41 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Hilfsangebote"
Drucksache 391/18
... Die Bundesnetzagentur wird in Umsetzung des Artikel 8 Geoblocking-VO auch Verbrauchern praktische Unterstützung leisten, wenn sich aus der Anwendung der Verordnung Streitigkeiten mit Unternehmen ergeben. Sie ist bereits Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen im Rahmen des Telekommunikationsgesetz (z.B. bei Streitfällen zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern)und nimmt deren Beschwerden über eine eigens eingerichtete Beschwerdestelle entgegen, so dass mit Übernahme auch der Zuständigkeit für die Durchsetzung der Geoblocking-VO Synergieeffekte zu erwarten sind. Hinsichtlich des Inhalts der praktischen Unterstützung kann eine Orientierung an den Leistungen des Netzes europäischer Verbraucherzentren (ECC Netzwerk) erfolgen. Die Unterstützung kann zum Beispiel in der Erläuterung der Verbraucherrechte, Hilfe bei der Beilegung eines Streites mit einem Händler aus einem anderen Mitgliedsstaat oder durch Informationen über weitere Hilfsangebote, wenn die Bundesnetzagentur zur Konfliktlösung nichts mehr beitragen kann, bestehen. Um die wirksame Durchsetzung der Vorschriften zu erleichtern, wurde die Geoblocking-VO in den Anwendungsbereich der Verordnung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (EG (Nr.)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Artikel 2
Drucksache 574/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden
Drucksache 56/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Bereits ein im Jahr 2008 unter Beteiligung von Ländern, Anwalts- und Opferschutzverbänden im Bundesministerium der Justiz durchgeführter Runder Tisch zu Fragen der psychosozialen Prozessbegleitung kam überein, dass ein Rechtsanspruch auf diese neue Unterstützungsmaßnahme für einzelne Opfergruppen sinnvoll sein könnte, wobei zunächst die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards als Voraussetzung für jegliche gesetzliche Regelung der psychosozialen Prozessbegleitung betrachtet wurde. In gleicher Weise positioniert sich der Abschlussbericht des runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (S. 31 des Abschlussberichts, online abrufbar: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/). Während diese bundeseinheitlichen Standards geschaffen und in ihre im Abschlussbericht der Bund-LänderArbeitsgruppe "Psychosoziale Prozessbegleitung" enthaltene endgültige Form gebracht wurden, kristallisierte sich in den in einzelnen Bundesländern durchgeführten Modellprojekten zur psychosozialen Prozessbegleitung die Gruppe der kindlichen und jugendlichen Opfer von Gewaltdelikten als besonders geeignet für dieses neue Hilfsangebot heraus. Die besondere Schutzbedürftigkeit äußert sich in diesen Fällen insbesondere in der bei Kindern und Jugendlichen verstärkt vorhandenen Angst und Verunsicherung, welche das Verfahren und insbesondere die Hauptverhandlung zu einer besonderen Belastung für die Betroffenen werden lassen. Hier konnte sich die kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung als wichtiges und erfolgreiches Opferschutzinstrument erweisen (vgl. hierzu: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts "Psychosoziale Prozessbegleitung" in Mecklenburg-Vorpommern, online abrufbar: http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/Themen/Informationen_zum_ Opferschutz/; Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen, online abrufbar: http://www.mj.niedersachsen.de/download/73108/ zum_Downloaden.pdf; letzter Zugriff am 07.01.2015; das Zeugenbegleitprogramm Schleswig-Holstein, online abrufbar: http://www.schleswigholstein.de/MJKE/DE/Service/ Broschueren/Justiz/flyerZeugenbegleitprogramm__blob=publicationFile.pdf; letzter Zugriff am 07.01.2015). Dieser Befund deckt sich auch mit der praktischen Erfahrung in Österreich, wo kindliche und jugendliche Opfer die erste von drei Hauptkategorien im Rahmen der dortigen Prozessbegleitung bilden (vgl. hierzu die Qualitätsstandards für die Prozessbegleitung in Österreich, online abrufbar: http://www.prozessbegleitung.co.at/standards.htm; letzter Zugriff am 07.01.2015).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 406g Psychosoziale Prozessbegleitung
§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren
§ 406j Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens
§ 406k Weitere Informationen
§ 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Informationspflichten
b Übersetzungen/Dolmetschleistungen
c Psychosoziale Prozessbegleitung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 406i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 406j
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 406k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 406k
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Inhalt des Regelungsvorhabens
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
b. Erfüllungsaufwand
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
c. Sonstige Kosten
d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation
e. Bewertung
Drucksache 359/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
... Dokumentiert werden sollten insbesondere die dem Darlehensnehmer unterbreiteten Produktempfehlungen bzw. Alternativangebote sowie gegebenenfalls die aufgezeigten Konsequenzen einer weiteren Inanspruchnahme des Dispositionskredits oder die Hilfsangebote Dritter. Eine inhaltliche Dokumentation des Gesprächs selbst, insbesondere Angaben über die Bonität oder das Konsumverhalten des Darlehensnehmers, ist hiervon nicht umfasst.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB
25. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 -neuGewO
26. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO
27. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO
28. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO
29. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO
30. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV
31. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV
32. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV
33. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
34. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG
Drucksache 359/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
... Dokumentiert werden sollten insbesondere die dem Darlehensnehmer unterbreiteten Produktempfehlungen bzw. Alternativangebote sowie gegebenenfalls die aufgezeigten Konsequenzen einer weiteren Inanspruchnahme des Dispositionskredits oder die Hilfsangebote Dritter. Eine inhaltliche Dokumentation des Gesprächs selbst, insbesondere Angaben über die Bonität oder das Konsumverhalten des Darlehensnehmers, ist hiervon nicht umfasst.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB
Zur Folgeänderung:
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 502 Absatz 4 - neu - BGB , Artikel 2 Nummer 1 § ..... Absatz 1a - neu - BGBEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 503 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB
17. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17
Zu Artikel 1 Nummer 22
19. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
26. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB
29. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB
30. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB
31. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG
32. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 - neu - GewO
33. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO
34. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO
35. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO
36. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO
37. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV
38. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV
39. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV
40. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
41. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG
42. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG
Drucksache 339/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Jährliches Arbeitsprogramm 2015 der Union für europäische Normung - COM(2014) 500 final
... Gerade Glücksspiele, die über das Internet zugänglich sind, bergen ein hohes Gefährdungspotenzial. Es muss sichergestellt werden, dass technische Maßnahmen auf hohem Niveau umgesetzt werden, die einen Missbrauch, also die pathologische Nutzung dieser Angebote erschweren, rechtzeitig einen Zugang sperren auf Hilfsangebote hinweisen. und
2. Zu Nummer 2.2. Bauprodukte und Bauwirtschaft
3. Zu Nummer 3.2.5. Tabakerzeugnisse
4. Zu Nummer 3.2.23. Gesundheitsdienstleistungen
5. Zu Nummer 3.3.11. Online-Glücksspieldienste
Abschließende Bemerkung
Zu Ziffer 3:
Zu Ziffer 4:
Zu Ziffer 5:
Drucksache 565/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das XENOS-Sonderprogramm "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" in den kommenden Jahren weiterzuführen, die entstandenen Strukturen und Hilfsangebote weiterhin zu unterstützen und entsprechende Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt
Drucksache 565/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das XENOS-Sonderprogramm "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" in den kommenden Jahren weiterzuführen, die entstandenen Strukturen und Hilfsangebote weiterhin zu unterstützen und entsprechende Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 214/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
... Es wird insoweit als erforderlich angesehen, die Beratungs- und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Beratungsinhalte auf die wesentlichen Aufgaben und Kernkompetenzen der Fachkräfte der Schwangerenberatungsstellen zu konzentrieren. Entscheidend bleibt die psychosoziale Beratung und das Aufzeigen von Hilfsangeboten.
Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG
11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB
12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB
13. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG
14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG
15. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG
16. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV
17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG
18. Zu Artikel 8 Evaluierung
Drucksache 214/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
... Es wird insoweit als erforderlich angesehen, die Beratungs- und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Beratungsinhalte auf die wesentlichen Aufgaben und Kernkompetenzen der Fachkräfte der Schwangerenberatungsstellen zu konzentrieren. Entscheidend bleibt die psychosoziale Beratung und das Aufzeigen von Hilfsangeboten.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Ziffern 2, 3 und 5:
Zu Ziffer 6:
7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG
8. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB
9. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB
10. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG
11. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG
12. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG
13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV
14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG
15. Zu Artikel 8 Evaluierung
Drucksache 511/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG )
... - Die Stärkung der Patientenorientierung: Ziel ist es, dass allen Krebspatientinnen und -patienten sowie ihren Angehörigen qualitätsgesicherte Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen, um ihre Kompetenzen sowie Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf medizinische Maßnahmen zu unterstützen. Hierzu gehört auch eine verbesserte Kommunikation zwischen ärztlich oder pflegerisch Tätigen und Krebskranken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
D.1 Bund, Länder und Gemeinden
D.2 Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.3.1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 25a Organisierte Früherkennungsprogramme
§ 65c Klinische Krebsregister
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Handlungsbedarf
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
2. Flächendeckende Etablierung klinischer Krebsregister
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1. Flexibilisierung von Inanspruchnahme und Altersgrenzen
1.2. Verpflichtung zur Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme
1.3. Erprobung der Ausgestaltung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen
1.4. Regelung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für Einladungswesen und Qualitätssicherung
1.5. Trennung von Krebsfrüherkennung und Anspruch auf reduzierte Belastungsgrenze
2. Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister
2.1. Notwendige bundeseinheitliche Vorgaben
2.1.1. Festlegung eines einheitlichen Aufgabenprofils
2.1.2. Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder
2.2. Förderung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen
2.2.1. Festlegung von Fördervoraussetzungen
2.2.2. Förderung durch eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und Meldevergütungen
2.2.3 Finanzierungsbeteiligung der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe
2.3 Übergangsregelungen
2.4. Aufgabenverteilung bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung
2.5 Angleichung der Dokumentationsanforderungen in strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs
2.6. Transparenz über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V.1. Bund, Länder und Gemeinden
V.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI. Erfüllungsaufwand VI.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VII. Weitere Kosten
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2234: Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
1.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
2. Flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister
2.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
2.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
Drucksache 369/2/11
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV
... 9. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass kurzfristige Hilfsangebote wie die der EFSF zwar aufgrund der Krisensituation erforderlich waren, aber nicht ausreichend zu einer dauerhaften Lösung der Schuldenprobleme beigetragen haben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ergänzend ein umfassenderer Ansatz erforderlich ist, der nicht nur die Refinanzierung und den aktuellen Schuldenstand der Mitgliedstaaten im Fokus hat, sondern auch gewährleistet, dass Altschulden dauerhaft abgetragen werden. Er ist der Ansicht, dass der Vorschlag des Sachverständigenrats, einen Schuldentilgungspakt für die Eurozone einzuführen, hierfür gute Ansätze liefert und vertieft geprüft werden sollte.
Drucksache 704/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... führt, von zwei auf drei Jahre erhöht werden. Begründet wird die Erhöhung damit, dass der Anreiz für Scheinehen verringert bzw. die Wahrscheinlichkeit für ihre Aufdeckung vor der Entstehung eines eigenen Aufenthaltsrechts erhöht werden. Dieser Begründung kann nicht gefolgt werden. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Ausländer, die zwangsverheiratet wurden oder in ihrer Ehe häusliche Gewalt erleben, noch ein weiteres Jahr in einer unzumutbaren Ehe ausharren müssen, um nach einer Trennung ein unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Auch wenn in Fällen einer besonderen Härte gemäß § 31 Absatz 2 AufenthG von dieser zwei- bzw. dreijährigen Frist abgewichen werden kann, bestehen berechtigte Zweifel, dass die vorgetragenen Gründe - wie Zwangsheirat und häusliche Gewalt - von allen Ausländerbehörden als besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift anerkannt werden. Vielfach können Betroffene die Zwangslage, in der sie sich befinden, aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse und ihrer Sozialisation nicht hinreichend glaubhaft machen. Die sie unterstützenden Hilfsangebote sind ihnen häufig nicht bekannt oder können von ihnen nicht erreicht werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG
§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 3 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 AufenthG
'Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Zu Artikel 3
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
12. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 69/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Beratungshilfe kann nur bewilligt werden, wenn dem Rechtsuchenden nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme ihm zuzumuten ist (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 BerHG). Gerade für die Lebensbereiche, für die nach den Berichten der Praxis Beratungshilfe besonders häufig in Anspruch genommen wird (z.B. Verbraucher- und Mietangelegenheiten), besteht eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Stellen und Verbänden, die dem Rechtsuchenden und seinem Anliegen weiterhelfen und - abhängig von der Gestaltung des individuellen Falles - eine (weitere) Rechtsberatung entbehrlich werden lassen können. Die Kommentarliteratur enthält zahlreiche Hinweise auf solche anderen Hilfemöglichkeiten (vgl. nur Schoreit/Groß, a.a.O., § 1 Rnr. 52 bis 118). Allerdings sind die zur Verfügung stehenden Alternativen regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Nicht überall sind z.B. Verbraucherzentralen in zumutbarer Zeit erreichbar. Andere mögen erreichbar sein, beraten aber nur gegen - aus Sicht des Bedürftigen - erhebliche Gebühren oder nach unzumutbar langer Wartezeit. Entsprechendes gilt für andere Hilfemöglichkeiten. Eine konkrete Bestimmung von Alternativen zur Gewährung von Beratungshilfe ist daher im Gesetz selbst nicht möglich. Auch der Blick des zur Entscheidung berufenen Rechtspflegers in die Kommentarliteratur führt alleine nicht weiter. Vielmehr ist zusätzlich die Kenntnis der konkret vor Ort zur Verfügung stehenden Hilfemöglichkeiten erforderlich. Da hierzu unter Umständen auch Hilfsangebote in umliegenden, mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Städten gehören, kann eine solche Kenntnis nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden. Vielmehr wäre gegebenenfalls eine - immer wieder zu aktualisierende - einzelfallbezogene Recherche erforderlich, deren Aufwand seitens des Rechtspflegers im Verhältnis zu der singulären Bewilligungsentscheidung als zu aufwändig empfunden werden kann. Als Folge droht eine vorschnelle Ausstellung eines Berechtigungsscheins.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E
b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 701/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Derzeit stützt sich die Katastrophenabwehr der EU auf Ad-hoc-Hilfsangebote der Mitgliedstaaten. Ein solches System erschwert die Vorausplanung von Soforthilfemaßnahmen und bietet keine Gewähr dafür, dass in jedem Fall angemessene und ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen. Die EU muss von der Ad-hoc-Koordinierung auf ein System umstellen, das durch vorausschauende Planung die Verfügbarkeit wichtiger Ressourcen sicherstellt, die auch sofort eingesetzt werden können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt
3. Leitprinzipien
4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr
4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne
4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr
4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung
4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik
4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport
4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr
5. Eine kohärentere Reaktion
5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums
5.2. Verstärkte Koordinierung
6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr
7. Schlussfolgerung
Drucksache 479/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Thema "Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit" (2008/2329(INI))
... 8. appelliert an die Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen um die Senkung der Zahl der Schulabbrecher fortzusetzen; hebt die Notwendigkeit hervor, gefährdete Schüler frühzeitig zu ermitteln und ihnen zusätzliche Hilfsangebote zu unterbreiten und außerschulische Lernmöglichkeiten anzubieten sowie sie während des Übergangs von einer Schulstufe zur nächsten zu unterstützen und personalisierte Lernansätze für diejenigen bereitzustellen, die sie benötigen;
Drucksache 499/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... /EG zeigt dass der Schutz vor Diskriminierung aus den in der vorliegenden Richtlinie erfassten Gründen verstärkt würde, wenn es in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere unabhängige Stellen gäbe, die für die Analyse der mit Diskriminierung verbundenen Probleme, die Prüfung möglicher Lösungen und die Bereitstellung konkreter Hilfsangebote für die Opfer zuständig wäre.
Drucksache 648/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Eine konkrete Bestimmung von Alternativen zur Gewährung von Beratungshilfe ist daher im Gesetz selbst nicht möglich. Auch der Blick des zur Entscheidung berufenen Rechtspflegers in die Kommentarliteratur führt alleine nicht weiter. Vielmehr ist zusätzlich die Kenntnis der konkret vor Ort zur Verfügung stehenden Hilfemöglichkeiten erforderlich. Da hierzu unter Umständen auch Hilfsangebote in umliegenden, mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Städten gehören kann eine solche Kenntnis nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 881/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten KOM (2008) 726 endg.; Ratsdok. 15776/08
... (2) die Tätigkeiten von Patientenverbänden zu unterstützen, wie Bewusstseinsbildung, Aufbau von Handlungskompetenzen und Schulungen, Informationsaustausch und Know-how-Transfer, Vernetzung und Hilfsangebote für sehr isolierte Patienten;
Vorschlag
1. Nationale Pläne zur Bekämpfung seltener Krankheiten
2. Angemessene Definition, Kodierung und Bestandsaufnahme seltener Krankheiten
3. Erforschung seltener Krankheiten
4. Fachzentren und europäische Referenznetze für seltene Krankheiten
5. Zusammenführung des Fachwissens über seltene Krankheiten auf europäischer Ebene
6. Mitbestimmung von Patientenverbänden
7. Nachhaltigkeit
Drucksache 746/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... (18) Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sollte verstärkt werden, indem in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Stellen vorgesehen werden, die für die Analyse der mit Diskriminierungen verbundenen Probleme, die Prüfung möglicher Lösungen und die Bereitstellung konkreter Hilfsangebote für die Opfer zuständig sind. Bei diesen Stellen kann es sich um dieselben Stellen handeln, die auf nationaler Ebene die Aufgabe haben, für den Schutz der Menschenrechte, für die Wahrung der Rechte des Einzelnen oder für die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung einzutreten. Bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse und der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß dieser Richtlinie sollten sich diese Stellen an den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen betreffend die Stellung und Tätigkeit nationaler Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte orientieren.
Drucksache 648/08
Gesetzesantrag der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Beratungshilfe kann nur bewilligt werden, wenn dem Rechtsuchenden nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme ihm zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Gerade für die Lebensbereiche, für die nach den Berichten der Praxis Beratungshilfe besonders häufig in Anspruch genommen wird (z.B. Verbraucher- und Mietangelegenheiten), besteht eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Stellen und Verbänden, die dem Rechtsuchenden und seinem Anliegen weiterhelfen und - abhängig von der Gestaltung des individuellen Falles - eine (weitere) Rechtsberatung entbehrlich werden lassen können. Die Kommentarliteratur enthält zahlreiche Hinweise auf solche anderen Hilfemöglichkeiten (vgl. nur Schoreit/Groß, a.a.O., § 1 Rn 52 bis 118). Allerdings sind die zur Verfügung stehenden Alternativen regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Nicht überall sind z.B. Verbraucherzentralen in zumutbarer Zeit erreichbar. Andere mögen erreichbar sein, beraten aber nur gegen - aus Sicht des Bedürftigen - erhebliche Gebühren oder nach unzumutbar langer Wartezeit. Entsprechendes gilt für andere Hilfemöglichkeiten. Eine konkrete Bestimmung von Alternativen zur Gewährung von Beratungshilfe ist daher im Gesetz selbst nicht möglich. Auch der Blick des zur Entscheidung berufenen Rechtspflegers in die Kommentarliteratur führt alleine nicht weiter. Vielmehr ist zusätzlich die Kenntnis der konkret vor Ort zur Verfügung stehenden Hilfemöglichkeiten erforderlich. Da hierzu u.U. auch Hilfsangebote in umliegenden, mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Städten gehören, kann eine solche Kenntnis nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Vielmehr wäre ggf. eine -immer wieder zu aktualisierende - einzelfallbezogene Recherche erforderlich, deren Aufwand seitens des Rechtspflegers im Verhältnis zu der singulären Bewilligungsentscheidung als zu aufwändig empfunden werden kann. Als Folge droht eine vorschnelle Ausstellung eines Berechtigungsscheines.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG
Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E
Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E
Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E
Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 8
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu a Nr. 2500
Zu b Nr. 2501
Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509
Zu f Anmerkung zu Nr. 7002
Zu Artikel 3
Drucksache 210/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... (1) Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung). Aufgabe der Pflegeberatung ist es insbesondere,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7a Pflegeberatung
§ 10 Pflegebericht der Bundesregierung
§ 30 Dynamisierung
§ 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit
§ 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
§ 82b Ehrenamtliche Unterstützung
§ 87b Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
§ 92 Landespflegeausschüsse
§ 92c Pflegestützpunkte
§ 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
§ 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
§ 113b Schiedsstelle Qualitätssicherung
§ 114 Qualitätsprüfungen
§ 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 119b Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
§ 13a Übertragungswert
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 entfallen
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
§ 4a Staatliche Prüfung bei Ausbildungen nach § 4 Abs. 7
§ 18a Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
§ 4a
Artikel 16a Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 376/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Grünbuch zur Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union (2007/2212(INI))
... N. in der Erwägung, dass tendenziell mehr Männer als Frauen an Therapieprogrammen teilnehmen und dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Personen, die heute in der Europäischen Union an Drogentherapieprogrammen teilnehmen, etwa 20 % beträgt O. in der Erwägung, dass in Bezug auf das Ausmaß und die Muster des Drogenkonsums erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen festgestellt wurden; in der Erwägung, dass wissenschaftliche Untersuchungen bedeutende geschlechtsspezifische Unterschiede bei einer Reihe physiologischer und psychosozialer Faktoren im Zusammenhang mit der Entwicklung von Abhängigkeit, dem Risikoverhalten und der Suche nach Hilfsangeboten zeigen,
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... (1) Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung). Aufgabe der Pflegeberatung ist es insbesondere,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Reformkonzept
1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
3. Leistungsdynamisierung
4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
6. Ausbau der Qualitätssicherung
7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte
8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
9. Abbau von Schnittstellenproblemen
10. Förderung der Wirtschaftlichkeit
11. Entbürokratisierung
12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
13. Finanzierung
14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 70
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 71
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 113b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 72
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 73
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 17
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Soziale Pflegeversicherung
2. Gesetzliche Krankenversicherung
3. Gesetzliche Rentenversicherung
4. Bundesagentur für Arbeit
5. Private Pflege-Pflichtversicherung
6. Länder und Gemeinden
7. Bund
8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:
b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:
c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:
2. Bürokratieaufwand der Verwaltung
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)
Drucksache 904/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls
... - der Ausbau von aufsuchenden Beratungs- und Hilfsangeboten (Familienhebammen, Erziehungslotsen)
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls
Drucksache 718/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... e) Von zentraler Bedeutung für Akzeptanz und Erfolg der Beratungsstrukturen ist die fachliche Qualifikation der mit der Pflegeberatung betrauten Personen. Diese müssen sich an der Aufgabenstellung der Beratung, Hilfeplanung und Koordinierung der Hilfsangebote unterschiedlicher Leistungsträger orientieren. Für die Pflegeberatung sind daher besonders sozialarbeiterische Beratungskompetenzen und pflegefachliche Kenntnisse erforderlich. Dies schließt die für die Beratung erforderlichen Sozialrechtskenntnisse ein.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
26. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
32. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
34. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
35. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V ,
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
36. Zu Artikel 6 Nr. 8b - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
37. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
38. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
39. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
40. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
41. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
43. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
44. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
Drucksache 904/07
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls
... - der Ausbau von aufsuchenden Beratungs- und Hilfsangeboten (Familienhebammen, Erziehungslotsen)
Drucksache 672/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
... Der Bundesrat begrüßt die in dem Aktionsplan vorgestellten Aktivitäten des Bundes zur Intensivierung der europäischen und sonstigen internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Prävention von Gewalt sowie die Verstärkung der Forschung auf diesem Gebiet. Er teilt die Auffassung, dass der weitere Ausbau von Hilfsangeboten für die von Gewalt betroffenen Frauen zu fördern ist.
Drucksache 672/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
... Der Bundesrat begrüßt die in dem Aktionsplan vorgestellten Aktivitäten des Bundes zur Intensivierung der europäischen und sonstigen internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Prävention von Gewalt sowie die Verstärkung der Forschung auf diesem Gebiet. Er teilt die Auffassung, dass der weitere Ausbau von Hilfsangeboten für die von Gewalt betroffenen Frauen zu fördern ist.
Drucksache 718/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... e) Von zentraler Bedeutung für Akzeptanz und Erfolg der Beratungsstrukturen ist die fachliche Qualifikation der mit der Pflegeberatung betrauten Personen. Diese müssen sich an der Aufgabenstellung der Beratung, Hilfeplanung und Koordinierung der Hilfsangebote unterschiedlicher Leistungsträger orientieren. Für die Pflegeberatung sind daher besonders sozialarbeiterische Beratungskompetenzen und pflegefachliche Kenntnisse erforderlich. Dies schließt die für die Beratung erforderlichen Sozialrechtskenntnisse ein.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a, b und d § 110 Abs. 2, 3 und Abs. 5 Satz 1 SGB XI Artikel 2 Weitere Änderungen des SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
32. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG
34. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
35. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - PflegeZG
36. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
37. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
38. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 1a - neu - PflegeZG
39. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
40. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
41. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V , Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
42. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3c SGB V
43. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 75 Abs. 6a - neu - SGBV
44. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
45. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
46. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
47. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
48. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
49. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
50. Zu Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG entfällt bei Annahme von Ziffer 41
51. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
52. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
53. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
Drucksache 550/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
... In geeigneten Fällen ist auch das Kind zu dem Erörterungsgespräch hinzuzuziehen (Absatz 1 Satz 1). Eine gemeinsame Erörterung mit dem Kind wird sich z.B. anbieten, wenn die Drogensucht oder wiederholte Straffälligkeit des Kindes bzw. Jugendlichen Anlass zu dem Verfahren gegeben hat. Das Gericht wird das Erörterungsgespräch in geeigneten Fällen nutzen, um dem Kind die Situation zu verdeutlichen, mögliche Hilfsangebote im Hinblick auf ihre Akzeptanz, ihre Notwendigkeit und ihre Erfolgsaussichten zu besprechen und entsprechend auf das Kind einzuwirken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung
II. Änderungsbedarf
1. Derzeitige Rechtslage
a. Verfassungsrechtliche Ausgangssituation
b. Recht der Kinder- und Jugendhilfe
c. Familiengerichtliche Maßnahmen
2. Mängel des geltenden Rechts und Probleme der Rechtspraxis
3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe
III. Grundzüge des Entwurfs
1. Abbau von Tatbestandshürden in § 1666 BGB
2. Konkretisierung der Rechtsfolgen des § 1666 BGB
3. Überprüfung nach Absehen von gerichtlichen Maßnahmen
4. Erörterung der Kindeswohlgefährdung
5. Vorrang- und Beschleunigungsgebot
6. Konkretisierung der Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung
IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Prinzip des Gender Mainstreaming / Recht der Europäischen Union
VII. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 2
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 50e
Zu § 50f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Drucksache 743/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance " KOM (2006) 571 endg.; Ratsdok. 14114/06
... 55. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Bedingungen zuteil werden, die für die Entwicklung von Hilfsangeboten für hilfebedürftige Personen und ihre Familien erforderlich sind, [sowie einer potentiellen Rolle der Strukturfonds in diesem Bereich.]
Drucksache 230/06
Gesetzesantrag der Länder Saarland, Thüringen, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (... StrRÄndG)
... , 25. Aufl. 2004, § 216 Rn. 1 m.w.N.; ausführlich auch VG Karlsruhe NJW 1988, 1536, 1537). Die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Selbsttötung kann vor dem Hintergrund eines christlich und humanistisch geprägten Gesellschaftsbildes regelmäßig nur als tragisches Ergebnis fehlender Hilfsangebote oder fehlgeschlagener Hilfe zum Leben verstanden werden und nicht als eine von mehreren (gleichwertigen) Optionen im Umgang mit scheinbar ausweglosen Situationen. Auch aus dem Recht auf Leben nach Artikel 2 EMRK oder dem Verbot einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung nach Artikel 3 EMRK kann dabei kein Recht hergeleitet werden, mit Hilfe anderer zu sterben. Vielmehr ist der Staat berechtigt, mit den Mitteln des Strafrechts Handlungen zu untersagen, die für das Leben und die Sicherheit einer Person schädlich sind. Ein dazu notwendiger Eingriff in das Recht auf Achtung der Privatsphäre aus Artikel 8 Abs. 1 EMRK ist durch Artikel 8 Abs. 2 EMRK abgedeckt (EGMR, Urteil vom 29.4.2002 in dem Rechtsstreit Pretty/Vereinigtes Königreich, NJW 2002, 2851, 2852, 2854).
Drucksache 142/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament- und den Rat:
Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung
(2005-2008)KOM (2005) 45 endg.; Ratsdok. 6464/05
... 13. Weiterentwicklung von Alternativen zum Freiheitsentzug für Drogenabhängige und Drogenhilfsangebote für Gefängnisinsassen
Drucksache 909/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatangehörigen in die Europäische Union KOM (2005) 389 endg.; Ratsdok. 12120/05 KEP-AE-Nr. 052360
... Begrüßungsinitiativen, Hilfsangebote usw. zur Förderung von Vertrauen und guten nachbarschaftlichen Beziehungen
1. Einleitung
2. Konsequente Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien
3. Schritte ZU einem kohärenten Ansatz auf EU-Ebene
3.1 Mainstreaming und Evaluierung: Gemeinsame Grundprinzipien 10 und 11
3.2 Rechtliche Rahmen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
3.3 Schritte zu einem kohärenten EU-Ansatz: Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
3.3.1 Nationale Kontaktstellen für Integrationsfragen
3.3.2 Integrationshandbuch
3.3.3 Website zur Integrationsthematik
3.3.4 Beteiligung von Interessengruppen
3.3.5 Jahresbericht über Migration und Integration
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 477/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes
11 Die Ausführungen wurden dem Abschlussbericht Fachtagung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 72 BSHG am 04.04.2003 in Kassel, in: Mitgliederinfo Nr. 6/2004 der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, 13.01.2004, S. 2ff entnommen. Sie geben den Austausch der Mitglieder der Arbeitsgruppe über die jeweiligen Landeszuständigkeiten mit Stand Juni 2003 wieder. lich zuständig. Die landesrechtliche Regelung in Bayern (Art. 7 Abs. 1a AGBSHG), welche für alle vollstationären und teilstationären Hilfen die sachliche Zuständigkeit den Bezirken als überörtliche Träger zuweist, wird im Bereich der Hilfe nach § 72 BSHG bereits durch die vorgenannte bundesrechtliche Regelung überlagert (Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht, Art. 31 GG). Darüber hinaus sieht das Landesrecht in Bayern in Art. 10 Abs. 2 AGBSHG bei bestimmten Hilfen die Heranziehung der örtlichen Träger durch die überörtlichen Träger beim Vollzug dieser Hilfen vor. U. a. ist dabei die Übertragung des Vollzuges von teilstationärer Hilfe mit Ausnahmen auf die Landkreise und kreisfreien Städte (örtliche Träger) geschehen. Eine Übertragung auf kreisangehörige Kommunen, wie in anderen Bundesländern der Fall, ist in Bayern nicht erfolgt. Die bayerischen Bezirke haben, mit Ausnahme von Oberfranken, Oberpfalz und Unterfranken die teilstationäre Hilfe im Rahmen des § 72 BSHG auf die örtlichen Träger zum Vollzug übertragen. im Übrigen gibt es in Bayern so gut wie keine teilstationären Hilfsangebote im Rahmen des § 72 BSHG.
Drucksache 726/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
... - Gezielte Hilfsangebote für Projekte und Konsortien, um ihnen den Rückgriff auf die für eine optimale Nutzung der Ergebnisse notwendigen Fähigkeiten zu erleichtern.
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
KMU -Beteiligung
Ethische Aspekte
3 Verbundforschung
Internationale Zusammenarbeit
2 Themen
1. Gesundheit
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
3. Informations- und Kommunikationstechnologien
5 Ziel
5 Einleitung
5 Maßnahmen
4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5. Energie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
6. Umwelt einschließlich Klimaänderung
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
7. Verkehr einschließlich Luftfahrt
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5 Fragen:
5 Zukunftsforschung
9. Sicherheit und Weltraum
5 Ziel
9.1 Sicherheit
5 Ansatz
5 Maßnahmen
9.2 Weltraum
5 Ansatz
5 Maßnahmen
Anhang II vorläufige Mittelaufteilung
Anhang III
Anhang IV
Drucksache 712/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG)
... Die so genannte "große Lösung", der Versuch, mit Einführung des § 35a in das SGB VIII als erster Schritt, die einheitliche Teilhabe aller jungen Menschen mit Behinderungen unter dem Dach der Jugendhilfe zu organisieren, muss in Kenntnis der Jugendhilfepraxis seit 1995 als gescheitert angesehen werden. Es gibt nach wie vor erhebliche Vollzugsprobleme in der Praxis. Sowohl die Bedarfsermittlung als auch die Entscheidung über notwendige und geeignete Hilfsangebote, einschließlich der Beurteilung der Eignung von leistungserbringenden Fachkräften, Diensten und Einrichtungen, aber auch im Hinblick auf die Hilfeplanung und Finanzierungsfragen, konnten bis heute nicht zufrieden stellend gelöst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
a Änderung des Artikels 1
b Änderung des Artikels 4
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -
Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 42
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 712/04
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG)
... Die sog. "große Lösung“, der Versuch, mit Einführung des § 35a in das SGB VIII als erster Schritt, die einheitliche Teilhabe aller jungen Menschen mit Behinderungen unter dem Dach der Jugendhilfe zu organisieren, muss in Kenntnis der Jugendhilfepraxis seit 1995 als gescheitert angesehen werden. Es gibt nach wie vor erhebliche Vollzugsprobleme in der Praxis. Sowohl die Bedarfsermittlung als auch die Entscheidung über notwendige und geeignete Hilfsangebote einschließlich der Beurteilung der Eignung von leistungserbringenden Fachkräften, Diensten und Einrichtungen, aber auch im Hinblick auf die Hilfeplanung und Finanzierungsfragen konnten bis heute nicht zufrieden stellend gelöst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
3 Inhaltsübersicht:
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder - und Jugendhilfe -
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. In § 2 Abs. 2 wird Nr. 5 gestrichen, Nr. 6 wird Nr. 5.“
3. § 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
4. § 10 wird wie folgt geändert:
5. Die Überschrift Vierter Abschnitt vor § 27 erhält folgende Fassung: Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige“
6. In § 27 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:
7. Die Überschrift - Zweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.
8. § 35 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
9. § 35a wird gestrichen.
10. Die Überschrift Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.
11. § 36 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
12. § 36 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
13. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt:
14. § 37 wird wie folgt geändert:
15. § 39 wird wie folgt geändert:
16. In § 40 Satz 1 erster Halbsatz
17. § 41 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
18. In § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
19. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt:
§ 50a Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung
20. Nach § 65 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
4 21.
22. In § 78a Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.
23. Nach § 80 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
24. § 85 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
25. Dem § 85 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:
26. § 86 wird wie folgt gefasst:
27. In § 86a Abs. 4 Satz 1
28. In § 86b Abs. 3 werden die Worte §§ 27 bis 35 a“ ersetzt durch §§ 27 bis 35“.
29. § 89a wird aufgehoben.
30. In § 89e Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
31. Die Überschrift zum Achten Kapitel wird wie folgt gefasst:
32. § 90 wird wie folgt geändert:
3. die bisherige Nr. 3 wird Nr. 7, sie erhält folgende Fassung:
4. § 90 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
33. In § 91 Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.
34. §§ 91, 92 werden wie folgt geändert:
35. §§ 93 ff werden wie folgt gefasst:
§ 93 Heranziehung des jungen Menschen
36. Nach § 93 wird folgender § 93a eingefügt:
§ 93a Heranziehung des Ehegatten und des Lebenspartners
37. § 94 wird wie folgt gefasst:
§ 94 Heranziehung der Eltern
38. § 96 wird gestrichen.
39. Nach § 97a Abs. 1 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:
40. § 97a wird wie folgt geändert:
41. Nach § 97a wird folgende Vorschrift eingefügt:
§ 97b Übergangsregelung
42. Nach § 97b wird folgender § 97c eingefügt:
§ 97c SGB VIII Erhebung von Gebühren und Auslagen
43. In § 98 Nr. 1 wird Buchstabe c gestrichen.
44. § 99 wird wie folgt geändert:
45. In § 101 Abs. 1 werden die Worte die Erhebungen nach Abs. 1, soweit sie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betreffen, beginnend 2002“ gestrichen.“
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. In § 9 Abs. 2 Satz 3 wird vor dem Wort Mehrkosten“ das Wort unverhältnismäßigen“ gestrichen.
3. § 26 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
4. § 28 wird wie folgt geändert:
5. In § 29 Abs. 1 S. 5 werden die Worte nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet“ ersetzt durch die Worte: nicht zur Übernahme der Aufwendungen verpflichtet“.
6. § 40 wird aufgehoben.
7. § 75 Abs. 2 SGB XII wird wie folgt gefasst:
8. § 77 Abs. 2 S. 4 SGB XII wird wie folgt gefasst:
9. In § 82 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:
10. Der erste Abschnitt des Zwölften Kapitels §§ 97 bis 99 wird aufgehoben.
11. § 102 wird wie folgt gefasst:
§ 102 Kostenersatz durch Erben
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -
Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
1. An § 64 wird folgender Absatz 3 angefügt:
2. § 67a wird wie folgt geändert:
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummern 14 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummern 27 bis 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummern 34 bis 41
Zu Nummer 42
Zu Nummern 43 bis 45
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 280/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04
... - Zusammenfassung der Hilfsangebote und anderer Informationen aus den verschiedenen beteiligten Ländern und ihre Weiterleitung an das betroffene Land,
Mitteilung
1. Einleitung
2. Hintergrund
2.1. Entwicklung einer Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
2.2. Derzeitige Arbeitsweise des Gemeinschaftsverfahrens
3. Überprüfung der Hilfskapazitäten
3.1. Informationslücken
3.2. Schulung und Interoperabilität
3.3. Bessere Kommunikation und Koordination
3.4. Finanzfragen
4. Nächste Schritte
5. Schlussfolgerungen
Finanzielle und personelle Auswirkungen
1. Finanzielle Mittel
2. Personelle Mittel
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.