B
0637/13
0071/1/13
0094/13
0141/1/13
0635/1/13
0141/13
0030/13
0259/13B
0590/13
0071/13B
0323/1/13
0637/13B
0515/13
0290/13
0247/13
0094/1/13
0262/13
0072/1/13
0498/13
0323/13B
0146/13
0526/13
0348/13
0592/13B
0408/13B
0564/13B
0663/13
0185/13
0376/13
0089/1/13
0447/13
0213/13
0471/1/13
0072/13
0603/13
0818/13B
0376/1/13
0289/1/13
0721/13
0678/1/13
0137/13B
0072/13B
0338/13
0128/13
0173/13
0186/13B
0505/13B
0677/13B
0559/13
0818/1/13
0637/1/13
0063/13
0606/12B
0568/12
0092/12
0558/1/12
0414/1/12
0460/12B
0090/1/12
0278/12
0467/1/12
0372/1/12
0134/12B
0632/12
0189/12
0158/12
0634/12
0160/12
0346/12
0490/12
0453/12
0736/1/12
0074/12B
0144/12
0370/12B
0383/12
0700/12
0745/12
0607/1/12
0277/12
0356/12
0113/12
0745/12B
0557/12
0414/12
0170/12
0547/1/12
0550/12
0517/1/12
0508/12
0546/12
0459/12B
0089/12B
0369/12
0405/1/12
0303/12
0164/12B
0223/12
0519/12
0372/12
0356/12B
0791/1/12
0814/12
0561/12
0635/12
0475/12
0414/12B
0291/12
0356/1/12
0460/1/12
0490/12B
0388/12
0182/12
0415/12
0180/12
0164/1/12
0791/12B
0581/12
0330/12
0547/12
0166/12
0720/12
0188/12
0586/12
0702/12
0478/12
0510/12B
0015/12B
0548/12
0370/12
0663/12
0089/1/12
0016/12
0372/12B
0758/12
0722/1/12
0405/12B
0510/1/12
0107/12
0700/1/12
0181/12
0702/1/12
0467/12B
0434/12
0607/12B
0692/12
0177/12B
0139/12B
0028/2/12
0722/12
0490/1/12
0663/12B
0454/12
0703/12
0178/12
0302/1/12
0573/12
0334/12
0559/2/12
0700/12B
0114/1/12
0738/12B
0309/12
0692/1/12
0603/12
0275/12
0176/1/12
0162/12
0722/12B
0546/12B
0345/12
0450/1/12
0702/12B
0759/12
0632/2/12
0114/12B
0139/12
0571/1/12
0447/12
0450/12B
0165/12
0074/1/12
0045/1/12
0187/12
0510/2/12
0652/12
0467/12
0536/12
0335/12
0310/12
0590/1/12
0074/12
0214/12
0607/12
0403/12
0493/12
0249/12
0503/12B
0610/12
0698/1/12
0517/12
0606/12
0094/12B
0606/1/12
0370/1/12
0558/12B
0015/1/12
0546/2/12
0308/12
0814/1/12
0330/1/12
0045/12B
0134/1/12
0547/12B
0339/12
0663/1/12
0167/12
0684/12
0517/12B
0629/12
0387/12
0624/12
0590/12B
0177/1/12
0177/12
0338/12
0164/2/12
0692/12B
0134/12
0499/12
0038/12
0546/1/12
0577/12
0459/1/12
0254/1/12
0745/1/12
0645/2/12
0761/12
0632/1/12
0407/12
0549/12
0388/1/12
0645/1/12
0090/12B
0094/1/12
0170/12B
0681/12
0738/12
0336/12
0558/12
0254/2/12
0657/11
0739/1/11
0629/11B
0564/11
0424/2/11
0629/1/11
0072/11
0343/11B
0114/1/11
0848/1/11
0325/11
0257/11
0812/11
0287/11
0357/11
0820/11
0129/11
0371/11
0631/11
0086/11
0664/11
0739/11
0845/1/11
0320/11
0114/11
0209/3/11
0569/1/11
0822/11
0189/11
0280/11
0719/11
0361/11
0528/11
0309/1/11
0101/11
0214/11B
0851/1/11
0101/11B
0370/11
0186/1/11
0258/11
0640/11
0665/11
0817/11
0733/11B
0339/3/11
0101/2/11
0628/11
0209/11B
0300/11
0025/2/11
0181/11B
0650/11
0410/11B
0424/11B
0650/2/11
0809/11
0216/11
0216/11X
0309/11
0806/11B
0395/1/11
0852/1/11
0214/1/11
0028/11
0402/11
0143/11
0369/11
0310/11
0822/11B
0800/11
0780/11
0846/1/11
0588/1/11
0150/11
0088/11
0142/11
0159/11
0818/11
0399/11B
0851/2/11
0720/11
0521/11
0054/1/11
0343/1/11
0741/11
0038/11
0851/11B
0253/11B
0846/11B
0293/11B
0833/11
0209/1/11
0101/1/11
0114/11B
0283/11
0806/1/11
0054/11
0852/11B
0867/11
0232/11
0259/11
0229/11
0784/11
0309/3/11
0829/11
0063/11
0189/11B
0831/11
0810/11
0179/11
0341/11B
0051/11
0369/11B
0068/11
0360/11
0808/11
0362/11
0800/2/11
0045/11
0855/11
0181/11
0087/11
0733/1/11
0580/11
0655/11
0113/11
0025/1/11
0341/2/11
0747/11
0869/11
0590/11
0194/11
0848/11B
0733/11
0635/11
0293/11
0031/11
0127/11
0054/11B
0037/11
0181/1/11
0874/2/11
0674/1/11
0822/1/11
0204/11
0225/11
0261/11
0699/11
0798/1/11
0739/11B
0190/11
0874/11
0878/11
0399/11
0317/11
0309/2/11
0068/11B
0177/11B
0189/1/11
0819/11
0462/11
0305/11
0309/11B
0379/11
0140/11
0588/11
0832/11
0177/1/11
0661/10
0616/10
0439/1/10
0267/10
0581/13/10
0666/10
0004/1/10
0089/10B
0584/10B
0810/10
0323/10
0222/10
0583/10
0196/10
0175/10
0029/10
0793/1/10
0033/10
0306/10
0276/10
0659/10
0656/10B
0553/10B
0762/2/10
0553/10
0321/10
0337/10
0716/10
0667/10
0041/3/10
0485/10
0852/10
0737/10
0069/10B
0341/10
0482/10
0188/1/10
0509/10
0774/10
0089/10
0188/10B
0629/10
0850/10B
0227/10
0214/10
0445/10
0074/2/10
0681/10
0839/10
0152/10
0160/10
0534/1/10
0431/10
0679/10
0584/2/10
0418/10
0107/10
0438/10
0264/1/10
0461/10
0274/10B
0427/10
0518/1/10
0419/1/10
0188/10
0264/10B
0739/10
0518/10B
0165/10
0447/10
0439/10B
0694/10
0274/1/10
0462/10
0698/10
0843/10
0616/1/10
0155/1/10
0698/10B
0363/10
0004/10B
0539/10B
0379/1/10
0861/10
0850/10
0052/10
0312/10B
0155/10
0274/2/10
0131/10
0534/10B
0276/10B
0313/10
0681/3/10
0091/10
0864/1/10
0637/10
0125/10
0799/10
0661/10B
0156/10
0664/10
0202/10
0155/10B
0441/10
0681/1/10
0270/10
0693/10
0269/10
0698/1/10
0312/1/10
0283/1/10
0656/1/10
0001/10
0230/10
0321/1/10
0291/10
0561/10
0740/10
0855/10
0264/10
0657/10
0439/10
0811/10
0584/1/10
0677/10
0781/10
0616/10B
0074/10
0419/10B
0018/10
0534/4/10
0667/1/10
0539/1/10
0111/10
0220/10
0786/10
0552/10
0518/10
0497/10
0812/10
0661/1/10
0057/10
0113/10
0620/10
0508/10
0850/1/10
0379/10B
0283/10B
0475/09
0170/09
0813/09
0747/09
0026/09
0661/09B
0442/09
0270/09
0701/09
0160/3/09
0407/09
0441/09
0618/09
0043/09
0107/09
0403/09
0209/09B
0448/09
0228/09
0817/09B
0168/09B
0029/09
0429/09
0122/09
0013/09
0277/1/09
0148/09
0442/1/09
0846/09
0348/09
0856/09
0180/1/09
0403/09B
0865/09
0828/09
0030/09
0413/09
0179/09
0311/09
0180/09
0211/09
0237/09
0305/09
0244/09
0567/09
0674/09
0656/09
0634/09
0797/09
0250/09
0794/09
0761/1/09
0192/09
0664/09
0170/1/09
0426/09
0339/09
0758/1/09
0681/09
0174/09
0269/09
0313/09
0160/09B
0296/09
0618/09B
0292/09
0272/09
0740/09
0168/09
0035/09
0418/09
0739/09
0415/09
0003/09
0648/09
0898/09
0168/1/09
0706/09
0338/09
0210/09B
0309/09
0015/09
0416/09
0283/09B
0603/09
0632/09
0640/09
0160/09
0170/09B
0822/09
0525/09
0075/09
0244/1/09
0004/09
0283/1/09
0160/2/09
0160/1/09
0179/09B
0210/09
0434/09
0130/09
0180/09B
0178/09B
0160/4/09
0137/09
0758/09
0443/09
0191/09
0184/09
0149/09
0603/1/09
0128/09
0277/09B
0738/09
0825/09
0096/09
0661/1/09
0060/09
0442/09B
0727/09
0050/09
0178/1/09
0446/09
0023/09
0155/09
0548/09
0678/09
0817/1/09
0518/09
0114/09
0215/09
0314/09
0846/1/09
0179/1/09
0030/09B
0865/2/09
0277/09
0002/09
0310/09
0758/09B
0821/09
0320/09
0761/09B
0209/09
0076/09
0502/09
0218/08
0719/08
0174/08
0127/08
0343/1/08
0389/08
0344/08B
0448/08B
0022/08
0827/1/08
0238/08
0005/1/08
0500/08B
0342/1/08
0200/08
0509/08
0551/1/08
0035/1/08
0680/08
0876/2/08
0342/08B
0745/2/08
0004/08B
0640/08
0551/08
0768/08A
0876/08B
0648/08B
0315/08B
0799/08
0026/1/08
0536/08
0021/08B
0096/08B
0217/08
0379/08
0116/08
0638/08
0219/08
0635/08
0632/1/08
0524/08
0385/08
0641/08
0343/08
0827/08B
0632/08B
0196/08
0351/08
0522/08
0152/08
0878/08
0373/08
0632/08
0479/1/08
0381/08
0765/08
0095/08
0940/08
0019/08
0629/08
0703/08
0023/08B
0615/08
0249/08
0022/08B
0019/08B
0004/08
0520/08
0691/08
0631/08
0914/08
0113/08
0847/08B
0004/1/08
0020/08B
0788/08
0746/08
0040/08B
0216/08B
0625/08
0168/08
0239/08
0832/08B
0982/08
0718/08
0097/08
0537/08
0878/08B
0084/08
0500/1/08
0378/08
0367/08
0648/08
0716/08
0732/08
0342/08
0933/08
0037/08
0638/08B
0216/08
0005/08B
0094/08
0402/08
0152/1/08
0035/08
0448/08
0134/1/08
0166/08
0486/08
0284/08
0021/08
0968/08
0503/08
0315/08
0134/08B
0152/08B
0833/08
0110/08
0561/08
0733/08
0332/08
0030/08
0352/08
0502/08
0398/08
0096/1/08
0449/08
0040/1/08
0036/08
0638/1/08
0883/08
0210/08B
0239/1/08
0722/08
0605/08
0498/08
0431/08
0113/1/08
0026/08
0951/08B
0009/08
0023/08
0180/08
0833/08B
0544/08
0747/08
0700/08
0311/08
0821/08
0980/08
0951/1/08
0035/08B
0298/08
0095/1/08
0827/08
0215/08B
0547/1/08
0832/08
0745/08
0551/08B
0343/08K
0532/08
0057/08
0547/08B
0239/08B
0479/08
0649/08
0349/08
0005/08
0026/08B
0194/08
0798/08
0292/08
0438/08
0913/08
0750/08
0900/08
0539/08
0296/08
0217/08B
0816/08
0878/1/08
0195/08
0978/08
0095/08B
0219/08B
0215/08
0745/1/08
0218/08B
0552/08
0929/08
0210/1/08
0374/08
0020/08
0847/08
0238/2/08
0759/08
0847/1/08
0987/08
0479/08B
0482/08
0344/1/08
0343/08B
0745/08B
0354/07B
0555/2/07
0384/3/07
0378/07B
0109/07
0543/07
0510/07B
0655/07B
0084/07B
0540/1/07
0715/07
0697/07
0567/07
0655/07
0276/07
0544/2/07
0674/07
0274/07B
0544/07B
0717/07
0378/07
0947/07
0261/07
0207/07
0405/07
0675/07
0125/07
0540/07
0641/07
0116/07
0725/07
0417/1/07
0734/07
0666/07
0054/07
0559/07B
0533/07
0089/07B
0274/1/07
0066/07
0717/07B
0075/07
0048/07
0599/07
0824/07
0005/07
0489/1/07
0247/07
0720/07F
0762/07
0220/07B
0461/07
0220/1/07
0409/07
0253/07
0504/07
0613/07
0191/07
0597/1/07
0011/1/07
0227/07
0678/07
0700/07
0521/07
0354/07
0378/1/07
0864/07
0417/07B
0849/07
0664/07
0384/07B
0436/07
0225/07
0117/1/07
0597/07B
0542/07
0901/07B
0011/07B
0244/07
0305/07
0508/07
0718/07B
0646/07
0068/07
0567/1/07
0508/07B
0523/07
0306/07
0470/07
0583/07
0828/07
0559/1/07
0497/07
0510/1/07
0673/1/07
0252/07
0540/07B
0384/07
0673/07B
0017/07
0865/07
0618/07
0863/07
0720/07
0555/07B
0489/07B
0169/07
0555/1/07
0369/07
0182/07
0354/1/07
0511/07
0150/07B
0241/07
0633/07
0717/1/07
0150/07
0011/07
0556/07
0117/2/07
0661/07
0874/07
0635/07
0489/07
0751/07
0447/07
0036/07
0392/07
0901/07
0508/1/07
0716/07
0763/07
0061/07
0538/07
0404/07
0748/07
0597/07
0247/1/07
0096/07
0690/07
0095/07
0518/07
0679/07
0700/1/07
0417/07
0117/07B
0469/07
0718/1/07
0065/07
0218/07
0084/1/07
0384/1/07
0081/07
0919/07
0559/07
0089/07
0555/07
0522/07
0496/07
0673/07
0022/07
0746/07
0456/07
0568/07
0567/07B
0094/07
0247/07B
0262/07
0544/6/07
0331/06
0833/06B
0612/06
0152/06
0154/06
0390/06
0540/1/06
0567/06B
0315/06
0579/06B
0579/1/06
0425/06B
0283/06
0938/06
0555/06
0376/06
0505/06
0121/06
0330/06
0153/1/06
0464/06
0099/06
0608/06B
0779/06
0622/06B
0475/06
0254/06
0028/06B
0223/06
0214/06
0597/06
0861/06B
0569/06
0849/06
0054/06
0149/06
0111/1/06
0350/06B
0028/1/06
0707/06B
0324/06
0849/06B
0199/06
0860/06
0461/06
0187/06
0059/1/06
0394/06
0274/06
0040/1/06
0174/06
0672/06
0895/06
0154/1/06
0548/06B
0816/1/06
0153/06B
0860/06B
0393/06
0300/06
0566/06B
0778/06
0861/06
0836/06
0039/06
0350/1/06
0145/06
0330/06B
0123/06
0729/06
0059/06B
0833/1/06
0891/06
0736/06
0537/06
0350/06
0866/06
0071/06B
0862/06
0816/06
0064/06
0549/06
0865/06
0682/06
0206/1/06
0179/06
0542/1/06
0682/1/06
0111/06B
0548/06
0138/06
0089/06
0250/06
0071/1/06
0780/1/06
0542/06B
0507/06
0779/1/06
0298/06
0859/06
0028/06
0142/06
0827/06
0800/06
0261/06
0778/1/06
0260/06
0804/06
0736/1/06
0736/06B
0801/06
0568/06B
0425/06
0569/06B
0608/06
0009/06
0859/06B
0206/06B
0330/1/06
0785/06
0540/06B
0461/06B
0816/06B
0021/06
0154/06B
0623/06
0299/06
0311/06
0226/06
0011/06
0755/8/06
0707/1/06
0336/06
0693/06
0486/06
0347/06
0461/1/06
0141/06
0020/06
0629/06
0935/06
0153/06
0745/06
0862/06B
0362/06
0513/06
0755/06
0743/06
0064/06B
0866/1/06
0231/06
0548/1/06
0485/06
0606/05
0875/1/05
0653/05
0618/05B
0588/1/05
0382/05
0351/05
0618/1/05
0127/05B
0131/05
0083/05
0081/05B
0105/05
0380/05
0384/05B
0383/05B
0341/05
0157/05B
0213/05B
0509/05B
0849/05
0619/05B
0668/05
0554/05B
0129/05
0006/05
0247/1/05
0620/05
0238/05
0248/05
0554/1/05
0383/05
0942/1/05
0471/05
0443/05B
0167/05B
0263/05
0286/1/05
0397/05
0455/05
0482/05
0381/05
0580/05
0009/05
0385/05B
0911/1/05
0783/05B
0128/05
0081/1/05
0619/05
0784/05B
0706/05
0275/1/05
0116/05
0443/1/05
0282/1/05
0398/05
0003/05
0232/05
0321/1/05
0544/05
0288/05
0319/05
0817/1/05
0329/05
0515/1/05
0085/05
0045/05B
0013/05
0085/05B
0004/05
0364/05
0619/2/05
0911/05B
0872/05
0236/05
0011/05
0443/2/05
0333/05
0451/05
0635/1/05
0454/05
0892/05
0784/05
0619/1/05
0902/05
0911/05
0057/05B
0783/05
0875/05B
0084/05
0018/05
0286/05B
0148/05
0057/1/05
0247/05
0010/05B
0237/1/05
0729/05
0167/1/05
0578/05
0385/05
0428/05
0686/05
0875/05
0002/05
0129/05B
0008/05B
0163/1/05
0558/05
0117/05B
0130/05
0725/05
0213/05
0937/05B
0784/1/05
0642/05
0195/05
0937/1/05
0045/05
0245/05
0010/05
0509/1/05
0892/05B
0262/05
0744/1/05
0271/05
0622/1/05
0287/05B
0446/05
0245/05B
0588/05
0275/05B
0572/05
0744/05B
0723/05
0287/05
0783/1/05
0595/05
0509/05
0013/05B
0002/05B
0117/1/05
0104/05
0937/05
0316/05
0455/05B
0381/05B
0237/05B
0085/1/05
0895/05
0127/05
0569/05
0568/05
0009/05B
0002/1/05
0157/1/05
0744/05
0817/05
0321/05B
0726/05
0192/05
0322/05
0382/05B
0921/05
0197/05
0622/05B
0304/05
0136/05
0386/05
0731/05
0558/05B
0341/05B
0483/05
0830/05
0913/05
0321/05
0622/05
0384/05
0556/05
0211/05
0003/1/05
0045/1/05
0012/05
0011/05B
0390/05
0012/05B
0694/05
0131/05B
0233/05
0942/05B
0154/05
0162/05
0588/05B
0219/05
0167/05
0574/05
0576/05
0130/05B
0008/05
0817/05B
0128/05B
0618/05
0386/05B
0107/05
0245/1/05
0942/05
0635/05B
0275/05
0247/05B
0003/05B
0943/05
0122/05
0287/1/05
0508/05
0607/05
0269/04
0917/04B
0901/04
0873/04
0566/1/04
0835/04
0905/1/04
0901/1/04
0994/04
0877/04
0893/1/04
0104/04B
0701/1/04
0807/04
0566/04B
0917/04
0489/04B
0176/04
0905/04B
0929/04
0596/04
0565/04
0983/04
0806/04
0590/04
0622/04
0457/04
0680/04B
0852/04
0805/04
1002/04
0438/04
0701/04B
0012/04
0408/04
0665/04
0232/04
0726/04
0917/3/04
0489/04
1012/04
0722/04
0905/04
0894/04
0438/04B
0571/04
0595/04
0458/04B
0876/04
0901/04B
0668/04
0687/04
0917/1/04
0438/1/04
0165/04B
0804/04
0725/04
0666/04
0283/04
0893/04B
0613/04
0441/04
0850/04
0680/04
0888/04
0887/04
0560/03
0940/03
0722/03B
0736/03
0450/03
0325/03B
0253/03
0831/03
0735/03
0715/03
0560/03B
0560/1/03
0856/03
Drucksache 338/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hält es gerade auch im Hinblick auf die jüngsten Enthüllungen zu den "Offshore Leaks" für dringend geboten, den zwischenstaatlichen Informationsaustausch national und international effektiver zu gestalten, um Steueroasen weltweit trocken zu legen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie zügig auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausgedehnt wird. Damit Steuerhinterzieher jederzeit mit der Gefahr rechnen müssen, überführt zu werden, hält es der Bundesrat darüber hinaus für unabdingbar, den automatischen Auskunftsaustausch im Bereich der Finanzanlagen zumindest in Europa, besser weltweit, zum Standard zu machen. Anonyme Briefkastenfirmen und Stiftungen müssen auf den Prüfstand gestellt, Gewinnverlagerungen in Steueroasen bekämpft werden. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen müssen neu verhandelt und gegebenenfalls ausgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug


 
 
 


Drucksache 10/2/13

... 2. Der Bundesrat spricht sich für eine Absenkung der Modernisierungsumlage in § 559 Absatz 1 BGB-neu von 11 Prozent auf 9 Prozent aus. Gerade bei umfassenden Modernisierungen kann eine Umlage von 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete zu unangemessenen finanziellen Belastungen führen. Durch die Absenkung der Modernisierungsumlage auf 9 Prozent würde die Umlagefähigkeit der Kosten der Modernisierung auf den Mieter nicht gemindert, sondern die Belastung lediglich zeitlich leicht gestreckt und zugleich der preistreibende Effekt auf die ortsübliche Vergleichsmiete abgemildert. Damit verlängern sich für den Vermieter jedoch die Amortisationszeiten. Um Investitionseinschränkungen bei der energetischen Sanierung auf Grund dadurch bedingter höherer Kapitalkosten zu vermeiden, sollten durch eine Ausweitung von Fördermöglichkeiten entsprechende Einbußen ausgeglichen werden.



Drucksache 352/1/13

... Ein höheres Maß an Transparenz auf dem Finanzmarkt (also für Versicherungs-, Kapitalanlage- und Darlehensprodukte) könnte demgegenüber erreicht werden, wenn Produktgeber zur Ausweisung ihrer Produkte (jedenfalls auch) in Nettotarifen verpflichtet wären. Denn dann wäre der Kunde in der Lage, die auf ihn entfallenden Kosten einer Honorarberatung mit denen eines provisionsbasierten Angebots sowie die Kosten für gleichartige Produkte unterschiedlicher Anbieter objektiv miteinander zu vergleichen. Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Honorarberatung marktfähig werden kann. Auf diese Weise würde nicht weiter verschleiert werden, dass auch die Provisionsberatung für die Verbraucher nicht kostenneutral ist. Die Ausweisung eines Produktes ohne Abschlusskosten wäre für den Produktgeber nur mit geringem Aufwand verbunden, da er die Abschlusskosten ohnehin kennt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/13




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 512/13

... - Die gleichen Ausgangsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten könnten gefährdet werden, wenn Mitgliedstaaten zur Verstärkung des automatischen Informationsaustauschs unterschiedliche Kooperationsmethoden vereinbaren. Dies könnte zu Verzerrungen und künstlichen Kapitalströmen im Binnenmarkt führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 95/1/13

... bb) In Nummer 2 sind die Wörter "Kapitalanlagegesetzbuchs, oder" durch das Wort "Kapitalanlagegesetzbuchs." zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

Zu § 1

Zu § 11

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG

Zu § 1

Zu § 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG

Zu § 22

Zu § 22

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 9b

Zu § 52

9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 678/13 (Beschluss)

... 2. Er weist auf das besonders hohe Risiko für Kleinanleger bei der Investition in Geldmarktfonds gegenüber Großanlegern hin. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Großanleger ihr Kapital schneller aus den Fonds abziehen konnten, als dies Kleinanlegern möglich war. Im Endeffekt haben viele Kleinanleger Verluste hinnehmen müssen, während Großanleger oft unbeschadet aus den finanziellen Schwierigkeiten der Fonds herauskamen.



Drucksache 25/1/13

... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der G20-Reformagenda zur Neuordnung des Finanzmarktgeschehens höchste Priorität haben muss. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Handlung und Haftung wieder zusammengeführt sowie die Transparenz von Finanzmärkten wie -produkten - insbesondere mit Blick auf den wachsenden Schattenbanksektor - erhöht werden müssen. Bisherige Maßnahmen etwa zur Steigerung der Eigenkapitalausstattung von Banken oder zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten von Finanzmarktkrisen sind Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus.



Drucksache 89/13 (Beschluss)

... 9. Eine genaue Differenzierung ist insbesondere im Hinblick auf die sehr heterogene Gruppe der Glücksspielanbieter erforderlich. Manche Glücksspielarten, wie das Glücksspiel im Internet, bergen ein höheres Risiko, für Geldwäschezwecke ausgenutzt zu werden, andere hingegen sind bereits aufgrund der Ausgestaltung des Spiels für Geldwäsche ungeeignet, da beispielsweise das Spielkapital gering und eine Gewinnbeschränkung vorgesehen ist oder es sich um karitative Lotterien handelt. Das Gewinnsparen etwa ist nicht zur Geldwäsche geeignet (siehe Ziffer 4 der BR-Drucksache 459/12(B)). Der umfassende Ansatz der 4. Geldwäscherichtlinie, der eine Ausdehnung auf sämtliche Sektoren des Glücksspiels vorsieht, birgt die Gefahr einer Relativierung und Nivellierung des Schutzes auch in den Sektoren mit höherem Risiko.



Drucksache 637/13

... In § 130 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort "Grundkapitals" die Wörter "am eingetragenen Grundkapital" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 26f
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes vom [einsetzen: Tag der Ausfertigung]

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 5
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 71/1/13

... Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu künftigen gemeinsamen Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - sind nun umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/13




1. Zum Gesetz allgemein

2. Zum Gesetz allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 bis 4 § 1, § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu a:

Zu § 1

Zu § 1

Zu b:


 
 
 


Drucksache 94/13

... Die Sanierungs- und Abwicklungsplanung ist ein wesentlicher Bestandteil internationaler Regulierungsvorhaben: So hat das Financial Stability Board (FSB) im Oktober 2011 Standards für die geordnete Abwicklung von Finanzunternehmen beschlossen, die sogenannten "Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions" (Key Attributes). Deren Ziel ist es, systemrelevante Kreditinstitute ohne Verluste für den Staatshaushalt abzuwickeln, um so der "too big to fail"-Problematik wirksamer zu begegnen. Die Key Attributes sehen vor, dass zumindest für global systemrelevante Finanzunternehmen Abwicklungs- und Sanierungspläne aufzustellen sind. Die Staatsund Regierungschefs der G-20-Staaten haben sich verpflichtet, die Key Attributes umzusetzen. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission am 6. Juni 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie) veröffentlicht. Die Sanierungsund Abwicklungsrichtlinie schafft europäisches Recht, das wesentlichen Bestandteilen der Key Attributes entspricht. Neben schon aus dem Restrukturierungsgesetz bekannten Maßnahmen, wie etwa der Einrichtung eines Restrukturierungsfonds, Maßnahmen der Frühintervention wie der Bestellung eines Sonderbeauftragten und der Möglichkeit, wesentliche und systemrelevante Geschäftsbereiche eines Kreditinstituts auf eine Brückenbank zu übertragen, sieht der Richtlinienentwurf unter anderem ein Instrument zur Abschreibung beziehungsweise Umwandlung von Fremdkapital (Bailin), das Vorhalten von Sanierungs- und Abwicklungsplänen sowie Vorschriften zur Koordination der Abwicklung von grenzüberschreitenden Gruppen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 141/1/13

... 33. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Erreichung von Beschäftigungsfähigkeit bei der jungen Generation bzw. für die Ausschöpfung des Potentials des Einzelnen als wichtigen Teil des Ursachenbündels für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er warnt aber vor einer von der Kommission wiederholt vorgenommenen, einseitigen Ausrichtung von Bildung auf die Bereitstellung von "Humankapital" für die Wirtschaft, das auf kurzfristige Arbeitsmarkterfordernisse hin ausgebildet ist. Vielmehr kann es nach Auffassung des Bundesrates nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegten, die Gesamtpersönlichkeit in den Blick nehmenden Bildungsangeboten gelingen, junge Menschen in nachhaltiger Weise mit den personalen, sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen auszustatten, auf die der Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft angewiesen ist.



Drucksache 635/1/13

... - Nach einer Förderungsdauer von 22 Monaten ist der durch Abschluss- und sonstige Gebühren geschmälerte Kapitalstock so gering, dass er für eine Altersvorsorge oder Bildungsausgaben des Kindes nur geringfügige Erträge abwirft. Weitere Förderungsmöglichkeiten sind dringend notwendig, um eine Altersarmut, insbesondere für Frauen, die zugunsten des Betreuungsgeldes auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, zu verhindern und gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu gewährleisten.



Drucksache 141/13

... Die Sozialsysteme haben zum sozialen Fortschritt beigetragen, doch sie stehen nun vor den Herausforderungen des demografischen Wandels sowie der Finanz- und Wirtschaftskrise. Der resultierende Druck auf die öffentlichen Haushalte und die Gefahr eines strukturellen Mangels an Arbeitskräften in der Zukunft verstärken die Notwendigkeit, die Sozialpolitik im Hinblick auf die Optimierung ihrer Wirksamkeit und Effizienz sowie auf ihre Finanzierung zu modernisieren. Es ist von größter Bedeutung, die optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen zu gewährleisten und mögliche dauerhafte Beeinträchtigungen durch die Krise zu verhindern, und zwar sowohl in den Ländern, die starken Haushaltszwängen unterliegen, als auch in den Mitgliedstaaten mit größerem finanzpolitischem Spielraum. Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft erfordern Investitionen in das Humankapital, da dieses die Grundlage für Produktivität und Innovation bildet5.



Drucksache 30/13

... 2. Anschrift der Erhebungseinheit, Name und Anschrift der unmittelbaren und mittelbaren Anteilseigner, sofern diese keine natürlichen Personen sind, sowie deren Anteil am Nennkapital und Stimmrecht; Name und Anschrift der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen mit Anteil am Nennkapital und Stimmrecht,



Drucksache 259/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass die im Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen der Finanzmärkte die Bemühungen zur Regulierung des internationalen Finanzsektors erschweren und Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern können. So könnten Finanzakteure riskante Geschäfte machen, ohne ausreichend von einer der Vertragsparteien kontrolliert zu sein. Das Abkommen schützt nur unzureichend das Recht der Vertragsparteien, Kapitalflüsse zu kontrollieren.



Drucksache 590/13

... - die Erhöhung des Wirkungsgrads der Wasserstoffproduktion durch Wasserelektrolyse, bei gleichzeitiger Verringerung der Kosten für eingesetztes Kapital, so dass die Kombination des Wasserstoff- und des Brennstoffzellensystems gegenüber den auf dem Markt verfügbaren Alternativen konkurrenzfähig ist; und - den großmaßstäblichen Nachweis der Nutzbarkeit von Wasserstoff zur Unterstützung der Integration erneuerbarer Energiequellen in die Energiesysteme, u.a. durch die Verwendung als konkurrenzfähiges Speichermedium für Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Ziele eines Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

1.3. Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

Ergebnisse der Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Übergangszeit

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens FCH2

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
: Satzung des gemeinsamen Unternehmens FCH 2

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Forum der Interessenträger

13 - Finanzierungsquellen

14 - Finanzielle Verpflichtungen

15 - Geschäftsjahr

16 - Operative Planung und Finanzplanung

17 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

18 - Internes Audit

19 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

20 - Interessenkonflikte

21 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 71/13 (Beschluss)

... Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu künftigen gemeinsamen Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - sind nun umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/13 (Beschluss)




1. Zum Gesetz allgemein

2. Zum Gesetz allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 bis 4 § 1, § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu a:

Zu § 1

Zu § 1

Zu b:


 
 
 


Drucksache 323/1/13

... "1. auf einen Betrag von 500 Euro, wenn es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a handelt;"



Drucksache 637/13 (Beschluss)

... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften führt zu einer unguten Gewichtsverlagerung im sorgfältig austarierten System der Befugnisse der drei Organe der Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat wird durch die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vorstandsvergütung auf die Hauptversammlung aufgrund der damit verbundenen Einschränkung seiner Personalhoheit erheblich geschwächt. Das gilt insbesondere auch gegenüber dem Vorstand, da dem Aufsichtsrat ein wichtiges Druckmittel zur Durchsetzung seiner Überwachungsaufgabe entzogen wird, wenn er in Fragen der Vorstandsvergütung nur noch eingeschränkt entscheidungsfähig ist. Darüber hinaus wird dem Aufsichtsrat die Verwirklichung einer langfristigen und nachhaltigen Vergütungspolitik erschwert, wenn er von einem jährlichen Aktionärsvotum abhängig ist, das kurzfristigen Erwägungen und wechselnden Mehrheiten unterliegen kann. Ferner bewirkt der mit der Gesetzesänderung beabsichtigte Kompetenzzuwachs der Hauptversammlung eine einseitige Stärkung der Kapitalinteressen zu Lasten der Beschäftigteninteressen. Anders als die Hauptversammlung hat der dem Unternehmensinteresse verpflichtete Aufsichtsrat neben den Interessen der Aktionäre auch die Interessen der Unternehmensbeschäftigten und das Allgemeinwohlinteresse zu berücksichtigen. Das kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass der Aufsichtsrat in mitbestimmten Aktiengesellschaften mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besetzt ist, deren Einfluss auf die Unternehmenspolitik durch die beabsichtigte Kompetenzverlagerung stark eingeschränkt werden würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/13 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 515/13

... Mit einem durchschnittlichen Investitionszyklus von 20 bis 30 Jahren sind die energieintensiven Industrien auch sehr kapitalintensiv. Daher müssen ihre Energiekosten vorhersehbar sein, damit Investitionsrisiken begrenzt werden können. Langfristige Stromverträge zwischen Versorgern und Kunden, die eine solche Planungssicherheit gewährleisten, sind nach den EU-Wettbewerbsregeln möglich. Nur unter bestimmten Bedingungen können derartige Verträge zur Ausschaltung des Wettbewerbs führen und somit eine Vertragsverletzung darstellen. 45 Zur Ausschaltung des Wettbewerbs wird es in der Regel nur im Falle einer beherrschenden Stellung von Versorgungsunternehmen oder aufgrund des kumulativen Effekts ähnlicher Verhaltensweisen mehrerer Versorgungsunternehmen kommen. Frühere Beschlüsse der Kommission 46 lassen zwar unterschiedliche individuelle Laufzeiten und Auslauffristen zu, verlangen aber, dass jedes Jahr erhebliche Mengen wieder dem Markt zur Verfügung gestellt und von anderen Lieferanten übernommen werden können. Sollte die Entscheidungspraxis der Kommission hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung solcher Verträge nicht hinreichend klar sein, ist die Kommission bereit, ein Beratungsschreiben im Sinne der Bekanntmachung der Kommission47 zu erstellen, sofern die in der Bekanntmachung festgelegten Bedingungen eingehalten werden.



Drucksache 290/13

... Die Deckungssumme wird auf dem privaten Versicherungsmarkt durch Prämien finanziert und durch Aktienkapital ergänzt, um die Deckung bei Abweichungen von der erwarteten Schadenshöhe sicherzustellen. Die Versicherungsprämien berechnen sich nach dem erwarteten Schaden des Versicherten, wobei eine Unsicherheitsmarge für die jeweilige Versicherungssparte, Kapitalkosten, ein Unkostenzuschlag, z.B. für Verwaltungskosten und andere mit dem Versicherungsabschluss verbundene Kosten, sowie ein Gewinn hinzugerechnet werden. Die Prämien werden auf den Finanzmärkten investiert, wobei die Investitionsrisiken nicht mit dem Versicherungsrisikos korrelieren dürfen bzw. das Risiko des Versicherungspools rückversichert werden muss. Dadurch wird das Risiko eines wirtschaftlichen Schadens auf die Gesellschaft und Regionen gestreut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/13




Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

1. Hintergrund

Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011

Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher

Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher

Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher

Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011

Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten

2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen

Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden

4 Fragen

2.1. Versicherungsbündelung

4 Fragen

2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen

4 Fragen

2.3. Katastrophenversicherungspools

2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz

4 Fragen

2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen

2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung

2.5.2. Wetterforschung

2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft

4 Fragen

3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung

3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung

4 Fragen

3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge

4 Fragen

3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten

4 Fragen

3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags

4 Fragen

3.5. Daten, Forschung und Information

4 Fragen

3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

4 Fragen

4. Vom Menschen verursachte Katastrophen

4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen

4 Fragen

4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen

4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen

4 Fragen

4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen

4 Fragen

5. Schadenregulierung

4 Fragen

6. Allgemeine Bemerkungen

4 Fragen

7. Welche weiteren Schritte sind geplant?


 
 
 


Drucksache 247/13

... -arme Wirtschaft längerfristig erhöhen. Während die Fahrpläne zu dem Schluss führen, dass die THG-Emissionen bis 2030 um 40 % gemindert werden können, ohne dass die Kosten für unser Energiesystem übermäßig steigen, wird die Mobilisierung der erforderlichen Mittel zur Deckung der Kapitalkosten für erhebliche Anfangsinvestitionen jedoch eine Herausforderung sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 94/1/13

... 7. Die Abtrennung riskanter Geschäfte vom Einlagengeschäft der Banken stellt einen wichtigen, aber nur einen ersten Schritt dar. Der Bundesrat hält es darüber hinaus für erforderlich, auf nationaler und europäischer Ebene Schritte zu unternehmen, um den Eigenhandel und andere riskante Geschäfte einerseits der Banken, andererseits aber auch im Schattenbankensektor einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen. Es muss verhindert werden, dass Akteure am Finanzmarkt wie etwa Hedgefonds in der Lage sind, Unternehmen der Realwirtschaft, Staaten oder Währungen so unter Druck zu setzen, dass am Ende die Steuerzahler einspringen müssen. Eine angemessene Eigenkapitalunterlegung und angemessene Anforderungen an die Liquidität sollten nicht nur für Banken, sondern auch und gerade für Schattenbanken gelten. Der Bundesrat bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Schattenbanken dem Anwendungsbereich des KWG unterworfen werden (Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs - § 1 Absatz 1a KWG-E).



Drucksache 262/13

... Auf der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) im Jahr 2012 stellte die internationale Staatengemeinschaft fest, dass eine nachhaltige Entwicklung weltweit nur dann erreicht werden kann, wenn sich unsere Produktions- und Verbrauchsmuster grundlegend ändern2. Nahezu zwei Drittel der Ökosysteme des Planeten wurden von der UN als im Rückgang begriffen eingestuft3, die Biodiversität geht in einem Ausmaß verloren, das auf das 100-Fache der natürlichen Aussterberate geschätzt wird, und die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken und Trends sind gut belegt4. Die OECD hat warnend darauf hingewiesen, dass die fortgesetzte Schädigung und Erosion des "Naturkapitals" zu irreversiblen Veränderungen führt, die die über zwei Jahrhunderte hinweg erfolgten Verbesserungen des Lebensstandards gefährden könnten5.



Drucksache 72/1/13

... Das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital wird durch die Absenkung der Verzinsung des Wohnförderkontos im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 1 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 92a Absatz 2 Satz 3 EStG

3. Zum Gesetz insgesamt


 
 
 


Drucksache 498/13

... 8. Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13
Verbraucher

§ 126b
Textform

Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen

§ 312
Anwendungsbereich

§ 312a
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312c
Fernabsatzverträge

§ 312d
Informationspflichten

§ 312e
Verletzung von Informationspflichten über Kosten

§ 312f
Abschriften und Bestätigungen

§ 312g
Widerrufsrecht

§ 312h
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i
Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312j
Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312k
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 356a
Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 356b
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

§ 356c
Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357a
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen

§ 358
Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

§ 359
Einwendungen bei verbundenen Verträgen

§ 360
Zusammenhängende Verträge

§ 361
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 443
Garantie.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

§ 508
Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

§ 510
Ratenlieferungsverträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Artikel 246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

§ 3
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

§ 4
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

Artikel 246b
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Weitere Informationspflichten

Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1
Konkurrierende Informationspflichten

Artikel 3
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 3
Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags

§ 4
Widerrufsrecht des Teilnehmers

§ 9
Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular

Muster -Widerrufsformular

Anlage 3
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Anlage 7
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsinformation

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen

4 Gestaltungshinweise:


 
 
 


Drucksache 323/13 (Beschluss)

... "1. auf einen Betrag von 500 Euro, wenn es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a handelt;"



Drucksache 146/13

... "(4) Bezüge im Sinne des Absatzes 1 sind abweichend von Absatz 1 Satz 1 bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals betragen hat; ist ein Grund- oder Stammkapital nicht vorhanden, ist die Beteiligung an dem Vermögen, bei Genossenschaften die Beteiligung an der Summe der Geschäftsguthaben, maßgebend. Für die Bemessung der Höhe der Beteiligung ist § 13 Absatz 2 Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 - Drucksachen 17/11314, 17/11717, 17/11718, 17/11940, 17/11950 -

Anlage
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 2 Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 526/13

... Die EU-Strukturfonds haben sich über viele Jahrzehnte hinweg als kräftiger Motor für die Arbeitsplatzschaffung und den sozialen Zusammenhalt in Europa erwiesen. Die Mittelausstattung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beläuft sich für den Zeitraum 2007-2013 auf nahezu 80 Mrd. EUR. Daher kann er massive Unterstützung leisten für europaweite Maßnahmen zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Entwicklung des Humankapitals.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 348/13

... Im Rahmen der Innovationsunion wurde eine integrierte Forschungs- und Innovationsstrategie zur Verbesserung der öffentlichen Finanzierung und zur Beseitigung der Hindernisse, die privaten Investitionen im Wege stehen, festgelegt. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt, zu denen ein einheitlicher Patentschutz (mit einer daraus resultierenden drastischen Senkung der Patentkosten), eine wirksame EU-weite Regelung für Risikokapital und eine modernere Ausgestaltung der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe gehören. Der Europäische Forschungsraum verbessert die Wirkung der mitgliedstaatlichen Forschungsfinanzierung und die Rahmenbedingungen für Forscher, u.a. durch eine Koordinierung der Finanzierung durch die verschiedenen Mitgliedstaaten, die Verbesserung der Laufbahnaussichten und der Mobilität der Forscher sowie den Zugang zu wissenschaftlichen Infrastrukturen von Weltniveau für die Forscher.



Drucksache 592/13 (Beschluss)

... 10. Der europäische Abwicklungsmechanismus muss nach Auffassung des Bundesrates insbesondere sicherstellen, dass erstens insolvente Kreditinstitute nicht dauerhaft subventioniert werden und dass zweitens bei der Abwicklung dieser Institute die richtige Haftungsreihenfolge angewandt wird: In erster Linie sind die Eigenkapitalgeber heranzuziehen, in zweiter Linie die Fremdkapitalgeber und erst danach die Einleger unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten geltenden Einlagensicherungssysteme. Auf den nationalen oder europäischen Steuerzahler darf nach Auffassung des Bundesrates künftig allenfalls als ultima ratio zurückgegriffen werden. Der Bundesrat erneuert insbesondere seine Forderung, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben.



Drucksache 408/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die notwendige Schaffung einer Bankenunion sich nicht auf die Schaffung einer einheitlichen Aufsicht beschränken kann, sondern auf zwei Säulen ruhen muss: Die einheitliche Aufsicht ist aus Sicht des Bundesrates zwingend durch einen einheitlichen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus für systemrelevante Banken zu ergänzen. Der Bundesrat fordert, dass für diesen Mechanismus neue Kriterien der Systemrelevanz gefunden werden müssen, die sich über die noch zu bestimmende Bilanzsumme hinaus auch an weiteren Kriterien orientieren. Eine Doppelbelastung durch nationale Restrukturierungsfonds und einen Fonds für einen einheitlichen europäischen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechnismus sollte vermieden werden. Der einheitliche Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus ist - neben einer schlagkräftigen Aufsicht und weiteren regulatorischen Maßnahmen wie etwa hohen Eigenkapitalvorgaben - eine notwendige Bedingung, um die Glaubwürdigkeit der Aufsicht zu erhöhen, Unsicherheit zu reduzieren und die Gefahr von Ansteckungseffekten im europäischen Maßstab zu verringern. Der Bundesrat verweist auf die Einschätzung von Kommission, EZB, Deutscher Bundesbank und namhaften Wissenschaftlern, dass die Einrichtung eines Mechanismus zur geordneten, grenzüberschreitenden Abwicklung systemrelevanter Banken gleichzeitig mit der Schaffung einer einheitlichen Aufsicht erfolgen muss. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, ihren bisherigen Widerstand gegen eine solche Maßnahme aufzugeben.



Drucksache 564/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, mit dem Verordnungsvorschlag einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für einen neuen Fondstypus, den europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF), zu schaffen, der speziell für Investoren mit langfristigem Anlagehorizont gedacht ist. Dies kann dazu beitragen, dass die Kapitalbeschaffung der Realwirtschaft im Zusammenhang mit langfristigen Projekten erleichtert wird.



Drucksache 663/13

... es, Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des § 17 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches, Zahlungsdienstleister im Sinne des § 1 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder Versicherungsunternehmen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 185/13

... Soweit angebracht, sollten KMU zur Beteiligung an der Lieferkette der Industrie angehalten werden, vor allem in Nischen, oder auch im schnell wachsenden Bereich satellitengestützter Dienstleistungen. Die Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis für KMU stehen zur Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und von KMU bereit. Von 2014 an werden KMU möglicherweise auch die in den künftigen Programmen COSME und Horizont 2020 vorgesehenen EU-Finanzierungsinstrumente (Fremd- und Beteiligungskapital) nutzen können, die auch Wagniskapital beinhalten.



Drucksache 376/13

... n) In der Angabe zu § 19 wird das Wort "Übergangsvorschriften" durch das Wort "Kapital-Investitionsgesellschaften" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

§ 10
Dach-Investmentfonds.

§ 11
Steuerbefreiung und Außenprüfung.

§ 15
Inländische Spezial-Investmentfonds.

§ 15a
Offene Investmentkommanditgesellschaft

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften für inländische und ausländische Investitionsgesellschaften.

§ 18
Personen-Investitionsgesellschaften

§ 19
Kapital-Investitionsgesellschaften

§ 20
Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds

Abschnitt 5
Anwendungs- und Übergangsvorschriften.

§ 22
Anwendungsvorschriften zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 7
Aufhebung des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 13
Änderung der Abgabenordnung

§ 117c
Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

§ 150

Artikel 14
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 3a
Ausnahme von der Besteuerung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 89/1/13

... 9. Eine genaue Differenzierung ist insbesondere im Hinblick auf die sehr heterogene Gruppe der Glücksspielanbieter erforderlich. Manche Glücksspielarten, wie das Glücksspiel im Internet, bergen ein höheres Risiko, für Geldwäschezwecke ausgenutzt zu werden, andere hingegen sind bereits aufgrund der Ausgestaltung des Spiels für Geldwäsche ungeeignet, da beispielsweise das Spielkapital gering und eine Gewinnbeschränkung vorgesehen ist oder es sich um karitative Lotterien handelt. Das Gewinnsparen etwa ist nicht zur Geldwäsche geeignet (siehe Ziffer 4 der BR-Drucksache 459/12(B)). Der umfassende Ansatz der 4. Geldwäscherichtlinie, der eine Ausdehnung auf sämtliche Sektoren des Glücksspiels vorsieht, birgt die Gefahr einer Relativierung und Nivellierung des Schutzes auch in den Sektoren mit höherem Risiko.



Drucksache 447/13

... Zudem haben sich in der Regulierungspraxis Unsicherheiten hinsichtlich der Ermittlung des Zinssatzes ergeben, mit dem der Anteil des Eigenkapitals zu verzinsen ist, der die regulatorisch zulässige Eigenkapitalquote von 40 Prozent übersteigt. Insbesondere besteht nach der bislang ergangenen Rechtsprechung Unklarheit darüber, wie der Zinssatz ohne zu großen bürokratischen Aufwand für Netzbetreiber und Behörden angemessen ermittelt werden kann. Um im Wege der Regulierungspraxis einen netzbetreiberspezifischen Risikozuschlag für das die zulässige Eigenkapitalquote übersteigende Eigenkapital zu ermitteln, müssten netzbetreiberspezifische Risikobewertungen durchgeführt werden. Diese existieren für die Mehrzahl der Netzbetreiber jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund können klassenspezifische oder individuelle Risikozuschläge nicht verlässlich und rechtssicher bestimmt werden. Es besteht daher Regelungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 213/13

... Viertens muss eine Deutsche Auslandsschule in der Lage sein, die neben der Förderung für einen nachhaltigen Betrieb notwendigen Mittel selbst aufzubringen. Deutschland ist in der Regel "Minderheitsfinancier" der Schulen. Die Schulträger decken durchschnittlich zwei Drittel ihrer Ausgaben durch Eigen- und Drittmittel (Schulgelder, Zuschüsse des Sitzlandes, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Spenden und Kredite, sonstige Drittmittel). Mit diesen Mitteln und der Förderung muss der Schulträger den langfristigen Betrieb einer Deutschen Auslandsschule sicherstellen. Fördervoraussetzung ist nicht, dass der Schulträger mit der Förderung einen Fehlbedarf ausgleicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/13




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anspruch auf die Verleihung des Status Deutsche Auslandsschule und Kündigung des Verleihungsvertrages

§ 4
Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen

§ 5
Ausschluss eines Beschulungsanspruchs

§ 6
Aufgabenwahrnehmung des Bundes

Abschnitt 2
Förderung der Deutschen Auslandsschulen

§ 7
Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum

§ 8
Förderfähigkeit

§ 9
Fördervertrag

§ 10
Erstattung der finanziellen Förderung

§ 11
Personelle Förderung

§ 12
Finanzielle Förderung

§ 13
Übergangsregelung

§ 14
Weitere Förderung förderfähiger Deutscher Auslandsschulen

§ 15
Vermittlung zusätzlicher Lehrkräfte

§ 16
Freiwillige Förderung

§ 17
Verwaltungsvorschriften

§ 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2233: Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - AschulG)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 471/1/13

... 8. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Generation bzw. als Beitrag für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er warnt aber erneut vor einer Verkürzung der Bildung auf die Bereitstellung von "Humankapital" für die Wirtschaft, orientiert an kurzfristigen Arbeitsmarkterfordernissen. Nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegten, die Gesamtpersönlichkeit in den Blick nehmenden Bildungsangeboten kann es gelingen, junge Menschen in nachhaltiger Weise mit den personalen, sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen auszustatten, auf die der Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft angewiesen ist (vgl. zuletzt BR-Drucksache 141/13(B)).



Drucksache 72/13

... "b) Beiträge des Steuerpflichtigen aa) zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres oder zusätzlich die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsieht. Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 hat. Der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 2a
Kostenstruktur

§ 3a
Produktinformationsstelle Altersvorsorge

§ 7
Informationspflichten im Produktinformationsblatt

§ 7a
Jährliche Informationspflicht

§ 7b
Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages

§ 7c
Kostenänderung

§ 7d
Sicherung bei Genossenschaften

§ 7e
Widerrufsrecht

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 603/13

... 3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch



Drucksache 818/13 (Beschluss)

... aus Rauch- und Abgasen) nicht einzuhalten. Ohne kapitalintensive Investitionen wird die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen (z.B. Waldrestholz mit Rindenanteilen) in kleinen dezentralen Anlagen zukünftig nicht mehr möglich sein. Es ist zu befürchten, dass bei Einführung der verschärften Grenzwerte das erreichte Niveau der



Drucksache 376/1/13

... bb) In Nummer 2 sind die Wörter "Kapitalanlagegesetzbuchs, oder" durch das Wort "Kapitalanlagegesetzbuchs." zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 289/1/13

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, in denen keine natürliche Person als Gesellschafter voll haftet, bereits jetzt im Lagebericht Auskunft über Personal, Soziales, Umwelt und mögliche Risiken für das Unternehmen geben müssen, sofern diese für das Gesamtergebnis von Bedeutung sind. Weitergehender Regelungen bedarf es aus Sicht des Bundesrates nicht.



Drucksache 721/13

... Arbeitslosigkeit und soziale Probleme bedeuten für Großteile der Bevölkerung bzw. für die Gesellschaft insgesamt Einkommenseinbußen. Sie bremsen die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der betreffenden Volkswirtschaften, da bestehendes und künftiges Humankapital nicht ausreichend genutzt und keine entsprechenden Investitionen getätigt werden. Anhaltende Arbeitslosigkeit und soziale Ungleichheiten können zudem die Unterstützung durch Politik und Öffentlichkeit schwächen und die Stabilität der Regierungen und deren Fähigkeit zur Durchführung einer soliden Politik beeinträchtigen. Werden keine kollektiven Maßnahmen ergriffen, um sich den beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen zeitnah und wirksam zu stellen, können sich langfristige Disparitäten herausbilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU

2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020

2.2 Die soziale Dimension der WWU

3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung

3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer

3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen

3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester

4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität

4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente

4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung

5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs

5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren

5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters

6. Fazit

Anhang Indikative
Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)


 
 
 


Drucksache 678/1/13

... 2. Der Bundesrat weist auf das besonders hohe Risiko für Kleinanleger bei der Investition in Geldmarktfonds gegenüber Großanlegern hin. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Großanleger ihr Kapital schneller aus den Fonds abziehen konnten, als dies Kleinanlegern möglich war. Im Endeffekt haben viele Kleinanleger Verluste hinnehmen müssen, während Großanleger oft unbeschadet aus den finanziellen Schwierigkeiten der Fonds herauskamen.



Drucksache 137/13 (Beschluss)

... "Ehegatten oder Lebenspartnern, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro gewährt. Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten oder Lebenspartner je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten oder Lebenspartner niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten oder Lebenspartners übersteigt, bei dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner abzuziehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft:

2. Kosten für soziale Sicherungssysteme:

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines:

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu den Nummern 1 bis 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu den Nummern 43 bis 51

Zu Artikel 2

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 72/13 (Beschluss)

... Das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital wird durch die Absenkung der Verzinsung des Wohnförderkontos im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 1 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 92a Absatz 2 Satz 3 EStG

3. Zum Gesetz insgesamt

4. Zum Gesetz insgesamt


 
 
 


Drucksache 338/13

... 3. Der Bundesrat hält es gerade auch im Hinblick auf die jüngsten Enthüllungen zu den "Offshore Leaks" für dringend geboten, den zwischenstaatlichen Informationsaustausch national und international effektiver zu gestalten, um Steueroasen weltweit trocken zu legen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie zügig auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausgedehnt wird. Damit Steuerhinterzieher jederzeit mit der Gefahr rechnen müssen, überführt zu werden, hält es der Bundesrat darüber hinaus für unabdingbar, den automatischen Auskunftsaustausch im Bereich der Finanzanlagen zumindest in Europa, besser weltweit zum Standard zu machen. Anonyme Briefkastenfirmen und Stiftungen müssen auf den Prüfstand gestellt, Gewinnverlagerungen in Steueroasen bekämpft werden. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen müssen neu verhandelt und gegebenenfalls ausgesetzt werden.



Drucksache 128/13

... /EG des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital10, deren Änderung im ursprünglichen Vorschlag vorgeschlagen worden war, unberührt bleibt; - einige der vorgeschlagenen Bestimmungen werden präzisiert;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund und Vorgeschichte

1.2. Ziele des Vorschlags

1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Der Vorschlag im Einzelnen

3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze

3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Ansässigkeit

Kapitel III
Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer

Artikel 5
Finanztransaktionssteueranspruch

Artikel 6
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen

Artikel 7
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten

Artikel 8
Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage

Artikel 9
Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze

Kapitel IV
Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Artikel 10
Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen

Artikel 11
Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung

Artikel 12
Verhinderung von Betrug und Hinterziehung

Artikel 13
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 14
Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Andere Steuern auf Finanztransaktionen

Artikel 16
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Überprüfungsklausel

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang
Finanzbogen zu Rechtsakten


 
 
 


Drucksache 173/13

... Bereits heute wirken sich der Klimawandel, die Verknappung der natürlichen Ressourcen und die Zerstörung von Ökosystemen in erheblichem Maße auf menschliche Existenzgrundlagen aus, z.B. durch die zunehmende Zahl und Intensität von Naturkatastrophen sowie durch den Abbau des natürlichen Kapitals und der natürlichen Infrastruktur. Seit 1992 haben Naturkatastrophen Schäden in Höhe von 750 Mrd. EUR verursacht und 1,3 Mio. Menschenleben gefordert. Die Auswirkungen der heutigen nicht nachhaltigen Muster wirtschaftlicher Entwicklung werden nach wie vor weitgehend durch die Industrieländer sowie zunehmend durch die aufstrebenden Volkswirtschaften bestimmt, während die ärmeren Länder unverhältnismäßig darunter zu leiden haben und am wenigsten über die Ressourcen verfügen, um die negativen Folgen zu bewältigen1. Vor allem in Hinblick auf die Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energie und Tourismus sind diese Länder häufig in besonderem Maße auf die Nutzung natürlicher Ressourcen angewiesen. Dies macht sie noch anfälliger für Ressourcendegradation und -erschöpfung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 186/13 (Beschluss)

... d) die Leistungsfähigkeit der Systeme der sozialen Sicherung durch eine Verbreiterung des Beitragsaufkommens unter Einbeziehung auch der Einnahmen aus Kapitalvermögen zu stärken,



Drucksache 505/13 (Beschluss)

... 3. Die einheitliche Bankenaufsicht stellt laut der Bundesregierung eine Voraussetzung für die direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das heißt durch den europäischen Steuerzahler, dar. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der ESM ursprünglich dazu eingerichtet wurde, Staaten der Euro-Zone bei Zahlungsschwierigkeiten finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat fordert, dass der ESM im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben.



Drucksache 677/13 (Beschluss)

... Zu diesem Zweck sollten baldmöglichst Regelungen eingebracht werden, die alle Schattenbanken verpflichten, Puffer für den Krisenfall vorzuhalten, die eine dem Eigenkapital der Banken vergleichbare Funktion erfüllen.



Drucksache 559/13

... 3. Dabei ist für den Bund eine Beteiligung von mehr als 25% vorzusehen, um dem öffentlichen Interesse am zügigen und kosteneffizienten Netzausbau Ausdruck zu verleihen. Ein Rückfluss des Investitionskapitals wird durch die entsprechend dem Anteil an der Bundesnetzgesellschaft zu berechnenden Netznutzungsentgelte erfolgen.



Drucksache 818/1/13

... vorgeschlagenen Grenzwerte sind für NOx und Feinstaub ohne aufwändige Sekundärmaßnahmen (z.B. Gewebefilter oder Apparaturen zur Entfernung von NOx aus Rauch- und Abgasen) nicht einzuhalten. Ohne kapitalintensive Investitionen wird die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen (z.B. Waldrestholz mit Rindenanteilen) in kleinen dezentralen Anlagen zukünftig nicht mehr möglich sein. Es ist zu befürchten, dass bei Einführung der verschärften Grenzwerte das erreichte Niveau der



Drucksache 637/1/13

... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften führt zu einer unguten Gewichtsverlagerung im sorgfältig austarierten System der Befugnisse der drei Organe der Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat wird durch die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vorstandsvergütung auf die Hauptversammlung aufgrund der damit verbundenen Einschränkung seiner Personalhoheit erheblich geschwächt. Das gilt insbesondere auch gegenüber dem Vorstand, da dem Aufsichtsrat ein wichtiges Druckmittel zur Durchsetzung seiner Überwachungsaufgabe entzogen wird, wenn er in Fragen der Vorstandsvergütung nur noch eingeschränkt entscheidungsfähig ist. Darüber hinaus wird dem Aufsichtsrat die Verwirklichung einer langfristigen und nachhaltigen Vergütungspolitik erschwert, wenn er von einem jährlichen Aktionärsvotum abhängig ist, das kurzfristigen Erwägungen und wechselnden Mehrheiten unterliegen kann. Ferner bewirkt der mit der Gesetzesänderung beabsichtigte Kompetenzzuwachs der Hauptversammlung eine einseitige Stärkung der Kapitalinteressen zu Lasten der Beschäftigteninteressen. Anders als die Hauptversammlung hat der dem Unternehmensinteresse verpflichtete Aufsichtsrat neben den Interessen der Aktionäre auch die Interessen der Unternehmensbeschäftigten und das Allgemeinwohlinteresse zu berücksichtigen. Das kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass der Aufsichtsrat in mitbestimmten Aktiengesellschaften mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besetzt ist, deren Einfluss auf die Unternehmenspolitik durch die beabsichtigte Kompetenzverlagerung stark eingeschränkt werden würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 63/13

... 4. Unbeschadet des Artikels 8 Absatz 4 nimmt der Infrastrukturbetreiber Mittel am Kapitalmarkt eigenständig und nicht über andere rechtliche Einheiten des vertikal integrierten Unternehmens auf. Andere rechtliche Einheiten des vertikal integrierten Unternehmens nehmen keine Mittel über den Infrastrukturbetreiber auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2. Anstehende Probleme

1.2 Allgemeine Ziele

1.3. Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2

3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5

3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2

3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7

3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b

3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c

3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d

3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e

3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10

3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11

3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a

3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers

‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7b
Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7c
Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung

Artikel 7d
Koordinierungsausschuss

Artikel 7e
Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber

‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.