7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Immissionsrecht"
Drucksache 319/12 (Begründung)
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen , zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
... Da der Erfüllungsaufwand bundesweit für die entsprechenden immissionsrechtlichen Bestimmungen in Höhe von etwa 360.000 € angegeben wird, kann bei den wasserrechtlichen Regelungen von einem Gesamtaufwand von 36.000 € ausgegangen werden.
Drucksache 314/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
... /EG) stellt umfangreiche weitere, über die bisherige Rechtslage hinausgehende Anforderungen an den Betrieb und die Überwachung von Industrieanlagen. Es sollen zahlreiche neue Überwachungspflichten für die Länder begründet werden. Der Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie in nationales Recht geht dabei inhaltlich über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Damit geht eine zusätzliche Belastung der Haushalte der Länder von erheblichem Umfang einher. Dieser zusätzliche Erfüllungsaufwand ist vor allem auf die Neudefinition des immissionsrechtlichen Anlagenbegriffs sowie auf eine Erweiterung der Dokumentations- und Überwachungspflichten zurückzuführen.
Drucksache 342/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die erkennbar dem Bundesimmissionsschutzrecht nachgebildete Regelung ist auf den Naturschutz nicht übertragbar. Den naturschutzrechtlichen Tatbeständen fehlt die serielle Ähnlichkeit immissionsrechtlicher Sachverhalte. Für die von der Verwaltungsvorschrift ausgeschlossenen Vorhabentypen wird damit faktisch wieder ein verkürztes Prüf- und Genehmigungsrecht wie vor dem EuGH-Urteil geschaffen. Ein solches Vorgehen widerspricht auch der ständigen EuGH-Rechtsprechung, wonach Richtlinien auf das Niveau des für nationale Regelungen vergleichbaren Normenstandards umgesetzt werden müssen. Für vergleichbare nationale Schutzgebiete werden Genehmigungen und Ausnahmen in einem materiellen Gesetz bzw. Verordnung geregelt und dann im Einzelfallverfahren durch die örtlich zuständige Fachverwaltung und nicht durch generalisierende Verwaltungsvorschrift entschieden. Hier dagegen würde der Bund unabhängig von der speziellen Gefährdung eines Gebiets, der Habitate und Arten eine pauschale Regelung an der gesetzlichen Entscheidung durch Verwaltungsvorschrift vorgeben.
Drucksache 394/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die erkennbar dem Bundesimmissionsschutzrecht nachgebildete Regelung ist auf den Naturschutz nicht übertragbar. Den naturschutzrechtlichen Tatbeständen fehlt die serielle Ähnlichkeit immissionsrechtlicher Sachverhalte. Für die von der Verwaltungsvorschrift ausgeschlossenen Vorhabentypen wird damit faktisch wieder ein verkürztes Prüf- und Genehmigungsrecht wie vor dem EuGH-Urteil geschaffen. Ein solches Vorgehen widerspricht auch der ständigen EuGH-Rechtsprechung, wonach Richtlinien auf das Niveau des für nationale Regelungen vergleichbaren Normenstandards umgesetzt werden müssen. Für vergleichbare nationale Schutzgebiete werden Genehmigungen und Ausnahmen in einem materiellen Gesetz bzw. Verordnung geregelt und dann im Einzelfallverfahren durch die örtlich zuständige Fachverwaltung und nicht durch generalisierende Verwaltungsvorschrift entschieden. Hier dagegen würde der Bund unabhängig von der speziellen Gefährdung eines Gebiets, der Habitate und Arten eine pauschale Regelung an der gesetzlichen Entscheidung durch Verwaltungsvorschrift vorgeben.
Drucksache 342/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die erkennbar dem Bundesimmissionsschutzrecht nachgebildete Regelung ist auf den Naturschutz nicht übertragbar. Den naturschutzrechtlichen Tatbeständen fehlt die serielle Ähnlichkeit immissionsrechtlicher Sachverhalte. Für die von der Verwaltungsvorschrift ausgeschlossenen Vorhabentypen wird damit faktisch wieder ein verkürztes Prüf- und Genehmigungsrecht wie vor dem EuGH-Urteil geschaffen. Ein solches Vorgehen widerspricht auch der ständigen EuGH-Rechtsprechung, wonach Richtlinien auf das Niveau des für nationale Regelungen vergleichbaren Normenstandards umgesetzt werden müssen. Für vergleichbare nationale Schutzgebiete werden Genehmigungen und Ausnahmen in einem materiellen Gesetz bzw. Verordnung geregelt und dann im Einzelfallverfahren durch die örtlich zuständige Fachverwaltung und nicht durch generalisierende Verwaltungsvorschrift entschieden. Hier dagegen würde der Bund unabhängig von der speziellen Gefährdung eines Gebiets, der Habitate und Arten eine pauschale Regelung an der gesetzlichen Entscheidung durch Verwaltungsvorschrift vorgeben.
Drucksache 566/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... -Zertifikate im Immissionsrecht) die Entwicklung handelbarer Bioethanol-Verkaufsoptionen (Zertifikate) anstelle von Abnahmegarantien für eine Möglichkeit, um unnötige Transporte von Bioethanol von einem Kontinent zum anderen zu vermeiden. Die finanziellen Lasten eines solchen Zertifikathandels müssten nach dem Verursacherprinzip angemessen verteilt werden. Kosten, die aus politischen Zusagen gegenüber Drittländern resultieren, dürfen nicht der Zuckerwirtschaft angelastet werden; sie müssten vom Haushalt der Europäischen Union übernommen werden.
Drucksache 566/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... -Zertifikate im Immissionsrecht) die Entwicklung handelbarer Bioethanol-Verkaufsoptionen (Zertifikate) anstelle von Abnahmegarantien für eine Möglichkeit, um unnötige Transporte von Bioethanol von einem Kontinent zum anderen zu vermeiden. Die finanziellen Lasten eines solchen Zertifikathandels müssten nach dem Verursacherprinzip angemessen verteilt werden. Kosten, die aus politischen Zu-sagen gegenüber Drittländern resultieren, dürfen nicht der Zuckerwirtschaft angelastet werden; sie müssten vom Haushalt der Europäischen Union übernommen werden.
Suchbeispiele:
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
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Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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