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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Holzabsatzfondsgesetz"


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Drucksache 702/10

... Von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bestimmte Vorschriften des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes unberührt geblieben, die aufzuheben sind. Das Nähere über die Erhebung der Beiträge ist jeweils in der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz und in der Holzabsatzfondsverordnung geregelt, die ebenfalls aufzuheben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft

§ 1
Auflösung und Abwicklung

§ 2
Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung

§ 3
Aufhebung des Absatzfondsgesetzes und der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz

Artikel 2
Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft

§ 1
Auflösung und Abwicklung

§ 2
Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung

§ 3
Aufhebung des Holzabsatzfondsgesetzes und der Holzabsatzfondsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

II. Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

III. Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft sowie über die Zweckvermögen des Bundes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (NKR-Nr.: 1155)


 
 
 


Drucksache 702/10 (Beschluss)

... In seinen Urteilen zum Absatzfondsgesetz sowie zum Holzabsatzfondsgesetz hält das Bundesverfassungsgericht nicht die Bestimmungen der Gesetze bzw. die Aufgaben der Anstalten für sich für verfassungswidrig. Die Nichtigkeit der gesetzlichen Aufgabenbestimmungen folgt vielmehr aus der Verfassungswidrigkeit der Finanzierung der Anstalten durch die Sonderabgabe nach Maßgabe des § 10 des Absatzfondsgesetzes. Diese Vorschrift hat das BVerfG für nichtig erkannt, weil der gesetzliche Verwendungszweck nicht hinreichend gruppennützig ist. Daraus lässt es sich jedoch unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen, die vereinnahmten Restmittel wie eine keiner Zweckbindung unterliegende Steuer dem Bundeshaushalt zuzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 und 2

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 ,


 
 
 


Drucksache 702/1/10

... In seinen Urteilen zum Absatzfondsgesetz sowie zum Holzabsatzfondsgesetz hält das Bundesverfassungsgericht nicht die Bestimmungen der Gesetze bzw. die Aufgaben der Anstalten für sich für verfassungswidrig. Die Nichtigkeit der gesetzlichen Aufgabenbestimmungen folgt vielmehr aus der Verfassungswidrigkeit der Finanzierung der Anstalten durch die Sonderabgabe nach Maßgabe des § 10 des Absatzfondsgesetzes. Diese Vorschrift hat das BVerfG für nichtig erkannt, weil der gesetzliche Verwendungszweck nicht hinreichend gruppennützig ist. Daraus lässt es sich jedoch unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen, die vereinnahmten Restmittel wie eine keiner Zweckbindung unterliegende Steuer dem Bundeshaushalt zuzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/1/10




1. Zu Artikel 1 und 2

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 , Artikel 2 § 1 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 14/07 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 14/07

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Absatzfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Holzabsatzfondsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 14/1/07

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes



Drucksache 245/07

Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes



Drucksache 245/07 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes



Drucksache 373/1/05

Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/1/05




Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

Begründung


 
 
 


Drucksache 373/05 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes



Drucksache 373/05

Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/05




Entwurf

Artikel 2
Änderung des Holzabsatzfondsgesetzes

§ 14
Kostenerstattung


 
 
 


Drucksache 736/03

... (26) In § 13 des Holzabsatzfondsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Oktober 1998 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/03




Entwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 5a
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


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