Drucksache 378/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen KOM (2011) 367 endg.
... Dieser systematischen und konsequenten Vernetzung widerspricht jedoch das Prinzip der Freiwilligkeit, auf dem der Berufsausweis beruht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Grundsatz der Freiwilligkeit bestehen bleiben muss. Daher bedarf es der Klarstellung, dass in Fällen der Anwendung des Berufsausweises dies die IMI-Vernetzung verbindlich bedingt. Die Klarstellung ist insbesondere erforderlich, da mit der Anwendung des Berufsausweises eine sehr ambitionierte Verkürzung der Entscheidungsfristen (bei der automatischen Anerkennung binnen 2 Wochen und der Anerkennung nach der allgemeinen Regelung binnen eines Monats) vorgesehen ist, die einen einfachen und schnellen Zugang zu den Unterlagen und Dokumenten voraussetzt. Eine Verkürzung der Fristen im allgemeinen Verfahren von bisher drei Monaten auf einen Monat geht zulasten der Qualität der Überprüfung, da es bei diesen Berufen an einem definierten Vergleichsstandard fehlt. Die für die Beurteilung der Qualifikation im Aufnahmemitgliedstaat maßgeblichen Angaben können von denen im Herkunftsland maßgeblichen und auf dem Berufsausweis notierten Angaben abweichen. Darüber hinaus ist IMI im Wesentlichen auf Standardfragen aufgebaut. Bei freien Texten und Fachsprache ist jedoch Zeit für Übersetzung und Rückfragen einzurechnen, da es hier auf Details ankommt.
2 Allgemeines:
Im Einzelnen:
Zu Frage 1
Zu Frage 2a
Zu Frage 2b
Zu Frage 2c
Zu Frage 3
Zu Frage 4
Zu Frage 5
Zu Frage 6
Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung
Zu Frage 7
Zu Frage 8
Zu Frage 9
Zu Frage 10
Zu Frage 11
Zu Frage 12
Zu Frage 13
Zu Frage 14
Zu Frage 15
Zu Frage 16
Zu Frage 17
Zu Frage 18
Zu Frage 19
Zu Frage 20
Zu Frage 21
Zu Frage 22
Zu Frage 23
Zu Frage 24
Berücksichtigung der Stellungnahme:
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