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"Jahresabrechnungen"
Drucksache 122/18
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017
... Mehrbedarf auf Grund höherer Bedarfsmeldungen der Bundesländer für das 4. Quartal 2017 und höherer Fallzahlen in den Jahresabrechnungen 2016 der Länder für Rentenversicherungsbeiträge, die von den Trägern der Werkstätten für
Drucksache 86/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... Durchschnittliche Gesamtkosten: Es handelt sich um eine Beispielberechnung für typische Verbrauchswerte, die den Vergleich erleichtern sollen. Je genauer Sie beurteilen können, wieviel Strom Sie voraussichtlich verbrauchen werden, desto eher können Sie den für Sie passenden Tarif wählen. Hierzu sollten Sie einen Blick in ihre letzten Jahresabrechnungen werfen. / Bei Tarifen ohne umfassende Preisgarantie (Punkt 4), können sich durch spätere Tarifänderungen abweichende Gesamtkosten ergeben. / Unterschiedliche Beträge im ersten und im zweiten Jahr haben ihren Grund in der Regel in einem Neukundenbonus (Punkt 11).
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StromGVV , Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GasGVV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - StromGVV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - GasGVV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Mustertarifblatt Strom
3 Erläuterungen:
Mustertarifblatt Gas
3 Erläuterungen:
Drucksache 86/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... Durchschnittliche Gesamtkosten: Es handelt sich um eine Beispielberechnung für typische Verbrauchswerte, die den Vergleich erleichtern sollen. Je genauer Sie beurteilen können, wieviel Strom Sie voraussichtlich verbrauchen werden, desto eher können Sie den für Sie passenden Tarif wählen. Hierzu sollten Sie einen Blick in ihre letzten Jahresabrechnungen werfen. / Bei Tarifen ohne umfassende Preisgarantie (Punkt 4), können sich durch spätere Tarifänderungen abweichende Gesamtkosten ergeben. / Unterschiedliche Beträge im ersten und im zweiten Jahr haben ihren Grund in der Regel in einem Neukundenbonus (Punkt 11).
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StromGVV , Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GasGVV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - StromGVV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 01 - neu - GasGVV
Zu Ziffer 1 und 2:
Zu Ziffer 3:
Drucksache 122/18(zu)
Berichtigung
Haushaltsführung 2017
Drucksache 168/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
Drucksache 253/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG)
Drucksache 346/17
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2016
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2016
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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