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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"KFZ-Kennzeichen"


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Drucksache 69/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat kritisiert, dass in § 63a Absatz 2 StVG-E der zur Datenübermittlung Verpflichtete und der Umfang der erlaubten Datenübermittlung nicht hinreichend bestimmt sind. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Datenübermittlung auf das Maß zu beschränken ist, das im Zusammenhang mit der eingeleiteten Kontrolle notwendig ist. Da alle Daten, die mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpfbar sind, als personenbezogene Daten anzusehen sind, bittet der Bundesrat um Aufnahme verbraucherfreundlicher Mindeststandards und klarer gesetzlicher Vorgaben unmittelbar im Gesetzestext, um den berechtigen Datenschutzinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen Rechnung zu tragen und Umfang sowie Inhalt der Übermittlungspflicht rechtssicher auszugestalten.



Drucksache 69/1/17

... Alle Daten, die mit dem Kfz-Kennzeichen oder einer Speicher-ID des Fahrzeugs verknüpfbar sind, sind bei der Nutzung von Fahrzeugen als personenbezogene Daten anzusehen. Wie und von wem diese personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, muss für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und nachvollziehbar geregelt sein. Der Gesetzentwurf enthält in § 63a StVG hingegen keine konkreten Regelungen zur Fragen der Speicherung der Fahr-Daten. Dass eine zusätzliche Erfassung eines Identifikationsdatums eines wie auch immer aussehenden Speichermediums bei den örtlichen Zulassungsbehörden erfolgen soll, ergibt sich lediglich im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Erfüllungsaufwand in der Gesetzesbegründung. Fragen, wie und womit die Fahr-Daten gespeichert werden, von wem und wie die Daten bei der Anforderung einer Übermittlung von Fahr-Daten durch die Behörde bei einer Kontrolle erfolgen soll, lässt der Gesetzentwurf gänzlich unberücksichtigt. Da mit der zunehmenden Automatisierung und Vernetzung der Fahrzeuge auch die Fragen nach der Erhebung, Speicherung und der Verwendung der personenbezogenen Daten in den Vordergrund rücken wird, müssen gesetzliche Mindeststandards zu Datenschutz und Datensicherheit bereits im



Drucksache 643/10

... S. 26) verwiesen. Der nunmehr vorliegende Beschluss hat das Übereinkommen sowie die Protokolle zu dem Übereinkommen vom 12. März 1999 (betreffend Kfz-Kennzeichen und Geldwäsche) sowie vom 8. Mai 2003 (betreffend das Aktennachweissystem für Zollzwecke) zusammengefasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes

§ 3

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Erfordernis spiegelbildlicher Regelungen des Beschlusses zur Verordnung EG Nr. 515/97 - Abgrenzungen der insgesamt vier Datenbanken voneinander

Zollinformationssystem - Übersicht über die Terminologie

III. Neuerungen des ZIS-Beschlusses

IV. Änderungen im deutschen Recht aufgrund des ZIS-Beschlusses und der Verordnung EG Nr. 515/97

V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1430: Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 819/1/09

... - Kfz-Kennzeichen



Drucksache 819/09

... - Kfz-Kennzeichen



Drucksache 819/09 (Beschluss)

... - Kfz-Kennzeichen



Drucksache 129/07

... c) Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen

§ 1
Viehtransportfahrzeuge

§ 2
Viehladestellen

Abschnitt 2
Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten

§ 3
Viehausstellungen, Viehmärkte

§ 4
Anzeige, Beschränkung und Verbot

§ 5
Auftrieb

§ 6
Amtstierärztliche Untersuchung

§ 7
Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten

Abschnitt 3
Gastställe

§ 8
Gastställe

Abschnitt 4
Viehkastrierer

§ 9
Viehkastrierer

Abschnitt 5
Wanderschafherden

§ 10
Wanderschafherden

Abschnitt 6
Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen

§ 11
Anzeige

§ 12
Viehhandelsunternehmen

§ 13
Transportunternehmen

§ 14
Sammelstellen

§ 15
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen

§ 16
Ruhen der Zulassung

Abschnitt 7
Reinigung und Desinfektion

§ 17
Transportmittel

§ 18
Flächen, Räume und Gerätschaften

§ 19
Dung, Streumaterial und Futterreste

Abschnitt 8
Zeugnisse, Kontrollbücher

§ 20
Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse

§ 21
Viehhandels- und Transportkontrollbücher

§ 22
Desinfektionskontrollbuch

§ 23
Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch

§ 24
Deckregister

§ 25
Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters

Abschnitt 9
Tierhaltung

§ 26
Anzeige und Registrierung

Abschnitt 10
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000

§ 27
Kennzeichnung

§ 28
Anzeige der Kennzeichnung

§ 29
Anzeige von Bestandsveränderungen

§ 30
Rinderpass

§ 31
Bestandsregister

§ 32
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 11
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004

§ 33
Kennzeichnung

§ 34
Begleitpapier

§ 35
Bestandsregister

§ 36
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 12
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

§ 37
Kennzeichnung

§ 38
Anzeige der Übernahme

§ 39
Begleitpapier

§ 40
Bestandsregister

§ 41
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 13
Kennzeichnung von Einhufern

§ 42
Equidenpass

Abschnitt 14
Sonstige Tierhaltungen

§ 43
Tierhaltung in besonderen Fällen

Abschnitt 15
Schlussvorschriften

§ 44
Ordnungswidrigkeiten

§ 45
Übergangsvorschriften

§ 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher

A. Viehhandelskontrollbuch

B. Transportkontrollbuch

C. Desinfektionskontrollbuch

Anlage 4
(zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung

1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil

Anlage 5
(zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2

1. Art des Strichcodes

1.1 Kriterien des Strichcodetyps

1.2 Prüfziffernberechnung

2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2

3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2

Anlage 6
(zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel

Anlage 7
(zu § 30 Abs. 1)

Anlage 8
(zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen

Anlage 9
(zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Nummer 1

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 2

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Anlage 10
(zu § 34 Abs. 1)

Anlage 11
(zu § 35 Abs.l)

A. Angaben zum Betrieb

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Anlage 12
(zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen


 
 
 


Drucksache 176/06

... Absatz 1 regelt die Voraussetzungen und das Verfahren des gegenseitigen direkten Zugriffs auf Daten aus Fahrzeugregistern. Im unmittelbaren Lesezugriff kann eine nationale Kontaktstelle anhand eines bekannten vollständigen Kfz-Kennzeichens oder einer vollständigen Fahrzeugidentifizierungsnummer Eigentümer- bzw. Halterdaten (in Deutschland nur Halterdaten) sowie Fahrzeugdaten aus den nationalen Fahrzeugregistern der anderen Vertragsparteien abrufen. Dieser Zugriff ist nur zulässig, wenn er zur Verhinderung oder Verfolgung einer Straftat, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von solchen Verstößen erforderlich ist, die bei der abrufenden Vertragspartei in die Zuständigkeit der Gerichte oder Staatsanwaltschaften fallen.



Drucksache 511/05

... f) gestohlene, unterschlagene, sonst abhanden gekommene oder ungültig gemachte Fahrzeugscheine und Kfz-Kennzeichen;



Drucksache 811/1/05

... Demnach ist eine Änderung im Schengener Informationssystem (SIS) vorgesehen, wonach Kraftfahrzeuge und Kfz-Kennzeichen bis zu einer Dauer von zehn Jahren ausgeschrieben werden können. Die Änderung soll Anfang 2006 in Kraft treten. Da dann innerhalb der EU die Möglichkeit der zehnjährigen Ausschreibung von Kfz-Kennzeichen besteht, ist es erforderlich, dies auch in der - nationalen -



Drucksache 527/05

... (7) Zugang zu den Daten in SIS II über Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von über 50 ccm, Anhänger und Wohnwagen mit einem Leergewicht von mehr als 750 kg sowie Fahrzeugscheine und Kfz-Kennzeichen, die gestohlen, unterschlagen, abhanden gekommen oder für ungültig erklärt wurden, sollten ferner genau bezeichnete staatliche oder nichtstaatliche Kfz-Zulassungsstellen erhalten, damit sie überprüfen können, ob es sich bei den ihnen vorgeführten Kraftfahrzeugen um gestohlene, unterschlagene oder sonst wie abhanden gekommene Fahrzeuge handelt.



Drucksache 811/05 (Beschluss)

... Demnach ist eine Änderung im Schengener Informationssystem (SIS) vorgesehen, wonach Kraftfahrzeuge und Kfz-Kennzeichen bis zu einer Dauer von zehn Jahren ausgeschrieben werden können. Die Änderung soll Anfang 2006 in Kraft treten. Da dann innerhalb der EU die Möglichkeit der zehnjährigen Ausschreibung von Kfz-Kennzeichen besteht, ist es erforderlich, dies auch in der - nationalen -



Drucksache 485/1/03

... Mit der Angabe des Kfz-Kennzeichens im Versandformular kann grauen, möglicherweise illegalen Entsorgungswegen besser begegnet werden.



Drucksache 271/17 PDF-Dokument



Drucksache 436/14 PDF-Dokument



Drucksache 439/06 PDF-Dokument



Drucksache 648/14 PDF-Dokument



Drucksache 724/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.