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"Jagdruhe"
Drucksache 257/18
... Mit der Erweiterung der Nummer 28 (Buchstabe a Doppelbuchstabe dd) um Verbote und Beschränkungen hinsichtlich der Jagd soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es anstatt einer verstärkten Bejagung angezeigt sein kann, eine Jagdruhe anzuordnen, um eine Beunruhigung des Wildes zu vermeiden und dadurch zu gewährleisten, dass insbesondere bei standorttreuem Wild eine mögliche Seuchenverschleppung nicht stattfindet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
§ 39a Beschränkungen des Eigentums, Entschädigung und Ausgleich
Artikel 2 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Artikel 3 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4451, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 556/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung
... Im Wesentlichen geht darum, den Fahrzeug- und Personenverkehr im Ereignisfall für Fahrzeuge und Personen einzuschränken, die im Kerngebiet weder gewerbs- noch berufsmäßig tätig sind. Eine weitere wesentliche Maßnahme ist in Abhängigkeit von der Situation eine verstärkte Bejagung (Anordnungsbefugnis ergibt sich aus § 14d Absatz 6 in Verbindung mit § 14a Absatz 8). Mit Buchstabe f (Absatz 6 Satz 2 und 3) wird ermöglicht, dass die zuständige Behörde, soweit eine verstärkte Bejagung durch den Jagdausübungsberechtigten nicht hinreichend sichergestellt werden kann, eine Bejagung durch andere Personen (z.B. andere Jagdscheininhaber, insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger) im gefährdeten Gebiet durchführen lassen kann, wobei der Jagdausübungsberechtigte die Bejagung in seinem Revier dulden muss (da das Kerngebiet, soweit dessen Einrichtung angeordnet wurde, Teil des gefährdeten Gebietes ist, gelten die Maßnahmen auch für das Kerngebiet). Mit dem neuen Absatz 5a (Buchstabe e) besteht für die zuständige Behörde die Möglichkeit für das gefährdete Gebiet (und insoweit auch für das Kerngebiet (siehe oben)) ein Verbot oder eine Beschränkung der Nutzung land-oder forstwirtschaftlicher Flächen (Ernteverbot oder vorzeitige Ernte) sowie das Anlegen von Jagdschneisen anzuordnen mit dem Ziel, einerseits ein Auswandern von Wildschweinen zu vermeiden und aber andererseits auch durch das Anlegen von Jagdschneisen eine verstärkte Bejagung zu ermöglichen. Die Situation vor Ort kann aber auch die Anordnung einer Jagdruhe notwendig machen, um sicherzustellen, dass durch infizierte Wildschweine die Seuche nicht nach außerhalb des Kerngebietes verschleppt wird. Die Anordnung der Jagdruhe ergibt sich aus § 14d Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit § 14a Absatz 10. Neben den Maßnahmen, die darauf angelegt sind, dass die Seuche nicht weiterverschleppt wird, kommt es auch wesentlich darauf an, zeitnah weitere Infektionsherde, also i.d.R. infizierte verendete Wildschweine, zu entdecken. Dies gilt nicht nur für das gefährdete Gebiet, sondern im Besonderen auch für das Kerngebiet (neuer § 14d Absatz 5b (Buchstabe e)), wobei grundsätzlich der Jagdausübungsberechtigte zur Suche verpflichtet ist. Sollte dem Jagdausübungsberechtigten eine Suche nach verendeten Wildschweinen im Kerngebiet nicht möglich sein, hat er zumindest die Suche durch andere Personen, insbesondere versierte Jäger, zu dulden.
Drucksache 812/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
... Der neue § 6a eröffnet nun Grundeigentümern, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, die Möglichkeit, über ein Antragsverfahren ihre Flächen zu befriedeten Bezirken erklären zu lassen. Wird dem Antrag stattgegeben, besteht auf den befriedeten Flächen Jagdruhe. Sie sind damit von der Bejagung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk - dem das Grundstück nach wie vor angehört (Reviersystem - §§ 7, 8 BJagdG) - ausgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 6a Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Sachverhalt
III. Alternativen
IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte
V. Gesetzesfolgen
VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
VII. Inkrafttreten und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2375: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 54/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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