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"JUSTIV"


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Drucksache 211/05 (Beschluss)

... Mahnverfahrens (Dokument 10107/04, JUR 267 JUSTIV 80 CODEC 800) ausgeführt hat - tatsächlich und unmittelbar gegeben sein (vgl. hierzu auch das Gutachten des Juristischen Dienstes vom 17. April 2002 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch die Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die

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Drucksache 211/05 (Beschluss)




1. Allgemeines

2. Ausschließliche Anwendung des europäischen Verfahrens auf grenzüberschreitende Forderungen

3. Zur Rechtsform der Verordnung

4. Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Artikel 21

Zu Anhang I Ergänzung des Antragsformulars

Zu Anhang II


 
 
 


Drucksache 211/1/05

... 9. Das Merkmal grenzüberschreitender Bezüge ist ein unabdingbares Erfordernis. Dabei genügen nur theoretische grenzüberschreitende Wirkungen nicht; vielmehr muss das grenzüberschreitende Element - wie auch der Juristische Dienst des Rates zuletzt in seinem Gutachten vom 4. Juni 2004 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (Dokument 10107/04, JUR 267 JUSTIV 80 CODEC 800) ausgeführt hat - tatsächlich und unmittelbar gegeben sein (vgl. hierzu auch das Gutachten des Juristischen Dienstes vom 17. April 2002 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch die Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die

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Drucksache 211/1/05




2 Allgemeines

Zur Rechtsform der Verordnung

Zu Anhang I Ergänzung des Antragsformulars

Zur Verfahrenssprache

Begründung


 
 
 


Drucksache 870/1/04

... 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die vorgeschlagene Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen keine Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft besteht. Nach Artikel 61 Buchstabe c EGV erlässt der Rat zum schrittweisen Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen gemäß Artikel 65 EGV. Diese Maßnahmen müssen nach Artikel 65 EGV Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen betreffen und für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich sein. Durch die im Richtlinienvorschlag ausdrücklich vorgesehene Einbeziehung rein innerstaatlicher Sachverhalte wird der durch die vorgenannten Bestimmungen gezogene Rahmen nicht mehr gewahrt. Das Merkmal grenzüberschreitender Bezüge ist ein unabdingbares Erfordernis. Dabei genügen nur theoretische grenzüberschreitende Wirkungen nicht; vielmehr muss das grenzüberschreitende Element - wie auch der Juristische Dienst des Rates zuletzt in seinem Gutachten vom 4. Juni 2004 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (Dokument 10107/04, JUR 267 JUSTIV 80 CODEC 800) ausgeführt hat - tatsächlich und unmittelbar gegeben sein (vgl. hierzu auch das Gutachten des Juristischen Dienstes vom 17. April 2002 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch die Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die



Drucksache 870/04 (Beschluss)

267 JUSTIV 80 CODEC 800) ausgeführt hat - tatsächlich



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.