[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

629 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Immobilien"


⇒ Schnellwahl ⇒

0544/20
0455/20B
0343/20
0009/20
0455/1/20
0050/20
0163/1/20
0111/1/20
0074/20
0111/20B
0087/20
0188/20
0021/20
0325/20
0521/19
0434/19
0598/19
0352/19B
0100/19B
0520/1/19
0520/19
0471/19
0121/19
0004/19B
0355/2/19
0519/19
0355/1/19
0469/19
0327/19
0584/19B
0469/19B
0354/1/19
0004/1/19
0354/19B
0094/19
0641/19
0094/19B
0584/19
0352/1/19
0520/19B
0398/19
0355/19B
0372/18B
0093/18B
0431/1/18
0402/18
0093/1/18
0075/18B
0470/18B
0112/1/18
0300/18
0075/18
0127/1/18
0470/1/18
0152/18
0563/18B
0208/18
0069/1/18
0127/18B
0173/18
0402/18B
0103/18
0112/18B
0075/1/18
0045/17
0557/1/17
0182/17B
0557/3/17
0627/17
0049/17
0089/17B
0074/17B
0557/2/17
0670/17
0135/17
0049/17B
0533/17
0622/17
0588/1/17
0365/17
0182/1/17
0290/1/17
0557/4/17
0184/17
0074/1/17
0610/17
0290/17
0290/17B
0610/17B
0588/17B
0089/1/17
0347/17
0232/17B
0577/17
0557/17B
0392/2/16
0119/16B
0084/16B
0490/1/16
0529/16
0813/16B
0320/16
0806/1/16
0084/1/16
0780/1/16
0532/16
0586/1/16
0496/16
0119/1/16
0759/16
0327/16
0123/16B
0815/16B
0113/1/16
0816/16B
0123/1/16
0586/16
0449/16
0018/16
0113/16
0806/16B
0435/16
0311/16
0113/16B
0437/1/16
0496/16B
0490/16
0137/16
0164/16
0496/1/16
0813/1/16
0310/16
0201/16
0578/16
0586/16B
0617/15B
0230/15
0537/15B
0516/15B
0566/15
0516/1/15
0509/15
0063/15
0235/15
0617/1/15
0046/15
0359/15B
0359/1/15
0583/14
0638/14B
0100/14B
0638/1/14
0430/14B
0430/1/14
0041/14
0100/1/14
0041/14B
0255/14
0249/14
0400/14B
0447/14B
0041/1/14
0400/1/14
0608/14
0447/1/14
0447/14
0207/13
0459/13
0470/13
0113/13
0113/1/13
0029/13
0677/13
0633/13
0176/13B
0524/13
0717/13
0183/13
0334/3/13
0334/13B
0161/1/13
0742/1/13
0089/13B
0742/13B
0398/1/13
0141/13
0176/13
0072/1/13
0742/13
0161/13
0060/13
0612/13
0334/1/13
0240/1/13
0376/13
0471/13
0089/1/13
0072/13B
0048/13
0240/13B
0484/13
0112/13
0092/12
0474/1/12
0794/1/12
0467/1/12
0363/12
0472/12
0092/3/12
0550/12
0459/12B
0089/12B
0791/1/12
0791/12B
0478/12
0619/12
0089/1/12
0817/12B
0092/1/12
0575/12
0467/12B
0434/12
0227/12
0313/12
0614/12
0302/1/12
0395/12
0654/12
0546/12B
0450/1/12
0450/12B
0227/1/12
0467/12
0794/12B
0227/12B
0517/12
0672/1/12
0474/12B
0684/12
0387/12
0817/1/12
0338/12
0134/12
0546/1/12
0459/1/12
0672/12B
0474/12
0632/1/12
0619/12B
0040/11
0307/11
0257/11
0357/11
0157/11
0528/11
0101/11
0733/11B
0181/11B
0750/11
0150/11B
0067/11
0533/11B
0117/11
0142/11
0521/11
0038/11
0336/11
0150/1/11
0833/11
0259/11
0784/11
0831/11
0533/11
0181/11
0733/1/11
0590/11
0733/11
0181/1/11
0190/11
0349/11
0317/11
0584/10B
0553/10B
0553/10
0738/10
0590/10
0850/10B
0025/10
0534/1/10
0739/10
0778/10
0732/10
0698/10
0843/10
0319/10
0861/10
0850/10
0155/10
0534/10B
0313/10
0125/10
0001/10
0257/10
0584/1/10
0781/10
0018/10
0171/10B
0511/10
0850/1/10
0014/09
0441/09
0252/09
0228/09
0877/09
0066/09
0538/09
0603/09B
0192/09
0567/2/09
0049/09
0296/09
0740/09
0739/09
0003/09
0648/09
0049/1/09
0627/09
0296/1/09
0171/09
0007/09
0780/09
0049/09B
0603/1/09
0738/09
0277/09
0002/09
0296/09B
0292/08B
0389/08
0438/08B
0035/1/08
0004/08B
0848/08B
0692/08
0315/08B
0096/08B
0635/08
0292/1/08
0152/08
0765/08
0345/08
0304/08B
0703/08
0004/08
0631/08
0113/08
0004/1/08
0848/1/08
0334/08
0168/08
0239/08
0716/08
0152/1/08
0535/08B
0035/08
0315/08
0152/08B
0096/1/08
0449/08
0304/08
0535/1/08
0239/1/08
0930/08
0605/08
0544/08
0747/08
0035/08B
0017/08
0745/08
0343/08K
0239/08B
0479/08
0649/08
0005/08
0438/08
0088/08
0444/08
0555/2/07
0545/1/07
0695/07
0567/07
0544/07B
0420/1/07
0405/07
0116/07
0720/07J
0005/07
0220/07B
0220/1/07
0191/07
0678/07
0545/07B
0828/07
0557/07
0865/07
0420/07B
0863/07
0555/07B
0309/2/07
0150/07B
0228/07
0150/07
0191/07B
0874/07
0720/07C
0763/07
0282/07
0748/07
0597/07
0600/07
0309/07B
0107/1/07
0568/07
0420/07
0233/07
0544/6/07
0390/06
0433/06
0779/06
0254/06
0031/06
0778/06
0866/06
0549/06
0865/06
0258/06
0779/1/06
0696/1/06
0261/06
0509/06
0081/06
0532/06B
0030/06
0141/06
0696/06B
0153/06
0231/06
0303/06
0329/1/06
0618/05B
0618/1/05
0174/1/05
0105/05
0238/05
0518/05
0397/05
0321/1/05
0544/05
0045/05B
0872/05
0084/05
0002/05
0163/1/05
0595/05B
0045/05
0188/05
0744/1/05
0940/05
0572/05
0744/05B
0014/1/05
0615/05
0002/05B
0014/05
0104/05
0002/1/05
0744/05
0321/05B
0595/1/05
0321/05
0174/05B
0014/05B
0174/05
0839/04B
0666/04B
0803/04
0361/04
0983/04
0610/04
0622/04
0666/5/04
0839/04
0821/04
0666/04
0920/04
0441/04
0888/04
0120/1/03
0120/03B
Drucksache 806/16 (Beschluss)

... Industriebrachen oder andere Brachflächen zur Mobilisierung für Bauzwecke gibt es auf den Inseln nicht. Die besondere touristische Attraktivität und niedrige Kapitalmarktzinsen begünstigen die Immobilienspekulation in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen zulasten der ortsansässigen Wohnbevölkerung in immer größerem Ausmaß.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

5. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 17b - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 435/16

... Bei der Zuordnung des Umstellungsaufwandes zu Bürgerinnen und Bürgern und zur Wirtschaft hat sich das Ressort an der bundesweiten Eigentümerstruktur aller Immobilien orientiert, da davon auszugehen ist, dass die auszutauschenden Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte den Eigentümern der Immobile gehören, in der sie installiert sind. Etwa 81 % aller Immobilien befinden sich in Privateigentum, das entweder selbst bewohnt oder vermietet wird. Die restlichen 19 % befinden sich im Eigentum kommerzieller Vermieter (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) und sind somit der Wirtschaft zuzurechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 311/16

... Absolute Verbote und mengenmäßige Beschränkungen einer Tätigkeit sind in der Regel das letzte Mittel. Sie sollten generell nur dann angewandt werden, wenn ein legitimes, im Allgemeininteresse liegendes Ziel mit weniger einschneidenden Anforderungen nicht erreicht werden kann. Beispielsweise ist ein Verbot der kurzfristigen Vermietung von Wohnraum im Allgemeinen nur schwerlich zu rechtfertigen, da diese kurzfristige Nutzung durch Vermietung beispielsweise auch auf eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr beschränkt werden kann. Dadurch könnten Bürger die von ihnen angemieteten Immobilien von Zeit zu Zeit teilen, ohne dass das Objekt dem Markt für langfristige Vermietungen entzogen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 113/16 (Beschluss)

... Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 - neu - ImmVermV

2. Zu Artikel 2 Pfandleiherverordnung

'Artikel 2 Änderung der Pfandleiherverordnung


 
 
 


Drucksache 437/1/16

... Der ursprüngliche Zweck der gesetzlichen Regelung bestand aber in der Hinzurechnung von Mieten für gewerbliche Immobilien für Produktion, Handel und Dienstleistungsangebote. Die sinnwidrige Anwendung auch auf Reiseveranstalter führt zudem zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil im international heiß umkämpften Reisemarkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/16




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2a Satz 1 EGovG

2. Zu Artikel 2 und 3 § 147 AO, EG AO Die Artikel 2 und 3 sind zu streichen.

Zur Streichung von Artikel 2

Zur Streichung von Artikel 3

3. Zu Artikel 4 § 40a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

... weiter wie Regierungsentwurf

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

4. Zu Artikel 5 UStG-DV

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 496/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 34c Absatz 5 Nummer 1 Satz 2 GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 sowie Absatz 3 Satz 1 und 2 GewO Artikel 2 Absatz 1 und 2 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe bb

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 GewO

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 137/16

... Immobilien nehmen im Vermögen von Paaren eine Sonderstellung ein. Eine Möglichkeit wäre gewesen, sie dem Recht des Belegenheitsstaats zu unterwerfen (lex rei sitae), womit eine Rechtsspaltung in Kauf genommen würde. Diese Lösung kann jedoch gewisse Komplikationen, insbesondere bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung, nach sich ziehen, da sie zu einer wenig wünschenswerten Spaltung des Güterstandes und zur Anwendung unterschiedlicher Sachrechte auf die verschiedenen Vermögenswerte, aus denen sich das Vermögen des Paares zusammensetzt, führen würde (während für das Passivvermögen Einheitsrecht gelten würde). In der Verordnung ist daher vorgesehen, dass das auf den Güterstand der eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht unabhängig davon, ob es von den Partnern gewählt oder mangels Rechtswahl nach Maßgabe anderer Bestimmungen festgelegt wurde, für das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Paares unabhängig vom Belegenheitsort gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund

1.2. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1. Auswirkungen auf den Haushalt

4.2. Vereinfachung

4.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 3

5.2. Kapitel II: Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 9

Artikel 10

5.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23 bis 25

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29

5.4. Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Zuständigkeit für Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften innerhalb der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 5
Zuständigkeit im Fall der Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Artikel 6
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 7
Gerichtsstand

Artikel 8
Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

Artikel 9
Alternative Zuständigkeit

Artikel 10
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 11
Notzuständigkeit (forum necessitatis)

Artikel 12
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 13
Beschränkung des Verfahrens

Artikel 14
Anrufung eines Gerichts

Artikel 15
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 16
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 17
Rechtshängigkeit

Artikel 18
Im Zusammenhang stehende Verfahren

Artikel 19
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 20
Universelle Anwendung

Artikel 21
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 22
Rechtswahl

Artikel 23
Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung

Artikel 24
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 25
Formgültigkeit einer Vereinbarung über den Güterstand einer eingetragenen Partnerschaft

Artikel 26
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 27
Reichweite des anzuwendenden Rechts

Artikel 28
Wirkungen gegenüber Dritten

Artikel 29
Anpassung dinglicher Rechte

Artikel 30
Eingriffsnormen

Artikel 31
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 32
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 33
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interlokale Kollisionsvorschriften

Artikel 34
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interpersonale Kollisionsvorschriften

Artikel 35
Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Artikel 36
Anerkennung

Artikel 37
Gründe für die Nichtanerkennung

Artikel 38
Grundrechte

Artikel 39
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 40
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 41
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Artikel 42
Vollstreckbarkeit

Artikel 43
Bestimmung des Wohnsitzes

Artikel 44
Örtlich zuständiges Gericht

Artikel 45
Verfahren

Artikel 46
Nichtvorlage der Bescheinigung

Artikel 47
Vollstreckbarerklärung

Artikel 48
Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 49
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 50
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 51
Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung

Artikel 52
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 53
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Artikel 54
Teilvollstreckbarkeit

Artikel 55
Prozesskostenhilfe

Artikel 56
Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Artikel 57
Keine Stempelabgaben oder Gebühren

Kapitel V
Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

Artikel 58
Annahme öffentlicher Urkunden

Artikel 59
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 60
Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 61
Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten

Artikel 62
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 63
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 64
Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren

Artikel 65
Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Angaben

Artikel 66
Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formulare nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60

Artikel 67
Ausschussverfahren

Artikel 68
Überprüfungsklausel

Artikel 69
Übergangsbestimmungen

Artikel 70
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 164/16

... 4. Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 (BGBl. I S. 130) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

§ 1
Zweck

§ 9
Beschäftigte

§ 13a
Anzeigepflicht

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz und Verordnungsermächtigung

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

1. Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

3. Zu Nummer 20

4. Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3642: Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalt

2.2 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die Folgekosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Verwaltung

2.2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

2.3 ,One in one out’-Regel


 
 
 


Drucksache 496/1/16

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 34c Absatz 2 Nummer 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 34c Absatz 2 Nummer 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 34c Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 34c Absatz 2a

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 34c Absatz 5 Nummer 1 Satz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 34c Absatz 5 Nummer 1 Satz 3

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 sowie Absatz 3 Satz 1 und 2 GewO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 161 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 GewO

10. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 813/1/16

... ); Honorar-Immobiliardarlehensberater, § 34i Absatz 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/1/16




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG ,

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 310/16

... g) die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stand oder steht und nach dem 31. Dezember 2013 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet und für die Entwicklung von Solaranlagen auf ihrer Internetseite veröffentlicht worden ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Grundsätze des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Ausbaupfad

§ 5
Ausbau im In- und Ausland

§ 6
Erfassung des Ausbaus

§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19
Zahlungsanspruch

§ 20
Marktprämie

§ 21
Einspeisevergütung

§ 21a
Sonstige Direktvermarktung

§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c
Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 22a
Prototypen

§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b
Anteilige Zahlung

§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26
Abschläge und Fälligkeit

§ 27
Aufrechnung

§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

§ 28
Ausschreibungsvolumen

§ 29
Bekanntmachung

§ 30
Anforderungen an Gebote

§ 30a
Ausschreibungsverfahren

§ 31
Sicherheiten

§ 32
Zuschlagsverfahren

§ 33
Ausschluss von Geboten

§ 34
Ausschluss von Bietern

§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a
Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36
Gebote für Windenergieenergieanlagen an Land

§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet

§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g
Besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 37
Gebote für Solaranlagen

§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen

§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen

§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen

§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen

§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39
Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39h
Besondere Zahlungsvoraussetzungen für Biomasseanlagen

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40
Wasserkraft

§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42
Biomasse

§ 43
Vergärung von Bioabfällen

§ 44
Vergärung von Gülle

§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45
Geothermie

§ 46
Windenergie an Land bis 2018

§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergieanlagen an Land bis 2018

§ 46b
Windenergie an Land ab 2019

§ 47
Windenergie auf See

§ 48
Solare Strahlungsenergie

§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen

§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land

§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen

§ 55
Pönalen

§ 55a
Erstattung von Sicherheiten

§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 61a
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage

§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht

§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung

§ 79
Herkunftsnachweise

§ 79a
Regionalnachweise

§ 80a
Kumulierungsverbot

§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten

§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 97
Erfahrungsbericht

§ 98
Monitoringbericht

§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergieauf-See-Gesetz - WindSeeG)

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4
Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5
Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6
Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7
Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan Für Festlegungen ab dem Jahr 2025 werden

§ 8
Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Voruntersuchung von Flächen

§ 9
Ziel der Voruntersuchung von Flächen

§ 10
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen

§ 11
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen

§ 12
Verfahren zur Voruntersuchung von Flächen

§ 13
Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14
Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

§ 15
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für voruntersuchte Flächen

§ 16
Gegenstand der Ausschreibungen

§ 17
Ausschreibungsvolumen

§ 18
Veränderung des Ausschreibungsvolumens

§ 19
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 20
Anforderungen an Gebote

§ 21
Sicherheit

§ 22
Höchstwert

§ 23
Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 24
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27
Ausschreibungsvolumen

§ 28
Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29
Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30
Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31
Anforderungen an Gebote

§ 32
Sicherheit

§ 33
Höchstwert

§ 34
Zuschlagsverfahren

§ 35
Flächenbezug des Zuschlags

§ 36
Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37
Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38
Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 39
Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 40
Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 41
Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 42
Ausübung des Eintrittsrechts

§ 43
Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms

§ 44
Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 45
Planfeststellung

§ 46
Verhältnis der Planfeststellung zu den Ausschreibungen

§ 47
Planfeststellungsverfahren

§ 48
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 49
Vorläufige Anordnung

§ 50
Einvernehmensregelung

§ 51
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 52
Veränderungssperre

§ 53
Sicherheitszonen

§ 54
Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 55
Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 56
Verantwortliche Personen

§ 57
Überwachung der Einrichtungen

§ 58
Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 59
Realisierungsfristen

§ 60
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 61
Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 62
Rückgabe von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 63
Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 64
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 65
Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 66
Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 67
Nutzung von Unterlagen

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Prototypen

§ 68
Feststellung eines Prototypen

§ 69
Zahlungsanspruch für Strom aus Prototypen

§ 70
Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 71
Verordnungsermächtigung

§ 72
Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 73
Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 74
Verwaltungsvollstreckung

§ 75
Bußgeldvorschriften

§ 76
Gebühren und Auslagen

§ 77
Übergangsbestimmung für Veränderungssperren

§ 78
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 79
Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Anlage
(zu § 58 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 6
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 17d
Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 9
Änderung der Biomasseverordnung

Artikel 10
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 13
Änderung der Herkunftsnachweisverordnung

§ 1a
Regionalnachweisregister

§ 2a
Mindestinhalt von Regionalnachweisen

§ 3
Grundsätze für Herkunftsnachweise

§ 4
Grundsätze für Regionalnachweise

§ 5
Übertragung der Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gebührenverordnung zur Herkunftsnachweisverordnung

Artikel 16
Änderung der Anlagenregisterverordnung

Artikel 17
Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung

Anlage
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis

Artikel 18
Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung

Artikel 19
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 20
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 21
Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Artikel 22
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 201/16

... wird angepasst, da der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BT-Drucksache



Drucksache 578/16

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/16




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 586/16 (Beschluss)

... Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (VersImmoDarlSachkV)



Drucksache 617/15 (Beschluss)

... 1. Finanzdienstleistungen spielen eine zentrale Rolle im Leben aller Bürgerinnen und Bürger der EU. Private Altersvorsorge oder Immobilienfinanzierungen sind langfristige Entscheidungen, zudem sollen Versicherungen oft unerwartete Schadensfälle oder besondere Risiken absichern. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen oder Verbraucherverträgen im Finanzdienstleistungssektor benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher daher nicht nur ausreichende Informationen, sondern Vertrauen, dass die Leistungen im Schadensfall erbracht werden. Die Gewährleistung eines wirksamen Verbraucherschutzes muss daher einer der zentralen Grundsätze sein, auf dem ein grenzüberschreitender Finanzdienstleistungsmarkt aufbaut. Der Bundesrat begrüßt daher die Einleitung eines Konsultationsverfahrens zur Schaffung eines europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen für Privatkunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 230/15

... (3) Die für die Ausübung des Aneignungsrechts zuständige Stelle übt das Aneignungsrecht durch Erklärung gegenüber dem nach Absatz 2 örtlich zuständigen Nachlassgericht aus. Durch die Erklärung legt sie fest, ob und in welchem Umfang sie in Bezug auf das in Deutschland belegene Vermögen von dem Aneignungsrecht Gebrauch macht. Die Erklärung ist zu unterschreiben und mit Siegel oder Stempel zu versehen. Zuständig für die Erklärung ist die Stelle, die das Land bestimmt, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, im Übrigen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/15




Gesetz

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Bürgerliche Streitigkeiten

§ 2
Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 3
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 3
Zuständigkeit

§ 4
Antragstellung

§ 5
Verfahren

§ 6
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 7
Entscheidung

§ 8
Vollstreckungsklausel

§ 9
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 10
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde

§ 11
Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 12
Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

§ 13
Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 14
Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte

§ 15
Prüfung der Beschränkung

§ 16
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 17
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 18
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 19
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 20
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21
Verfahren

§ 22
Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5
Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz

§ 23
Vollstreckungsabwehrklage

§ 24
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat

§ 25
Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist

§ 26
Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

Unterabschnitt 6
Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren

§ 27
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 28
Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 29
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 30
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4
Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht

§ 31
Entgegennahme von Erklärungen

§ 32
Aneignungsrecht

Abschnitt 5
Europäisches Nachlasszeugnis

§ 33
Anwendungsbereich

§ 34
Örtliche und sachliche Zuständigkeit

§ 35
Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 36
Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

§ 37
Beteiligte

§ 38
Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses

§ 39
Art der Entscheidung

§ 40
Bekanntgabe der Entscheidung

§ 41
Wirksamwerden

§ 42
Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses

§ 43
Beschwerde

§ 44
Rechtsbeschwerde

Abschnitt 6
Authentizität von Urkunden

§ 45
Aussetzung des inländischen Verfahrens

§ 46
Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde

Abschnitt 7
Zuständigkeit i n sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 47
Sonstige örtliche Zuständigkeit

Artikel 2
Änderung des Konsulargesetzes

Artikel 3
Änderung der Auslandskostenverordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 16
Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis.

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 8
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 9
Änderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 343
Örtliche Zuständigkeit

§ 352
Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit

§ 352a
Gemeinschaftlicher Erbschein

§ 352b
Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers

§ 352c
Gegenständlich beschränkter Erbschein

§ 352d
Öffentliche Aufforderung

§ 352e
Entscheidung über Erbscheinsanträge

§ 354
Sonstige Zeugnisse

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

§ 40
Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis.

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 25
Rechtsnachfolge von Todes wegen

Artikel 26
Form von Verfügungen von Todes wegen

Artikel 16
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 2363
Herausgabeanspruch des Nacherben und des Testamentsvollstreckers

§ 2368
Testamentsvollstreckerzeugnis

Artikel 17
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 18
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Höfeordnung

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 21
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 537/15 (Beschluss)

... Gemäß § 2 Absatz 6 ZKG-E sind maßgebliche Zahlungskontendienste diejenigen mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste, die in der jeweils aktuellen - von der BaFin veröffentlichten - Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste enthalten sind. Hier erscheint es sachgerecht, Regelbeispiele für die "mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste" aufzuführen, um einen ausreichenden Konkretisierungsgrad zu gewährleisten. Insbesondere sollten "eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten" und "geduldete Überziehungen" als Regelbeispiele aufgeführt werden. Dies würde in Ergänzung der Vorschrift des § 675a Absatz 4 BGB-E, wie sie im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BR-Drucksache 359/15) vorgesehen ist, einen ausreichenden Verbraucherschutz in Bezug auf Überziehungsmöglichkeiten gewährleisten. Durch eine derartige Konkretisierung würde ein hoher Grad an Transparenz für den Verbraucher geschaffen. Insbesondere würden dem Verbraucher gemäß §§ 5 ff. ZKG-E Entgeltinformationen vor Vertragsschluss - namentlich auf der gemäß § 16 ZKG-E vorgesehenen Vergleichswebsite - zur Verfügung stehen.



Drucksache 516/15 (Beschluss)

... 2. Der soziale Wohnungsbau ist eine der drängenden aktuellen Fragestellungen, auch im politischen Zusammenhang mit der großen Anzahl von Deutschland erreichenden Flüchtlingen. Entsprechend der Vereinbarung zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 24. September 2015 sollen Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch den Bund unterstützt werden. So wird der Bund über Konversionsliegenschaften hinausgehend den Kommunen und kommunalen Gesellschaften weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. In den anstehenden Beratungen des Bundeshaushalts 2016 sollte daher der Haushaltsvermerk in Kapitel 60 04 Titel 121 01 unter Nummer 60.3 angepasst werden.



Drucksache 566/15

... "§ 100a Grunderwerbsteuer bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/15




‚Artikel 6 Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagesetzbuchs

§ 100a
Grunderwerbsteuer bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens

§ 357
Übergangsvorschrift zu § 100a


 
 
 


Drucksache 516/1/15

... 2. Der soziale Wohnungsbau ist eine der drängenden aktuellen Fragestellungen, auch im politischen Zusammenhang mit der großen Anzahl von Deutschland erreichenden Flüchtlingen. Entsprechend der Vereinbarung zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 24. September 2015 sollen Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch den Bund unterstützt werden. So wird der Bund über Konversionsliegenschaften hinausgehend, den Kommunen und kommunalen Gesellschaften weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. In den anstehenden Beratungen des Bundeshaushalts 2016 sollte daher der Haushaltsvermerk in Kapitel 6004 Titel 12101 unter Nummer 60.3 angepasst werden.



Drucksache 509/15

... 21. Beispiele dafür sind die Reformen der Leistungen von Angehörigen juristischer Berufe, Buchprüfern, Steuerberatern, Immobilienmaklern und Physiotherapeuten sowie anderer innovativerer Leistungen. Siehe Athanassiou E. et al, ebenda, von der Europäischen Kommission 2014 in Auftrag gegebene Studie (noch unveröffentlicht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 63/15

... Außerdem wurden bei der Harmonisierung der für die Transparenz und Integrität der Wertpapiermärkte notwendigen Vorschriften zwar beträchtliche Fortschritte erzielt, doch sind die Anlegerrechte an Wertpapieren in den Gesetzen der Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedlich geregelt. Infolgedessen können Anleger schwer einschätzen, mit welchem Risiko ihre Investitionen in verschiedenen Mitgliedstaaten verbunden sind. Diese Problematik wird schon seit dem zweiten Giovannini-Bericht von 2003, d.h. schon seit über zehn Jahren diskutiert. Sie ist jedoch komplex, da sie nicht nur das Immobilien-, Vertrags-, Gesellschaftsund Insolvenzrecht, sondern darüber hinaus auch das Wertpapierrecht und die Kollisionsnormen berührt. Gegner halten eine Harmonisierung auf EU-Ebene und eine EU-einheitliche Wertpapierdefinition für überflüssig. Der für Mitte 2015 geplante Start von Target 2 Securities - so die Argumentation - werde dazu führen, dass die mit der rechtsraumübergreifenden Übertragung und Verwahrung von Wertpapieren verbundenen rechtlichen und operationellen Risiken entfallen, die Kosten sinken und die grenzübergreifenden Investitionen möglicherweise zunehmen. Angesichts dieser Sachlage wären Stellungnahmen dazu willkommen, ob gezielte Änderungen an den Vorschriften über Eigentumsrechte an Wertpapieren, die wesentlich zu integrierteren Kapitalmärkten in der EU beitragen könnten, durchführbar und wünschenswert wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 235/15

... (9) Die Bundesregierung hat die Ausgaben für Bildung und Forschung erhöht, doch der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am BIP liegt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt und die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung werden möglicherweise hinter dem nationalen Ziel von 10 % des BIP bis 2015 zurückbleiben. Deutschland beabsichtigt, die öffentlichen Investitionen bis 2018 aufzustocken und dabei unter anderem zusätzliche 10 Mrd. EUR für die Infrastruktur sowie zusätzliche 5 Mrd. EUR zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese positiven Schritte scheinen allerdings unzureichend, um den Gesamtinvestitionsstau aufzulösen. Die Nutzung seines haushaltspolitischen Spielraums würde Deutschland in die Lage versetzen, in das künftige Wachstumspotenzial seiner Wirtschaft zu investieren und den öffentlichen Investitionsstau, der bei der Infrastruktur und auf kommunaler Ebene besonders augenfällig ist, anzugehen. Bei der Verbesserung der Effizienz des Steuersystems hat Deutschland keine Fortschritte erzielt. Alles in allem scheinen die Möglichkeiten für eine Verlagerung der Steuerlast auf wachstumsfreundlichere Einnahmequellen noch nicht ausgeschöpft. Die Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern sind nach wie vor vergleichsweise niedrig (0,5 % des BIP im Jahr 2012 gegenüber 1,5 % in der EU-28), und die Immobilienbewertung ist veraltet, da sie sich in den alten Bundesländern auf den Marktwert von 1963/64 und in den neuen Bundesländern auf den Marktwert von 1935 stützt. Eine Reform der kommunalen Grundsteuer wurde zwar im Koalitionsvertrag vorgesehen und in den nationalen Reformprogrammen 2014 und 2015 angekündigt, konkrete Maßnahmen wurden bislang aber nicht getroffen. Statt sich stärker auf die weniger verzerrenden periodischen Immobiliensteuern zu stützen, hielt der Trend zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer an. Die kommunale Gewerbesteuer ist nicht überprüft worden. Durch die Einbeziehung ertragsunabhängiger Komponenten in die Steuerbemessungsgrundlage entstehen Effizienzverluste. Der steuerliche Verwaltungsaufwand für Unternehmen und die Kosten der Steuererhebung sind in Deutschland nach wie vor vergleichsweise hoch, während die elektronische Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung weniger genutzt wird als im EU-Durchschnitt. Die laufende Überprüfung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bietet die Gelegenheit, den Rahmen für eine nachhaltige Fiskalpolitik zu stärken und insbesondere auch angemessene öffentliche Investitionen auf allen staatlichen Ebenen sicherzustellen. Die Überprüfung bietet auch Gelegenheit, die Verteilung der Einnahmen- und Ausgabenkompetenzen sowie die Effizienz des Länderfinanzausgleichs und der Steuerverwaltung zu verbessern.



Drucksache 617/1/15

... 1. Finanzdienstleistungen spielen eine zentrale Rolle im Leben aller Bürgerinnen und Bürger der EU. Private Altersvorsorge oder Immobilienfinanzierungen sind langfristige Entscheidungen, zudem sollen Versicherungen oft unerwartete Schadensfälle oder besondere Risiken absichern. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen oder Verbraucherverträgen im Finanzdienstleistungssektor benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher daher nicht nur ausreichende Informationen, sondern Vertrauen, dass die Leistungen im Schadensfall erbracht werden. Die Gewährleistung eines wirksamen Verbraucherschutzes muss daher einer der zentralen Grundsätze sein, auf dem ein grenzüberschreitender Finanzdienstleistungsmarkt aufbaut. Der Bundesrat begrüßt daher die Einleitung eines Konsultationsverfahrens zur Schaffung eines europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen für Privatkunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 46/15

... 3. Veränderungen der Höhe oder der Volatilität der Marktpreise von Immobilien (Immobilienrisiko),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 359/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

25. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 -neuGewO

26. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

27. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

28. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

29. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

30. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

31. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

32. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

33. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

34. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 359/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

Zur Folgeänderung:

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 502 Absatz 4 - neu - BGB , Artikel 2 Nummer 1 § ..... Absatz 1a - neu - BGBEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 503 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

17. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 22

19. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

30. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

32. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 - neu - GewO

33. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

34. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

35. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

36. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

37. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

38. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

39. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

40. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

41. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

42. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 583/14

... - Polen leitete eine ehrgeizige Reform für einen vereinfachten Zugang zu reglementierten Berufen ein. In der ersten Etappe der Reform wurde 2013 der Zugang zu 50 Berufen - betroffen waren unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler und Taxifahrer - liberalisiert. Im April 2014 nahm das polnische Parlament Beschlüsse bezüglich weiterer 91 Berufe an, und für Anfang 2015 ist eine Deregulierung weiterer 101 Berufe geplant.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 638/14 (Beschluss)

... es unterliegen und deren Haupttätigkeit nicht darin besteht, einen oder mehrere AIF zu verwalten. Investitionen der Genossenschaft in Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien sowie sonstige Finanzinvestitionen stellen keine Verwaltung eines AIF dar, sofern sie der Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks der Genossenschaft und nicht überwiegend der Erzielung einer Rendite auf die Einlagen dienen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

11. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 3 VermAnlG

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

14. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

15. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 15 VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

18. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

20. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

21. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

22. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

23. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

25. Zu Artikel 10 allgemein Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

26. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

27. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

28. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

29. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 100/14 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat verweist im Übrigen auf seinen Beschluss vom 14. Februar 2014, mit dem er den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beim Bundestag eingebracht hat (BR-Drs. 41/14(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 638/1/14

... es unterliegen und deren Haupttätigkeit nicht darin besteht, einen oder mehrere AIF zu verwalten. Investitionen der Genossenschaft in Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien sowie sonstige Finanzinvestitionen stellen keine Verwaltung eines AIF dar, sofern sie der Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks der Genossenschaft und nicht überwiegend der Erzielung einer Rendite auf die Einlagen dienen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG

§ 5a
Laufzeit von Vermögensanlagen

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG

27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB

36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 430/14 (Beschluss)

... Versicherungsunternehmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Unternehmensfinanzierung über direkte und indirekte Investitionen, unter anderem in Unternehmensanleihen, Immobilienfonds, Schuldscheindarlehen, Aktien oder Verbriefungen. In § 215 VAG wird die Möglichkeit der Anlage von Versicherungsunternehmen in bestimmte Fonds, z.B. Private-Equity-Fonds oder geschlossene Immobilienfonds, nicht aufgeführt. Dies kann zur Folge haben, dass Versicherungen in diese Anlagen, von denen auch innovative und junge Unternehmen profitieren, nicht investieren. Die so genannte "Öffnungsklausel", innerhalb derer solche Anlagen begrenzt gehalten werden könnten, löst das Problem nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 3 VAG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 4 VAG

6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VAG

7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 § 161 VAG

9. Zu Artikel 1 § 215 VAG

10. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu a

Zu b

11. Zu Artikel 1 § 311 VAG

12. Zu Artikel 1 § 331 VAG


 
 
 


Drucksache 430/1/14

... Versicherungsunternehmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Unternehmensfinanzierung über direkte und indirekte Investitionen, unter anderem in Unternehmensanleihen, Immobilienfonds, Schuldscheindarlehen, Aktien oder Verbriefungen. In § 215 VAG wird die Möglichkeit der Anlage von Versicherungsunternehmen in bestimmte Fonds, z.B. Private-Equity-Fonds oder geschlossene Immobilienfonds, nicht aufgeführt. Dies kann zur Folge haben, dass Versicherungen in diese Anlagen, von denen auch innovative und junge Unternehmen profitieren, nicht investieren. Die so genannte "Öffnungsklausel", innerhalb derer solche Anlagen begrenzt gehalten werden könnten, löst das Problem nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 3 VAG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 4 VAG

7. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VAG

8. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 VAG

9. Zu Artikel 1 § 51 Satz 2 VAG

10. Zu Artikel 1 § 161 VAG

11. Zu Artikel 1 § 215 VAG

12. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu a

Zu b

13. Zu Artikel 1 § 235 VAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 § 311 VAG

15. Zu Artikel 1 § 331 VAG


 
 
 


Drucksache 41/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben



Drucksache 100/1/14

... 7. Der Bundesrat verweist im Übrigen auf seinen Beschluss vom 14. Februar 2014, mit dem er den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beim Bundestag eingebracht hat (BR-Drs. 41/14(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 41/14 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben



Drucksache 255/14

... - weitere Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, den auf dem demografischen Wandel beruhenden Problemen im Immobilienbereich, wie Leerstand und Verfall insbesondere im ländlichen Raum entgegen zu wirken.



Drucksache 249/14

... (11) Bei der Verbesserung der Effizienz und Wachstumsfreundlichkeit des Steuersystems und der Senkung der hohen steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit waren Deutschlands Fortschritte insgesamt begrenzt. Zur Verlagerung der Steuerlast auf wachstumsfreundlichere Einnahmequellen sind keine wesentlichen Maßnahmen vorgesehen. Die Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes (von derzeit 7 %) könnte eingeschränkt und die allgemeine MwSt-Bemessungsgrundlage verbreitert werden. Angesichts der recht niedrigen Einnahmen aus periodischen Immobilienabgaben besteht Spielraum für Erhöhungen, und die Steuerlast ließe sich gerechter verteilen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu bewertet würde. Die Investitionsbedingungen in Deutschland könnten durch eine Reformierung der Gewerbesteuer verbessert werden, indem der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Steuererhebung und die bestehende Tendenz zur Fremdfinanzierung in der Unternehmensbesteuerung verringert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/14




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014


 
 
 


Drucksache 400/14 (Beschluss)

... Aufrechterhaltung des Status quo. Durch die Errichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Einheitliche Liegenschaftsmanagement (ELM) soll keine Änderung der bisherigen Rechtslage erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 4 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 15 - neu - BetrSichV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3a - neu - BetrSichV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2 BetrSichV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 BetrSichV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 BetrSichV

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3, Satz 4, Satz 5 - neu - BetrSichV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Satz 1 und Satz 2 - neu - BetrSichV

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

14. Zu Artikel 1 § 10 Überschrift BetrSichV

§ 10
Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 10a - neu - BetrSichV

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 und Satz 3a - neu - BetrSichV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 BetrSichV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 BetrSichV

19. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 7 - neu - BetrSichV

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 5.2 Buchstabe b, Nummer 5.3 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 4.1 Satz 3 Buchstabe b, Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe c, Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2, Nummer 5.2 Buchstabe b BetrSichV

21. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BetrSichV

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 BetrSichV

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BetrSichV

24. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2, Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.4 BetrSichV

25. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 01 - neu - und 01a - neu -BetrSichV

26. Zu Artikel 1 § 18 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 Absatz 7 BetrSichV

27. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

28. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BetrSichV

29. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

30. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 BetrSichV

31. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

32. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

33. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

34. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

35. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV

36. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2 BetrSichV

37. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 01 - neu - BetrSichV

38. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BetrSichV

39. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1b - neu - BetrSichV

40. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1 BetrSichV

41. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1a - neu - BetrSichV

42. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 2a - neu - BetrSichV

43. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 4a - neu - BetrSichV

44. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.5 Buchstabe d BetrSichV

45. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.6 Satz 3 BetrSichV

46. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 2.5 Buchstabe a BetrSichV

47. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 3.2.1 BetrSichV

48. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV

49. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 2 BetrSichV

50. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 3 BetrSichV

51. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 4 Buchstabe g - neu - und Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 und Nummer 5.2 Buchstabe a BetrSichV

52. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.2 Satz 2 BetrSichV

53. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.4 BetrSichV

54. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.6 - neu - BetrSichV

55. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 1 Nummer 2 Satz 1 BetrSichV

56. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 2a - neu - BetrSichV

57. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 1 Satz 4, Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 5 BetrSichV

58. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

59. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV

60. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

61. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b BetrSichV

62. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu - BetrSichV

63. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.1 Satz 2 BetrSichV

64. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 und 4 BetrSichV

65. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Satz 2, Nummer 4.2, Nummer 5.2 Satz 1 BetrSichV

66. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3,

67. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe e - neu BetrSichV

68. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe c BetrSichV

70. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 2 BetrSichV

71. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.2 Satz 2 BetrSichV

72. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

73. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.1 Satz 1 BetrSichV

74. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.17.7 BetrSichV

75. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.30.1 Satz 1 BetrSichV

76. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.34 - neu - BetrSichV

77. Zu Artikel 1 Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3 Tabellen 1 und 2, Abschnitt 2 Nummer 4 Tabelle 1 Abschnitt 3 Nummer 3 Tabelle 1 BetrSichV

78. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 GefStoffV

79. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

80. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - GefStoffV

81. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 22 Absatz 1 Nummern 18 und 19 GefStoffV

82. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 1 GefStoffV

83. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 3 Satz 1 GefStoffV

84. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV

85. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 3 Satz 2 - neu - GefStoffV

86. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.7 Satz 8a - neu - GefStoffV

87. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

88. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 2 GefStoffV

89. Zu Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 447/14 (Beschluss)

... Eine weitere Änderung betrifft die Frage des maßgeblichen Gebietes für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen. Nach der Rechtsprechung zu § 5 WiStrG 1954 in seiner geltenden Fassung kommt es für die Frage, ob ein geringes Angebot auf dem Wohnungsmarkt besteht, auf die Situation im gesamten Gebiet der Gemeinde an (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2005, Az. VIII ZR 44/ 04, NJW 2005, S. 2156 ff.). Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber, teils verstärkt durch eine steigende Attraktivität von Immobilien als Anlageobjekte, in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Die gegenwärtige Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum führt gerade in Städten mit einem aussegmentierten Wohnungsmarkt für die Wohnungsuchenden zu der unbefriedigenden Situation, dass sie in den von ihnen nachgefragten Stadtteilen keine oder nur eine sehr teure Wohnung finden, aber dennoch kein geringes Angebot im Sinne des § 5 WiStrG 1954 besteht, weil es in anderen Teilen der Gemeinde immer noch freie vergleichbare Wohnungen gibt. Um einer Aussegmentierung der Wohnungsmärkte Rechnung zu tragen, ermöglicht der Gesetzentwurf eine Teilgebietsbetrachtung. Der BGH stellt bereits nach geltendem Recht bei der Beantwortung der Frage, ob ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, auf den "Teilmarkt" ab, zu dem die Wohnung gehört, wobei sich der maßgebende Teilmarkt nach den in § 5 Absatz 2 Satz 2 WiStrG 1954 aufgeführten Merkmalen, die sich teilweise unmittelbar auf die Wohnung ("Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit"), teilweise auf das Umfeld ("Lage") beziehen, bestimmt (BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az. VIII ZR 56/ 04, NJW-RR 2006, S. 591 f.). Dies wird durch die Neufassung nunmehr dahin gehend konkretisiert, dass es hierfür nicht zwingend auf die Marktlage im gesamten Gemeindegebiet ankommt; ausreichend für die Annahme einer Wohnraummangellage ist es danach vielmehr, wenn in dem Teil der Gemeinde, in dem die Wohnung belegen ist, ein geringes Angebot an Wohnraum vorliegt. Um den regionalen Besonderheiten, aber auch dem aus Artikel 103 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 7 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556e Absatz 2 Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 Satz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 3 Satz 1 BGB

6. Zum Gesetzentwurf allgemein §§ 558 und 559 BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 WoVermG

8. Zu Artikel 3a - neu - § 5 Absatz 2 und § 22 WiStrG 1954

'Artikel 3a Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

§ 22
Übergangsregelung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 41/1/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -



Drucksache 400/1/14

... Aufrechterhaltung des Status quo. Durch die Errichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Einheitliche Liegenschaftsmanagement (ELM) soll keine Änderung der bisherigen Rechtslage erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/14




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 4 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 15 - neu - BetrSichV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3a - neu - BetrSichV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2 BetrSichV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 BetrSichV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 BetrSichV

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3, Satz 4, Satz 5 - neu - BetrSichV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Satz 1 und Satz 2 - neu - BetrSichV

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

14. Zu Artikel 1 § 10 Überschrift BetrSichV

§ 10
Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 10a - neu - BetrSichV

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 und Satz 3a - neu - BetrSichV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 BetrSichV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 BetrSichV

19. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 7 - neu - BetrSichV Dem Artikel 1 § 14 Absatz 5 ist folgender Satz anzufügen:

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 5.2 Buchstabe b, Nummer 5.3 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 4.1 Satz 3 Buchstabe b, Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe c, Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2, Nummer 5.2 Buchstabe b BetrSichV

21. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BetrSichV

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 BetrSichV

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BetrSichV

24. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2, Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.4 BetrSichV

25. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 01 - neu - und 01a - neu -BetrSichV

26. Zu Artikel 1 § 18 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 Absatz 7 BetrSichV

27. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

28. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BetrSichV

29. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

30. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 BetrSichV

31. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

32. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

33. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

34. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

35. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV

36. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2 BetrSichV

37. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 01 - neu - BetrSichV

38. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BetrSichV

39. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1b - neu - BetrSichV

40. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1 BetrSichV

41. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1a - neu - BetrSichV

42. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 2a - neu - BetrSichV

43. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 4a - neu - BetrSichV

44. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.5 Buchstabe d BetrSichV

45. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.6 Satz 3 BetrSichV

46. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 2.5 Buchstabe a BetrSichV

47. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 3.2.1 BetrSichV

48. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV

49. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 2 BetrSichV

50. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 3 BetrSichV

51. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 4 Buchstabe g - neu - und Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.3 Satz 1 und 5.2 Buchstabe a

52. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.2 Satz 2 BetrSichV

53. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.4 BetrSichV

54. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.6 - neu - BetrSichV

55. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 1 Nummer 2 Satz 1 BetrSichV

56. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 2a - neu - BetrSichV

57. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 1 Satz 4, Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 5 BetrSichV

58. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

59. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV

60. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

61. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b BetrSichV

62. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu BetrSichV

63. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu BetrSichV

64. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.1 Satz 2 BetrSichV

65. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 und 4 BetrSichV

66. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 BetrSichV

67. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 4 BetrSichV

68. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Satz 2, Nummer 4.2, Nummer 5.2 Satz 1 BetrSichV

69. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3, Nummer 4.1 Satz 1, Sätze 4 und 5 - neu -, Nummer 4.3, Nummer 5.1 Satz 1, Sätze 4 und 5 - neu -, Nummer 5.2 Satz 2, Nummer 5.3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6

70. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe e - neu BetrSichV

71. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 2 BetrSichV

72. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe c BetrSichV

73. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 2 BetrSichV

74. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.2 Satz 2 BetrSichV

75. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

76. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.1 Satz 1 BetrSichV

77. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.17.7 BetrSichV

78. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.30.1 Satz 1 BetrSichV

79. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.34 - neu - BetrSichV

80. Zu Artikel 1 Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3 Tabellen 1 und 2, Abschnitt 2 Nummer 4 Tabelle 1 Abschnitt 3 Nummer 3 Tabelle 1 BetrSichV

81. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 GefStoffV

82. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

83. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - GefStoffV

84. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 22 Absatz 1 Nummern 18 und 19 GefStoffV

85. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 1 GefStoffV

86. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 3 Satz 1 GefStoffV

87. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV

88. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 3 Satz 2 - neu - GefStoffV

89. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.7 Satz 8a - neu - GefStoffV

90. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

91. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 2 GefStoffV

92. Zu Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 608/14

... (7) Mit der Erstellung von Preisindizes für Wohnraum und insbesondere für selbstgenutztes Wohneigentum (WE-Indizes) wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung von Aussagekraft und Vergleichbarkeit von HVPI geleistet. Immobilienpreisindizes sind eine notwendige Grundlage für die Erstellung von WE-Indizes. Sie stellen darüber hinaus auch für sich genommen wichtige Indikatoren dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/14




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erstellung der harmonisierten Indizes

Artikel 4
Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes

Artikel 5
Datenanforderungen

Artikel 6
Periodizität

Artikel 7
Fristen, Austauschnormen und Revisionen

Artikel 8
Pilotstudien

Artikel 9
Qualitätssicherung

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang 1
Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95

Anhang
Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)


 
 
 


Drucksache 447/1/14

... Die energetische Qualität stellt jedoch immer mehr ein zusätzliches wichtiges Ausstattungsmerkmal einer Wohnung dar. Der Mietspiegel soll deshalb um geeignete Kriterien zur Beurteilung der Gebäudeenergieeffizienz ergänzt werden. Ein sogenannter "ökologischer Mietspiegel" kann für Vermieter Anreiz sein, ihre Immobilien entsprechend energetisch instandzusetzen bzw. zu modernisieren. Die existierenden Mietspiegel sollen deshalb so weiterentwickelt werden, dass sie auch die energetische Qualität von Gebäuden geeignet und transparent einbinden und darüber hinaus für Vermieter Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 555b Nummer 6, Nummer 7 und Nummer 8 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556d Absatz 2 Satz 7 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556e Absatz 2 Satz 1 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556f Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 2 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 556g Absatz 3 Satz 1 BGB

15. Zum Gesetzentwurf allgemein § 558 BGB

16. Zum Gesetzentwurf allgemein § 559 BGB

17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 WoVermG

18. Zu Artikel 3a - neu - 5 Absatz 2 und 22 WiStrG 1954

'Artikel 3a Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

§ 22
Übergangsregelung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zum Gesetzentwurf allgemein § 5 Absatz 2 WiStrG 1954

Hilfsempfehlung zu Ziffer 18


 
 
 


Drucksache 447/14

... (Quelle: BBSR (Hintergrundpapier "Aktuelle Mietenentwicklung und ortsübliche Vergleichsmiete: Liegen die erzielbaren Mietpreise mittlerweile deutlich über dem örtlichen Bestandsmietenniveau?", 2/2014, verfügbar über http://www.bbsr.bund.de unter BBSR/DE/WohnenImmobilien/Immobilienmarktbeobachtung/ProjekteFachbeitraege/Mietsteigerungen/hintergrundpapier_mieten.pdf?__blob=publicationFile&v=6), S. 27; Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtungssystem, IDN ImmoDaten GmbH, Kieler Mietspiegel 2012, Mietspiegel Hannover 2013, Bonner Mietspiegel 2011, Berliner Mietspiegel 2013, Mietspiegel München 2013, Hamburger Mietenspiegel 2013, Mietspiegel Frankfurt am Main 2012)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

§ 556d
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

§ 556e
Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung

§ 556f
Ausnahmen

§ 556g
Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsbedarf

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Beschreibung der aktuellen Situation

b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten

aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten

bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main

cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013

c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland

d Verfügbares rechtliches Instrumentarium

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

IV. Alternativen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung

b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

c Verhältnismäßigkeit der Regelung

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VIII. Gesetzesfolgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Demografische Auswirkungen

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung

7. Weitere Kosten

8. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 556d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556f

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 556g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

I. Zusammenfassung

Sonstige Kosten

Im Einzelnen

1 Regelungsinhalt

2 Erfüllungsaufwand

3 Evaluation

4 Befristung


 
 
 


Drucksache 207/13

... /EU), des Energiekonzepts und der Beschlüsse zu dessen beschleunigter Umsetzung. Wesentliche Inhalte sind: Stufenweise Anhebung der energetischen Mindestanforderungen an den Neubau im Rahmen der Wirtschaftlichkeit. Verankerung einer Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten als Niedrigstenergiegebäude ab 2021. Für Neubauten von Behörden soll dies bereits ab 2019 gelten. Erweiterung der Aushangpflichten für Energieausweise bei bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr. Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen einen endenergiebezogenen Indikator für die Energieeffizienz enthalten. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein unabhängiges Stichproben-Kontrollsystem für Energieausweise.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 459/13

... Die Mietpreise in vielen Städten Deutschlands und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mieter haben sich in den letzten Jahren erheblich auseinanderentwickelt. Niedrigere Neubauzahlen, immer weniger günstigere Wohnungen und eine gestiegene Nachfrage treiben die Wohnkosten in die Höhe. Mieterinnen und Mieter müssen im Schnitt 34,1 Prozent ihrer Konsumausgaben für Miete und Energie zahlen. Bei einkommensschwächeren Haushalten bis zu einem Einkommen von etwa 1.300 Euro liegt die Wohnkostenbelastung sogar bei rund 45 Prozent (Pressemitteilung Deutscher Mieterbund vom 15.02.2013). Je nach Haushaltsgröße entsteht rund die Hälfte dieser Kosten durch die Betriebskosten, die sog. "Zweite Miete". Nach einer Erhebung des Deutschen Mieterbundes zahlten die Mieterinnen und Mieter in Deutschland in 2009 durchschnittlich Betriebskosten in Höhe von 2,19 Euro pro Quadratmeter - mit steigender Tendenz. Insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten steigen die Mieten innerhalb kürzester Zeit rapide an. Die höchsten Mietpreissteigerungen gab es 2011 vor allem in Großstädten und Metropolkernen: So stieg die Miete z.B. in Berlin um 7,4 Prozent, in Hamburg um 7,5 Prozent und in Greifswald um 10,4 Prozent (Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 551a
Wohnfläche

§ 556
Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 470/13

... Mitgliedstaaten wie Schweden, die Niederlande und das Vereinigte Königreich müssen den Schuldenstand im privaten Sektor und die für die privaten Haushalte von etwaigen Verschiebungen auf dem Immobilienmarkt ausgehenden Gefahren in den Griff bekommen. 5 Neben einigen Maßnahmen auf der Ebene der Gesetzgebung wurden auch die steuerlichen Anreize für Schuldner, wie Steuererleichterungen für Hypothekarkreditzinsen, reduziert. Die Maßnahmen gegen die Ungleichgewichte, die durch eine starke Verschuldung der privaten Haushalte und hohe Immobilienpreise ausgelöst wurden, haben insofern auch einen positiven Effekt als sie Auswirkungen riskanter Kredite abmildern. Die Mitgliedstaaten sollten auch gegen die verzerrende Regelung in den meisten Körperschaftsteuersystemen vorgehen, wonach sich eine Verschuldung derzeit vorteilhaft auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 113/13

... - Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 113/1/13

... Für die Angaben in Immobilienanzeigen nach § 16a EnEV sollen aus Gründen einer angeblich verbesserten Transparenz der Endenergiebedarf beziehungsweise -verbrauch, bezogen auf die Wohnfläche des Gebäudes, angegeben werden. Da bei der Ermittlung des Energiebedarfs beziehungsweise -verbrauchs als Flächenbezug zunächst die Gebäudenutzfläche verwendet wird, muss der Aussteller künftig außerdem eine Umrechnung der Bedarfs- beziehungsweise Verbrauchswerte auf die Wohnfläche vornehmen. Die Regelung ist abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2, Absatz 5 Satz 1 und 4 EnEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 EnEV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 3 und Absatz 4 bis 6 EnEV

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 und 3 EnEV , Nummer 24 Buchstabe a § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV und Nummer 32 Anlage 6 zu § 16 EnEV Seite 2 und 3 EnEV

5. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 1 Satz 3 - neu - EnEV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 25 Absatz 2 und 3 EnEV

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - und § 26d Absatz 6 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnEV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26c Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b EnEV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - EnEV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26d1 - neu - EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV

§ 26d1
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26e Satz 1 EnEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 Eingangssatz und § 26f EnEV und Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht EnEV

13. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer. 1.1 Satz 3 EnEV ,

14. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 3 EnEV ,

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb 1 - neu - Anlage 1 Nummer 2. 1.1 Satz 8 - neu - EnEV und Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Vierfachbuchstabe bbbb Anlage 2 Nummer 2. 1.1 Satz 3 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee Anlage 1 Nummer 2.6 Satz 1 Buchstabe b und Buchstabe c EnEV

17. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc Anlage 2 Nummer 1. 1.2 Tabelle 1 Zeile 2.2 EnEV

18. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anlage 2 Nummer 1.3 Satz 3 - neu - und Tabelle 2 EnEV

19. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b Anlage 3 Nummer 2 Satz 1, 2 und 4 EnEV und Buchstabe f Anlage 3 Nummer 7 Tabelle 1 Zeile 2f - neu - EnEV

20. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d Anlage 3 Nummer 4 Satz 6 EnEV


 
 
 


Drucksache 29/13

... Bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind die Aufwände und Erträge für die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte des Finanzvermögens im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen und wirken sich auf die Abführung bei Kapitel 6004 Titel 121 01 aus. Der Staatsvertrag hat keine Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

§ 95a
Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag

2 Präambel

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Vermögensaufteilung

Artikel 3
Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH

Artikel 4
Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Artikel 5
Entschädigungsfonds

Artikel 6 Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 7
Nicht zugeordnetes Finanzvermögen

Artikel 8

Artikel 9
Ratifikation, Inkrafttreten

Erläuterungstext zur Präambel des Staatsvertrages

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2356: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern (Finanzvermögens- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Finanzvermögensstaatsvertrag

2. Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung


 
 
 


Drucksache 677/13

... Europa hat bereits Maßnahmen im Hinblick auf Finanzakteure getroffen, die zuvor keiner Regulierung auf EU-Ebene unterlagen. Die Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds 19 enthält harmonisierte Anforderungen an Unternehmen, die diese Art von Fonds verwalten. Seit dem 22. Juli 2013 gelten diese Vorschriften für alle Hedgefonds, Private-Equity-Fonds und Immobilienfonds20.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/13




1. die Debatte über das Schattenbankwesen

1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU

Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?

1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission

2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?

2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen

Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem

Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken

Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds

2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität

Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente

Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen

Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen

3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen

3.1. Mehr Transparenz

Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten

Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID

Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI

Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds

Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds

Stärkung des OGAW-Rahmens

3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit

3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken

Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken

Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken

3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors

3.6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 633/13

... a) Nach der Angabe "Erster Direktor bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben" wird die Angabe "Erster Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn - als Vorsitzender der Geschäftsführung -" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/13




‚Artikel 13 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 13a
Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2015

Artikel 13b
Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2016

Artikel 13c
Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2017

Artikel 16a
Bekanntmachungserlaubnis


 
 
 


Drucksache 176/13 (Beschluss)

... Eine weitere Änderung betrifft die Frage des maßgeblichen Gebietes für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen. Nach der Rechtsprechung zu § 5 WiStrG in seiner geltenden Fassung kommt es für die Frage, ob ein geringes Angebot auf dem Wohnungsmarkt besteht, auf die Situation im gesamten Gebiet der Gemeinde an (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2005, a.a. O.). Gerade in Ballungsgebieten gibt es aber, teils verstärkt durch eine steigende Attraktivität von Immobilien als Anlageobjekten, in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Die gegenwärtige Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum führt gerade in Städten mit einem aussegmentierten Wohnungsmarkt für die Wohnungsuchenden zu der unbefriedigenden Situation, dass sie in den von ihnen nachgefragten Stadtteilen keine oder nur eine sehr teure Wohnung finden, aber dennoch kein geringes Angebot i.S.d. § 5 WiStrG 1954 besteht, weil es in anderen Teilen der Gemeinde immer noch freie vergleichbare Wohnungen gibt. Um einer Aussegmentierung der Wohnungsmärkte Rechnung zu tragen, ermöglicht der Gesetzentwurf eine Teilgebietsbetrachtung. Der BGH stellt bereits nach geltendem Recht bei der Beantwortung der Frage, ob ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, auf den "Teilmarkt" ab, zu dem die Wohnung gehört, wobei sich der maßgebende Teilmarkt nach den in § 5 Absatz 2 Satz 2 WiStrG 1954 aufgeführten Merkmalen, die sich teilweise unmittelbar auf die Wohnung ("Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit"), teilweise auf das Umfeld ("Lage") beziehen, bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/ 04 -, NJW-RR 2006, 591 f.). Dies wird durch die Neufassung nunmehr dahingehend konkretisiert, dass es hierfür nicht zwingend auf die Marktlage im gesamten Gemeindegebiet ankommt; ausreichend für die Annahme einer Wohnraummangellage ist es danach vielmehr, wenn in dem Teil der Gemeinde, in dem die Wohnung belegen ist, ein geringes Angebot an Wohnraum vorliegt. Um den regionalen Besonderheiten hinreichend Rechnung zu tragen, wird von einer genauen gesetzlichen Bestimmung des Merkmals "Teil der Gemeinde" abgesehen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann es sich bei dem relevanten Teilmarkt um einen Stadt- bzw. Ortsteil ("Wohnquartier") oder auch um größere zusammenhängende oder nicht zusammenhängende Gebiete handeln, sofern diese vergleichbare Lagequalitäten aufweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Artikel 1
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 524/13

... Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Das Hochwasser verursachte erhebliche Zerstörungen am Anlagevermögen, insbesondere an Immobilien, Produktionsstätten und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Wirtschaftsleistung in den betroffenen Regionen wird durch die Schäden und Produktionsausfälle aufgrund des Hochwassers vorübergehend belastet. Durch den Wiederaufbau entsteht aber auch eine zusätzliche Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern sowie nach Dienstleistungen vor allem im Baubereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe(Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung

§ 3
Stellung im Rechtsverkehr

§ 4
Finanzierung des Fonds

§ 5
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht

§ 6
Rechnungslegung

§ 7
Verwaltungskosten

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz

§ 1

§ 2

Artikel 4
Änderung des Entflechtungsgesetzes

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Überweisung an die Länder

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr.2638: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Aufbauhilfegesetz)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 717/13

... Die gegenseitige Evaluierung sollte nach Wirtschaftszweigen vorgenommen werden, damit dem wirtschaftlichen Kontext Rechnung getragen werden kann (Wettbewerb, Preise, Beschäftigung, Arbeitskräftemangel, Dienstleistungsqualität). Um die Arbeit zu erleichtern, sollten die Überprüfung und die gegenseitige Evaluierung in zwei Phasen mit genauen Zeitplänen durchgeführt werden, wobei jeweils eine andere Gruppe von Wirtschaftszweigen behandelt wird. Die erste Gruppe sollte alle reglementierten Berufe in den Branchen umfassen, in denen die Modernisierung des Regulierungsrahmens einen wesentlichen Beitrag zu Beschäftigung und Wachstum leisten könnte. Dazu zählen Unternehmensdienste, Baugewerbe, Verarbeitendes Gewerbe, Immobiliengewerbe, Verkehr, Groß- und Einzelhandel. Die zweite Gruppe sollte die restlichen Wirtschaftszweige umfassen: (Bildung, Unterhaltung, Gesundheit und soziale Dienste, andere Netzwerkdienste als Verkehr, öffentliche Verwaltung, Tourismus, sonstige Dienstleistungen/Tätigkeiten).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/13




1. Einleitung

2. warum IST ES wichtig, ALLE Berufe einer überprüfung zu unterziehen?

2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des Berufszugangs

2.1.1 Dem Verbraucher helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten

2.1.2 Das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen

Verbraucherschutz und Gemeinwohl

Auswirkungen auf Dritte

2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs

2.2.1 Größere Auswahl für den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere Preise

Größere Auswahl für die Verbraucher

2.2.2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von Reglementierungen

2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ermöglichen

2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und einer fundierten Analyse

3. WIE WIRD die Kommission die gegenseitige Evaluierung Durchführen?

3.1 Umfang

3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung

3.2.1 Mehrschichtigkeit der Reglementierung

3.2.2 Schutzmaßnahmen durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber

3.2.3 Vorschriften auf regionaler Ebene

3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung

3.3.1 Umfang und Anzahl der vorbehaltenen Tätigkeiten

3.3.2 Auswirkungen auf die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt

3.3.3 Alternative Modelle im Vergleich

4. der Arbeitsplan

4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat

4.2 Zweite Phase November 2013 - April 2015 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von Wirtschaftszweigen

4.3 Dritte Phase Juni 2014 - Januar 2016 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von Wirtschaftszweigen

5. Schlussfolgerungen

Anhang I
Unterschiedliche Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten

1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit vorbehaltenen Tätigkeiten

2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt

3. Geschützte Berufsbezeichnungen

4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger Basis

Anhang II


 
 
 


Drucksache 183/13

... (c) Nachweis von Immobilienbesitz;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstiges

Beteiligung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des RTP

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung

Artikel 4
Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten

Artikel 5
Antragstellung

Artikel 6
Antragsformular

Artikel 7
Reisedokument

Artikel 8
Biometrische Daten

Artikel 9
Belege

Artikel 10
Gebühr

Kapitel III
Prüfung und Bescheidung des Antrags

Artikel 11
Zulässigkeit

Artikel 12
Prüfung des Antrags

Artikel 13
Entscheidung über den Antrag

Kapitel IV
Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 14
Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Artikel 15
Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 16
Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Kapitel V
Verwaltung und Organisation

Artikel 17
Verwaltung

Artikel 18
Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken

Artikel 19
Verhalten des Personals

Artikel 20
Information der Öffentlichkeit

Kapitel VI
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems

Artikel 22
Datenkategorien

Artikel 23
Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand

Artikel 24
Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag

Artikel 25
Eingabe von Daten nach Antragstellung

Artikel 26
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags

Artikel 27
Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP

Artikel 28
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 29
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 30
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Kapitel VII
Datenabfrage

Artikel 31
Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender

Artikel 32
Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken

Artikel 33
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel VIII
Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token

Artikel 34
Speicherfrist

Artikel 35
Änderung der Daten und vorzeitige Löschung

Artikel 36
Verloren gegangene oder gestohlene Token

Kapitel IX
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 37
Durchführungsmaßnahmen der Kommission

Artikel 38
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 39
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 40
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 41
Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien

Artikel 42
Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Artikel 43
Datensicherheit

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 46
Eigenkontrolle

Artikel 47
Sanktionen

Kapitel X
Rechte der betroffenen Person und Kontrolle

Artikel 48
Recht auf Information

Artikel 49
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 50
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 51
Rechtsbehelfe

Artikel 52
Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde

Artikel 53
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 55
Beginn der Übermittlung

Artikel 56
Aufnahme des Betriebs

Artikel 57
Ausschuss

Artikel 58
Änderung der Anhänge

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Mitteilung

Artikel 61
Beratergruppe

Artikel 62
Schulung

Artikel 63
Monitoring und Evaluierung

Artikel 64
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Einheitliches Antragsformular40

Anhang II
nicht erschöpfende Liste von belegen

1. Belege über den Zweck der Reisen

2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt

3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers

Anhang III
Antragsgebühr

Anhang IV
Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41

Anhang V
Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende


 
 
 


Drucksache 334/3/13

... 9. Der Bundesrat bittet auf Grund der bisher mangelnden Einbeziehung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, diese in den folgenden Prozess der Novellierung einzubeziehen.



Drucksache 334/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ihre mangelnde Einbeziehung in den Prozess der Novellierung kritisiert und sich mit Blick auf steigende Baukosten gegen die Novelle ausspricht.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.