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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Handelsverlagerungen"


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Drucksache 657/1/10

... 1. Der Bundesrat begrüßt die vorliegende Mitteilung der Kommission, in der sie ankündigt, sich für eine weltweit abgestimmte Einführung einer Finanztransaktionssteuer einzusetzen. Nachdem die Finanzbranche in der Finanzmarktkrise in großem Stil auf staatliche Unterstützung angewiesen war, ist es nun an der Zeit, dass der Finanzsektor im Gegenzug seinerseits einen angemessenen Beitrag zu den Staatshaushalten leistet. Ein mit dieser Zielsetzung entwickeltes Besteuerungskonzept sollte dabei so angelegt sein, dass Steuerumgehungen und Handelsverlagerungen zu Lasten der europäischen Finanzstandorte vermieden werden. Daher ist das Ziel einer weltweiten Finanztransaktionssteuer der richtige Weg.



Drucksache 657/10

... Die Steuer sollte in allen Finanzzentren angewendet werden, damit Aktivitäten mit potenziell negativen Außenwirkungen wirksam eingedämmt und Handelsverlagerungen vermieden werden. Da diese globalen Zentren umfassend miteinander verbunden sind, können Gesellschaften den Handel ohne großen Kostenaufwand zwischen ihnen verlagern. Hinzu kommt noch, dass viele Finanzgesellschaften internationale Tochtergesellschaften haben. Daher setzt die Tatsache, dass die Finanztransaktionssteuer nur mit einer breiten Bemessungsgrundlage effizient funktionieren und ihre Einnahmenziele erreichen kann, auch ein erhebliches Maß an weltweiter Koordinierung voraus, um das Risiko von Standortverlagerungen und Steuerumgehung zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/10




1. Kontext

2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors

3. Finanztransaktionssteuer

3.1. Einnahmenaspekte

3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

3.3. Bewertung

4. Finanzaktivitätssteuer

4.1. Einnahmenaspekte

4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

4.3. Bewertung

5. Fazit Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 69/06

... In der Europäischen Union war das Folgerecht bislang unterschiedlich geregelt. In einigen Mitgliedstaaten existierte bisher gar keine entsprechende Regelung. In anderen Mitgliedstaaten unterschieden sich die Regelungen zum Folgerecht im Hinblick auf die erfassten Werke, Anspruchshöhe und die Anspruchsberechtigten. In Deutschland liegt der Anspruch seit 1973 bei fünf Prozent des Veräußerungserlöses. Aufgrund dieser uneinheitlichen Rechtslage kam es innerhalb der Gemeinschaft zu Wettbewerbsverzerrungen und Handelsverlagerungen in Mitgliedstaaten, die bisher kein Folgerecht vorsahen. Diese Wettbewerbsnachteile sollen durch die Richtlinie 2001/84/EG zur Harmonisierung des Folgerechts ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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