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Drucksache 387/17

... Weltumspannende Wechselbeziehungen bestehen seit Jahrhunderten. Sie spiegeln den menschlichen Instinkt wider, neue Chancen zu erschließen, neue Völker und Orte zu entdecken und Ideen und Waren auszutauschen. Wichtigste Triebkräfte der Globalisierung waren früher der Warenhandel und die Kapitalströme. Vom raschen technologischen Wandel vorangetrieben, wird sie heute zunehmend zu einem wissensbasierten Prozess.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 649/17

... Die EU tritt für einen offenen Handel auf der Grundlage des regelbasierten multilateralen Handelssystems ein. Durch die Offenheit für Waren-, Dienstleistungs-, Menschen- und Kapitalströme wurden Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU angekurbelt und das Wohl der Verbraucher verbessert. In Verbindung mit den hohen Umweltschutz-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz- und Sozialschutzstandards stützt diese Öffnung unseren Wohlstand, und sie ist der beste Weg, die Vorteile der Globalisierung für alle Europäerinnen und Europäer nutzbar zu machen. Globalisierung ist mehr als nur Handel, und ihre Auswirkungen verbinden sich mit denen des technologischen Wandels; aber es steht außer Zweifel, dass der Handelspolitik eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Globalisierung so zu gestalten, dass sie sich wirtschaftlich, sozial- und umweltpolitisch positiv auf Menschen und Unternehmen in Europa und darüber hinaus auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/17




1. Einleitung

2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL

Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten

Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht

Wahrung des Regelungsrechts

Eingehen neuer Partnerschaften

3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT

4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 98/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentraler Bestandteil des globalen Wirtschaftsgefüges sind und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie- und Exportnation davon profitiert. Deshalb gilt es, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen Offenheit für ausländische Investoren und Schutz der technologischen Souveränität in sensiblen Hochtechnologiebereichen und Schlüsseltechnologien vor gezielter wettbewerbsverzerrender Industriepolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern


 
 
 


Drucksache 629/1/17

... 18. Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich das Engagement der Kommission für die Sicherung einer zuverlässigen, nachhaltigen und kostengünstigen Rohstoffversorgung. Die Förderung der heimischen Rohstoffwirtschaft ist dafür eine wichtige Säule. Sie fördert die regionale Wertschöpfung und verringert die Abhängigkeit von Rohstoffimporten. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung der EU für die Unternehmen bei der Erkundung neuer Bergwerke (Risikokapital) und für die Sanierung historischer Altlasten zur Förderung der Akzeptanz zukünftigen Bergbaus wie auch eines Rohstoffbewusstseins in der Bevölkerung für essentiell.



Drucksache 347/1/17

... sind. Dies gilt auch entsprechend für sonstige, nach vergleichbaren Maßstäben verbundene Personen- und Kapitalgesellschaften oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEG 2017 *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG

18. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 EnWG

20. Zu Artikel 3a - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 10 Satz 2 KStG Artikel 3b - neu - § 9 Nummer 1 Satz 5 - neu - GewStG

'Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 642/1/17

... Wie bei den in der Vergangenheit erfolgten Fristverlängerungen (siehe zuletzt das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010, BGBl. I S. 1744) sind auch die Ausschlussfristen in § 17 Absatz 4 Satz 1 und § 25 Absatz 2 Satz 3 StrRehaG zu verlängern, damit auch die (an die vorherige Rehabilitierung anknüpfende) Kapitalentschädigung bis Ende 2029 beantragt werden kann.

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Drucksache 642/1/17




Zu Artikel 1 Nummer 3

'Artikel 1a Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

'Zu Nummer 3 und 4 Änderung von § 17 Absatz 4 Satz 1 und § 25 Absatz 2 Satz 3 StrRehaG

Zu Artikel 1a


 
 
 


Drucksache 713/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die Mitteilung Bildung und Kultur als die besten Mittel zur Stärkung der europäischen Identität hervorhebt. Auch aus seiner Sicht stellen Bildung und Kultur einen entscheidenden Faktor für die Entwicklung eines europäischen Gemeinschaftsempfindens dar. Ganzheitliche Bildung richtet sich jedoch stets an Individuen und muss die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen im Blick haben. Das von der Kommission wiederholt vertretene utilitaristische Bildungsverständnis, sei es zur Schaffung von "Humankapital" oder zur Stärkung der europäischen Identität, steht mit dem Eigenwert von Bildung nicht im Einklang.



Drucksache 408/16 (Beschluss)

... In Artikel 2 Nummer 2 sind in § 4 Absatz 1 in dem neuen Satz 3 nach dem Wort "Anstaltssatzung" die Wörter "für die Bereiche Kapitalanlage und Risikomanagement" einzufügen.

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Drucksache 408/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8b Absatz 2 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 1 FinDAG


 
 
 


Drucksache 315/16

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final



Drucksache 315/1/16

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final



Drucksache 406/1/16

... Leistet z.B. ein in einem DBA-Staat ansässiger Gesellschafter (regelmäßig eine ausländische Kapitalgesellschaft), der als Kommanditist an einer inländischen GmbH & Co. KG beteiligt ist, eine Einlage in die Personengesellschaft, die er wiederum über ein (Konzern-)Darlehen refinanziert hat, stellt der Refinanzierungsaufwand Sonderbetriebsausgaben des Kommanditisten bei der inländischen Personengesellschaft dar. Das zur Refinanzierung der Einlage aufgenommene Darlehen gehört zum Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten bei der inländischen

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Drucksache 406/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2. Zu Artikel 7 Nummer 1

§ 4i
Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

4 Allgemein

Zu Satz 1

Zu Satz 2

3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

4 Unionsrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG

8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten

Zu Artikel 7 Nummer 1f

Zu Artikel 7 Nummer 3

Zu Artikel 12

9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11a

14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG

15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG

16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG

17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG

18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG

21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG

22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11b
Änderung des Zerlegungsgesetzes

23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:

Artikel 11c
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 119/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei einer Neuregelung die Situation von so genannten Business Angels, Gründern und Investoren, die ihre Beteiligungen häufig über eine Kapitalgesellschaft halten, mit in den Blick zu nehmen ist. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund dazu auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen robuste und - in Abstimmung mit der EU-Kommission - unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finanzierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht.

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Drucksache 119/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

5. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 20 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

10. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

11. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

12. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

13. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

14. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

15. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 1

20. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

21. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

22. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

23. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

25. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG Artikel 8 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

26. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

27. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

28. Zu Artikel 5 § 5 FVG

29. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

30. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 548/1/16

... Daher ist eine Klarstellung geboten, die passgenau auf die Systematik des § 104 InsO-E zugeschnitten ist. Diese erhöht die Rechtssicherheit nicht nur für die Marktteilnehmer aus dem Bereich der Kreditwirtschaft, sondern auch für die sonstigen Marktteilnehmer, zu denen neben Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen, Industrie- und Energieunternehmen auch mittelständische Unternehmen und die öffentliche Hand gehören. Gleichzeitig muss sie sich begrifflich in die

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Drucksache 548/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 196/16

... Die Strategie für den digitalen Binnenmarkt, vor allem der Pfeiler "Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft", enthält alle wichtigen Hebel für eine verbesserte Digitalisierung der Wirtschaft mithilfe von Maßnahmen in Bereichen wie Datenwirtschaft, Internet der Dinge, Cloud-Computing, Normen, Kompetenzen und elektronische Behördendienste. Sie ist Teil eines kohärenten strategischen Rahmens von Kommissionsinitiativen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dazu zählen insbesondere die Investitionsoffensive für Europa, die Energieunion, die Kapitalmarktunion, das Paket zur Kreislaufwirtschaft und die Binnenmarktstrategie. Die Strategie für den digitalen Binnenmarkt baut auf diesen Initiativen auf und bietet einen kohärenten Rahmen für eine zukunftsweisende Digitalisierung der Wirtschaft Europas.

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Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 532/16 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kapitalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final



Drucksache 453/16

... "(1a) Für die Anlage der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen gelten die Vorschriften des Vierten Titels des Vierten Abschnitts des



Drucksache 769/16 (Beschluss)

... d) Der vorliegende Gesetzentwurf enthält bisher keine Gewährung einer Staatsgarantie für die Kapitalaufnahme. Bei der Beteiligung Privater sollte der Bund ergänzend in Artikel 90 des Grundgesetzes eine Staatshaftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufnehmen (Finanzierungsprivatisierung nur mit Staatsgarantie), um so eine günstige Kreditaufnahme gewährleisten zu können. Der Bundesrat formuliert die deutliche Sorge, dass ohne diese Staatsgarantie künftig Herstellung und Betrieb der Bundesautobahnen zulasten des Bundes und der Steuerzahler deutlich teurer werden, da die Gesellschaft so deutlich höhere Zinsen an die Investoren zahlen muss.

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Drucksache 769/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 533/16

... - Investitionsförderung: Um die wirtschaftliche Wiederbelebung zu fördern und wachstumsfördernde Investitionen anzukurbeln, hat die Kommission eine Investitionsoffensive für Europa vorgeschlagen, die 2015 angenommen wurde. In einem Jahr konnten dadurch neue Investitionen in Höhe von 116 Mrd. EUR in 26 EU-Mitgliedstaaten mobilisiert werden. Dadurch konnten bislang über 100 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Es wurden 192 Finanzierungsvereinbarungen genehmigt, durch die 200 000 kleine Unternehmen und Unternehmensneugründungen einen besseren Zugang zum Kapital erhielten.

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Drucksache 533/16




Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015

Großes bei den großen Themen leisten

Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten

Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse

Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission

Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europäisches Parlament/Rat:

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 548/16 (Beschluss)

... Daher ist eine Klarstellung geboten, die passgenau auf die Systematik des § 104 InsO-E zugeschnitten ist. Diese erhöht die Rechtssicherheit nicht nur für die Marktteilnehmer aus dem Bereich der Kreditwirtschaft, sondern auch für die sonstigen Marktteilnehmer, zu denen neben Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen, Industrie- und Energieunternehmen auch mittelständische Unternehmen und die öffentliche Hand gehören. Gleichzeitig muss sie sich begrifflich in die

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Drucksache 548/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 490/1/16

... Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz (vgl. BR-Drucksache 453/16) durch die Änderung des § 171e SGB V den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Anlage der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen auch in Euro denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, indexorientierten Managements vorzunehmen. Der Anteil an Aktien darf dabei maximal zehn Prozent des Deckungskapitals betragen. Eine entsprechende Regelung wird für die gesetzliche Unfallversicherung getroffen.



Drucksache 518/16

... Zur Verbesserung des Investitionsumfelds in Europa hat die Kommission eine Reihe von Initiativen vorgelegt, die Investitionen fördern und die Finanzierung der Realwirtschaft erleichtern sollen, wie beispielsweise die Senkung der Kapitalanforderungen bei Infrastrukturinvestitionen für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und die Annahme praktischer Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der öffentlichen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben. Darüber hinaus enthalten die Strategien zur Energieunion, zur Kapitalmarktunion, zum Binnenmarkt und zum digitalen Binnenmarkt sowie das Paket zur Kreislaufwirtschaft allesamt gezielte Maßnahmen, die bei einer vollumfänglichen Umsetzung konkrete Hindernisse beseitigen und die Rahmenbedingungen für Investitionen weiter verbessern werden. So werden etwa die anstehenden Vorschläge zum Elektrizitätsbinnenmarkt, zu erneuerbaren Energien und zur Governance der Energieunion langfristig zu mehr Rechtssicherheit und Stabilität beitragen und somit Investitionen in den Energiesektor fördern. In diesem Zusammenhang weist die Kommission auch darauf hin, dass die EIB bei der Ausgabe grüner Anleihen zur Finanzierung nachhaltiger Projekte eine weltweit führende Rolle einnimmt. Die Kapitalmarktunion wird Investitionshemmnisse beseitigen helfen, die Binnenmarktstrategie wird zu effizienteren Märkten für das öffentliche Auftragswesen beitragen und die Strategie für den digitalen Binnenmarkt wird die Rechtssicherheit im digitalen Sektor verbessern.

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Drucksache 518/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 432/16 (Beschluss)

... als umweltfreundlicher und ressourcenschonender Verkehrsträger stärker als bisher Unterstützung erfahren muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Emissionen der Binnenschiffe in Relation zur Transportleistung deutlich gesenkt werden. Durch den Einsatz neuer, emissionsärmerer Motoren sowie eine attraktive Förderkulisse für die Nachrüstung mit Schadstoffminderungstechnik, die über das bisherige Angebot deutlich hinausgeht, kann dieses Ziel erreicht werden. Mit LNG-Antrieben und Landstromversorgungen stehen emissionsarme Antriebe bzw. emissionsfreie Schiffsversorgungen zur Verfügung. Die lange Nutzungsdauer der Schiffe, Überkapazitäten auf dem Markt sowie häufig unterkapitalisierte Marktakteure stellen ein deutliches Hemmnis für die erforderlichen kapitalintensiven Erneuerungsinvestitionen dar. Hier bedarf es dringend umfassender Ansätze, um den Markt mit Schiffen mit emissionsarmen Antrieben sowie entsprechenden Versorgungsinfrastrukturen auszustatten, da ansonsten der klimafreundliche Verkehrsträger Akzeptanz und Marktanteile verlieren wird.



Drucksache 344/16

... "§ 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

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Drucksache 344/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 13a
Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

§ 13b
Begünstigtes Vermögen

§ 13c
Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen

§ 28a
Verschonungsbedarfsprüfung

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 116/16

... Das Handeln auf EU-Ebene spiegelt die Gründungsprinzipien der Union wider und basiert auf der Überzeugung, dass wirtschaftliche Entwicklungen in wachsenden sozialen Fortschritt und größeren sozialen Zusammenhalt münden sollten und dass die Sozialpolitik nicht nur angemessene Sicherheitsnetze in Einklang mit den europäischen Werten gewährleisten, sondern auch als produktiver Faktor betrachtet werden sollte, der Ungleichheiten abbaut, die Schaffung von Arbeitsplätzen maximiert und die Entfaltung des europäischen Humankapitals ermöglicht. Diese Überzeugung lässt sich durch Daten zur Leistung im Beschäftigungs- und Sozialbereich untermauern. Die Mitgliedstaaten mit den besten wirtschaftlichen Ergebnissen haben ehrgeizigere und effizientere sozialpolitische Strategien entwickelt, nicht nur im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern als ein Kernelement ihres Wachstumsmodells. Der Schlüssel hierfür liegt in der Ausgestaltung von Wohlfahrtssystemen und Arbeitsmarktstrukturen, die ihren Aufgaben gerecht werden und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen.



Drucksache 813/16 (Beschluss)

... ; Unabhängiger Honorar-Anlageberater, § 94 Absatz 1 WpHG-E) wirkt auf Verbraucher irritierend. Zielführender wäre demgegenüber die gesetzliche Schaffung eines "unabhängigen Finanzberaters", der alle denkbaren kapitalansparenden Finanzprodukte (u.a. kapitalansparende Versicherungen, Bausparpläne oder sonstige Sparprodukte) in seine unabhängige Beratung auf Honorarbasis einbeziehen darf. Denn Kunden haben grundsätzlich einen eher abstrakten Beratungswunsch, z.B. eine Anlageentscheidung für die eigene Altersvorsorge zu treffen. Wenn jedoch bestimmte Produktkategorien von einer honorarbasierten Beratung ausgeschlossen sind, ist es der Honorarberatung von vorneherein nicht möglich, bedarfsgerechte Lösungen für ratsuchende Verbraucherinnen und Verbraucher zu entwickeln. Ein Honorarberater muss deshalb in der Lage sein, aus dem gesamten Spektrum optimale individuelle Lösungen für seine Kunden zu entwickeln. Nur dann werden diese bereit sein, für die Beratung ein Honorar zu entrichten.

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Drucksache 813/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 3 Nummer 123 § 120 Absatz 11 Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 6 Nummer 23 § 56 Absatz 4h Nummer 5 KWG , Artikel 8 Nummer 30 § 50 Absatz 2 Nummer 10 und 11 BörsG Artikel 14 Nummer 7 § 332 Absatz 4g Nummer 2 VAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

zu a :

zu b :

zu c :

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 408/16

... "(1a) Die Abwicklungsanstalten stellen innerhalb der ersten vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des

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Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

§ 18a
Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 79
Unterstützende Maßnahmen.

§ 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 160
Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

§ 174
Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 1a
Geschäftsbereich Abwicklung

Artikel 9
Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 562/16

... Derzeit wird der Garantiefonds wie folgt finanziert: 1) eine jährliche Übertragung aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union, 2) Zinsen aus Kapitalanlagen des Garantiefonds und 3) Einziehungen bei den säumigen Schuldnern. Die im Rahmen des neuen Darlehensmandats der EIB für den privaten Sektor erzielten Einnahmen aus Risikoprämien werden eine vierte Einnahmenquelle für den Garantiefonds sein. Daher wird vorgeschlagen, Artikel 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 entsprechend zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 769/3/16

... Die Änderung ist erforderlich, weil Gesellschaftsanteile als schuldrechtliche Vermögensrechte kein Eigentum im sachenrechtlichen Sinne darstellen. Es bleibt beim weitgehenden Ausschluss von Beteiligungen Privater. Zulässig ist nur eine wirtschaftliche Beteiligung Privater am Eigenkapital durch eine Vermögenseinlage ohne direkten oder indirekten Einfluss auf die Willensbildung der Infrastrukturgesellschaft in Form einer stillen Beteiligung.



Drucksache 320/16

... (2) Investmentfonds sind Investmentvermögen nach § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs. Als Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes gelten auch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Gesetzlicher Vertreter

§ 4
Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 5
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

§ 6
Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

§ 7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds

§ 8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger

§ 9
Nachweis der Steuerbefreiung

§ 10
Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

§ 11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden

§ 12
Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern

§ 13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

§ 14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

§ 15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

§ 16
Investmenterträge

§ 17
Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds

§ 18
Vorabpauschale

§ 19
Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen

§ 20
Teilfreistellung

§ 21
Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung

§ 22
Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

§ 23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 25
Getrennte Besteuerungsregelungen

§ 26
Anlagebestimmungen

§ 27
Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden

§ 28
Beteiligung von Personengesellschaften

§ 29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

§ 30
Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug

§ 31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption

§ 32
Haftung bei ausgeübter Transparenzoption

§ 33
Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

§ 34
Spezial-Investmenterträge

§ 35
Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge

§ 36
Ausschüttungsgleiche Erträge

§ 37
Ermittlung der Einkünfte

§ 38
Vereinnahmung und Verausgabung

§ 39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

§ 40
Abzug der Allgemeinkosten

§ 41
Verlustverrechnung

§ 42
Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen

§ 43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

§ 44
Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung

§ 45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen

§ 46
Zinsschranke

§ 47
Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer

§ 48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

§ 49
Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

§ 50
Kapitalertragsteuer

§ 51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

§ 52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgevermögenfonds

§ 53
Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds

§ 54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 6
Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 55
Bußgeldvorschriften

§ 56
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

§ 24
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 36a
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 806/1/16

... Industriebrachen oder andere Brachflächen zur Mobilisierung für Bauzwecke gibt es auf den Inseln nicht. Die besondere touristische Attraktivität und niedrige Kapitalmarktzinsen begünstigen die Immobilienspekulation in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen zulasten der ortsansässigen Wohnbevölkerung in immer größerem Ausmaß.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 § 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 § 10a Absatz 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB *

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 14

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 29a - neu - BauGB

§ 29a
Zulässigkeit von störfallrelevanten Vorhaben

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 17a

18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 245c Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

25. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 290/16

... Eine Reihe weltweit wettbewerbsfähiger Plattformen haben ihren Ursprung in Europa, beispielsweise Skyscanner und BlaBlaCar. Insgesamt entfallen derzeit jedoch nur 4 % der gesamten Marktkapitalisierung der größten Online-Plattformen auf die EU - die überwiegende Mehrheit der Plattformen stammt aus den USA und Asien8.



Drucksache 604/16

... 3. juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union unmittelbar oder mittelbar über die willensbestimmende Mehrheit der Anteile, des Kapitals oder der Stimmrechte verfügen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

§ 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

§ 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

§ 13
Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3a

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu § 6

Zu § 6a

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 117/16 (Beschluss)

... Völlig losgelöst von der Intention des Gesetzesvorhabens soll für die gesetzlichen Krankenkassen mit dem vorgeschlagenen Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden, die Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen nach § 171e



Drucksache 780/1/16

... Die lang anhaltende Phase historisch außergewöhnlicher Niedrigzinsen stellt zunehmend eine erhebliche Herausforderung für viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge dar. Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung in der Form der Direktzusage erteilt haben, sind hiervon besonders betroffen. Für die Unternehmen wird es immer teurer, ihre Betriebsrentenzusagen einzuhalten. Die Gelder, die sie für diesen Zweck angelegt haben, werfen immer weniger Rendite ab. Die Notwendigkeit der Zuführung zusätzlicher Mittel aus dem laufenden Geschäft verringert die Investitionsmöglichkeiten des Mittelstands. Die Bereitschaft der Firmen, neue Betriebsrentenzusagen zu geben, sinkt. Dies ist gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der damit verbundenen Notwendigkeit, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver auszugestalten, problematisch. Außerdem steigt bei steigenden Pensionsverpflichtungen zugleich die Fremdkapitalquote, was Kredite verteuert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2a BetrAVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20 Absatz 2 Satz 1 BetrAVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 24 BetrAVG

4. Zu Artikel 4 § 229 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 244b Absatz 1 Satz 2 - neu - VAG

6. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 10a Absatz 1 und Absatz 7 EStG

7. Zu Artikel 9 Nummern 9 und 10 Dynamisierung der Riester-Zulagen

8. Zu Artikel 9 Nummer 18 § 100 Absatz 2 EStG

9. Zu Artikel 9

10. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 4 AltvZertG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein:

12. Zum Gesetzentwurf allgemein:

Im Einzelnen

13. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 749/16 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat beobachtet, dass Forschungsprojekte zunehmend über Kreditlinien, "Venture Capital" (Risikokapital) und andere Finanzierungsinstrumente ko-finanziert werden. Dieser Weg steht den deutschen, staatlichen Hochschulen nur ganz bedingt offen. Er bittet daher die Bundesregierung, sich gegen Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich einzusetzen.



Drucksache 532/16

... Die Kapitalmarktunion als Bestandteil der dritten Säule der Investitionsoffensive für Europa ist unverzichtbar für die Erreichung des vorrangigen Ziels der JunckerKommission, neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung (einschließlich der Beschäftigung junger Menschen) zu geben. Ihr Zweck ist es, eine bessere Verbindung zwischen Sparvermögen und Investitionen herzustellen und das europäische Finanzsystem zu stärken, und zwar durch bessere private Finanzierung mit Risikoteilung, durch Erschließung alternativer Finanzierungsquellen und durch Erweiterung der Optionen für kleine und institutionelle Anleger. Die Beseitigung von Hindernissen für den freien Kapitalfluss über die Grenzen hinweg wird die Wirtschafts- und Währungsunion stärken, weil dadurch die wirtschaftliche Konvergenz gefördert und ein Beitrag zur Abfederung der wirtschaftlichen Turbulenzen im Euro-Raum und darüber hinaus geleistet und die europäische Wirtschaft so widerstandsfähiger gemacht wird. Im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld ist dies besonders wichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


Drucksache 180/16

... (3) Bei Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 5, 5a und 11 unberücksichtigt bleiben Anteile und Aktien an offenen Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs. Für Abschnitt 5 gilt dies nur, soweit es sich nicht um Spezial-AIF im Sinne des § 1 Absatz 6 des Kapitalanlagegesetzbuchs handelt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/16




Erstes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 12
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel

§ 15
Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung

§ 34b
Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung

§ 34c
Anzeigepflicht

§ 38
Strafvorschriften

§ 40d
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014

§ 50
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36a
Tätigkeitsverbot für natürliche Personen

§ 53p
Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 53q
Eigentumsrechte an Zentralverwahrern

§ 60c
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 64v
Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 4
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 47
Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 295
Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen

§ 308a
Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 4d
Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung

§ 17
Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen.

Artikel 10
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 12
Änderung des Depotgesetzes

§ 43
Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 13
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 14
Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 16
Folgeänderungen

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 271/16

... 3. Eigenkapitalquote,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Registrierung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen (Mautdienst-Registrierungs-Verordnung - MRegV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Unterlagen und Bescheinigungen

§ 3
Sitz oder ständige Niederlassung

§ 4
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem

§ 5
Technische Ausrüstung und Konformität der Interoperabilitätskomponenten

§ 6
Befähigung zum Erbringen mautdienstbezogener Leistungen

§ 7
Finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 8
Risikomanagementplan

§ 9
Gewähr für Zuverlässigkeit

§ 10
Regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen

§ 11
Gebühren und Auslagen

Anlage
(zu § 11)

Artikel 2
Verordnung über die Führung des Mautdienstregisters (Mautdienst-Register-Verordnung - MautRegV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Datenübermittlung

§ 3
Angaben im Mautdienstregister

§ 4
Verfahren zur Führung und Aktualisierung des Mautdienstregisters

§ 5
Aktualisierung des Mautdienstregisters

§ 6
Bekanntmachung des Mautdienstregisters

Artikel 3
Verordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz (Mautdienst-Vermittlungsverfahrens-Verordnung - MautVvfV)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Parteien

§ 3
Vermittlungsgegenstand

Abschnitt 2
Organisation der Vermittlungsstelle

§ 4
Vertretung des Vorsitzenden

§ 5
Beisitzer

Abschnitt 3
Vermittlungsverfahren

§ 6
Verfahrensgrundsätze

§ 7
Antragstellung

§ 8
Ablehnung eines Antrags

§ 9
Antragserwiderung

§ 10
Durchführung des Vermittlungsverfahrens

§ 11
Erörterungstermine

§ 12
Pflichten der Parteien

§ 13
Form und Fristen

§ 14
Stellungnahme

§ 15
Vertraulichkeit

§ 16
Beendigung des Verfahrens

§ 17
Hinzuziehung Dritter

§ 18
Wiederaufnahme des Verfahrens

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 19
Kosten

§ 20
Rechtsweg

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

- Registrierung

- Register

- Vermittlungsstelle

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3667: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Regelung mautdienstlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 142/16

... Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten können der Stahlindustrie und anderen energieintensiven Branchen helfen, indem sie Investitionen fördern und günstige Rahmenbedingungen für die Unternehmen schaffen. Die Kommission unterstützt dieses Ziel durch das starke Gewicht, das sie auf die Bereiche Beschäftigung und Wachstum legt, und durch strategische Initiativen wie die Investitionsoffensive für Europa und die Kapitalmarktunion, die Binnenmarktstrategie, die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, die Energieunion und die Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus steht eine ganz Reihe europäischer Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, um einen Beitrag zu den erforderlichen Reformen und zur Überwindung möglicher Probleme bei der unvermeidbaren Umstellung der Industrie der unedlen Metalle zu leisten. Diese sollten in vollem Umfang und in beschleunigtem Rhythmus genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/16




1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen

2. Herausforderungen ANNEHMEN

A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren

Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels

Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten

B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN

Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie

In die Menschen investieren

Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor

C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN

Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten

Überarbeitung des Emissionshandelssystems

Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 320/16 (Beschluss)

... 3. Die Diskussion zu den Cum/Cum-Gestaltungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat erneut deutlich gemacht, dass eine ungleiche Besteuerung von laufenden Erträgen aus Kapitalgesellschaften (z.B. Dividenden) einerseits und außerordentlichen Erträgen (z.B. Veräußerungsgewinnen) andererseits - wie sie auch bei der derzeitigen Besteuerung von Streubesitzanteilen gegeben ist - ein Einfallstor für Steuergestaltungen ist. Nationale Regelungen, um diesen Umgehungen Einhalt zu gebieten, sind wichtig und müssen unverzüglich weiterentwickelt werden.



Drucksache 575/16 (Beschluss)

... 3. Nachdem bereits im Jahr 2010 als unmittelbare Reaktion auf die Finanzkrise eine Härtung der Eigenkapitalbestandteile der Banken sowie eine höhere Eigenmittelausstattung beschlossen worden waren, um die Solidität und Stabilität des Bankensektors insgesamt zu stärken, steht bei der derzeitigen Überarbeitung der regulatorischen Risikomessmethoden die adäquate Bewertung der einzelnen Risikoarten im Mittelpunkt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Besonderheiten lokaler Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie privater Regionalbanken im Kredit- und Einlagengeschäft adäquat berücksichtigt werden.



Drucksache 316/16

... Hohe Produktivität, nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und anhaltendes Wachstum hängen von qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräften und der umfassenden Nutzung der verfügbaren Kompetenzen ab. Beschäftigungsfähigkeit beruht auf der Qualität der vorhandenen Kompetenzen. Länder, die einen hohen Anteil an Erwachsenen mit schwachen Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen) und niedrigen digitalen Kompetenzen haben, weisen eine niedrigere Arbeitsproduktivität auf; mithin sind auch die Aussichten für Wachstum und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit schlechter.1 Es gibt durchaus Spielraum, das Humankapital in Europa effizienter zu nutzen - und zwar während des gesamten Lebenslaufs der Menschen - und durch eine Anhebung des allgemeinen Kompetenzniveaus in der Union zu verbessern. Hierzu müssen auf nationaler und Unionsebene Mittel mobilisiert werden. Im Jahreswachstumsbericht 20162 wird hervorgehoben, dass "intelligente Investitionen in das Humankapital Europas" und eine zielgerichtete Qualifizierung zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und einer hohen Produktivität der beste Weg sind, den Einzelnen vor Arbeitslosigkeit zu schützen und die Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verringern.



Drucksache 811/16

... Innovationen im Bereich der umweltfreundlichen Energieträger setzen einen gut funktionierenden Binnenmarkt und eine solide Wettbewerbspolitik voraus, die es Neulingen ermöglicht, ihre Innovationen zu den gleichen Bedingungen auf den Markt zu bringen wie die etablierten Unternehmen. Mit der Vollendung der Kapitalmarktunion8 werden sich mehr Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Kapitalfluss ergeben, wobei verstärkt Wert auf nachhaltige Finanzierungsmodelle gelegt wird, die auf Instrumente wie "grüne" Anleihen zurückgreifen. Damit entstehen im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträger mehr Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Projekte. Die größere Fokussierung auf offene Innovation und offene Wissenschaft eröffnet vor allem kleineren Unternehmen mehr Chancen und sorgt dafür, dass Forschungsergebnisse auf den Markt gelangen.9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 541/16 (Beschluss)

... Die zur Schließung der dadurch entstehenden Versorgungslücke gedachte kapitalgedeckte Altersvorsorge hat bislang nicht in ausreichendem Maße Verbreitung gefunden.



Drucksache 296/1/16

... "4. Das übrige Abzugskapital eines Jahres der jeweiligen Regulierungsperiode ist im Verhältnis des Abzugskapitals nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und Nummer 5 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 ARegV Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 3a - neu -, Nummer 4 ARegV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV - Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - und Buchstabe c § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15a - neu -, Absatz 5 Satz 1 ARegV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 4 ARegV

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16 Absatz 1 ARegV

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 23 Absatz 2b Satz 9 - neu - ARegV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 ARegV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 6 - neu - ARegV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 3 Satz 5 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 1 ARegV

12. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und Absatz 7 Satz 7 ARegV

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 8 und 9 ARegV

14. Zu Artikel 2a - neu - § 4 Absatz 5a GasNEV , Artikel 2b - neu - § 4 Absatz 5a StromNEV

'Artikel 2a Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 2b
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b


 
 
 


Drucksache 515/1/16

... In den berechneten Betrieben ergaben sich im Einzelfall sehr hohe Werte für die Summe der kapitalisierten Reinerträge des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuerwert), der als Ausgangswert für die Ermittlung des Steuermessbetrags dient. Hinzu kommt, dass in diesen Werten nur der landwirtschaftliche Betrieb ohne Wohnungswert abgebildet ist, da das Betriebsleiterwohnhaus künftig zum Grundvermögen gerechnet wird und mit Pauschalherstellungskosten separat zu bewerten ist.



Drucksache 176/16

... 2. "konsolidierter Abschluss" den von einem Mutterunternehmen einer Unternehmensgruppe erstellen Abschluss, in dem die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Erträge und die Aufwendungen wie jene einer einzelnen wirtschaftlichen Einheit dargestellt werden;



Drucksache 496/16

... Die Zahl der Eigentumswohnungen liegt derzeit bei rund neun Millionen mit steigender Tendenz. Die eigene Immobilie wird immer wichtiger für die Altersvorsorge und die individuelle Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger. So investieren Privatpersonen beim Kauf einer Wohnimmobilie häufig ihr gesamtes angespartes Kapital bzw. nehmen hohe Darlehen zur Immobilienfinanzierung auf. Meist kaufen und/oder verkaufen Privatpersonen selbst genutzte Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser einmal im Leben und verfügen über keine eigenen Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Immobilienmarktes und des Immobilienrechts. Sie sind daher beim Kauf bzw. Verkauf auf kundige Immobilienmakler und nach dem Erwerb von Wohnungseigentum auf kundige Wohnungseigentumsverwalter angewiesen, die die Interessen ihrer Kunden gewissenhaft und fachkundig wahrnehmen. Durch nicht ausreichend qualifizierte Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter können bei Wohnungseigentümern bzw. Auftraggebern von Immobilienmaklern erhebliche Probleme und finanzielle Schäden entstehen.

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Drucksache 496/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungsermächtigung.

§ 161
Übergangsregelungen zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 Regelungsalternativen

II.4 Evaluierung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016


 
 
 


Drucksache 119/1/16

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei einer Neuregelung die Situation von so genannten Business Angels, Gründern und Investoren, die ihre Beteiligungen häufig über eine Kapitalgesellschaft halten, mit in den Blick zu nehmen ist. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund dazu auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine verfassungsfeste, gegenüber Gestaltungen robuste und - in Abstimmung mit der EU-Kommission - unter Beihilfegesichtspunkten unbedenkliche Neuregelung vorzulegen, die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finanzierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht.

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Drucksache 119/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3

Zu Artikel 1

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

33. Zu Artikel 5 § 5 FVG

34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 618/16

... Die Kommission verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit ähnlichen Instrumenten, wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)13 für die internen Politikbereiche der EU sowie mehreren Finanzinstrumenten und strukturierten Finanzhilfen, die durch die Mischfinanzierungsfazilitäten der EU für die externen Politikbereiche14 unterstützt werden. Ziel ist die Mobilisierung zusätzlicher Investitionen, insbesondere seitens privater Investoren, durch die Bereitstellung von Teilgarantien oder Risikopuffern auf Erstverlust- oder Paripassu-Basis für Finanzinstitute, in der Regel öffentliche Finanzinstitutionen, die derzeit in der EU-Mischfinanzierung im Bereich der Außenmaßnahmen tätig sind und selbst Unterstützung leisten (durch Darlehen, Garantien, Eigenkapital oder ähnliche Produkte).

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Drucksache 618/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Fachwissen

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Struktur des EFSD

Artikel 5
Strategieausschuss des EFSD

Kapitel III
EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS

Artikel 6
EFSD-Garantie

Artikel 7
Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 8
Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 9
Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie

Artikel 10
Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen

Artikel 11
Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 12
Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 13
EFSD-Garantiefonds

Artikel 14
Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung

Artikel 15
Berichterstattung und Rechnungslegung

Artikel 16
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Transparenz und Offenlegung von Informationen

Artikel 18
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 678/16

... Dass die Notwendigkeit eines positiven fiskalischen Kurses für das Euro-Währungsgebiet in den Fokus gerückt wird, ist vor dem breiteren Hintergrund eines resilienten, aber bescheidenen Wirtschaftswachstums zu sehen, wie es durch die jüngste Herbstprognose 2016 der Kommission3 veranschaulicht wird. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt: Das reale BIP des Euroraums hat seit 2015 sein Vorkrisenniveau wieder erreicht, die Arbeitslosigkeit ist auf ihren niedrigsten Stand seit 2010-11 gesunken und die Investitionen ziehen allmählich an. Allerdings erholt sich der Euroraum weiterhin nur langsam, erhebliche Kapazitäten an Arbeit und Kapital bleiben ungenutzt und die allgemeine Verunsicherung ist groß. Hinzu kommt, dass die gedämpften und ungewissen Wachstumsaussichten außerhalb der EU, wenn überhaupt, nur eine geringe Unterstützung durch die Exporte erwarten lassen. Die Fortsetzung des Aufschwungs im Euroraum müsste daher zunehmend von der Binnennachfrage getragen werden.

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Drucksache 678/16




Mitteilung

1. Einführung

Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet

2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS

3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE

4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS

5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND

6. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET

Anhang 1
Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets

Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017

Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002

Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016

Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP

Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften

Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP

Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP

Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %

Anhang 2
Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2


 
 
 


Drucksache 327/16

... Gemäß § 559 BGB können Vermieterinnen und Vermieter die jährliche Miete nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Aufgrund der seit Jahren niedrigen Zinsen in der Bundesrepublik Deutschland gestaltet sich die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen heute sehr viel günstiger als bei der ursprünglichen Konzeption des § 559 BGB. Die Situation auf dem Kapitalmarkt rechtfertigt die derzeit geregelte Modernisierungsumlage von 11 Prozent seit Jahren nicht mehr. Demgegenüber werden die möglichen Mieterhöhungen nach Durchführung einer Modernisierung für einen großen Teil der Mieterhaushalte zur finanziellen Belastungsprobe. So bewirken Modernisierungskosten von 20.000 Euro für eine Wohnung eine Erhöhung der monatlichen Miete um 183 Euro. Nicht selten ist für viele Mieterinnen und Mieter daher der Umzug in eine unsanierte und schlechtere Wohnung der letzte Ausweg, um einer finanziellen Überforderung zu entgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 569/16

... Auch im Jahreswachstumsbericht 20162 werden Investitionen in das Humankapital als Faktor für die wirtschaftliche Erholung genannt. Der Vorschlag baut auf früheren Initiativen der Kommission für neue Kompetenzen für neue Arbeitsplätze auf, z.B.:



Drucksache 408/1/16

... In Artikel 2 Nummer 2 sind in § 4 Absatz 1 in dem neuen Satz 3 nach dem Wort "Anstaltssatzung" die Wörter "für die Bereiche Kapitalanlage und Risikomanagement" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8b Absatz 2 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 1 FinDAG


 
 
 


Drucksache 373/16

... Durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung entgehen den öffentlichen Haushalten Jahr für Jahr Summen in Milliardenhöhe, es entstehen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, und die gerechten und gleichen Rahmenbedingungen für alle Steuerpflichtigen werden ausgehöhlt. Das Konzept wachstumsfreundlicher Besteuerungssysteme wird untergraben und eine erfolgreiche Kapitalmarktunion behindert. Innovation und Wettbewerbsfähigkeit laufen Gefahr, im Keim zu erstickten zu werden, da kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - die die meisten Arbeitsplätze in Europa stellen - im Endeffekt verhältnismäßig mehr Steuern bezahlen als größere Unternehmen, die sich eine aggressive Steuerplanung leisten können. Steuervermeidung kann auch zu einer höheren steuerlichen Belastung der Arbeit führen, da die Regierungen einen Ausgleich für die entgangenen Einnahmen schaffen, indem sie die Steuern an anderer Stelle anheben, was zu Lasten der Beschäftigungszahlen und eines gesunden Arbeitsmarktes geht. Ferner beruht der Sozialvertrag zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Regierungen ganz wesentlich auf einer gerechten Besteuerung. Die Öffentlichkeit fordert nachdrücklich Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerpraktiken, durch die den Regierungen weniger Einnahmen für andere Zwecke zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Die Möglichkeit des Verzichts auf eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei demselben Kreditinstitut bzw. Darlehensgeber bei Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen bezieht sich auch auf die sogenannte "unechte Abschnitt sfinanzierung", wenn sich also Darlehensgeber und -nehmer auf eine Verlängerung des ursprünglichen Kapitalnutzungsrechts einigen und die Darlehenssumme nicht erhöht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 18a Absatz 10a KWG , Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 10a KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 12 - neu - KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 6 Satz 1 KWG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein und zu Artikel 1 Nummer 12

16. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 4 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 491a Absatz 4 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 492b Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 6 Nummer 10b - neu - § 502 Absatz 4 - neu - BGB

21. Zu Artikel 6 § 505d BGB

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e BGB

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 3 - neu - BGB

24. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b - neu § 514 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 6 Nummer 6 § 514 Absatz 3 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 6 § 314 Absatz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 585/16

... b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "Prozentsatz der Solvabilitätsspanne gemäß der Kapitalausstattungs-Verordnung vom 13. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1451) in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter "Prozentsatz des Betrags, der sich im Fall von Pensionskassen gemäß § 17 der Kapitalausstattungs-Verordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 795) in der jeweils geltenden Fassung und in allen anderen Fällen gemäß den §§ 9 bis 14 der Kapitalausstattungs-Verordnung ergibt," ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 376/16 (Beschluss)

... über Europäische Risikokapitalfonds und der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 113/1/16

... Der öffentlichrechtliche Studienabschluss Finanzfachwirt (FH) ist eine der höchsten Ausbildungsstufen, die es in Deutschland für freie Finanzdienstleister seit dem Jahr 2003 gibt. Es handelt sich dabei um ein zweisemestriges weiterbildendes Studium an der Fachhochschule Schmalkalden. Die Themengebiete werden jeweils über von der Fachhochschule durchgeführte und inhaltlich verantwortete Prüfungen abgeschlossen. Die Themen umfassen als Lerninhalte u.a. Finanzmathematik, Gesellschaftsrecht und steuerliche Aspekte von Kapitalanlagen, Immobilienmanagement und -finanzierung, geschlossene und offene Fonds, Private-Equity-Fonds sowie Compliance und Kundenberatung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/1/16




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 - neu - ImmVermV

2. Zu Artikel 2 Pfandleiherverordnung

'Artikel 2 Änderung der Pfandleiherverordnung


 
 
 


Drucksache 816/16 (Beschluss)

... "Im Übrigen ist gegenüber dem Investmentfonds vorbehaltlich der Regelung des § 50 Absatz 4 keine Kapitalertragsteuer zu erheben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 117c Absatz 2 und 4 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO

Zu § 138b

Zu § 138c

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 §§ 138b, 138c AO-E

5. Zu Artikel 1 nach Nummer 10 § 175b AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 379 Absatz 4 AO

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4i Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

8. Zu Artikel 1a - neu - § 32a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1a - neu - § 39b Absatz 2 EStG Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Im Einzelnen

Satz 13

Satz 14

Satz 15

Satz 16

10. Zu Artikel 1a - neu - § 39e Absatz 3 Satz 3 und § 52 Absatz 39 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

11. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 1b - neu -, 3a - neu -, 3b - neu -, 3c - neu und 4 § 3 Absatz 2 Nummer 4, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, § 35 Absatz 4 und § 37 Absatz 15 - neu ErbStG

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 3c

Zu Nummer 4

12. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 3, 4 § 13 Absatz 1 Nummer 16, § 17 Absatz 3, § 37 Absatz 14 ErbStG

Zu a:

Zu b:

Zu c:

13. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 37 Absatz 13 und 14 ErbStG

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

14. Zu Artikel 5a - neu - § 7 Absatz 1 Satz 4 und § 50 Absatz 4 - neu - InvStG

Artikel 5a
Änderung des Investmentsteuergesetzes

15. Zu Artikel 5b - neu - § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO Artikel 5c - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5b
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 5c
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 5b

Zu Artikel 5c


 
 
 


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