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40 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Jagdrecht"


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Drucksache 140/19

... Gewöhnung an den Menschen führen und ist nicht zu tolerieren, da von derart konditionierten Wölfen eine Gefahr für Menschen ausgehen kann. Die wenigen beschriebenen Wolfsangriffe in Europa oder Nordamerika seit Mitte des letzten Jahrhunderts haben fast alle eine entsprechende Vorgeschichte. Die meisten Wölfe, die in diese Vorfälle involviert waren, zeigten zuvor ein stark an die Nähe des Menschen gewöhntes Verhalten. Daher erscheint ein gesetzliches Fütterungsverbot sinnvoll. Satz 2 nimmt Maßnahmen der zuständigen Naturschutzbehörde von dem Verbot aus. Satz 3 bestimmt, dass die Regelung des § 45 Absatz 5, wonach es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften zulässig ist, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, für den Wolf keine Anwendung findet. Eine Aufnahme verletzter Wölfe durch Private ist aufgrund des Risikos einer Gewöhnung an den Menschen nicht angemessen.



Drucksache 243/19

... Satz 2 nimmt Maßnahmen der zuständigen Naturschutzbehörde von dem Verbot aus. Satz 3 bestimmt, dass die Regelung des § 45 Absatz 5, wonach es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften zulässig ist, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, für den Wolf keine Anwendung findet. Eine Aufnahme verletzter Wölfe durch Private ist aufgrund des Risikos einer Gewöhnung an den Menschen nicht angemessen.



Drucksache 363/1/19

... § 13 Absatz 6 Satz 1 WaffG erlaubt Jägern das Führen und Schießen unter anderem zur befugten Jagdausübung (auf Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen), zum Jagdschutz (auf Tiere, die nachteilige Auswirkungen auf Wild haben) und nach § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht. Hierdurch entsteht eine Lücke für Tiere, die nur dem allgemeinen Artenschutz unterliegen und für die es demzufolge keine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung gibt. Dies gilt insbesondere für invasive Arten wie zum Beispiel den Bisam (sofern landesrechtlich nicht dem Jagdrecht zugeordnet), die Nutria und die Schwarzkopfruderente. Diese invasiven Arten gemäß der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 3a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG

5. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 5

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 26

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG

16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 363/19 (Beschluss)

... , die nicht dem Jagdrecht unterstehen, in § 13 Absatz 6 WaffG in geeigneter Weise berücksichtigt werden können. Die Regelung ist auf einen geeigneten und zuverlässigen Personenkreis zu beschränken. Sicherheitserwägungen und Belange der Jagdausübungsberechtigten im Revier sind dabei zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 132/18

... | zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557) wurden die Vorgaben der Richtlinie bereits weitgehend umgesetzt. Dies gilt im Hinblick auf die Schaffung der erforderlichen Strafbewehrungen im Jagdrecht (§§ 38, 38a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 2
Verbote

§ 5a
Strafvorschriften

Artikel 2

Anhang

Zu Artikel 1 Nummer 4

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten

Teil
A (Besitz)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
B (Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
C (Besitz und Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten

Anlage 3
(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist

Anlage 5
(zu § 4 Absatz 1 und § 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten

1. Haarwild

2. Federwild

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

III. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

V. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Nummer 1:

Artikel 1
Nummer 2:

Artikel 1
Nummer 3:

Artikel 1
Nummer 4:

Artikel 2
:


 
 
 


Drucksache 257/18

... Dies ist für die Tiere nicht nur vor dem Hintergrund des Tierschutzes von Vorteil, sondern erhält auch, soweit Nutztiere betroffen sind, deren wirtschaftlichen Wert, sowohl im Hinblick auf die Produktion von Lebensmitteln als auch im Hinblick auf den Handel. Vergleichbares gilt für den Schutz der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. Damit im Zusammenhang steht auch die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft durch den damit verbundenen Schutz der Tierbestände. Somit sind insbesondere die Nachhaltigkeitsindikatoren Nr. 8.4 (Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) sowie Nr. 12.2 (Nachhaltige Produktion) betroffen. Ferner wird damit der Managementregel 9 (nachhaltige Landwirtschaft) Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

§ 39a
Beschränkungen des Eigentums, Entschädigung und Ausgleich

Artikel 2
Änderung des Bundesjagdgesetzes

Artikel 3
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4451, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 54/18 (Beschluss)

... Mit der Streichung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich um tier-seuchenrechtliche Maßnahmen unabhängig vom Jagdrecht zur notwendigen Reduktion von Schwarzwild handelt. Damit werden gerade im Seuchenfall zeitraubende Abgrenzungsfragen zwischen Jagd- und Tierseuchenrecht vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SchwPestV1988

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 Satz 2 SchwPestV1988

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3a Satz 1 Nummer 1 SchwPestV1988

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe h § 14a Absatz 10 SchwPestV1988

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 14d Absatz 5 Nummer 5 Satz 2 SchwPestV1988

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 14e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Absatz 2 Nummer 1 SchwPestV1988

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 2 JagdzeitV1977

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 475/1/18

... 3. Die vorgesehene, weitgehende Regelung einer Aufwandsentschädigung an Jagdausübungsberechtigte für den erhöhten Aufwand im Rahmen einer angeordneten verstärkten Bejagung stößt auf Bedenken, da sie trotz bestehender jagdrechtlicher Verpflichtungen Jagdausübungsberechtigte privilegiert. So hat der Tierhalter gemäß § 3 des



Drucksache 54/1/18

... Mit der Streichung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich um tier-seuchenrechtliche Maßnahmen unabhängig vom Jagdrecht zur notwendigen Reduktion von Schwarzwild handelt. Damit werden gerade im Seuchenfall zeitraubende Abgrenzungsfragen zwischen Jagd- und Tierseuchenrecht vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SchwPestV1988

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2b Absatz 2 Satz 2 SchwPestV1988

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3a Satz 1 Nummer 1 SchwPestV1988

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe h § 14a Absatz 10 SchwPestV1988

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 14d Absatz 5 Nummer 5 Satz 2 SchwPestV1988

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 14e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Absatz 2 Nummer 1 SchwPestV1988

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 2 JagdzeitV1977


 
 
 


Drucksache 515/17

... "Maßnahmen unter Einsatz jagdlicher Mittel haben im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen; sein Jagdrecht bleibt unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/17




,Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3a
Bekanntmachungserlaubnis


 
 
 


Drucksache 61/17 (Beschluss)

... Das persönliche Erscheinen des Antragstellers - zum Beispiel zur Abholung seiner waffen- oder jagdrechtlichen Erlaubnis - ist erforderlich, weil die Erlaubnisbehörde auf diese Weise evidente Mängel, die Zweifel an der persönlichen Eignung begründen, etwa merkliche Probleme der Motorik oder bestehende Alkoholprobleme, feststellen kann. Auch wenn es sich nur um eine sehr geringe Anzahl von Fällen handelt, geht von diesen Personen doch eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit aus. Nach den hier vorliegenden Erfahrungen kommen gegenwärtig zwar fast alle Antragsteller der Aufforderung zur Abholung ihrer Erlaubnisdokumente oder Vorsprache bei der Behörde nach. In der neueren Rechtsprechung beginnt sich jedoch die Rechtsauffassung durchzusetzen, dass bei der Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse ein persönliches Erscheinen nicht angeordnet werden kann, weil dieses nach § 26 Absatz 2 Satz 3 VwVfG eine besondere Rechtsvorschrift voraussetzt, an der es im Waffen- und Jagdrecht fehlt (VG Hamburg, Urteil vom 16.02.2016 - 4 K 2351/14, VG Köln, Urteil vom 17.12.2015 - 8 K 3009/15). Die Möglichkeit das persönliche Erscheinen des Bürgers anzuordnen findet sich in einer Reihe von Vorschriften (zum Beispiel: § 25 Nummer 3 BMG, § 208 Satz 1 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

9. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 184/2/17

... 9. des Jagdrechts sowie der Grundzüge des Lebensmittel-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerechts sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/2/17




Zu Artikel 3 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 61/1/17

... Das persönliche Erscheinen des Antragstellers - zum Beispiel zur Abholung seiner waffen- oder jagdrechtlichen Erlaubnis - ist erforderlich, weil die Erlaubnisbehörde auf diese Weise evidente Mängel, die Zweifel an der persönlichen Eignung begründen, etwa merkliche Probleme der Motorik oder bestehende Alkoholprobleme, feststellen kann. Auch wenn es sich nur um eine sehr geringe Anzahl von Fällen handelt, geht von diesen Personen doch eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit aus. Nach den hier vorliegenden Erfahrungen kommen gegenwärtig zwar fast alle Antragsteller der Aufforderung zur Abholung ihrer Erlaubnisdokumente oder Vorsprache bei der Behörde nach. In der neueren Rechtsprechung beginnt sich jedoch die Rechtsauffassung durchzusetzen, dass bei der Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse ein persönliches Erscheinen nicht angeordnet werden kann, weil dieses nach § 26 Absatz 2 Satz 3 VwVfG eine besondere Rechtsvorschrift voraussetzt, an der es im Waffen- und Jagdrecht fehlt (VG Hamburg, Urteil vom 16.02.2016 - 4 K 2351/14, VG Köln, Urteil vom 17.12.2015 - 8 K 3009/15). Die Möglichkeit das persönliche Erscheinen des Bürgers anzuordnen findet sich in einer Reihe von Vorschriften (zum Beispiel: § 25 Nummer 3 BMG, § 208 Satz 1 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/17




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa:

Zu Dreifachbuchstabe bbb:

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 184/1/17

... Das Fischereirecht begründet, ebenso wie das Jagdrecht, ein eigentumsgleiches Aneignungsrecht. Daher muss bei der Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen die Fortgeltung des Fischereirechts mit den entsprechenden Konsequenzen berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 184/17

... Soweit Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 2 in der freien Natur invasive und entweder dem Jagdrecht unterliegende oder andere Arten betreffen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen des Jagdschutzes durchgeführt werden können, werden sie im Einvernehmen mit den nach Landesrecht für Jagd zuständigen Behörden unbeschadet des fortbestehenden Jagdrechts nach §§ 1, 2 und 23 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 40a
Maßnahmen gegen invasive Arten

§ 40b
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten

§ 40c
Genehmigungen

§ 40d
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten

§ 40e
Managementmaßnahmen

§ 40f
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47
Einziehung und Beschlagnahme

§ 48a
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten

§ 51a
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 28a
Invasive Arten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c für die öffentliche Verwaltung

aa für den Bund

bb für die Länder

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung

III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes

IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 184/17 (Beschluss)

... Das Fischereirecht begründet, ebenso wie das Jagdrecht, ein eigentumsgleiches Aneignungsrecht. Daher muss bei der Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen die Fortgeltung des Fischereirechts mit den entsprechenden Konsequenzen berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 3 Nummer 1

11. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht


 
 
 


Drucksache 5/17

... Ein jagdrechtliches oder schießsportrechtliches Bedürfnis für kriegswaffenähnliche Halbautomaten mit einer so hohen Kapazität an Schüssen ist nicht ersichtlich. Ziele sportlichen Schießens sind vorrangig das Üben von Konzentrationsfähigkeit und Körperbeherrschung, um dadurch nach den Regeln eines fairen Wettkampfs oder als individuelle Herausforderung eine möglichst hohe Punktzahl zu erreichen. Die Jagd dient in erster Linie der Erhaltung eines gesunden Wildtierbestandes in angepasster Zahl bei größtmöglicher Artenvielfalt. Wie zum Schießsport gehört auch zur Jagd der verantwortungsvolle Umgang mit Schusswaffen.



Drucksache 502/16

... -Verordnung 29. September 2011 (BGBl. I S. 1959),, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, vor. Der Jagdausübungsberechtigte kann in seinem Revier mitjagende Jäger mit der Probenahme betrauen; in diesem Fall ist der Jagdausübungsberechtigte für die ordnungsgenmäße Probenahme verantwortlich. Länderspezifische jagdrechtliche Regelungen, nach denen z.B. Jagdausübungsberechtigte lediglich Jagdrevierbesitzer bzw. Jagdpächter sind, bleiben unberührt. Im Hinblick auf ganze Körper oder Teile von Wildtieren oder von frei lebendem Wild sowie tierische Nebenprodukte von frei lebendem Wild bleibt Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a, b und c der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 455/1/16

... 9. des Jagdrechts sowie der Grundzüge des Lebensmittel-, Tierschutz-, Forst-, Naturschutz- und Landschaftspflegerechts sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz

'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes

§ 46
Weitere Vorschriften in besonderen Fällen

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

Zu § 40

Zu § 46


 
 
 


Drucksache 455/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass über die Umsetzung zwingender EU-Vorgaben hinaus keine weiteren Änderungen jagdrechtlicher Vorschriften bis auf weiteres erfolgen.



Drucksache 50/15

... | zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2557) wurden die Vorgaben der Umweltstrafrecht-Richtlinie im deutschen Jagdrecht bereits weitgehend umgesetzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schaffung der erforderlichen Strafbewehrungen (§§ 38 und 38a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 391/15

... ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften vom 29. Mai 2013 (BGBl. I S. 1386) wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 (hilfsweise Artikel 2 Absatz 1) GG - 1 BvR 3250/14 - sowie



Drucksache 152/13 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften



Drucksache 152/13

Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften



Drucksache 812/1/12

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften



Drucksache 812/12

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

b Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 6a
Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Sachverhalt

III. Alternativen

IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte

V. Gesetzesfolgen

VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

VII. Inkrafttreten und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2375: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 300/12

... 2. Wirbeltiere zu den in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 genannten Zwecken züchtet oder hält oder mit solchen Wirbeltieren handelt hat über die Herkunft und den Verbleib sowie im Falle von Hunden, Katzen und Primaten über die Haltung und Verwendung der Tiere Aufzeichnungen zu machen. Dies gilt nicht, soweit entsprechende Aufzeichnungspflichten auf Grund jagdrechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorschriften bestehen.



Drucksache 812/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften



Drucksache 661/12

... Die bisherige Definition des Haustieres wird um Hummeln ergänzt, die inzwischen gezielt zur Bestäubungszwecken gehalten und eingesetzt werden. Auch in Gehegen vom Menschen gehaltene wildlebende Klauentiere werden zur Klarheit unter die Begriffsbestimmung des Haustiere gefasst. Dies war auch im Rahmen des geltenden Tierseuchengesetzes der Fall, ohne dass dies gesondert aufgeführt war. Wildlebende Tiere werden nicht definiert; sie fallen weder unter die Haustier- noch unter die Viehdefinition. Gleichwohl sind die Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes auch auf wildlebende Tiere anwendbar, denn in § 2 werden nur die wichtigsten und im Gesetz immer wieder genannten Begrifflichkeiten definiert. Die wildlebenden Tiere wurden bewusst nicht definiert, da grundsätzlich alle wildlebenden Tierarten, also auch solche, die nicht dem Jagdrecht unterfallen (z.B. Fledermäuse), Gegenstand von Bekämpfungsmaßnahmen sein können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 58/11

... Infolge der Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht unterliegen einige der geschützten wildlebenden Tierarten, die von Artikel 3 Buchstaben f und g in Verbindung mit Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie Umweltstrafrecht erfasst sind, dem Jagdrecht. Mit Artikel 3 des Entwurfs werden die notwendigen Anpassungen im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 71
Strafvorschriften

§ 71a
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 38a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie

II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt


 
 
 


Drucksache 80/10

... Bei der Änderung dieser bestehenden Informationspflicht soll der Adressatenkreis erweitert werden. Die Möglichkeit der Übertragung der Trichinenprobenahme durch die zuständige Behörde soll nicht - wie bisher - auf Jagdausübungsberechtigte beschränkt bleiben, sondern künftig auf alle Jäger ausgeweitet werden. Der ex ante Schätzung der Bürokratiekosten liegt die Annahme zugrunde, dass jährlich 90 % der Jagdstrecke Wildschweine und Dachse (absolut: etwa 300 000 Tiere) im Rahmen der Abgabe kleiner Mengen direkt vermarktet und vom Jäger selbst beprobt und zur Trichinenuntersuchung angemeldet werden. Die übrigen 10 % (absolut etwa 34 000 Tiere) werden an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe geliefert und von dort zur Trichinenuntersuchung angemeldet. Von dem sich bei einem Zeitbedarf von 2 Minuten zum Ausfüllen und zur Übermittlung des Wildursprungsscheines sowie Arbeitskosten von 42,70 € / Stunde (Tarif: höherer Dienst) sich ergebenden Kosten in Höhe von 426 000 € werden 30 % (= 127 800 €) abgezogen, da einige Bundesländer aufgrund landesjagdrechtlicher Vorschriften bereits jetzt Wildmarke und Wildursprungsschein verwenden.



Drucksache 476/2/10

... Die Bezeichnung „verendet“ wird allgemein im Jagdrecht verwendet, wobei es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der teilweise unterschiedlich kommentiert wird. Die Neuformulierung ist erforderlich, um klarzustellen, dass nicht jeder tot aufgefundene Fuchs, Marderhund oder Waschbär vom Jagdausübungsberechtigten der Untersuchung zuzuführen ist. Ansonsten wäre alles vom Jagdausübungsberechtigten in einer Totschlagfalle gefangene sowie alles verkehrsverunfallte Raubwild der genannten Arten von dem Gebot erfasst. Der Aufwand dafür wäre unverhältnismäßig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/2/10




Zu Artikel 1 Nummer 3

§ 3a
Untersuchungen


 
 
 


Drucksache 278/09

... es dem Jagdrecht unterliegen, zum persönlichen Gebrauch oder als Hausrat ohne eine Ausnahme oder Befreiung aus einem Drittstaat unmittelbar in das Inland verbracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)*

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 2
Verwirklichung der Ziele

§ 3
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse,

§ 4
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

§ 5
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6
Beobachtung von Natur und Landschaft

§ 7
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Landschaftsplanung

§ 8
Allgemeiner Grundsatz

§ 9
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 10
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne

§ 11
Landschaftspläne und Grünordnungspläne

§ 12
Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

§ 14
Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 15
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 16
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

§ 17
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 18
Verhältnis zum Baurecht

§ 19
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung;

§ 20
Allgemeine Grundsätze

§ 21
Biotopverbund, Biotopvernetzung

§ 22
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Naturschutzgebiete

§ 24
Nationalparke; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 25
Biosphärenreservate

§ 26
Landschaftsschutzgebiete

§ 27
Naturparke

§ 28
Naturdenkmäler

§ 29
Geschützte Landschaftsbestandteile

§ 30
Gesetzlich geschützte Biotope

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

§ 31
Aufbau und Schutz des Netzes Natura 2000

§ 32
Schutzgebiete

§ 33
Allgemeine Schutzvorschriften

§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

§ 35
Gentechnisch veränderte Organismen

§ 36
Pläne

Kapitel 5
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 37
Aufgaben des Artenschutzes

§ 38
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2
Allgemeiner Artenschutz

§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 40
Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten

§ 41
Vogelschutz an Energiefreileitungen

§ 42
Zoos

§ 43
Tiergehege

Abschnitt 3
Besonderer Artenschutz

§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 46
Nachweispflicht

§ 47
Einziehung

Abschnitt 4
Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

§ 48
Zuständige Behörden

§ 49
Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 50
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten

§ 51
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden

Abschnitt 5
Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

§ 52
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 53
Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6
Ermächtigungen

§ 54
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 55
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

§ 56
Geltungs- und Anwendungsbereich

§ 57
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 58
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

§ 59
Betreten der freien Landschaft

§ 60
Haftung

§ 61
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen

§ 62
Bereitstellen von Grundstücken

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

§ 63
Mitwirkungsrechte

§ 64
Rechtsbehelfe

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

§ 65
Duldungspflicht

§ 66
Vorkaufsrecht

§ 67
Befreiungen

§ 68
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Verwaltungsbehörde

§ 71
Strafvorschriften

§ 72
Einziehung

§ 73
Befugnisse der Zollbehörden

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

§ 74
Übergangs- und Überleitungsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 19a
Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 8
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 13
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee

Artikel 16
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 5
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 18
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 19
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 20
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 21
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 22
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht

Artikel 25
Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz

§ 1
Gebühren und Auslagen

Artikel 26
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung


 
 
 


Drucksache 433/1/08

... im Rahmen der jagdrechtlichen Vorgaben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/1/08




Zur Vorlage allgemein

Allgemein zum Vorschlag der Verordnung über tierische Nebenprodukte

Zu dem Vorschlag im Einzelnen:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Erwägungsgrund 63, Artikel 19 Buchstabe d i.V.m. Artikel 21 Buchstabe c, Artikel 19 Buchstabe g, Artikel 20 Buchstabe i und Artikel 21 Buchstabe h

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 31

Zu Artikel 33

Zu Artikel 42

Zu Artikel 45

Zu Artikel 51


 
 
 


Drucksache 433/08 (Beschluss)

... im Rahmen der jagdrechtlichen Vorgaben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Allgemein zum Vorschlag der Verordnung über tierische Nebenprodukte

Zu dem Vorschlag im Einzelnen:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 31

Zu Artikel 33

Zu Artikel 42

Zu Artikel 45

Zu Artikel 51


 
 
 


Drucksache 838/1/07

... Der Abschuss von Tierarten, die nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht unterliegen ist keine Jagdausübung. Nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 838/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 13 Abs. 6 Satz 2 und 3 - neu - WaffG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 3 Satz 2 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 4a - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 6 Satz 01 – neu – WaffG

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 7 - neu - WaffG

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu -, Nummer 10... - neu - und Nummer 28 Buchstabe a1 - neu - Inhaltsübersicht, § 21 Abs. 3 Nr. 1 und 3 sowie Absatz 6, § 21a - neu - und § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c WaffG *

8. Zu Artikel 1 Nr. 10... § 22 Abs. 1 Satz 2 WaffG *

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 24 Abs. 1 Satz 3 WaffG Artikel 2 Nr. 01 - neu - und Nummer 6a - neu - Inhaltsübersicht und § 21a - neu AWaffV

10. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 27 Abs. 1 Satz 2 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32a Abs. 3 Nr. 1 WaffG

12. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 42a Satz 1 WaffG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 42a Satz 1, Satz 2 WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 45 Abs. 5 - neu - WaffG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - § 49 Abs. 2 WaffG

16. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe b und c § 50 Abs. 2 WaffG

17. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c § 53 Abs. 1 Nr. 21a - neu - WaffG

18. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 58 Absatz 10 WaffG

19. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 WaffG

20. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc1 - neu - Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.4 bis 1.3.6 WaffG

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe hhh Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1.3 und 1.6.4 WaffG

22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe mmm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.9 WaffG

23. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2

24. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 8.1 WaffG

25. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG

26. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe c Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1.5 WaffG

27. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt Nr. 1.2.5 WaffG

28. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 WaffG

29. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 13 AWaffV

30. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 14 Satz 3 AWaffV

31. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - und Nummer 13 - neu - § 15 Abs. 2 Nr. 2 und Anlage AWaffV


 
 
 


Drucksache 838/07

... In den Kreis der Waffenbehörden, die Adressaten der Mitteilungen über bestimmte jagdrechtliche Entscheidungen sind, ist – neben den bereits vorgesehenen Waffenbehörden der Länder – auch das Bundesverwaltungsamt einzubeziehen. Die bisherige Beschränkung auf die Waffenbehörden der Länder ist wegen der identischen Interessenlage beim Bundesverwaltungsamt als Waffenrechtsbehörde sachlich verfehlt und beruht auf einem gesetzgeberischen Versehen.



Drucksache 838/07 (Beschluss)

... Der Abschuss von Tierarten, die nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht unterliegen ist keine Jagdausübung. Nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 838/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 13 Abs. 6 Satz 2 und 3 - neu - WaffG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 3 Satz 2 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 4a - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 20 Abs. 6 Satz 01 – neu – WaffG

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu -, Nummern 10a, 10b und 10c - neu - sowie Nummer 28 Buchstabe a1 - neu - Inhaltsübersicht, § 21 Abs. 3 Nr. 1 und 3 sowie Absatz 6, § 21a - neu -, § 22 Abs. 1 Satz 2 und § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c WaffG

Zu Nummer n

Zu Nummer 10c

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 24 Abs. 1 Satz 3 WaffG Artikel 2 Nr. 01 - neu - und Nummer 6a - neu - Inhaltsübersicht und § 21a - neu - AWaffV

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 27 Abs. 1 Satz 2 WaffG

9. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32a Abs. 3 Nr. 1 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 42a Satz 1, 2 und 3 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 42b - neu - WaffG

12. Zu Artikel 1 Nr. 24a - neu - § 45 Abs. 5 - neu - WaffG

13. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - § 49 Abs. 2 WaffG

14. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe b und c § 50 Abs. 2 WaffG

15. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c § 53 Abs. 1 Nr. 21a - neu - WaffG

16. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 58 Abs. 10 WaffG

17. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 WaffG

18. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc1 - neu - Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.4 bis 1.3.6 WaffG

19. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe hhh Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1.3 und 1.6.4 WaffG

20. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe mmm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.9 WaffG

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachfachbuchstabe ddd Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2

22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 8.1 WaffG

23. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG

24. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe c Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1.5 WaffG

25. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.5 WaffG

26. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 13 AWaffV

27. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 14 Satz 3 AWaffV

28. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - und Nummer 13 - neu - § 15 Abs. 2 Nr. 2 und Anlage AWaffV


 
 
 


Drucksache 178/06

... Jagd und Naturschutz sind getrennte Rechtskreise. Das Recht des Artenschutzes umfasst nicht den jagdrechtlichen Artenschutz.



Drucksache 81/06

... Die Freistellung ist auf das Bedürfnis des Entleihers beschränkt; Sportschützen dürfen nach dieser Vorschrift keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossenen Waffen, Jäger keine jagdrechtlich verbotenen Waffen entleihen.



Suchbeispiele:


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