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183 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Justice"


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Drucksache 152/18

... 50. https://e\-justice.europa.eu/home.do .



Drucksache 380/18

... Marokko hat traditionell enge Bindungen zur Europäischen Union. In den vergangenen Jahren wurden die Beziehungen zum Europarat ausgebaut. Das marokkanische Parlament ist seit 2009 mit der parlamentarischen Versammlung des Europarates als "Partner for Democracy" verbunden, seit 2013 hat Marokko Beobachterstatus in der European COMmission for the Efficiency of Justice (CEPEJ).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,


 
 
 


Drucksache 218/18

... 6. Appellationshof Antwerpen, Urteil vom 15. November 2017, http://www.lesoir.be/124825/article/2017-11-17/la-justice-belge-condamne-skype-payer-une-amende-de-30000-euros.



Drucksache 645/17

... Absatz 2 Nummer 1 bis 3 enthält weitere Anforderungen an das besondere elektronische Behördenpostfach. Um die elektronische Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach zu erleichtern, steht dem Postfachinhaber eine Suchfunktion zur Verfügung, die das Auffinden aller besonderen elektronischen Postfächer ermöglicht. Dies schließt alle Inhaber eines auf Basis des Konzepts Secure Access to Federated e-Justice/e-Government (SAFE) betriebenen EGVP ein, insbesondere die Gerichte, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Nummer 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeine Vorschrift

§ 1
Anwendungsbereich

Kapitel 2
Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs

§ 2
Anforderungen an elektronische Dokumente

§ 3
Überschreitung der Höchstgrenzen

§ 4
Übermittlung elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur

§ 5
Bekanntmachung technischer Anforderungen

Kapitel 3
Besonderes elektronisches Behördenpostfach

§ 6
Besonderes elektronisches Behördenpostfach; Anforderungen

§ 7
Identifizierungsverfahren

§ 8
Zugang und Zugangsberechtigung; Verwaltung

§ 9
Änderung und Löschung

Kapitel 4
Schlussvorschrift

§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschrift

Zu § 1

Zu Kapitel 2 Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 3 Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Kapitel 4 Schlussvorschrift

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4165, BMJV: Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. Erfüllungsaufwand

III. Votum


 
 
 


Drucksache 726/17

... 10. http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/charter/index_en.htm



Drucksache 138/17

... 5. Siehe unter http://ec.europa.eu/justice/data-protection/reform/index_en.htm



Drucksache 573/17

... Mittel für Investitionen in das Humankapital und die Weiterqualifizierung, zum Beispiel im IKT-Bereich zur Unterstützung von Unternehmensgründungen, E-Justice und E-Governance, werden im Einklang mit der neuen Kompetenzagenda über den Europäischen Sozialfonds bereitgestellt. Der Europäische Sozialfonds unterstützt auch weniger entwickelte Regionen bei der Modernisierung ihrer Verwaltungen im Hinblick auf Reformen, bessere Rechtsetzung und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 120/17

... 32. Die Wirksamkeit der nationalen Justizsysteme ist Gegenstand des EU-Justizbarometers und des Europäischen Semesters (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european\-semester_thematic\-factsheet_effective\-justice\-systems_en.pdf).



Drucksache 533/16

... 4. COM(2015) 634, COM(2015) 635. : http://ec.europa.eu/justice/contract/digitalcontractrules/index_en.htm



Drucksache 235/16

... Presseberichte, wissenschaftliche Veröffentlichungen und eine steigende Zahl empirischer Untersuchungen deuten darauf hin, dass es sich bei der Manipulation sportlicher Wettbewerbe nicht mehr nur um Einzelfälle, sondern um ein sich ausbreitendes Phänomen handelt (Übersicht über einschlägige europäische Studien bei Spapens/Olfers, European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice 23 [2015], 333, 339 ff.), das zwar häufig, aber nicht ausschließlich im Zusammenhang mit Sportwetten steht (vgl. ebenda, 333, 340 und 347) und nicht auf bestimmte Sportarten beschränkt ist (vgl. Executive Summary of the Sorbonne-ICSS Integrity Report 2014, S. 4 ff. und Tabelle S. 76, wonach z.B. Fußball und Kricket, aber auch Tennis und Basketball besonders manipulationsanfällig sein sollen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 369/16

... 34. http://fra.europa.eu/en/project/2014/handbook\-access\-justice\-europe



Drucksache 290/16

... 6. Einzelheiten dazu im Bericht über die öffentliche Konsultation 2015 zur Unionsbürgerschaft: "EU Citizenship: Share your opinion on our common values, rights and democratic participation" (http://ec.europa.eu/justice/citizen/document/files/2015_public_consultation_booklet_en.pdf), S. 10. Die mit Abstand größte Gruppe unter den 2 170 Befragten war die Altersgruppe der 18-30-Jährigen (29 %). Siehe auch: Eurobarometer-Umfrage zur Nutzung von Medien in der EU - Herbst 2014.



Drucksache 236/1/16

... § 130a ZPO n.F. tritt aber erst zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sofern ein Land von der im E-Justice-Gesetz vorgesehenen Optout-Möglichkeit Gebrauch macht, verschiebt sich das Inkrafttreten der Neufassung sogar bis zum 1. Januar 2019 oder 2020. Bis zu diesen Zeitpunkten werden einige Länder neben dem elektronischen Rechtsverkehr jedoch auch bereits die elektronische Akte in breiterem Umfang bei den Gerichten eingeführt haben. Die Einführung der elektronischen Akte neben dem elektronischen Rechtsverkehr ist mittelfristig notwendig, um dauerhafte nachteilige Medienbrüche zu vermeiden, die durch das Ausdrucken der vermehrt eingehenden elektronischen Dokumente entstehen. Um die oben dargelegten Potenziale von Anfang an voll ausschöpfen zu können, sollten die Länder bereits in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des § 130a ZPO künftiger Fassung die Möglichkeit haben, die professionellen Verfahrensbeteiligten zur zusätzlichen Einreichung eines strukturierten Datensatzes neben dem elektronischen Dokument zu verpflichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 1 Satz 2 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32d Satz 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 15

9. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 474 Absatz 2 Satz 2 -neuStPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 498 Absatz 2 StPO

11. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe a § 49 Absatz 1 Satz 2 OWiG

12. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - § 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 299 Absatz 3 ZPO

14. Zu Artikel 11a - neu - § 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten

'Artikel 11a Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG

17. Zu Artikel 20a - neu - § 17c -neuGVG *

'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 17cs

18. Zu Artikel 20a - neu - § 38 Absatz 3 - neu - GVG * Nach Artikel 20 ist folgender Artikel 20a einzufügen:

'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 236/16 (Beschluss)

... § 130a ZPO n.F. tritt aber erst zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sofern ein Land von der im E-Justice-Gesetz vorgesehenen Optout-Möglichkeit Gebrauch macht, verschiebt sich das Inkrafttreten der Neufassung sogar bis zum 1. Januar 2019 oder 2020. Bis zu diesen Zeitpunkten werden einige Länder neben dem elektronischen Rechtsverkehr jedoch auch bereits die elektronische Akte in breiterem Umfang bei den Gerichten eingeführt haben. Die Einführung der elektronischen Akte neben dem elektronischen Rechtsverkehr ist mittelfristig notwendig, um dauerhafte nachteilige Medienbrüche zu vermeiden, die durch das Ausdrucken der vermehrt eingehenden elektronischen Dokumente entstehen. Um die oben dargelegten Potenziale von Anfang an voll ausschöpfen zu können, sollten die Länder bereits in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des § 130a ZPO künftiger Fassung die Möglichkeit haben, die professionellen Verfahrensbeteiligten zur zusätzlichen Einreichung eines strukturierten Datensatzes neben dem elektronischen Dokument zu verpflichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 1 Satz 2 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32d Satz 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 15

9. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 474 Absatz 2 Satz 2 - neu - StPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 498 Absatz 2 StPO

11. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - § 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 299 Absatz 3 ZPO

13. Zu Artikel 11a - neu - § 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten

'Artikel 11a Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG

16. Zu Artikel 20a - neu - § 17c - neu - GVG

'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 17c

17. Zu Artikel 20a - neu - § 38 Absatz 3 - neu - GVG

'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 90/16 (Beschluss)

... Angesichts des Umstandes, dass am Rande einer Tagung am 8. September 2015 in Luxemburg ein ausgehandelter Text (http://ec.europa.eu/justice/dataprotection/files/dpumbrellaagreement_en.pdf) von der Kommission und den USA paraphiert worden ist und sich die seit Ende 2010 dauernden Verhandlungen offenbar dem Ende zu nähern scheinen, erinnert der Bundesrat an die für die Festlegung des Verhandlungsmandats geforderten Eckpunkte. Denn die vom Bundesrat am 26. November 2010 beschlossenen Forderungen sind bislang inhaltlich nicht hinreichend umgesetzt. Der nunmehr bekannt gewordene Abkommenstext gibt zudem Anlass für die Bitte um Beachtung weiterer Forderungen. Die bestehenden Bedenken werden auch nicht durch die Unterrichtung seitens der Bundesregierung vom 4. Januar 2016 (BR-Drucksache 7/16) entkräftet.



Drucksache 90/16

... Angesichts des Umstandes, dass am Rande einer Tagung am 8. September 2015 in Luxemburg ein ausgehandelter Text (http://ec.europa.eu/justice/dataprotection/files/dpumbrellaagreement_en.pdf) von der Kommission und den USA paraphiert worden ist und sich die seit Ende 2010 dauernden Verhandlungen offenbar dem Ende zu nähern scheinen, erinnert der Bundesrat an die für die Festlegung des Verhandlungsmandats geforderten Eckpunkte. Denn die vom Bundesrat am 26. November 2010 beschlossenen Forderungen sind bislang inhaltlich nicht hinreichend umgesetzt. Der nunmehr bekannt gewordene Abkommenstext gibt zudem Anlass für die Bitte um Beachtung weiterer Forderungen. Die bestehenden Bedenken werden auch nicht durch die Unterrichtung seitens der Bundesregierung vom 4. Januar 2016 (BR-Drs. 7/16) entkräftet.



Drucksache 137/16

... 9. ASSER-UCL Consortium, Study in comparative law on the rules governing conflicts of jurisdiction and laws on matrimonial property regimes and the implementation for property issues of the separation of unmarried couples in the Member States. Vgl.: http://europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/civil/studies/doc_civil_studies_en.htm



Drucksache 701/16

... 26. http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/gender-decision-making/database/business-finance/supervisoryboard-board-directors/index_en.htm



Drucksache 68/16

... Marokko hat traditionell enge Bindungen zur Europäischen Union und strebt die Übernahme des gemeinschaftsrechtlichen Acquis an. Marokko hat in den vergangenen Jahren seine Beziehungen zum Europarat ausgebaut. Das marokkanische Parlament ist seit 2009 mit der parlamentarischen Versammlung des Europarates als "Partner for Democracy" verbunden, seit 2013 hat Marokko Beobachterstatus in der European Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ). Das Justizsystem weist die aus anderen Transformationsländern bekannten Schwächen auf, befindet sich jedoch in einem Reformprozess. Die Judikative kann im Wesentlichen als unabhängig bezeichnet werden. Geltende Gesetze und Vorschriften werden nicht immer einheitlich und flächendeckend angewandt, z.B. im Bereich der Korruptionsbekämpfung. Bei der Strafverfolgung und Strafzumessung fällt auf, dass die Umsetzung von Gesetzesnovellen - z.B. bei der Stärkung von Frauenrechten oder dem Kampf gegen häusliche Gewalt - in der Rechtspraxis häufig Jahre benötigt. Zentrale rechtsstaatliche Elemente wie die Unschuldsvermutung oder das Recht auf einen fairen Prozess sind verfassungsmäßig festgeschrieben. Staatliche Eingriffe in Grundrechte von Bürgern beruhen auf Gesetzen. Die Exekutive bekennt sich zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Es gibt staatliche wie nichtstaatliche Organisationen, die die Einhaltung dieser Grundsätze überprüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 335/16

... 17. Programm "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" - Arbeitsprogramm 2016. http://ec.europa.eu/justice/grants1/programmes\-2014\-2020/files/rec_awp_2016/rec_awp_2016_annex_de.pdf.



Drucksache 633/15 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 2 Nummer 1 Ergänzungen des § 753 ZPO im Hinblick auf die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf die Antragstellung bei dem Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher wird nach § 753 Absatz 5 Satz 3 ZPO-E zur Vorhaltung derselben elektronischen Eingangskanäle wie die Gerichte verpflichtet. Bislang verfügen die Gerichtsvollzieher dagegen lediglich über ein EGVP-Postfach, sodass für die weitere Ertüchtigung vorhandener Systeme z.B. für die Entgegennahme von De-Mails erhebliche Investitionen zu tätigen sein werden. Im Gegensatz zu der Anwaltschaft, die bereits für die Kommunikation mit den Gerichten entsprechende Hard- und Software-Komponenten vorhält, werden die Gerichtsvollzieher ausschließlich für die Umsetzung dieses Gesetzes zu den vorgenannten Aufwendungen genötigt. Weil die Ausstattung der Gerichtsvollzieher mit Hardware und mit Software nicht durch die Justiz erfolgt, sondern von diesen auf dem Markt von privaten Anbietern von Gerichtsvollziehersoftware eingekauft wird, lassen sich zudem Synergieeffekte und sicherheitstechnisch ausreichend betriebene Systeme wie bei professionell gemanagten IT-Systemen nur schwer erzielen. Da es durch die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zudem auf Seiten der Gerichtsvollzieher zu einer elektronischen Datenhaltung kommt, sind in diesem Zusammenhang außerdem noch weitergehende Regelungen zum Daten- und Informationsschutz wünschenswert. Soweit in Artikel 4 des Gesetzentwurfes der § 42 Absatz 1 EGZPO-E (analog zum eJustice-Gesetz) die Möglichkeit zum Opt-Out schafft, erscheint es durch den Verweis auf § 754a Absatz 3 ZPO-E zumindest widersprüchlich, inwieweit die Regelungen des künftigen § 753 Absatz 4 und 5 ZPO-E, die nach Artikel 14 Absatz 5 des Gesetzentwurfes bereits ab 1. Januar 2018 gelten sollen, davon umfasst sein sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 753 Absatz 4 -neuZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 755 Absatz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 882d Absatz 1 Satz 5 ZPO

4. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 1 EGZPO

5. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 3 - neu - EGZPO

6. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 GvKostG

7. Zu Artikel 14 Absatz 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 633/1/15

... Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 2 Nummer 1 Ergänzungen des § 753 ZPO im Hinblick auf die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf die Antragstellung bei dem Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher wird nach § 753 Absatz 5 Satz 3 ZPO-E zur Vorhaltung derselben elektronischen Eingangskanäle wie die Gerichte verpflichtet. Bislang verfügt die Gerichtsvollzieher dagegen lediglich über ein EGVP-Postfach, sodass für die weitere Ertüchtigung vorhandener Systeme z.B. für die Entgegennahme von De-Mails erhebliche Investitionen zu tätigen sein werden. Im Gegensatz zu der Anwaltschaft, die bereits für die Kommunikation mit den Gerichten entsprechende Hard- und Software-Komponenten vorhält, werden die Gerichtsvollzieher ausschließlich für die Umsetzung dieses Gesetzes zu den vorgenannten Aufwendungen genötigt. Weil die Ausstattung der Gerichtsvollzieher mit Hardware und mit Software nicht durch die Justiz erfolgt, sondern von diesem auf dem Markt von privaten Anbietern von Gerichtsvollziehersoftware eingekauft wird, lassen sich zudem Synergieeffekte und sicherheitstechnisch ausreichend betriebene Systeme wie bei professionell gemanagten IT-Systemen nur schwer erzielen. Da es durch die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zudem auf Seiten der Gerichtsvollzieher zu einer elektronischen Datenhaltung kommt, sind in diesem Zusammenhang außerdem noch weitergehende Regelungen zum Daten- und Informationsschutz wünschenswert. Soweit in Artikel 4 der § 42 Absatz 1 EGZPO-E (analog zum eJustice-Gesetz) die Möglichkeit zum Opt-Out schafft, erscheint es durch den Verweis auf § 754a Absatz 3 ZPO-E zumindest widersprüchlich, inwieweit die Regelungen des künftigen § 753 Absatz 4 und 5 ZPO-E, die nach Artikel 14 Absatz 5 des Gesetzentwurfes bereits ab 1. Januar 2018 gelten sollen, davon umfasst sein sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 753 Absatz 4 -neuZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 755 Absatz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 882d Absatz 1 Satz 5 ZPO

4. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 1 EGZPO

5. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 3 - neu - EGZPO

6. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 GvKostG

7. Zu Artikel 14 Absatz 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 298/14

... 20. http://ec.europa.eu/justice/effectivejustice/files/justice_scoreboard_communication_en.pdf



Drucksache 122/14 (Beschluss)

... E-Justice

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/14 (Beschluss)




Allgemeine Erwägungen

Materielles Zivilrecht

2 Zivilverfahrensrecht

Materielles Strafrecht

2 Strafverfahrensrecht

E -Justice

Schutz der Grundrechte

Zur Aus- und Fortbildung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 122/1/14

... E-Justice

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/1/14




Allgemeine Erwägungen

Materielles Zivilrecht

2 Zivilverfahrensrecht

Materielles Strafrecht

2 Strafverfahrensrecht

E -Justice

Schutz der Grundrechte

Zur Aus- und Fortbildung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 2/14

... In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auf eine Entscheidung des High Court of Justice für England und Wales vom 9. September 1998 in der Sache Stadt Gotha und Bundesrepublik Deutschland gegen Sotheby´s und Cobert Finance S.A. hinzuweisen. Das Gericht führte aus, die Anwendung deutschen Verjährungsrechts führe in dem ihm vorliegenden Fall dazu, dass ein Käufer begünstigt werde, der kein Eigentumsrecht an dem dort streitgegenständlichen Gemälde habe und noch nicht einmal behaupte, er oder seine Vorgänger hätten das Gemälde in gutem Glauben gekauft. Einer Partei, die zugebe, nicht in gutem Glauben gehandelt zu haben, zu gestatten, sich das Verstreichen der Frist anzurechnen, während die Kläger keine Kenntnis über den Verbleib des Gemäldes und keine Möglichkeit gehabt hätten, es wiederzuerlangen, verstoße gegen den Ordre Public (Case No. 1993 C and 1997 G, http://www.iuscomp.org/gla/judgments/foreign/gotha2.htm). Die Bundesrepublik Deutschland hatte in diesem Rechtsstreit im Übrigen ebenfalls die Unvereinbarkeit dieser deutschen Rechtslage mit dem englischen Ordre Public behauptet (Rudolph, Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz, 2007, S. 282, Müller-Katzenburg, NJW 1999, S. 2551/2557). Es ist nicht davon auszugehen, dass der englische Ordre Public in dem hier maßgeblichen Punkt entscheidend vom deutschen Ordre Public abweicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 450/13

... - justice - municipal eleotions


 
 
 


Drucksache 244/1/13

... Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat den Vorschlag der Kommission zu einem offenen Dialog und einer konstruktiven Zusammenarbeit, insbesondere die für den 21./22. November 2013 angekündigte Konferenz "Assises de la justice", und geht davon aus, dass erst danach weitere Schritte unternommen werden.



Drucksache 244/13 (Beschluss)

... Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat den Vorschlag der Kommission zu einem offenen Dialog und einer konstruktiven Zusammenarbeit, insbesondere die für den 21./22. November 2013 angekündigte Konferenz "Assises de la justice", und geht davon aus, dass erst danach weitere Schritte unternommen werden.



Drucksache 70/12

... Die öffentliche Konsultation wurde am 10. Mai 2011 abgeschlossen; die Kommission wertet nun die Ergebnisse und eingegangenen Beiträge aus. Alle Beiträge so auch die Stellungnahme des Bundesrates - sind auf nachstehender Website abrufbar. http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/opinion/ll0510_en. htm.



Drucksache 557/12 (Beschluss)

... Eine Harmonisierung der Regelungen im Bereich E-Justice und E-Government erscheint aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Minimierung der organisatorischen und finanziellen Vollzugsaufwände zwingend erforderlich. Es ist insbesondere notwendig, dass die technischen Standards und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung einerseits und für den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten andererseits einheitlich definiert werden. Unterschiedliche Standards und Rahmenbedingungen würden zu nicht hinnehmbaren organisatorischen und finanziellen Aufwänden führen und sollten auch aus Gründen der Akzeptanz vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

10. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

19. Zu Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I ,

20. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

22. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

23. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

24. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

25. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

26. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

27. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

28. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

29. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

30. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 651/12

... /EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr; zur von der Kommission am 25. Januar 2012 angenommenen Datenschutzreform und zum Datenschutzpaket siehe: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/dataprotection/news/120125 en.htm sie unter Umständen mit anderen einschlägigen Behörden auf regionaler oder nationaler Ebene zusammenarbeiten, um Ersuchen um Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten nachkommen zu können und nicht hinter deren Erwartungen zurückzubleiben.



Drucksache 578/12

... 7. Einzelheiten sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/antidrugs/opinion/1 1 1027_en.htm.



Drucksache 367/12

... 24. Diese Informationen betreffen auch die Rechte gemäß der Richtlinie 2004/8 1/EG über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind. Das Potenzial der genannten Richtlinie wird derzeit noch nicht voll genutzt und der Informationsmangel, unter dem die Opfer leiden, wurde als eines der wichtigsten Problemfelder erkannt. Die Kommission hat eine Studie veranlasst, welche die gegenwärtig gemäß der genannten Richtlinie in den Mitgliedstaaten eingeleiteten Maßnahmen und Schutzvorkehrungen für Opfer von Menschenhandel analysiert, um so nachvollziehen zu können, ob die bislang eher uneinheitlichen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten eine konsequente, effiziente Bekämpfung des Menschenhandels behindern. http://ec.europa.eu/anti-trafficking/index, http://ec.europa.eu/immigration und http://e-justice.europa.eu.



Drucksache 722/12

... 1. Dieses unausgewogene Zahlenverhältnis ist in allen EU-Mitgliedstaaten stark ausgeprägt; die Durchschnittswerte reichen von etwa 5 % in MT, CY, HU, LU, PT, IT, EE und EL bis etwa 25 % in SE, LV und FI. Der Frauenanteil unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern schwankt EU-weit zwischen etwa 3 % und etwa 28 %; unter den geschäftsführenden Direktoren/Vorstandsmitgliedern bewegt sich der Frauenanteil zwischen 0 % und etwa 21 %. Siehe Fortschrittsbericht: Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungspositionen in der EU, März 2012 http://ec.europa.eu/justice/genderequality/files/womenonboards_de.pdf



Drucksache 573/12

... 19. Siehe: Datenschutzgruppe nach Artikel 29, WP 196 - Stellungnahme 05/2012 vom 1. Juli 2012 zum Cloud-Computing, http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/opinion-recommendation/index_en.htm#h2-1.



Drucksache 345/12

... Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts hängt wesentlich von der Wirksamkeit und Qualität der nationalen Justizsysteme ab. Die Mitgliedstaaten müssen sich verpflichten, einen raschen und wirksamen Rechtsmittelzugang zu gewährleisten, unter anderem durch die Förderung der Nutzung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.22 Die Kommission wird das e-Justice-Portal weiterentwickeln, um den Zugang zur Justiz in der gesamten EU zu verbessern. Ferner sollte eine angemessene Entschädigung verfügbar sein, wenn Unternehmen und Bürgern Schäden aufgrund von Verstößen gegen ihre Rechte in der EU entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/12




Mitteilung

3 Einleitung

1. Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem Grössten Wachstumspotenzial

1.1. Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen

1.2. Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung

1.3. Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters

2. Wirksamkeit: Ein Besseres Funktionieren des Binnenmarktes für Unternehmen Bürger

2.1. Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften

2.2. Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten Gebrauch machen können

2.3. Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu Rechtsmitteln

2.4. Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle

3 Schlussfolgerung

Anhang
Schlüsselbereiche und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen

1. Methoden und Kriterien zur Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes als besonders wichtig anzusehen sind

2. Liste der wichtigsten Rechtsakte


 
 
 


Drucksache 557/1/12

... Eine Harmonisierung der Regelungen im Bereich E-Justice und E-Government erscheint aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Minimierung der organisatorischen und finanziellen Vollzugsaufwände zwingend erforderlich. Es ist insbesondere notwendig, dass die technischen Standards und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung einerseits und für den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten andererseits einheitlich definiert werden. Unterschiedliche Standards und Rahmenbedingungen würden zu nicht hinnehmbaren organisatorischen und finanziellen Aufwänden führen und sollten auch aus Gründen der Akzeptanz vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 EGovG

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

13. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

14. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

16. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG ^

19. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

20. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG *, Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 87a Absatz 3 und 4 AO

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

22. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

23. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 VwVfG

24. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

25. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

26. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

27. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

28. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

29. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

30. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

31. Zu Artikel 26a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 4, Absatz 7 Satz 1, § 15 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 BImSchG , Artikel 26b - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, § 6 der 9. BImSchV

'Artikel 26a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 26b
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

32. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

33. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 298/12

... 24. https://e justice.europa.eu.



Drucksache 757/12

... 33. Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr: http://ec.europa.eu/justice/dataprotection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf.



Drucksache 113/11 (Beschluss)

... Die in Ziffer 2 der Begründung und in Erwägungsgrund 8 des Richtlinienvorschlags angesprochene Integration dieses Netzwerks in das Europäische E-Justice-Portal erschiene dagegen sachgerecht, vgl. bereits die Stellungnahme des Bundesrates zum Grünbuch "Verknüpfung von Unternehmensregistern", BR-Drucksache 828/09(B), Ziffer 3. Ein europäisches Unternehmensregister sollte im Übrigen keine eigene Datenbank parallel zu den nationalen Registern aufbauen, weil damit unnötiger Aufwand und zusätzliche Fehlerquellen verbunden wären. Vielmehr sollte die europäische Registerplattform unmittelbaren Zugang zu den nationalen Registern eröffnen.



Drucksache 60/11

... § 2 MediationsG normiert für Mediatorinnen und Mediatoren wesentliche Aufgaben und Pflichten, die gewährleisten sollen, dass Mediationen bestimmten inhaltlichen Anforderungen genügen. Die Vorschrift greift dabei einige Kernelemente des Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren auf (abrufbar unter http://ec.europa.eu/civiljustice/adr/ adr_ec_code_conduct_de.pdf).



Drucksache 279/11

... Immer mehr Menschen machen von der Freizügigkeit Gebrauch und reisen ins Ausland oder lassen sich dort nieder. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass ein in einem Mitgliedstaat gewährter vorübergehender Schutz auch ohne zeitaufwendige Verfahren bestehen bleibt, wenn jemand in einen anderen Mitgliedstaat umzieht oder eine Reise dorthin unternimmt. Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen beruht, entwickelte sich 9. Burkhard Hess: „Feasibility Study: The European Protection Order and the European Law of Civil Procedure“, demnächst abrufbar unter: http://ec.europa.eu/justice/index_en.htm.



Drucksache 92/11

... 6. In diese Mitteilung sind neben den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung (abrufbar unter http://ec.europa.eu/justice/news/consulting public/news consulting 0009 en.htm) auch die Ergebnisse einer gezielten Anhörung von Sachverständigen aus bestimmten Politikbereichen eingeflossen.



Drucksache 157/11

... 4. Vgl. die von Consortium ASSER-UCL im Auftrag der Kommission erstellte Studie über die vermögensrechtlichen Verhältnisse bei verheirateten und unverheirateten Paaren („Etude sur les régimes matrimoniaux des couples mariés et sur le patrimoine des couples non mariés dans le droit international privé et le droit interne des États membres de l'Union“), http://europa.eu.int/comm/justice-home/doc-centre/civil/studies/doc-civil-studies-en.htm.



Drucksache 189/11

... 42. Die EU-Website für den ‘Schutz kritischer Infrastrukturen’ ist abrufbar unter: http://europa.eu/legislation_summaries/ justice_freedom_security/fight_against_terrorism/jl0013_de.htm.



Drucksache 549/11

... Die Konsultationsfrist endete am 21. Januar 2011. Die Kommission erhielt ca. 320 Beiträge, die auf der Webseite der Kommission unter http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/news_consulting_0052_en.htm veröffentlicht sind.



Drucksache 366/11

... Beispiel: In einem am 23. Juli 2010 ergangenen Urteil in der Sache The Minister for Justice Equality and Law Reform gegen Robert Rettinger kippte der Irish Supreme Court in der Berufungsinstanz die Entscheidung des Irish High Court, eine tatverdächtige Person aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an den Ausstellungsstaat zu überstellen. Der Supreme Court verwies die Sache zurück an den High Court mit der Auflage, das ihm vorliegende Material genauestens daraufhin zu überprüfen, ob eine echte Gefahr besteht, dass die Person im Falle einer Überstellung einer Behandlung unterworfen wird, die gegen Artikel3 EMRK verstößt. In seiner Entscheidung berief sich der Irish Supreme Court auf eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Fällen, in denen es um Haftbedingungen ging und in denen der EGMR zu dem Schluss kam, dass die Beschwerdeführer unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen inhaftiert waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 158/11

... 4. Vgl. die von Consortium ASSER-UCL im Auftrag der Kommission erstellte Studie über die vermögensrechtlichen Verhältnisse bei verheirateten und unverheirateten Paaren („Etude sur les régimes matrimoniaux des couples mariés et sur le patrimoine des couples non mariés dans le droit international privé et le droit interne des États membres de l'Union“), http://europa.eu.int/comm/justice-home/doc-centre/civil/studies/doc-civil-studies-en.htm .



Drucksache 113/11

... 13. https://e-justice.europa.eu/home.do .



Drucksache 821/11

... - Zugang zum Recht: Im Stockholmer Programm wurde die Notwendigkeit eines besseren Zugangs zum Recht in der EU betont. Dieser Bereich könnte Themen wie einen wirksamen Rechtsschutz einschließlich des Zugangs zu einer effizienten und unabhängigen Justiz sowie die Gewährleistung fairer Gerichtsverfahren umfassen. Die Agentur hat bereits Berichte hierzu veröffentlicht ("Access to justice in Europe: an overview of challenges and opportunities", "EU Minorities and Discrimination Survey") und muss auch künftig Daten zu den verschiedenen Themen rund um den Zugang zum Recht, z.B. im Bereich des Vertragsrechts oder der Verbraucherrechte, erheben. - Opfer von Straftaten: In ihren Berichten "Access to justice in Europe: an overview of challenges and opportunities" oder "EU Minorities and Discrimination Survey" hat sich die Agentur indirekt mit Opfern befasst. Angesichts der steigenden Zahl der EU-Initiativen zum Thema Opferrechte sollte die Arbeit der Agentur unter anderem die Bereiche Opferschutz, Opferhilfe, rechtliche Stellung, Kenntnis der eigenen Rechte, besonderes schutzwürdige Opfer und Entschädigungen abdecken.



Drucksache 73/11

... Im vergangenen Jahrzehnt erlebten die EU und andere Teile der Welt einen Anstieg der schweren und der organisierten Kriminalität wie des Menschen-1 und Drogenhandels2. Laut Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics wurden im Jahr 2007 in den EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Italien und Portugal, für die keine Daten bereitgestellt wurden) ca. 14 000 Straftaten je 100 000 Einwohner begangen, wobei die Zahl der Straftaten pro Mitgliedstaat von 14 465 in Schweden bis 958 in Zypern reicht. Wie in der von Europol vorgenommenen Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität in der EU (OCTA) 2009 herausgestellt wird, gehen mit der organisierten Kriminalität in den meisten Fällen Reisen in andere Länder einher, in der Regel mit dem Ziel, Menschen in die EU einzuschleusen oder Drogen oder sonstige illegale Waren in die EU zu schmuggeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Auswirkungen auf die Grundrechte

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Räumlicher Geltungsbereich

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Verarbeitung der PNR-Daten

Artikel 5
Zuständige Behörden

Artikel 6
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 7
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Weitergabe von Daten an Drittländer

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen gegen Fluggesellschaften

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Nationale Kontrollstelle

Kapitel IV
Durchführungsmabnahmen

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang Von
Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten


 
 
 


Drucksache 278/11

... 17. Hess Burkhard, „Feasibility Study: The European Protection Order and the European Law of Civil Procedure“. Die Studie wird demnächst veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/justice/index_en.htm.



Drucksache 113/1/11

... Die in Ziffer 2 der Begründung und in Erwägungsgrund 8 des Richtlinienvorschlags angesprochene Integration dieses Netzwerks in das Europäische E-Justice-Portal erschiene dagegen sachgerecht, vgl. bereits die Stellungnahme des Bundesrates zum Grünbuch "Verknüpfung von Unternehmensregistern", BR-Drucksache 828/09(B), Ziffer 3. Ein europäisches Unternehmensregister sollte im Übrigen keine eigene Datenbank parallel zu den nationalen Registern aufbauen, weil damit unnötiger Aufwand und zusätzliche Fehlerquellen verbunden wären. Vielmehr sollte die europäische Registerplattform unmittelbaren Zugang zu den nationalen Registern eröffnen.



Drucksache 306/1/10

... 13. Der Bundesrat begrüßt das in der Digitalen Agenda für Europa genannte Ziel, zur Entwicklung und zur Einführung grenzüberschreitender Online-Dienste eine bessere Zusammenarbeit der Verwaltungen in Europa anzustreben und grenzübergreifende Dienste für die elektronische Identität und Authentifizierung ins Auge zu fassen. Der Bundesrat weist zugleich darauf hin, dass die Justiz in Deutschland unter Beteiligung aller Länder und des Bundes ein elektronisches Identitätssystem - auf der Basis abgestimmter Standards - entwickelt hat. Dieses System ist unter dem Namen D.I.M (Distributed Identity Management) in die EU-Gremien eingebracht worden. In Deutschland wird es unter dem Namen S.A.F.E. (Secure Access to Federated eJustice/eGovernment) eingeführt. Der Bundesrat bittet die Kommission, bei ihren weiteren Maßnahmen darauf zu achten, dass die damit getätigten Investitionen auch auf EU-Ebene mindestens durch die Beachtung der mit S.A.F.E./D.I.M. realisierten offenen Schnittstellen geschützt werden.



Drucksache 707/10

... 2. Siehe Study on the economic benefits of privacy enhancing technologies, London Economics, Juli 2010(http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/studies/final_report_pets_16_07_10_en.pdf), S. 14.



Drucksache 306/10 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat begrüßt das in der Digitalen Agenda für Europa genannte Ziel, zur Entwicklung und zur Einführung grenzüberschreitender Online-Dienste eine bessere Zusammenarbeit der Verwaltungen in Europa anzustreben und grenzübergreifende Dienste für die elektronische Identität und Authentifizierung ins Auge zu fassen. Der Bundesrat weist zugleich darauf hin, dass die Justiz in Deutschland unter Beteiligung aller Länder und des Bundes ein elektronisches Identitätssystem - auf der Basis abgestimmter Standards - entwickelt hat. Dieses System ist unter dem Namen D.I.M (Distributed Identity Management) in die EU-Gremien eingebracht worden. In Deutschland wird es unter dem Namen S.A.F.E. (Secure Access to Federated eJustice/eGovernment) eingeführt. Der Bundesrat bittet die Kommission, bei ihren weiteren Maßnahmen darauf zu achten, dass die damit getätigten Investitionen auch auf EU-Ebene mindestens durch die Beachtung der mit S.A.F.E./D.I.M. realisierten offenen Schnittstellen geschützt werden.



Drucksache 222/10

... " Beweise jeder Art nachweisbar wird (Criminal Justice Act 2003, Chapter 44, Part 10, Section 75-83).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 306/10

... 8 Elektronische Zahlungen (ePayment) und die elektronische Rechnungsstellung (eInvoicing) sind Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr (eJustice), z.B. für das Verfahren für geringfügige Forderungen oder die Begleichung von Verfahrenskosten auf elektronischem Weg.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 732/10

... (3) wird Bürgern und Angehörigen der Rechtsberufe über das europäische Webportal e-Justice 1 8 den Zugriff auf mehrsprachige juristische Informationen erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.