[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1202 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Informations- und"


⇒ Schnellwahl ⇒

0170/1/20
0047/20
0135/20B
0087/1/20
0013/20
0088/20B
0164/20
0121/20
0088/1/20
0529/20
0088/20
0395/20B
0232/20
0097/20
0196/1/20
0170/20B
0087/20
0118/20
0188/20
0135/1/20
0395/1/20
0002/20
0001/20
0569/1/19
0007/19B
0033/19B
0121/19
0538/19
0248/19
0232/1/19
0572/19
0232/19
0663/19
0373/19
0585/19
0655/1/19
0517/19B
0168/19
0368/1/19
0594/19B
0557/19
0368/19B
0128/19
0532/1/19
0506/19
0594/1/19
0517/1/19
0168/18
0158/18
0077/18B
0193/18
0617/18
0182/18
0355/18B
0223/18
0020/18
0077/18
0582/18
0156/18
0290/1/18
0032/1/18
0157/18
0032/18B
0215/18B
0072/18
0228/1/18
0630/1/18
0227/1/18
0428/1/18
0073/18
0443/18
0173/18
0227/18B
0228/18B
0070/18
0442/18
0519/2/18
0355/1/18
0536/18
0185/18
0362/18
0446/18
0222/18
0504/1/18
0215/1/18
0630/18B
0519/18B
0540/17B
0374/17
0678/17
0771/17B
0709/17
0035/1/17
0166/1/17
0680/1/17
0651/17
0777/1/17
0654/17
0588/1/17
0680/17B
0053/17
0452/17
0101/17B
0759/17
0540/17
0138/17
0467/17
0428/17
0101/1/17
0014/17
0035/17B
0166/17B
0588/17B
0540/1/17
0403/17
0375/17
0156/1/16
0196/16
0011/16
0408/16
0369/16
0409/1/16
0505/16B
0290/16
0540/16
0316/16
0300/16
0245/16
0244/16
0409/16B
0505/16
0618/16
0457/1/16
0569/16
0481/16
0013/16
0743/16
0065/16
0508/16
0534/16
0294/16
0508/1/16
0012/16
0194/16B
0478/16B
0546/16
0018/16
0482/16
0522/16
0088/16B
0317/16
0254/1/16
0681/16
0506/16
0677/16
0279/16
0490/16
0338/16B
0205/16
0194/1/16
0338/16
0478/1/16
0088/16
0743/16B
0052/16
0639/1/15
0143/2/15
0065/15
0070/15
0015/15
0462/15
0340/15
0601/15B
0104/15
0367/1/15
0517/15
0530/15B
0015/1/15
0481/15
0509/15
0015/15B
0212/15B
0601/1/15
0290/15B
0058/15
0499/15
0462/15B
0456/15
0530/15
0386/1/15
0386/15
0386/15B
0639/15B
0298/14
0122/14B
0583/14
0489/14B
0643/1/14
0580/14
0072/14B
0188/14
0643/14B
0550/14
0394/14B
0122/1/14
0153/14
0394/1/14
0489/1/14
0422/1/14
0014/1/14
0509/14
0072/1/14
0233/14
0072/14
0574/14
0014/14B
0259/2/13
0207/13
0709/13
0284/13
0470/13
0689/1/13
0032/13
0029/13
0141/13B
0058/13
0692/13
0776/13B
0465/13
0467/13
0162/1/13
0692/1/13
0466/13
0284/13B
0322/13
0566/13
0536/13B
0141/1/13
0776/1/13
0162/13B
0259/13B
0269/13
0092/13
0126/13B
0200/13
0699/13
0689/13B
0063/1/13
0348/13
0536/13
0068/13
0692/13B
0063/13B
0162/2/13
0055/1/13
0057/13
0005/1/13
0055/13B
0063/13
0568/12
0001/12
0319/12X
0490/12
0751/12
0052/1/12
0557/12
0517/1/12
0024/1/12
0799/12
0223/12
0372/12
0457/1/12
0754/12B
0514/1/12
0249/1/12
0476/12
0816/12
0651/12
0016/12
0514/12B
0457/12B
0751/1/12
0107/12
0610/12B
0434/12
0692/12
0754/12
0679/12
0797/12
0605/12
0610/1/12
0573/12
0751/12B
0249/12B
0345/12
0728/12
0661/12
0611/12
0635/1/12
0128/12
0252/12
0263/12
0074/12
0725/12B
0555/12B
0503/12B
0137/12
0610/12
0077/12
0725/1/12
0195/12
0100/12
0517/12B
0265/12
0624/12
0024/12B
0298/12
0555/12
0746/12
0555/1/12
0329/12
0280/12
0549/12
0757/12
0222/12
0558/12
0409/11
0314/11B
0459/11
0060/11
0854/11
0605/11
0836/11
0129/11
0035/11
0092/11
0409/11B
0872/11
0314/1/11
0552/11
0320/11
0314/11
0147/11
0873/11
0090/11
0632/11B
0851/1/11
0135/11
0665/11
0707/11
0403/11
0181/11B
0650/11
0525/11
0809/11
0796/11B
0216/11X
0237/11
0150/11B
0143/11
0648/11B
0409/1/11
0142/11
0215/1/11
0089/11
0851/2/11
0648/1/11
0851/11B
0722/11
0150/1/11
0209/1/11
0356/1/11
0867/11
0232/11
0829/11
0831/11
0179/11
0062/11
0796/1/11
0655/11
0113/11
0723/11
0347/11
0869/11
0635/11
0031/11
0632/1/11
0488/1/11
0315/11
0037/11
0181/1/11
0358/11
0804/11
0190/11
0874/11
0378/11B
0278/11
0317/11
0648/11
0819/11
0379/11
0614/11B
0661/10
0507/10
0616/10
0267/10
0334/10
0810/10
0726/1/10
0306/10
0333/10B
0151/10
0874/10
0565/10
0832/10
0104/10
0667/10
0485/10
0536/10B
0738/10
0774/10
0259/10B
0829/10B
0227/10
0025/10
0226/10
0662/10
0839/10
0007/10
0438/10
0782/10
0201/10B
0223/10
0181/10
0444/10
0462/10
0732/10
0873/10
0843/10
0259/1/10
0830/10
0231/10
0100/10
0561/10B
0180/10
0319/10
0726/10B
0484/10B
0333/10
0665/10
0490/10
0771/10
0536/1/10
0292/10B
0693/10
0281/10
0741/10B
0341/10B
0829/1/10
0740/10
0201/10
0264/10
0292/1/10
0772/10
0421/10
0829/10
0341/1/10
0561/1/10
0333/1/10
0741/10
0422/10
0117/10
0259/2/10
0645/1/10
0151/10B
0113/10
0747/10
0555/09
0221/09
0177/09
0070/09
0866/1/09
0479/09
0673/09
0441/09
0409/09
0095/09
0866/09B
0272/09B
0263/09
0252/09
0107/09
0105/09
0756/09
0319/09
0228/09
0240/09
0004/1/09
0216/09
0488/09
0805/09
0053/09B
0788/1/09
0823/09
0174/1/09
0231/09
0658/1/09
0877/09
0358/09
0716/09
0066/09
0026/09B
0232/09
0221/09B
0174/09B
0394/1/09
0237/09
0793/09
0656/09
0795/09
0394/09B
0272/1/09
0313/09
0616/09
0910/09
0613/09
0272/09
0035/09
0412/09
0102/09
0240/09B
0658/09B
0309/09
0603/09
0315/09
0410/09
0334/09
0004/09
0179/09B
0024/09
0731/09
0297/09
0485/09
0474/09
0551/09
0654/09
0392/09
0044/09
0788/09B
0233/09
0280/09A
0655/09
0053/1/09
0783/09
0490/09
0522/09
0057/09
0696/09
0591/09
0135/09
0179/1/09
0026/1/09
0251/09
0217/09
0806/09
0065/09
0221/1/09
0491/09
0279/09
0062/09
0187/09
0824/09
0317/09
0349/08B
0497/08B
0226/08
0548/08
0508/08
0342/1/08
0342/08B
0487/08
0166/1/08
0173/08
0822/08
0757/08
0488/1/08
0541/08
0554/08
0755/08
0756/08
0266/08
0401/08
0881/08
0185/08
0632/08
0765/08
0345/08
0304/08B
0637/08
0796/08
0185/1/08
0185/08B
0858/08B
0615/08
0145/08
0691/08B
0308/08
0691/08
0139/08
0847/08B
0101/08
0334/08
0168/08
0801/08
0097/08
0336/08
0537/08
0858/08
0999/08
0378/08
0716/08
0342/08
0760/08
0367/08D
0488/08
0561/08B
0010/08B
0486/08
0691/1/08
0110/08
0398/08
0192/08
0076/08
0516/08
0550/1/08
0870/08
0304/08
0722/08
0846/08B
0498/08
0495/08
0550/08B
0951/08B
0497/1/08
0713/1/08
0180/08
0951/1/08
0349/1/08
0827/08
0858/1/08
0437/08
0773/08
0689/08
0571/08
0505/1/08
0275/08B
0105/08
0349/08
0136/08
0819/08
0840/08
0928/08
0156/08
0913/08
0310/08
0713/08B
0393/08
0015/08
0357/08
0175/08
0682/08
0561/1/08
0251/08
0275/1/08
0795/08
0195/08
0978/08
0451/08
0813/08
0505/08B
0488/08B
0112/08
0010/1/08
1000/08
0759/08
0847/1/08
0334/08B
0109/07
0714/07
0134/1/07
0112/07B
0831/07
0283/07
0516/07
0357/07
0469/1/07
0837/07B
0718/07
0082/07
0913/07
0780/07
0671/07
0803/07
0692/07
0752/07
0953/07
0040/07
0309/07
0259/07
0475/07
0641/07B
0377/07
0054/07
0040/07B
0488/07
0066/07
0681/07
0054/07B
0824/07
0641/1/07
0452/07
0247/07
0837/1/07
0461/07
0591/1/07
0613/07
0376/07B
0521/07
0614/07
0864/07
0412/07
0040/1/07
0436/07
0275/07B
0522/1/07
0423/07B
0305/07
0646/07
0068/07
0251/07
0072/07
0064/07
0376/07
0931/07
0112/1/07
0197/07
0522/07B
0406/07
0865/07
0863/07
0309/2/07
0135/07
0816/07
0932/07
0612/07
0511/07
0120/07
0862/07
0309/07A
0275/1/07
0778/07
0011/07
0270/07
0721/07
0595/07
0333/07
0825/07
0489/07
0454/07
0136/07
0690/07
0469/07B
0139/07
0469/07
0444/07
0681/1/07
0166/07
0522/07
0022/07
0681/07B
0309/07B
0807/07
0456/07
0476/07
0423/07
0134/07B
0295/07
0591/07B
0374/07
0016/07
0093/06B
0414/06
0550/1/06
0314/06
0938/06
0555/06
0376/06
0938/1/06
0505/06
0820/06B
0329/06
0678/1/06
0556/06
0794/06
0054/06
0929/06
0820/06
0701/06
0880/06
0208/06
0863/06
0830/1/06
0744/06B
0053/06
0129/06
0085/06
0246/06
0750/06
0744/06
0102/06B
0723/06
0325/06
0868/06
0325/06B
0549/06
0814/06
0504/06
0505/06B
0033/06
0507/06
0677/06
0830/06
0005/06
0149/06B
0261/06
0093/1/06
0947/06
0931/06
0149/1/06
0910/06
0634/06
0869/1/06
0938/06B
0512/06
0830/06B
0128/06
0549/06B
0102/1/06
0392/06
0687/1/06
0257/06
0793/06
0556/06B
0307/06
0387/06
0498/06
0257/1/06
0011/06
0744/1/06
0102/06
0903/06
0550/06B
0693/06
0556/1/06
0486/06
0676/06
0153/06
0745/06
0743/06
0549/1/06
0687/06B
0485/06
0303/06
0948/05
0830/05B
0852/05
0606/05
0588/1/05
0900/05
0351/05
0765/05
0445/05
0851/1/05
0605/05
0582/05
0807/05
0829/05
0006/05
0621/05
0942/1/05
0909/05
0851/05B
0478/05
0285/05
0263/05
0286/1/05
0290/05
0897/05
0896/05
0275/1/05
0053/05
0312/05
0910/05B
0932/05
0830/1/05
0945/05
0003/05
0748/1/05
0003/2/05
0364/05
0851/05
0784/05
0765/05B
0783/05
0818/05
0523/05
0286/05B
0533/05
0241/05
0729/05
0721/05
0852/1/05
0875/05
0002/05
0748/05
0873/05
0725/05
0896/05B
0910/1/05
0527/05
0670/05
0287/05B
0086/05
0323/05
0289/05
0588/05
0275/05B
0896/1/05
0352/05
0569/05B
0287/05
0766/05
0509/05
0769/05
0316/05
0569/1/05
0820/05
0235/05
0765/1/05
0568/05
0817/05
0683/05
0726/05
0097/05
0567/05
0898/05
0830/05
0423/05
0942/05B
0155/05
0852/05B
0588/05B
0883/05
0330/05
0576/05
0661/05
0942/05
0485/05
0848/05
0275/05
0003/05B
0122/05
0287/1/05
0508/05
0607/05
0569/04
0618/04
0525/04
0365/04B
0166/04
0565/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0622/04
0576/04
0544/04B
0280/04
0665/04
0280/1/04
0232/04
0298/04B
0280/04B
0907/04
0578/04
0571/04
0429/04
0664/04
0664/04B
0804/04
0613/04
0441/04
0049/03
0450/03
0649/03
0572/03
0849/03
0856/03
Drucksache 259/13 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat betont, dass der erfolgten Vereinbarung neuer innerstaatlicher Mechanismen und eines Dialogs mit der Zivilgesellschaft, auch schon bei nur vorläufiger Anwendung des Abkommens, nun eine entschlossene Umsetzung folgen muss, welche getroffene Verabredungen zügig mit Leben erfüllt. Er ermutigt in diesem Zusammenhang die zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Andenstaaten und in der Europäischen Union, die neue Möglichkeiten der Einflussnahme zu nutzen, und fordert die beteiligten Regierungen auf, die Umsetzung der arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitischen Verpflichtungen entschlossen anzugehen und dabei auch eine umfangreiche Informations- und Werbekampagne vorzusehen, um möglichst viele der interessierten Gruppen oder Personen für eine Beteiligung an dem Kontrollrahmen des zivilgesellschaftlichen Mechanismus zu gewinnen. Alle diese Schritte sind auch schon bei nur vorläufiger Anwendung des Abkommens möglich.



Drucksache 269/13

... angepasst. Weiterhin werden die Informations- und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit erweitert und wird die Möglichkeit des Gerichtszugangs verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU Seveso-III-Richtlinie

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben des Verordnungsentwurfs

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2517: Erste Verordnung zur Änderung der Störfall-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Umsetzung des EU-Rechts

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 92/13

... /EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft4, auf die sich nachgelagerte Dienste der Informationsgesellschaft oder Online-Tätigkeiten wie Plattformen des elektronischen Geschäftsverkehrs, Internet-Zahlungs-Gateways, soziale Netze, Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste und Application Stores stützen. Störungen dieser grundlegenden Dienste der Informationsgesellschaft verhindern die Erbringung anderer, darauf aufbauender Dienste der Informationsgesellschaft. Softwareentwickler und Hardwarehersteller sind keine Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft und sind deshalb ausgenommen. Die Verpflichtungen sollten auch auf öffentliche Verwaltungen und Betreiber kritischer Infrastrukturen ausgeweitet werden, die stark von der Informations- und Kommunikationstechnik abhängen und für die Aufrechterhaltung wichtiger wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bereiche (Strom- und Gasversorgung, Verkehr, Finanzinstitutionen, Börsen, Gesundheitswesen usw.) unerlässlich sind. Eine Störung dieser Netze und Informationssysteme würde den Binnenmarkt beeinträchtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/13




Vorschlag

Begründung

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Mindestharmonisierung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Artikel 4
Grundsatz

Artikel 5
Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan

Artikel 6
Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde

Artikel 7
IT-Notfallteam

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 8
Kooperationsnetz

Artikel 9
Sicheres System für den Informationsaustausch

Artikel 10
Frühwarnungen

Artikel 11
Koordinierte Reaktion

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer

Artikel 14
Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Artikel 15
Umsetzung und Durchsetzung

Artikel 16
Normung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]

Anhang I
IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben

Anhang II
Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 126/13 (Beschluss)

... Der Verordnungsvorschlag sieht eine enorme Ausweitung der Schnellwarnmeldungen (RAPEX-Meldungen) ohne zusätzlichen Effizienzgewinn für die Marktüberwachung vor, da zukünftig alle mit einem Risiko verbundenen Produkte der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zu melden und in Folge auch zu überprüfen sind. Dies führt zu einer Überfrachtung des Vollzugs mit Schnellwarnmeldungen aus allen Bereichen. Dies führt ferner zu einer unübersichtlichen Datenflut und bedeutet außerdem einen Mehraufwand im Bereich der Bedarfsgegenstände- und Kosmetiküberwachung. Bisher werden lediglich Produkte, die mit einem ernsten Risiko (ca. ein Prozent der überprüften Produkte) verbunden sind, über das Schnellwarnsystem gemeldet. In den anderen Fällen erfolgt der Informations- und Kommunikationsaustausch zwischen den Behörden über ICSMS. Zur Vermeidung eines erheblichen Mehraufwandes sollte daher für die Marktüberwachungsbehörden die bisherige Regelung beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/13 (Beschluss)




Zur Vorlage

- Klarstellung des Anwendungsbereichs zu Kapitel I Artikel 2

- Beibehaltung des Prüfgrundsatzes der Rechtskonformität neben dem risikoorientierten Ansatz bei der Marktüberwachung zu Kapitel II und III

- Überarbeitung der Regelungen zur Risikobewertung zu Kapitel III Artikel 9 bis 13

- Keine Ausweitung des Schnellwarnsystems RAPEX zu Kapitel V

- Keine Ausweitung der Berichterstattung zu Kapitel II Artikel 4

- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung um die Begriffe des Ausstellens/Anbietens sowie der Inbetriebnahme zu Kapitel I Artikel 2 und 3

- Streichung der Gebührenregelung zu Kapitel III Artikel 10 Absatz 8

- Erweiterung des Begriffs Produkt auf Stoffe und Gemische Kapitel I Artikel 3

- Klare Aufgabenbeschreibung des Europäischen Marktüberwachungsforums EMSF Kapitel VI Artikel 27 :

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 200/13

... 4. wiederholt seine Forderung, dass die bahrainischen Sicherheitskräfte und Behörden die Anwendung von Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten sowie die anhaltenden Repressionen gegenüber politischen Dissidenten durch Verfolgung, Inhaftierung und Folter beenden; fordert die Behörden nachdrücklich auf, die Grundfreiheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Internet zu achten, insbesondere die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Meinungsfreiheit, und alle Einschränkungen in Bezug auf den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien unverzüglich aufzuheben; fordert die bahrainischen Behörden auf, die notwendigen demokratischen Reformen umzusetzen und einen inklusiven und konstruktiven Dialog auf nationaler Ebene zu fördern, darunter auch direkte Gespräche zwischen den Teilen der Regierung und der Opposition, die derzeit nicht am Dialog beteiligt sind, um eine Versöhnung zu ermöglichen und den allgemeinen gesellschaftlichen Konsens im Land wiederherzustellen;



Drucksache 699/13

... Die Wälder und die Forstwirtschaft werden derzeit in erheblicher Höhe von der EU finanziert. Die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums stellen den wesentlichen Ressourcenanteil der Strategie (90 % der EU-Finanzmittel für die Forstwirtschaft insgesamt). Den aktualisierten Plänen zufolge sind 5,4 Mrd. EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zweckgebunden und sollen für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Zeitraum 2007-2013 verwendet werden. Ein ähnlicher Mittelrahmen wie der des aktuellen Zeitraums kann möglicherweise für den Zeitraum 2014-2020 erwartet werden, dies hängt jedoch von den Plänen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums ab. Die Ausgaben sollten darauf verwendet werden, zu den Zielen dieser Strategie beizutragen, insbesondere zur Gewährleistung, dass die EU-Wälder nachweislich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung bewirtschaftet werden. LIFE+ unterstützt den Naturschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Deckung des Informations- und Schutzbedarfs, die Strukturfonds unterstützen Kohäsionsprojekte, und Horizont 2020 unterstützt Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, darunter die öffentlichprivate Partnerschaft zu biobasierten Industriezweigen. Auch politische Strategien zur Entwicklung und zum Klimawandel stellen Finanzmittel für Drittländer, insbesondere über EU-Entwicklungsfonds, REDD+ und FLEGT. Die Rationalisierung der verfügbaren Ressourcen und die Verbesserung der Koordinierung zwischen Finanzmitteln der EU und der Mitgliedstaaten kann zu einer besseren Umsetzung der Strategie beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/13




Mitteilung

1. Europa braucht seine Wälder

2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist

3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor

3.1 Leitgrundsätze

3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020

3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle

3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU

3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima

3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen

3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?

3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung

3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder

3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive

4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 689/13 (Beschluss)

... Die in Artikel 23 Absatz 2 vorgesehene Möglichkeit, beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität zu erklären, lehnt der Bundesrat ab. Solche Sondervereinbarungen stehen im Widerspruch zum Ziel eines funktionierenden Binnenmarktes, denn sie erschweren den Marktzutritt für weniger finanzkräftige Anbieter und sorgen für Wettbewerbsverzerrungen zugunsten etablierter, transnational agierender Unternehmen und zulasten aufstrebender, kleiner und mittelständischer oder nur regional agierender Anbieter. Der Bundesrat sieht darin langfristig nicht nur erhebliche Nachteile für die inhaltliche Vielfalt des Internets, sondern vor allem auch eine akute Gefahr für die Zukunft nichtkommerzieller, unabhängiger Informations- und Kommunikationsangebote. Soweit die Kommission dennoch an einer Unterscheidung zwischen Spezialdiensten und sonstigen Internetzugangsdiensten festhalten sollte, fordert der Bundesrat, Spezialdienste nur dann zuzulassen, wenn sie aus sachlichen, über das wirtschaftliche Eigeninteresse hinausgehenden Gründen zwingend auf einem technisch und organisatorisch getrennten Kanal realisiert werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 63/1/13

... 10. Der Bundesrat hält die Regelungen des neuen Artikels 1 Nummer 7 des Vorschlags für eine Öffnung der Märkte für Schienenpersonenverkehrsdienste mit dem Ziel, den Wettbewerbsdruck auf den inländischen Märkten zu erhöhen, für nicht ausreichend. Neben der Bestimmung der Möglichkeit, gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme einzurichten, sollten die Eisenbahnunternehmen auch verpflichtet werden können, beim Vertrieb von Fahrscheinen öffentlicher Eisenbahnunternehmen zu kooperieren. Er ersucht die Bundesregierung, auf eine solche Präzisierung hinzuwirken.



Drucksache 348/13

... Besonderes Augenmerk muss auf die Städte gelegt werden, die wesentlich mehr Energie verbrauchen als sie produzieren können. Die Energie-, Informations- und Verkehrsströme in den Städten, Bezirken und Gemeinschaften müssen weiter integriert und optimiert werden. Hier kommt die Europäische Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte und Gemeinschaften"17 zum Tragen, bei der es um die Demonstration intelligenter städtischer Anwendungen im kommerziellen Maßstab auf der Basis von IKT im Energie- und im Verkehrssektor geht, die zu kosteneffizienten Lösungen für europäische Stadtgebiete führen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 536/13

Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen



Drucksache 68/13

... 3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


Drucksache 692/13 (Beschluss)

... a) Der Verordnungsvorschlag wird auf Artikel 114 AEUV gestützt. Der Bundesrat weist darauf hin, dass darüber hinaus die Ziele des Artikels 168 Absatz 1 AEUV zu berücksichtigen sind. Die EU ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden, einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen. Dies umfasst auch die Eindämmung der durch den Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen bedingten erheblichen gesundheitlichen Schäden. Der Bundesrat begrüßt deshalb das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Verfügbarkeit dieser Substanzen durch ein EU-einheitliches, schnelles, effektives und der Problemlage angemessenes Handeln auf EU-Ebene nachhaltig zu reduzieren.



Drucksache 63/13 (Beschluss)

... 9. Er hält die Regelungen des neuen Artikels 1 Nummer 7 des Vorschlags für eine Öffnung der Märkte für Schienenpersonenverkehrsdienste mit dem Ziel, den Wettbewerbsdruck auf den inländischen Märkten zu erhöhen, für nicht ausreichend. Neben der Bestimmung der Möglichkeit, gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme einzurichten, sollten die Eisenbahnunternehmen auch verpflichtet werden können, beim Vertrieb von Fahrscheinen öffentlicher Eisenbahnunternehmen zu kooperieren. Er ersucht die Bundesregierung, auf eine solche Präzisierung hinzuwirken.



Drucksache 162/2/13

... 1. Die Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Internets und digitaler Medien sind faszinierend. Sie bieten insbesondere neue Möglichkeiten der demokratischen Öffentlichkeit und Beteiligung. Gleichzeitig stellen sie alle Medienschaffenden - etablierte Medienhäuser ebenso wie neue Plattformen und Dienstleister - vor die Herausforderung, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die diesen neuen medialen Möglichkeiten gerecht werden. Dabei wird es im Hinblick auf die gesellschaftlich notwendige Öffentlichkeit auch in Zukunft darauf ankommen, dass wir qualitativ hochwertige journalistische Berichterstattung weiterhin wirtschaftlich ermöglichen und zugleich gesellschaftlich zugänglich halten. Urheber, Verleger und Plattformbetreiber brauchen Spielregeln, die für einen fairen Ausgleich ihrer unterschiedlichen Interessen sorgen können, um digitale Freiheit zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sieht der Bundesrat die Notwendigkeit einer Regelung, die klärt, wie und unter welchen Bedingungen presseverlegerische Produkte im Netz genutzt werden können. Eine solche Regelung ist dann fair, wenn sie einerseits Presseverlagen die Verfügung über ihre Produkte im Netz sichert und es ihnen ermöglicht, die unautorisierte Verwendung ihrer Artikel durch Dritte zu unterbinden, wenn sie aber anderseits die Legitimität neuer, fairer Geschäftsmodelle der Inhaltedistribution im Netz nicht in Frage stellt und die Auffindbarkeit von Inhalten grundsätzlich wahrt. Darüber hinaus darf sie die Durchsetzbarkeit der Rechte der Urheber nicht beschneiden und sollte mit Verbesserungen im Urhebervertragsrecht abgestimmt sein.



Drucksache 55/1/13

... Die vorgeschlagenen Änderungen schließen die Informations- und Kontrolllücke bei wesentlichen Änderungen an einer anzeigepflichtigen Rohrfernleitungsanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/1/13




1. Zu Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz

Artikel 1
Verordnung zur Entlastung der Betriebe der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz (VEBnöW)

2. Zu Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz

Artikel 1
Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz

3. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

4. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

5. Zu Artikel 2 § 4a Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 10 Absatz 1 Nummer 4b RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

6. Zu Artikel 2 § 5 Absatz 3 - neu - RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

7. Zu Artikel 2 § 5 Absatz 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

8. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 6 RohrFLtgV

9. Zu Artikel 2 § 8a - neu - RohrFLtgV

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

§ 8a
Überwachung

10. Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 2

12. Zu Artikel 2

13. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 57/13

... Die Aktualisierungen der Verweise auf die EU-Sanktionsverordnungen haben keine Auswirkungen auf bestehende Informationspflichten. Die Informations- und Meldepflichten gegenüber Syrien, Libyen und der Republik Guinea-Bissau werden durch EU-Recht begründet. In der AWV werden lediglich die Verstöße bußgeldbewehrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand:

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Nummer 1, 5, 7 und 12 Buchstabe b, c und d

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 11

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2368: Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 5/1/13

... Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass angesichts der im Vergleich zu den Auswanderungswellen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts geänderten sozialen Verhältnisse und der seither verbesserten und vermehrten Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten kein Bedürfnis mehr für ein Auswandererschutzgesetz besteht (siehe Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes vom 21. September 2012, Bundesrats-Drucksache 457/12(B)).



Drucksache 55/13 (Beschluss)

... Die vorgeschlagenen Änderungen schließen die Informations- und Kontrolllücke bei wesentlichen Änderungen an einer anzeigepflichtigen Rohrfernleitungsanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz und zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Zu Artikel 2

'Artikel 2 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

§ 8a
Überwachung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 63/13

... 3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme (Artikel 13a)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2. Anstehende Probleme

1.2 Allgemeine Ziele

1.3. Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2

3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5

3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2

3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7

3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b

3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c

3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d

3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e

3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10

3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11

3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a

3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers

‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7b
Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7c
Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung

Artikel 7d
Koordinierungsausschuss

Artikel 7e
Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber

‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 568/12

... (3) Hierzu zählen insbesondere Studien, Expertentreffen, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Vermittlung der politischen Prioritäten der Union nach außen, soweit sie in Bezug zu den allgemeinen Zielen dieser Verordnung stehen, Ausgaben für IT-Netze mit Schwerpunkt auf Informationsverarbeitung und - austausch (einschließlich ihrer Zusammenschaltung mit bestehenden und künftigen Systemen zur Förderung des sektorübergreifenden Datenaustauschs und damit zusammenhängender Ausrüstung) sowie alle sonstigen Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, die der Kommission entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente

- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9

- Zertifizierung Artikel 10

- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11

- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12

- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13

- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14

- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15

- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16

- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen

Artikel 7
Operative Ziele

Kapitel II
Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 8
Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 9
Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 10
Zertifizierung

Artikel 11
Erfassung und Auswahl von Kandidaten

Artikel 12
Schulung von Kandidaten und Praktika

Artikel 13
Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe

Artikel 14
Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe

Artikel 15
Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen

Artikel 16
Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe

Artikel 17
Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit

Kapitel III
Finanzvorschriften

Artikel 18
Förderfähige Aktionen

Artikel 19
Empfänger der finanziellen Unterstützung

Artikel 20
Haushaltsmittel

Artikel 21
Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren

Artikel 22
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 26
Monitoring und Evaluierung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 1/12

... Umsetzung der Empfehlung des Rates "Jugend in Bewegung - die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern" zwecks Förderung der Lernmobilität aller Lernenden in Europa und in der ganzen Welt, auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, wobei der Schwerpunkt auf Informations- und Orientierungsmaßnahmen, die Qualität der Lernmobilität, den Abbau von Hindernissen und die Förderung der Mobilität der Lehrkräfte gelegt werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/12




Mitteilung

1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020

2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen

2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen

2.2. Schulabbruch

2.3. Hochschulabschluss

2.4. Strategien für lebenslanges Lernen

2.5. Mobilität zu Lernzwecken

2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020

Anhang
Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)

1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität

Europäische Referenzinstrumente

Mobilität zu Lernzwecken

Strategien für lebenslanges Lernen

2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse

Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern

Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten

Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung

Effiziente Finanzierung und Evaluierung

3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft

4 Schulabbruch

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Gerechtigkeit und Vielfalt

4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... /EG zunächst die Begriffsbestimmung des Artikels 3 Nummer 22 zur Umweltinspektion übernommen sowie die Pflicht der zuständigen Behörden zur Aufstellung von Umweltinspektionsplänen und -programmen entsprechend der Vorgabe des Artikels 23 normiert. Die Umsetzung der übrigen Pflichten im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Deponien, insbesondere Melde-, Informations- und Überwachungspflichten, soll demgegenüber durch entsprechende Änderungen in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 490/12

... "(2) Die Schriftsätze der Beteiligten sowie die Zwischenentscheidungen des Oberlandesgerichts im Musterverfahren werden in einem elektronischen Informationssystem, das nur den Beteiligten zugänglich ist, bekannt gegeben. Die im elektronischen Informationssystem gespeicherten Daten sind nach rechtskräftigem Abschluss oder nach sonstiger Beendigung aller ausgesetzten Verfahren unverzüglich zu löschen. Die Landesjustizverwaltungen bestimmen das elektronische Informations- und Kommunikationssystem, über das die gespeicherten Daten abrufbar sind, und sind für die Abwicklung des elektronischen Abrufverfahrens zuständig. Die Länder können ein länderübergreifendes, zentrales elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/12




Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Abschnitt 1
M usterverf ah r en santrag ; V orl ageverf ah r en

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Musterverfahrensantrag

§ 3
Zulässigkeit des Musterverfahrensantrags

§ 4
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

§ 6
Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung

§ 7
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 8
Aussetzung

Abschnitt 2
Durchführung des Musterverfahrens

§ 9
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 10
Bekanntmachung des Musterverfahrens; Anmeldung eines Anspruchs

§ 11
Allgemeine Verfahrensregeln; Verordnungsermächtigung

§ 12
Vorbereitung des Termins; Schriftsätze

§ 13
Wirkung von Rücknahmen; Verfahrensbeendigung

§ 14
Rechtsstellung der Beigeladenen

§ 15
Erweiterung des Musterverfahrens

§ 16
Musterentscheid

§ 17
Vergleichsvorschlag

§ 18
Genehmigung des Vergleichs

§ 19
Bekanntmachung des Vergleichs; Austritt

§ 20
Rechtsbeschwerde

§ 21
Musterrechtsbeschwerdeführer

Abschnitt 3
Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten

§ 22
Wirkung des Musterentscheids

§ 23
Wirkung des Vergleichs

§ 24
Gegenstand der Kostenentscheidung im Ausgangsverfahren

§ 25
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 26
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

§ 27
Übergangsvorschrift

§ 28
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 51a
Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 41a
Vertreter des Musterklägers

Artikel 7
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 751/12

... Gemäß Artikel9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCPRD)5 haben die Mitgliedstaaten und die EU geeignete Maßnahmen mit dem Ziel zu treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang unter anderem zu Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich des Internets, zu gewährleisten. Die Richtlinie würde die effektive Anwendung der harmonisierten Norm für einen barrierefreien Webzugang gewährleisten, die auf den Ergebnissen des von der Kommission erteilten Normungsauftrags M/3766 basieren sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Ziele und Kontext des Vorschlags

1.2. Technischer Hintergrund

1.3. Politischer Hintergrund

1.4. Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang

Artikel 4
Harmonisierte Normen und Konformitätsvermutung

Artikel 5
Europäische und internationale Normen und Konformitätsvermutung

Artikel 6
Zusätzliche Maßnahmen

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang

Artikel 4
Vermutung der Konformität mit harmonisierten Normen

Artikel 5
Vermutung der Konformität mit europäischen oder internationalen Normen

Artikel 6
Zusätzliche Maßnahmen

Artikel 7
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang
Einschlägige Websites öffentlicher Stellen (gemäß Artikel 1 Absatz 2)


 
 
 


Drucksache 52/1/12

... - Der Verordnungsvorschlag trägt den Besonderheiten rechtsprechender Tätigkeit, die wesentlich durch das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gekennzeichnet ist, nicht hinreichend Rechnung. Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den Sachvortrag der Parteien umfassend zur Kenntnis zu nehmen, und verhindert auf diese Weise, dass das Gericht Art und Umfang der von ihm zu verarbeitenden personenbezogenen Daten selbst steuern kann. Umgekehrt hat das Gericht sicherzustellen, dass der gesamte Akteninhalt zumindest für die Dauer des Verfahrens als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht, und ist in weitem Umfang zur Offenlegung ihm bekannt gewordener Tatsachen verpflichtet. Vor diesem Hintergrund sind die in den Kapiteln III und IV des Verordnungsvorschlags geregelten Benachrichtigungs-, Informations- und Dokumentationspflichten für ein Zivilgericht nicht erfüllbar. Eine klare Regelung, die Akten, Aktensammlungen und ihre Deckblätter vom Anwendungsbereich der Verordnung ausnimmt, fehlt. Insbesondere bestehen Zweifel, ob Gerichtsakten, die regelmäßig durch die Vergabe von Aktenzeichen systematisiert und ihrem Inhalt nach chronologisch geordnet werden, durch die in Erwägungsgrund 13 Satz 3 angesprochene Bereichsausnahme erfasst würden. Sachgerechte Ergebnisse ließen sich für den Bereich der Zivilgerichtsbarkeit letztlich ebenso wie für andere Bereiche nur durch Schaffung umfangreicher Ausnahmevorschriften erzielen. Ein Nutzen aus der Einbeziehung der rechtsprechenden Tätigkeit der Gerichte in den Anwendungsbereich der Verordnung wäre damit nicht mehr gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zur internationalen Rechtshilfe in gerichtlichen Verfahren

Ausnahme des Justizvollzugs vom Anwendungsbereich

Zu den einzelnen Vorschriften

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 557/12

... E-Government ist die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 517/1/12

... 1. Bei Veröffentlichung in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, wenn ein Entgelt nicht zu zahlen ist oder das Entgelt nicht für den Einzelfall oder ein einzelnes Verfahren berechnet wird, je Veröffentlichung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

6. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 -neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

19. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

21. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

22. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

26. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 12420,12420a - neu - KV GNot KG

33. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

52. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

56. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

59. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

60. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

61. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

62. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

64. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG ,

Zu Artikel 3

67. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

68. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG , Nummer 3c - neu - Nummer 1223 KV GKG , Nummer 88a - neu - Nummer 5122 KV GKG , Nummer 88b - neu - Nummer 5124 KV GKG , Nummer 93a - neu - Nummer 7120 KV GKG , Nummer 93b - neu - Nummer 7122 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

72. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

74. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

75. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

76. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

79. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

80. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG In Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a ist in Anlage 1 Kostenverzeichnis Nummer 2000 wie folgt zu ändern:

81. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

82. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

3. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

84. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

88. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

89. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

90. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

Zu Artikel 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

93. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

94. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

100. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

102. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

103. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

104. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

105. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

106. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummer 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

107. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

108. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

109. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

110. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

111. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 ist wie folgt zu fassen:

112. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

113. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 24/1/12

... 16. Artikel 7 Buchstabe a des Beschlussvorschlags sieht die Einrichtung und Verwaltung eines Notfallabwehrzentrums (ERC) vor, welches rund um die Uhr als Koordinierungszentrale für Einsätze im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz zur Verfügung stehen soll und zu diesem Zweck mit den nationalen Kontaktpunkten in Verbindung steht. Gemäß Artikel 11 Absatz 6 stellt das ERC, z.B. im Falle der Aktivierung des Gemeinschaftsverfahrens, die registrierten Einheiten der Europäischen Notfallabwehrkapazität auf Ersuchen der Kommission für Einsätze zur Verfügung. Zusammenfassend wird dem ERC zumindest eine Monitoring-, Informations- und Koordinierungsfunktion zugewiesen; eine detaillierte Beschreibung der Kompetenzen im Rahmen des Beschlussvorschlages unterbleibt.



Drucksache 799/12

... Bewertet werden die Tätigkeiten in der Regel mit Stundenlohnsätzen der Entgeltgruppe E 5 auf Basis der BMF-Personalkostensätze für nachgeordnete Bundesbehörden. Lediglich bei den Arbeiten der Projektgruppe werden mittlere Stundenlohnsätze angesetzt, die sich aus der Gruppenzusammensetzung mit unterschiedlich entlohnten Mitarbeitern ergeben. Insgesamt ergibt sich für Schulungen des Personals und Prozessanpassungen im Zeitraum 2013 bis 2020 ein einmaliger Personalaufwand von ca. 6,2 Mio. Euro beim KBA (durchschnittlich ca. 775 000 Euro pro Jahr). Davon entfallen ca. 2,3 Mio. Euro auf die Umsetzung der VZR-Reform und knapp 4 Mio. Euro auf die Umstellung des VZR auf Vollautomatisierung und elektronische Registerführung. Teile des Aufwands der Projektgruppe entfallen auf die befristete Einstellung zweier zusätzlicher Softwareentwickler (anteilig für VZR-Reform: 520 h x 39,42 Euro /h (E 11) = 20 498 Euro und für die Vollautomatisierung: 10 722 h x 39,42 Euro /h (E 11) = 422 661 Euro ). Die ggf. erforderlichen Mehrausgaben beim KBA werden im Kapitel des KBA gegenfinanziert. Zusätzlich zu den einmaligen Personalaufwendungen kommen im Zeitraum 2012 bis 2020 noch weitere Investitionsaufwendungen durch bspw. die Inanspruchnahme Dritter bzw. die Beschaffung von spezieller Informations- und Kommunikationstechnologie hinzu. Darüber hinaus fallen für die zu erwartenden Arbeiten zusätzliche Reise-, Porto- und Druckkosten an. Im Rahmen der Vollautomatisierung können Druck- und Portokosteneinsparungen für den Projektzeitraum generiert werden. Summiert ergibt sich damit ein einmaliger Sachaufwand von ca. 831 000 Euro. Die zusätzlichen Sachaufwendungen im Zuge der VZR-Reform von ca. 1 Mio. Euro werden dabei zum Teil durch Einsparungen bei der Umsetzung der Vollautomatisierung und elektronischen Registerführung von insgesamt ca. 199 000 Euro kompensiert. Die ggf. erforderlichen Mehrausgaben beim KBA werden im Kapitel des KBA gegenfinanziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder/Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 4
Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 4a
Fahreignungsseminar

Artikel 2
Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 31a
Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

§ 31b
Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

§ 31c
Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 6
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes StVG

a Ziele der Neuregelungen

aa Verbesserung der Verkehrssicherheit

bb Transparenz

cc Vereinfachung

b Auswirkungen

c Neue Begriffe

d Neuregelungen über die Speicherung im Fahreignungsregister

e Neue Bestimmungen über die Führung des Fahreignungsregisters

f Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems

g Neuregelungen zum Fahreignungsseminar

2. Änderung weiterer Gesetze

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten

a Gebührenermittlung

b Sonstige Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 16

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zur Überschrift und zu den Absätzen 1, 2 und 6

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 11

Zu Absatz 4b

Zu Absatz 8

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 31a

Zu § 31b

Zu § 31c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 12

Zu Absatz 17

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2362: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 223/12

... - Die mangelnde Anerkennung von Berufsqualifikationen bleibt ein echtes Problem für das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes und vor allem für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Arbeitskräftemobilität. Am 19. Dezember 2011 hat die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen 41 verabschiedet, um sie an die sich verändernden Arbeitsmärkte anzupassen. Mit dem Vorschlag wird ein Europäischer Berufsausweis für hochmobile Fachkräfte eingeführt und für besseren Zugang zu Informations- und elektronischen Behördendiensten gesorgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 372/12

... Die Zersplitterung des EU-Binnenmarktes, Koordinierungsfehler und andere Hindernisse für einen echten Wettbewerb auf den KET-Märkten (z.B. Zutrittsschranken) beeinträchtigen das Wachstumspotenzial der KET. Im Binnenmarkt – dem weltgrößten integrierten und innovationsfreundlichen Markt – sind weltweit führende Unternehmen in der Kraftfahrzeug- und Chemiebranche sowie in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Gesundheit und Energie ansässig, von denen viele KET in ihren Produkten einsetzen. Daher bietet die Zusammenarbeit aller an der Wertschöpfungskette in der EU beteiligten Akteure ein enormes Potenzial für neue Partnerschaften und einen besseren Marktzugang. Aufgrund von Informationsasymmetrien, von dem vor allem Existenzgründer und KMU betroffen sind, die mit Zutrittsschranken und hohen Transaktionskosten bei der Partnersuche zu kämpfen haben, bleibt dieses Potenzial in vielen Fällen aber unerschlossen. 19 Daher ist ein effizienterer und transparenterer Informations- und Datenfluss über die Entwicklung von KET und deren Einsatz in der EU nötig. Wenn unterschiedliche rechtliche Regelungen in den Mitgliedstaaten, eine diskriminierende Durchsetzung und andere Formen von willkürlichem Vorgehen beseitigt werden, kann dies auch dazu beitragen, das Potenzial des Binnenmarkts zu nutzen. In diesem Sinn muss die Kooperation zwischen den einzelnen Regionen und Mitgliedstaaten intensiviert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/12




1. Einführung

2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU

3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung

4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie

5. Ein Integrierter KET-Rahmen

5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept

5.3. Staatliche Beihilfen

5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB

5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET

5.6. Kompetenzen

5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus

6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte

Anhang

1. Definition eines auf KET basierenden Produkts

2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten

2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 457/1/12

... Ein Bedürfnis für ein entsprechendes Gesetz gab es während der Auswanderungswellen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, für die Fälle des sogenannten Auswanderungsbetrugs - das heißt der Ausnutzung der sozialen Notlage von Auswanderungswilligen durch betrügerische Reedereiagenten und Ähnliches. Angesichts der geänderten sozialen Verhältnisse und der verbesserten und vermehrten Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten besteht im frühen 21. Jahrhundert in Deutschland kein Bedürfnis mehr für ein Gesetz, das die geschäftliche Auswanderungsberatung einer besonderen Erlaubnispflicht unterwirft und die geschäftsmäßige Werbung für die Auswanderung verbietet.



Drucksache 754/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, dass - sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene - unter Einbeziehung der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen überlegt wird, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/12 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten


 
 
 


Drucksache 514/1/12

... a) Die presseverlegerische Leistung bedarf gerade in Zeiten der Digitalisierung und des suchmaschinengeprägten Internets eines besonderen Schutzes. Deshalb ist das Bemühen der Presseverleger um eine bessere Absicherung und eine bessere Durchsetzbarkeit ihrer rechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Das neue Geschäftsmodell der Strukturierung und Orientierung im unübersichtlichen Informations- und Unterhaltungsangebot des Internets ist ebenfalls notwendig. Erforderlich ist ein fairer Interessenausgleich im Netz. Diesen Interessenausgleich leistet der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf nicht in ausreichendem Maß. Er wägt nicht sorgfältig zwischen den Interessen der Presseverleger und Journalisten auf der einen sowie denen der Internet-Plattform- und Suchmaschinenanbieter auf der anderen Seite ab. Es bedarf vielmehr einer Regelung, die bislang divergierende ökonomische und demokratische Interessen zum Ausgleich bringt, indem die gesellschaftlich wünschenswerte Produktion journalistischer Inhalte geschützt und zugleich die Legitimität der Entwicklung neuer, fairer Geschäftsmodelle der Inhaltedistribution im Netz nicht in Frage gestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - UrhG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 87g Absatz 2 UrhG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 137k UrhG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 249/1/12

... 2. Die jüngsten Veröffentlichungen der Stiftung Warentest haben gezeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Kreditwirtschaft ihren Informationspflichten im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten nur ungenügend nachkommt und offenbar in erheblichem Umfang gegen geltendes Recht verstoßen wird. Im Interesse einer Stärkung der deutschen Finanzaufsicht fordert der Bundesrat die Bundesregierung deshalb auf, den Vollzug sowie die Instrumente und Eingriffsmöglichkeiten der BaFin so zu stärken, dass die Einhaltung der bestehenden Informations- und Beratungspflichten der anbietenden Wirtschaft im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten durch wirksame Kontrollen und Sanktionen der Aufsichtsbehörde sichergestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4a - neu - FinStabG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - FinDAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 4b Absatz 3 Satz 1, Absatz 3a - neu -, Absatz 4 FinDAG

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 8a Absatz 1 Satz 3 - neu - FinDAG

8. Zu Artikel 2a - neu - § 4b - neu - WpHG

'Artikel 2a Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 4b
Besondere Überwachungsbefugnisse bei der Anlageberatung

9. Zu Artikel 2b - neu - § 3 Absatz 3 - neu - PreisAngG Artikel 2c - neu - § 6c - neu - PAngVO

'Artikel 2b Änderung des Preisangabengesetzes

'Artikel 2c Änderung der Preisangabenverordnung

§ 6c
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

10. Zu Artikel 5 Überschrift, Absatz 4 - neu - *


 
 
 


Drucksache 476/12

... (1) Die Vertragsparteien kommen überein, den Dialog zwischen ihren Behörden zu verstärken und den Informations- und Erfahrungsaustausch über Gesamtwirtschaftspolitik und gesamtwirtschaftliche Trends zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich

Artikel 1
Grundlage der Zusammenarbeit

Artikel 2
Ziele der Zusammenarbeit

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarbeit

Artikel 3
Politischer Dialog

Artikel 4
Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Artikel 5
Kleinwaffen und leichte Waffen

Artikel 6
Schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren

Artikel 7
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Artikel 8
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Titel IV
Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung

Artikel 9
Handel und Investitionen

Artikel 10
Wirtschaftspolitischer Dialog

Artikel 11
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Artikel 12
Steuern

Artikel 13
Zoll

Artikel 14
Wettbewerbspolitik

Artikel 15
Informationsgesellschaft

Artikel 16
Wissenschaft und Technologie

Artikel 17
Energie

Artikel 18
Verkehr

Artikel 19
Seeverkehrspolitik

Artikel 20
Verbraucherpolitik

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung

Artikel 21
Gesundheit

Artikel 22
Beschäftigung und Soziales

Artikel 23
Umwelt und natürliche Ressourcen

Artikel 24
Klimawandel

Artikel 25
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft

Artikel 26
Meeres- und Fischereiangelegenheiten

Artikel 27
Entwicklungshilfe

Titel VI
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur

Artikel 28
Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien

Artikel 29
Bildung

Titel VII
Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit

Artikel 30
Rechtsstaatlichkeit

Artikel 31
Justizielle Zusammenarbeit

Artikel 32
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 33
Migration

Artikel 34
Bekämpfung illegaler Drogen

Artikel 35
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption

Artikel 36
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

Artikel 37
Bekämpfung der Computerkriminalität

Artikel 38
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

Titel VIII
Zusammenarbeit in anderen Bereichen

Artikel 39
Tourismus

Artikel 40
Zivilgesellschaft

Artikel 41
Öffentliche Verwaltung

Artikel 42
Statistik

Titel IX
Institutioneller Rahmen

Artikel 43
Andere Abkommen

Artikel 44
Gemischter Ausschuss

Artikel 45
Durchführungsmodalitäten

Artikel 46
Schiedsverfahren

Titel X
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Nationale Sicherheit und Offenlegung von Informationen

Artikel 49
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

Artikel 50
Notifikationen

Artikel 51
Erklärungen und Anhänge

Artikel 52
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 53
Verbindlicher Wortlaut

2 Schlussakte

Denkschrift

A. Allgemeines

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarabeit (Artikel 3 bis 7)

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen (Artikel 8)

Titel IX
Institutioneller Rahmen (Artikel 43 bis 46)

Titel X
Schlussbestimmungen (Artikel 47 bis 53)


 
 
 


Drucksache 816/12

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren liegen nunmehr die ersten beiden Rechtsakte auf dem Weg zu einheitlichen EU-weiten Mindestverfahrensrechten vor, wie sie der Rat in seiner Entschließung vom 30. November 2009 über einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten im Strafverfahren als Maßnahmen A und B vorgesehen hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt und gewährt einer beschuldigten Person in den von den beiden Richtlinien betroffenen Bereichen, nämlich dem Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen einerseits und dem Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren andererseits, schon jetzt eine große Zahl von Informations- und Teilhaberechten. Handlungsbedarf besteht daher nur in wenigen Teilbereichen, in denen durch die europäischen Vorgaben einzelne, dem geltenden Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht bereits bekannte Gewährleistungen noch weiter ausgebaut werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 187

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

2. Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2325: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

3 Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 651/12

... - die Informations- und Sensibilisierungsinitiativen zu den mit Glücksspielen verbundenen Risiken sowie nicht regulierten Glücksspielangeboten zu stärken;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/12




3 Einleitung

1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen

1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht

1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung

1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten

1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit

1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger

1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU

1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes

1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung

1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht

1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche

1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität

1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten

1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen

1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen

1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen

1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit

2. Fazit


 
 
 


Drucksache 16/12

... (27) Elektronische Informations- und Kommunikationsmittel können die Bekanntmachung von Aufträgen erheblich vereinfachen und Effizienz und Transparenz der Vergabeverfahren steigern. Sie sollten zum Standard für Kommunikation und Informationsaustausch im Rahmen von Vergabeverfahren werden. Der Einsatz elektronischer Mittel spart Zeit. Dementsprechend ist es angebracht, beim Einsatz dieser elektronischen Vorrichtungen eine Verkürzung der Mindestfristen einzuführen, jedoch unter der Voraussetzung, dass sie mit den auf Unionsebene vorgesehenen spezifischen Übertragungsmodalitäten vereinbar sind. Darüber hinaus können elektronische Informations- und Kommunikationsmittel, mit angemessenen Funktionen die öffentlichen Auftraggeber in die Lage versetzen, Fehler zu vermeiden, aufzudecken und zu korrigieren, zu denen es im Zuge der Vergabeverfahren kommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 514/12 (Beschluss)

... ist für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich unerlässlich wichtig. Der Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen und Hochschulen erlangt zunehmend an Bedeutung, da der sichere Umgang mit diesen eine wichtige Schlüsselqualifikation darstellt. Gerade die neuen Medien sind in Verbindung mit offenen Unterrichtsformen prädestiniert für neue Möglichkeiten der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Formen des Lernens. Schulen und Hochschulen brauchen dauerhafte Sicherheit im digitalen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien. Wenn wir unsere Schülerinnen und Schüler zu medienbewussten Menschen erziehen wollen (Stichwort "modernes Klassenzimmer"), wäre ein Wegfall des § 52a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - UrhG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 87g Absatz 2 UrhG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 137k UrhG


 
 
 


Drucksache 457/12 (Beschluss)

... Ein Bedürfnis für ein entsprechendes Gesetz gab es während der Auswanderungswellen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, für die Fälle des sogenannten Auswanderungsbetrugs - das heißt der Ausnutzung der sozialen Notlage von Auswanderungswilligen durch betrügerische Reedereiagenten und Ähnliches. Angesichts der geänderten sozialen Verhältnisse und der verbesserten und vermehrten Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten besteht im frühen 21. Jahrhundert in Deutschland kein Bedürfnis mehr für ein Gesetz, das die geschäftliche Auswanderungsberatung einer besonderen Erlaubnispflicht unterwirft und die geschäftsmäßige Werbung für die Auswanderung verbietet.



Drucksache 751/1/12

... 4. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen an, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen und damit auch zu den Websites und -Diensten öffentlicher Stellen zu gewährleisten. Er weist jedoch auf einige aus seiner Sicht problematische Bestimmungen hin.



Drucksache 107/12

... IKT - Informations- und Kommunikationstechnologien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/12




1. Einleitung

2. Der Strategische Durchführungsplan

3. Schaffung des notwendigen Unterstützungsrahmens

3.1. Unterstützung auf EU-Ebene

3.1.1. Ein günstiges ordnungspolitisches Umfeld

3.1.2. Wirksame Finanzierungsmechanismen

3.1.3. Marktplatz: Evidenzbasis, Daten und innovative Ideen

3.2. Unterstützung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene

4. Aktionen vor Ort starten

4.1. Veröffentlichung von Einladungen zur Selbstverpflichtung

4.2. Referenz-Websites

5. Überwachung Bewertung des Fortschritts

6. Governance für eine wirksame Durchführung

7. Fazit


 
 
 


Drucksache 610/12 (Beschluss)

... 37. Im Hinblick auf die als Schlüsselmaßnahme angekündigte europäische Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen hält der Bundesrat eine aktive und transparente Informations- und Beteiligungspolitik der Kommission (auch in Bezug auf die Entwicklungsergebnisse der bisherigen mehrjährigen Arbeit) für sachgerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12 (Beschluss)




Zur Bedeutung und Entwicklung des industriellen Sektors

Wettbewerb und Märkte

Zur Umsetzung der Schlüsseltechnologiestrategie

Bedeutung und Rolle der KMU

Forschung und Entwicklung

Öffentlich -Private Partnerschaften ÖPP

Freiwillige Vereinbarungen

Normung und Patentschutz

Überprüfung des Vollzugsaufwandes

Marktüberwachung und Verbraucherschutz

Industriepolitik und Arbeitsbedingungen

2 Kohäsionspolitik

Allgemeine und berufliche Bildung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 434/12

... Im Bereich von Forschung und Innovation sollten technologieorientierte Aktivitäten 19 mit sozioökonomischen Forschungen in Bezug auf marktgestützte und nachfrageseitige Instrumente (Ausbildung, öffentliche Ausschreibungen, Normung, Versicherung usw.) kombiniert werden, um den Übergang vom Forschungsstadium hin zur tatsächlichen Verwertung innovativer Lösungen zu beschleunigen. Dies würde eine breiter angelegte Partnerschaft unterschiedlicher Interessen innerhalb der Initiativen erfordern, deren Finanzierung durch verschiedene EU-Finanzinstrumente erfolgen würde, um eine weiter gefasste Marktperspektive zu erhalten und eine kritische Masse zu schaffen. In dieser Hinsicht könnten Initiativen wie die öffentlich-private Partnerschaft "Energieeffiziente Gebäude", "Culture Heritage" (Kulturerbe), "Smart Cities and Communities" (Intelligente Städte und Gemeinden) oder "reFINE" ("research for Future Infrastructure Networks in Europe" - Forschung für künftige Infrastrukturnetze in Europa) eine geeignete Grundlage für die Entwicklung solcher Partnerschaften darstellen. Durch die EU-Kohäsionspolitik kann im Rahmen von nationalen Programmen Unterstützung für Forschung und Innovation in diesen Bereichen zur Verfügung gestellt werden und in ihr wird auch nach wie vor großes Gewicht auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU einschließlich deren Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gelegt. Vor allem soll die Entwicklung innovativer Strategien für eine intelligente Spezialisierung - von der Kommission als eine Voraussetzung für den Einsatz der Strukturfonds im kommenden Planungszeitraum 2014-2020 vorgeschlagen - dazu beitragen, eine zielgerichtetere Unterstützung durch die Strukturfonds und einen strategischen Ansatz für die Nutzung des Potenzials für intelligentes Wachstum in allen Regionen zu erzielen20.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 692/12

... - Für alle Politikbereiche mit Auswirkungen auf die Automobilbranche ist eine enge Koordinierung zwischen den jeweils zuständigen Behörden zur Gewährleistung einer kosteneffektiven Verwirklichung der Politikziele erforderlich. Dies gilt für die Bereiche Handel, Industrie-, Umwelt-, Informations- und Kommunikationstechnologie, Straßenverkehrssicherheit und öffentliche Gesundheit, Verkehrs- und Wettbewerbspolitik, Innovation und Binnenmarkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/12




1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Geräuschemissionen

2 Straßenverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein stärkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. Überwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 754/12

... 3. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, dass - sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene - unter Einbeziehung der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen überlegt wird, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden.



Drucksache 679/12

... Informations- und Telekommunikationssystem Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem Elektronikerin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/12




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Anlage
(zu § 1)

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2341: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen


 
 
 


Drucksache 797/12

... 1. "Intelligente Verkehrssysteme" Systeme, bei denen Informations- und Kommunikationstechnologien im Straßenverkehr und an Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern eingesetzt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze für die Einführung Intelligenter Verkehrssysteme

§ 4
Vorrangige Bereiche

§ 5
Rechtsverordnungsermächtigung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Inhalt der Richtlinie

II. Umsetzungsbedarf in nationales Recht

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12 bis 20

III. Ziel und wesentlicher Inhalt des IVSG

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand

2. Weitere Kosten

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

4. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2305: Entwurf eines Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG) (BMVBS)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 605/12

... ) ist eine Partnerschaft, die die Bereiche Energie, Verkehr und Informations- und Kommunikationstechnologien umspannt und als Katalysator für Fortschritte in Bereichen dienen soll, in denen Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung, Mobilität und Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eng miteinander verzahnt sind und neue interdisziplinäre Möglichkeiten bieten, um das Dienstleistungsangebot bei gleichzeitiger Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie der Treibhausgas-und sonstigen Schadstoffemissionen zu optimieren (Abb. 1). Die EIP ist der logische nächste Schritt, um in umfassender und integrierter Form die Anstrengungen zu verstärken, die 2011 im Rahmen der verwandten Komponente "städtische Energieeffizienz" des Strategieplans für Energietechnologie3 unternommen wurden. Die SCC-Partnerschaft setzt auf industriegetriebene Innovation als Hauptmotor des wirtschaftlichen und sozialen Wandels in städtischen Gebieten und fördert Maßnahmen entlang des gesamten Innovationszyklus und in verschiedenen Sektoren. Sie wird bestehende und künftige auf städtische Gebiete abzielende EU-Initiativen im Umweltbereich (Ressourceneffizienz, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umweltverschmutzung, umweltgerechte Infrastrukturen) und in der Klimapolitik untermauern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/12




1. Einleitung

2. Konvergenz der Massnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr IKT IM Städtischen Kontext

3. Umsetzung der EIP Intelligente Städte-Gemeinschaften

3.1. Leuchtturmprojekte

3.2. Horizontale Maßnahmen für die Zusammenarbeit bei zentralen Herausforderungen

3.3. Indikatoren und Folgenabschätzung

3.4. Internationale Zusammenarbeit

3.5. Bezug zur EU-Unterstützung für Stadtentwicklung und Energieeffizienz insgesamt

3.6. Anerkennung von Erfolgen

4. Lenkung und Governance

4.1. Hochrangige Gruppe

5. Fazit

Anhang I
Voraussetzungen für SCC-Leuchtturmprojekte

Anhang II
Bereichsübergreifende Themen der EIP SCC

Intelligente Gebäude und Stadtviertel

Intelligente Versorgungs- und Nachfragesysteme und -dienste sowie bessere Information der Bürger

Nachhaltige städtische Mobilität

Intelligente und nachhaltige digitale Infrastrukturen

Strategische Planung zur Ermittlung, Integration und Optimierung von Flüssen Energie, Emissionen, Menschen, Güter und Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 610/1/12

... 37. Im Hinblick auf die als Schlüsselmaßnahme angekündigte europäische Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen hält der Bundesrat eine aktive und transparente Informations- und Beteiligungspolitik der Kommission (auch in Bezug auf die Entwicklungsergebnisse der bisherigen mehrjährigen Arbeit) für sachgerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/1/12




Zur Bedeutung und Entwicklung des industriellen Sektors

Wettbewerb und Märkte

Zur Umsetzung der Schlüsseltechnologiestrategie

Bedeutung und Rolle der KMU

Forschung und Entwicklung

Öffentlich -Private Partnerschaften ÖPP

Freiwillige Vereinbarungen

Normung und Patentschutz

Überprüfung des Vollzugsaufwandes

Marktüberwachung und Verbraucherschutz

Industriepolitik und Arbeitsbedingungen

2 Kohäsionspolitik

Allgemeine und berufliche Bildung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 573/12

... - zuverlässige und vertrauenswürdige Cloud-Angebote fördern, indem sie das ETSI beauftragt, in transparenter und offener Weise das Vorgehen der Beteiligten zu koordinieren, damit bis 2013 ein detaillierter Plan der erforderlichen Normen (u.a. für Sicherheit, Interoperabilität, Datenübertragbarkeit und -umkehrbarkeit) aufgestellt wird; - das Vertrauen in Cloud-Computing-Dienste dadurch stärken, dass technische Spezifikationen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, die dem Schutz personenbezogener Informationen dienen, nach der neuen Verordnung zur europäischen Normung21 auf EU-Ebene anerkannt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/12




1. Einleitung

2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing

3. Weitere Schritte

3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt

3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing

3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels

3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen

3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft

4. Zusätzliche politische Schritte

4.1. Stimulierungsmaßnahmen

4.2. Internationaler Dialog

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 751/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen an, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen und damit auch zu den Websites und -Diensten öffentlicher Stellen zu gewährleisten. Er weist jedoch auf einige aus seiner Sicht problematische Bestimmungen hin.



Drucksache 249/12 (Beschluss)

... 2. Die jüngsten Veröffentlichungen der Stiftung Warentest haben gezeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Kreditwirtschaft ihren Informationspflichten im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten nur ungenügend nachkommt und offenbar in erheblichem Umfang gegen geltendes Recht verstoßen wird. Im Interesse einer Stärkung der deutschen Finanzaufsicht fordert der Bundesrat die Bundesregierung deshalb auf, den Vollzug sowie die Instrumente und Eingriffsmöglichkeiten der BaFin so zu stärken, dass die Einhaltung der bestehenden Informations- und Beratungspflichten der anbietenden Wirtschaft im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten durch wirksame Kontrollen und Sanktionen der Aufsichtsbehörde sichergestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4a - neu - FinStabG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - FinDAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 4b Absatz 3 Satz 1, Absatz 3a - neu -, Absatz 4 FinDAG

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 8a Absatz 1 Satz 3 - neu - FinDAG

8. Zu Artikel 2a - neu - § 4b - neu - WpHG

'Artikel 2a Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 4b
Besondere Überwachungsbefugnisse bei der Anlageberatung

9. Zu Artikel 2b - neu - § 3 Absatz 3 - neu - PreisAngG Artikel 2c - neu - § 6c - neu - PAngVO

'Artikel 2b Änderung des Preisangabengesetzes

'Artikel 2c Änderung der Preisangabenverordnung

§ 6c
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

10. Zu Artikel 5 Überschrift, Absatz 4 - neu - *


 
 
 


Drucksache 345/12

... Nach Annahme des Vorschlags (geplant vor Ende 2012) wird die Kommission die Wirksamkeit der Anwendung der geplanten Maßnahmen mittels einer Studie bewerten (Senkung von Kosten und Dauer des Genehmigungsverfahrens für rollendes Material, Erleichterung des Marktzutritts). Dabei wird sie auch die Anwendung der geänderten Verordnung Nr. 1370/2007 überprüfen. Insbesondere wird sie die Auswirkungen der neuen Bestimmung über die Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Aufträgen über öffentliche Schienenverkehrsdienstleistungen auf den Markt untersuchen. Die Kommission wird Workshops zum Informations- und Erfahrungsaustausch organisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/12




Mitteilung

3 Einleitung

1. Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem Grössten Wachstumspotenzial

1.1. Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen

1.2. Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung

1.3. Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters

2. Wirksamkeit: Ein Besseres Funktionieren des Binnenmarktes für Unternehmen Bürger

2.1. Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften

2.2. Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten Gebrauch machen können

2.3. Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu Rechtsmitteln

2.4. Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle

3 Schlussfolgerung

Anhang
Schlüsselbereiche und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen

1. Methoden und Kriterien zur Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes als besonders wichtig anzusehen sind

2. Liste der wichtigsten Rechtsakte


 
 
 


Drucksache 728/12

... Informations- und Beratungszentren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/12




Europäischer Berufsausweis

2 Notare

Partieller Zugang

Lebenslanges und informelles Lernen

Allgemeine Regelung

2 Apotheker

2 Mindestausbildungsanforderungen

Gemeinsame Ausbildungsgrundsätze

2 Sprachkenntnisse

2 Vorwarnmechanismus

Informations - und Beratungszentren

2 Transparenz

2 Rechtsgrundlage


 
 
 


Drucksache 661/12

... Die Höhe der Kostenabschätzung des zusätzlichen Erfüllungsaufwandes ist plausibel, denn zahlreiche Informations- und Dokumentationspflichten bestehen bereits nach derzeitiger Rechtslage. Der zusätzlich entstehende Erfüllungsaufwand, soweit im Vorhinein abschätzbar, beschränkt sich nach bestem Wissen auf die dargestellte Höhe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 611/12

... "IAEO" Internationale Atomenergie-Organisation IKT Informations- und Kommunikationstechnologien INSC Instrument for Nuclear Safety Cooperation (Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/12




1. Einleitung

2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen

2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß

Sicherheitsbewertungen der ENSREG

Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests

Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission

Folgen von Flugzeugabstürzen

Notfallvorsorge außerhalb des Standorts

Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen

2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung

2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW

Einige wichtige Ergebnisse:

2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung

2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests

2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW

2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14

2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr

3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit

3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit

3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich

3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel

3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung

3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit

3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich

5. Schlussfolgerungen weitere Schritte

Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich

Anhang 25
Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 635/1/12

... Neben der allgemeinen Aussage, dass der Beirat aus Verbrauchersicht die Arbeit der Bundesanstalt bei der Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben berät, ist sicherzustellen, dass die Bundesanstalt den Beirat auch in Bezug auf alle für ihn relevanten Aufgaben und Themen einbezieht und informiert. Auf Wunsch des Verbraucherbeirats sollte die Bundesanstalt dazu verpflichtet sein, den Verbraucherbeirat zu einzelnen verbraucherpolitischen Fragestellungen anzuhören. Dieses Informations- und Anhörungsrecht des Verbraucherbeirats gegenüber der Bundesanstalt sollte gesetzlich festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/1/12




1. Zur nichtstaatlichen Finanzaufsicht

2. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - FinDAG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 4b Absatz 3 Satz 1, Absatz 3a - neu -, Absatz 4 FinDAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 8a Absatz 1 Satz 3 - neu - FinDAG

5. Zu Artikel 2d - neu - § 3 Absatz 3 - neu - PreisAngG Artikel 2e - neu - § 6c - neu - PAngVO

Artikel 2d
Änderung des Preisangabengesetzes

Artikel 2e
Änderung der Preisangabenverordnung

§ 6c
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


 
 
 


Drucksache 128/12

... -Richtlinie9, die Arbeiten im Nachgang zur Kommissionsmitteilung "Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS)" aus dem Jahr 200810 sowie den verstärkten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf EU-Ebene und nationaler Ebene. Dennoch gibt es bei den Informationen über die Anwendung nach wie vor Probleme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/12




2 Einleitung

Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist

Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss

Verbesserung der Informationen über die Anwendung

2 Fazit


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.