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"Hilfssendungen"


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Drucksache 667/04

... Abgefeuerte, aber entgegen ihrer Bestimmung nicht explodierte Munition stellt eine erhebliche und oft heimtückische unmittelbare Bedrohung dar, die die Zivilbevölkerung noch lange nach Beendigung eines bewaffneten Konflikts gefährdet, verletzt oder tötet. Explosive Kampfmittelrückstände hemmen die Wiederaufbauanstrengungen beträchtlich und erschweren darüber hinaus den Transport von Hilfssendungen sowie die Nutzung oder Urbarmachung land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

2 Allgemeines

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich

Protokoll
über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Räumung, Beseitigung oder Zerstörung explosiver Kampfmittelrückstände

Artikel 4
Aufzeichnung, Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen

Artikel 5
Sonstige Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, einzelner Zivilpersonen und ziviler Objekte vor den Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände

Artikel 6
Vorkehrungen zum Schutz humanitärer Missionen und Organisationen vor den Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände

Artikel 7
Hilfe betreffend explosive Kampfmittelaltlasten

Artikel 8
Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 9
Allgemeine vorbeugende Maßnahmen

Artikel 10
Konsultationen der Hohen Vertragsparteien

Artikel 11
Einhaltung

1. Aufzeichnung, Aufbewahrung und Freigabe von Informationen über nicht zur Wirkung gelangte explosive Kampfmittel und aufgegebene explosive Kampfmittel

i Inhalt:

Technischer Anhang

ii Empfänger:

iii Mechanismus:

iv Zeitrahmen:

2. Warnung, Aufklärung über Gefahren, Kennzeichnung, Absperrung und Überwachung

5 Schlüsselbegriffe

3. Allgemeine vorbeugende Maßnahmen

A. Allgemeines

1. Humanitäre Gesichtspunkte

2. Das VN-Waffenübereinkommen

3. Die Bestimmungen des VN-Waffenübereinkommens über die Vereinbarung zusätzlicher Protokolle

4. Die Vertragstaatenkonferenz am 27. und 28. November 2003

4.1. Der Konferenzvorlauf

4.2. Die Position der Bundesrepublik Deutschland

B. Besonderes

1. Inhalt von Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände

1.1. Allgemeine Bestimmungen

1.2. Begriffsbestimmungen

1.3. Räumungsverpflichtung und Weitergabe von Information

1.4. Schutz der Zivilbevölkerung und der humanitären

1.5. Explosive Kampfmittelaltlasten

1.6. Internationale Zusammenarbeit

1.7. Allgemeine vorbeugende Maßnahmen

1.8. Konsultationen zwischen den Vertragsstaaten und Vertragseinhaltung

1.9. Technischer Anhang

2. Inkrafttreten von Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände

3. Vereinbarkeit mit der deutschen Rechtsordnung

4. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


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