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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Inspirationsquelle"


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Drucksache 316/16

... Dies kann im Rahmen einer Überprüfung der Kompetenzen erfolgen, wie sie in der Empfehlung des Rates von 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens vorgeschlagen wurde. In der Regel führt dies zu einer Feststellung der Kompetenzen der betreffenden Person, die dann die Grundlage für einen Plan über die nächsten Schritte der Weiterbildung und Unterstützung bilden kann. Kompetenzüberprüfungen gibt es bereits in verschiedenen europäischen Ländern - sie können als Inspirationsquelle für diejenigen Länder dienen, die solche Überprüfungen entwickeln möchten. Das Online-Bewertungsinstrument "Education and Skills Online", das die OECD mit Unterstützung der Kommission entwickelt hat, gibt Aufschluss über das individuelle Kompetenzniveau; es lehnt sich an die PIAAC-Kompetenzmessung in den Bereichen Lesen, Schreiben, Rechnen und technologiebasiertes Problemlösen an. Einige europäische Länder haben bereits eine Version in ihrer Landessprache entwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 315/16

... Lernende aller Altersgruppen benötigen fähiges Lehrpersonal, um jenes breite Spektrum von Kompetenzen und Denkweisen zu erwerben, das sie für das Leben und ihre künftige Arbeit benötigen. Unterschiedliche Leistungen von Lernenden im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung hängen vor allem vom Charakter einer Person und ihrem familiären Hintergrund ab. Allerdings hat in Bildungseinrichtungen das Lehr- und Ausbildungspersonal den größten Einfluss auf die Leistungen der Lernenden. Es kann als Inspirationsquelle dienen und den Lernenden dabei helfen, weiterreichende und relevantere Kompetenzen zu erwerben. Es spielt außerdem eine zentrale Rolle bei der Einführung neuer Lehr- und Lernmethoden und bei der Förderung von Kreativität und Innovation und hat es in der Hand, die Möglichkeiten der zunehmenden Diversität in den Klassenzimmern zu nutzen und Vorurteile abzubauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 317/16

... Auch außerhalb der EU ist der EQR eine Inspirationsquelle für die Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen und Meta-Rahmen. Mehrere Drittstaaten haben Interesse bekundet, ihre Systeme dem EQR zuzuordnen oder an ihm auszurichten, um so die Vergleichbarkeit ihrer Qualifikationen mit denjenigen aus der EU zu ermöglichen. Trotz der zunehmenden Zu- und Abwanderung von Lernenden und Arbeitskräften in die EU bzw. aus der EU enthält die EQR-Empfehlung keine Bestimmungen für die formale Verknüpfung mit Qualifikationsrahmen aus Drittländern. De facto wird dadurch ein formeller Vergleich zwischen Qualifikationen aus Drittländern und in der EU vergebenen Qualifikationen verhindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/16




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte

Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit

Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung

Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen

Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen

Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus

Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern

Steuerung des EQR

Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern

EMPFIEHLT der Kommission,

ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

Anhang III
Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen

Anhang IV
Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2

Anhang V
Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme

Anhang VI
Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen


 
 
 


Drucksache 876/11

... Die Mitgliedstaaten und die Arbeitsmarktakteure können mehr tun, um die Jugendgarantie durchzuführen, mit der gewährleistet werden soll, dass alle jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungs- oder Weiterbildungsplatz erhalten, vor allem frühzeitige Abgänger aus der schulischen und beruflichen Bildung und andere besonders gefährdete Jugendliche. Um einer Aufforderung des Europäischen Parlaments nachzukommen, wird die Kommission 2012 eine vorbereitende Maßnahme für "Aktivierungsmaßnahmen für junge Menschen - zur Durchführung der Initiative ‚Jugend in Bewegung', in deren Mittelpunkt die Jugendgarantie stehen soll, ins Leben rufen und mit 4 Mio. EUR ausstatten. Die Erfahrungen mit dieser Maßnahme können als Inspirationsquelle für Programme dienen, die mit ESF-Unterstutzung realisiert werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/11




1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?

2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten

3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen

3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen

3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt

4. Nächste Schritte

Die neue Initiative Chancen für junge Menschen

Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt

Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt

Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität

Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 26/09

... Zweitens muss dafür gesorgt werden, dass das Wissensdreieck aus Bildung, Forschung und Innovation reibungslos funktioniert. Hier kann das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) als Inspirationsquelle dienen und Veränderungen anstoßen, so dass – insbesondere durch die Förderung von Multidisziplinarität sowie von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen – Spitzenleistungen in Lehre und Forschung erzielt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/09




Mitteilung

1. Einführung

2. Wo Stehen wir Heute?

2.1. Fortschritte und Herausforderungen

Abbildung 1: Fortschritte bei der Erreichung der fünf Benchmarks für das Jahr 2010 EU-Durchschnitt 4

2.2. Die europäischen Bildungssysteme im weltweiten Vergleich

Abbildung 2: 15-jährige Schüler in der EU und in ausgewählten Drittländern mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD

Abbildung 3: 15-jährige Schüler in der EU mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD

3. Langfristige strategische Herausforderungen und kurzfristige Prioritäten: Steigerung des Qualifikationsniveaus durch lebenslanges Lernen

3.1. Strategische Herausforderung: lebenslanges Lernen und die Mobilität von Lernenden Wirklichkeit werden lassen

3.2. Strategische Herausforderung: die Qualität und die Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse verbessern

3.3. Strategische Herausforderung: Gerechtigkeit und aktiven Bürgersinn fördern

3.4. Strategische Herausforderung: Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen

4. Verbesserung der Arbeitsmethoden für die künftige offene Methode der Koordinierung

4.1. Governance und Partnerschaften

4.2. Wechselseitiges Lernen, Innovationstransfer und Politikentwicklung

4.3. Verbesserung der Fortschrittsberichterstattung und der Außenwirkung

4.4. Indikatoren und Benchmarks

Die bestehenden fünf Benchmarks

Aktualisierung der Benchmarks für die Zeit nach 2010

4.4.1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität

4.4.2. Verbesserung der Qualität und der Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse

4.4.3. Förderung von Gerechtigkeit und aktivem Bürgersinn

4.4.4. Förderung von Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 325/07

... ", eine Rolle, die es zu verstärken gilt. Diese Rolle stützt sich auf Normen und Werte wie Menschenwerte, Solidarität, Toleranz, Meinungsfreiheit, Respekt der Vielfalt und Dialog zwischen Kulturen – Werte, die für die ganze Welt als Inspirationsquelle dienen können, sofern sie aufrecht erhalten und gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/07




1. Einleitung

2. Beitrag der EU zur Kultur2

2.1. Die Rolle EU-interner Maßnahmen und Programme

2.2. Die Außenbeziehungen der EU

3. Ziele einer Europäischen Kulturagenda

3.1. Kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog

3.2. Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung

3.3. Kultur als wichtiges Element der internationalen Beziehungen

4. Neue Partnerschaften und Arbeitsmethoden

4.1. Ausbau des Dialogs mit dem Kultursektor

4.2. Einrichtung einer offenen Koordinierungsmethode

4.3. Unterstützung einer empirischen Politikgestaltung

4.4. Einbeziehung der Kultur in andere betroffene Politikbereiche

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 837/07

... Maßnahmen zur Förderung von Spitzenleistungen in der Hochschulbildung sollten auf Lehre, Forschung und Wissenstransfer abzielen. Dabei findet die Lehre derzeit oft zu wenig Berücksichtigung. Das vorgeschlagene Europäische Technologieinstitut24 – das sich zu einem Referenzmodell für die Integration von Lehre, Forschung und Innovation entwickeln soll – wird als Inspirationsquelle für Veränderungen in Lehr- und Forschungseinrichtungen dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 837/07




1. Einleitung

2. Bereiche, in denen Fortschritte zu verzeichnen sind

2.1. Strategien für lebenslanges Lernen und Qualifikationssysteme

2.2. Vorschulbildung

2.3. Hochschulen: eine klare Rolle in der Lissabon-Agenda

2.4. Allgemeine und berufliche Bildung im allgemeinen Kontext der EU-Politik

3. Bereiche, in denen die Fortschritte unzureichend sind

3.1. Praktische Umsetzung des lebenslangen Lernens

3.2. Grundfertigkeiten für alle

3.3. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften

3.4. Hochschulbildung: Spitzenleistungen, Partnerschaften und Finanzierung

3.5. Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen

3.6. Attraktivität und Relevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung

3.7. Auslandsmobilität

4. Blick nach vorn

4.1. Lebenslanges Lernen für mehr Effizienz und Gerechtigkeit verwirklichen

4.2. Innovation und Kreativität: Bildung als Schlüsselelement des Wissensdreiecks

4.3. Verbesserte Governance: die Ergebnisse des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 optimal nutzen

4.4. Was kommt nach 2010?

Anhang 1
Situation in den Ländern in Bezug auf Folgendes:


 
 
 


Drucksache 30/06

... Die Haager Konferenz ist ein internationales Forum, das der Gemeinschaft Gelegenheit zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten in Fragen des Zivilrechts gibt. Der Raum, den sie bietet, um Meinungen auszutauschen und zu erörtern, ist für die Arbeiten der Gemeinschaft eine Inspirationsquelle von unschätzbarem Wert. Es ist im Übrigen nicht ausgeschlossen, dass die Verhandlungen in Den Haag in bestimmten Bereichen Ergebnisse hervorbringen, die sich in der Europäischen Union umsetzen lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Vorgeschichte

1.1.1. Auf Ebene der Europäischen Union

1.1.2. Auf internationaler Ebene

1.2. Ziele

1.2.2. Größere Rechtssicherheit

1.2.3. Gewährleistung einer efektiven, regelmäßigen Unterhaltszahlung

2. Anhörung Interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip

3.3. Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Allgemeine Zuständigkeit

Artikel 4
Gerichtsstandsvereinbarung

Artikel 5
Durch Einlassung begründete Zuständigkeit

Artikel 6
Restzuständigkeit

Artikel 7
Rechtshängigkeit

Artikel 8
Konnexität von Verfahren

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Einstweilige und sichernde Maßnahmen

Artikel 11
Prüfung der Zuständigkeit

Kapitel III
Anwendbares Recht

Artikel 12
Keine Wirkung in Bezug auf das Familienverhältnis

Artikel 13
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 14
Freie Rechtswahl

Artikel 15
Nichtanwendbarkeit des nach dieser Verordnung geltenden Rechts auf Antrag des

Artikel 16
Öffentliche Stellen

Artikel 17
Wirkungsbereich des anwendbaren Rechts

Artikel 18
Anwendung des Rechts eines Drittstaates

Artikel 19
Rückverweisung

Artikel 20
Ordre public

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel IV
Gemeinsame Verfahrensvorschriften

Artikel 22
Zustellung

Artikel 24
Entscheidung und Überprüfung

Kapitel V
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 25
Vollstreckbarkeit

Artikel 26
Vorläufige Vollstreckung

Kapitel VI
Vollstreckung

Artikel 27
Vollstreckungsverfahren

Artikel 28
Schriftstücke

Artikel 29
Prozesskostenhilfe

Artikel 30
Sicherheitsleistung und Hinterlegung

Artikel 31
Beglaubigung oder vergleichbare Formalität

Artikel 32
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 33
Verweigerung oder Aussetzung der Vollstreckung

Artikel 34
Anordnung monatlicher Pfändungen

Artikel 35
Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

Artikel 36
Rang der Unterhaltsforderungen

Kapitel VII
Öffentliche Urkunden und Vereinbarungen

Artikel 37
Vollstreckbarkeit von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen

Artikel 38
Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen

Kapitel VIII
Zusammenarbeit

Artikel 39
Zentrale Behörden

Artikel 40
Allgemeine Aufgaben

Artikel 41
Zusammenarbeit in konkreten Fällen

Artikel 42
Arbeitsweise

Artikel 43
Zusammenkünfte

Artikel 44
Informationszugang

Artikel 45
Übermittlung der Informationen

Artikel 46
Verwendung der Informationen

Artikel 47
Benachrichtigung des Unterhaltspflichtigen

Kapitel IX
Allgemeine Vorschriften und Schlussbestimmungen

Artikel 48
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft

Artikel 49
Verhältnis zu sonstigen Rechtsinstrumenten

Artikel 50
Änderung der Anlagen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Übergangsbestimmung

Artikel 53
Inkrafttreten

2 Anhänge

Anlage I
Kurzfassung einer IN einer Unterhaltssache ausgestellten Urkunde

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Antragsgegner

5. Entscheidung

Anlage II
Kurzfassung einer IN einer Unterhaltssache ausgestellten Urkunde

1. Mitgliedstaat

2. Art der Urkunde:

3. Unterhaltsberechtigter

4. Unterhaltspflichtiger

5. Inhalt der Urkunde

Anlage III
ANORDNUNG Monatlicher PFÄNDUNGEN

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Unterhaltspflichtiger

5. Antrag auf automatische Pfändung

6. Pfändungsanordnung

Anlage IIIa
Belehrung des unterhaltspflichtigen, gegen den eine PFÄNDUNGSANORDNUNG ergangen IST

1. Überprüfung

2. Vollstreckung

Anlage IV
ANORDNUNG einer vorübergehenden Kontensperrung

1. Mitgliedstaat

2. Zuständiges Gericht

3. Antragsteller

4. Unterhaltspflichtiger

5. Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

6. Anordnung einer vorübergehenden Kontensperrung

Anlage V
Informationsgesuch

1. Mitgliedstaat

2. Antragsteller

3. Adressat - um Auskunft ersuchte Zentrale Behörde:

4. Erbetene Auskünfte

5. Beigefügte Unterlagen


 
 
 


Drucksache 262/18 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.