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"Holzabsatzfondsgesetz"
Drucksache 702/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
... Von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bestimmte Vorschriften des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes unberührt geblieben, die aufzuheben sind. Das Nähere über die Erhebung der Beiträge ist jeweils in der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz und in der Holzabsatzfondsverordnung geregelt, die ebenfalls aufzuheben sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
§ 1 Auflösung und Abwicklung
§ 2 Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung
§ 3 Aufhebung des Absatzfondsgesetzes und der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz
Artikel 2 Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
§ 1 Auflösung und Abwicklung
§ 2 Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung
§ 3 Aufhebung des Holzabsatzfondsgesetzes und der Holzabsatzfondsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
II. Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
III. Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft sowie über die Zweckvermögen des Bundes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (NKR-Nr.: 1155)
Drucksache 702/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
... In seinen Urteilen zum Absatzfondsgesetz sowie zum Holzabsatzfondsgesetz hält das Bundesverfassungsgericht nicht die Bestimmungen der Gesetze bzw. die Aufgaben der Anstalten für sich für verfassungswidrig. Die Nichtigkeit der gesetzlichen Aufgabenbestimmungen folgt vielmehr aus der Verfassungswidrigkeit der Finanzierung der Anstalten durch die Sonderabgabe nach Maßgabe des § 10 des Absatzfondsgesetzes. Diese Vorschrift hat das BVerfG für nichtig erkannt, weil der gesetzliche Verwendungszweck nicht hinreichend gruppennützig ist. Daraus lässt es sich jedoch unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen, die vereinnahmten Restmittel wie eine keiner Zweckbindung unterliegende Steuer dem Bundeshaushalt zuzuführen.
1. Zu Artikel 1 und 2
2. Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 ,
Drucksache 702/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
... In seinen Urteilen zum Absatzfondsgesetz sowie zum Holzabsatzfondsgesetz hält das Bundesverfassungsgericht nicht die Bestimmungen der Gesetze bzw. die Aufgaben der Anstalten für sich für verfassungswidrig. Die Nichtigkeit der gesetzlichen Aufgabenbestimmungen folgt vielmehr aus der Verfassungswidrigkeit der Finanzierung der Anstalten durch die Sonderabgabe nach Maßgabe des § 10 des Absatzfondsgesetzes. Diese Vorschrift hat das BVerfG für nichtig erkannt, weil der gesetzliche Verwendungszweck nicht hinreichend gruppennützig ist. Daraus lässt es sich jedoch unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen, die vereinnahmten Restmittel wie eine keiner Zweckbindung unterliegende Steuer dem Bundeshaushalt zuzuführen.
1. Zu Artikel 1 und 2
2. Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 , Artikel 2 § 1 Absatz 1
Drucksache 14/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
1. Zu Artikel 2
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 14/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Drucksache 14/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Drucksache 245/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Drucksache 245/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Drucksache 373/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Drucksache 373/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Drucksache 373/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Drucksache 736/03
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerreformgesetz - GewStRefG )
... (26) In § 13 des Holzabsatzfondsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Oktober 1998 (
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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