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0128/04B
0721/04
0915/04
Drucksache 483/10

... Die befristete Stromsteuerbegünstigung für Nachtspeicherheizungen ist am 31. Dezember 2006 ausgelaufen. Absatz 2a kann deshalb aufgehoben werden.



Drucksache 231/10

... , Brennstoff für Heiz- und Kühlzwecke einschließlich Fernheizung und -kühlung, Steinund Braunkohle, Torf, Kraftstoffe und



Drucksache 312/10 (Beschluss)

... Das ins Erdgasnetz eingespeiste Biogas ist auf Erdgasqualität aufgearbeitet und ersetzt im Netzsystem fossiles Erdgas im Verhältnis 1 : 1. Eingespeistes Biogas kommt grundsätzlich in allen Anwendungsbereichen von Erdgas zum Einsatz. Den Markteilnehmern sollte es vorbehalten bleiben, den Verkauf von Biogas im Erdgasnetz entsprechend den Marktmöglichkeiten frei zu gestalten. So entwickelt sich eine wachsende Nachfrage nach Biogas von Hausbesitzern, die moderne aus dem Marktanreizprogramm der Bundesregierung geförderte Brennwertheizungen mit Solarunterstützungen besitzen. Entsprechend dem Marktgeschehen im Strombereich, wo so genannter "



Drucksache 312/1/10

... Das ins Erdgasnetz eingespeiste Biogas ist auf Erdgasqualität aufgearbeitet und ersetzt im Netzsystem fossiles Erdgas im Verhältnis 1 : 1. Eingespeistes Biogas kommt grundsätzlich in allen Anwendungsbereichen von Erdgas zum Einsatz. Den Markteilnehmern sollte es vorbehalten bleiben, den Verkauf von Biogas im Erdgasnetz entsprechend den Marktmöglichkeiten frei zu gestalten. So entwickelt sich eine wachsende Nachfrage nach Biogas von Hausbesitzern, die moderne aus dem Marktanreizprogramm der Bundesregierung geförderte Brennwertheizungen mit Solarunterstützungen besitzen. Entsprechend dem Marktgeschehen im Strombereich, wo so genannter "



Drucksache 117/10

... (2) In diesen Plänen können im Einzelfall Maßnahmen zur Beschränkung und, soweit erforderlich, zur Aussetzung der Tätigkeiten vorgesehen werden, die die Gefahr einer Überschreitung der entsprechenden Immissionsgrenzwerte, Zielwerte oder Alarmschwellen erhöhen. Diese Pläne können Maßnahmen enthalten, die den Kraftfahrzeugverkehr, Bautätigkeiten, Schiffe an Liegeplätzen, den Betrieb von Industrieanlagen, die Verwendung von Erzeugnissen oder den Bereich Haushaltsheizungen betreffen. Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung nach § 60



Drucksache 680/10 (Beschluss)

... Erneuerbarer Energien für Ballungsräume, die ein relativ begrenztes Dachpotenzial und eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung von Wärmepumpen auf der Basis von Erd- oder Umweltwärme aufweisen. Darüber hinaus reduzieren moderne hocheffiziente Fernwärmeanlagen im Vergleich zu Einzelheizungen die Bildung von Feinstaub und luftgetragenen Schadstoffen und tragen somit zu einer Verbesserung der Luftqualität in städtischen Verdichtungsräumen bei.



Drucksache 712/09

... Die öffentlichen Haushalte sind berührt, soweit Bund, Länder oder Gemeinden Anlagen betreiben, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen. Mehrkosten, die sich aus den Altanlagenregelungen ergeben können, werden infolge der Verlängerung der Überwachungsintervalle bei öl- und gasbefeuerten Heizungsanlagen weitestgehend kompensiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Brennstoffe

Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4
Allgemeine Anforderungen

§ 5
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr

Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 6
Allgemeine Anforderungen

§ 7
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner

§ 8
Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner

§ 9
Gasfeuerungsanlagen

§ 10
Begrenzung der Abgasverluste

§ 11
Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 4
Überwachung

§ 12
Messöffnung

§ 13
Messeinrichtungen

§ 14
Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

§ 15
Wiederkehrende Überwachung

§ 16
Zusammenstellung der Messergebnisse

§ 17
Eigenüberwachung

§ 18
Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Ableitbedingungen für Abgase

§ 20
Anzeige und Nachweise

§ 21
Weitergehende Anforderungen

§ 22
Zulassung von Ausnahmen

§ 23
Zugänglichkeit der Normen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 25
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

§ 26
Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 27
Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Messöffnung

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb

1. Allgemeine Anforderungen

Messung des Feuchtegehaltes

Messung von Abgasparametern

2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Sonstige Überwachungstätigkeiten

5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Nur bei Inbetriebnahme

Anlage 3
(zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen

1. Bestimmung des Nutzungsgrades

2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung

1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid

3.2 Staub

3.3 Wirkungsgrad

3.4 Stickstoffoxide

3.5 Dioxine und Furane

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte

V. Befristung

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage

B. Einzelbegründungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu §§ 16

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:


 
 
 


Drucksache 712/1/09

... übernommen worden die für Feuerungsanlagen zur ausschließlichen Brauchwasseraufbereitung (Duschwasser, Spülwasser) gilt. Der Begriff Warmwasserbereitung ist hier nicht treffend, da auch eine Heizungsanlage zur Bereitstellung von Raumwärme Warmwasser erzeugt. Diese Anlagen sind jedoch ausdrücklich nicht gemeint.



Drucksache 275/09

... 3. frei in Wohnungen oder Aufenthaltsräumen verlaufende demontierbare Verbindungsstücke von Einzelfeuerstätten, Etagenheizungen oder Heizungsherden für feste oder flüssige Brennstoffe, sofern sie nicht von unten in die Schornsteinsohle einmünden und nicht abgedeckt werden können,



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