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"Handwerks- und Landwirtschaftskammern"


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Drucksache 475/06

... (3) Die Eignung kann auch durch eine probeweise Teilnahme an der beabsichtigten Maßnahme der beruflichen Bildung im Rahmen des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes nachgewiesen werden, die nicht länger als einen Monat dauern sollte. Vor Bewilligung der Förderung der Maßnahme der beruflichen Bildung können die Leiterin oder der Leiter der Bundeswehrfachschule, die Disziplinarvorgesetzten, die Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsbehörden, Schulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerks- und Landwirtschaftskammern sowie berufsständische Organisationen gutachtlich gehört werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 1
Beratungsauftrag

§ 2
Berufsberatung

§ 3
Förderungsplan

Teil 2
Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 4
Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit

§ 5
Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung

§ 6
Erstattung von Kosten

§ 7
Bestandteile der Bewilligungen nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

Teil 3
Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 8
Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung

§ 9
Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen

§ 10
Dauer eines Studienhalbjahres

§ 11
Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel

§ 12
Kosten der Lehrgangsteilnahme

§ 13
Form und Fristen

§ 14
Versetzung und Prüfung

Teil 4
Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 15
Gegenstand der beruflichen Bildung

§ 16
Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung

§ 17
Antragstellung

§ 18
Persönliche Förderungsvoraussetzungen

§ 19
Kosten der beruflichen Bildung

§ 20
Lehrgangs- und Studiengebühren

§ 21
Kosten für Ausbildungsmittel

§ 22
Beiträge zur Krankenversicherung

§ 23
Reise- und Trennungsauslagen

§ 24
Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung

§ 25
Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren

§ 26
Zuschuss zu den Umzugsauslagen

§ 27
Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten

§ 28
Pflichten der Förderungsberechtigten

§ 29
Bestandteile der Bewilligungen nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

Teil 5
Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 30
Stellenbörse Zur vermittlerischen Betreuung werden bei den Berufsförderungsdiensten Stellenbörsen eingerichtet.

§ 31
Eingliederungshilfen

§ 32
Einarbeitungszuschuss

§ 33
Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen

§ 34
Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 35
Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 36
Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen

§ 37
Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung

Teil 6
Schlussvorschriften

§ 38
Zuständigkeiten

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Schwerpunkte des Verordnungsentwurfs sind:

3 Kosten

Geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu den §§ 1

Zu § 4

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

C. Kosten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.