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0304/05
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0888/04
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0560/03
0940/03
0722/03B
0736/03
0450/03
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0253/03
0831/03
0735/03
0715/03
0560/03B
0560/1/03
0856/03
Drucksache 432/1/16

... als umweltfreundlicher und ressourcenschonender Verkehrsträger stärker als bisher Unterstützung erfahren muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Emissionen der Binnenschiffe in Relation zur Transportleistung deutlich gesenkt werden. Durch den Einsatz neuer, emissionsärmerer Motoren sowie eine attraktive Förderkulisse für die Nachrüstung mit Schadstoffminderungstechnik, die über das bisherige Angebot deutlich hinausgeht, kann dieses Ziel erreicht werden. Mit LNG-Antrieben und Landstromversorgungen stehen emissionsarme Antriebe bzw. emissionsfreie Schiffsversorgungen zur Verfügung. Die lange Nutzungsdauer der Schiffe, Überkapazitäten auf dem Markt sowie häufig unterkapitalisierte Marktakteure stellen ein deutliches Hemmnis für die erforderlichen kapitalintensiven Erneuerungsinvestitionen dar. Hier bedarf es dringend umfassender Ansätze, um den Markt mit Schiffen mit emissionsarmen Antrieben sowie entsprechenden Versorgungsinfrastrukturen auszustatten, da ansonsten der klimafreundliche Verkehrsträger Akzeptanz und Marktanteile verlieren wird.



Drucksache 534/16

... Das allgemeine wirtschaftliche Umfeld ist von maßgeblicher Bedeutung für die Förderung nachhaltiger Investitionen. Um dieses Umfeld zu verbessern, müssen einige der erforderlichen Anstrengungen auf nationaler Ebene unternommen werden, andere Herausforderungen können besser auf europäischer Ebene bewältigt werden. Im Zuge ihrer Anstrengungen zur Verbesserung des Investitionsumfelds in Europa hat die Kommission bereits konkrete Initiativen vorgelegt, durch die Investitionen gefördert und die Finanzierung der Realwirtschaft erleichtert werden soll: beispielsweise die Senkung der Eigenkapitalanforderungen bei Infrastrukturinvestitionen für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und die Annahme praktischer Leitlinien für die Anwendung der Beihilfevorschriften im Zusammenhang mit der öffentlichen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben. Darüber hinaus enthalten die Strategien für die Energieunion, die Kapitalmarktunion, den Binnenmarkt und den digitalen Binnenmarkt sowie das Paket zur Kreislaufwirtschaft und internationale Handels- und Investitionsübereinkommen allesamt gezielte Maßnahmen, die bei einer vollständigen Umsetzung Hemmnisse beseitigen, Innovationen fördern und die Rahmenbedingungen für Investitionen weiter verbessern werden. So wird beispielsweise die Energieunion dazu beitragen, bei der öffentlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/16




I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0

II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer

1. Mobilisierung von Investitionen

1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?

1.2 Steigerung der Wirkung

1.3 Wer entscheidet?

2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern

3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft

III. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 377/16

... "In den Fällen des § 52 Absatz 1 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird ausschließlich der Abgleich nach Absatz 6 mit Ausnahme des Abgleichs mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durchgeführt. Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung stellt in den Fällen des § 52 Absatz 1 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der Kopfstelle die Antwortdatensätze bis zum 25. des Monats, der auf den Abgleichszeitraum folgt, bereit. Die Übermittlung der Antwortdatensätze beim Abgleich nach Absatz 4 unterbleibt in Fällen, in denen dem Bundeszentralamt für Steuern Kapitalerträge und Zinserträge von insgesamt weniger als 10 Euro übermittelt worden sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 172/16

... Europa ist ein alternder Kontinent, dessen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter37 schrumpft und im nächsten Jahrzehnt voraussichtlich um 18 Millionen abnehmen wird. Darüber hinaus wird durch einen Wandel der zwischen 2012 und 2025 an den Arbeitsmärkten in der EU benötigten Kompetenzen ein steigender Bedarf an hochqualifiziertem Humankapital (Anstieg von 68 auf 83 Mio. bzw. 23 %) deutlich38. Gleichzeitig zeigen die insbesondere unter den Jugendlichen hohen Arbeitslosenquoten, die geringe Erwerbsbeteiligung und die anhaltenden Missverhältnisse am EU-Arbeitsmarkt, dass das Potenzial der Arbeitskräfte in der EU besser genutzt werden muss. Daher sind gemeinsame Anstrengungen auf allen Ebenen erforderlich; vor allem gilt es, in die Entwicklung von Kompetenzen der vorhandenen Arbeitskräfte zu investieren, Maßnahmen zu fördern, die auf die Steigerung der Erwerbsquote abzielen - so dass alle verfügbaren Kompetenzen genutzt werden - und die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU zu fördern. Die geplante Europäische Agenda für neue Kompetenzen wird eine zentrale Rolle bei diesen Anstrengungen spielen, deren Schwerpunkt auf der besseren Nutzung der in der EU vorhandenen Kompetenzen und der verbesserten Anerkennung von ausländischen Qualifikationen liegt, und wird den Ausbau von Fertigkeiten erforderlichenfalls fördern.39



Drucksache 641/1/16

... 7. Auch der Vorschlag der Kommission, Eigenkapitalfinanzierungen gegenüber der Finanzierung mit Fremdkapital durch einen Freibetrag für Wachstum und Innovation zu stärken, ist im Rahmen einer einheitlichen Bemessungsgrundlage nicht zu unterstützen. Der Abzug als Betriebsausgabe würde die Bemessungsgrundlage schmälern und hätte Mindereinnahmen für den Staat zur Folge. Ferner besteht mit dem Instrument der Zinsschranke bereits ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um Gewinnverlagerungen im Konzern durch übermäßige Fremdkapitalfinanzierungen zu begegnen.



Drucksache 299/16

... Beschäftigung, Wachstum und Investitionen gehören zu den zehn Top-Prioritäten der Juncker-Kommission. Mit der am 26. November 2014 vorgelegten Investitionsoffensive für Europa1 wurden abgestimmte und gezielte Maßnahmen in die Wege geleitet, um mit Unterstützung der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) - der sogenannten "EIB-Gruppe” - im Rahmen des "tugendhaften Dreiecks” aus Strukturreformen, Haushaltsdisziplin und Investitionen die Finanzierung von Investitionen anzukurbeln. Dabei werden drei Ziele verfolgt: Erstens soll sichergestellt werden, dass die knappen öffentlichen Mittel für die Mobilisierung von Privatinvestitionen aufgewendet werden, um durch die Anlockung von Privatkapital ("Crowdingin”) Marktversagen effizient zu beheben. Zweitens soll gewährleistet werden, dass die Investitionen in der Realwirtschaft ankommen. Und drittens soll dadurch das Investitionsumfeld auf europäischer und auf einzelstaatlicher Ebene verbessert werden. Im Dezember 2014 billigte der Europäische Rat die Investitionsoffensive mit all ihren Komponenten und forderte eine zügige Umsetzung.2 Die EIB-Gruppe kam der Forderung des Europäischen Rates nach und nahm im Januar 2015 die Investitionstätigkeiten im Rahmen der Offensive auf. Die Annahme des erforderlichen Legislativvorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgte außerordentlich schnell im Juli 20153. Nun ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen und den Blick nach vorne zu richten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 643/16

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nach erfolgter Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs von Steuerdaten die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz der Steuerpflichtigen zu unterwerfen. Gleichzeitig ist durch Anpassung von Einkommen- und Körperschaftsteuer das Ziel der Rechtsformneutralität der Besteuerung von Kapitalerträgen sicherzustellen und eine gleichmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Einkünften im Bereich von Kapitalanlagen zu gewährleisten.



Drucksache 117/1/16

... Völlig losgelöst von der Intention des Gesetzesvorhabens soll für die gesetzlichen Krankenkassen mit dem vorgeschlagenen Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden, die Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen nach § 171e



Drucksache 490/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz (vgl. BR-Drucksache 453/16) durch die Änderung des § 171e SGB V den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Anlage der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen auch in Euro denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, indexorientierten Managements vorzunehmen. Der Anteil an Aktien darf dabei maximal zehn Prozent des Deckungskapitals betragen. Eine entsprechende Regelung wird für die gesetzliche Unfallversicherung getroffen.



Drucksache 532/1/16

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kapitalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final



Drucksache 544/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf in seiner Zielsetzung, steuerliche Hemmnisse solcher Unternehmen zu beseitigen, die zur Kapitalausstattung häufig auf Neuaufnahmen oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, aber von den derzeitigen Ausnahmeregelungen des § 8c

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 748/16

... Europas Wohlstand und Lebensweise beruhen auf seinem größten Kapital: seinen Menschen. In einer im Wandel begriffenen Gesellschaft und einem Umfeld des globalen Wettbewerbs ist hochwertige Bildung entscheidend, damit in der EU weiter sozialer Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum vorherrschen können. Investitionen in junge Menschen sind unerlässlich, um die Zielsetzungen in puncto Beschäftigung und Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen und zugleich vor allem soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Hochwertige Bildung für alle - dies ist eine der besten Investitionen, die eine Gesellschaft tätigen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/16




Mitteilung

1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung

2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU

2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

3 Schulbildung

2.2. Hochschulbildung

3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 575/16

... 3. Nachdem bereits im Jahr 2010 als unmittelbare Reaktion auf die Finanzkrise eine Härtung der Eigenkapitalbestandteile der Banken sowie eine höhere Eigenmittelausstattung beschlossen worden waren, um die Solidität und Stabilität des Bankensektors insgesamt zu stärken, steht bei der derzeitigen Überarbeitung der regulatorischen Risikomessmethoden die adäquate Bewertung der einzelnen Risikoarten im Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Ankündigung der Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen (GHOS) vom 11. Januar 2016, wonach die gesamten Eigenkapitalanforderungen nicht wesentlich erhöht werden sollen, bei der Festlegung und Umsetzung des Reformpakets als Ergebnis der quantitativen Folgeabschätzung als vorrangige Prämisse angesehen werden sollte.



Drucksache 296/16 (Beschluss)

... "4. Das übrige Abzugskapital eines Jahres der jeweiligen Regulierungsperiode ist im Verhältnis des Abzugskapitals nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und Nummer 5 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 ARegV Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 3a - neu -, Nummer 4 und Nummer 6 ARegV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe Nummer 16 - neu -, Absatz 5 Satz 1 ARegV

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16 Absatz 1 ARegV

4. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 23 Absatz 2b Satz 9 - neu - ARegV

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 ARegV

6. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 6 - neu - ARegV

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 3 Satz 5 - neu - ARegV

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und Absatz 7 Satz 7 ARegV

9. Zu Artikel 1 Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 8 und 9 ARegV

10. Zu Artikel 2a - neu - § 4 Absatz 5a GasNEV , Artikel 2b - neu - § 4 Absatz 5a StromNEV

'Artikel 2a Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 2b
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b


 
 
 


Drucksache 704/16

... Eine Reihe von EU-Initiativen tragen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum bei, und zwar der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)4 und seine Ausweitung und Aufstockung, aber auch die Binnenmarktstrategie5, der digitale Binnenmarkt6 und die Kapitalmarktunion7 haben die Rahmenbedingungen für weitere Erfolge geschaffen. Außerdem erhalten im Zuge einer verstärkten Konzentration der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf Innovation und Unterstützung von KMU, 140 000 Start-ups und Scale-ups Risikokapitalunterstützung.8 Von EFSI-Vereinbarungen profitieren bereits 377 000 KMU, darunter auch Start-ups.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/16




1. Einleitung

2. BESEITIGUNG der Hindernisse

3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN

3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme

3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten

3.3 Kompetenzen

3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU

3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen

4. Zugang zu FINANZMITTELN

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 113/16

... Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Gesamtbetrag der Vermögensanlagen desselben Emittenten, die vom Anleger erworben werden, der keine Kapitalgesellschaft ist, 1 000 Euro nicht überschreitet. Der Gewerbetreibende darf den Vertragsschluss über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes nur vermitteln, wenn er geprüft hat, dass der Gesamtbetrag der Vermögensanlagen desselben Emittenten, die vom Anleger erworben werden, der keine Kapitalgesellschaft ist, 1 000 Euro oder die in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Beträge nicht übersteigt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)

Abschnitt 1
Sachkundenachweis

§ 1
Sachkundeprüfung

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Prüfungsinhalt, Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

§ 5
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

2 Vermittlerregister

§ 6
Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister

§ 7
Mitteilungspflichten

§ 8
Zugang

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung

§ 9
Geltungsbereich der Versicherung

§ 10
Umfang der Versicherung

§ 11
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 3
Verhaltenspflichten

§ 12
Allgemeine Verhaltenspflicht

§ 13
Verbot der Annahme von Geldern

§ 14
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 15
Außerordentliche Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten

§ 17
Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 18
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

1.4 Kundenbetreuung

2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs

3. Finanzierung und Kreditprodukte

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Pfandleiherverordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Artikel 4
Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 316/1/16

... 14. Der Bundesrat begrüßt mit Nachdruck, dass die slowakische Ratspräsidentschaft die Federführung für die Verhandlungen des Empfehlungsvorschlags dem Bildungsministerrat zugewiesen hat. Dass die vorgeschlagene Empfehlung, die sich weitgehend mit Bildungsfragen befasst, federführend in der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration entworfen wurde, sieht der Bundesrat kritisch. Die angestrebte "Kompetenzgarantie" orientiert folglich Bildungsfragen an rein ökonomischen Aspekten und stellt gerade nicht auf das Grundrecht einer guten und angemessenen Bildung für alle ab. Der Einzelne und seine Kompetenzen werden dabei nur als "Humankapital" angesehen, was weder dem Eigenwert noch der Aufgabe von Bildung gerecht wird. Im Gegensatz zu dieser Ausrichtung an der Wirtschaft findet die Notwendigkeit der Unterstützung durch die und Mitwirkung der Wirtschaft bei der Umsetzung der Garantie im Text kaum Niederschlag.



Drucksache 649/16

... Die Regulierungsbehörde genehmigt nach § 29 Absatz 1 EnWG i.V.m. § 32 Absatz 1 Nummer 3a und § 10a ARegV einen Kapitalkostenaufschlag auf die Erlösobergrenze für Kapitalkosten. Kapitalkosten sind die Summe der kalkulatorischen Abschreibungen, der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung, der kalkulatorischen Gewerbesteuer und des Aufwandes für Fremdkapitalzinsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

a. Zur Nummer 4.40

b. Zur Nummer 4.41

c. Zur Nummer 4.42

d. Zur Nummer 4.43

e. Zur Nummer 4.44

f. Zur Nummer 4.45

g. Zur Nummer 4.46

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

a. Zur Nummer 32.1

b. Zur Nummer 32.2

c. Zur Nummer 32.3

d. Zur Nummer 33

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3945, BMWi: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

Verwaltung Bund

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 814/3/16

... es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) - BR-Drucksache 769/16 - verfolgt werden soll. Die Formulierung schließt alle denkbaren Formen der Kapitalprivatisierung außer den sogenannten "stillen Beteiligungen" aus, die Privaten eine wirtschaftliche Beteiligung am Eigenkapital oder einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Willensbildung der Infrastrukturgesellschaft verschaffen und damit ähnliche Einflussmöglichkeiten eröffnen könnten wie eine direkte Beteiligung an den Gesellschaftsanteilen. Bei stillen Beteiligungen ohne Stimm- und sonstige Beteiligungsrechte ist der Einfluss des Staates uneingeschränkt gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/3/16




Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 719/1/16

... a) Der Bundesrat begrüßt das in dem Gesetz angelegte Vorhaben der Bundesregierung, mit einer Neugestaltung der Verlustverrechnungsregelungen steuerliche Hemmnisse solcher Unternehmen abzubauen, die zur Kapitalausstattung häufig auf Neuaufnahmen oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, aber von den derzeitigen Ausnahmeregelungen des § 8c



Drucksache 806/16 (Beschluss)

... Industriebrachen oder andere Brachflächen zur Mobilisierung für Bauzwecke gibt es auf den Inseln nicht. Die besondere touristische Attraktivität und niedrige Kapitalmarktzinsen begünstigen die Immobilienspekulation in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen zulasten der ortsansässigen Wohnbevölkerung in immer größerem Ausmaß.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

5. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 17b - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 777/1/16

... 3. Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, unterschiedliche nationale, potentiell wettbewerbsverzerrende Vorschriften in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von Banken deutlich aneinander anzugleichen. Um dies zu erreichen, sollte nach Auffassung des Bundesrates das in Artikel 1 des Richtlinienvorschlages (Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie



Drucksache 315/16 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final



Drucksache 433/16

... Die "Connecting Europe Facility" (CEF) definiert die Bedingungen und den Rahmen für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Maßnahmen auch im transeuropäischen Verkehrsnetz. Sie soll der Vervollständigung eines europäischen Kernnetzes dienen und will die Erreichbarkeit europäischer Regionen fördern. Schwerpunkt sind grenzüberschreitende Projekte, die Beseitigung von Engpässen und Lückenschlussprojekte. Im Fokus der Förderung stehen dabei Schienen und Wasserstraßenprojekte. Neben der Zuschussförderung sieht die CEF auch "Innovative Finanzierungsinstrumente" vor. Dazu gehören ein Fremdfinanzierungsinstrument (Darlehen, Bürgschaften, Bonitätsverbesserungsmechanismen, Projektanleihen) sowie ein Eigenkapitalinstrument.



Drucksache 544/16

... es) regelt, dass nicht genutzte Verluste wegfallen, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft in bestimmter Höhe stattfinden. Die Beschränkung gilt nicht für bestimmte Übertragungen im Konzern (Konzernklausel) und auch nicht, soweit zum Zeitpunkt des schädlichen Erwerbs stille Reserven (Stille-Reserven-Klausel) vorhanden sind. Diese Ausnahmen kommen Unternehmen zugute, die in entsprechenden Konzernstrukturen organisiert sind und die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit ausreichend hohe stille Reserven gebildet haben. Daneben gibt es Unternehmen, die die Voraussetzungen dieser Regelungen nicht erfüllen, bei denen für die Unternehmensfinanzierung aber häufig die Neuaufnahme oder der Wechsel von Anteilseignern notwendig wird und bei denen dann nicht genutzte Verluste wegfallen. Die Neuregelung trägt der Situation dieser Unternehmen Rechnung und soll steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung dieser Unternehmen vermeiden. In diesen Fällen bleibt eine steuerliche Nutzung der bisher aufgelaufenen Verluste daher weiterhin möglich, wenn der Geschäftsbetrieb der Körperschaft nach dem Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitige Nutzung der Verluste ausgeschlossen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 8d
Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Artikel 2
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

5 Inhaltsübersicht

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

5 Antragserfordernis

5 Verwendungsreihenfolge

5 Geschäftsbetrieb

5 Fortführungserfordernis

Rechtsfolge - Untergang nicht genutzter Verluste

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3879: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 One in one out


 
 
 


Drucksache 113/16 (Beschluss)

... Aspekte von Kapitalanlagen, Immobilienmanagement und -finanzierung, geschlossene und offene Fonds, Private-Equity-Fonds sowie Compliance und Kundenberatung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 - neu - ImmVermV

2. Zu Artikel 2 Pfandleiherverordnung

'Artikel 2 Änderung der Pfandleiherverordnung


 
 
 


Drucksache 768/16

... (4) Der Fonds unterliegt nicht der Körperschaftsteuer oder der Gewerbesteuer. Auf Kapitalerträge des Fonds ist ein Steuerabzug nicht vorzunehmen. Ist Kapitalertragsteuer dennoch einbehalten und abgeführt worden, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete die Steueranmeldung insoweit zu ändern. Zahlungen und Leistungen des Fonds unterliegen keinem Kapitalertragsteuerabzug. Für Zwecke der Doppelbesteuerungsabkommen gilt der Fonds als in Deutschland ansässige Person, die der deutschen Besteuerung unterliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/16




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsgesetz - EntsorgFondsG)

§ 1
Errichtung, Zweck und Sitz

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufgaben und Organisation des Fonds

§ 4
Kuratorium

§ 5
Vorstand

§ 6
Satzung

§ 7
Fondsvermögen

§ 8
Vorzeitige Ratenzahlung, Nachschusspflicht

§ 9
Anlage der Mittel

§ 10
Verwendung der Mittel

§ 11
Finanz- und Wirtschaftsplanung

§ 12
Rechnungslegung

§ 13
Aufsicht

§ 14
Auflösung

§ 15
Verordnungsermächtigungen

Anhang 1
Anlagen gemäß § 2 Absatz 1

Anhang 2
Einzahlungsbeträge gemäß § 7

Artikel 2
Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz)

§ 1
Übergang der Finanzierungspflicht für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle

§ 2
Übergang der Handlungspflicht für die Entsorgung radioaktiver Abfälle

§ 3
Zwischenlager, Verordnungsermächtigung

§ 4
Erstattung der Aufwendungen des Dritten nach § 2 Absatz 1 Satz 1

Anhang
Anhang zum Entsorgungsübergangsgesetz

Artikel 3
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 4
Änderung des Standortauswahlgesetzes

Artikel 5
Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz)

§ 1
Auskunftspflicht

§ 2
Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen

§ 3
Darstellung des Haftungskreises

§ 4
Gesonderter Bericht im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen

§ 5
Mitteilungspflicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 6
Datennutzung und -übermittlung

§ 7
Bericht der Bundesregierung

§ 8
Bußgeldvorschrift

§ 9
Verordnungsermächtigung

Artikel 8
Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Nachhaftungsgesetz)

§ 1
Nachhaftung

§ 2
Beherrschung eines Betreibers

§ 3
Nachhaftung in besonderen Fällen

§ 4
Zeitliche Beschränkung der Haftung

Artikel 9
Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, Evaluierung

§ 1
Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

§ 2
Evaluierung

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 544/1/16

... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf in seiner Zielsetzung, steuerliche Hemmnisse solcher Unternehmen zu beseitigen, die zur Kapitalausstattung häufig auf Neuaufnahmen oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, aber von den derzeitigen Ausnahmeregelungen des § 8c

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 46/16

... - Verrechnungspreise (BEPS-Aktionspunkte 8-10): Bekräftigung des Fremdvergleichsgrundsatzes und der Vergleichbarkeitsanalyse als Grundpfeiler der Verrechnungspreisregeln (immaterielle Werte, Risiken und Kapital sowie Transaktionen mit hohen Risiko);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/16




1. Einleitung

2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln

2.1 Mehr Steuertransparenz

2.2 Fairer Steuerwettbewerb

3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern

3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich

3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen

4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung

4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen

5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern

5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen

5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern

5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten

6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH

7. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung

Anhang 1
STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH

1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen

1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

2. FAIRER STEUERWETTBEWERB

3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD

4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS

Anhang 2
AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 317/16

... Der Vorschlag unterstützt die Priorität der Kommission, Wachstum und Beschäftigung durch eine bessere Nutzung des Humankapitals zu steigern und auf diese Weise zur Konjunkturbelebung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Er zielt darauf ab, Mobilitätshindernisse zu beseitigen, und trägt damit zur Erreichung der angestrebten Freizügigkeit der Arbeitskräfte bei.



Drucksache 555/16

... 2. die Verfügung über die Beteiligung an der Personengesellschaft oder den Anteil an der Kapitalgesellschaft auf Mitgesellschafter, auf Angehörige im Sinne des § 15 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/16




Anlage
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Zu Artikel 1 Nummer 3

§ 203
Kapitalisierungsfaktor


 
 
 


Drucksache 296/3/16

... (BR-Drucksache 296/16) vorgesehene Übergangsregelung betreffend die Behandlung von Kapitalkosten aus Investitionen der Jahre 2007 bis 2016 von Verteilernetzbetreibern in der dritten Regulierungsperiode auf die vierte Regulierungsperiode auszudehnen ist, um eine vollständige Refinanzierung effizienter Investitionen zu gewährleisten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ergebnisse dieser Prüfung so rechtzeitig vor dem Enr dritten Regulierungsperiode vorzulegen, dass die Entscheidung über eine Verlängerung vor Beginn der vierten Regulierungsperiode möglich bleibt.



Drucksache 195/16

... Die Aufwendungen werden nach Personalkosten, Sachkosten durch Anmietung, Kosten für Treibstoff/Fahrstrom, Infrastrukturentgelten, Kapitalkosten und übrigen Sachkosten unterschieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/16




Bericht

3 Auftrag

Begriffsdefinition, Unternehmensgruppen und Bezugsjahre

3 Finanzierungsgrundlagen

3 Definitionen

Übersicht: Kostendeckungsgrade im 7. Kostendeckungsbericht.

Angebots - und Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Angebots- und Nachfrageentwicklung 2005 bis 2012.

Kostenentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Kostenentwicklung 2005 bis 2012.

Ertragsentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Ertragsentwicklung 2005 bis 2012.

Entwicklung der Kostendeckung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung Kostendeckungsgrade 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993

Finanzleistungen der öffentlichen Hand im ÖPNW

4 Konzeption

Ergebnis für das Jahr 2012

Übersicht: Öffentliche Finanzleistungen im Jahr 2012.

Ergebnisse für die Entwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung der öffentlichen Finanzleistungen 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993


 
 
 


Drucksache 641/16 (Beschluss)

... 7. Auch der Vorschlag der Kommission, Eigenkapitalfinanzierungen gegenüber der Finanzierung mit Fremdkapital durch einen Freibetrag für Wachstum und Innovation zu stärken, ist im Rahmen einer einheitlichen Bemessungsgrundlage nicht zu unterstützen. Der Abzug als Betriebsausgabe würde die Bemessungsgrundlage schmälern und hätte Mindereinnahmen für den Staat zur Folge. Ferner besteht mit dem Instrument der Zinsschranke bereits ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um Gewinnverlagerungen im Konzern durch übermäßige Fremdkapitalfinanzierungen zu begegnen.



Drucksache 320/1/16

... 4. Die Diskussion zu den Cum/Cum-Gestaltungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat erneut deutlich gemacht, dass eine ungleiche Besteuerung von laufenden Erträgen aus Kapitalgesellschaften (z.B. Dividenden) einerseits und außerordentlichen Erträgen (z.B. Veräußerungsgewinnen) andererseits - wie sie auch bei der derzeitigen Besteuerung von Streubesitzanteilen gegeben ist - ein Einfallstor für Steuergestaltungen ist. Nationale Regelungen, um diesen Umgehungen Einhalt zu gebieten, sind wichtig und müssen unverzüglich weiterentwickelt werden.



Drucksache 715/1/16

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit steuerliche Erleichterungen auch landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft bzw. gewerblich geprägten oder umfassend gewerblichen Personengesellschaften mit einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eröffnet werden können.



Drucksache 547/1/16

... § 289c Absatz 3 Nummer 1 und 2 HGB-E regelt die nichtfinanziellen Erklärungen zu den von den Kapitalgesellschaften verfolgten Konzepten und der von den Kapitalgesellschaften angewandten Due-Diligence-Prozessen. In § 289c Absatz 2 Nummer 4 HGB-E werden die Menschenrechte zwar benannt, konkretisierende Ausführungen fehlen allerdings.

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Drucksache 547/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 HGB

2. Hauptempfehlung zu Ziffer 16 Satz 1 und 2 Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 Nummer 1 HGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 Nummer 1 HGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 Nummer 4 HGB

5. Hauptempfehlung zu Ziffer 16 Satz 3 und 4 Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 2 Nummer 6 - neu - HGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 3 Nummer 4 HGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 289c Absatz 3 Nummer 4 HGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b, Nummer 24 Buchstabe b und Nummer 27 Buchstabe b § 334 Absatz 3, 3a und 3b, § 340n Absatz 3, 3a und 3b und § 341n Absatz 3, 3a und 3b HGB

Zum Gesetzentwurf insgesamt

16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 2 und 5


 
 
 


Drucksache 541/1/16

... Die zur Schließung der dadurch entstehenden Versorgungslücke gedachte kapitalgedeckte Altersvorsorge hat bislang nicht in ausreichendem Maße Verbreitung gefunden.



Drucksache 681/16

... 3. die Grundzüge des Geschäftsverlaufs der Einrichtung, die Ertragslage der Einrichtung, die Kapitalzuführungen an und die Kapitalentnahmen aus der Einrichtung durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Auswirkungen der Kapitalzuführungen und Kapitalentnahmen auf die Haushaltswirtschaft der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und die von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Einrichtung gewährten Sicherheiten,

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Drucksache 681/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 77b
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78a
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78b
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 80
Wahl und Abberufung.

§ 91a
Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen

§ 217g
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217h
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217i
Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten

§ 219
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Artikel 2
Änderung des Elften Buches SOzialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Im Einzelnen

III. Alternativen

IV. GesetzgebungskomPetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. NachhaltigkeitsasPekte

3. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere KOsten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu § 78a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 78b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Absatz 2d

Zu Absatz 2e

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 769/1/16

... d) Der vorliegende Gesetzentwurf enthält bisher keine Gewährung einer Staatsgarantie für die Kapitalaufnahme. Bei der Beteiligung Privater sollte der Bund ergänzend in Artikel 90 des Grundgesetzes eine Staatshaftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufnehmen (Finanzierungsprivatisierung nur mit Staatsgarantie), um so eine günstige Kreditaufnahme gewährleisten zu können. Der Bundesrat formuliert die deutliche Sorge, dass ohne diese Staatsgarantie künftig Herstellung und Betrieb der Bundesautobahnen zulasten des Bundes und der Steuerzahler deutlich teurer werden, da die Gesellschaft so deutlich höhere Zinsen an die Investoren zahlen muss.

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Drucksache 769/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2 GG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 677/16

... - durch die Umsetzung einer Investitionsoffensive für Europa den Investitionsrückstand wettzumachen, wofür unter anderem der Europäische Fonds für strategische Investitionen ausgeweitet, die Wirkung der EU-Mittel zur Unterstützung der Offensive optimiert, Maßnahmen zur Beseitigung von Investitionshemmnissen getroffen und im Rahmen einer Kapitalmarktunion neue Finanzierungsquellen für die Realwirtschaft erschlossen werden sollen;

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Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 150/16

... "(3a) Auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d sind, sind die Vorschriften dieses Unterabschnitts nur insoweit anzuwenden, als nicht die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 77; L 170 vom 11.6.2014, S. 66) anzuwenden ist."

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Drucksache 150/16




Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 333a
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 335c
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Publizitätsgesetzes

§ 19a
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 21a
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

§ 404a
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 407a
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

§ 56
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

§ 86
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 87
Bußgeldvorschriften

§ 88
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Artikel 9
Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes

§ 7
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

Artikel 10
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 151a
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 153
Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

§ 169
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

Artikel 11
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

§ 39
Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

Artikel 12
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 13
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 14
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 548/16

... ) abweichen. Von dem Urteil sind die im Finanzmarkt üblichen Rahmenvertragsmuster für die Zusammenfassung und Abwicklung von Finanzmarktkontrakten und damit nahezu alle derzeit bestehenden Finanzmarktkontrakte betroffen, auf die im Insolvenzfall deutsches Insolvenzrecht anwendbar wäre. Die Rahmenvertragsmuster sind unter anderem auf die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zugeschnitten, denen Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzkontrakten genügen müssen, um in den Genuss geringerer Eigenkapitalanforderungen und geringerer Anrechnungsbeträge auf Großkreditgrenzen zu kommen. Das Urteil hat somit die Frage aufgeworfen, ob die von ihm betroffenen Rahmenverträge diesen bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen. Daher hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch am Tag der Urteilsverkündung eine Allgemeinverfügung nach § 4a des

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Drucksache 548/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 104
Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting.

Artikel 2
Weitere Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 105a
Überleitungsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Klarstellung der Reichweite der Gestaltungsspielräume für vertragliche Beendigungs- und Abwicklungsmechanismen Artikel 1

2. Weitere Änderungen des § 104 InsO Artikel 2

a Vereinfachung der Binnenstruktur und -systematik des § 104 InsO

b Modernisierung des Beispielkatalogs für Finanzleistungen § 104 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

c Klarstellungen zur Zusammenfassung von Einzelgeschäften in Rahmenverträgen § 104 Absatz 3 InsO-E

3. Bezeichnung des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 104

Zu § 104

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 316/16 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat begrüßt mit Nachdruck, dass die slowakische Ratspräsidentschaft die Federführung für die Verhandlungen des Empfehlungsvorschlags dem Bildungsministerrat zugewiesen hat. Dass die vorgeschlagene Empfehlung, die sich weitgehend mit Bildungsfragen befasst, federführend in der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration entworfen wurde, sieht der Bundesrat kritisch. Die angestrebte "Kompetenzgarantie" orientiert folglich Bildungsfragen an rein ökonomischen Aspekten und stellt gerade nicht auf das Grundrecht einer guten und angemessenen Bildung für alle ab. Der Einzelne und seine Kompetenzen werden dabei nur als "Humankapital" angesehen, was weder dem Eigenwert noch der Aufgabe von Bildung gerecht wird. Im Gegensatz zu dieser Ausrichtung an der Wirtschaft findet die Notwendigkeit der Unterstützung durch die und Mitwirkung der Wirtschaft bei der Umsetzung der Garantie im Text kaum Niederschlag.



Drucksache 279/16

... Die Angaben zur Dauer der Lehrveranstaltungen liefern zum einen ein Indiz für den Umfang der erworbenen Fähigkeiten; zum anderen sind die Lehrveranstaltungen ein Indikator für die Investitionen in Humankapital.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 740/16

... Der Bundesrat betrachtet zudem mit großer Sorge, dass sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften zunehmend dem Geltungsbereich der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung entziehen. Dabei nutzen sie Lücken im deutschen und europäischen Recht und stellen damit den gesellschaftlichen Konsens und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in Deutschland in Frage. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden.



Drucksache 48/16

... Die vorgeschlagenen Vorschriften sollen diesen Praktiken dadurch entgegentreten, dass der Zinsbetrag, den der Steuerpflichtige in einem Steuerjahr abziehen darf, begrenzt wird (Zinsschranke). Es steht zu erwarten, dass so auch der Vorbehalt gegen die Eigenkapitalfinanzierung abgemildert werden kann. Nettozinsaufwendungen werden nur bis zu einem fixen Satz auf der Grundlage des Bruttobetriebsgewinns des Steuerpflichtigen abzugsfähig sein. Angesichts der Tatsache, dass es um einen Mindestschutz für den Binnenmarkt geht, sollte als Abzugssatz die Obergrenze der von der OECD empfohlenen Spanne (10 % bis 30 %) festgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten können strengere Vorschriften erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Abzugsfähigkeit von Zinsen

Wegzugsbesteuerung

Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel

Schwellenwert für Niedrigbesteuerung

Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Mindestschutzniveau

Kapitel II
Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG

Artikel 4
Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen

Artikel 5
Wegzugsbesteuerung

Artikel 6
Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)

Artikel 7
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 8
Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Artikel 9
Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens

Artikel 10
Hybride Gestaltungen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 535/16

... 5. Die Kommission prüft auch andere Finanzierungsquellen für den Sektor, darunter Kapitalbeteiligungen und Crowdfunding.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 137/16

... (23) Fragen im Zusammenhang mit der Berechtigung, Ansprüche gleich welcher Art auf Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, die während der eingetragenen Partnerschaft erworben wurden und die während der eingetragenen Partnerschaft zu keinem Renteneinkommen geführt haben, zwischen den Partnern zu übertragen oder anzupassen, sollten vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen bleiben, wobei die in den Mitgliedstaaten bestehenden spezifischen Regelungen zu berücksichtigen sind. Allerdings sollte diese Ausnahme stets eng ausgelegt werden. Somit sollte diese Verordnung insbesondere die Frage der Kategorisierung von Rentenkapital, der während der eingetragenen Partnerschaft an einen der Partner bereits ausgezahlten Beträge und des eventuell zu gewährenden Ausgleichs bei mit gemeinsamem Vermögen finanzierten Rentenversicherungen regeln.



Drucksache 740/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat betrachtet zudem mit großer Sorge, dass sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften zunehmend dem Geltungsbereich der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung entziehen. Dabei nutzen sie Lücken im deutschen und europäischen Recht und stellen damit den gesellschaftlichen Konsens und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in Deutschland in Frage. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden.

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Drucksache 740/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Mitbestimmung zukunftsfest gestalten


 
 
 


Drucksache 276/16

... Die Gemeinden werden seit dem 1. Januar 1998 mit einem Anteil von 2,2 Prozent am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt. Die Einführung der Beteiligung an der Umsatzsteuer erfolgte seinerzeit als Ersatz für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer. Das



Drucksache 744/16 (Beschluss)

... Zu beachten ist ferner, dass die Jugendhilfeakten den wahren Verfolgungscharakter mitunter verschleiern. Falls Kinder in einem sehr jungen Alter in ein Heim eingewiesen wurden, können sie sich außerdem oftmals nicht mehr an die Umstände ihrer Heimunterbringung erinnern. Sofern ihre Eltern oder andere auskunftsfähige Personen nicht mehr leben, kann den ehemaligen Heimkindern auch aus diesem Grunde eine erfolgreiche Beweisführung verschlossen sein (vgl. OLG Jena, a.a. O.). Die Folge der gegenwärtigen Rechtslage ist, dass die damals betroffenen Kinder und Jugendlichen mangels erfolgreicher Rehabilitierung weder Kapitalentschädigung noch Opferrente geltend machen können.

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Drucksache 744/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Satz 3 -neu-

Zu Satz 4 -neu-

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 538/16

... Risikokapital-Finanzierungsinitiative zur Förderung von 5G-Innovationen und -Einführung



Drucksache 744/16

... Zu beachten ist ferner, dass die Jugendhilfeakten den wahren Verfolgungscharakter mitunter verschleiern. Falls Kinder in einem sehr jungen Alter in ein Heim eingewiesen wurden, können sie sich außerdem oftmals nicht mehr an die Umstände ihrer Heimunterbringung erinnern. Sofern ihre Eltern oder andere auskunftsfähige Personen nicht mehr leben, kann den ehemaligen Heimkindern auch aus diesem Grunde eine erfolgreiche Beweisführung verschlossen sein (vgl. OLG Jena, a.a. O.). Die Folge der gegenwärtigen Rechtslage ist, dass die damals betroffenen Kinder und Jugendlichen mangels erfolgreicher Rehabilitierung weder Kapitalentschädigung noch Opferrente geltend machen können.

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Drucksache 744/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungskosten für die Wirtschaft

3. Erfüllungskosten der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Satz 3 neu

Zu Satz 4 neu

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 642/16

... Doppelter Abzug bedeutet, dass dieselbe Zahlung in mehr als einem Steuergebiet von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig ist. Wird ein Unternehmen in dem Steuergebiet, in dem es gegründet oder gebildet wurde, als steuerlich nicht transparent behandelt, können Zahlungen, Aufwendungen oder Verluste des Unternehmens von der Steuerbemessungsgrundlage des Unternehmens abgezogen werden. Wird dasselbe Unternehmen im Steuergebiet des Inhabers einer Eigenkapitalbeteiligung an diesem Unternehmen als transparent behandelt, können die betreffenden Zahlungen, Aufwendungen oder Verluste auch von der Steuerbemessungsgrundlage des Inhabers der Eigenkapitalbeteiligung in diesem Steuergebiet abgezogen werden, was zu einem doppelten Abzug im Sinne von Artikel 2 Absatz 9 Buchstabe a führt.

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Drucksache 642/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen

Hybride Unternehmensgestaltungen, die zu einem doppelten Abzug führen

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führen

Hybride Gestaltungen bei Finanzinstrumenten

Hybride Übertragungen

Hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu Nichtbesteuerung bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem doppelten Abzug führt

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt

Eingeführte Inkongruenzen

Inkongruenz bei doppelter Ansässigkeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 9
Hybride Gestaltungen

Artikel 9a
Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 205/16

... Diskussionen auf europäischer und internationaler Ebene unterschiedliche Ansätze erörtert. Eine ausgewogene Politik sollte eine ganze Reihe von Kriterien berücksichtigen: eine angemessene Kapitalrendite, um Anreize für FuE sowie Innovationen zu setzen, ein nachhaltiges Normungsverfahren, die breite Verfügbarkeit von Technologien in einem offenen und wettbewerbsorientierten Markt und die Schwierigkeiten für KMU, sich daran zu beteiligen.

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Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 701/16

... Die Nachhaltigkeit zu sichern stellt für die europäischen Gesellschaften in vielen Bereichen immer noch eine Herausforderung dar. Diese reicht von der Jugendarbeitslosigkeit über den Klimawandel, die Umweltverschmutzung, das Energiewesen und die Migrationspolitik bis hin zur Bevölkerungsalterung. Wir müssen uns für gegenwärtige und künftige Herausforderungen wappnen und auf die raschen und komplexen globalen Veränderungen sowie die Bedürfnisse der wachsenden Weltbevölkerung eingehen. Um das europäische Sozialmodell und den sozialen Zusammenhalt zu wahren, ist es unabdingbar, in unsere Jugend zu investieren, inklusives und nachhaltiges Wachstum zu fördern, Ungleichheiten anzugehen und die Migration umsichtig zu steuern. Die Fortsetzung einer verantwortungsvollen Finanzpolitik und Reformen werden die Nachhaltigkeit unserer Gesundheits- und Rentensysteme verbessern. Wenn wir unser natürliches Kapital schützen wollen, müssen wir den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO

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Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 344/1/16

... 4.c) Die vorgesehene Begünstigung bei Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften (sowie Kapitalgesellschaften analog) wird abgelehnt (Artikel 1 Nummer 4 (§ 13b Absatz 1 Nummer 2 und 3



Drucksache 296/2/16

... "6. Die Ermittlung des betriebsnotwendigen Eigenkapitalanteils am betriebsnotwendigen Vermögen eines Jahres der jeweiligen Regulierungsperiode erfolgt nach § 7 Absatz 1 Satz 5 der



Drucksache 44/1/16

... 7. Der Bundesrat stimmt der Ansicht der Bundesregierung zu, dass der digitale Wandel insbesondere durch Startups angetrieben wird. Gründungen und schnell wachsende junge, technologieorientierte Unternehmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland und zukünftiges Wirtschaftswachstum. Für diese Unternehmen ist ein leistungsfähiger Wagniskapitalmarkt von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode zum Beispiel mit der Steuerfreistellung des INVEST-Zuschusses für Wagniskapitalfinanzierungen, der Neuauflage und Weiterentwicklung des EXIST-Programms und der Rückkehr der KfW als Ankerinvestor an den Wagniskapitalmarkt erste wichtige Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen umgesetzt hat. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Wagniskapitalmarktes in Deutschland notwendig sind und zeitnah realisiert werden. Die Bundesregierung hat am 16. September 2015 bereits Eckpunkte zum Wagniskapital beschlossen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese Beschlüsse zeitnah umzusetzen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.