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"IT-Sicherheit"
Drucksache 95/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 9. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission zur Bedeutung der Vertrauenswürdigkeit für die Akzeptanz von KI bei den Bürgerinnen und Bürgern und unterstützt auch in dieser Hinsicht die Forderung nach einem klaren europäischen Regulierungsrahmen. Dieser ist so auszugestalten, dass er Rechtssicherheit und die Achtung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Im Interesse eines effektiven Verbraucherschutzes sind im Übrigen gesetzliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz bereits für die Zulassung von Produkten und Dienstleistungen festzulegen.
Drucksache 181/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es und anderer Gesetze
... 2. vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassene Produkte mit IT-Sicherheitsfunktion zur Verarbeitung staatlicher Verschlusssachen oder für die IT-Sicherheitsfunktion wesentliche Komponenten solcher Produkte herstellen, entwickeln modifizieren, nutzen oder in der Vergangenheit hergestellt, entwickelt, modifiziert oder genutzt haben und noch über Kenntnisse oder sonstigen Zugang zu der den Kriegswaffen, Rüstungsgütern, Produkten oder Komponenten zugrundeliegenden Technologie verfügen. Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 muss das Produkt mit Wissen des Unternehmens vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen worden sein. Satz 1 gilt insbesondere dann, wenn infolge des Erwerbs die sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder die militärische Sicherheitsvorsorge gefährdet sind."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
§ 29 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2 Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 83/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
... Durch die zunehmende Komplexität der Güter und Produktionsprozesse der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, insbesondere durch die Digitalisierung, entstehen zusätzliche Anforderungen an die Beschäftigten. Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies betrifft auch die Bereiche IT-Sicherheit und Industrie 4.0. Wo möglich und angemessen, werden entsprechende Kompetenzen in der beruflichen Bildung verankert.
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
I. Einleitung
II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld
III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien
IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland
V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken
2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen
3. Beschaffungswesen optimieren
4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren
5. Schutz von Sicherheitsinteressen
VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:
Drucksache 95/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 9. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission zur Bedeutung der Vertrauenswürdigkeit für die Akzeptanz von KI bei den Bürgerinnen und Bürgern und unterstützt auch in dieser Hinsicht die Forderung nach einem klaren europäischen Regulierungsrahmen. Dieser ist so auszugestalten, dass er Rechtssicherheit und die Achtung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Im Interesse eines effektiven Verbraucherschutzes sind im Übrigen gesetzliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz bereits für die Zulassung von Produkten und Dienstleistungen festzulegen.
Drucksache 242/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Für einen effektiven strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe"
... Mitten in der sich ausbreitenden Corona-Pandemie legte im März 2020 ein Cyberangriff den Betrieb eines Krankenhauses in der tschechischen Stadt Brünn lahm, welches eines der größten Corona-Testlabore des Landes betreibt. Die IT-Sicherheitsorganisationen von Bund und Ländern beobachten eine Zunahme von Cyberangriffen mit Bezug zum Corona-Virus. Solche Angriffe auf Krankenhäuser oder andere Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen können zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Lebens, zu Versorgungsengpässen oder zu anderen dramatischen Folgen führen und im Extremfall - etwa beim Ausfall von Beatmungsgeräten - sogar den Verlust von Menschenleben fordern.
Drucksache 245/1/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
... Der Ausstattungsgrad mit Videokonferenztechnik an den Gerichten ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. In vielen Ländern ist eine teils erhebliche Ertüchtigung der vorhandenen technischen Ausstattung unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher, datenschutzrechtlicher und IT-sicherheitsrelevanter Vorgaben erforderlich, damit die Videokonferenztechnik in einer Vielzahl von Verfahren zum Einsatz gelangen kann. Notwendige Beschaffungs- und Installationsvorgänge bei den Gerichten und wohl auch für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dürften weder personell noch finanziell für diese Länder kurzfristig leistbar sein.
Drucksache 245/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
... Der Ausstattungsgrad mit Videokonferenztechnik an den Gerichten ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. In vielen Ländern ist eine teils erhebliche Ertüchtigung der vorhandenen technischen Ausstattung unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher, datenschutzrechtlicher und IT-sicherheitsrelevanter Vorgaben erforderlich, damit die Videokonferenztechnik in einer Vielzahl von Verfahren zum Einsatz gelangen kann. Notwendige Beschaffungs- und Installationsvorgänge bei den Gerichten und wohl auch für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dürften weder personell noch finanziell für diese Länder kurzfristig leistbar sein.
Drucksache 341/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es und anderer Gesetze
... 2. Produkte mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung staatlicher Verschlusssachen oder für die IT-Sicherheitsfunktion wesentliche Komponenten solcher Produkte herstellen oder hergestellt haben und noch über die dabei zugrunde liegende Technologie verfügen und die Produkte mit Wissen des Unternehmens vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen wurden.
§ 14a Fristen für Beschränkungen und Handlungspflichten beim Erwerb inländischer Unternehmen
§ 29 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 30 Übergangsbestimmungen
§ 31 Evaluierung der Änderungen durch das Erste Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
‚Artikel 3 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
§ 62 Untersagung oder Anordnungen
Drucksache 360/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... Um den besonderen Anforderungen der Psychotherapeutinnen und -therapeuten im Zusammenhang mit der Entwicklung der IT-Sicherheitsrichtlinie in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung gerecht zu werden, ist eine Beteiligung der Bundespsychotherapeutenkammer erforderlich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 1 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 1 Satz 3 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a Absatz 2a - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V und Nummer 30a - neu - § 275 Absatz 3 Nummer 5 - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a SGB V
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 33a SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 65a Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 68a und § 68b SGB V und Nummer 39 § 303a bis § 303f SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 75b Absatz 3 Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a und Buchstabe c § 92a Absatz 1 Satz 9a - neu - und Absatz 3 Satz 3a - neu - SGB V und Nummer 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd1 - neu - und Doppelbuchstabe ff und Buchstabe b § 92b Absatz 2 Satz 5a - neu -, Satz 5b - neu - und Satz 10 und Absatz 3 Satz 1 bis 4 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe 0a - neu - § 92b Absatz 1 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 2 Satz 2 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 4 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 139e Absatz 9 Satz 2 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 263a SGB V
19. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 291 Absatz 2b Satz 9 SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 291 Absatz 2b Satz 10 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe c § 291 Absatz 2c Satz 6 - neu - SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 291d Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 - neu - SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 303a bis § 303e SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 17 Absatz 1a Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
26. Zum Gesetzentwurf allgemein
27. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... Das Kryptoverwahrgeschäft ist eine neue Finanzdienstleistung, für die es bislang keine dem Depotgesetz vergleichbaren Bestimmungen gibt. Trotzdem muss den Risiken, die sich aus Verwahrung, Verwaltung oder Sicherung von Kryptowerten oder kryptografischen Schlüsseln ergeben, Rechnung getragen werden. Insbesondere ist zu erwarten, dass entsprechende Geschäftsmodelle den Umgang mit sensiblen Kundendaten beinhalten werden, was hohe IT-Sicherheitsstandards voraussetzt. Es spricht daher viel dafür, eine intensive Prüfung der Tätigkeit und der Systeme zu etablieren. Auch könnten so gewonnene Informationen für die zügige Weiterentwicklung der Verwaltungspraxis zu Kryptowerten von Vorteil sein.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe J § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG
15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG
17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 5 und 6 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 15b GWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG
23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG
24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV
25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG
26. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG
§ 50a Zentrale Beschwerdestelle des Bundes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
27. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG
Zu Artikel 1 Nummer 36
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
29. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
30. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG
31. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG
32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu-
33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG
34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG
35. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG
36. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG
37. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Absatz 5 verlagert die technischen Einzelheiten des Online-Beurkundungsverfahrens in eine Rechtsverordnung. Wegen der Nähe zum Beurkundungsverfahren ist die Zustimmung des Bundesrats vorzusehen. Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit ist Benehmen mit dem BSI herzustellen. In der Rechtsverordnung sind zwingend die unter
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Beurkundungsgesetzes
§ 35a Beurkundung mittels Fernkommunikation
§ 40a Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen
Artikel 4 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 10b Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes
§ 78p Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 7 Änderung des eID-Karte-Gesetzes
Artikel 8 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften
2. Online-Einreichung durch Gesellschaften
3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten
4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren
II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Gesellschaftspolitischer Art
3. Gleichstellungspolitischer Art
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Drucksache 495/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz -Verordnung und weiterer Vorschriften (Waffenrechtsänderungsverordnung - WaffRÄndV )
... (3) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes hat bei der Waffenbehörde schriftlich oder elektronisch die Zugangsdaten zu beantragen und seine Identität sowie die Identität derjenigen, die in seinem Namen elektronische Anzeigen abgeben sollen, nachzuweisen. Die Zugangsdaten haben dem aktuellen Stand der Vorgaben der IT-Sicherheit zu entsprechen. Die Bereitstellung der Zugangsdaten erfolgt über die PKI-Leistungen des Verbindungsnetzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Abschnitt 7a Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Unterabschnitt 2 Ersatzdokumentation
§ 17 Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation
§ 17a Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation
§ 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
§ 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform
§ 20 Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form
§ 21 Kennzeichnung von Schusswaffen
Abschnitt 7a Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
§ 25a Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 25b Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen
§ 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2015/2403 entsprechen
Artikel 2 Änderung der Beschussverordnung
Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
§ 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
Abschnitt 4a Verfahren bei der Einzelprüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
§ 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
Abschnitt 4a Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 21a Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen
§ 21b Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens
§ 21c Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung
Artikel 3 Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung
§ 2a Datenübermittlung an die Waffenbehörden
§ 6 Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen
Artikel 4 Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Systematisierung der Vorschriften über das Verbringen
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Rechtsetzungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsetzungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 7 und 8
Zu Nummer 6
Zu § 25a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25b
Zu § 25c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zur Aufhebung des Absatzes 3
Zur Aufhebung des Absatzes 4
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu § 21a
Zu § 21b
§ 21c Die Vorschrift regelt die Ausstellung der Deaktivierungsbescheinigung nach den Vorgaben des Anhangs III zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2403 .
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 557/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... "§ 75b Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20k Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz
§ 31b Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel
§ 31c Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel; Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
§ 33a Digitale Gesundheitsanwendungen
§ 68a Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen
§ 68b Förderung von Versorgungsinnovationen
§ 75b Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 86 Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form
§ 134 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung
§ 139e Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung
§ 263a Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen
§ 291h Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur
§ 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung
§ 303b Datenzusammenführung und -übermittlung
§ 303c Vertrauensstelle
§ 303d Forschungsdatenzentrum
§ 303e Datenverarbeitung
§ 303f Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
§ 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
Artikel 5 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 6 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Drucksache 352/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... Das Kryptoverwahrgeschäft ist eine neue Finanzdienstleistung, für die es bislang keine dem Depotgesetz vergleichbaren Bestimmungen gibt. Trotzdem muss den Risiken, die sich aus Verwahrung, Verwaltung oder Sicherung von Kryptowerten oder kryptografischen Schlüsseln ergeben, Rechnung getragen werden. Insbesondere ist zu erwarten, dass entsprechende Geschäftsmodelle den Umgang mit sensiblen Kundendaten beinhalten werden, was hohe IT-Sicherheitsstandards voraussetzt. Es spricht daher viel dafür, eine intensive Prüfung der Tätigkeit und der Systeme zu etablieren. Auch könnten so gewonnene Informationen für die zügige Weiterentwicklung der Verwaltungspraxis zu Kryptowerten von Vorteil sein.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG
15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG
16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG
17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG
18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG
22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG
23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG
24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG
25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV
26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG
27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG
§ 50a Zentrale Beschwerdestelle des Bundes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *
30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *
31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG
34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG
35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG
36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG
37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG
38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG
39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG
Drucksache 442/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... 1. Die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit soll einen Beitrag zu den Aufgaben des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit leisten und Fachwissen auf dem Gebiet der Cybersicherheit fördern und verbreiten. Der Kompetenzgemeinschaft sollen neben industriellen, akademischen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen und Verbänden auch öffentliche Einrichtungen, die sich mit betrieblichen und technischen Fragen befassen, angehören. Dazu zählen nach Auffassung des Bundesrates insbesondere auch Behörden mit gesetzlichen Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit.
Drucksache 376/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... - Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen - Verbesserung IT-Sicherheit Der Ansatz des Gesetzentwurfs, nur Krankenhäuser als förderfähig zu qualifizieren, die von den Ländern über das KHG mit Investitionsmitteln ausgestattet werden, kann vor diesem Hintergrund nicht länger aufrechterhalten werden. Für die Förderfähigkeit im Strukturfonds darf es kein Kriterium (mehr) sein, aus welchem Titel oder welcher Produktgruppe im Landeshaushalt die Kofinanzierung gegebenenfalls erbracht wird. Mit Blick auf die neuen, für Universitätsklinika mindestens im selben Umfang wie für andere Krankenhäuser relevanten Förderzwecke müssen auch Maßnahmen durch den Strukturfonds kofinanziert werden können, deren Kofinanzierungsbeitrag in dem betreffenden Land aus dem Wissenschaftsetat erbracht wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV
§ 14a Nachverteilung
4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG
5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG
6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG
7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG
8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG
9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG
10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG
11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV
12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV
14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV
15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV
16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV
17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV
18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV
19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV
20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV
21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV
22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV
23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG
24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG
25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG
26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V
27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI
28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V
29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG
30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG
31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG
32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG
33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI
§ 18d Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung
34. Zu Artikel 11 Nummer 3
35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X
36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI
37. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 208/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
... Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass die Fortgeltungsregelung der Zuständigkeit in Absatz 2 in bestimmten Bereichen auch für die Zuständigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik für den gesamten Bereich der IT-Sicherheit gilt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1
§ 1a Schutz der Alleinstellung der Akkreditierungsstelle
§ 3 Befugnisse gegenüber Konformitätsbewertungsstellen.
§ 7 Vorschuss auf Gebühren
§ 13a Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
§ 32 Regelung der Sachkundeprüfung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Drucksache 442/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... 1. Die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit soll einen Beitrag zu den Aufgaben des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit leisten und Fachwissen auf dem Gebiet der Cybersicherheit fördern und verbreiten. Der Kompetenzgemeinschaft sollen neben industriellen, akademischen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen und Verbänden auch öffentliche Einrichtungen, die sich mit betrieblichen und technischen Fragen befassen, angehören. Dazu zählen nach Auffassung des Bundesrates insbesondere auch Behörden mit gesetzlichen Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit.
Drucksache 680/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final; Ratsdok. 12183/17
... Durch die Regelung des Artikels 49 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags würden nationale Zertifizierungssysteme für IKT-Produkte und -Dienste nach einer Übergangsfrist unwirksam, wenn diese inhaltlich unter ein entsprechendes europäisches System fallen. Die Einführung neuer nationaler Systeme in auf EU-Ebene geregelten Bereichen wäre durch Artikel 49 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags untersagt. Hierdurch wird nicht in gebotenem Maße berücksichtigt, dass es sich bei Zertifizierungssystemen für IKT-Produkte und -Dienste keineswegs nur um Produkt- bzw. Marktstandards handelt. Vielmehr sind IT-Sicherheitszertifikate eine Ausprägung der Systeme zur Gewährleistung der Informationssicherheit. Es handelt sich somit im Ergebnis auch um eine Frage der öffentlichen Sicherheit der Mitgliedstaaten. Diese Regelung ist nicht durch die gewählte allgemeine Binnenmarktkompetenz des Artikels 114 Absatz 1 AEUV gedeckt. Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verleiht Artikel 114 AEUV dem Unionsgesetzgeber keine allgemeine Kompetenz zur Regelung des Binnenmarktes. Ein auf der Grundlage von Artikel 114 AEUV erlassener Rechtsakt muss vielmehr tatsächlich zur Beseitigung bestehender Hemmnisse bei der Verwirklichung des Binnenmarktes beitragen oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen beseitigen (vergleiche EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, Rechtssache C-376/98, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union).
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 14. Der Bundesrat begrüßt die wichtigen Maßnahmen des Bundes zum Aufbau einer Struktur für die Gewährleistung der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Auch in diesem Regelungsbereich ist ein enger Dialog des Bundes mit den Ländern sinnvoll, um die eingeleiteten Prozesse zu vermitteln und die Kompetenzen der Länder einbeziehen zu können.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 612/17
... Aus der Abhängigkeit der Betreiber Kritischer Infrastrukturen von wenigen IT-Anwendungsherstellern ergibt sich eine besonders hohe abstrakte Gefährdung für die Funktionsfähigkeit und die Versorgungssicherheit in Deutschland. Durch den Erwerb solcher hoch bedeutsamer IT-Anwendungshersteller durch Unionsfremde droht zum einen der Abfluss von sicherheitsrelevanten Informationen über den Betrieb der Kritischen Infrastrukturen. Zum anderen steht zu befürchten, dass den Betreibern Kritischer Infrastrukturen am Markt keine oder lediglich weniger vertrauenswürdige Alternativen zur Verfügung stehen. Dies würde im Kern auch den Regelungszweck des IT-Sicherheitsgesetzes konterkarieren, welches auf eine Absicherung der IT von Kritischen Infrastrukturen abzielt. Die Betreiber können Ihrer Pflicht zur Absicherung der IT nur dann effektiv nachkommen, wenn sie am Markt hinreichend sichere, überprüfbare und daher vertrauenswürdige IT-Anwendungen vorfinden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 654/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen JOIN(2017) 450 final
... 7. Der Bundesrat regt die Entwicklung eines Kriterienkataloges an, in welchen sensiblen Bereichen der von der Kommission angestrebte Aufbau von IT-Sicherheitskompetenzen der öffentlichen Hand sich auf die Fähigkeit zur eigenständigen Durchführung von IT-Sicherheitszertifizierungen erstrecken sollte.
Drucksache 680/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final; Ratsdok. 12183/17
... Durch die Regelung des Artikels 49 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags würden nationale Zertifizierungssysteme für IKT-Produkte und -Dienste nach einer Übergangsfrist unwirksam, wenn diese inhaltlich unter ein entsprechendes europäisches System fallen. Die Einführung neuer nationaler Systeme in auf EU-Ebene geregelten Bereichen wäre durch Artikel 49 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags untersagt. Hierdurch wird nicht in gebotenem Maße berücksichtigt, dass es sich bei Zertifizierungssystemen für IKT-Produkte und -Dienste keineswegs nur um Produkt- bzw. Marktstandards handelt. Vielmehr sind IT-Sicherheitszertifikate eine Ausprägung der Systeme zur Gewährleistung der Informationssicherheit. Es handelt sich somit im Ergebnis auch um eine Frage der öffentlichen Sicherheit der Mitgliedstaaten. Diese Regelung ist nicht durch die gewählte allgemeine Binnenmarktkompetenz des Artikels 114 Absatz 1 AEUV gedeckt. Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verleiht Artikel 114 AEUV dem Unionsgesetzgeber keine allgemeine Kompetenz zur Regelung des Binnenmarktes. Ein auf der Grundlage von Artikel 114 AEUV erlassener Rechtsakt muss vielmehr tatsächlich zur Beseitigung bestehender Hemmnisse bei der Verwirklichung des Binnenmarktes beitragen oder spürbare Wettbewerbsverzerrungen beseitigen (vergleiche EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2000, Rechtssache C-376/98, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union).
Drucksache 64/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/1148
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
... "(4) Das Bundesamt kann ersuchenden Dritten qualifizierte Sicherheitsdienstleister für die Bewältigung eines IT-Sicherheitsvorfalls benennen." '
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 4 - neu - BSIG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5a Absatz 3 Satz 6 BSIG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5a Absatz 7 Satz 2 - neu - BSIG-E
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 8a Absatz 3 Satz 4, 5 BSIG , Buchstabe b § 8a Absatz 4 BSIG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8c BSIG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 8d Absatz 3 BSIG
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 8d Absatz 4 Satz 3 BSIG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 44b Satz 4 AtG
Drucksache 596/17
... - Konzeption der Methodologie der IT-Sicherheitszertifizierung biometrischer Systeme im Antragsprozess hoheitlicher Dokumente
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Personalausweisverordnung
§ 28 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter
§ 29 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter; Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit bei Identifizierungsdiensteanbietern
§ 29a Einholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden
§ 36a Ausgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten
Artikel 2 Weitere Änderung der Personalausweisverordnung zum 25. Mai 2018
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Verordnungsentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungen im Antragsverfahren
2. Weitere Vereinfachungen und Aktualisierungen
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 64/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/1148
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
... "(4) Das Bundesamt kann ersuchenden Dritten qualifizierte Sicherheitsdienstleister für die Bewältigung eines IT-Sicherheitsvorfalls benennen." '
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5a Absatz 3 Satz 6 BSIG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5a Absatz 7 Satz 2 - neu - BSIG-E
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 8a Absatz 3 Satz 4, 5 BSIG , Buchstabe b § 8a Absatz 4 BSIG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8c BSIG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 8d Absatz 3 BSIG
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 8d Absatz 4 Satz 3 BSIG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 44b Satz 4 AtG
Drucksache 62/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
... Absatz 4 benennt die Hinderungsgründe im Sinne des Absatzes 3 Nummer 1. Absatz 4 Nummer 1 schließt eine Bereitstellung aus, wenn kein oder nur ein eingeschränktes Zugangsrecht besteht. Dies ist der Fall, wenn Daten betroffen sind, zu denen aus Gründen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit, der statistischen Geheimhaltung, der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit, der Betroffenheit schutzbedürftiger Belange der Nachrichtendienste und polizeilicher Stellen des Bundes, oder weil sie Informationen enthalten, die einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder weil sonst einer der in den §§ 3 bis 5 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes
§ 12a Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
§ 19 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Evaluierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt der Regelung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder Kommunen
II.2 Evaluierung
III. Zusammenfassung
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 16. Der Bundesrat begrüßt die wichtigen Maßnahmen des Bundes zum Aufbau einer Struktur für die Gewährleistung der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Auch in diesem Regelungsbereich ist ein enger Dialog des Bundes mit den Ländern sinnvoll, um die eingeleiteten Prozesse zu vermitteln und die Kompetenzen der Länder einbeziehen zu können.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 654/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen JOIN(2017) 450 final
... 7. Der Bundesrat regt die Entwicklung eines Kriterienkataloges an, in welchen sensiblen Bereichen der von der Kommission angestrebte Aufbau von IT-Sicherheitskompetenzen der öffentlichen Hand sich auf die Fähigkeit zur eigenständigen Durchführung von IT-Sicherheitszertifizierungen erstrecken sollte.
Drucksache 527/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
... Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die im Gesetz vorgesehene weite Befugnis zur Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu einer massiven Schwächung der IT-Sicherheitsinfrastruktur und damit auch zu einer Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer informationstechnischer Systeme beitragen kann. Das Gesetz sieht vor, dass eine Überwachung von Messenger-Diensten durch den Einsatz eines sogenannten Staatstrojaners möglich sein soll, der tief in das Betriebssystem von Rechnern und Smartphones eindringt und eine umfangreiche Überwachung möglich macht. Der vorgeschlagene Einsatz von Spähsoftware kann dazu führen, dass die für die Installation dieser Software notwendigen Schwachstellen auf den informationstechnischen Geräten von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch von Kriminellen entdeckt und missbraucht werden können. Die Ausnutzung von bisher unbekannten Sicherheitslücken eines informationstechnischen Systems zum Einsatz von Überwachungsprogrammen kann erhebliche Sicherheitsinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinträchtigen.
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... - Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit: Alle Initiativen sollten über die bloße Einhaltung des Rechtsrahmens zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie der IT-Sicherheit hinausgehen. Dazu sollten diese Aspekte bereits in der Konzeptionsphase einbezogen werden, da sie eine wichtige Voraussetzung für die Erhöhung des Vertrauens in digitale Dienste und die Akzeptanz dieser Dienste darstellen.
1. Einleitung
2. Ziele und Grundsätze
3. Politische SCHWERPUNKTE
3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien
3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste
3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste
4. Umsetzung des Aktionsplans
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... (8) Die Artikel 8 und 11 Satz 2 des IT-Sicherheitsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1324) werden aufgehoben.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 3 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Artikel 4 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder
§ 33 Aufwendungsersatz und Entgelte.
§ 7 Gebührenschuldnerschaft
§ 6
§ 25 Gebühren und Auslagen
§ 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
§ 25b Gebührenbemessung
§ 25c Wertgebühren
§ 25d Zuschläge
§ 25e Auslagen
§ 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
§ 2 Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 54 Gebühren
§ 33 Gebühren
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.
§ 7h Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 546/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Größter Kostenblock sind Sachkosten, die für den Aufbau der erforderlichen zentralen IT-Infrastruktur des Zensus notwendig sind. Kernstück des Zensus 2021 wird ein anschriftenbezogenes Steuerungsregister sein, das als Steuerungsinstrument für alle Zensusteile und als Auswahlgrundlage für die Stichprobe zur Befragung der Haushalte im Zensus dient. Das Steuerungsregister wird aus verschiedenen Bestandsdatenbeständen, vornehmlich den kommunalen Melderegistern aufgebaut. Auf Grund der sehr hohen Sicherheitsanforderungen des Zensus 2021 und des Abschottungsgebots in der Statistik sind umfangreiche IT-Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
§ 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
§ 4 Anschriftenbestand
§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
§ 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
§ 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
§ 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 13 Nutzung weiterer Quellen
§ 14 Datenübermittlungen
§ 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
§ 16 Löschung
§ 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft
b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
aa. Erfüllungsaufwand für den Bund
Zu den Personalkosten:
Zu den Sachkosten:
bb. Erfüllungsaufwand für die Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu den §§ 8
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Gegenstand des Regelungsvorhabens
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder
Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4 Evaluierung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 338/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... Laut Angaben eines US-amerikanischen IT-Sicherheitsdienstleisters aus dem Jahr 2013 habe das Botnetz "Chameleon" ab 2012 beispielsweise einen Schaden von rund sechs Millionen USD im Monat für die Werbebranche verursacht. Über dieses Botnetz verbreitete Schadsoftware habe automatisiert Klicks auf Werbebanner simuliert, wobei für jeden Klick eine entsprechende Vergütung für den Internetdienstleister festgelegt war. Von 14 Milliarden Klicks auf ausgewählten Webseiten seien neun Milliarden auf dieses Bot-Netz zurückzuführen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 338/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz es - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... Laut Angaben eines US-amerikanischen IT-Sicherheitsdienstleisters aus dem Jahr 2013 habe das Bot-Netz "Chameleon" ab 2012 beispielsweise einen Schaden von rund sechs Millionen USD im Monat für die Werbebranche verursacht. Über dieses Bot-Netz verbreitete Schadsoftware habe automatisiert Klicks auf Werbebanner simuliert, wobei für jeden Klick eine entsprechende Vergütung für den Internetdienstleister festgelegt war. Von 14 Milliarden Klicks auf ausgewählten Webseiten seien neun Milliarden auf dieses Bot-Netz zurückzuführen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 2 Rechtswidriger Zugang
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 31/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung
... 20. IT-Sicherheit ist im Kontext von Digitalisierung und Industrie 4.0 essenziell. Eine zentrale Aufgabe wird daher sein, das Vertrauen und die Sicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste zu stärken. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung zur Stärkung der IT-Sicherheit und der Abwehr von Cyber-Angriffen. Neben der Zuverlässigkeit spielt die Netzsicherheit eine entscheidende Rolle für die Nutzung der Infrastruktur in industriellen Anwendungen. Vernetzte industrielle Prozesse sind auf eine hohe Übertragungsverfügbarkeit und -sicherheit angewiesen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, den flächendeckenden Ausbau der Netz- und Datensicherheit durch ihre Institutionen weiter voranzutreiben.
Drucksache 31/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung
... 20. IT-Sicherheit ist im Kontext von Digitalisierung und Industrie 4.0 essenziell. Eine zentrale Aufgabe wird daher sein, das Vertrauen und die Sicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste zu stärken. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung zur Stärkung der IT-Sicherheit und der Abwehr von Cyber-Angriffen. Neben der Zuverlässigkeit spielt die Netzsicherheit eine entscheidende Rolle für die Nutzung der Infrastruktur in industriellen Anwendungen. Vernetzte industrielle Prozesse sind auf eine hohe Übertragungsverfügbarkeit und -sicherheit angewiesen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, den flächendeckenden Ausbau der Netz- und Datensicherheit durch ihre Institutionen weiter voranzutreiben.
Drucksache 284/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Drucksache 284/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Drucksache 240/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens
... "Bei der Festlegung der Standards für das Übermittlungsprotokoll sowie für das Datenaustauschformat nach den Sätzen 2 und 5 sind die vom IT-Planungsrat nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des IT-Staatsvertrages beschlossenen ITInteroperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards zu beachten."
1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 GewAnzV
2. Zu § 3 Absatz 4 Satz 6 - neu - GewAnzV
Zu Ziffer 1 bis 5:
Zu Ziffer 6:
Drucksache 51/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2013/14 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 763/13 b) Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung Drucksache: 51/14
... 11. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung zu einer umfassenden digitalen Agenda 2014-2017 in den entscheidenden Zukunftsfeldern. Bei der Präzisierung und Ausgestaltung der Vorhaben durch die Bundesregierung sollte auf die Kernbereiche der deutschen Wirtschaft besonderes Augenmerk gelegt werden. Dabei werden insbesondere auch die Themen Digitalisierung der klassischen Industrie (Industrie 4.0), Big Data, Cloud Computing und IT-Sicherheit zentrale Bereiche des digitalen Wandels sein. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit der Einbeziehung weiterer Bereiche wie Unternehmenssoftware und Mobilität.
Drucksache 643/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 BSIG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 BSIG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 1 BSIG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8b Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c BSIG
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8c Absatz 2 Nummer 3 BSIG , Artikel 2 § 44b AtG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 11 Absatz 1b Satz 3 und 4, Absatz 1d - neu - EnWG
§ 44b Sicherung der Informationstechnik
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 44b
Zu § 44b
Zu Buchstabe c
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8c Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Nummer 3 BSIG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG , Buchstabe b § 10 Absatz 2 BSIG , Buchstabe c § 10 Absatz 3 Satz 3 BSIG
10. Zu Artikel 2 § 44b Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 4 AtG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 100 Absatz 1 TKG
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 643/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
1. Zum Gesetzentwurf allgemein:
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 BSIG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 BSIG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 1 BSIG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8b Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c BSIG
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8c Absatz 2 Nummer 3 BSIG , Artikel 2 § 44b AtG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 11 Absatz 1b Satz 3 und 4, Absatz 1d - neu - EnWG
§ 44b Sicherung der Informationstechnik
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 44b
Zu § 44b
Zu Buchstabe c
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG , Buchstabe b § 10 Absatz 2 BSIG , Buchstabe c § 10 Absatz 3 Satz 3 BSIG
9. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 100 Absatz 1 TKG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 258/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 13. Der Bundesrat bestärkt die Kommission darin, eine Politik zu entwickeln, die auf den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen abstellt und dabei auch die Energieinfrastruktur mit einschließt. Insbesondere unterstützt der Bundesrat das Ziel, der IT-Sicherheit zunehmende Aufmerksamkeit zu widmen.
Drucksache 258/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung - COM(2014) 330 final
... 11. Der Bundesrat bestärkt die Kommission darin, eine Politik zu entwickeln, die auf den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen abstellt und dabei auch die Energieinfrastruktur mit einschließt. Insbesondere unterstützt er das Ziel, der IT-Sicherheit zunehmende Aufmerksamkeit zu widmen.
Drucksache 643/2/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Zu Artikel 7
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Drucksache 240/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens
... "Bei der Festlegung der Standards für das Übermittlungsprotokoll sowie für das Datenaustauschformat nach den Sätzen 2 und 5 sind die vom IT-Planungsrat nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des IT-Staatsvertrages beschlossenen IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards zu beachten."
1. Zu § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 GewAnzV
2. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3 GewAnzV
3. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 GewAnzV
4. Zu § 3 Absatz 4 Satz 6 - neu - GewAnzV
Drucksache 50/13 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) - Begründung
... In den letzten Jahren sind die Anforderungen an den IT-Dienstleister sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht erheblich gestiegen. Insbesondere aufgrund von Vorgaben der EU und der Steuerverwaltung von Bund und Ländern sind die Anforderungen stetig gewachsen oder neue Aufgaben hinzugekommen. Daher sind Bedeutung und Verantwortung des ZIVIT für das Funktionieren der Bundesfinanzverwaltung und für ihre Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Bürgern ständig gestiegen. Im Bereich der IT-Sicherheit muss das ZIVIT der ständig wachsenden Bedrohung von außen in einem immer komplexeren IT-Umfeld begegnen. Dieser Bedeutungszuwachs spiegelt sich auch im Zuwachs der Planstellen und Stellen des ZIVIT um 18 Prozent seit der Gründung wider. Mit der Hebung dieser Leitungsposition von der Besoldungsgruppe B 4 in die Besoldungsgruppe B 6 soll dieser gestiegenen Bedeutung Rechnung getragen werden.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
a Erhöhung des Grundgehaltes
b Einführung von Erfahrungsstufen
c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Anlage I
Zu Anlage II
Zu Anlage III
Zu Anlage IV Zur Überschrift
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 92/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... Die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für Informationstechnologie der Bundeswehr ist für die technischbetrieblichen Durchführungsaufgaben zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in den IT-Netzen der gesamten Bundeswehr zuständig. Dies umfasst insbesondere die Überwachung und den Schutz der IT-Netze gegen Eindringversuche und sonstige Beeinträchtigungen von außen. Sie oder er führt das Computer Emergency Response Team der Bundeswehr und verantwortet alle Maßnahmen der Bundeswehr in ressortübergreifenden Cyber-Defense-Aktivitäten. Sie oder er garantiert damit die Funktionsfähigkeit eines Bereiches, der für die Unterstützung der Kernfähigkeiten der Bundeswehr und des Einsatzauftrags der Streitkräfte essentiell ist. Bislang wurde das Zentrum stets durch einen Oberst geleitet; die Ausweitung der Zuständigkeit auf die gesamte Bundeswehr ermöglicht die Besetzung mit vergleichbar qualifizierten Beamtinnen und Beamten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen
2. Weitere Gesetze
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Beurlaubung
§ 2 Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 3 Einmalzahlung
§ 4 Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Versorgung
§ 5 Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 6 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1
§ 7 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2
§ 8 Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses
§ 9 Freistellung vom militärischen Dienst
§ 10 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit
§ 11 Evaluation
Artikel 2 Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verwendung bei anderen Dienstherren
§ 3 Beurlaubung
§ 4 Versetzung in den Ruhestand
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 5 Einmalzahlung
§ 6 Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung
Abschnitt 3 Versorgung
§ 7 Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 8 Evaluation
Artikel 3 Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffbestimmung
§ 2 Dienstgrad
§ 3 Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
Abschnitt 2 Reservewehrdienstverhältnis
§ 4 Reservewehrdienstverhältnis
§ 5 Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses
§ 6 Diensteid
§ 7 Sachmittel und Entschädigungen
§ 8 Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes
§ 9 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen
§ 10 Benachteiligungsverbot
§ 11 Versorgung
§ 12 Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet
§ 13 Entlassung
Artikel 4 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 43b Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
Artikel 8 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Artikel 9 Änderung des Soldatengesetzes
§ 58a Reservewehrdienstverhältnis
Artikel 10 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
Artikel 11 Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Wehrbeschwerdeordnung
§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr
Artikel 13 Änderung der Wehrdisziplinarordnung
Artikel 14 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 13e
§ 21
§ 39
§ 101
§ 102
Artikel 15 Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Artikel 16 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :
In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :
In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :
Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung
Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie
Weiterentwicklung der Berufsförderung
Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Haushaltsausgaben
1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen
1. Weitere Gesetze
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
V. Sonstige Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Relevanz
VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IX. Nachhaltigkeit
X. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 8
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 4
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu den Nummern 15 bis 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 101
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr
Drucksache 446/12
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
... Für insbesondere die erstmalige Festlegung der relevanten Stichproben und der Hochrechnungsmethodik für die Morbiditätsdaten, die Erstellung eines Datenschutz-, IT-Sicherheits- und Betriebskonzeptes für das neue Verfahren, das einmalige Erzeugen der parametrisierbaren Datenbankabfragen und das Einrichten des Übermittlungsweges der Stichproben wird ein Mehraufwand von ca. 73.000 Euro geschätzt. Dieser setzt sich zusammen aus Kosten von ca. 30.000 Euro für ein Gutachten zur Festlegung der relevanten Stichproben und der Hochrechnungsmethodik und sonstigen Kosten von rd. 43.000 Euro (6 Personenmonate, 1 Planstelle Besoldungsgruppe A13g, nach den Personalkostensätzen des BMF, einschließlich anteiliger Sachkostenpauschale).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 39a Ermittlung des Korrekturbetrags
§ 42 Prüfung der Datenmeldungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen; Alternativen
II. Erfüllungsaufwand; Kosten
4 Einmalaufwand
4 Daueraufwand
III. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2131: Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Drucksache 409/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... Die finanziellen Interessen der EU beziehen sich auf von der Union oder in ihrem Auftrag verwaltete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und liegen somit von vornherein auf EU-Ebene. Als solche sind sie zudem stärker auf die EU ausgerichtet als jeder Bereich, in dem es Vorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen gilt. Von ihrer Form und ihrem Inhalt her sind sie eher den Anliegen der Vorschriften über den Selbstschutz der EU-Organe, -Einrichtungen, -Ämter und -Agenturen (beispielsweise in Bezug auf die physische oder die IT-Sicherheit) vergleichbar. Dies lässt den Schluss zu, dass sie von den Mitgliedstaaten allein nicht hinreichend geschützt werden können. Für diese Einschätzung spricht auch die Tatsache, dass im Vertrag selbst (in Artikel 310 Absatz 6 und in Artikel 325 Absätze 1 und 4 AEUV) die Notwendigkeit herausgestellt wird, dass es eines Vorgehens auf Unionsebene bedarf, um gleichwertige und abschreckende Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vor widerrechtlichen Handlungen festzulegen. Außerdem führt die Europäische Kommission gemäß Artikel 48 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates den Haushaltsplan der EU in Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich aus.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Rechtlicher Kontext
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3 Wahl des Instruments
3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definition der finanziellen Interessen der Union
Titel II Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 3 Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 4 Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten
Titel III Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 5 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen natürliche Personen
Artikel 8 Freiheitsstrafen
Artikel 9 Mindestsanktionen für juristische Personen
Artikel 10 Sicherstellung und Einziehung
Artikel 11 Zuständigkeit
Artikel 12 Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten
Artikel 13 Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge
Artikel 14 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 15 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
Artikel 16 Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Drucksache 557/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Fasst der Planungsrat für die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern (IT-Planungsrat) einen Beschluss über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- oder IT-Sicherheitsstandards gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 3 des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 20. November 2009 (BGBl. 2010 I S. 663), so beschließt der Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung (IT-Rat) die Umsetzung dieses Beschlusses innerhalb der Bundesverwaltung. § 12 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gilt entsprechend.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)
4 Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung
§ 3 Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
§ 4 Elektronische Bezahlmöglichkeiten
§ 5 Nachweise
§ 6 Elektronische Aktenführung
§ 7 Übertragen und Vernichten des Papieroriginals
§ 8 Akteneinsicht
§ 9 Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand
§ 10 Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates
§ 11 Gemeinsame Verfahren
§ 12 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung
§ 13 Elektronische Formulare
§ 14 Georeferenzierung
§ 15 Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 27a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Passgesetzes
Artikel 9 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 11 Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
§ 11a Elektronische Datenübermittlung
Artikel 14 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Artikel 15 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 16 Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 18 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 19 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 20 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Artikel 21 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 22 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 24 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 26 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
§ 32d Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union
Artikel 27 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 28 Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Artikel 29 Evaluierung
Artikel 30 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. E-Government-Gesetz des Bundes
2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7
3. Weitere Regelungen des Entwurfs
4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
4 Barrierefreiheit
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Weitere Einzelvorgaben
5 Entlastungen
Länder inklusive Kommunen
Weitere Kosten
Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit
Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 30
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
1. Gesamtbewertung
2. Im Einzelnen
2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse
a Streichung von Schriftformerfordernissen
b Gefühlte Schriftform
c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur
2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen
a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung
b Elektronische Aktenführung
c Optimierung von Verwaltungsabläufen
2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
a Auswirkungen auf die Verwaltung
b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
c Zeitliche Perspektive
3. Schlussfolgerungen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 519/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
... 2. Produkte mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung von staatlichen Verschlusssachen oder für die IT-Sicherheitsfunktion wesentliche Komponenten solcher Produkte herstellen oder hergestellt haben und noch über die Technologie verfügen, wenn das Gesamtprodukt mit Wissen des Unternehmens vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Außenwirtschaftsgesetz(AWG)
Teil 1 Rechtsgeschäfte und Handlungen
§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
§ 4 Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen
§ 5 Gegenstand von Beschränkungen
§ 6 Einzeleingriff
§ 7 Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres
§ 8 Erteilung von Genehmigungen
§ 9 Erteilung von Zertifikaten
Teil 2 Ergänzende Vorschriften
§ 10 Deutsche Bundesbank
§ 11 Verfahrens- und Meldevorschriften
§ 12 Erlass von Rechtsverordnungen
§ 13 Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen
§ 14 Verwaltungsakte
§ 15 Rechtsunwirksamkeit
§ 16 Urteil und Zwangsvollstreckung
Teil 3 Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften
§ 17 Strafvorschriften
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Einziehung und Erweiterter Verfall
§ 21 Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden
§ 22 Straf- und Bußgeldverfahren
§ 23 Allgemeine Auskunftspflicht
§ 24 Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
§ 25 Automatisiertes Abrufverfahren
§ 26 Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren
§ 27 Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs
§ 28 Kosten
Artikel 2 Folgeänderungen
1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
2 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
3 Änderung der Verordnung über allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
6 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes
7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
8 Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes
9 Änderung der Strafprozessordnung
10 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
11 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
12 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung
14 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft
15 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr
16 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
17 Änderung des Kreditwesengesetzes
18 Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes
19 Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes
20 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
21 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
22 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern
23 Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung
24 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
25 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes
26 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Schwerpunkte der Novelle
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
IV. Erfüllungsaufwand:
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Im Einzelnen
Zu § 3
Zu § 4
Im Einzelnen
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Teil 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu §§ 24
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2224: Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Vereinfachung, Straffung und zielgenauere Fassung des Außenwirtschaftsrechts unter Beibehaltung seiner bewährten Grundstrukturen
Drucksache 573/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... Wie die Konsultation und die von der Kommission eingeleiteten Studien ergeben haben, ist der Datenschutz ein zentraler Problembereich, der die Übernahme des Cloud-Computing erschweren könnte. Vor allem die 27 teilweise unterschiedlichen nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen machen es äußerst schwierig, auf Binnenmarktebene kostengünstige Cloud-Lösungen anzubieten. Angesichts des globalen Charakters der Cloud wurde ferner um Klarstellung gebeten, wie internationale Datenübertragungen reguliert werden sollen. Diesen Bedenken wurde - in Verwirklichung einer anderen Aktion der Digitalen Agenda - Rechnung getragen durch den Kommissionsvorschlag vom 25. Januar 2012 für einen starken und einheitlichen Rechtsrahmen, der Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Datenschutzes schafft. Der Verordnungsvorschlag nimmt sich auch der durch die Cloud aufgeworfenen Fragen an. Im Wesentlichen klärt er die wichtige Frage des anwendbaren Rechts, indem er dafür sorgt, dass ein einziges Regelwerk direkt und in einheitlicher Weise in allen 27 Mitgliedstaaten gilt. Der Rahmen ist gut für Unternehmen und Bürger, weil er in ganz Europa für gleiche Wettbewerbsbedingungen, einen geringeren Verwaltungsaufwand und niedrigere Einhaltungskosten sorgt. Gleichzeitig stellt er ein hohes Schutzniveau für Personen sicher und gibt ihnen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten. Eine transparentere Datenverarbeitung wird auch dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Der Vorschlag erleichtert die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU und des EWR, ohne dabei jedoch den durchgehenden Schutz der betroffenen Personen infrage zu stellen. Mit dem neuen Rechtsrahmen werden die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Verhaltensregeln und Normen für die Cloud angenommen werden können, falls die Interessenträger Zertifizierungsprogramme für nötig halten, anhand deren kontrolliert werden kann, ob die Betreiber geeignete IT-Sicherheitsnormen und Vorkehrungen für die Datenübermittlung anwenden.
1. Einleitung
2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing
3. Weitere Schritte
3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt
3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing
3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels
3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen
3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft
4. Zusätzliche politische Schritte
4.1. Stimulierungsmaßnahmen
4.2. Internationaler Dialog
5. Fazit
Drucksache 244/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Durchführung des Nationalen Waffenregister-Gesetzes (NWRG-Durchführungsverordnung - NWRG-DV)
... (3) Die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Stellen erstellen zur Erfüllung ihrer dort genannten Pflichten ein IT-Sicherheitskonzept, das den jeweils aktuellen Standards des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder vergleichbaren Standards entspricht. Das Sicherheitskonzept legt fest, mit welchen technischen und organisatorischen Maßnahmen die Vorgaben des für die jeweilige Behörde anzuwendenden Datenschutzgesetzes und dieser Verordnung gewährleistet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Inhalt der Datensätze
§ 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde
§ 3 Verfahren zur Datenübermittlung an die Registerbehörde
§ 4 Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren
§ 5 Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 6 Auskunft bei Anfragen mit unvollständigen Angaben
§ 7 Datenschutz und Datensicherheit
§ 8 Übergangsbestimmung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen
1. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten
4. Erfüllungskosten
a. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
b. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
6. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1967: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters
Drucksache 103/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
... "dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sofern Fragen der IT-Sicherheit berührt sind."
Drucksache 443/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone KOM (2010) 377 endg.
... In sicherheitstechnisch besonders sensiblen Bereichen würden weiterhin nationale Vorschriften gelten. Diese Bereiche betreffen das Tragen und Benutzen von Waffen, das Verhältnis zur Polizei, die Verhaltensmaßregeln für das CIT-Sicherheitspersonal außerhalb des CIT-Fahrzeugs und die Sicherheit der Standorte, an die das Bargeld geliefert oder von denen das Bargeld abgeholt wird.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung
3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung
4. Rechtliche Aspekte
Vorschlag
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Ausschlüsse
Artikel 3 Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen
Artikel 4 Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Artikel 5 CIT-Sicherheitspersonal
Artikel 6 Führen von Waffen
Artikel 7 Ausrüstung des Fahrzeugs
Artikel 8 Rolle der nationalen Polizeikräfte
Artikel 9 Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)
Artikel 10 Einziehung neutralisierter Banknoten
Artikel 11 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 12 Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten
Artikel 13 Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 14 Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung
Artikel 15 Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 16 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS
Artikel 17 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 18 Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug
Artikel 19 Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug
Artikel 20 Nationale Ausnahmeregelungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Artikel 21 Kontrolle
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle
Artikel 24 Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals
Artikel 25 Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld
Artikel 26 Überprüfung
Artikel 27 Änderung der technischen Vorschriften
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 30 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang I Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Anhang II Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Allgemeine Bestimmungen
Anhang III Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)
I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen
II. IBNS-Zulassungsverfahren
i Hauptfunktionen des Überwachungssystems
ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS
iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen
III. Testverfahren
a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien
b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten
c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik
Anhang IV IBNS-Piktogramme
Anhang V Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge
Anhang VIInhalt der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt
Anhang VII Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Empfehlung des Rates zur Förderung der Annahme von IT-Sicherheitsstandards im öffentlichen Auftragswesen.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 645/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Bei fehlender Kompatibilität des De-Mail-Verfahrens mit dem EGVP ist zu befürchten, dass mit De-Mail eine zusätzliche Kommunikationsstruktur eröffnet wird, die mit hohem Aufwand in die gerichtlichen Geschäftsabläufe integriert und überwacht werden muss. Technisch erscheint eine Anbindung von De-Mail an das EGVP möglich; hierüber gibt es bereits Gespräche zwischen Vertretern der AG IT-Standards der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz und des De-Mail-Projekts. Das hohe IT-Sicherheitsniveau der Kommunikation über EGVP sollte dabei aber beibehalten werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 De-Mail-Gesetz
10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - De-Mail-Gesetz
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1,§ 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - De-Mail-Gesetz Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 De-Mail-Gesetz
13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 10 De-Mail-Gesetz
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 - neu - De-Mail-Gesetz
16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz
17. Zu Artikel 1 § 15, § 23 Absatz 1 Nummer 12a - neu - De-Mail-Gesetz Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:
§ 15 Datenschutz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - De-Mail-Gesetz
19. Zu Artikel 1 § 22 Satz 5 - neu - De-Mail-Gesetz
20. Zu Artikel 1 § 25 De-Mail-Gesetz
21. Zu Artikel 2 § 174 Absatz 3 Satz 4 ZPO Artikel 2 ist zu streichen.
22. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 3 Satz 7 VwZG
23. Zu Artikel 3 allgemein
Drucksache 578/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Der Bundesrat begrüßt die Entschließung des Bundestages in zu Drucksache 578/09. Der Bundesrat erwartet, dass die zuständigen Stellen des Bundes die zuständigen Behörden der Länder in den in Rede stehenden Bereichen (Standardsetzung, technische Richtlinien und Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten) rechtzeitig informieren an der Erarbeitung der einschlägigen Regelungen beteiligen und nur mit dem Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern oder dessen jeweiliger Nachfolgeorganisation abgestimmte Entscheidungen treffen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.