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39 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"InVeKosV"


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Drucksache 351/20

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS



Drucksache 61/18

Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS



Drucksache 129/1/17

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS



Drucksache 129/17

... Bei den vorgesehenen neuen Informationspflichten hinsichtlich der Anträge und Mitteilungen in Bezug auf Dauergrünland in den §§ 25 bis 25b InVeKoSV handelt es sich um die notwendige Ergänzung zu den Änderungen durch das Erste Gesetz zu Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Der entsprechende Erfüllungsaufwand wurde bereits bei diesem Gesetzgebungsverfahren dargestellt.



Drucksache 149/17

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS



Drucksache 129/17 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS



Drucksache 10/16

... Soweit Informationspflichten konkretisiert bzw. die Art und Weise der Übermittlung einer bestimmten Information im Hinblick auf die geltende InVeKoSV geändert werden, handelt es sich entweder um direkte Vorgaben aus EU-rechtlichen Vorschriften oder um Präzisierungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der EU-Regelungen zu den Direktzahlungen erforderlich sind.



Drucksache 395/16

... Die Änderungen der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sind rechtlich erforderlich. Die Änderungen der InVeKoS-Verordnung könnten unterbleiben; dies würde allerdings entsprechend der mitgeteilten Auslegung der EU-Kommission zu einer Erhöhung der Zahl der nach den §§ 10 Absatz 3 und 30 Absatz 3 der InVeKoSV informationspflichtigen Fälle führen.



Drucksache 395/16 (Beschluss)

... Zu Artikel 2 Nummer 4 Absatz 3a - neu -InVeKoSV)



Drucksache 10/1/16

... 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 7 Absatz 3 Satz 1 InVeKoSV)



Drucksache 10/16 (Beschluss)

... 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 7 Absatz 3 Satz 1 InVeKoSV)



Drucksache 395/1/16

... Zu Artikel 2 Nummer 4 Absatz 3a - neu -InVeKoSV)



Drucksache 354/14 (Beschluss)

... für die ökologische/biologische Landwirtschaft erfüllt, vom Greening befreit. Daher ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung entsprechender Daten auch für den Bereich der Direktzahlungen notwendig, da das InVeKoSDG nicht für den ELER gilt, aber auch nicht alle ökologisch wirtschaftenden Betriebe Fördermittel aus der 2. Säule (ELER) beantragen. Da die Daten, die der Antragsteller angeben muss, auch diejenigen sind, die durch die Behörden verarbeitet werden, sollten die Aufzählungen im InVeKoSDG und in der noch zu erlassenden InVeKoSV, die die Auflistung der Daten beinhaltet, die der Sammelantrag enthalten muss, nicht divergieren.



Drucksache 406/14

... § 1 regelt den Anwendungsbereich der Verordnung. Die Verordnung gilt für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie der im Rahmen dieser Verordnung und zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union und des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Die Verordnung enthält im Wesentlichen materielle Bestimmungen. Weitere Durchführungsvorschriften, insbesondere zum Verfahren und zur Kontrolle, sollen in der bevorstehenden Neufassung der InVeKoSVerordnung geregelt werden.



Drucksache 630/14 (Beschluss)

... 1. Zu Artikel 1 (§ 5 InVeKoSV)



Drucksache 74/14

... Die im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erlassene Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 (Übergangsvorschriften) eröffnet den Mitgliedstaaten die Option, Betriebsinhabern eine Umverteilungsprämie 2014 zu gewähren. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Gewährung einer Umverteilungsprämie 2014 (Umverteilungsprämiengesetz 2014 - UmvertPrämG 2014, BT-Drs. 18/282, BR-Drs. 24/14) dient der Wahrnehmung dieser Option. Auf der Grundlage der zu erlassenden gesetzlichen Regelungen sind in die InVeKoSVerordnung (InVeKoSV) Vorschriften zur Umverteilungsprämie 2014 aufzunehmen.



Drucksache 354/1/14

... für die ökologische/biologische Landwirtschaft erfüllt, vom Greening befreit. Daher ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung entsprechender Daten auch für den Bereich der Direktzahlungen notwendig, da das InVeKoSDG nicht für den ELER gilt, aber auch nicht alle ökologisch wirtschaftenden Betriebe Fördermittel aus der 2. Säule (ELER) beantragen. Da die Daten, die der Antragsteller angeben muss, auch diejenigen sind, die durch die Behörden verarbeitet werden, sollten die Aufzählungen im InVeKoSDG und in der noch zu erlassenden InVeKoSV, die die Auflistung der Daten beinhaltet, die der Sammelantrag enthalten muss, nicht divergieren.



Drucksache 630/1/14

... 1. Zu Artikel 1 (§ 5 InVeKoSV)



Drucksache 132/11 (Beschluss)

... Bereinigung eines redaktionellen Versehens durch Artikel 2 Nummer 2. Die Nummerierung in § 7 Absatz 3 InVeKoSV hatte sich durch die letzte Änderung der InVeKoS-Verordnung vom 20. Dezember 2010 (eBAnz AT134 2010 V1) verschoben, ohne dass der Verweis in § 32 InVeKoSV angepasst wurde.



Drucksache 626/11

... (BetrPrämDurchfV) und die InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV) sind Durchführungsvorschriften zu den Änderungen, die mit dem Gesetz vom 21.07.2010 am Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG) zur Einbeziehung weiterer bisher an die Produktion gekoppelter Beihilfen in die Betriebsprämienregelung erfolgt sind, aufzunehmen.



Drucksache 132/1/11

... Bereinigung eines redaktionellen Versehens durch Artikel 2 Nummer 2. Die Nummerierung in § 7 Absatz 3 InVeKoSV hatte sich durch die letzte Änderung der InVeKoS-Verordnung vom 20. Dezember 2010 (eBAnz AT134 2010 V1) verschoben, ohne dass der Verweis in § 32 InVeKoSV angepasst wurde.



Drucksache 132/11

... Die bisherige nationale Umsetzung in der InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV) geht hingegen von einer anderen Auslegung aus, indem sie darüber hinaus weitere Landschaftselemente als förderfähig anerkennt. Hierzu zählen insbesondere Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete. Aus diesem Grund sollen Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete, ohne den bisherigen Förderungsumfang einzuschränken, nunmehr dem Beseitigungsverbot nach Cross Compliance unterstellt werden.



Drucksache 84/10 (Beschluss)

... Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b (§ 7 Absatz 2 Nummer 2 InVeKoSV), Nummer 22 Buchstabe b (§ 30 Absatz 1a InVeKoSV)



Drucksache 84/10

... 5 Hier sind keine SKM-erfassten Kosten für BetrPrämDurchfV oder InVeKosV betroffen. Kosten sind in SKM insoweit nur für das EU-Recht oder, weil die Informationspflichten bei der Ersterfassung bereits durch Zeitablauf erledigt waren, gar nicht erfasst. Daher sind hier weitere Ausführungen entbehrlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

§ 2
Regionaler Durchschnitt

§ 3a
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 20
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 21
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 2a
Mindestfläche für den Bezug von Direktzahlungen

§ 4
Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle

Abschnitt 9
Milch-Sonderprogramm

§ 28
Verspätete Antragstellung

§ 28a
Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt und Zielsetzung

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1180: Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung


 
 
 


Drucksache 84/1/10

... Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b (§ 7 Absatz 2 Nummer 2 InVeKoSV), Nummer 22 Buchstabe b (§ 30 Absatz 1a InVeKoSV)



Drucksache 809/07 (Beschluss)

... 1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb InVeKoSV)



Drucksache 71/1/07

... 3. Zu Artikel 2 Nr. 5 (§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 InVeKoSV)



Drucksache 71/07 (Beschluss)

... 3. Zu Artikel 2 Nr. 5 (§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 InVeKoSV )



Drucksache 809/1/07

... 1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb InVeKoSV)



Drucksache 936/07

... In Abs. 1 Nr. 3 wird für die Angebote im Rahmen des Übertragungsstellenverfahrens zusätzlich die Angabe der Betriebsnummer im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsame Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung – InVeKoSV) vom 03.12.2004 in ihrer jeweils geltenden Fassung aufgenommen. Danach handelt es sich bei der Betriebsnummer um "



Drucksache 842/05

... Die Aufhebung des § 2a ist erforderlich, nachdem im Verwaltungsausschuss Direktzahlungen am 09.11.2005 die Aufnahme einer Legaldefinition der landwirtschaftlichen Parzelle in die Verordnung (EG) Nr. 796/2004 verabschiedet worden ist. Mit der Aufhebung der Vorschrift sowie der Änderung in § 3 Nr. 2 wird nicht ausgeschlossen, dass die Länder z.B. bei Maßnahmen des ländlichen Raums eine Parzellenbildung auf der Basis von spezifisch geförderten Teilflächen bzw. Kulturarten vornehmen; § 7 Abs. 2 InVeKoSV ermöglicht es den Ländern, im Antragsverfahren spezifische flächen- bzw. nutzungsrelevante Informationen von den Antragstellern im Sammelantrag abzufragen, und zwar nicht auf landwirtschaftliche Parzellen, sondern auf „landwirtschaftliche Flächen“ bezogen, d.h. erforderlichenfalls auch für Teilflächen bzw. bestimmte Kulturarten.



Drucksache 729/4/04

... Die vorgesehene Regelung in § 33 InVeKoSV ist auf Grund der Formulierung schwierig nachzuvollziehen und kann unter Umständen zu missverständlichen Auslegungen führen, in welchem Umfang die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer verlagert werden soll. Die derzeit vorgesehene Regelung könnte dahingehend verstanden werden, dass von dieser Vorschrift nicht nur die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfasst werden soll, die auf der Durchführung der InVeKoSV beruhen, sondern darüber hinaus noch weitere Zuständigkeitsverlagerungen für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen beinhaltet. Der Antrag dient daher der Klarstellung.



Drucksache 729/2/04

... Zu Artikel 1 (§ 12 Satz 2 InVeKoSV)



Drucksache 729/3/04

... Zu Artikel 1 (§ 11 Abs. 1 Satz 2 InVeKoSV)



Drucksache 729/1/04

... 2. Zu Artikel 1 (§ 5 Abs. 2 InVeKoSV)



Drucksache 729/5/04

... Zu Artikel 1 (§ 3 InVeKoSV)



Drucksache 729/6/04

... Zu Artikel 1 (§ 31 Abs. 3 InVeKoSV)



Drucksache 266/17 PDF-Dokument



Drucksache 630/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.