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"Heimtierfutterherstellung"


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Drucksache 2/06 (Beschluss)

... Auch für Material der Kategorie 3 sollte eine entsprechende Kennzeichnung (z.B. mittels Isotopenmarkierung) eingeführt bzw. die Rückverfolgbarkeit der Materialien durch verbesserte Dokumentation (so genanntes Rückscheinverfahren) optimiert werden. Die Verordnung schreibt bereits eine dauerhafte Kennzeichnung bei der Einfuhr von Rohmaterialien, die mit verbotenen Stoffen gemäß Richtlinie 96/22/EG behandelt wurden, im Rahmen der Heimtierfutterherstellung vor.

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Drucksache 2/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur dauerhaften Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte


 
 
 


Drucksache 2/06

... Um die ordnungsgemäße Beseitigung der genannten Materialien zu gewährleisten und um einer missbräuchlichen Verwendung vorzubeugen, ist eine dauerhafte Kennzeichnung (z.B. Einfärbung) insbesondere von K1- und K2-Material unumgänglich. Auch für Material der Kategorie 3 sollte eine entsprechende Kennzeichnung (z.B. mittels Isotopenmarkierung) eingeführt bzw. die Rückverfolgbarkeit der Materialien durch verbesserte Dokumentation (sog. Rückscheinverfahren) optimiert werden. Die Verordnung schreibt bereits eine dauerhafte Kennzeichnung bei der Einfuhr von Rohmaterialien, die mit verbotenen Stoffen gem. RL 96/22/EG behandelt wurden, im Rahmen der Heimtierfutterherstellung vor.



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