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"Interessenausgleich"
Drucksache 809/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsrahmen der Europäischen Union in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen - COM(2013) 884 final
... 5. Er erachtet es daher als problematisch, dass die Haftung für Verstöße gegen Zollvorschriften nach dem Richtlinienvorschlag in zahlreichen Fällen verschuldensunabhängig sein soll. Es entsteht der Eindruck, dass der Richtlinienvorschlag primär die Fiskalinteressen der EU im Auge hat. Aus Sicht des Bunderates sollte es bei der Ahndung von Zollrechtsverletzungen primär um die Schutzinteressen von Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern gehen. Wichtig ist, dass die Regeln einen fairen Interessenausgleich zwischen den Zollbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten zulassen. Jeder Teilnehmer darf nur für die Tatbestände sanktioniert werden, die auch in seiner Einflusssphäre liegen. In diesem Zusammenhang sieht der Bundesrat die verschuldensunabhängige Haftung bei Zollrechtsverletzungen als besonders kritisch an und bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass Haftungsbestimmungen für deutsche Unternehmen gegenüber der aktuellen Rechtslage nicht verschärft werden.
Drucksache 464/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)
... 5. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, darauf zu dringen, dass als Ergebnis der Verhandlungen nicht die bestehenden Freiheiten im Internet, insbesondere durch eine Verschärfung von Rechten an geistigem Eigentum, eingeschränkt werden. Ebenfalls wird die Bundesregierung aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet wird und wegen des bereits erreichten hohen Niveaus des Rechtsschutzes in Deutschland der Einführung von so genannten InvestortostateKlagen entgegengewirkt wird, zumal dieses parallele Rechtswege bedeuten würde. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich hinsichtlich der Patentrechte bei Pflanzen und Tieren auf ein Verhandlungsmandat im Sinne des interfraktionellen Antrages der Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages hinzuwirken sowie auch im Verlauf der Verhandlungen einzusetzen.
Drucksache 11/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Der gewählte Zeitpunkt dient dem fairen Interessenausgleich zwischen Lärmschutz und Planungssicherheit für laufende oder in der Planung weit fortgeschrittene Vorhaben.
1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten
'Artikel 1
2. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG
'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Drucksache 418/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... 13. Die in dem Richtlinienvorschlag der Kommission genannten Fälle der Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder über die Prävention und Untersuchung von Straftaten geben ohne Zweifel Anlass dazu, auch im konkreten Fall den Zugang zu einem Zahlungskonto zu begrenzen. Darüber hinaus sollte eine Richtlinie aber auch einen gerechten Interessenausgleich für solche Fälle vorsehen, in denen der Kunde wissentlich für das Vertragsverhältnis wesentliche, falsche Angaben macht oder in denen ein in Übereinstimmung mit Artikel 17 Absatz 1 des Vorschlags gebührenpflichtiges Konto über einen erheblichen Zeitraum kein Guthaben aufweist und der Kontoinhaber auch trotz Aufforderung nicht für ein solches sorgt.
Drucksache 464/1/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen -
... 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa berücksichtigt wird. Bei den Verhandlungen muss weiter sichergestellt werden, dass rechtlich gesicherte Freiheiten im Internet nicht eingeschränkt werden. Hinsichtlich der Patentrechte bei Pflanzen und Tieren muss sich die Bundesregierung für die im interfraktionellen Beschluss der Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages genannten Forderungen (BT-Drucksachen
Drucksache 109/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz
... § 4 Absatz 3 entspricht § 9a Absatz 3 Bundesschienenwegeausbaugesetz. Es ist im Rahmen eines gerechten Interessenausgleichs zu gewährleisten, dass etwaige finanzielle Vorteile, die Eisenbahninfrastrukturunternehmen durch die Abgabe an Dritte erzielen, dem Bund zufließen. Denn er hat hierfür mit der Bereitstellung seiner Mittel die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz - SGFFG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Investitionen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Erstattung von Investitionsmitteln des Bundes
Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
§ 7h Gebühren und Auslagen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
II.1 Bisherige Rechtslage
II.2 Künftige Rechtslage
III. Inhalt der Regelung
IV. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Alternativen
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
VIII. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
VIII.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand für den Bund
b. Erfüllungsaufwand für die Länder und die Kommunen
IX. Weitere Kosten
X. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
XI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
3 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2411: Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz (BMVBS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Drucksache 464/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)
... 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa berücksichtigt wird. Bei den Verhandlungen muss weiter sichergestellt werden, dass rechtlich gesicherte Freiheiten im Internet nicht eingeschränkt werden. Hinsichtlich der Patentrechte bei Pflanzen und Tieren muss sich die Bundesregierung für die im interfraktionellen Beschluss der Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestages genannten Forderungen (BT-Drucksachen
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)
Drucksache 514/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetz es
... a) Die presseverlegerische Leistung bedarf gerade in Zeiten der Digitalisierung und des suchmaschinengeprägten Internets eines besonderen Schutzes. Deshalb ist das Bemühen der Presseverleger um eine bessere Absicherung und eine bessere Durchsetzbarkeit ihrer rechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Das neue Geschäftsmodell der Strukturierung und Orientierung im unübersichtlichen Informations- und Unterhaltungsangebot des Internets ist ebenfalls notwendig. Erforderlich ist ein fairer Interessenausgleich im Netz. Diesen Interessenausgleich leistet der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf nicht in ausreichendem Maß. Er wägt nicht sorgfältig zwischen den Interessen der Presseverleger und Journalisten auf der einen sowie denen der Internet-Plattform- und Suchmaschinenanbieter auf der anderen Seite ab. Es bedarf vielmehr einer Regelung, die bislang divergierende ökonomische und demokratische Interessen zum Ausgleich bringt, indem die gesellschaftlich wünschenswerte Produktion journalistischer Inhalte geschützt und zugleich die Legitimität der Entwicklung neuer, fairer Geschäftsmodelle der Inhaltedistribution im Netz nicht in Frage gestellt wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - UrhG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 87g Absatz 2 UrhG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 137k UrhG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:
Drucksache 300/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Die Regelungen sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Neben den Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich des bereits bestehenden Qualzuchtverbots, der Einführung einer tierschutzbezogenen betrieblichen Eigenkontrolle in der Nutztierhaltung zu Erwerbszwecken und dem Verbot des Schenkelbrandes sowie der betäubungslosen Ferkelkastration werden insbesondere Regelungen zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere beziehungsweise Ermächtigungen für derartige Regelungen getroffen. Die genannten Regelungen haben den Zweck, den Schutz der betroffenen Tiere nachhaltig zu verbessern und vermeidbare oder ohne vernünftigen Grund zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu verhindern beziehungsweise auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Hinsichtlich der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere findet zudem gleichzeitig ein Interessenausgleich zwischen der Forschungsfreiheit einerseits und den Belangen des Tierschutzes andererseits statt. Die besondere Bedeutung, die Alternativmethoden zu Tierversuchen sowie die Verbesserung der Haltung von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, durch die Regelungen erhalten, beziehungsweise die weitere Steigerung der Bedeutung der Alternativmethoden sorgt langfristig und nachhaltig für die fortschreitende Verbesserung des Tierschutzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1
§ 7
§ 8
§ 8a
§ 9
§ 10
§ 11
§ 11a
§ 13b
§ 15a
§ 21
§ 21b
§ 21d
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2003: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 670/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
... Die Regelungen sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Die Vorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere haben den Zweck, den Schutz der betroffenen Tiere nachhaltig zu verbessern und vermeidbare oder ohne vernünftigen Grund zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu verhindern beziehungsweise auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Es findet zudem ein Interessenausgleich zwischen der Forschungsfreiheit einerseits und den Belangen des Tierschutzes andererseits statt. Die besondere Bedeutung, die Alternativmethoden zu Tierversuchen beziehungsweise die Verbesserung der Haltung von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, durch die Regelungen erhalten, sorgt langfristig und nachhaltig für die fortschreitende Verbesserung des Tierschutzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen
Abschnitt 1 Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken
§ 1 Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 2 Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 3 Anforderungen an die Sachkunde
§ 4 Organisationspflichten
§ 5 Tierschutzbeauftragte
§ 6 Tierschutzbeirat
§ 7 Führen von Aufzeichnungen
§ 8 Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten
§ 9 Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten
§ 10 Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern
Unterabschnitt 2 Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes
§ 11 Erlaubnisvoraussetzungen
§ 12 Beantragen der Erlaubnis
§ 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen
Abschnitt 2 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
§ 14 Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium
Unterabschnitt 1 Durchführung von Tierversuchen
§ 15 Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen
§ 16 Anforderungen an die Sachkunde
§ 17 Schmerzlinderung und Betäubung
§ 18 Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 19 Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer
§ 20 Verwenden wildlebender Tiere
§ 21 Verwenden streunender oder verwilderter Haustiere
§ 22 Verwenden geschützter Tierarten
§ 23 Verwenden von Primaten
§ 24 Herkunft zu verwendender Primaten
§ 25 Verwenden von Menschenaffen
§ 26 Durchführung besonders belastender Tierversuche
§ 27 Genehmigungen in besonderen Fällen
§ 28 Zweckerreichung
§ 29 Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
§ 30 Führen von Aufzeichnungen
§ 31 Pflichten des Leiters
Unterabschnitt 2 Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
§ 32 Beantragen der Genehmigung
§ 33 Genehmigungsverfahren
§ 34 Genehmigungsbescheid, Befristung
§ 35 Sammelgenehmigung, Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
§ 36 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben
§ 37 Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes
§ 38 Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben
§ 39 Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen
§ 40 Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 3 des Tierschutzgesetzes
§ 41 Aufbewahrungspflicht
§ 42 Veröffentlichung von Zusammenfassungen
§ 43 Tierversuchskommissionen
§ 44 Unterrichtung des Bundesministeriums
Abschnitt 3 Andere Eingriffe und Behandlungen an Wirbeltieren
§ 45 Eingriffe an Wirbeltieren nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 46 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 47 Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU
§ 48 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3) Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind
Abschnitt 1 Pflege von Tieren
Abschnitt 2 Töten von Tieren
Abschnitt 3 Planung und Durchführung von Tierversuchen
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren
Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung
Artikel 3 Änderung der Versuchstiermeldeverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltigkeit
4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
6. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2002: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
I. Zusammenfassung
4 Bürokratiekosten
II. Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
a Genehmigung von Tierversuchen
b Tierschutzbeauftragte
c Tierschutzbeirat
d Einrichtungen zur Haltung von Tieren
e Sachkunde des Personals
2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand der Länder
b Erfüllungsaufwand für den Bund
Drucksache 176/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... ) nicht mehr durch das Dogma der "Wahlfreiheit" der öffentlichen Hand bei der Ausgestaltung ihrer Leistungsbeziehungen zu rechtfertigen. Besonders deutlich wird dies, wenn sich der Versorger - was im Bereich der Leistungsverwaltung naheliegend ist - des öffentlichrechtlichen Vertrages als Handlungsform bedient; auf diesen finden die zivilrechtlichen Vorschriften, die auch den angemessenen Interessenausgleich im Synallagma wahren beziehungsweise herstellen sollen, entsprechende Anwendung (vgl. § 62 Satz 2 VwVfG in Verbindung mit §§ 307 ff. BGB). Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift des § 35
Zum Gesetzentwurf allgemein*
1. Zur bußgeldrechtlichen Haftung der Gesamtrechtsnachfolger
3 2.
3 3.
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
6. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - Überschrift des Ersten Abschnitts des Ersten Teils und § 01 - neu - GWB
§ 01 Zweck des Gesetzes
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB
2 Hauptempfehlung:*
10. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 bis 31b GWB allgemein
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 3 1 ff. GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 3 GWB
2 Hauptempfehlung:*1
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10 und 14:*2
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1a Absatz 1 Satz 1 GWB
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB
18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 6 GWB
Zu Artikel 1 Nummer 17
3 21.
3 22.
Zu Ziffer 2 1:
Zu Ziffer 22:
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 GWB
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB 4
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 3 und Absatz 5 GWB
26. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB 5
§ 34b Sondervermögen des Bundes
27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 3 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
28. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB
Zu § 3
Zu § 32
29. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b § 81 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a GWB
30. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB
31. Zu Artikel 1 Nummer 3 8a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB 6
32. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
33. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 3 SGB V allgemein
35. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Der Verbraucher erhält damit – anders als noch vom BGH am 11.11.2010 (Az. III ZR 57/10) entschieden – ein Sonderkündigungsrecht, was bei Bündelangeboten auch die mobile Komponente umfasst. Durch die dreimonatige Kündigungsfrist wird ein angemessener und unbürokratischer Interessenausgleich zwischen dem betroffenen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und dem Verbraucher gewährleistet. Kürzere Kündigungsfristen aufgrund des zu Grunde liegenden Vertrags zwischen Anbieter und Verbraucher bleiben davon unberührt. Die notwendige Transparenz für die mögliche Kostenanlastung für Endeinrichtungen wird bereits durch § 43a Abs. 1 Nr. 8 bei Vertragsschluss hergestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 217/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, schnellstmöglich alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen für eine kooperative Umsetzung des Gesetzes mit den Ländern und dafür insbesondere eine unterschriftsreife Fassung des geplanten Verwaltungsabkommens vorzulegen. Dies ist Voraussetzung für den notwendigen Interessenausgleich zwischen den Ländern mit ihrer Zuständigkeit für das Küstenmeer bis zur 12 sm-Grenze und dem Bund mit seiner Zuständigkeit für die AWZ, aber auch für die koordinierte Beteiligung aller (Oberlieger-) Länder.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2 WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2a - neu - WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45d Satz 3 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 62 Absatz 4 Nummer 6 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 62 Absatz 4 Nummer 1 bis 6 WHG Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch die bestehenden Verordnungsermächtigungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen konkretisiert werden sollen.
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 107 - neu - WHG
§ 107 Rechtsverordnungen der Länder
7. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 45 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BNatSchG
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 und 4 Buchstabe b § 7 Absatz 3, § 12 Absatz 6 WaStrG
9. Zu Artikel 4a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG
10. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 181/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Wohnimmobilienkreditverträge KOM (2011) 142 endg.
... 18. In beiden Absätzen von Artikel 5 sollte jeweils die Bezugnahme auf das "beste Interesse des Verbrauchers" ersatzlos gestrichen werden. Es liegt in der Natur eines zivilrechtlichen Vertrages, dass beide Parteien vom Vertrag angemessen profitieren wollen und ein gerechter und fairer Interessenausgleich angestrebt wird. Die Vertragspartner haben in gewissem Umfang gegensätzliche Interessen. Wird ein Vertragspartner verpflichtet, im besten Interesse seines Vertragspartners zu handeln, bedeutet dies, dass er dessen Interessen vor seine eigenen Interessen stellen muss. Dies erscheint mit dem Grundsatz der Privatautonomie nicht vereinbar.
Zu den Regelungen im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikeln 8
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikeln 19
Zu Artikel 24
Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte Artikel 26 :
Zu Anhang I:
Zu Anhang II:
Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 150/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... Die Kosten, die den gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der Änderung von § 137 SGB V mittelbar durch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegenden Anforderungen zur Sicherung der Hygiene in der medizinischen Versorgung entstehen, lassen sich wegen des nicht feststehenden Regelungsumfangs noch nicht quantifizieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bei der Gestaltung der Anforderungen an die Qualitätssicherung im Bereich der Hygiene wie bei allen Richtlinienentscheidungen nach § 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und nur die zur Sicherung einer ausreichenden und zweckmäßigen medizinischen Versorgung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Seine Zusammensetzung ist auf einen Interessenausgleich zwischen den Selbstverwaltungsparteien ausgerichtet und bietet Gewähr dafür, dass insbesondere die Kassenseite auch das Interesse an der Vermeidung von Kostenbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
a Bund
b Länder
c Gesetzliche Krankenversicherung
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 23 Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 111b Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 6 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.
Artikel 7 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass, Zielsetzung und wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Mehr Qualität, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz über den Stand der Hygiene in der Versorgung
Einrichten einer Schiedsstelle §§ 111 und 111 b SGB V
Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Datenübermittlung § 285 SGB V
Apothekenverzeichnis für die Zentrale Stelle der Einziehung der Arzneimittelrabatte bei Privatversicherten § 293 SGB V
Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität; Pflegetransparenzvereinbarung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstiger Vollzugsaufwand
III. Kosten- und Preiswirkungsklausel
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
a Aufgehobene Informationspflichten:
b Vereinfachte Informationspflichten:
c Neue Informationspflichten:
2. Informationspflichten für Bürger
3. Informationspflichten für die Verwaltung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Nachhaltigkeit
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1653: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
1. Qualitätsberichte gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V
2. Verzicht auf die Einrichtung von Weiterleitungsstellen
3. Dokumentationspflicht für Vertragsärzte
Drucksache 217/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, schnellstmöglich alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen für eine kooperative Umsetzung des Gesetzes mit den Ländern und dafür insbesondere eine unterschriftsreife Fassung des geplanten Verwaltungsabkommens vorzulegen. Dies ist Voraussetzung für den notwendigen Interessenausgleich zwischen den Ländern mit ihrer Zuständigkeit für das Küstenmeer bis zur 12 sm-Grenze und dem Bund mit seiner Zuständigkeit für die AWZ, aber auch für die koordinierte Beteiligung aller (Oberlieger-) Länder.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2 WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2a - neu - WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45d Satz 3 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 62 Absatz 4 Nummer 1 bis 6 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 107 - neu - WHG
§ 107 Rechtsverordnungen der Länder
6. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 45 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BNatSchG
7. Zu Artikel 4 Nummer 2 und 4 Buchstabe b § 7 Absatz 3, § 12 Absatz 6 WaStrG
8. Zu Artikel 4a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG
'Artikel 4a Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 181/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Wohnimmobilienkreditverträge KOM (2011) 142 endg.
... 26. In beiden Absätzen von Artikel 5 sollte jeweils die Bezugnahme auf das "beste Interesse des Verbrauchers" ersatzlos gestrichen werden. Es liegt in der Natur eines zivilrechtlichen Vertrages, dass beide Parteien vom Vertrag angemessen profitieren wollen und ein gerechter und fairer Interessenausgleich angestrebt wird. Die Vertragspartner haben in gewissem Umfang gegensätzliche Interessen. Wird ein Vertragspartner verpflichtet, im besten Interesse seines Vertragspartners zu handeln, bedeutet dies, dass er dessen Interessen vor seine eigenen Interessen stellen muss. Dies erscheint mit dem Grundsatz der Privatautonomie nicht vereinbar.
Zu den Regelungen im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikeln 8
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikeln 19
Zu Artikel 24
Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte Artikel 26 :
Zu Anhang I:
Zu Anhang II:
Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme
Drucksache 139/10
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... Die Vorschrift enthält die bisher in § 850a Nr. 3 niedergelegte Privilegierung von Ausgleichszahlungen für berufsbedingten Mehraufwand. Der entsprechende Pfändungsschutz ist beizubehalten. Es handelt sich um Leistungen, die zweckgebunden zur Abgeltung erschwerter Arbeitsbedingungen gewährt werden und dem Arbeitnehmer ungekürzt zur Deckung seiner Mehraufwendungen zur Verfügung stehen müssen. Es wäre kein sachgerechter Interessenausgleich, wenn der Gläubiger auf Forderungen zugreifen könnte, die dem Schuldner zur Abdeckung konkreter berufsbedingter Aufwendungen zustehen und somit als durchlaufender Posten das Einkommen des Schuldners tatsächlich nicht erhöhen. Die veränderte Formulierung dient als Folgeänderung der Anpassung an den nunmehr generell verwendeten Begriff des Einkommens. Die Begrenzung auf "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
§ 850 Pfändungsschutz für Einkommen
§ 850a Unpfändbares Einkommen
§ 850c Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 4 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 811
Zu § 811
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 139/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... niedergelegte Privilegierung von Ausgleichszahlungen für berufsbedingten Mehraufwand. Der entsprechende Pfändungsschutz ist beizubehalten. Es handelt sich um Leistungen, die zweckgebunden zur Abgeltung erschwerter Arbeitsbedingungen gewährt werden und dem Arbeitnehmer ungekürzt zur Deckung seiner Mehraufwendungen zur Verfügung stehen müssen. Es wäre kein sachgerechter Interessenausgleich, wenn der Gläubiger auf Forderungen zugreifen könnte, die dem Schuldner zur Abdeckung konkreter berufsbedingter Aufwendungen zustehen und somit als durchlaufender Posten das Einkommen des Schuldners tatsächlich nicht erhöhen. Die veränderte Formulierung dient als Folgeänderung der Anpassung an den nunmehr generell verwendeten Begriff des Einkommens. Die Begrenzung auf "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
§ 850 Pfändungsschutz für Einkommen
§ 850a Unpfändbares Einkommen
§ 850c Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 40
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 4 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
3 Gesetzgebungskompetenz
3 Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 225/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz
... 1. sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmer fördernden Interessenausgleich oder Sozialplan nach § 112 des
Drucksache 517/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz
... "1. sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmer fördernden Interessenausgleich oder Sozialplan nach § 112 des
Entwurf
'§ 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit
'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 637/10
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten
... soll das soziale Mietrecht in Deutschland weiterentwickelt werden und ein wirksamer und gerechter Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern erreicht werden. Dazu sollen die Mieterhöhungsmöglichkeiten und die Modernisierungsumlage ebenfalls reduziert werden. Die marktbedingten teilweise überhöhten Mietrenditen der Vermieter bei Neuvermietungsmieten, insbesondere in sehr stark nachgefragten Wohnlagen, sollen durch diesen Gesetzentwurf begrenzt und dadurch eine Korrektur der Marktentwicklung auf dem Mietsektor vorgenommen werden. Dem Mietaufwertungsdruck in besonders nachgefragten Wohngebieten soll entgegen gewirkt werden, um damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Bestandsmieten zu leisten. Ziel dieses Gesetzes ist es insbesondere, die Mieterschaft vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 550a Energieausweise
§ 556b Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 226/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Die Begrenzung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz dient einem systemgerechten Interessenausgleich zwischen den Bundesinteressen an einer rechtsstaatlichen und flexiblen Umsetzung des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 3 SGB II
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 5 - neu - SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 3 SGB II
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 4 Satz 1 SGB II
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 5 SGB II
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 1 und 2 SGB II
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 3 Satz 5 - neu - SGB II
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 4 Satz 3 SGB II
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 2 SGB II
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB II
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 3 Satz 2 SGB II Nummer 10 § 44c Absatz 1 Satz 6, § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18e Absatz 5 SGB II
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu -, Absatz 2 Satz 2 SGB II Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 21 Satz 3 SGB XII Nummer 2 - neu - § 45 Satz 2, Satz 3a - neu -, Satz 4 SGB XII
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 45
17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 5 Satz 1 SGB II
18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44b Absatz 3 Satz 3 SGB II
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 4 SGB II
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 7 SGB II
21. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 46 Absatz 3 Satz 1a - neu -, Satz 3 Nummer 3 - neu SGB II
22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 1 SGB II
23. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 2 SGB II
26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 1 SGB II
27. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 2 SGB II
28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
29. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 51b Absatz 1 Satz 2, Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
31. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 53 Absatz 2 SGB II
32. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II
33. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II
34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 1 SGB II
35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB II
36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II
37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II
Drucksache 816/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... enthaltene strikte Verbotsregelung einer Differenzierung, die einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen der Sicherheit des Luftverkehrs einerseits und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von Feuerwerken herzustellen. Vor diesem Hintergrund wird das Verbot gemäß § 15a Absatz 1 Nummer 2 LuftVO gelockert. In § 16 Absatz 1 Nummer 3 LuftVO wird die Erlaubnispflichtigkeit nunmehr an das Kriterium der potentiellen Aufstiegshöhe der Feuerwerkskörper geknüpft. Eine Erlaubnispflicht besteht für solche Feuerwerkskörper, die eine Steighöhe von über 300 Metern aufweisen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Aufstieg derartiger Feuerwerkskörper regelmäßig im Rahmen von Veranstaltungen einer gewissen Größenordnung stattfinden dürften, so dass in diesen Fällen in aller Regel eine Menschenansammlung im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 3 LuftVO gegeben sein dürfte. Über Städten, dicht besiedeltem Gebiet sowie Menschenansammlungen beträgt die Mindestsicherheitshöhe für Luftfahrer 300 Meter, so dass Feuerwerkskörper ab einer Steighöhe von mehr als 300 Metern grundsätzlich eine Gefährdung des Luftverkehrs darstellen können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung der Luftsicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 860: Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
Drucksache 167/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetz es nach der Föderalismusreform
... Gleichzeitig müssen den Unternehmerinnen und Unternehmern hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten verbleiben. Das gebietet nicht nur der Gedanke des gerechten Interessenausgleichs, sondern ist darüber hinaus auch eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung neuer und vielfältiger Angebote. Nur so können neue Wahlmöglichkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen, die eine Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 3 Informationspflichten vor Vertragsschluss
§ 4 Vertragsschluss und Vertragsdauer
§ 5 Wechsel der Vertragsparteien
§ 6 Schriftform und Vertragsinhalt
§ 7 Leistungspflichten
§ 8 Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs
§ 9 Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlage
§ 10 Nichtleistung oder Schlechtleistung
§ 11 Kündigung durch den Verbraucher
§ 12 Kündigung durch den Unternehmer
§ 13 Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten
§ 14 Sicherheitsleistungen
§ 15 Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen
§ 16 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
§ 17 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung anderer Gesetze
§ 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Notwendigkeit der Neuregelung
III. Wesentliche Ziele der Neuregelung
IV. Inhaltliche Schwerpunkte der Neuregelung
1. Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs entsprechend dem Zweck eines modernen Verbraucherschutzgesetzes § 1 und § 2 WBVG
2. Stärkung der vorvertraglichen Informationspflichten des Unternehmers als Voraussetzung selbstbestimmter Entscheidungen des Verbrauchers § 3 WBVG
3. Orientierung der Regelungen zum Vertragsschluss an den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften § 4 und § 6 Absatz 1 und 2 WBVG
4. Aufnahme von Regelungen für einen Wechsel der Vertragsparteien § 5 WBVG
5. Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen an den Mindestinhalt des Vertrags § 6 Absatz 3 WBVG
6. Transparenzgesicherte Erweiterung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten als Voraussetzung neuer Wohnformen § 8 WBVG
7. Übernahme und Verbesserung bewährter Regelungen für Vertragsdauer, Leistung, Gegenleistung, Nicht- und Schlechtleistung §§ 7, 9 und § 10 WBVG
8. Neustrukturierung der Kündigungsmöglichkeiten von Verbraucher und Unternehmer §§ 11 bis 13 WBVG
9. Übernahme der Regelung über Sicherheitsleistungen des Verbrauchers für die Erfüllung seiner Vertragspflichten § 14 WBVG
10. Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen und Übergangsvorschrift § 16 und § 17 WBVG
11. Harmonisierung mit dem Elften Buch Sozialgesetzbuch SGB XI
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 103/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (2008/2133(INI))
... 3. fordert die Kommission auf, dem Parlament Vorschläge vorzulegen, mit denen sichergestellt wird, dass im TRIPS-Übereinkommen in angemessener Weise auf die Ausfuhr, Durchfuhr und den Umschlag eingegangen wird und dass die Zweckmäßigkeit weiterer Änderungen des Übereinkommens geprüft wird, um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Inhabern und den potenziellen Nutzern der Rechte des geistigen Eigentums zu schaffen, wobei weiterhin insbesondere der Entwicklungsstand des Verhandlungspartners berücksichtigt und bei Produktfälschung und -piraterie zwischen Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern unterschieden werden muss;
Der multilaterale Rahmen
ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union
Beziehungen EU-China
Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung
Rechtliche und organisatorische Fragen
Abschließende Überlegungen
Drucksache 9/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... vorsieht, wäre ausgeschlossen. Dies kann im Sinne eines gerechten Interessenausgleichs - jedenfalls für freiwillige Maßnahmen des Vermieters unbeschränkten Ausmaßes - nicht gewollt sein. Soweit Maßnahmen nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen, sind sie daher dem Anwendungsbereich des § 554 Abs. 2
1. Zu § 1 Abs. 2
2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b
3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -
4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -
5. Zu § 2 Abs. 2
6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2
Zu § 3
§ 3 Nutzungspflicht
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
9. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1
10. Zu § 5 Abs. 1 Satz 2
11. Zu § 5 Abs. 2 und 3 Satz 2
12. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
13. Zu § 6 Satz 2
14. Zu § 6 Satz 2
15. Zu § 6 Satz 2
16. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b
17. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:
18. Zu § 7 Nr. 4 - neu -
19. Zu § 9
§ 9 Ausnahmen und Befreiungen
20. Zu § 9 Nr. 1 und 2
Zu § 9
21. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -*
22. Zu §§ 10 und 11
23. Zu § 10
§ 10 Nachweise
24. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2
25. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Abs. 6 Satz 1*
26. Zu § 11
§ 11 Überwachung
27. Zu § 11 Überschrift, Absatz 1 und 1a - neu -
§ 11 Überwachung
28. Zu § 12
29. Zu § 15 Satz 1
30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29
Zu § 15
31. Zu § 16
32. Zu § 16
33. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1
34. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1a - neu -In § 17 Abs. 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:
35. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1*
36. Zu § 19 Abs. 2 Satz 1*
Zu § 19a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
39. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:
40. Zu Anlage Nr. II.2
43. Zu der Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:
44. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:
45. Zur Anlage Nr. V.2
46. Zum Gesetzentwurf allgemein
48. Zum Gesetzentwurf allgemein
49. Zum Gesetzentwurf allgemein
50. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Ein weiterer Schwerpunkt dieser Novelle ist der Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Auswertern und den Produzenten. Nicht alles kann hier gesetzlich geregelt werden. Daher kommt den in § 67 geregelten Vereinbarungen eine besondere Rolle zu. Hierdurch soll insbesondere die Einhaltung von künftigen Regelungen zum Erwerb der Video-on-Demand-Rechte sichergestellt werden. Die Auswertung über Video-on-Demand stellt eine gegenüber der Fernsehausstrahlung wirtschaftlich eigenständige Auswertungsform des Films dar. Durch die bisherige Praxis werden den Herstellern seitens der Fernsehveranstalter zum Teil Verfügungsbeschränkungen auferlegt, die eine Einräumung der Video-on-Demand-Rechte an Dritte auch dann verhindern, wenn die Fernsehveranstalter kein Interesse an einer eigenen Video-on-Demand-Auswertung haben. Hierdurch wird der Markt für Video-on-Demand-Angebote unnötig blockiert. Ziel einer Vereinbarung mit den Fernsehveranstaltern sollte es sein, für geförderte Filme eine Marktöffnung zu erreichen damit diese auf Video-on-Demand-Plattformen ausgewertet werden können. Nur in Ausnahmefällen kann ein besonderes Exklusivitätsinteresse eines an der Filmherstellung beteiligten Fernsehveranstalters eine Einschränkung der Video-on-Demand-Auswertung rechtfertigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Filmförderungsgesetzes
§ 14a Begriffsbestimmungen
§ 20 Sperrfristen
§ 32 Förderungshilfen
§ 35 Bewilligungsbescheid
§ 41 Referenzförderung
§ 47 Förderungshilfen
§ 48 Antrag
§ 49 Auszahlung
§ 50 Verwendung
§ 51 Schlussprüfung
§ 56 Förderungshilfen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangssituation und Zielsetzung
II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Inhalt der Novelle
IV. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
2. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 9
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 14a
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 16a
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 30a
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 53a
Zu § 53b
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 56a
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 66a
Zu § 67
Zu § 67a
Zu § 67b
Zu § 68
Zu § 68a
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Drucksache 524/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2008) 466 endg.; Ratsdok. 12089/08
... ein angemessener Rechts- und Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Kategorien von Rechtsinhabern [...] und Nutzern
Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft
1. Einleitung
1.1. Zweck dieses Grünbuchs
1.2. Gegenstand des Grünbuchs
2. Allgemeines
3. Ausnahmen für spezielle Bereiche
3.1. Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive
3.1.1. Digitalisierung Erhaltung
3.1.2. Zurverfügungstellung digitalisierter Werke
3.1.3. Verwaiste Werke
3.2. Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung
3.3. Verbreitung geschützter Werke zu Unterrichts- und Forschungszwecken
3.4. Von Nutzern geschaffene Inhalte
4. Aufforderung zur Stellungnahme
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Trotz all dieser Vorteile sind gewerbliche Schutzrechte jedoch kein Selbstzweck. Vielmehr muss ein Interessenausgleich zwischen der Gewährung ausschließlicher Rechte und der Verbreitung neuer Produkte und Prozesse angestrebt werden, damit gewerbliche Schutzrechte auch künftig wirtschaftliche und soziale Vorteile bringen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 152/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) - Antrag des Freistaates Bayern -
... , die nach ihrem Wortlaut nur zur Voraussetzung hat, dass eine Grundschuld als Sicherungsgrundschuld verschafft wurde und der Schuldner Sachverhalte geschaffen hat, die Einreden aus dem Sicherungsvertrag eröffnen, auch auf Fälle angewandt würde, in denen Einreden aus dem Sicherungsvertrag dadurch abgeschnitten wurden, dass ein Gläubiger die Grundschuld gutgläubig frei von Lasten aus dem Sicherungsvertrag erworben hatte, was nach bisherigem Recht möglich war. Für solche bereits abgeschlossenen Fälle gutgläubigen Erwerbs wird es Sache der Rechtsprechung bleiben, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten unter Würdigung des Erwerberverhaltens einen gerechten Interessenausgleich zu schaffen."
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 488a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 488a Abs. 3 Satz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 488a Abs. 3 Satz 1 BGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 488a Abs. 3 Satz 2 BGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 489a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 489a Abs. 1 Satz 2 BGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 489a Abs. 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 1192 Abs. 2 Satz 1 BGB
9. Zu Artikel 2 Artikel 229 § 18 EGBGB
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 18 Übergangsvorschrift zum Kreditnehmerschutzgesetz vom ... [einfügen: Datum der Bekanntmachung]
Drucksache 152/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
... , die nach ihrem Wortlaut nur zur Voraussetzung hat dass eine Grundschuld als Sicherungsgrundschuld verschafft wurde und der Schuldner Sachverhalte geschaffen hat, die Einreden aus dem Sicherungsvertrag eröffnen auch auf Fälle angewandt würde, in denen Einreden aus dem Sicherungsvertrag dadurch abgeschnitten wurden, dass ein Gläubiger die Grundschuld gutgläubig frei von Lasten aus dem Sicherungsvertrag erworben hatte, was nach bisherigem Recht möglich war. Für solche bereits abgeschlossenen Fälle gutgläubigen Erwerbs wird es Sache der Rechtsprechung bleiben, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten unter Würdigung des Erwerberverhaltens einen gerechten Interessenausgleich zu schaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 488a Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag
§ 489a Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 18 Übergangsvorschrift zum Kreditnehmerschutzgesetz vom ... [einfügen: Datum der Bekanntmachung]
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 9/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... vorsieht, wäre ausgeschlossen. Dies kann im Sinne eines gerechten Interessenausgleichs - jedenfalls für freiwillige Dem folgend werden mit der vorgeschlagenen Regelung Maßnahmen des Vermieters, für die eine - z.B. über die Öffnungsklausel des § 3 Abs. 2 EEWärmeG-E künftig geschaffene - gesetzliche Verpflichtung besteht, dem Anwendungsbereich des § 554 Abs. 1
1. Zu § 1 Abs. 2
2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b
3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -
4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -
5. Zu § 2 Abs. 2
6. Zu § 3
§ 3 Nutzungspflicht
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
8. Zu § 6 Satz 2
9. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b
10. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:
11. Zu § 7 Nr. 4 - neu -
12. Zu § 9 Nr. 1 und 2
13. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -In § 9 Nr. 2 ist dem Buchstaben b folgender Satz anzufügen:
14. Zu § 10
§ 10 Nachweise
15. Zu § 11
§ 11 Überwachung
16. Zu § 12
17. Zu § 15 Satz 1
18. Zu § 16
19. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1
20. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu § 19a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
22. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:
23. Zu Anlage Nr. II.2
24. Zu Anlage Nr. III.1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb
25. Zu Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:
26. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:
27. Zu Anlage Nr. V.2
28. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe e
Drucksache 96/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
... gg_ges.htm) gewährleistet. Damit scheidet eine zum Teil immer wieder diskutierte völlige Abschaffung des Pflichtteilsrechts aus (vgl. z.B. Petri, ZRP 93, 205 f.; Dauner-Lieb, FF 2000, 110, 114). Der Gesetzgeber hat aber einen weiten Spielraum bei der Ausgestaltung des Pflichtteilsrechts im Einzelnen (BVerfG, a. a. O., S. 355). Im Spannungsfeld zwischen Testierfreiheit des Erblassers einerseits und einer unentziehbaren angemessenen Nachlassteilhabe der Kinder andererseits kann der Gesetzgeber Lösungen für einen den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen gemäßen Interessenausgleich finden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1302 Verjährung
§ 1936 Gesetzliches Erbrecht des Staates
§ 2057b Ausgleichungspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben
§ 2332 Verjährung
§ 2333 Entziehung des Pflichtteils
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 17 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Erbrecht Probleme des geltenden Rechts und Lösungen
1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
2. Rechtliche Ausgangssituation
3. Wesentliche Problem- und Diskussionspunkte im Erb- und insbesondere im Pflichtteilsrecht
4. Ziele der Änderungsvorschläge im Erb- und Pflichtteilsrecht
5. Vereinfachungen und Modernisierungen
II. Verjährungsvorschriften für familien- und erbrechtliche Ansprüche
1. Familienrechtliche Ansprüche
2. Erbrechtliche Ansprüche
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
1. Allgemeines
2. Im Einzelnen:
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 33
Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Drucksache 346/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007
... ) oder dem Ende des schriftlichen Vorverfahrens (§ 276 Zivilprozessordnung) ausüben. Diese Regelung stellt einen gerechten Interessenausgleich der Parteien dar. Die geschädigte Person wird aus Gründen der Wiedergutmachung durch das Wahlrecht der Rom-II-Verordnung begünstigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Artikel 3 Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Gemeinschaft und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen
Artikel 3a Sachnormverweisung; Einzelstatut
Artikel 44 Von Grundstücken ausgehende Einwirkungen.
Siebter Abschnitt
Artikel 46a Durchführung von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Kosten und Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Nummer n
Nummer 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 441: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-Verordnung)
Drucksache 967/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
... erscheinenden Hinweises vorzunehmen. Da es bei diesen Anpassungen in der Regel nicht darum geht, neue technische Einrichtungen anzuschaffen, und die Notwendigkeit der Bereitstellung einer effektiven Hilfeleistung zu berücksichtigen ist, stellt dieser Zeitraum einen angemessen Interessenausgleich dar. Für Fälle, in denen diese grundsätzliche Annahme nicht zutrifft können die Behörden im Benehmen mit den betroffenen Netzbetreibern und Telefondiensteanbietern im Zusammenhang mit der Festlegung oder Änderung eines Einzugsgebietes einen angemessenen längeren Zeitraum festlegen. Der Zeitpunkt der technischen Umschaltung von der bisherigen auf die neue Struktur ist in jedem Einzelfall zwischen den betroffenen Netzbetreibern, den Telefondiensteanbietern und den betroffenen Notrufabfragestellen zu vereinbaren. Die technische Umschaltung ist dabei so vorzubereiten, dass sie in einem sehr kurzen Zeitraum vorgenommen werden kann. Notrufverbindungen, die zum Zeitpunkt der Umschaltung gerade bestehen, dürfen durch die Umschaltung nicht beeinträchtigt werden. Durch Berücksichtigung dieser Vorgaben wird sichergestellt, dass die Notrufmöglichkeiten für die Teilnehmer auch in Fällen von Änderungen und technischen Umschaltungen nur auf einen unabweisbaren kurzen Zeitraum eingeschränkt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Verordnung
Verordnung
§ 1 Notrufnummern
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einzugsgebiete
§ 4 Notrufverbindungen
§ 5 Anforderungen an Notrufanschlüsse
§ 6 Technische Richtlinie
§ 7 Übergangsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1 Zielsetzung
2 Sachverhalt
3 Erledigung durch Private/Selbstverpflichtung
4 Informationspflichten
5 Befristung
6 Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen
7 Vereinbarkeit mit europäischem Recht
8 Änderungen zur geltenden Rechtslage
9 Gesetzesfolgen
9.1 Einahmen und Ausgabe der öffentlichen Haushalte
9.2 Kosten
9.2.1 Auswirkungen auf Haushalte der Länder und Kommunen
9.2.2 Kosten für die Wirtschaft
9.2.3 Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher
9.3 Bürokratiekosten
9.4 Überprüfung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 736: Verordnung über Notrufverbindungen
Drucksache 310/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Kulturwirtschaft in Europa (2007/2153(INI))
... " als einen Rahmen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Kulturschaffenden und Verbrauchern;
Drucksache 847/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... ") als ein fairer Interessenausgleich und eine faire Wahlmöglichkeit für den Aktionär. Sinn der Regelung ist, dem Aktionär eine unbürokratische und einfache Möglichkeit zu eröffnen, einem Vertreter seiner Wahl, insbesondere einer Aktionärsvereinigung, eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung über die jeweils in seinem Depot befindlichen Aktien zu erteilen. Der Aktionär könnte natürlich dem Vertreter auch unmittelbar eine Vollmacht erteilen, er müsste dann aber in einem zweiten Akt dafür sorgen, dass der Vertreter erfährt, welche Aktien sich jeweils im Depot des Aktionärs befinden und dass ihm Eintrittskarten oder Berechtigungsnachweise vom Kreditinstitut jeweils zugeleitet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
§ 33a Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 37a Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 124 Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.
§ 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
§ 128 Übermittlung der Mitteilungen.
§ 135 Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde
§ 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
§ 184 Anmeldung des Beschlusses
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwandlungsgesetzes
§ 321 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 5 Änderung der Aktionärsforumsverordnung
Artikel 6 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 54 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 7 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.
Abschnitt 6 Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.
§ 37 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 13 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 14 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 15 Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 38
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu den Nummer n
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu den Nummern 8 bis 10
Zu Nummer 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)
Drucksache 950/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz (2007/2209(INI))
... 24. ist davon überzeugt, dass ein Klima des Vertrauens und des Dialogs am besten dann entstehen kann, wenn die Sozialpartner und andere Akteure an der Feinregulierung der nationalen Maßnahmen beteiligt werden sowie kollektive Vereinbarungen als Teil eines partizipativen Beschäftigungssystems gefördert werden, in dem ein hohes Maß an Vertrauen herrscht, das zu einem Interessenausgleich führt; betont die Notwendigkeit, gegen die Defizite beim Erfassungsgrad von Tarifverträgen vorzugehen sowie das Vereinigungsrecht und die Vertretung beider Seiten der Wirtschaft zu gewährleisten; ermutigt dazu, Tarifverhandlungen und sozialen Dialog – einschließlich des grenzüberschreitenden und des sektorbezogenen Dialogs – im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten und Praktiken auszuweiten auf Fortbildung, Arbeitsorganisation und Aspekte im Zusammenhang mit dem Vorgriff auf Wandel, Umstrukturierungen und Unternehmensverlagerungen;
Drucksache 193/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie
... In dem Entwurf wird ein sachgerechter Interessenausgleich vorgenommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Drucksache 718/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... In § 75 SGB V ist der gesetzliche Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung konkretisiert. Durch die neue Regelung in Absatz 6a wird die Kassenärztliche Vereinigung auf Verlangen von Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Kooperationsverträge mit niedergelassenen Vertragsärzten zu vermitteln. Es kann davon ausgegangen werden, dass damit ein gerechter Interessenausgleich zwischen den niedergelassenen Vertragsärzten und Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Zahlen der Bedarfsplanung geschaffen wird. Die ambulante ärztliche Versorgung der Heimbewohnerinnen und -bewohner wird damit unter Wahrung der freien Arztwahl sichergestellt werden können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a, b und d § 110 Abs. 2, 3 und Abs. 5 Satz 1 SGB XI Artikel 2 Weitere Änderungen des SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
32. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG
34. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
35. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - PflegeZG
36. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
37. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
38. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 1a - neu - PflegeZG
39. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
40. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
41. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V , Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
42. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3c SGB V
43. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 75 Abs. 6a - neu - SGBV
44. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
45. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
46. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
47. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
48. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
49. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
50. Zu Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG entfällt bei Annahme von Ziffer 41
51. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
52. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
53. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
Drucksache 559/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Die Regelung enthält einen angemessenen Interessenausgleich zwischen der Wohngeldbehörde und den Geldinstituten. Geldinstitute sollen aus zu Unrecht geleisteten Wohngeldzahlungen keinen Vorteil ziehen können, jedoch auch nicht wirtschaftlich benachteiligt werden (Einschränkung der Pflicht bei bestimmten anderweitigen Verfügungen).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
§ 1 Zweck des Wohngeldes
§ 2 Wohnraum
§ 3 Wohngeldberechtigung
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Kapitel 1 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Kapitel 2 Haushaltsmitglieder
§ 5 Haushaltsmitglieder
§ 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
§ 7 Ausschluss vom Wohngeld
§ 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen
Kapitel 3 Miete und Belastung
§ 10 Belastung
§ 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung
§ 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung
Kapitel 4 Einkommen
§ 13 Gesamteinkommen
§ 14 Jahreseinkommen
§ 15 Ermittlung des Jahreseinkommens
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
§ 17 Freibeträge
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
Kapitel 5 Höhe des Wohngeldes
§ 19 Höhe des Wohngeldes
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
§ 20 Gesetzeskonkurrenz
§ 21 Sonstige Gründe
Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
§ 22 Wohngeldantrag
§ 23 Auskunftspflicht
§ 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
§ 25 Bewilligungszeitraum
§ 26 Zahlung des Wohngeldes
§ 27 Änderung des Wohngeldes
§ 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs
§ 29 Haftung, Aufrechnung und Verrechnung
§ 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
§ 33 Datenabgleich
Teil 6 Wohngeldstatistik
§ 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht
§ 35 Erhebungsmerkmale
§ 36 Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 37 Bußgeld
§ 38 Verordnungsermächtigung
§ 39 Wohngeld- und Mietenbericht
§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen
§ 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
Teil 8 Überleitungsvorschriften
§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
§ 43 Festlegung der Mietenstufen
§ 44 Weitergeltung bisherigen Rechts
Anlage 1 Werte für a, b und c
Anlage n 3 bis 7 siehe gesonderte Anlagen
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Änderung der Wohngeldverordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
Artikel 6 Aufhebung des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Artikel 7 Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Alternativen
VI. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
4. Bürokratiekosten
a Informationspflichten für die Wirtschaft
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zur Überschrift des Teils 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zur Überschrift des Teils 2 Wohngeldberechnung
Zur Überschrift des Kapitels 1 und zu § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zur Überschrift des Kapitels 3 Miete und Belastung
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zur Überschrift des Teils 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Zu § 20
Zu § 21
Zur Überschrift des Teils 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zur Überschrift des Teils 5 Kostentragung und Datenabgleich
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu den Anlagen 1 bis 7
Zu Artikel 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummern 12 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 254/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG )
... es, um die amtsangemessene Besoldung der Präsidentin oder des Präsidenten festzuschreiben. Zu den Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten gehören die Steuerung und Kontrolle des Digitalfunk BOS für über 500.000 Nutzer, die Durchsetzung der abgeschlossenen Verträge, die Verantwortung für ein großes finanzielles Volumen sowie die Herbeiführung des Interessenausgleichs zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Errichtung, Zweck, Sitz
§ 2 Aufgabe, Nutzer der Bundesanstalt
§ 3 Organe
§ 4 Präsidentin oder Präsident
§ 5 Verwaltungsrat
§ 6 Satzung
§ 7 Verwaltungsabkommen
§ 8 Aufsicht
§ 9 Zweckvermögen, Finanzierung
§ 10 Wirtschaftsplan, mittelfristige Planung
§ 11 Buchführung, Jahresabschluss
§ 12 Rechnungsprüfung, Anwendung des Haushaltsrechts
§ 13 Beamtinnen und Beamte
§ 14 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 15 Abwehr netzspezifischer Gefahren, Überwachung
§ 16 Internationale Zusammenarbeit
§ 17 Abgabenfreiheit, Dienstsiegel, Sonstiges
§ 18 Übergangsvorschriften
§ 19 Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 20 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 16
Zu § 17
Zu den Absätzen 1 bis 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 18
Zu den Absätzen 1 bis 4
Zu Absatz 5
Zu § 19
Zu § 20
Drucksache 505/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... 46. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es mit Hilfe des Küstenzonenmanagements, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, gelingen wird, die engen aber empfindlichen Wechselbeziehungen des Tourismus mit anderen (wirtschaftlichen) Interessen darzustellen, Nutzungskonflikte zu entflechten und einen Interessenausgleich herbeizuführen. Bei den Betrachtungen ist der Entwicklung des Küstentourismus aus den vorgenannten Gründen ein hoher Stellenwert einzuräumen.
Zur Vorlage allgemein
Zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragenkomplexen:
Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
3 Clustering
Der rechtliche Rahmen
Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Entwicklung des Küstentourismus
Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
Daten für vielfältige Tätigkeiten
Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
Gestaltung der Politik innerhalb der EU
Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
Berücksichtigung der geografischen Realitäten
Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 257/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Da die Urheber zwar Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, aber gleichzeitig die Geräteindustrie nicht unangemessen belastet werden darf, stellt sich die Frage, ob in der Gesetzespraxis ein Interessenausgleich herbeigeführt wird oder ob die Regelungen zur Vergütungshöhe zu Einkommensverlusten auf Seiten der Urheber führen und damit die Gesetzesabsicht einer Stärkung der Urheber konterkarieren.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG
14. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG
15. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG
16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2, 3 UrhG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG
19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG
20. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG
21. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG
22. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG
23. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG
24. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG
Drucksache 155/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG )
... In den kommenden Jahren wird es einer ständigen Beobachtung des internationalen Marktes für Kulturgüter bedürfen, um bestehende Regelungen eventuell anzupassen oder zu ergänzen. Dabei muss - wie auch mit dem vorliegenden Gesetz - immer ein fairer Interessenausgleich zwischen den Belangen des Kulturgutschutzes auf nationaler wie internationaler Ebene und den Interessen des Kunsthandels gefunden werden. Die unter anderem emotionalen und wissenschaftlichen Bedürfnisse der kulturell interessierten Öffentlichkeit hierzulande und im Herkunftsstaat sind dabei stets zu berücksichtigen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.
§ 4 Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten
§ 5 Eigentum
§ 6 Voraussetzungen der Rückgabepflicht
§ 7 Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner
§ 8 Durchführung und Sicherung der Rückgabe
§ 9 Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
§ 10 Entschädigung
§ 11 Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs
§ 12 Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder
§ 13 Rückgabeklage des ersuchenden Staats
§ 14 Genehmigungspflicht
§ 15 Genehmigung
§ 16 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 17 Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen
§ 18 Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe
§ 19 Auskunfts- und Zutrittsrecht
§ 20 Strafvorschriften
§ 21 Bußgeldvorschriften
§ 22 Befugnisse der Zollbehörden
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen
Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 4 Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
§ 1 Rückgabepflicht
§ 2 Verbringungsverbot und Beschlagnahme
§ 3 Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Regelungsvorschläge
III. UNIDROIT - Übereinkommen
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union
VI. Kosten
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zur Fußnote
Zu Artikel 1
Zur Überschrift des Gesetzes
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu §§ 16
Zu §§ 18
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 257/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... rückgängig gemacht und dadurch ein angemessener Interessenausgleich wiederhergestellt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 51 Zitate
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
§ 54 Vergütungspflicht
§ 54a Vergütungshöhe
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
§ 54d Hinweispflicht
§ 54e Meldepflicht
§ 54f Auskunftspflicht
§ 54g Kontrollbesuch
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
Artikel 2 Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
§ 13a Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz
§ 14e Aussetzung
§ 17a Freiwillige Schlichtung
§ 27 Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage (Zu Artikel 1 Nr. 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Vergütungssystem
2. Privatkopie
3. Sonstige Schranken
4. Unbekannte Nutzungsarten
5. § 20b Kabelweitersendung
6. § 87 Abs. 5
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
2 Allgemein:
Zu § 54
Zu § 54a
Zu § 54b
Zu § 54c
Zu § 54d
Zu § 54e
Zu § 54f
Zu § 54g
Zu § 54h
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer n
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 257/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Da die Urheber zwar Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, aber gleichzeitig die Geräteindustrie nicht unangemessen belastet werden darf, stellt sich die Frage, ob in der Gesetzespraxis ein Interessenausgleich herbeigeführt wird oder ob die Regelungen zur Vergütungshöhe zu Einkommensverlusten auf Seiten der Urheber führen und damit die Gesetzesabsicht einer Stärkung der Urheber konterkarieren.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 2 Satz 2 UrhG ,
7. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG
15. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG
16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG
19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG
21. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG
22. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 87 Abs. 5 Satz 2 UrhG
23. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG
24. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG
25. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG
26. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG
27. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG
Drucksache 915/06
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichmachungsverordnung - ZMV-)
... Die Vorschrift dient dem Interessenausgleich zwischen der blinden oder sehbehinderten Person einerseits sowie den übrigen Verfahrensbeteiligten andererseits. Für Dokumente, die einer blinden oder sehbehinderten Person im gerichtlichen Verfahren zuzustellen sind, gelten die Zustellungsvorschriften der §§ 166 bis 195 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gegenstand der Zugänglichmachung
§ 3 Formen der Zugänglichmachung
§ 4 Umfang des Anspruchs
§ 5 Mitwirkung der berechtigten Person
§ 6 Ausführung der Zugänglichmachung
§ 7 Zeitpunkt der Zugänglichmachung
§ 8 Organisation
§ 9 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Problem und Ziel
2. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 306/06
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich
... Absatz 2 gibt dem Grundversorger die Möglichkeit, bei einer Änderung der Allgemeinen Preise die Abschlagszahlungen ebenfalls entsprechend der prozentualen Veränderung des Preises anzupassen. Die Anpassungsmöglichkeit ist erforderlich, um den mit den Abschlagszahlungen bezweckten Interessenausgleich auch bei Preisänderungen beizubehalten.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Ersatzversorgung
Teil 2 Versorgung
§ 4 Bedarfsdeckung
§ 5 Art der Versorgung
§ 6 Umfang der Grundversorgung
§ 7 Erweiterung und Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
Teil 3 Aufgaben und Rechte des Grundversorgers
§ 8 Messeinrichtungen
§ 9 Zutrittsrecht
§ 10 Vertragsstrafe
Teil 4 Abrechnung der Energielieferung
§ 11 Ablesung
§ 12 Abrechnung
§ 13 Abschlagszahlungen
§ 14 Vorauszahlungen
§ 15 Sicherheitsleistung
§ 16 Rechnungen und Abschläge
§ 17 Zahlung, Verzug
§ 18 Berechnungsfehler
Teil 5 Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses
§ 19 Unterbrechung der Versorgung
§ 20 Kündigung
§ 21 Fristlose Kündigung
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Gerichtsstand
§ 23 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Ersatzversorgung
Teil 2 Versorgung
§ 4 Bedarfsdeckung
§ 5 Art der Versorgung
§ 6 Umfang der Grundversorgung
§ 7 Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
Teil 3 Aufgaben und Rechte des Grundversorgers
§ 8 Messeinrichtungen
§ 9 Zutrittsrecht
§ 10 Vertragsstrafe
Teil 4 Abrechnung der Energielieferung
§ 11 Ablesung
§ 12 Abrechnung
§ 13 Abschlagszahlungen
§ 14 Vorauszahlungen
§ 15 Sicherheitsleistung
§ 16 Rechnungen und Abschläge
§ 17 Zahlung, Verzug
§ 18 Berechnungsfehler
Teil 5 Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses
§ 19 Unterbrechung der Versorgung
§ 20 Kündigung
§ 21 Fristlose Kündigung
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Gerichtsstand
§ 23 Übergangsregelung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
4 Vorbemerkung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu Artikel 3
C. Kosten
Drucksache 165/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch Abbau von wirtschaftsbelastenden Regelungen
... Die unterschiedlichen Schwellenwerte im Arbeitsrecht rechtfertigen sich aus den jeweils unterschiedlichen Zielsetzungen der gesetzlichen Regelungen. Sie dienen dem angemessenen und gerechten Ausgleich zwischen den unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers und den sozialen Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Vereinheitlichung ohne Rücksicht auf den jeweiligen Regelungszusammenhang würde diesen Interessenausgleich stören.
Zu 1. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
Zu 2. Zeitlich befristete Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Existenzgründungen
Zu 3. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
Zu 4. Rechtsanspruch auf Teilzeit wieder aufheben
Zu 5. Befristete Arbeitsverträge
Zu 6. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Zu 7. Betriebsverfassungsgesetz
Zu 8. Überprüfung der Schwellenwerte in der Arbeitsgesetzgebung
Zu 9. Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe:
Zu 10. Senkung der Lohnnebenkosten
Drucksache 519/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 18 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG )
... Unklar ist weiterhin auch, welche Mitwirkungsrechte den Ländern im Hinblick auf den Betrieb des Digitalfunknetzes zukommen. Zwar sieht der Entwurf eine Beteiligung der Länder im Verwaltungsrat der Bundesanstalt vor, dessen Mitwirkungsmöglichkeiten sind jedoch - nicht zuletzt aufgrund des alleinigen unfassenden fach- und rechtsaufsichtlichen Weisungsrechts des Bundes - äußerst begrenzt und in keiner Weise geeignet, einen adäquaten Interessenausgleich jederzeit sicherzustellen.
Drucksache 401/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
... Die Bauverbote und Baubeschränkungen im Flugplatzumland (§§ 5, 6) und die Maßnahmen des baulichen Schallschutzes an Wohngebäuden und schutzbedürftigen Einrichtungen in den Tag-Schutzzonen und in der Nacht-Schutzzone dienen einem angemessenen Interessenausgleich. Sie sind insgesamt geeignet, in relevanter Weise auch zur Wahrung der Entwicklungsperspektiven der Luftverkehrswirtschaft in Deutschland beizutragen. Damit dient die Gesetzesnovelle auch der Stärkung der strategischen Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftssektors.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.
2. § 1 wird wie folgt gefasst:
3. § 2 wird wie folgt gefasst:
§ 2 Einrichtung von Lärmschutzbereichen
4. § 3 wird wie folgt geändert:
5. § 4 wird wie folgt geändert:
6. § 5 wird wie folgt geändert:
7. In § 6
8. § 7 wird wie folgt geändert:
9. § 8 wird wie folgt geändert:
10. § 9 wird wie folgt geändert:
11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:
§ 13 Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften
§ 14 Schutzziele für die Lärmminderungsplanung
§ 15 Anhörung beteiligter Kreise
14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Fortgeltung von Vorschriften
Artikel 4 Übergangsvorschrift
Artikel 5 Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Ermittlungsverfahren und Resultate
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 519/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG )
... - Das Gesetz schafft nicht die erforderlichen gleichwertigen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte für die Länder. Zwar sieht das Gesetz eine Beteiligung der Länder im Verwaltungsrat der Bundesanstalt vor, dessen Mitwirkungsmöglichkeiten sind jedoch - nicht zuletzt aufgrund des alleinigen umfassenden fach- und rechtsaufsichtlichen Weisungsrechts des Bundes - äußerst begrenzt und in keiner Weise geeignet, einen adäquaten Interessenausgleich jederzeit sicherzustellen.
Drucksache 369/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie
... In dem Entwurf wird ein sachgerechter Interessenausgleich vorgenommen:
Drucksache 268/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
... - Um der Zielsetzung, den Flüssen mehr Raum zu geben, gerecht zu werden, wird für die Hochwasserschutzplanung im neuen §:31 d ein bundesrechtlicher Rahmen eingeführt. Die Vorschrift verpflichtet die Länder, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufzustellen und diese auch international abzustimmen. Dabei ist Ziel der Hochwasserschutzplanung die weitest mögliche Beherrschung der von mindestens 200-jährlichen Hochwasserereignissen ausgehenden Gefahren. Auf Antrag eines beteiligten Landes erhält die Bundesregierung bei der Abstimmung der Hochwasserschutzpläne und dem dabei zu regelnden Interessenausgleich zwischen Ober- und Unterliegern eine Vermittlerrolle.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 31a Grundsätze des Hochwasserschutzes
§ 31b Überschwemmungsgebiete
§ 31c Überschwemmungsgefährdete Gebiete
§ 31d Hochwasserschutzpläne
§ 32 Kooperation in den Flussgebietseinheiten
Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Raumordnungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 571/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds KOM (2004) 492 endg.; Ratsdok. 11606/04
... 29. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Größenordnungen zur Mittelverteilung auf die einzelnen Prioritäten einen fairen Interessenausgleich darstellen.
Drucksache 917/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Position der Bundesregierung zur Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie (Oktober 2004) - Wachstum und Beschäftigung für die Jahre bis 2010
... 16. Der Bundesrat ist überzeugt, dass auch die Neuausrichtung der Strukturfonds nach 2006 wesentlich dazu beitragen kann, die Lissabon-Strategie noch besser zu verwirklichen. Er erinnert die Bundesregierung an den Beschluss des Bundesrates vom 15. Oktober 2004 zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfond (BR dass die von der Kommission vorgeschlagenen Größenordnungen zur Mittelverteilung auf die einzelnen Prioritäten einen fairen Interessenausgleich darstellen.
Drucksache 441/04
... Grundsätzlich werden die Vorschriften über Wettbewerbsregeln im Vierten Abschnitt beibehalten. Wettbewerbsregeln haben zwar nur eine begrenzte praktische Bedeutung. Sie sind aber ein wichtiges Instrument zum Interessenausgleich gerade auch zwischen auf verschiedenen Marktstufen tätigen Unternehmen. Zugleich haben sie eine wichtige Funktion im Hinblick auf den Verbraucherschutz. Dabei ist zu beachten, dass die Kartellbehörden im Rahmen der Prüfung der Anerkennung von Wettbewerbsregeln die Befugnis haben, auch Vorschriften außerhab des Kartellrechts, insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, anzuwenden (vgl. § 26 Abs. 2). Die Novelle sieht deshalb, entgegen vielfachen Vorschlägen und Forderungen, keine Aufhebung des Abschnitts über Wettbewerbsregeln vor. Diese Vorschriften machen deutlich, dass die Kartellbehörden auch Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes wahrnehmen. Die Novelle enthält lediglich die notwendigen Anpassungen an das neue System der Wettbewerbskontrolle.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes
§ 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 23 Europafreundliche Anwendung
§ 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
§ 29 Kredit- und Versicherungswirtschaft
§ 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
§ 31 Anzeigenkooperationen
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32a Einstweilige Maßnahmen
§ 32b Verpflichtungszusagen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32d Entzug der Freistellung
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
§ 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen
§ 43 Bekanntmachungen
§ 50 Vollzug des europäischen Rechts
§ 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
§ 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
§ 50c Behördenzusammenarbeit
§ 62 Bekanntmachung von Verfügungen
§ 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 86a Vollstreckung
§ 89a Streitwertanpassung
§ 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Anlass und Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Grundzüge der Novellierung
5. Gender Mainstreaming
6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.
7. Befristung, Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den neuen §§ 22 und 23
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32c
Zu § 32d
Zu § 32e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abs atz 4
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 20
Zu Nummer 2l
Zu Absatz la
Zu Absatz l
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 32
Zu § 50a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 8
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 22/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.