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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Justiz- und Innenminister"


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Drucksache 218/18

... - Am 22. März 2016 wiesen die Justiz- und Innenminister und die Vertreter der EU-Organe in einer gemeinsamen Erklärung zu den Terroranschlägen in Brüssel7 darauf hin, dass vorrangig Wege gefunden werden müssen, um elektronische Beweismittel schneller und wirksamer zu sichern und zu erlangen, und zwar durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittländern und mit in Europa tätigen Diensteanbietern, damit die Einhaltung der Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten verbessert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 368/12

... Der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union hat am 07. Juni 2012 beschlossen, den Mitgliedstaaten auch zukünftig die Möglichkeit einzuräumen, über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum selbst zu entscheiden. Darüber hinaus wurde für "außergewöhnliche Umstände, die das Funktionieren des Schengengebietes gefährden" eine weitere und neue Möglichkeit für die Durchführung von Binnengrenzkontrollen geschaffen. Im Extremfall sollen die Grenzkontrollen auf einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/12




Fragen an die Bundesregierung zur erweiterten Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengenraum


 
 
 


Drucksache 840/10

... In Dänemark und in Irland hat die Regierung die Zustimmung des Parlaments einzuholen, bevor sie im Rat der Mitwirkung ihres Landes bei Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres zustimmen kann. Europol-Angelegenheiten werden jeweils erörtert, wenn sie auf der Tagesordnung einer anstehenden Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister stehen. Auf diese Weise kann das nationale Parlament unmittelbar auf Europol betreffende Entscheidungen Einfluss nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/10




Mitteilung

1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen

2.1. Europäisches Parlament

2.2. Nationale Parlamente

3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments

Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt

Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments

Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente

Ausweitung der Befugnisse von Europol

Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses

Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch

Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol

Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss

Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol

Schärfere Datenschutzbestimmungen

3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31

4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen

4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV

4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon

5. Schlussfolgerungen Empfehlungen

5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums

5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

5.3. Rollentrennung


 
 
 


Drucksache 219/10

... 60. weist nachdrücklich auf die zahlreichen Hindernisse für die rasche Bereitstellung ziviler Missionen hin, die bereits ermittelt worden sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Justiz- und Innenminister dazu zu bewegen, ihrer diesbezüglichen Verantwortung nachzukommen; unterstützt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen des Rates, die Bereitstellung und Entsendung qualifizierten und adäquat geschulten Zivilpersonals mit einem ausgewogenen Verhältnis von Männern und Frauen zu ermöglichen (durch Annahme nationaler Strategien und gemeinsamer Standards, Verbesserung des Verfahrens für die Truppenstellung und Ausbildung vor der Entsendung, Überprüfung des Konzepts der zivilen Krisenreaktionsteams) sowie schnell Ausrüstung für neue zivile Missionen bereitzustellen (durch Rahmenverträge und ein Projekt für ein ständiges Ausrüstungslager); begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung, in der EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina provisorisch ein Ausrüstungslager zu errichten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/10




Europäische Sicherheitsstrategie: ein ganzheitlicher Ansatz

Vertrag von Lissabon und Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Militärische Operationen und zivile Missionen

Somalia – Horn von Afrika

Afghanistan und Pakistan

2 Balkan

2 Kaukasus

Naher und Mittlerer Osten

Afrikanische Länder südlich der Sahara

2 Haiti

Auswertung der gewonnenen Erfahrungen

2 Übungspolitik

Durchgehende Berücksichtigung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Menschenrechte

Nichtverbreitung und Abrüstung

Entwicklung der Fähigkeiten

Finanzierung der GSVP

2 Partnerschaften

2 EU–NATO

EU -Vereinte Nationen

EU–Afrikanische Union

EU – Vereinigte Staaten von Amerika

Beteiligung von Drittstaaten an der ESVP

Rechte des Parlaments


 
 
 


Drucksache 281/10 (Beschluss)

... 5. Bereits aus Kompetenzgründen tritt der Bundesrat der Ankündigung der Kommission entgegen, überprüfen zu wollen, ob gemeinsame Rechtsvorschriften zur Behandlung unbegleiteter Minderjähriger, die ausreiseverpflichtet sind, aber vorläufig nicht rückgeführt werden können, notwendig sind. Die Gemeinschaftskompetenz zur Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik umfasst ausschließlich die Festlegung von Rechten bzw. die Integration von sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen. Die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen müssen auch künftig in nationaler Verantwortung festgelegt werden. Zudem ist absehbar, dass ein gemeinsamer Bestand an (Aufenthalts-)Rechten für ausreisepflichtige Minderjährige zu einer unerwünschten Sogwirkung und zu einem verstärkten Asylmissbrauch in der EU führen würde. Der Bundesrat begrüßt, dass der Rat der Justiz- und Innenminister in seinen Schlussfolgerungen vom 3. Juni 2010 diesen Vorschlag der Kommission nicht aufgegriffen hat.



Drucksache 281/1/10

... 7. Bereits aus Kompetenzgründen tritt der Bundesrat der Ankündigung der Kommission entgegen, überprüfen zu wollen, ob gemeinsame Rechtsvorschriften zur Behandlung unbegleiteter Minderjähriger, die ausreiseverpflichtet sind, aber vorläufig nicht rückgeführt werden können, notwendig sind. Die Gemeinschaftskompetenz zur Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik umfasst ausschließlich die Festlegung von Rechten bzw. die Integration von sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen. Die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen müssen auch künftig in nationaler Verantwortung festgelegt werden. Zudem ist absehbar, dass ein gemeinsamer Bestand an (Aufenthalts-)Rechten für ausreisepflichtige Minderjährige zu einer unerwünschten Sogwirkung und zu einem verstärkten Asylmissbrauch in der EU führen würde. Der Bundesrat begrüßt, dass der Rat der Justiz- und Innenminister in seinen Schlussfolgerungen vom 3. Juni 2010 diesen Vorschlag der Kommission nicht aufgegriffen hat.



Drucksache 67/09

... Eine dementsprechende Erklärung konnte im Zusammenhang mit dem Rb Einziehung nicht ausgehandelt werden, da die politische Einigung über den Verzicht auf die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit bereits auf dem Rat der Justiz- und Innenminister am 29. April 2004 (Ratsdokument 8990/04) erfolgte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 333/09

... Der am 6. April 2009 vom Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union angenommene Beschluss (Europol-Beschluss) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Europol-Gesetzes

§ 9
Verordnungsermächtigung

§ 10
Anwendung des Beschlusses 2009/.../JI

Artikel 2
Aufhebung des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu § 9

Zu § 10

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 884: Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zum dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 173/09

... /EG für pyrotechnische Gegenstände) oder in Vorbereitung begriffen (Beschluss des Rates der Justiz- und Innenminister zu einem Aktionsplan Explosivstoffsicherheit als Maßnahme der Terrorismusbekämpfung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 69/09

... Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Er ist zudem vereinbar mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Ergänzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung, über die auf dem Rat der Justiz- und Innenminister am 18. April 2008 eine allgemeine Ausrichtung erzielt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 91
Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung anderer Vorschriften

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.

Artikel 5
Zitiergebot

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 89a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 89b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten


 
 
 


Drucksache 347/08

... 3. Im Dezember 1997 beauftragte der Rat der Justiz- und Innenminister eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates mit Arbeiten zu einer Revision des Brüsseler Übereinkommens und des Lugano Übereinkommens von 1988. Die Arbeitsgruppe war zusammengesetzt aus Vertretern der Mitgliedstaaten der – inzwischen abermals erweiterten – Europäischen Gemeinschaft sowie der weiteren Vertragsstaaten des Lugano Übereinkommens von 1988 (Island, Norwegen und die Schweiz). Die Arbeitsgruppe schloss ihre Arbeiten im April 1999 ab. Die in der Arbeitsgruppe erzielte Einigung wurde vom Rat am 27. und 28. Mai 1999 politisch gebilligt (Ratsdokument 7700/99 JUSTCIV 60 vom 30. April 1999).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und

Artikel 2
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 2.

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 430: Durchführungsgesetz zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommen von 2007)


 
 
 


Drucksache 435/07

... J. unter Hinweis darauf, dass der Rat der Justiz- und Innenminister am 19. April 2007 den Abschluss von zwei Abkommen über die Erleichterung der Visaformalitäten und die Rückübernahme von illegalen Einwanderern gebilligt hat und am 22. April 2007 Gespräche über die Verwirklichung des visafreien Reiseverkehrs aufgenommen worden sind, was ein Signal für konkrete Fortschritte bei der Verwirklichung des gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist,



Drucksache 553/07

... Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafsachen hat der Rat der Justiz- und Innenminister ferner am 1. Juni 2006 eine politische Einigung erzielt. Zu dem Entwurf für einen Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union hat sich der Rat der Justiz- und Innenminister am 15. Februar 2007 auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. Weitere Rahmenbeschlussentwürfe befinden sich derzeit in Verhandlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

§ 84
Eingehende Ersuchen

§ 85
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 2
Geldstrafen und Geldbußen

§ 86
Eingehende Ersuchen

§ 87
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 3
Einziehung und Verfall

§ 88
Eingehende Ersuchen

§ 89
Sicherstellungsmaßnahmen

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 91
Vorrang des Zehnten Teils

Abschnitt 2
Besondere Formen der Rechtshilfe

§ 92
Datenübermittlung ohne Ersuchen

§ 93
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 94
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

§ 95
Sicherungsunterlagen

§ 96
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

§ 97
Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

§ 98
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen des RbSich im Verhältnis zur bisherigen Regelung

III. Gründe für die Umsetzung des RbSich im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht auf Grund des RbSich

V. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung des § 1 Abs. 4 IRG

2. Zur Neufassung des § 58 Abs. 3

3. Zu § 66 – Herausgabe von Gegenständen

a Neufassung des § 66 Abs. 1 IRG

b Einfügung des § 66 Abs. 3 IRG

4. Zur Neufassung des § 74 Abs. 4 S. 1

5. Zur Neufassung des § 78

6. Zur Neufassung des Neunten Teils §§ 84 – 90

a Umstrukturierung §§ 84 – 88 und 90

b Zur Neufassung des § 89

7. Zu § 91 - Vorrang des Zehnten Teils

8. Zu §§ 92 und 93

9. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

10. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

11. Zu § 96 – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

12. Zu § 97 – Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

13. Zu § 98 – Schlussvorschriften

II. Zu Artikel 2 – Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 385/06

... c) die Aktualisierung des ministeriellen politischen Dialogs, einschließlich der Abhaltung häufiger Treffen der Verteidigungs-, Justiz- und Innenminister, der Sozial-, Umwelt- und Entwicklungsminister;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/06




Ein umfassender Ansatz für die biregionale strategische Partnerschaft

Ein neuer Impuls für die biregionale strategische Partnerschaft in Wien

a. Gemeinsames Bemühen um einen wirksamen Multilateralismus

b. Wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika

c. Konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts

d. Konkrete und überprüfbare Zusagen im Bereich der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen


 
 
 


Drucksache 176/06

... Der am 27. Mai 2005 unterzeichnete Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen der Justiz- und Innenminister der beteiligten Vertragsstaaten. Der vorliegende Vertrag berücksichtigt die bestehenden bi- und multilateralen Übereinkünfte und fügt sich ebenfalls in den durch das nationale Recht und das Recht der Europäischen Union gesetzten Rahmen ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Artikel 1
Grundsätze

Kapitel 2
DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Artikel 2
Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien

Artikel 3
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 4
Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 6
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 7
Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen

Artikel 8
Daktyloskopische Daten

Artikel 9
Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten

Artikel 10
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 11
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 12
Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern

Artikel 13
Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen

Artikel 14
Übermittlung personenbezogener Daten

Artikel 15
Nationale Kontaktstelle

Kapitel 3
Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 16
Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 17
Flugsicherheitsbegleiter

Artikel 18
Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 19
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Kapitel 4
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration

Artikel 20
Dokumentenberater

Artikel 21
Aufgaben der Dokumentenberater

Artikel 22
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Artikel 23
Unterstützung bei Rückführungen

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemeinsame Einsatzformen

Artikel 25
Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr

Artikel 26
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 27
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 28
Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 29
Schutz und Beistand

Artikel 30
Allgemeine Haftungsregelung

Artikel 31
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 32
Dienstverhältnisse

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Artikel 33
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

Artikel 34
Datenschutzniveau

Artikel 35
Zweckbindung

Artikel 36
Zuständige Behörden

Artikel 37
Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten

Artikel 38
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Artikel 39
Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung

Artikel 40
Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz

Artikel 41
Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 42
Erklärungen

Artikel 43
Ministerkomitee

Artikel 44
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 45
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 46
Kosten

Artikel 47
Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften

Artikel 48
Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 49
Verwahrer

Artikel 50
Inkrafttreten

Artikel 51
Beitritt

Artikel 52
Kündigung

Anlage 1
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Anlage 2
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Gemeinsame Erklärung

I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

II. Das Königreich Belgien erklärt

III. Das Königreich Spanien erklärt

IV. Die Französische Republik erklärt

V. Das Königreich der Niederlande erklärt

VI. Die Republik Österreich erklärt

VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Kapitel 2
DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

Zu Artikel 18

„II. Das Königreich Belgien erklärt

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2


 
 
 


Drucksache 765/05

... (3) Der Rat der Justiz- und Innenminister hat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. April 2005 die Einrichtung eines Systems zur gegenseitigen Information zwischen den in den Mitgliedstaaten für die Migrations- und Asylpolitik zuständigen Stellen gefordert, mit dem der Notwendigkeit, Informationen über Maßnahmen, die beträchtliche Auswirkungen auf mehrere Mitgliedstaaten oder die gesamte EU haben könnten, zu übermitteln, Rechnung getragen sowie ein Meinungsaustausch der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission auf Ersuchen der Kommission oder eines Mitgliedstaats ermöglicht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/05




Begründung

1. Hintergrund und Ziel des Vorschlags

2. Geltende Bestimmungen im Bereich des Vorschlags

3. Konsultation

4. Zusammenfassung der geplanten Maßnahme

5. Rechtsgrundlage

6. Verhältnismäßigkeit

7. Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Reichweite

Artikel 2
Zu übermittelnde Informationen

Artikel 3
Informationspflicht nach geltenden Richtlinien

Artikel 4
Netz

Artikel 5
Meinungsaustausch

Artikel 6
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 900/05

... 6 Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschloss der Rat der Justiz- und innenminister auf seiner Tagung vom September 2001 eine Bestandsaufnahme der bestehenden einzelstaatlichen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung.



Drucksache 623/05

... Aufgrund der Neufassung des Artikels 2 Abs. 2 Europol-Übereinkommen, der eine Beteiligung des Verwaltungsrates an der Entscheidung des Rates der Justiz- und Innenminister über die für Europol geltenden Prioritäten vorsieht, wird Artikel 28 Abs. 1 Nr. 1 Europol-Übereinkommen neu gefasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zu dem Protokoll

Artikel 2
Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1

1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Folgender Artikel wird eingefügt:

5. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:

7. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 16 erhält folgende Fassung:

9. Artikel 18 wird wie folgt geändert:

10. Artikel 21 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 22 wird folgender Absatz hinzugefügt:

12. In Artikel 24 Absatz 6 erhält der Satzteil:

13. In Artikel 26 Absatz 3 wird der Passus

14. Artikel 28 wird wie folgt geändert:

15. In Artikel 29 Absatz 3 erhält Nummer 6 folgende Fassung:

16. In Artikel 30 Absatz 1 wird die Formulierung

17. Der folgende Artikel wird eingefügt:

18. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

1. Artikel 1 Nr. 1 zu Artikel 2 Europol-Übereinkommen

1.1 Artikel 2 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

1.2 Artikel 2 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

1.3 Artikel 2 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

1.4 Streichung von Artikel 2 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a zu Artikel 3 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

3. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b zu Artikel 3 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

4. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a zu Artikel 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

6. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c zu Artikel 4 Abs. 7 Europol-Übereinkommen

7. Artikel 1 Nr. 4 zu Artikel 6a Europol-Übereinkommen

8. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Europol-Übereinkommen

9. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b zu Artikel 9 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

10. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a zu Artikel 10 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

11. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

12. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 2 Europol-Übereinkommen

13. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d zu Artikel 10 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

14. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e zu Artikel 10 Abs. 8 Europol-Übereinkommen

15. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f zu Artikel 10 Abs. 9 Europol-Übereinkommen

16. Artikel 1 Nr. 7 zu Artikel 12 Europol-Übereinkommen

17. Artikel 1 Nr. 8 zu Artikel 16 Europol-Übereinkommen

18. Artikel 1 Nr. 9 zu Artikel 18 Abs. 1 Nr. 3 Europol-Übereinkommen

19. Artikel 1 Nr. 10 zu Artikel 21 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

20. Artikel 1 Nr. 11 zu Artikel 22 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

21. Artikel 1 Nr. 12 zu Artikel 24 Abs. 6 Europol-Übereinkommen

22. Artikel 1 Nr. 13 zu Artikel 26 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

23. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a zu Artikel 28 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

24. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 4a Europol-Übereinkommen

25. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 7 Europol-Übereinkommen

26. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe d zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 14a Europol-Übereinkommen

27. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe e zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 22 Europol-Übereinkommen

28. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe f zu Artikel 28 Abs. 10 Europol-Übereinkommen

29. Artikel 1 Nr. 15 zu Artikel 29 Abs. 3 Nr. 6 Europol-Übereinkommen

30. Artikel 1 Nr. 16 zu Artikel 30 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

31. Artikel 1 Nr. 17 zu Artikel 32a Europol-Übereinkommen

32. Artikel 1 Nr. 18 zu Artikel 34 Europol-Übereinkommen

33. Artikel 1 Nr. 19 zu Artikel 35 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

34. Artikel 1 Nr. 20 zu Artikel 39 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

35. Artikel 1 Nr. 21 zu Artikel 42 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

36. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a zu Artikel 43 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

37. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b zu Artikel 43 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

38. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a zum ersten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

39. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b zum zweiten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

40. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

41. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe d zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

42. Artikel 1 Nr. 24

43. Artikel 2

44. Artikel 3

45. Artikel 4

46. Artikel 5

47. Erklärung des Rates Anlage

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 770/05

... Das zur Stärkung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erforderliche Maß an Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden (vgl. Artikel 29 EUV) verlangt nach einem neuen Konzept für den Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen, damit die für die Kriminalitätsbekämpfung benötigten Informationen die Binnengrenzen der EU ungehindert passieren können. In Kapitel III.2.1 des Haager Programms wird die Kommission daher aufgefordert, spätestens bis Ende 2005 eine gesetzliche Regelung zum „Verfügbarkeitsgrundsatz“ vorzulegen, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll1. In Abschnitt 3.1 des Aktionsplans des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms, der vom Rat Justiz und Inneres am 2. und 3. Juni 2005 angenommen wurde2, wurde die Vorlage einer diesbezüglichen Rechtsetzungsinitiative für 2005 in Verbindung mit einem Vorschlag für angemessene Schutzmaßnahmen und einen wirksamen Rechtsschutz beim Transfer personenbezogener Daten zum Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen aufgegriffen. Nach den Terroranschlägen von London am 7. Juli wurde die Kommission am 13. Juli 2005 auf einer außerordentlichen Tagung der Justiz- und Innenminister ersucht, die Vorlage des Vorschlags zum Verfügbarkeitsgrundsatz auf Oktober 2005 vorzuziehen, damit die Union über die Kooperationsinstrumente verfügt, die sie für eine wirksamere Terrorismusverhütung und -bekämpfung braucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05




Begründung

1. Hintergrund

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Rahmen

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante Wissenschaftsbereiche / Spezialgebiete

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EUV

Subsidiaritätsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags Entfällt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Meldepflicht

Artikel 5
Gleichwertigkeit von zuständigen Behörden

Artikel 6
Bereitstellungspflicht

Artikel 7
Eingrenzung des Verwendungszecks

Artikel 8
Verpflichtungen von verfügungsberechtigten Behörden und Stellen

Artikel 9
Online-Zugang

Artikel 10
Online-Abfrage von Indexdaten

Artikel 11
Informationsanfrage


 
 
 


Drucksache 733/05

... Die Integrationspolitik, die ja ein eigenständiger Politikbereich mit spezifischen Zielen ist, könnte auch einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung gegen Radikalisierung und Gewaltbereitschaft leisten. Das Haager Programm sieht vor, dass die Kommission eine stärkere Integrationspolitik der Mitgliedstaaten für Drittstaatangehörige fördert, die sich auf die gemeinsamen Grundprinzipen gründet, welche der Rat der Justiz- und Innenminister im November 2004 angenommen hat. Die Kommission hat ihre diesbezüglichen Vorschläge in einer Mitteilung vom September 200518 vorgestellt. Im Rahmen der Finanziellen Vorausschauen 2007-2013 hat die Kommission zudem die Einrichtung eines Europäischen Fonds zur Integration von Drittstaatangehörigen vorgeschlagen, mit dessen Mitteln gezielte Maßnahmen auf diesem Gebiet finanziert werden könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/05




1. Einleitung

2. VERSTÄRKUNG der Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft

2.1. Rundfunkmedien

2.2. Das Internet

2.3. Bildung, Engagement der Jugend und aktive Unionsbürgerschaft

2.4. Förderung der Integration, des interkulturellen Dialogs und des Dialogs mit den Kirchen

2.4.1. Integration

2.4.2. Dialog zwischen Staat und Kirche

2.4.3 Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialoges

2.5. Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsdienste

2.6. Sachverständigennetze

2.7. Beobachtung und Datensammlung

2.8. Außenbeziehungen

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 725/04

... Nach über vier Jahren intensiver Verhandlungen wurde der Entwurf eines Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-RhÜbk; ABl. C 197/1 bis 23 vom 12. Juli 2000) auf dem Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union am 29. Mai 2000 angenommen und gezeichnet. Der Erläuternde Bericht hierzu (ABl. C 379/7 bis 29 vom 29. Dezember 2000) wurde vom Rat am 30. November 2000 gebilligt. Mit dem Übereinkommen hat der Rat auf neue Anforderungen bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung reagiert. Mit der Abschaffung der Grenzkontrollen infolge des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Schengener Durchführungsübereinkommen - SDÜ; BGBl. 1993 II S. 1010, 1902; 1994 II S. 631; 1996 II S. 242, 2542; 1997 II S. 966) und der steten Zunahmen des Personen-, Güter- und Kapitalverkehrs innerhalb der Union hat auch die Kriminalität neue Betätigungsfelder besetzen können. Den Polizei- und Justizbehörden mussten daher neue rechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um die sich zunehmend international organisierende Kriminalität effektiv auch über Staatengrenzen hinweg verfolgen zu können. Hierzu haben sich die bisherigen Verfahren der Rechtshilfe in Strafsachen, die auf das Europäische Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen gründen (EuRhÜbk; BGBl. 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799; 1982 I S. 2071), und die Bestimmungen über die Rechtshilfe in Strafsachen des SDÜ als in Einzelfällen zu schwerfällig sowie nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechend erwiesen und bedurften daher der Modifikation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe

Artikel 2
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand

Artikel 3
Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird

Artikel 4
Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 5
Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden

Artikel 6
Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Informationsaustausch ohne Ersuchen

Titel II
Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe

Artikel 8
Rückgabe

Artikel 9
Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken

Artikel 10
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 11
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz

Artikel 12
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 13
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen

Artikel 15
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 16
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Titel III
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden

Artikel 18
Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 19
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern

Artikel 20
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats

Artikel 21
Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten

Artikel 22
Bilaterale Vereinbarungen

Titel IV

Artikel 23
Schutz personenbezogener Daten

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Erklärungen

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Beitritt neuer Mitgliedstaaten

Artikel 29
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 30
Verwahrer

Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II . Neuerungen durch das Übereinkommen

III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

V. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 42/16 PDF-Dokument



Drucksache 171/14 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 283/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.