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"Justice"
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... 50. https://e\-justice.europa.eu/home.do .
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Marokko hat traditionell enge Bindungen zur Europäischen Union. In den vergangenen Jahren wurden die Beziehungen zum Europarat ausgebaut. Das marokkanische Parlament ist seit 2009 mit der parlamentarischen Versammlung des Europarates als "Partner for Democracy" verbunden, seit 2013 hat Marokko Beobachterstatus in der European COMmission for the Efficiency of Justice (CEPEJ).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... 6. Appellationshof Antwerpen, Urteil vom 15. November 2017, http://www.lesoir.be/124825/article/2017-11-17/la-justice-belge-condamne-skype-payer-une-amende-de-30000-euros.
Drucksache 645/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV )
... Absatz 2 Nummer 1 bis 3 enthält weitere Anforderungen an das besondere elektronische Behördenpostfach. Um die elektronische Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach zu erleichtern, steht dem Postfachinhaber eine Suchfunktion zur Verfügung, die das Auffinden aller besonderen elektronischen Postfächer ermöglicht. Dies schließt alle Inhaber eines auf Basis des Konzepts Secure Access to Federated e-Justice/e-Government (SAFE) betriebenen EGVP ein, insbesondere die Gerichte, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Nummer 1).
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Kapitel 1 Allgemeine Vorschrift
§ 1 Anwendungsbereich
Kapitel 2 Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs
§ 2 Anforderungen an elektronische Dokumente
§ 3 Überschreitung der Höchstgrenzen
§ 4 Übermittlung elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur
§ 5 Bekanntmachung technischer Anforderungen
Kapitel 3 Besonderes elektronisches Behördenpostfach
§ 6 Besonderes elektronisches Behördenpostfach; Anforderungen
§ 7 Identifizierungsverfahren
§ 8 Zugang und Zugangsberechtigung; Verwaltung
§ 9 Änderung und Löschung
Kapitel 4 Schlussvorschrift
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschrift
Zu § 1
Zu Kapitel 2 Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 3 Besonderes elektronisches Behördenpostfach
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Kapitel 4 Schlussvorschrift
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4165, BMJV: Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II. Erfüllungsaufwand
III. Votum
Drucksache 726/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge; COM(2017) 653 final
... 10. http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/charter/index_en.htm
Drucksache 138/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001
und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG - COM(2017) 8 final
... 5. Siehe unter http://ec.europa.eu/justice/data-protection/reform/index_en.htm
Drucksache 573/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... Mittel für Investitionen in das Humankapital und die Weiterqualifizierung, zum Beispiel im IKT-Bereich zur Unterstützung von Unternehmensgründungen, E-Justice und E-Governance, werden im Einklang mit der neuen Kompetenzagenda über den Europäischen Sozialfonds bereitgestellt. Der Europäische Sozialfonds unterstützt auch weniger entwickelte Regionen bei der Modernisierung ihrer Verwaltungen im Hinblick auf Reformen, bessere Rechtsetzung und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln.
Mitteilung
1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU
2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze
3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums
3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen
3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen
3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen
3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... 32. Die Wirksamkeit der nationalen Justizsysteme ist Gegenstand des EU-Justizbarometers und des Europäischen Semesters (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european\-semester_thematic\-factsheet_effective\-justice\-systems_en.pdf).
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... 4. COM(2015) 634, COM(2015) 635. : http://ec.europa.eu/justice/contract/digitalcontractrules/index_en.htm
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... Presseberichte, wissenschaftliche Veröffentlichungen und eine steigende Zahl empirischer Untersuchungen deuten darauf hin, dass es sich bei der Manipulation sportlicher Wettbewerbe nicht mehr nur um Einzelfälle, sondern um ein sich ausbreitendes Phänomen handelt (Übersicht über einschlägige europäische Studien bei Spapens/Olfers, European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice 23 [2015], 333, 339 ff.), das zwar häufig, aber nicht ausschließlich im Zusammenhang mit Sportwetten steht (vgl. ebenda, 333, 340 und 347) und nicht auf bestimmte Sportarten beschränkt ist (vgl. Executive Summary of the Sorbonne-ICSS Integrity Report 2014, S. 4 ff. und Tabelle S. 76, wonach z.B. Fußball und Kricket, aber auch Tennis und Basketball besonders manipulationsanfällig sein sollen).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 265c Sportwettbetrug
§ 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265f Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 265c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265e
Zu § 265f
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 II.1
4 II.2
4 II.3
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... 34. http://fra.europa.eu/en/project/2014/handbook\-access\-justice\-europe
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... 6. Einzelheiten dazu im Bericht über die öffentliche Konsultation 2015 zur Unionsbürgerschaft: "EU Citizenship: Share your opinion on our common values, rights and democratic participation" (http://ec.europa.eu/justice/citizen/document/files/2015_public_consultation_booklet_en.pdf), S. 10. Die mit Abstand größte Gruppe unter den 2 170 Befragten war die Altersgruppe der 18-30-Jährigen (29 %). Siehe auch: Eurobarometer-Umfrage zur Nutzung von Medien in der EU - Herbst 2014.
Drucksache 236/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... § 130a ZPO n.F. tritt aber erst zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sofern ein Land von der im E-Justice-Gesetz vorgesehenen Optout-Möglichkeit Gebrauch macht, verschiebt sich das Inkrafttreten der Neufassung sogar bis zum 1. Januar 2019 oder 2020. Bis zu diesen Zeitpunkten werden einige Länder neben dem elektronischen Rechtsverkehr jedoch auch bereits die elektronische Akte in breiterem Umfang bei den Gerichten eingeführt haben. Die Einführung der elektronischen Akte neben dem elektronischen Rechtsverkehr ist mittelfristig notwendig, um dauerhafte nachteilige Medienbrüche zu vermeiden, die durch das Ausdrucken der vermehrt eingehenden elektronischen Dokumente entstehen. Um die oben dargelegten Potenziale von Anfang an voll ausschöpfen zu können, sollten die Länder bereits in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des § 130a ZPO künftiger Fassung die Möglichkeit haben, die professionellen Verfahrensbeteiligten zur zusätzlichen Einreichung eines strukturierten Datensatzes neben dem elektronischen Dokument zu verpflichten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 1 Satz 2 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32d Satz 2 StPO
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO
Zu Artikel 1 Nummer 15
9. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 474 Absatz 2 Satz 2 -neuStPO
10. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 498 Absatz 2 StPO
11. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe a § 49 Absatz 1 Satz 2 OWiG
12. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - § 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 299 Absatz 3 ZPO
14. Zu Artikel 11a - neu - § 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten
'Artikel 11a Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG
17. Zu Artikel 20a - neu - § 17c -neuGVG *
'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 17cs
18. Zu Artikel 20a - neu - § 38 Absatz 3 - neu - GVG * Nach Artikel 20 ist folgender Artikel 20a einzufügen:
'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Drucksache 236/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... § 130a ZPO n.F. tritt aber erst zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sofern ein Land von der im E-Justice-Gesetz vorgesehenen Optout-Möglichkeit Gebrauch macht, verschiebt sich das Inkrafttreten der Neufassung sogar bis zum 1. Januar 2019 oder 2020. Bis zu diesen Zeitpunkten werden einige Länder neben dem elektronischen Rechtsverkehr jedoch auch bereits die elektronische Akte in breiterem Umfang bei den Gerichten eingeführt haben. Die Einführung der elektronischen Akte neben dem elektronischen Rechtsverkehr ist mittelfristig notwendig, um dauerhafte nachteilige Medienbrüche zu vermeiden, die durch das Ausdrucken der vermehrt eingehenden elektronischen Dokumente entstehen. Um die oben dargelegten Potenziale von Anfang an voll ausschöpfen zu können, sollten die Länder bereits in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des § 130a ZPO künftiger Fassung die Möglichkeit haben, die professionellen Verfahrensbeteiligten zur zusätzlichen Einreichung eines strukturierten Datensatzes neben dem elektronischen Dokument zu verpflichten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 1 Satz 2 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32d Satz 2 StPO
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO
Zu Artikel 1 Nummer 15
9. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 474 Absatz 2 Satz 2 - neu - StPO
10. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 498 Absatz 2 StPO
11. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - § 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 299 Absatz 3 ZPO
13. Zu Artikel 11a - neu - § 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten
'Artikel 11a Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG
16. Zu Artikel 20a - neu - § 17c - neu - GVG
'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 17c
17. Zu Artikel 20a - neu - § 38 Absatz 3 - neu - GVG
'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Drucksache 90/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Rahmenübereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement)
... Angesichts des Umstandes, dass am Rande einer Tagung am 8. September 2015 in Luxemburg ein ausgehandelter Text (http://ec.europa.eu/justice/dataprotection/files/dpumbrellaagreement_en.pdf) von der Kommission und den USA paraphiert worden ist und sich die seit Ende 2010 dauernden Verhandlungen offenbar dem Ende zu nähern scheinen, erinnert der Bundesrat an die für die Festlegung des Verhandlungsmandats geforderten Eckpunkte. Denn die vom Bundesrat am 26. November 2010 beschlossenen Forderungen sind bislang inhaltlich nicht hinreichend umgesetzt. Der nunmehr bekannt gewordene Abkommenstext gibt zudem Anlass für die Bitte um Beachtung weiterer Forderungen. Die bestehenden Bedenken werden auch nicht durch die Unterrichtung seitens der Bundesregierung vom 4. Januar 2016 (BR-Drucksache 7/16) entkräftet.
Drucksache 90/16
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Rahmenübereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement)
... Angesichts des Umstandes, dass am Rande einer Tagung am 8. September 2015 in Luxemburg ein ausgehandelter Text (http://ec.europa.eu/justice/dataprotection/files/dpumbrellaagreement_en.pdf) von der Kommission und den USA paraphiert worden ist und sich die seit Ende 2010 dauernden Verhandlungen offenbar dem Ende zu nähern scheinen, erinnert der Bundesrat an die für die Festlegung des Verhandlungsmandats geforderten Eckpunkte. Denn die vom Bundesrat am 26. November 2010 beschlossenen Forderungen sind bislang inhaltlich nicht hinreichend umgesetzt. Der nunmehr bekannt gewordene Abkommenstext gibt zudem Anlass für die Bitte um Beachtung weiterer Forderungen. Die bestehenden Bedenken werden auch nicht durch die Unterrichtung seitens der Bundesregierung vom 4. Januar 2016 (BR-Drs. 7/16) entkräftet.
Drucksache 137/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
... 9. ASSER-UCL Consortium, Study in comparative law on the rules governing conflicts of jurisdiction and laws on matrimonial property regimes and the implementation for property issues of the separation of unmarried couples in the Member States. Vgl.: http://europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/civil/studies/doc_civil_studies_en.htm
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 26. http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/gender-decision-making/database/business-finance/supervisoryboard-board-directors/index_en.htm
Drucksache 68/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Marokko hat traditionell enge Bindungen zur Europäischen Union und strebt die Übernahme des gemeinschaftsrechtlichen Acquis an. Marokko hat in den vergangenen Jahren seine Beziehungen zum Europarat ausgebaut. Das marokkanische Parlament ist seit 2009 mit der parlamentarischen Versammlung des Europarates als "Partner for Democracy" verbunden, seit 2013 hat Marokko Beobachterstatus in der European Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ). Das Justizsystem weist die aus anderen Transformationsländern bekannten Schwächen auf, befindet sich jedoch in einem Reformprozess. Die Judikative kann im Wesentlichen als unabhängig bezeichnet werden. Geltende Gesetze und Vorschriften werden nicht immer einheitlich und flächendeckend angewandt, z.B. im Bereich der Korruptionsbekämpfung. Bei der Strafverfolgung und Strafzumessung fällt auf, dass die Umsetzung von Gesetzesnovellen - z.B. bei der Stärkung von Frauenrechten oder dem Kampf gegen häusliche Gewalt - in der Rechtspraxis häufig Jahre benötigt. Zentrale rechtsstaatliche Elemente wie die Unschuldsvermutung oder das Recht auf einen fairen Prozess sind verfassungsmäßig festgeschrieben. Staatliche Eingriffe in Grundrechte von Bürgern beruhen auf Gesetzen. Die Exekutive bekennt sich zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Es gibt staatliche wie nichtstaatliche Organisationen, die die Einhaltung dieser Grundsätze überprüfen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Rechts - und Verwaltungsvereinfachung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... 17. Programm "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" - Arbeitsprogramm 2016. http://ec.europa.eu/justice/grants1/programmes\-2014\-2020/files/rec_awp_2016/rec_awp_2016_annex_de.pdf.
Drucksache 633/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
... Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 2 Nummer 1 Ergänzungen des § 753 ZPO im Hinblick auf die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf die Antragstellung bei dem Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher wird nach § 753 Absatz 5 Satz 3 ZPO-E zur Vorhaltung derselben elektronischen Eingangskanäle wie die Gerichte verpflichtet. Bislang verfügen die Gerichtsvollzieher dagegen lediglich über ein EGVP-Postfach, sodass für die weitere Ertüchtigung vorhandener Systeme z.B. für die Entgegennahme von De-Mails erhebliche Investitionen zu tätigen sein werden. Im Gegensatz zu der Anwaltschaft, die bereits für die Kommunikation mit den Gerichten entsprechende Hard- und Software-Komponenten vorhält, werden die Gerichtsvollzieher ausschließlich für die Umsetzung dieses Gesetzes zu den vorgenannten Aufwendungen genötigt. Weil die Ausstattung der Gerichtsvollzieher mit Hardware und mit Software nicht durch die Justiz erfolgt, sondern von diesen auf dem Markt von privaten Anbietern von Gerichtsvollziehersoftware eingekauft wird, lassen sich zudem Synergieeffekte und sicherheitstechnisch ausreichend betriebene Systeme wie bei professionell gemanagten IT-Systemen nur schwer erzielen. Da es durch die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zudem auf Seiten der Gerichtsvollzieher zu einer elektronischen Datenhaltung kommt, sind in diesem Zusammenhang außerdem noch weitergehende Regelungen zum Daten- und Informationsschutz wünschenswert. Soweit in Artikel 4 des Gesetzentwurfes der § 42 Absatz 1 EGZPO-E (analog zum eJustice-Gesetz) die Möglichkeit zum Opt-Out schafft, erscheint es durch den Verweis auf § 754a Absatz 3 ZPO-E zumindest widersprüchlich, inwieweit die Regelungen des künftigen § 753 Absatz 4 und 5 ZPO-E, die nach Artikel 14 Absatz 5 des Gesetzentwurfes bereits ab 1. Januar 2018 gelten sollen, davon umfasst sein sollen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 753 Absatz 4 -neuZPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 755 Absatz 3 ZPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 882d Absatz 1 Satz 5 ZPO
4. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 1 EGZPO
5. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 3 - neu - EGZPO
6. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 GvKostG
7. Zu Artikel 14 Absatz 4 Inkrafttreten
Drucksache 633/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
... Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 2 Nummer 1 Ergänzungen des § 753 ZPO im Hinblick auf die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf die Antragstellung bei dem Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher wird nach § 753 Absatz 5 Satz 3 ZPO-E zur Vorhaltung derselben elektronischen Eingangskanäle wie die Gerichte verpflichtet. Bislang verfügt die Gerichtsvollzieher dagegen lediglich über ein EGVP-Postfach, sodass für die weitere Ertüchtigung vorhandener Systeme z.B. für die Entgegennahme von De-Mails erhebliche Investitionen zu tätigen sein werden. Im Gegensatz zu der Anwaltschaft, die bereits für die Kommunikation mit den Gerichten entsprechende Hard- und Software-Komponenten vorhält, werden die Gerichtsvollzieher ausschließlich für die Umsetzung dieses Gesetzes zu den vorgenannten Aufwendungen genötigt. Weil die Ausstattung der Gerichtsvollzieher mit Hardware und mit Software nicht durch die Justiz erfolgt, sondern von diesem auf dem Markt von privaten Anbietern von Gerichtsvollziehersoftware eingekauft wird, lassen sich zudem Synergieeffekte und sicherheitstechnisch ausreichend betriebene Systeme wie bei professionell gemanagten IT-Systemen nur schwer erzielen. Da es durch die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zudem auf Seiten der Gerichtsvollzieher zu einer elektronischen Datenhaltung kommt, sind in diesem Zusammenhang außerdem noch weitergehende Regelungen zum Daten- und Informationsschutz wünschenswert. Soweit in Artikel 4 der § 42 Absatz 1 EGZPO-E (analog zum eJustice-Gesetz) die Möglichkeit zum Opt-Out schafft, erscheint es durch den Verweis auf § 754a Absatz 3 ZPO-E zumindest widersprüchlich, inwieweit die Regelungen des künftigen § 753 Absatz 4 und 5 ZPO-E, die nach Artikel 14 Absatz 5 des Gesetzentwurfes bereits ab 1. Januar 2018 gelten sollen, davon umfasst sein sollen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 753 Absatz 4 -neuZPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c § 755 Absatz 3 ZPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 882d Absatz 1 Satz 5 ZPO
4. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 1 EGZPO
5. Zu Artikel 4 § 42 Absatz 3 - neu - EGZPO
6. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 GvKostG
7. Zu Artikel 14 Absatz 4 Inkrafttreten
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... 20. http://ec.europa.eu/justice/effectivejustice/files/justice_scoreboard_communication_en.pdf
Drucksache 122/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... E-Justice
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... E-Justice
Drucksache 2/14
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss der Verjährung von Herausgabeansprüchen bei abhanden gekommenen Sachen, insbesondere bei in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut (Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz - KRG )
... In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auf eine Entscheidung des High Court of Justice für England und Wales vom 9. September 1998 in der Sache Stadt Gotha und Bundesrepublik Deutschland gegen Sotheby´s und Cobert Finance S.A. hinzuweisen. Das Gericht führte aus, die Anwendung deutschen Verjährungsrechts führe in dem ihm vorliegenden Fall dazu, dass ein Käufer begünstigt werde, der kein Eigentumsrecht an dem dort streitgegenständlichen Gemälde habe und noch nicht einmal behaupte, er oder seine Vorgänger hätten das Gemälde in gutem Glauben gekauft. Einer Partei, die zugebe, nicht in gutem Glauben gehandelt zu haben, zu gestatten, sich das Verstreichen der Frist anzurechnen, während die Kläger keine Kenntnis über den Verbleib des Gemäldes und keine Möglichkeit gehabt hätten, es wiederzuerlangen, verstoße gegen den Ordre Public (Case No. 1993 C and 1997 G, http://www.iuscomp.org/gla/judgments/foreign/gotha2.htm). Die Bundesrepublik Deutschland hatte in diesem Rechtsstreit im Übrigen ebenfalls die Unvereinbarkeit dieser deutschen Rechtslage mit dem englischen Ordre Public behauptet (Rudolph, Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz, 2007, S. 282, Müller-Katzenburg, NJW 1999, S. 2551/2557). Es ist nicht davon auszugehen, dass der englische Ordre Public in dem hier maßgeblichen Punkt entscheidend vom deutschen Ordre Public abweicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 450/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Serbien
... - justice - municipal eleotions
Drucksache 244/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Das EU-Justizbarometer - Ein Instrument für eine leistungsfähige, wachstumsfördernde Justiz - COM(2013) 160 final
... Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat den Vorschlag der Kommission zu einem offenen Dialog und einer konstruktiven Zusammenarbeit, insbesondere die für den 21./22. November 2013 angekündigte Konferenz "Assises de la justice", und geht davon aus, dass erst danach weitere Schritte unternommen werden.
Drucksache 244/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Das EU-Justizbarometer - Ein Instrument für eine leistungsfähige, wachstumsfördernde Justiz - COM(2013) 160 final
... Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat den Vorschlag der Kommission zu einem offenen Dialog und einer konstruktiven Zusammenarbeit, insbesondere die für den 21./22. November 2013 angekündigte Konferenz "Assises de la justice", und geht davon aus, dass erst danach weitere Schritte unternommen werden.
Drucksache 70/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Die öffentliche Konsultation wurde am 10. Mai 2011 abgeschlossen; die Kommission wertet nun die Ergebnisse und eingegangenen Beiträge aus. Alle Beiträge so auch die Stellungnahme des Bundesrates - sind auf nachstehender Website abrufbar. http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/opinion/ll0510_en. htm.
Drucksache 557/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Eine Harmonisierung der Regelungen im Bereich E-Justice und E-Government erscheint aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Minimierung der organisatorischen und finanziellen Vollzugsaufwände zwingend erforderlich. Es ist insbesondere notwendig, dass die technischen Standards und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung einerseits und für den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten andererseits einheitlich definiert werden. Unterschiedliche Standards und Rahmenbedingungen würden zu nicht hinnehmbaren organisatorischen und finanziellen Aufwänden führen und sollten auch aus Gründen der Akzeptanz vermieden werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG
10. Zu Artikel 1 § 12 EGovG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG
12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG
14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG
15. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes
16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG
18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG
19. Zu Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I ,
20. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG
21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG
22. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG
23. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG
24. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV
'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
25. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG
26. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG
27. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG
28. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG
29. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung
30. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten
31. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... /EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr; zur von der Kommission am 25. Januar 2012 angenommenen Datenschutzreform und zum Datenschutzpaket siehe: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/dataprotection/news/120125 en.htm sie unter Umständen mit anderen einschlägigen Behörden auf regionaler oder nationaler Ebene zusammenarbeiten, um Ersuchen um Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten nachkommen zu können und nicht hinter deren Erwartungen zurückzubleiben.
Drucksache 578/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe - COM(2012) 548 final
... 7. Einzelheiten sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/antidrugs/opinion/1 1 1027_en.htm.
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... 24. Diese Informationen betreffen auch die Rechte gemäß der Richtlinie 2004/8 1/EG über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind. Das Potenzial der genannten Richtlinie wird derzeit noch nicht voll genutzt und der Informationsmangel, unter dem die Opfer leiden, wurde als eines der wichtigsten Problemfelder erkannt. Die Kommission hat eine Studie veranlasst, welche die gegenwärtig gemäß der genannten Richtlinie in den Mitgliedstaaten eingeleiteten Maßnahmen und Schutzvorkehrungen für Opfer von Menschenhandel analysiert, um so nachvollziehen zu können, ob die bislang eher uneinheitlichen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten eine konsequente, effiziente Bekämpfung des Menschenhandels behindern. http://ec.europa.eu/anti-trafficking/index, http://ec.europa.eu/immigration und http://e-justice.europa.eu.
Drucksache 722/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen - COM(2012) 614 final
... 1. Dieses unausgewogene Zahlenverhältnis ist in allen EU-Mitgliedstaaten stark ausgeprägt; die Durchschnittswerte reichen von etwa 5 % in MT, CY, HU, LU, PT, IT, EE und EL bis etwa 25 % in SE, LV und FI. Der Frauenanteil unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern schwankt EU-weit zwischen etwa 3 % und etwa 28 %; unter den geschäftsführenden Direktoren/Vorstandsmitgliedern bewegt sich der Frauenanteil zwischen 0 % und etwa 21 %. Siehe Fortschrittsbericht: Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungspositionen in der EU, März 2012 http://ec.europa.eu/justice/genderequality/files/womenonboards_de.pdf
Drucksache 573/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... 19. Siehe: Datenschutzgruppe nach Artikel 29, WP 196 - Stellungnahme 05/2012 vom 1. Juli 2012 zum Cloud-Computing, http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/opinion-recommendation/index_en.htm#h2-1.
Drucksache 345/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts hängt wesentlich von der Wirksamkeit und Qualität der nationalen Justizsysteme ab. Die Mitgliedstaaten müssen sich verpflichten, einen raschen und wirksamen Rechtsmittelzugang zu gewährleisten, unter anderem durch die Förderung der Nutzung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.22 Die Kommission wird das e-Justice-Portal weiterentwickeln, um den Zugang zur Justiz in der gesamten EU zu verbessern. Ferner sollte eine angemessene Entschädigung verfügbar sein, wenn Unternehmen und Bürgern Schäden aufgrund von Verstößen gegen ihre Rechte in der EU entstehen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem Grössten Wachstumspotenzial
1.1. Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen
1.2. Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung
1.3. Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters
2. Wirksamkeit: Ein Besseres Funktionieren des Binnenmarktes für Unternehmen Bürger
2.1. Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften
2.2. Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten Gebrauch machen können
2.3. Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu Rechtsmitteln
2.4. Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle
3 Schlussfolgerung
Anhang Schlüsselbereiche und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen
1. Methoden und Kriterien zur Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes als besonders wichtig anzusehen sind
2. Liste der wichtigsten Rechtsakte
Drucksache 557/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse 902. Sitzung des Bundesrates am 2. November 2012
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Eine Harmonisierung der Regelungen im Bereich E-Justice und E-Government erscheint aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Minimierung der organisatorischen und finanziellen Vollzugsaufwände zwingend erforderlich. Es ist insbesondere notwendig, dass die technischen Standards und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung einerseits und für den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten andererseits einheitlich definiert werden. Unterschiedliche Standards und Rahmenbedingungen würden zu nicht hinnehmbaren organisatorischen und finanziellen Aufwänden führen und sollten auch aus Gründen der Akzeptanz vermieden werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 EGovG
8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG
11. Zu Artikel 1 § 12 EGovG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG
13. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG
14. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG
15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG
16. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG
18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG ^
19. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG
20. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG *, Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 87a Absatz 3 und 4 AO
21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG
22. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG
23. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 VwVfG
24. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG
25. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG
26. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV
'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
27. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG
28. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG
29. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG
30. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG
31. Zu Artikel 26a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 4, Absatz 7 Satz 1, § 15 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 BImSchG , Artikel 26b - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, § 6 der 9. BImSchV
'Artikel 26a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 26b Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
32. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung
33. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten
34. Zum Gesetzentwurf insgesamt
35. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 298/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum COM(2012) 225 final
... 24. https://e justice.europa.eu.
Drucksache 757/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 - innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert - COM(2012) 736 final
... 33. Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr: http://ec.europa.eu/justice/dataprotection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf.
Drucksache 113/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/666/EWG, 2005/56/EG und 2009/101 /EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern KOM (2011) 79 endg.
... Die in Ziffer 2 der Begründung und in Erwägungsgrund 8 des Richtlinienvorschlags angesprochene Integration dieses Netzwerks in das Europäische E-Justice-Portal erschiene dagegen sachgerecht, vgl. bereits die Stellungnahme des Bundesrates zum Grünbuch "Verknüpfung von Unternehmensregistern", BR-Drucksache 828/09(B), Ziffer 3. Ein europäisches Unternehmensregister sollte im Übrigen keine eigene Datenbank parallel zu den nationalen Registern aufbauen, weil damit unnötiger Aufwand und zusätzliche Fehlerquellen verbunden wären. Vielmehr sollte die europäische Registerplattform unmittelbaren Zugang zu den nationalen Registern eröffnen.
Drucksache 60/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
... § 2 MediationsG normiert für Mediatorinnen und Mediatoren wesentliche Aufgaben und Pflichten, die gewährleisten sollen, dass Mediationen bestimmten inhaltlichen Anforderungen genügen. Die Vorschrift greift dabei einige Kernelemente des Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren auf (abrufbar unter http://ec.europa.eu/civiljustice/adr/ adr_ec_code_conduct_de.pdf).
Drucksache 279/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen KOM (2011) 276 endg.
... Immer mehr Menschen machen von der Freizügigkeit Gebrauch und reisen ins Ausland oder lassen sich dort nieder. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass ein in einem Mitgliedstaat gewährter vorübergehender Schutz auch ohne zeitaufwendige Verfahren bestehen bleibt, wenn jemand in einen anderen Mitgliedstaat umzieht oder eine Reise dorthin unternimmt. Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen beruht, entwickelte sich 9. Burkhard Hess: „Feasibility Study: The European Protection Order and the European Law of Civil Procedure“, demnächst abrufbar unter: http://ec.europa.eu/justice/index_en.htm.
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... 6. In diese Mitteilung sind neben den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung (abrufbar unter http://ec.europa.eu/justice/news/consulting public/news consulting 0009 en.htm) auch die Ergebnisse einer gezielten Anhörung von Sachverständigen aus bestimmten Politikbereichen eingeflossen.
Drucksache 157/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011) 126 endg.
... 4. Vgl. die von Consortium ASSER-UCL im Auftrag der Kommission erstellte Studie über die vermögensrechtlichen Verhältnisse bei verheirateten und unverheirateten Paaren („Etude sur les régimes matrimoniaux des couples mariés et sur le patrimoine des couples non mariés dans le droit international privé et le droit interne des États membres de l'Union“), http://europa.eu.int/comm/justice-home/doc-centre/civil/studies/doc-civil-studies-en.htm.
Drucksache 189/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen KOM (2011) 164 endg.
... 42. Die EU-Website für den ‘Schutz kritischer Infrastrukturen’ ist abrufbar unter: http://europa.eu/legislation_summaries/ justice_freedom_security/fight_against_terrorism/jl0013_de.htm.
Drucksache 549/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission: Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen KOM(2010) 348 endg.
... Die Konsultationsfrist endete am 21. Januar 2011. Die Kommission erhielt ca. 320 Beiträge, die auf der Webseite der Kommission unter http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/news_consulting_0052_en.htm veröffentlicht sind.
Drucksache 366/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... Beispiel: In einem am 23. Juli 2010 ergangenen Urteil in der Sache The Minister for Justice Equality and Law Reform gegen Robert Rettinger kippte der Irish Supreme Court in der Berufungsinstanz die Entscheidung des Irish High Court, eine tatverdächtige Person aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an den Ausstellungsstaat zu überstellen. Der Supreme Court verwies die Sache zurück an den High Court mit der Auflage, das ihm vorliegende Material genauestens daraufhin zu überprüfen, ob eine echte Gefahr besteht, dass die Person im Falle einer Überstellung einer Behandlung unterworfen wird, die gegen Artikel3 EMRK verstößt. In seiner Entscheidung berief sich der Irish Supreme Court auf eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Fällen, in denen es um Haftbedingungen ging und in denen der EGMR zu dem Schluss kam, dass die Beschwerdeführer unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen inhaftiert waren.
Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs
1. Gegenstand
2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen
3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen
3.1. Der Europäische Haftbefehl8
3.2. Überstellung von Häftlingen
3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen
3.4. Europäische Überwachungsanordnung
3.5. Umsetzung
Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung
4. die Untersuchungshaft
4.1. Länge der Untersuchungshaft
4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer
Fragen zur Untersuchungshaft
5. Kinder
Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern
6. Haftbedingungen
6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug
6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten
Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen
6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze
Fragen zu den Haftbedingungen
7. öffentliche Anhörung
2 Anhänge
Tabelle
Tabelle
Drucksache 158/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften KOM (2011) 127 endg.
... 4. Vgl. die von Consortium ASSER-UCL im Auftrag der Kommission erstellte Studie über die vermögensrechtlichen Verhältnisse bei verheirateten und unverheirateten Paaren („Etude sur les régimes matrimoniaux des couples mariés et sur le patrimoine des couples non mariés dans le droit international privé et le droit interne des États membres de l'Union“), http://europa.eu.int/comm/justice-home/doc-centre/civil/studies/doc-civil-studies-en.htm .
Drucksache 113/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/666/EWG, 2005/56/EG und 2009/101 /EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern KOM (2011) 79 endg.
... 13. https://e-justice.europa.eu/home.do .
Drucksache 821/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 KOM (2011) 880 endg.
... - Zugang zum Recht: Im Stockholmer Programm wurde die Notwendigkeit eines besseren Zugangs zum Recht in der EU betont. Dieser Bereich könnte Themen wie einen wirksamen Rechtsschutz einschließlich des Zugangs zu einer effizienten und unabhängigen Justiz sowie die Gewährleistung fairer Gerichtsverfahren umfassen. Die Agentur hat bereits Berichte hierzu veröffentlicht ("Access to justice in Europe: an overview of challenges and opportunities", "EU Minorities and Discrimination Survey") und muss auch künftig Daten zu den verschiedenen Themen rund um den Zugang zum Recht, z.B. im Bereich des Vertragsrechts oder der Verbraucherrechte, erheben. - Opfer von Straftaten: In ihren Berichten "Access to justice in Europe: an overview of challenges and opportunities" oder "EU Minorities and Discrimination Survey" hat sich die Agentur indirekt mit Opfern befasst. Angesichts der steigenden Zahl der EU-Initiativen zum Thema Opferrechte sollte die Arbeit der Agentur unter anderem die Bereiche Opferschutz, Opferhilfe, rechtliche Stellung, Kenntnis der eigenen Rechte, besonderes schutzwürdige Opfer und Entschädigungen abdecken.
Drucksache 73/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität KOM (2011) 32 endg.
... Im vergangenen Jahrzehnt erlebten die EU und andere Teile der Welt einen Anstieg der schweren und der organisierten Kriminalität wie des Menschen-1 und Drogenhandels2. Laut Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics wurden im Jahr 2007 in den EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Italien und Portugal, für die keine Daten bereitgestellt wurden) ca. 14 000 Straftaten je 100 000 Einwohner begangen, wobei die Zahl der Straftaten pro Mitgliedstaat von 14 465 in Schweden bis 958 in Zypern reicht. Wie in der von Europol vorgenommenen Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität in der EU (OCTA) 2009 herausgestellt wird, gehen mit der organisierten Kriminalität in den meisten Fällen Reisen in andere Länder einher, in der Regel mit dem Ziel, Menschen in die EU einzuschleusen oder Drogen oder sonstige illegale Waren in die EU zu schmuggeln.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
• Auswirkungen auf die Grundrechte
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Räumlicher Geltungsbereich
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Aufgaben der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Verarbeitung der PNR-Daten
Artikel 5 Zuständige Behörden
Artikel 6 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 7 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 8 Weitergabe von Daten an Drittländer
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen gegen Fluggesellschaften
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Nationale Kontrollstelle
Kapitel IV Durchführungsmabnahmen
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Von Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten
Drucksache 278/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe KOM (2011) 275 endg.
... 17. Hess Burkhard, „Feasibility Study: The European Protection Order and the European Law of Civil Procedure“. Die Studie wird demnächst veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/justice/index_en.htm.
Drucksache 113/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/666/EWG, 2005/56/EG und 2009/101 /EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern KOM (2011) 79 endg.
... Die in Ziffer 2 der Begründung und in Erwägungsgrund 8 des Richtlinienvorschlags angesprochene Integration dieses Netzwerks in das Europäische E-Justice-Portal erschiene dagegen sachgerecht, vgl. bereits die Stellungnahme des Bundesrates zum Grünbuch "Verknüpfung von Unternehmensregistern", BR-Drucksache 828/09(B), Ziffer 3. Ein europäisches Unternehmensregister sollte im Übrigen keine eigene Datenbank parallel zu den nationalen Registern aufbauen, weil damit unnötiger Aufwand und zusätzliche Fehlerquellen verbunden wären. Vielmehr sollte die europäische Registerplattform unmittelbaren Zugang zu den nationalen Registern eröffnen.
Drucksache 306/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... 13. Der Bundesrat begrüßt das in der Digitalen Agenda für Europa genannte Ziel, zur Entwicklung und zur Einführung grenzüberschreitender Online-Dienste eine bessere Zusammenarbeit der Verwaltungen in Europa anzustreben und grenzübergreifende Dienste für die elektronische Identität und Authentifizierung ins Auge zu fassen. Der Bundesrat weist zugleich darauf hin, dass die Justiz in Deutschland unter Beteiligung aller Länder und des Bundes ein elektronisches Identitätssystem - auf der Basis abgestimmter Standards - entwickelt hat. Dieses System ist unter dem Namen D.I.M (Distributed Identity Management) in die EU-Gremien eingebracht worden. In Deutschland wird es unter dem Namen S.A.F.E. (Secure Access to Federated eJustice/eGovernment) eingeführt. Der Bundesrat bittet die Kommission, bei ihren weiteren Maßnahmen darauf zu achten, dass die damit getätigten Investitionen auch auf EU-Ebene mindestens durch die Beachtung der mit S.A.F.E./D.I.M. realisierten offenen Schnittstellen geschützt werden.
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... 2. Siehe Study on the economic benefits of privacy enhancing technologies, London Economics, Juli 2010(http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/studies/final_report_pets_16_07_10_en.pdf), S. 14.
Drucksache 306/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... 13. Der Bundesrat begrüßt das in der Digitalen Agenda für Europa genannte Ziel, zur Entwicklung und zur Einführung grenzüberschreitender Online-Dienste eine bessere Zusammenarbeit der Verwaltungen in Europa anzustreben und grenzübergreifende Dienste für die elektronische Identität und Authentifizierung ins Auge zu fassen. Der Bundesrat weist zugleich darauf hin, dass die Justiz in Deutschland unter Beteiligung aller Länder und des Bundes ein elektronisches Identitätssystem - auf der Basis abgestimmter Standards - entwickelt hat. Dieses System ist unter dem Namen D.I.M (Distributed Identity Management) in die EU-Gremien eingebracht worden. In Deutschland wird es unter dem Namen S.A.F.E. (Secure Access to Federated eJustice/eGovernment) eingeführt. Der Bundesrat bittet die Kommission, bei ihren weiteren Maßnahmen darauf zu achten, dass die damit getätigten Investitionen auch auf EU-Ebene mindestens durch die Beachtung der mit S.A.F.E./D.I.M. realisierten offenen Schnittstellen geschützt werden.
Drucksache 222/10
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts
... " Beweise jeder Art nachweisbar wird (Criminal Justice Act 2003, Chapter 44, Part 10, Section 75-83).
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... 8 Elektronische Zahlungen (ePayment) und die elektronische Rechnungsstellung (eInvoicing) sind Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr (eJustice), z.B. für das Verfahren für geringfügige Forderungen oder die Begleichung von Verfahrenskosten auf elektronischem Weg.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... (3) wird Bürgern und Angehörigen der Rechtsberufe über das europäische Webportal e-Justice 1 8 den Zugriff auf mehrsprachige juristische Informationen erleichtern.
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.